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Nachdem die drei Motionen Cassis (fdp, TI; 14.3886), Regazzi (cvp, TI; 14.3872) und de Buman (cvp, FR; 12.3914), die allesamt eine sprachfreundlichere Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen gefordert hatten, im Sommer 2015 beide Räte erfolgreich passiert hatten, waren sie vom Bundesrat 2017 im Rahmen seiner Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zur Abschreibung beantragt worden. In der Sommer- bzw. Wintersession 2018 kamen sowohl der National- als auch der Ständerat schliesslich im Rahmen der Beratungen des Beschaffungswesens diesem Antrag nach.

Sprachenfreundlichere Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Es verging einige Zeit, bis die Motion Romano (cvp, TI) wieder auf der Agenda der eidgenössischen Räte stand. Zunächst befasste sich die WAK-SR mit dem Thema, wobei sie dies gleichzeitig mit weiteren Geschäften tat, die ebenfalls das Beschaffungswesen betrafen. In Sachen Armasuisse und der Forderung der Motion, Produktionsmengen auf die Möglichkeiten der KMU abzustimmen, nahm die Kommission eine ablehnende Haltung ein, da das Bundesamt für Rüstung bereits heute bestrebt sei, die Beschaffungsmengen so aufzuteilen, dass sie besser auf KMU zugeschnitten seien. Mit 5 zu 3 Stimmen und 4 Enthaltungen wurde dem Plenum die Ablehnung beantragt.

In der Wintersession 2018 setzte sich der Ständerat ebenfalls im Rahmen einer grösseren Debatte zum Beschaffungswesen mit der Vorlage auseinander. Eine Debatte zur Motion Romano fand nicht statt, sie wurde in globo mit den anderen Geschäften abgelehnt. Einzig eine Motion Müri (svp, LU; Mo. 17.3571) nahm die kleine Kammer an.

Armasuisse. Die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen soll auf regionaler Ebene erfolgen und auf die KMU ausgerichtet sein
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

In der Sommersession 2018 eröffneten die APK-NR und APK-SR neuerlich beiden Räten den Bericht der Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF) zur Kenntnisnahme und auch in diesem Jahr kamen die Räte dieser Bitte diskussionslos nach.
In Vertretung der Ständeratskommission führte Christian Levrat (sp, FR) seine Erläuterungen – im Wissen um die wiederkehrenden Diskussionen um den Nutzen der APF – mit der Hervorhebung der besonderen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Anziehungskraft dieser Organisation an. So habe sie sich seit Anfang der 90er Jahre erheblich um Länder aus Mittel- und Osteuropa, Asien und dem Nahen Osten erweitert und biete den meisten Mitgliedsstaaten ein nützliches Tor insbesondere zur afrikanischen Politik. Gerade der afrikanische Kontinent ist auch im Themenfokus der Schweizer Delegation stark repräsentiert, wie sich aus den verschiedenen Tätigkeitsfeldern schliessen lässt. Nicht zuletzt am wichtigsten Organisationsanlass, der Jahrestagung, die im Berichtsjahr zum 50. Organisationsjubiläum unter dem Motto «Diversité linguistique, diversité culturelle, identité(s)» vom 06.–11. Juli in Luxemburg stattfand, referierten und konsolidierten die Schweizer Abgeordneten ihre thematischen Schwerpunkte: Prävention von gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung, Abschaffung der Todesstrafe im frankophonen Raum, Schutz der Mehrsprachigkeit, Bekämpfung des grenzüberschreitenden Handels mit Frauen und Kindern sowie Schutz der persönlichen Daten im frankophonen Raum. Besonders die drei erstgenannten Punkte seien im Berichtsjahr von grosser Bedeutung gewesen, wie Levrat betonte. Im Rahmen der Frankophonie habe man sich an internationalen Diskussionen über die Reaktion auf den Terrorismus beteiligt und habe hierbei versucht, weg von der Methode der Kriminalisierung von Terroristen, hin zu einem ganzheitlichen Ansatz mit spezifischen präventiven Elementen überzugehen. Diese könnten Massnahmen zur Stärkung der Menschenrechte beinhalten oder auf die Stärkung von Entwicklungsprogrammen in fragilen Kontexten ausgerichtet sein. Auf Anregung von Ständerätin Anne Seydoux-Christ (cvp, JU) habe man auch besondere Bestrebungen zur Abschaffung der Todesstrafe im frankophonen Raum forciert. Derzeit sei die Todesstrafe in 55 der 79 Mitgliedsstaaten der Frankophonie abgeschafft und in 14 weiteren Staaten zwar noch gesetzlich verankert, aber seit mindestens zehn Jahren nicht mehr angewendet worden. Trotz grosser Fortschritte in diesem Bereich blieben noch immer einige «dunkle Flecken» und die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, insbesondere aus dem Umfeld solcher Staaten, spielten eine wichtige Rolle im Fortschritt zur Abschaffung der Todesstrafe. Hinsichtlich des Schutzes der Mehrsprachigkeit habe Nationalrat Reynard (sp, VS) im Rahmen der Jahrestagung den Fokus auf die verschiedenen Kulturräume, die mit den vier Landessprachen und den Sprachen der Einwanderinnen und Einwanderer entstünden und die die Besonderheit der Schweizer Mehrsprachigkeit ausmachten, sowie auf die Tatsache, dass mehr als die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer regelmässig zwei Sprachen gebrauchten, gesetzt. Die Mehrsprachigkeit sei ein Willensakt und müsse gepflegt und weiterentwickelt werden, wie Reynard auch im Bericht paraphrasiert wurde. Auch wenn die Minderheitssprache Französisch in der Schweiz aufgrund rechtlicher Grundlagen geschützt sei, müsse die französischsprachige Minderheit regelmässig für ihre Gleichbehandlung einstehen; nicht zuletzt auch, weil die Hegemonie des Englischen im Bereich der Wissenschaft und Forschung im grossen Gegensatz zur Mehrsprachigkeit stehe.
Nebst den internationalen Verhandlungen setzte sich die Delegation im Berichtsjahr auch mit internen Themen auseinander wie beispielsweise der Festlegung der Werte und Positionen der Frankophonie, der Zusammenarbeit zwischen Bildungsinstitutionen der Frankophonie und Schweizer Hochschulen, der Unabhängigkeit der Medien im frankophonen Afrika oder der Aktivität der Schweiz zur Unterstützung der Berufsbildung in den Ländern des Südens. Der Bericht schliesst mit der Erkenntnis, dass die APF eine wichtige Kontaktstelle zur Bundesversammlung darstelle und insbesondere im Dialog mit den afrikanischen Vertreterinnen und Vertretern von höchster Bedeutung sei – nicht zuletzt auch, weil Afrika als Ganzes längerfristig immer mehr an Bedeutung in der Organisation gewinnen werde.

