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Mit einer Motion hatte Benjamin Roduit (mitte, VS) im Frühling 2021 verlangt, dass die Regeln der französischen Sprache in allen Dokumenten der Bundesverwaltung eingehalten werde, statt dass diese im Zuge einer inklusiven oder geschlechtergerechten Sprache aufgegeben werde. Nachdem der Nationalrat das Anliegen in der Sommersession 2022 angenommen hatte, befand der Ständerat in der Wintersession 2022 darüber. Kommissionssprecherin Lisa Mazzone (gp, GE) erklärte, dass sich die SPK-SR mit 5 zu 1 Stimme (bei 5 Enthaltungen) gegen die Vorlage ausgesprochen habe, da es bereits entsprechende Weisungen von der Bundeskanzlei gebe. So werde etwa in einem Dokument explizit erwähnt, dass alternative Schreibweisen, wie etwa die Verwendung des Gendersternchens, nicht gestattet seien. Ausserdem komme die Bundeskanzlei ihrer Prüffunktion nach, etwa indem sie das Amtliche Bulletin vor der Veröffentlichung diesbezüglich kontrolliere. Da es keinen Gegenantrag gab, lehnte der Ständerat die Motion in der Folge stillschweigend ab.

Die Beachtung der Regeln der französischen Sprache ist wichtiger als Ideologie (Mo. 21.3143)

Wie bereits zuvor der Nationalrat sprach sich in der Wintersession 2022 auch der Ständerat für die Schaffung eines Gesetzes zur Anerkennung der drei Schweizer Gebärdensprachen aus. Stillschweigend nahm der Zweitrat die Motion der WBK-NR an.

Schaffung eines Gesetzes zur Anerkennung der Gebärdensprachen (Mo. 22.3373)

Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2022 als Erstrat mit der Biodiversitätsinitiative sowie mit dem indirekten Gegenvorschlag. Die umfassende Vorlage wurde während drei Sitzungen und in über 160 Wortmeldungen diskutiert. Als erstes wurden das Volksbegehren und der Gegenvorschlag von den Kommissionssprechern Matthias Jauslin (fdp, AG) und Christophe Clivaz (gp, VS) vorgestellt. Matthias Jauslin betonte die Wichtigkeit einer intakten Biodiversität für das Wohlergehen der Bevölkerung, aber auch der Wirtschaft. Leider sei rund ein Drittel der bekannten Tier-, Pflanzen- und Pilzarten in der Schweiz vom Aussterben bedroht – und dies, obwohl die Schweiz seit 2012 über die Biodiversitätsstrategie und den dazugehörigen Aktionsplan verfüge. Da die bislang unternommenen Anstrengungen nicht genügten, um dem Schwinden der Biodiversität Einhalt zu gebieten, brauche es nun griffige Massnahmen. Der Kommissionsmehrheit ginge die Volksinitiative dabei jedoch zu weit, sie schränke insbesondere den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen zu stark ein. Die UREK-NR setze daher mehrheitlich auf den Gegenvorschlag in Form einer Änderung des NHG. Daran anschliessend bat Ursula Schneider Schüttel (sp, FR), Präsidentin von Pro Natura und Mitglied des Initiativkomitees, um Unterstützung für ihren Minderheitsantrag, der die Annahme der Volksinitiative empfehlen wollte. Schneider Schüttel liess es dabei jedoch bei einem allgemeinen Votum bleiben und ging nicht auf die Unterschiede zwischen Volksinitiative und Gegenvorschlag ein. Michael Graber (svp, VS) hingegen votierte mit seinem Minderheitsantrag dafür, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und nicht auf den Gegenvorschlag einzutreten. Graber vertrat die Ansicht, dass die Biodiversität in der Schweiz nicht schlecht dastehe. Initiative und Gegenvorschlag seien daher gar nicht notwendig. Falls die Initiative oder der Gegenvorschlag angenommen werde, würden insbesondere die Landwirtschaft und die Energieproduktion darunter leiden, so Graber.