Bericht über die Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (2017)
Dossier: Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF)

Die im Frühjahr 2017 im Ständerat mit nur einer Stimme Differenz angenommene Motion Engler (cvp, GR) wurde in der Wintersession desselben Jahres auch im Nationalrat kritisch begutachtet. Mit der Annahme der Motion würde der Bundesrat damit beauftragt werden, einen Entwurf für die Verankerung einer ausserparlamentarischen Kommission für Sprachfragen im Sprachgesetz vorzulegen.
Eine Mehrheit der WBK-NR hatte bereits in ihrem Bericht vom Oktober die Vorlage mit 13 zu elf Stimmen bei einer Enthaltung zur Ablehnung empfohlen und hielt auch während der nationalrätlichen Debatte an ihren Erläuterungen fest. Der Grundsatz der Motion stehe hierbei auch für die Kommissionsmehrheit nicht zur Diskussion: Die Verständigung zwischen den verschiedenen Schweizer Sprachgruppen sei essenziell für das Land und sei auch in der Vergangenheit durch verschiedentliche Massnahmen in der Sprachpolitik zur Förderung von Minderheiten und Minderheitssprachen zur Geltung gebracht worden. Ebendiese Massnahmen seien denn auch bereits gefestigte Garanten im Engagement der Schweiz zur Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Des Weiteren verfüge der Bundesrat bereits heute über diverse Möglichkeiten, Experten beizuziehen und sich bei Bedarf mit den betroffenen Kreisen zu koordinieren. Daher bestehe aus Sicht der Mehrheit der WBK-NR kein Bedarf für eine entsprechende Fachkommission.
Die Kommissionsminderheit betonte in ihrer Argumentation indes die integrative Funktion einer solchen Einrichtung, da im Sinne einer Minderheitensprache eben nicht nur die Landessprachen, sondern auch übrige Sprachen stetig unter Druck geraten würden. Natürlich seien sich die Befürworterinnen und Befürworter der Motion im Klaren darüber, dass in diesem Zusammenhang auch mit einigen Mehrkosten zu rechnen sei. Nationalrat Maire (sp, NE) betonte aber, dass hinsichtlich der zahlreichen Herausforderungen für die Schweiz durch die Mehrsprachigkeit und durch deren multikulturelle Aspekte diese Mehrkosten an Gewicht verlieren würden. Der Nationalrat sah sich aber von dieser Argumentation nicht überzeugt und stimmte dem Antrag der Kommissionsmehrheit mit 100 zu 80 Stimmen bei zwei Enthaltungen zu, womit der Auftrag an den Bundesrat nicht zustande kam.

Den Wert der Sprachenvielfalt schätzen

Ein Postulat Semadeni (sp, GR), mit dem klangvollen Titel „Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben!“, erbittet vom Bundesrat einen Bericht, in welchem aufgezeigt werden soll, wie es rund zwanzig Jahre nach der Verankerung des Sprachenartikels in der Bundesverfassung um die Förderung der Minderheitensprachen in der Schweiz steht. Obwohl es ersichtliche Bemühungen zum Erhalt des Romanischen und Italienischen in der Schweiz gebe, stünden die Minderheitensprachen noch immer unter grossem Druck. Die Tatsachen, dass das Italienische auf ein angestammtes Sprachgebiet marginalisiert wird und das Romanische aufgrund vermehrter Gemeindefusionen und einer latenten Inakzeptanz des Rumantsch Grischun immer stärker an Boden verliert, können nicht ignoriert werden. Der offensichtliche Wandel hinsichtlich der demografischen Entwicklung in den alpinen Tälern sowie Verstädterungstendenzen und eine fortschreitende Globalisierung würfen nun auch die Frage auf, ob Bund, Kantone, Gemeinden sowie Sprachorganisationen in puncto Engagement den heutigen Entwicklungen genügend Rechnung tragen. Daher solle der Bericht die aktuelle Situation des Romanischen und Italienischen sowie adäquate Verbesserungen der Förderinstrumente aufzeigen.
Der Bundesrat seinerseits beantragte das Postulat zur Ablehnung. Alain Berset wies die Postulantin darauf hin, dass über die Situation der Minderheitensprachen in der Schweiz bereits im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen Bericht erstattet werde. Die eingeforderten Punkte würden zudem bereits im Rahmen der Botschaft zur Förderung der Kultur 2016–2020 mit einer Reihe geplanter Erneuerungen aufgegriffen. Der Bundesrat sei sich durchaus über die themenspezifischen Herausforderungen im Klaren, jedoch sei hierbei auch zu bedenken, dass die Förderungssteuerung über eine Leistungsvereinbarung mit den Kantonen Graubünden und Tessin erfolge. Für die Periode 2017–2020 wird im Rahmen der Vereinbarungsausarbeitung auch eine Analyse der Situation sowie der bestehenden Massnahmen durchgeführt. Daher sei es in den Augen des Bundesrates noch zu früh, einen zusätzlichen Bericht über die Verbesserungsmöglichkeiten zu erstellen.
Die nationalrätliche Abstimmung zum Postulat während der Herbstsession 2017 sollte dem bundesrätlichen Votum aber nicht beipflichten: Die Vertreterinnen und Vertreter der grossen Kammer schlugen sich mit 126 zu 58 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf die Seite der Postulantin und stimmten dem Vorstoss zu.

Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben! (Po. 15.4117)

Nach dem Nationalrat und auf Antrag des Bundesrates und der KVF-SR nahm in der Herbstsession 2017 auch der Ständerat die Motion Fluri (fdp, SO) zur Stärkung der unabhängigen audiovisuellen Industrie stillschweigend an.

SRG und unabhängige audiovisuelle Industrie. Den unabhängigen Markt stärken, die Zusammenarbeit intensivieren, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden

Ein Postulat Aebischer (sp, BE) wollte den Bundesrat beauftragen, bis Ende 2016 einen Bericht vorzulegen, der den Regulierungsbedarf im Bereich der Filmpolitik der nächsten fünf Jahre aufzeigt. Da die Teilrevision des Filmgesetzes im Rahmen der Kulturbotschaft 2016–2020 lediglich elementare Aspekte des Filmrechts abdecke, aber grundlegende Umwälzungen in den Bereichen des Konsums, der Distribution oder der Filmproduktion keineswegs nachhaltig berücksichtige, bedürfe es dringend weitergreifender Reformen. Auch gelte es diesbezüglich etwaige Entwicklungen in der Audiovisual Media Services Directive (AVMSD) der Europäischen Union zu berücksichtigen. Der Bundesrat beantragte den Vorstoss zur Ablehnung, da das Bundesamt für Kultur (BAK) die bereits ergriffenen Massnahmen auf ihre Auswirkungen hin evaluieren und allfälligen Regulierungsbedarf in der nächsten Kulturbotschaft aufgreifen werde. Zudem reiche der mit einer knappen Jahresfrist sehr eng gesteckte Zeitrahmen für die adäquate Erstellung des geforderten Berichtes nicht aus – zumal sich die aktuelle Kulturbotschaft 2016 noch in der Umsetzungsphase befinde und somit erst 2017 die ersten Resultate der Gesetzesrevision eruiert werden könnten. Der Vorstoss kam schliesslich gar nicht erst zur Abstimmung, da der Postulant sein Anliegen im Sommer 2017 zurückzog.

Regulierungsbedarf im Bereich der Filmpolitik

Ein Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL) ersuchte den Bundesrat, im Rahmen der Standortförderung auch die Filmproduktion in der Schweiz zu untersuchen. Lokale Filmproduktionen seien oft ein Garant für zusätzliche Standortpromotion: So würden noch heute diverse schweizerische Drehorte vom Werbeeffekt des James-Bond-Filmes profitieren. Leider sei hinsichtlich dieser Entwicklung ein starker Rückgang in der Schweiz feststellbar; selbst Filmproduktionen mit starkem Schweizer Bezug würden aus Kostengründen ins Ausland verlagert. Diesbezüglich solle der Bundesrat überprüfen, wie sich die Schweizer Filmproduktion im direkten Vergleich mit dem Ausland entwickelt hat und welche Instrumente der Standortpromotion – insbesondere in den Nachbarländern Italien, Österreich und Deutschland – eingesetzt werden. Der Bundesrat verwies in seiner Stellungnahme auf die Kulturbotschaft 2016–2020 und betonte, dass die Filmförderungsinstrumente der Standortförderung in deren Rahmen genehmigt und entsprechende Vergleichsmassnahmen bereits bewertet und einbezogen worden seien. Zudem befinde sich das BAK zur Zeit in der Vorbereitungsphase zur Umsetzung der Standortförderung, welche Mitte 2016 gestartet wird. Die Ergebnisse dieses Prozesses seien nicht vor Ende 2017 zu erwarten. Man müsse daher diesen Zeitpunkt abwarten, um die Wirksamkeit evaluieren zu können, werde diese Erkenntnisse dann aber für die Kulturbotschaft 2021–2024 aufbereiten. Die Postulantin sah ihren Vorstoss indes aufgrund der bundesrätlichen Erläuterungen als erfüllt an und zog das Postulat zurück, wobei sie betonte, dass sie die Evaluation nun mit Spannung erwarte.

Filmproduktion in der Schweiz zur Standortförderung

Wie alle Jahre wieder legten die beiden Aussenpolitischen Kommissionen ihren Räten den Jahresbericht der Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF) zur Kenntnisnahme vor – und wie alle Jahre wieder kamen diese dem Anliegen stillschweigend nach. Die Grundanliegen der Schweizer Sektion zielen im Wesentlichen auf die Themenbereiche Kultur, Bildung, Gesundheit und Schutz der Menschenrechte und dienen als solide Grundlage für den internationalen Erfahrungsaustausch mit anderen Delegationen – so auch wieder im Jahr 2016. Der Bericht resümiert die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder der Delegation und gibt Erläuterungen zu den verschiedenen Tagungen und Konferenzen. Nebst diversen regionalen und nationalen Anlässen stand auch wieder der wichtigste Anlass der APF – die Jahrestagung – auf der internationalen Agenda. Vom 8. bis 12. Juli trafen sich Parlamentarierinnen und Parlamentarier der unterschiedlichen Mitgliedsländer unter dem Motto „Gemeinsames Wachstum und verantwortungsbewusste Entwicklung: Bedingungen für Stabilität in der Welt und im französischsprachigen Raum“ auf Madagaskar und bemühten sich um die Sensibilisierung für ihre diversen Anliegen. Die Schweiz brachte sich indes mit vier wichtigen Anliegen ein, welche im Wesentlichen dem Schwerpunktthema des Menschenrechtsschutzes zuzuordnen sind: Prävention von gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung, Abschaffung der Todesstrafe im frankophonen Raum, Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau in der Schweiz und den Datenschutz und Schutz der Privatsphäre im frankophonen Raum. Gesamthaft betrachtet schliesst die Delegation ihren Bericht mit grosser Zufriedenheit über die zahlreichen erfolgreich lancierten Arbeiten und fühlt sich in ihren Bestrebungen, als ein unbestritten wichtiges Mitglied der Organisation wahrgenommen zu werden, bestätigt. Die Aufgabenfassung für das Jahr 2017 wird sich wiederum vermehrt der Zusammenarbeit zwischen Schweizer Bildungseinrichtungen und Hochschulagenturen der Frankophonie annehmen, aber auch eine Grundsatzdebatte zum Thema Migration aufgreifen.

Bericht über die Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (2016)
Dossier: Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF)

Eine Motion Reynard (sp, VS) wollte den Bundesrat mit einer Änderung der Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV) beauftragen. Diese sollte dahingehend angepasst werden, dass die Einhaltung des Sprachengesetzes (SpG) durch Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung sichergestellt werden kann. Der Bundesrat könne im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zwar vorsehen, dass von der Bundesverwaltung unabhängige Organisationen und Personen, die mit Verwaltungsaufgaben betraut sind, gewissen Bestimmungen des SpG entsprechen müssen, jedoch werde diese Möglichkeit noch zu selten genutzt. Handkehrum sei besonders bei vom Bund finanzierten Organisationen eine immer stärkere Verlagerung auf den englischsprachigen Korrespondenzweg festzustellen. Gerade im Kontext des anhaltenden Sprachenstreites berge dieser virulente Angriff auf die Nationalsprachen eine grosse Gefahr für den nationalen Zusammenhalt und die Wahrung der Landessprachen der Schweiz. Daher sollten Einzelpersonen im Austausch mit besagten Organisationen und Personen in mindestens einer der Amtssprachen kommunizieren können.
Der Bundesrat beantragte die Motion zur Ablehnung, auch wenn er in seiner Stellungnahme betonte, dass er in gewissen Belangen die Anliegen des Motionärs teile. Er verwies auf Art. 6 Abs. 1 SpG, welcher besagt, dass wer sich an besagte Organisationen wende, dies in einer Amtssprache nach eigener Wahl tun könne. Zudem sei zu bedenken, dass ein Grossteil dieser Organisationen relativ klein und nur regional bzw. lokal tätig ist – bei gleichzeitig sehr divergierenden Aufgaben und Funktionen. In diesem Sinne müsse die Möglichkeit einer spezifischen Interessenabwägung offen bleiben. Der Nationalrat kam bei seiner Abstimmung dem Antrag des Bundesrates nach und lehnte den Vorstoss mit 106 zu 78 Stimmen bei drei Enthaltungen ab.