Danach folgten die Voten der Fraktionen:
Die Grünen sprachen sich sowohl für die Initiative als auch für den Gegenvorschlag aus. Während Delphine Klopfenstein (gp, GE) darauf hinwies, dass die Klimakrise und der Biodiversitätsverlust zusammen angegangen werden müssten, betonte Bastien Girod (gp, ZH), dass für die Grünen insbesondere die Steigerung der Qualität in ohnehin bereits geschützten Gebieten sowie die Vernetzung der Lebensräume im Zentrum stehe.
Auch die SP-Fraktion unterstützte beide Projekte. Martina Munz (sp, SH) unterstrich, dass die Landwirtschaft auf die Biodiversität angewiesen sei, da diese die Bodenfruchtbarkeit und die Bestäubung sichere und damit erst die Ernährungssicherheit garantiert werden könne.
Die GLP-Fraktion unterstützte die Initiative teilweise, sprach sich aber geschlossen für Eintreten auf den Gegenvorschlag aus. Roland Fischer (glp, LU) bemängelte, dass die Schweiz bislang quasi tatenlos zugesehen habe, wie die Biodiversität immer weiter abgenommen habe. Die Schweiz stehe im internationalen Vergleich sehr schlecht da. Folglich müssten die entsprechenden finanziellen Mittel für den Erhalt der Biodiversität bereitgestellt werden, da ein weiterer Verlust an Biodiversität die Schweiz viel teurer zu stehen kommen werde.
Die FDP.Liberale-Fraktion hingegen unterstützte den indirekten Gegenvorschlag mehrheitlich, wie Susanne Vincenz-Stauffacher (fdp, SG) ausführte. Allerdings sei bei der Ausgestaltung des NHG darauf zu achten, dass die Zielkonflikte, insbesondere zwischen der Produktion erneuerbarer Energien und dem Schutz der Biodiversität, immer durch eine umfassende Güterabwägung, die auch die Interessen der Wirtschaft miteinbeziehe, gelöst würden. Die Initiative lehnte die Fraktion mit dem Verweis ab, dass dadurch praktisch die ganze Schweiz unter Schutz gestellt würde.
Die Mitte-Fraktion zeigte sich ähnlich wie die FDP-Fraktion gespalten bei der Haltung zum Gegenvorschlag; die Initiative lehnte sie ab. Wie Priska Wismer-Felder (mitte, LU) ausführte, würde die Initiative dazu führen, dass die Produktion von Nahrungsmitteln eingeschränkt würde, was die Versorgungssicherheit in Frage stellen würde. Beim Gegenvorschlag stosse insbesondere das Flächenziel von 17 Prozent an Flächen, die dem Schutz von Lebensräumen und Arten dienen (so genannte Kerngebiete), auf Widerstand in ihrer Fraktion. Sie bemängelte zudem, dass «die Flächen, auf denen heute schon aktive Biodiversitätsförderung betrieben wird, [...] den 17 Prozent Kerngebiet nicht angerechnet werden» könnten. Eine Minderheit der Mitte-Fraktion gehe jedoch davon aus, dass der Gegenvorschlag die Biodiversität fördere, ohne die Versorgungssicherheit in den Bereichen Ernährung und Energie zu schwächen.
Die SVP-Fraktion lehnte schliesslich sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag ab. Pierre-André Page (svp, FR) bezeichnete die Initiative als extrem und sprach von einer Diktatur der Biodiversität auf Kosten der Landwirtschaft und der Energie. Aber auch der Gegenvorschlag sei abzulehnen, zumal er teilweise sogar weiterginge als die Initiative.
Auch Umweltministerin Sommaruga äusserte sich in ihrem Eintretensvotum zu diesem – für sie – vermeintlichen Widerspruch. Sommaruga zeigte sich erstaunt, dass versucht werde, den Schutz der Biodiversität gegen die Landwirtschaft auszuspielen, da diese sich doch gegenseitig bedingten.
Bevor der Rat zur Detailberatung überging, wurde der Nichteintretensantrag Graber mit 106 zu 78 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Die geschlossen stimmende SVP-Fraktion, eine Mehrheit der Mitte-Fraktion sowie einzelne Mitglieder der FDP-Fraktion stimmten gegen Eintreten.

Anschliessend befasste sich der der Rat in einem ersten Block der Detailberatung mit den Themen hohe Baukultur und ökologische Infrastruktur.
Zuerst stimmte der Nationalrat einer Minderheit Müller-Altermatt (mitte, SO) zu, welcher den Begriff «Schönheit» aus dem Zweckartikel streichen wollte. Andere Minderheiten, wie etwa diejenige von Michael Graber zur Entfernung der Vernetzung der für Tiere und Pflanzen wichtigen Lebensräume aus dem Zweckartikel, fanden keine Mehrheit. Graber hatte vergeblich argumentiert, dass ein «Netz von grünen Korridoren, von grünen Autobahnen» keinen Platz mehr für die Menschen übrigliesse. Sodann beschloss der Nationalrat stillschweigend, der Kommission zu folgen und die Bestimmungen zur hohen Baukultur aus dieser Vorlage zu streichen und in einer Motion (22.3892) anzugehen. Diese Motion forderte den Bundesrat dazu auf, gesetzliche Bestimmungen zur Förderung der Baukultur im Rahmen der nächsten Kulturbotschaft 2025-2028 vorzuschlagen. Der Bundesrat hatte dieses Vorgehen der Auslagerung und die Motion zuvor unterstützt.
Im Anschluss stimmte der Rat über einen viel diskutierten Minderheitsantrag II Jauslin ab, welcher im Artikel über die ökologische Infrastruktur den festen Prozentsatz an Kerngebieten an der Landesfläche streichen wollte und stattdessen dafür plädierte, die Definition von Kerngebieten dem Bundesrat zu überlassen. Dieser solle dabei neben den Biotopen von nationaler Bedeutung auch so genannte Biodiversitätsgebiete von nationaler Bedeutung bezeichnen und die Ziele für diese Gebiete festlegen können. Die Kantone sollen gemäss Jauslin die zur Erreichung der Ziele notwendigen Massnahmen ergreifen und die Umsetzung sicherstellen. Ursula Schneider Schüttel legte als Sprecherin dieser Minderheit dar, dass eine Nutzung dieser Biodiversitätsgebiete und Vernetzungsgebiete durch die Landwirtschaft nicht ausgeschlossen sei. Auch könnten in diesen Gebieten alternative Energieerzeugungsanlagen betrieben werden. Die Kommissionsmehrheit wollte hingegen eine abschliessende Liste an Gebieten festlegen, welche als Kerngebiete kategorisiert werden können. Bundesrätin Sommaruga zeigte sich offen gegenüber dem Minderheitsantrag Jauslin, zumal damit womöglich gewisse Abwehrreflexe gegenüber dem fixen Flächenziel von 17 Prozent gestoppt werden könnten. In den Abstimmungen obsiegte der Antrag II Jauslin gegenüber der Kommissionsmehrheit und auch gegenüber zwei weiteren Minderheiten und einem Einzelantrag Müller-Altermatt. Diese Minderheitsanträge hatten einen Anteil der Kerngebiete an der Landesfläche von 30 Prozent (Klopfenstein Broggini), die Bekämpfung der Vergandung und Verwaldung der Landwirtschaftsflächen (Graber) sowie eine bessere Honorierung der Leistungen der Landwirtschaft (Müller-Altermatt) gefordert.