Einhaltung des Sprachengesetzes durch Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung

Eine Motion Engler (cvp, GR) beauftragt den Bundesrat – im Rahmen der bevorstehenden Kulturbotschaft 2021–2024 – die mögliche Verankerung einer ausserparlamentarischen Kommission für Sprachfragen im Sprachengesetz als Entwurf vorzulegen. Die Kommission solle sich aus je drei Vertretern der vier Landessprachen sowie drei Vertretern von Minderheitensprachen zusammensetzen. Sie solle sich der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachregionen annehmen und den Bundesrat in sprachpolitischen Fragen der Bundesebene beraten.
Auch wenn die Sprachenpolitik grundsätzlich der kantonalen Aufgabenhoheit unterliege, falle dem Bund – im Sinne von Art. 70 Abs. 3 BV – gerade die Förderung ebendieser Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften zu. Die Landes- und Minderheitensprachen seien ein zentraler Bestandteil der Schweiz und ein identitätsstiftendes Merkmal dieser, was die grenzüberschreitende Verständigung der Kantone zu einem wichtigen gesellschaftlichen Faktor mache. Eine eigens für Sprachfragen gegründete Kommission könne somit das Verantwortungsbewusstsein des Bundesrates aufzeigen und Fingerspitzengefühl im Umgang mit unterschiedlichen Kantonalbedürfnissen fördern.
Der Bundesrat selbst beantragte die Ablehnung der Motion, da er zum einen bereits mit der Kulturbotschaft 2016–2020 eine Reihe von sprachpolitischen Massnahmen beschlossen habe, welche auch mit der folgenden Kulturbotschaft fortgeführt werden sollen. Zum anderen verwies er auf die Motion Bigler (fdp, ZH) (16.3967), welche die Anzahl der ausserparlamentarischen Kommissionen um ein Drittel reduzieren will und bereits im März dieses Jahres in der grossen Kammer angenommen worden war.
Die Abstimmung im Ständerat fiel äusserst knapp aus; mit 17 zu 16 Stimmen bei fünf Enthaltungen sprach sich die Ständekammer für die Annahme der Motion aus und überwies sie an den Nationalrat.

Den Wert der Sprachenvielfalt schätzen

Ende Mai kam in der Westschweiz ein Dokumentarfilm über das Leben des ehemaligen Bundesrats Jean-Pascal Delamuraz in die Kinos. Der 1998 verstorbene Magistrat wird im Film „Delamuraz” als „animal politique” und „bombe radicale” porträtiert. Delamuraz war und ist im Kanton Waadt sehr beliebt. Er habe – wie alle Waadtländer Bundesräte – die gewisse „rondeur” gehabt, die Fähigkeit, einen tragbaren Mittelweg zu finden. Mit der Aufarbeitung des „Delamuraz-Gate” – ein Seitensprung, der für den Betrogenen mit Selbstmord endete – und insbesondere dessen Nicht-Thematisierung in der Presse, werde im Film auch die Waadtländer Obrigkeitsgläubigkeit thematisiert, so die Filmbeschreibung der NZZ. Die Nicht-Thematisierung könnte freilich auch damit zusammenhängen, dass das Privatleben damals noch nicht so stark mediatisiert wurde wie heute. Der Film zeigte zudem, dass Delamuraz mit seinem Latein nur einmal wirklich am Ende gewesen sei: Das sich 2017 zum 25. Mal jährende EWR-Nein habe ihm schwer zu schaffen gemacht.

Delamuraz - Film

In der Frühjahrssession 2017 behandelte der Nationalrat als Erstrat eine Motion Fluri (fdp, SO), welche die SRG mittels Änderung des RTVG zur verstärkten Zusammenarbeit mit der unabhängigen filmtechnischen audiovisuellen Industrie in der Schweiz verpflichten will. Auf Anraten des Bundesrates, der sich bereit zeigte, im Rahmen des geplanten neuen Gesetzes über elektronische Medien eine angemessene Berücksichtigung der Schweizer Filmschaffenden bei SRG-Auftragsproduktionen festzuschreiben, nahm der Nationalrat die Motion stillschweigend an.

SRG und unabhängige audiovisuelle Industrie. Den unabhängigen Markt stärken, die Zusammenarbeit intensivieren, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden

Eine im Frühjahr 2015 eingereichte Motion Feri (sp, AG) zur Gleichberechtigung bei der Filmförderung wurde nach Ablauf der zweijährigen Behandlungsfrist im Frühjahr 2017 unbehandelt abgeschrieben. Bei einer Annahme hätte der Bundesrat sicherstellen sollen, dass vom BAK unterstützte Filmprojekte, die von Frauen eingereicht wurden, eine finanzielle Förderung erhalten, die sich am relativen Anteil der Zusagen für diese Einreichungen misst. Der Bundesrat hatte den Vorstoss im Rahmen seiner Stellungnahme zur Ablehnung empfohlen, da die gestellte Forderung den von der ausserparlamentarischen Fachkommission zur Evaluierung von Filmprojekten beigezogenen Qualitäts- und Vielfaltskriterien widerspreche.

Gleichberechtigung bei der Filmförderung

Unter der Schirmherrschaft des EDA und der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren der Westschweiz und des Tessin (CIIP) fand vom 16.–26. März 2017 die Woche der französischen Sprache und der Frankophonie (SLFF) in Bern statt. Die Woche bildete den feierlichen Rahmen zum Internationalen Tag der Frankophonie am 20. März und wurde weltweit begangen, mit dem Ziel, die Vielfalt der Frankophonie aufzuzeigen. In der Schweiz beteiligten sich über 15 Städte im Rahmen von rund 100 Veranstaltungen am kulturellen und sozialen Brückenschlag zwischen Frankophonen und Frankophilen sowie jenen, die es noch werden wollten. Persönlichkeiten, denen dieser Brückenschlag bereits gelungen war und die sich besonders um die Frankophonie verdient gemacht hatten, erhielten zugleich in diesem Rahmen den jährlich verliehenen Preis der in der Schweiz akkreditierten französischsprachigen Botschafterinnen und Botschafter.

Woche der Frankophonie

Das im Sommer 2013 vom Nationalrat angenommene Postulat der SPK-NR, welches eine aktivere Strategie für die bereits bestehenden Massnahmen zur Verbesserung der Vertretung der Geschlechter und Sprachgemeinschaften in ausserparlamentarischen Kommissionen forderte, wurde vom Bundesrat als erfüllt betrachtet und zur Abschreibung beantragt.
Im Vorfeld der nationalrätlichen Abstimmung hatte der Bundesrat den Vorstoss zur Ablehnung unterbreitet, da die zu diesem Zeitpunkt bereits verabschiedeten Massnahmen für ausreichend erachtet worden waren und – für allfällige Beschlüsse zu weiteren Massnahmen – der Evaluationsbericht zu den Gesamterneuerungswahlen 2015 abgewartet werden wollte. Dieser Bericht habe nun gezeigt, dass die vom Bundesrat ergriffenen Massnahmen greifen würden und bereits erste Verbesserungen hätten erzielt werden können. Seit den letzten Gesamterneuerungswahlen habe sich der Anteil der weiblichen Vertretung von 31.5% auf 39% erhöht, wobei sich die Zahl der Kommissionen mit einem Frauenanteil von weniger als 30% sogar von 55 auf 25 reduziert habe. Die Vertretung der nicht-deutschsprachigen Sprachgemeinschaften konnte indes um 4 Prozentpunkte auf 35% gesteigert werden. Daher seien zur Zeit seitens des Bundesrates diesbezüglich keine weiteren Massnahmen erforderlich und das Geschäft könne als erledigt erachtet werden.

Vertretung der Geschlechter und Sprachgruppen in ausserparlamentarischen Kommissionen

Im Januar dieses Jahres erhielten die Parlamentsdienste nach einem mehrmonatigen Zertifizierungsverfahren das Label für die Mehrsprachigkeit der Stiftung „Forum für die Zweisprachigkeit“ verliehen. Die 1996 gegründete, vom Bund, dem Kanton Bern und der Stadt Biel finanzierte Stiftung hatte nach über zehn Jahren Erfahrung mit dem Label der Zweisprachigkeit auch ein Label für Mehrsprachigkeit ins Leben gerufen, welches den Verwaltungseinheiten des Bundes eine vorbildliche Förderung der Mehrsprachigkeit bescheinigen soll.
Die Zertifikatsübergabe fand im Nationalratssaal u.a. im Beisein des Nationalratspräsidenten Jürg Stahl (svp, ZH) und des Stiftungspräsidenten Denis Grisel statt. Im Fokus des Zertifizierungsverfahrens standen folgende vier Aspekte: Visibilität und Kommunikation nach aussen, interne Kommunikationsqualität sowie Gesamtbeurteilung der Mehrsprachigkeitspraxis, Sprachkenntnisse der Mitarbeitenden und Vertretung der Sprachgemeinschaften wie von der Sprachverordnung (SpV) vorgegeben sowie die Förderung der Minderheitensprachen.

Parlamentsdienste erhalten das Label für die Mehrsprachigkeit

Eine 2015 eingereichte Motion Aebischer (sp, BE), die einen Bericht zur Filmförderung in der Schweiz forderte, wurde in der Wintersession 2016 zurückgezogen. Da in der Schweiz bis anhin keine Statistik zur Filmförderung geführt worden war, hätte der Bundesrat eine alljährliche Statistik mit einem genderspezifischen Fokus auf Eingaben, Zusagen und Förderbeiträge im Bereich der Filmindustrie erstellen sollen. Der Bundesrat hatte die Motion zuvor zur Ablehnung beantragt, da das BAK bereits seit 2013 die Daten zur Filmförderung des Bundes zusätzlich auch nach Gender und Alter erhebe und die daraus resultierende Statistik 2015 an den Solothurner Filmtagen zum ersten Mal der Öffentlichkeit präsentiert worden sei. Um jedoch erste Rückschlüsse zu den Förderanteilen der Bundesfilmförderung ziehen zu können, bedürfe es eines Bewertungszeitraums von fünf Jahren. Das Anliegen der Motion sei daher weitestgehend erfüllt, was so auch vom Motionär geteilt wurde.

Gender-Statistik zur Schweizer Filmförderung (Mo. 15.3036)

Dass die Sprachpolitik in der Schweiz dem kantonalen Hoheitsrecht unterstellt ist, wurde spätestens mit dem aufkommenden Sprachenstreit im Jahr 2014 einer breiten Öffentlichkeit bewusst. Darauf, dass der Bund sich aber dennoch einbringen kann, indem er den Austausch zwischen Sprachregionen fördert und finanziell unterstützt, musste zunächst Nationalrätin Aline Trede (gp, BE) hinweisen. Mit ihrer eingereichten Motion wollte sie den Bundesrat auffordern, CHF 50 Mio. für Sprachaustauschprogramme für sich in Ausbildung befindende Personen bereitzustellen. Als der Sprachenstreit im Herbst 2015 längst seinen Peak erreicht hatte, war Trede aber als Volksvertreterin abgesetzt worden und der Vorstoss stand noch immer offen zur Diskussion. Im Winter 2015, mit dem Beginn der neuen Legislatur, nahm sich Maya Graf (gp, BL) der Motion an, bevor sie diese schliesslich im Herbst 2016 zurückzog. Mit Bezugnahmen auf die Erläuterungen von Bundesrat Berset begründete sie ihren Entscheid zum einen mit dem Postulat (Po. 14.3670) und der Kommissionsinitiative (Pa. Iv. 14.459) der WBK-NR – die Initiative war zwar wenige Wochen vor der Motion zurückgezogen worden, hatte aber zu einer Vorlage beigetragen, mit der die Stellung der Landessprache in der Schule gestärkt werden soll und die sich zu diesem Zeitpunkt in der Vernehmlassung befand – und zum anderen mit der Zusage des Bundesrats, die finanziellen Mittel zur Förderung des schulischen Austausches mit der Kulturbotschaft 2016–2020 zu erhöhen.