In einem zweiten Block der Detailberatung wurden weitere Änderungen des NHG sowie anderer Erlasse diskutiert. Dabei blieben alle Minderheitsanträge bis auf einen erfolglos. So lehnte der Rat etwa die erneut geforderte Streichung der Vernetzung von Schutzgebieten – dieses Mal der Biotope von nationaler Bedeutung – ab (Minderheit Rüegger; svp, OW) und konnte sich auch nicht für das Verbot der Übertragung von Vollzugsaufgaben an Private erwärmen (Minderheit Rösti; svp, BE). Abgelehnt wurde aber auch ein Antrag von links-grüner Seite, welcher die Vernetzung für bedrohte und prioritäre Tier- und Pflanzenarten stärker fördern wollte (Minderheit Clivaz). Hingegen vermochte sich die Minderheit Schneider Schüttel mit ihrem Anliegen, auch die Biotope von regionaler Bedeutung in den ökologischen Leistungsnachweis aufzunehmen, mit Stichentscheid von Ratspräsidentin Kälin (gp, AG) knapp durchzusetzen. Der Mehrheit folgend angenommen wurde sodann eine Ergänzung des JSG, wonach der Bundesrat im Einvernehmen mit den Kantonen Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung bezeichnen kann; diese dienen der grossräumigen Vernetzung der Lebensräume der Wildtiere.

In der Gesamtabstimmung sprach sich die grosse Kammer mit 104 zu 83 Stimmen bei 5 Enthaltungen für den Entwurf des indirekten Gegenvorschlags aus. Dagegen votierten die geschlossen stimmende SVP-Fraktion, eine Mehrheit der Mitte-Fraktion sowie einzelne Mitglieder der FDP.Liberalen-Fraktion. Bei der Abstimmung zur Volksinitiative sprach sich der Rat mehrheitlich dafür aus, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen (101 zu 72 Stimmen bei 19 Enthaltungen), wobei ähnliche Koalitionen zu beobachten waren wie bei der Abstimmung zum indirekten Gegenvorschlag; die Enthaltungen stammten zu einem grossen Teil von der GLP-Fraktion. Zudem verlängerte der Nationalrat die Behandlungsfrist für die Volksinitiative bis zum 8. März 2024.

Biodiversitätsinitiative (BRG 22.025)
Dossier: Biodiversitätsinitiative und indirekter Gegenvorschlag

In Form eines Postulats forderte Greta Gysin (gp, TI) den Bundesrat dazu auf, in einem Bericht aufzuzeigen, ob die sprachlichen Minderheiten in den Führungspositionen der Swisscom, SBB und Post untervertreten sind. Darauf aufbauend sollte der Bundesrat Weisungen für die Einhaltung der sprachlichen Vertretung aller vier Landessprachen bei den höchsten Kadern und der Konzernleitung in den bundesnahen Betrieben erlassen.
In der Herbstsession 2022 befasste sich der Nationalrat mit dem Anliegen. Die Tessinerin warb für ihren Vorstoss damit, dass die angemessene Vertretung aller vier Landessprachen gerade in diesen öffentlich-rechtlichen Betrieben von grosser Bedeutung sei, da sie alle sprachregionalen Interessen berücksichtigen müssten. Der Bundesrat habe zwar Verständnis für das Anliegen und nehme die Vertretung der Landessprachen in Führungspositionen ernst. Diese Forderungen gingen aber zu weit, begründete Ueli Maurer im Nationalrat den Antrag der Regierung, das Postulat abzulehnen. Mit 107 zu 77 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) sprach sich der Nationalrat gegen den Vorstoss aus; die befürwortenden Stimmen stammten von den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie von einzelnen Mitgliedern der SVP-, der FDP.Liberalen- und der Mitte-Fraktionen.

Bundesnahe Betriebe. Für eine angemessene Vertretung der vier Landessprachen in der Konzernleitung und bei den höheren Kadern (Po. 20.4384)