50 Millionen Franken für Sprachaustauschprogramme

Marco Romano (cvp, TI) hatte Mitte 2015 eine Motion eingereicht, mit der er erwirken wollte, dass Güter und Dienstleistungen für die Armee auch durch KMU geliefert, bzw. erbracht werden können. Die Armasuisse sollte verpflichtet werden, Ausschreibungen grundsätzlich immer in den drei Amtssprachen zu publizieren und die verlangten Produktionsmengen auf die Möglichkeiten der KMU abzustimmen. Darüber hinaus sollen aber insbesondere auch Anstrengungen unternommen werden, um Unternehmen in die Beschaffungsprozesse einzubinden, die nicht in den grösseren Produktionsregionen des Mittellandes angesiedelt sind. Mit den hochwertig produzierenden KMU als "Rückgrat der Schweizer Wirtschaft" seien die Voraussetzungen gegeben, jedoch würden hunderte Firmen aufgrund hoher Mengenanforderungen und kurzen Fristen ausgeschlossen. Hierin sah der Motionär noch grosses Potenzial, zumal frühere Anstrengungen der Armee, vermehrt auf Schweizerische Produkte zu setzen, sehr geschätzt worden seien.
Der Bundesrat zeigte sich zurückhaltend bezüglich dieser Forderungen. Zwar anerkannte er die Stossrichtung der Überlegungen, verwies aber auch auf zahlreiche Bestimmungen, in denen bereits weitgehende Regelungen diesbezüglich umgesetzt werden. Ausschreibungen werden über das Gesetz und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen geregelt – dort wird auch der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Anbieter hoch gehalten und ebenso die Achtung der Sprachregionen. Im Falle von Bauten ist festgelegt, dass gerade auch die Amtssprache des Standorts der Gebäude im Ausschreibungsverfahren benutzt wird. In der Summe kam die Landesregierung zum Schluss, dass die geforderten Anliegen bereits erfüllt seien, weswegen die Motion zur Ablehnung beantragt wurde. Im Bereich der Sprachen seien Neuerungen im sich in Revision befindlichen Beschaffungsrecht zu erwarten.
Im Herbst 2016 gelangte die Motion in den Nationalrat. Romano gab seinem Anliegen nochmals Ausdruck und fokussierte dabei auf die Sprachenfrage. Es sei essenziell, dass die Beschaffungsaufträge in den drei Amtssprachen vorlägen. Auch wenn der Bundesrat diesbezüglich Verbesserungen in Aussicht stelle, gab sich Romano skeptisch ob der tatsächlichen Umsetzung in diesem konkreten Feld. Der Verteidigungsminister äusserte sich nur kurz zum Antrag und blieb beim Verweis auf die laufenden Arbeiten. Der Nationalrat liess sich aber nicht auf die Haltung der Regierung ein und nahm die Motion an. 106 Ja-Stimmen standen 81 Nein-Stimmen gegenüber, ein Ratsmitglied enthielt sich.

Armasuisse. Die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen soll auf regionaler Ebene erfolgen und auf die KMU ausgerichtet sein
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Nach einer rund einjährigen Sistierung der parlamentarischen Initiative zum Erlernen einer zweiten Landessprache ab der Primarschule entschied sich die WBK-NR im Herbst 2016, ihren Vorstoss zurückzuziehen. An den eigentlichen Zielen ihrer Vorlage wolle sie zwar noch immer festhalten, verzichte aber mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung darauf, ihr Anliegen im Rahmen des eingereichten Geschäftes weiterzuverfolgen. Auch wenn ihrer Auffassung nach das Anliegen per se im nationalen Interesse bleibe, erachte die Kommission es nicht für sinnvoll, nebst den bundesrätlichen Bestrebungen zur Harmonisierung des Sprachenunterrichts parallel ein parlamentarisches Verfahren weiterzuführen.

Änderung des Sprachgesetzes: Erlernen einer zweiten Landessprache

Im Juli 2016 schickte der Bundesrat eine Änderung des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung. Damit sollte die Harmonisierung des Fremdsprachenunterrichts in der obligatorischen Schule von Bundesseite verstärkt werden, womit der Bund jedoch in ein Hoheitsgebiet der Kantone eingreifen wollte. Der Bundesrat holte weit aus, um diesen Eingriff zu rechtfertigen. Mit der Volksabstimmung 2006 wurde die Bundesverfassung so geändert, dass zentrale Eckwerte des obligatorischen Schulwesens interkantonal harmonisiert werden. Unter die verfassungsrechtliche Bestimmung der Harmonisierung fällt auch der Sprachenunterricht. Die Kantone kamen dem Verfassungsauftrag mit dem HarmoS-Konkordat nach, das unter anderem regelt, dass die erste Fremdsprache spätestens ab dem 3. Schuljahr und eine zweite Fremdsprache spätestens ab dem 5. Schuljahr („Modell 3/5“) unterrichtet werden muss. Dieses Modell erfüllten 2016 23 Kantone, obwohl nur 15 dem HarmoS-Konkordat beigetreten sind. Einzig die Kantone Aargau, Uri und Appenzell-Innerhoden kamen dieser Vorgabe nicht nach, sie sind dem HarmoS-Konkordat allerdings auch nicht beigetreten. Der Bundesrat respektiere die erreichten Harmonisierungsfortschritte der Kantone, nehme aber zugleich zur Kenntnis, dass es in diversen Kantonen Vorstösse gebe, die „den Unterricht in einer zweiten Landessprache in der Primarschule ab dem Schuljahr 2017/18 in Frage stellen“, hiess es in der Vernehmlassungsvorlage. Solche Vorstösse gebe es in den Kantonen Basel-Landschaft, Glarus, Graubünden, Luzern, St. Gallen, Thurgau und Zürich und sie würden tendenziell die bereits erreichte Harmonisierung gefährden, so die Beurteilung des Bundesrates. Vor diesem Hintergrund sah der Bundesrat den Bund in der Pflicht, sprachenpolitisch einzugreifen. Er schickte drei Varianten in die Vernehmlassung. Variante 1 würde das Sprachengesetz so abändern, dass der Unterricht einer zweiten Landessprache spätestens zwei Jahre vor Ende der Primarschule (also ab dem 5. Primarschuljahr) beginnen muss (gleicher Wortlaut wie die parlamentarische Initiative 14.459). Variante 2 würde das Modell 3/5 des HarmoS-Konkordats im Gesetz verankern. Die dritte Variante stellte die sanfteste Intervention dar und wurde vom Bundesrat bevorzugt: Hier wird den Kantonen vorgeschrieben, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache in der Primarschule beginnen und bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit andauern soll. Die Medien sprachen indes von einer „Drohkulisse“, die Innenminister Berset mit dem neuen Gesetz aufbauen wolle, um die einzelnen kantonalen Vorlagen in die vom Bundesrat gewünschte Richtung zu lenken. Bereits im Juni 2016 stellte die EDK in einem Brief an Bundesrat Berset klar, dass sie vor dem Hintergrund, dass über 20 Kantone das Modell 3/5 umgesetzt hätten, eine Intervention des Bundes für unverhältnismässig halte. Die kantonalen Erziehungsdirektoren beurteilten das Vorgehen des Bundesrates auch als wenig opportun: Eine allfällige Volksabstimmung über dieses Gesetz könnte zu einer „nationalen Zerreissprobe“ werden, monierten sie.