Der Bundesrat publizierte Ende Juni 2022 in Umsetzung einer Motion Eymann (lpd, BS) einen Bericht zur sprachlichen Förderung im Vorschulalter. Das SBFI hatte den Bericht gestützt auf eine wissenschaftliche Studie der Pädagogischen Hochschule St. Gallen, der Universität Genf und des Forschungsbüros INFRAS erarbeitet. Die Autorinnen und Autoren hielten fest, dass die Sprachförderung im Vorschulalter einen wichtigen Teil der allgemeinen frühen Bildung darstelle und daher auch in diesem Rahmen angegangen werden soll. Im Bericht wurden mehrere entsprechende Empfehlungen formuliert. Unter anderem empfahl der Bericht, beim Bund eine koordinierende Organisationseinheit «Frühe Bildung» zu schaffen. Diese solle dafür sorgen, dass der Bund – etwa in Form eines Gesetzes – die Grundprinzipien für den Zugang zu den Angeboten der frühen Sprachförderung, deren verlangte Qualität und deren Finanzierung festlegt, und so der heterogenen Politik auf kantonaler und kommunaler Ebene entgegenwirke. An die Kantone und Gemeinden gerichtet, welche im Rahmen der frühen Bildung die Hauptverantwortung tragen, riet der Bericht, universelle und alltagsintegrierte Ansätze der frühen Sprachförderung anzuwenden, indem diese Förderung in die alltäglichen Aktivitäten der Institutionen, aber auch der Eltern einfliesst. Dafür sollen die professionellen Betreuungspersonen entsprechend ausgebildet werden, zudem sollen den Eltern Unterstützungs-, Beratungs- und Bildungsleistungen angeboten werden.
Weiter hielt der Bericht fest, dass der Bund im Rahmen des befristeten Impulsprogramms bereits jetzt den Ausbau der Strukturen für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung und damit die frühe Sprachförderung finanziell unterstütze. Zudem werde der Bund untersuchen, «welche Chancen die familienzentrierte Vernetzung als bedarfsgerechte Orientierungshilfe für fremdsprachige Familien oder Familien mit besonderen Bedürfnissen bietet». Schliesslich werde er auch die weiteren Entwicklungen im Rahmen des überwiesenen Postulats Baume-Schneider (sp, JU; Po. 21.3741) zur Schaffung einer nationalen Beobachtungsstelle für die frühe Kindheit im Auge behalten.

Frühe Sprachförderung vor dem Kindergarteneintritt als Voraussetzung für einen Sek-II-Abschluss und als Integrationsmassnahme (Mo. 18.3834)
Dossier: Frühe Kindheit

Benjamin Roduit (mitte, VS) forderte in der Sommersession 2022 in Form einer Motion, dass in Zukunft bei Texten auf Bundesebene die Regeln und Weisungen der französischen Sprache eingehalten werden und dafür auf die Nutzung einer inklusiven oder geschlechtergerechten Sprache verzichtet wird. Die Debatte rund um die inklusive Sprache werde überall geführt und sei stark politisiert, deshalb müsse die Bundesverwaltung nun ein Machtwort sprechen und Regeln im Sinne einer klaren und effektiven Sprache festlegen, wie Roduit sein Anliegen erklärte. Bundeskanzler Walter Thurnherr hielt fest, dass die Bundeskanzlei diverse Weisungen und Hilfsmittel für offizielle Texte in allen vier Amtssprachen entwickelt habe, weshalb er einen weiteren solchen Auftrag als unnötig erachte. Auch der Bundesrat sprach sich gegen die Motion aus. Der Nationalrat nahm die Motion jedoch mit 98 zu 77 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) an. Die Stimmen für den Vorstoss stammten aus den geschlossen stimmenden Fraktionen der SVP, FDP.Liberalen und der Mitte sowie von einer Person aus dem Lager der GLP.

Die Beachtung der Regeln der französischen Sprache ist wichtiger als Ideologie (Mo. 21.3143)

In der Sommersession 2022 nahm der Nationalrat eine von der WBK-NR lancierte Kommissionsmotion zur Schaffung eines Gesetzes zur Anerkennung der drei Schweizer Gebärdensprachen mit 134 zu 32 Stimmen (bei 13 Enthaltungen) an. Die Kommission konnte auf die geschlossene Unterstützung der Fraktionen der SP, Grünen, Grünliberalen und Mitte sowie derjenigen von 9 respektive 22 Mitgliedern der SVP- und FDP.Liberalen-Fraktion zählen. Somit liegt das Zepter nun bei den Mitgliedern des Ständerats.