Rund fünf Monate später krebste der Bundesrat zurück. Er gab im Dezember 2016 nach Beurteilung der Vernehmlassungsantworten bekannt, dass er seine Bestrebung, das Sprachengesetz zu ändern, vorerst auf Eis legen werde. Die grosse Mehrheit der Kantone und ein Teil der Parteien hätten im Vernehmlassungsverfahren geantwortet, dass sie eine Intervention des Bundes für „verfrüht, unverhältnismässig und politisch nicht opportun“ hielten. Der Bundesrat kam zum Schluss, dass damit die Voraussetzungen für eine Regelung auf Bundesebene nicht gegeben seien. Berset verwies während der Pressekonferenz auch auf positive Entwicklungen in den Kantonen im Verlaufe des Herbstes 2016. Im Kanton Thurgau etwa beschloss die Kantonsregierung im September, dass das Parlament erneut über eine Vorlage abstimmen muss, die es eigentlich im April 2016 bereits in die Vernehmlassung geschickt hatte und mit welcher der Französischunterricht von der Primarschule in die Sekundarschule verschoben werden sollte. Zudem gab es im Herbst Abstimmungen in den Kantonen Schaffhausen, St. Gallen und Thurgau, deren Ausgang als Bekenntnis dieser Kantone zum Lehrplan 21 und zum HarmoS-Konkordat gewertet wurden. Der Bundesrat behielt sich aber vor, die Voraussetzungen für eine Intervention des Bundes neu zu prüfen, sollte ein Kanton entscheidend von der harmonisierten Lösung in der Sprachenfrage abweichen, etwa durch den Beschluss, eine zweite Landessprache nicht ab der Primarstufe oder nicht durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit zu unterrichten. Damit blickte Berset in erster Linie auf das Jahr 2017, denn auch in diesem Jahr wird das Frühfranzösisch in einigen Kantonen direkt oder indirekt zur Abstimmung kommen. In diesem Sinne blieb „eine reduzierte Drohkulisse“ (NZZ) des Bundes bestehen. Die EDK zeigte sich erfreut über den Entscheid des Bundesrates, die Pläne einer Revision des Sprachengesetzes vorerst wieder in der Schublade zu versorgen.

Änderung des Sprachengesetzes
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

In der Sommersession 2016 legten die aussenpolitischen Kommissionen sowie die Delegation der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF) beiden Räten wiederum den Jahresbericht vor. Der Bericht wurde von beiden Räten zur Kenntnis genommen.
Der vorgelegte Bericht fokussierte auf die 41. Plenarsitzung, welche im Juli 2015 unter dem Thema "Förderung des Zugangs zu einer qualitativ guten Ausbildung für alle: eine vorrangige Herausforderung für die Frankophonie" in Bern stattgefunden hatte. Für Christian Levrat (sp, FR) als Vertreter der Kommission war Bern insofern ein Veranstaltungsort von grosser Bedeutung, da er nicht nur eine Verbundenheit der französischsprechenden, sondern der gesamten Schweiz mit der APF aufzeige. Die Schweiz als Gastgeberland konzentrierte ihre Zielerläuterung auf ihre Kernkompetenzen, wobei sie die Gastländer ebenfalls ersuchte, ihre Massnahmen in den entsprechenden Bereichen zu erläutern. Diese seien zum Einen im Bereich des dualen Bildungssystems, insbesondere in der Verbesserung der Berufsbildung, und dem Ausbau des Fernunterrichts in Form von Online-Studiengängen (MOOCs) festzulegen. Zum Anderen – auch als persönlicher Effort von Christian Levrat – sei die Förderung der Menschenrechte in Bezug auf die Bekämpfung von HIV/Aids in den Mitgliedsländern hervorzuheben. Dies soll mit einem gesonderten Fokus auf die Frage der Homosexualität und deren Thematisierung in diesen Ländern geschehen. Das Résumé der Schweizer Delegation fiel durchwegs positiv aus, zumal sie die Gelegenheit nutzen konnte, einen zusätzlichen Ausbau ihres Beziehungsnetzes anzugehen.

Bericht über die Delegation bei der parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (2015)
Dossier: Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF)

2016 wurden die ersten Ergebnisse der bereits im Jahr 2014 erstmals durchgeführten Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur (ESRK) publiziert. Diese wurde im Rahmen des neuen Volkszählungssystems realisiert und soll fortan im Fünfjahresrhythmus wiederholt werden. Hierbei werden statistische Informationen über sprachliche, religiöse und kulturelle Verhaltensweisen sowie deren Entwicklung in der Schweizer Bevölkerung untersucht. Als Datengrundlage wird jeweils eine Stichprobe von 10'000 zufällig ausgewählten Personen aus der ständigen Wohnbevölkerung über 15 Jahren gezogen. Die Studie soll u.a. auch dazu beitragen, dass gezielte politische Massnahmen im Bereich der Mehrsprachigkeit, kulturellen Vielfalt und unzureichender Integration getroffen werden können.