Schaffung eines Gesetzes zur Anerkennung der Gebärdensprachen (Mo. 22.3373)

Nachdem die WBK-NR einen im Auftrag vierer Postulate erstellten Bericht über Möglichkeiten zur rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen zur Kenntnis genommen hatte, ortete sie die Notwendigkeit, ein Gesetz zur Anerkennung von Gebärdensprachen auszuarbeiten. Zu diesem Zweck lancierte sie im Frühjahr 2022 mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung eine Kommissionsmotion.

Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen (Po. 19.3668)

Nachdem sie vom Bericht über die Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen Kenntnis genommen hatte, ortete die WBK-NR eine Notwendigkeit zur Schaffung eines Gesetzes zur Anerkennung der Gebärdensprachen. Sie lancierte zu diesem Zweck Ende März 2022 eine Kommissionsmotion. Neben der rechtlichen Anerkennung der Gebärdensprachen beabsichtigt das Gesetz die generelle Förderung der Chancengleichheit gehörloser Menschen in den unterschiedlichsten Bereichen. Eine aus Vertretern und Vertreterinnen der SVP bestehende Kommissionsminderheit beantragte die Ablehnung der Motion, da sie Menschen mit anderen Behinderungen dadurch als ungleich behandelt erachtete und eine Lösung innerhalb der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bevorzugte.

Schaffung eines Gesetzes zur Anerkennung der Gebärdensprachen (Mo. 22.3373)

Im Januar 2022 befasste sich die UREK-NR mit den parlamentarischen Initiativen von Hans Egloff (svp, ZH) und Gregor Rutz (svp, ZH), welche beide eine Lockerung des Schutzes von Ortsbildern nationaler Bedeutung zugunsten der Verdichtung der Siedlungsfläche nach innen vorsahen. Mit der Begründung, dass erst noch ein relevanter Bericht des ARE und des BAK abgewartet werden solle, hatte der Nationalrat die Behandlungsfrist für die Initiativen in der Wintersession 2021 um zwei Jahre verlängert. Dieser Bericht lag der Kommission in ihrer Sitzung im Januar nun vor. Die Kommission betonte, dass der Bericht erneut zeige, dass gesetzliche Änderungen vorerst nicht notwendig seien, da «mit einer frühzeitigen Planung und einer konstruktiven Zusammenarbeit aller Beteiligten gute Lösungen gefunden werden können». Der Bund werde dafür bereits im Frühling 2022 einen Leitfaden zur Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) mit konkreten Handlungsempfehlungen für Kantone, Städte und Gemeinden und deren Planungen veröffentlichen. Daher beantragte die Mehrheit der UREK, die beiden Initiativen abzuschreiben.

In der Frühjahrssession 2022 beugte sich der Nationalrat über die Initiativen. Michael Graber (svp, VS) plädierte im Namen einer Kommissionsminderheit, die Initiative nicht abzuschreiben, da die Anwendung des ISOS in der Praxis so falsch und restriktiv sei, dass dies verdichtetes Bauen in der ganzen Schweiz erheblich erschwere. Vielmehr brauche es gesetzliche Massnahmen. Eine Mehrheit des Rates folgte jedoch dem Antrag der Kommissionsmehrheit und schrieb die beiden Initiativen mit 101 zu 80 Stimmen und mit 101 zu 82 Stimmen ab. Für die Abschreibung stimmten die Fraktionen von SP, Grünen und GLP. Geschlossen dagegen sprach sich nur die SVP-Fraktion aus, während sich die Mitte und die FDP gespalten zeigten.

Verdichtung ermöglichen. Widersprüche und Zielkonflikte aufgrund des Isos ausschliessen (Pa.Iv. 17.525, 17.526)

Der Bundesrat präsentierte im März 2022 seine Botschaft zur Biodiversitätsinitiative sowie zum indirekten Gegenvorschlag. Er würdigte darin die Volksinitiative, deren Ziele – wie etwa mehr Flächen für den Schutz der Biodiversität – er grundsätzlich teile. Allerdings gehe ihm die Initiative zu weit: Die geltenden Kompetenzen sowie der existierende Handlungsspielraum von Bund und Kantonen würden übermässig beschränkt. So würde die Umsetzung der Initiative beispielsweise zu grossen Zielkonflikten mit anderen Politikbereichen, wie etwa der Energie- oder der Landwirtschaftspolitik, führen.
Der Bundesrat schlug daher einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer Revision des NHG vor. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens, das vom 31. März 2021 bis zum 9. Juli 2021 dauerte, gingen insgesamt 242 Rückmeldungen zu diesem Änderungsvorschlag ein. Aufgrund dieser Antworten modifizierte der Bundesrat seinen Entwurf: So verzichtete er etwa aufgrund energiepolitischer Erwägungen der Vernehmlassungsteilnehmenden auf die Einführung von Schutzgebieten von nationaler Bedeutung für Fische und Krebse. Auch den ursprünglich vorgesehenen neuen Artikel zum ökologischen Ausgleich strich die Regierung aus der Vorlage, da ihn die Mehrheit der Kantone sowie weitere Vernehmlassungsteilnehmende abgelehnt hatten. Alternativ solle ein Impulsprogramm zur Förderung der Biodiversität in Siedlungen und Agglomerationen erarbeitet werden.
Nebst den bereits im Dezember 2020 in seiner Medienmitteilung zur Lancierung des Gegenvorschlags aufgeführten Gründen für die Revision des NHG, führte der Bundesrat in seiner Botschaft auch aus, dass er damit die Förderung einer Baukultur von hoher Qualität im Gesetz verankern wolle, und versicherte des Weiteren, dass die Ziele der Energiestrategie 2050 durch die Revision nicht tangiert würden. Für die Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags via Revision des NHG wollte der Bundesrat pro Jahr CHF 96 Mio. einsetzen.

Biodiversitätsinitiative (BRG 22.025)
Dossier: Biodiversitätsinitiative und indirekter Gegenvorschlag

Jahresrückblick 2021: Kultur, Sprache, Kirchen

2021 bestätigte den Trend der letzten beiden Jahre – so zeigte die APS-Zeitungsanalyse eine rückläufige Berichterstattung rund um die Themen Kultur, Sprache oder religiöse Fragen auf (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse 2021 im Anhang). Diesbezüglich brachte das Jahr gar einen neuen Tiefstwert seit 2016, wobei insbesondere Fragen im Zusammenhang mit den Religionen deutlich an medialer Präsenz eingebüsst hatten.

Wie auch im Jahr zuvor war die Kulturpolitik geprägt von der weltweiten Covid-19-Pandemie. Deren Auswirkungen auf den Kultursektor verdeutlichten etwa erste Zahlen des BFS im Rahmen der Kulturwirtschaftsstatistik für das Jahr 2020: Im Vergleich zu 2019 war die Beschäftigung im Kulturbereich um markante 5 Prozentpunkte gesunken, was in absoluten Zahlen 14'000 Erwerbspersonen entsprach. Vom Rückgang betroffen waren insbesondere Frauen, Personen mit einem Teilzeitpensum oder all jene, die zuvor weniger als 1 Jahr engagiert gewesen waren. Auch im Vergleich zur Gesamtwirtschaft war der starke Rückgang an Beschäftigten im Kulturbereich beträchtlich. Entsprechend kam es im Parlament zu diversen Vorstössen, mit denen auf die prekäre Situation der Kulturschaffenden reagiert werden sollte. Zwei Vorstösse, welche im Zuge der Pandemie verstärkte Unterstützungsmassnahmen für Freischaffende in Theater und Film und für Buchhandlungen verlangten, fanden im Parlament jedoch keinen Anklang. Hingegen waren sich die Räte darüber einig, dass die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden auch unabhängig von der Pandemie verbessert werden müsse.