Im April wurden die ersten Ergebnisse des Teilbereiches Kultur veröffentlicht, welche der Schweizer Bevölkerung ein reges und vielfältiges Kultur- und Freizeitverhalten bescheinigen. Rund 70% der Bevölkerung besuchen mindestens ein Mal im Jahr Museen, Konzerte, Denkmäler oder Kinos. Der Anteil der regelmässigen Besucher von Kulturinstitutionen (mehr als drei Mal im Jahr) liegt indes bei rund 20%. Dabei gilt insgesamt, dass junge Menschen und Stadtbewohner sowie Bevölkerungsteile mit einer höheren Ausbildung das jeweilige Angebot häufiger nutzen als andere. Rund 85% der Bevölkerung zeigen sich mit ihrem regionalen Kulturangebot zufrieden, wobei es auch hier wiederum Unterschiede gibt: Bei Jungen, Landbewohnern und Italienischsprachigen fällt die Zufriedenheit etwas tiefer aus. Dennoch würde eine Mehrheit der Befragten (58%) gerne öfter solche kulturellen Institutionen aufsuchen oder Aktivitäten unternehmen, wobei gut die Hälfte (51%) Zeitmangel als Hinderungsgrund angibt – v.a. unter 60-Jährige, ausländische Nationalitäten und Landbewohner. Als weiteren Hinderungsgrund gibt rund ein Drittel der Befragten fehlende finanzielle Mittel an. Bei den Freizeitaktivitäten finden insbesondere Wandern, Ausgang mit Freunden und Sport grossen Anklang. Aber auch das gesellige Beisammensein mit gemeinsamem Kochen und traditionellen Karten- und Gesellschaftsspielen ist sehr beliebt.

Ebenfalls im April wurden auch die ersten Ergebnisse des Teilbereiches Religion veröffentlicht, welche auf eine grosse Diversität der einzelnen Praktiken und Glaubensformen hinweisen – auf einem breiten Spektrum zwischen Religiosität und Spiritualität. Die Vielfältigkeit, aber auch die Varianz, zeigt sich bereits in der Form des Glaubens: Es gibt Befragte, die von der Existenz eines einzigen Gottes überzeugt sind (Katholiken 59%, Reformierte 45%, andere evangelische Gemeinden 92%, Muslime 90%), aber auch solche, die an die Präsenz einer höheren Macht glauben (20–30%). Gerade in der Gruppe der Konfessionslosen scheint die Spiritualität grossen Anklang zu finden: Deren 12% verfolgten spirituelle Veranstaltungen über ein Medium (im Fernsehen, am Radio, im Internet), deren 31% bzw. 41% glauben an die Gabe des Heilens bzw. Hellsehens. Auch bei den Geschlechtern konnten gewisse Unterschiede ausfindig gemacht werden: Frauen beten im Alltag häufiger und neigen auch eher dazu, sich mit anderen Glaubensformen zu befassen (58% der Frauen glauben beispielsweise an Engel, aber lediglich 37% der Männer). Sowohl für die Religiosität, als auch für die Spiritualität gilt aber im wesentlichen, dass sie besonders in den schwierigen Momenten des Lebens wichtig sind, wobei es zu deren Linderung gerade in Bezug auf die spirituellen Praktiken regionale Unterschiede gibt: Heilende Personen haben für die Westschweizer eine grössere Bedeutung als für die restliche Schweiz, wohingegen Gegenstände mit heilbringender Wirkung in der Deutschschweiz beliebter sind.

Im Oktober folgten dann die ersten Ergebnisse zum Teilbereich Sprache, welche aufzeigten, dass die Schweizer Bevölkerung mehrsprachig ist. Rund zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung spricht in ihrem Alltag – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Rahmen – mindestens einmal in der Woche zwei oder mehr Sprachen. Das verbleibende Drittel (36%) belässt es hingegen bei einer Sprache. Die Dialekte nehmen in diesem Zusammenhang für die Deutschschweiz 87% und für die italienischsprachige Schweiz (Tessiner oder bündneritalienische Dialekte) 32% ein. Ausserhalb der eigenen Sprachgrenzen verwendet jeder fünfte Deutschschweizer regelmässig Französisch, in der Westschweiz hingegen sprechen lediglich 6% mindestens einmal die Woche Schweizerdeutsch. Einen relativ hohen Stellenwert hat über die gesamte Schweiz betrachtet die internationale Sprache Englisch (Deutschschweiz 43%, Westschweiz 38%, italienische Schweiz 30%). In der Deutsch- und Westschweiz ist das Englisch sogar weiterverbreitet als die restlichen Landessprachen innerhalb der jeweiligen Region – wobei dies nicht mit einer Verdrängung der Landessprachen gleichzusetzen ist, sondern vielmehr auf die steigende Nutzung neuer Medien in bestimmten Berufsgruppen zurückzuführen ist. Nebst dem Italienischen, welches zugleich eine Landes-, aber auch Migrationssprache darstellt, finden wir als häufigste Nichtlandessprachen das Spanische (6%), das Portugiesische (5%) sowie die Sprachen der Balkanländer (3%), wobei es anteilsmässige Unterschiede in den einzelnen Regionen gibt.

Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur

Nachdem im Sommer 2015 bereits ein Kreditantrag zur Digitalisierung von Filmen vom Bund abgelehnt worden war, reichte Nationalrat Olivier Feller (fdp, VD) im Winter 2015 eine Motion ein, welche die Finanzierung der Infrastruktur der Cinémathèque suisse absichern sollte. Er forderte, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) den Finanzierungskredit explizit in seine Immobilienbotschaft 2016 aufnehmen solle. Das Parlament habe zwar 2008 im Rahmen der zivilen Baubotschaft einem Kredit in der Höhe von CHF 49,5 Mio. zugestimmt, dieser beinhalte aber nicht den Bau der nötigen Infrastruktur. Auch der 2014 vom BBL und vom BAK gestellte Antrag, den Kredit in die Baubotschaft 2015 aufzunehmen, wurde vom Bundesrat nicht aufgegriffen. Dieses Zögern habe einen grossen Einfluss auf den Arbeitsauftrag der Cinémathèque, da sie dadurch den Anspruch der korrekten Archivierung nicht mehr erfüllen könne.
Der Bundesrat verkündete in seiner Stellungnahme, dass die Eintragung des Kredits auch für die Baubotschaft 2016 nicht vonnöten sei, da ein im Herbst 2015 in Auftrag gegebenes externes Audit aufgezeigt habe, dass sich die baulichen Investitionen durch Restmittel des Verpflichtungskredites abdecken liessen und somit das Anliegen der Motion bereits erfüllt sei. Auf Antrag des Bundesrates wurde die Motion in der Frühjahrssession vom Nationalrat abgelehnt. Im gleichen Zeitraum wurde eine gleichlautende Motion (15.4103) von Géraldine Savary (sp, VD) im Ständerat eingereicht, in der Frühjahrssession 2016 jedoch wieder zurückgezogen.

Digitale Filme der Cinémathèque suisse. Finanzierung der Infrastruktur