Neben diesen explizit auf die Pandemie zurückzuführenden Vorstössen bearbeitete das Parlament 2021 drei grosse Geschäfte im Kulturbereich. So fand die Beratung der Kulturbotschaft für die Jahre 2021-2024 nach langwierigen Diskussionen über das Filmförderungsgesetz durch Annahme des entsprechenden Entwurfs ein Ende. Eine parlamentarische Initiative zur Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts kam hingegen auch nach fast 5-jährigen Diskussionen noch zu keinem Abschluss. Zudem wurde der Entwurf des Bundesrats zum neuen Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen beraten, mit dem unter anderem die Angleichung an eine geltende EU-Richtlinie angestrebt wird. Der Nationalrat beschäftigte sich in der Frühlings- und Sommersession mit dem Geschäft, der Ständerat wird sich wohl in der Frühlingssession 2022 damit auseinandersetzen.

Wie so oft prägte der Islam die Debatte in der Religionspolitik. Dieses Jahr lag das Augenmerk vermehrt auf der Rolle von Imamen und auf deren Einfluss auf die Gesellschaft. Die SiK-SR verlangte im März 2021 in einem Postulat, dass die Vorteile eines Bewilligungsverfahrens für Imame, ein Imam-Register sowie ein Finanzierungsverbot für Moscheen aus dem Ausland geprüft werden. Die Kommission bezweckte damit eine bessere Kontrolle von Personen, die im Rahmen ihrer religiösen Reden «terroristisches oder gewalttätig-extremistisches Gedankengut verbreiten». Ein im August 2021 vom Bundesrat publizierter Bericht über Professionalisierungsmöglichkeiten von islamischen religiösen Betreuungspersonen zeigte jedoch auf, dass der Einfluss von Imamen in Bezug auf Radikalisierungstendenzen in der Öffentlichkeit überschätzt wird. Basierend auf diesen Erkenntnissen legte der Bundesrat sodann zwölf Handlungsfelder fest, wobei insbesondere die Einbindung von öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften in die Seelsorge diverser öffentlicher Institutionen, wie etwa Militär, Spitälern oder Asylzentren, als zentrale Massnahme definiert wurde. Diese soll dazu beitragen, dass islamische Betreuungspersonen besser in die Gesellschaft integriert werden und indirekt eine Professionalisierung erreicht wird.

Ein weiteres umstrittenes Thema stellte nach wie vor die politische Beteiligung der Schweizer Kirchen im Rahmen von Abstimmungskämpfen dar. So zog die nie zuvor dagewesene Beteiligung der Kirchen am im Vorjahr geführten Abstimmungskampf zur Konzernverantwortungsinitiative Groll nach sich. Die Jungfreisinnigen hatten Stimmrechtsbeschwerden beim Bundesgericht eingereicht, womit sie eine Klärung der Rolle der Kirchen bei Abstimmungen in Form eines Leiturteils erreichen wollten. Gemäss den Medien stufte auch die Bundeskanzlei in einer Stellungnahme an das Bundesgericht das Verhalten der Landeskirchen als «zumindest grenzwertig» ein und erachtete ein Gerichtsurteil diesbezüglich als angezeigt. Das Bundesgericht schrieb die Beschwerde jedoch als gegenstandslos ab, da das Einbringen der Kirche der Initiative nicht zum Erfolg verholfen habe, wodurch das nötige aktuelle Interesse nicht gegeben sei. Diese hitzig geführte politische Debatte widerspiegelte sich auch in der Anzahl an Zeitungsartikeln mit kirchlichem oder religiösem Bezug – Anfang Jahr, auf dem Höhepunkt der entsprechenden Diskussionen – wurde häufiger über das Thema «Kirchen» berichtet als im Rest des Jahres. Gering blieb hingegen das Medienecho, als die beiden grossen Landeskirchen vor der Abstimmung zur «Ehe für alle» ihre Positionen publik machten, zumal sie sich nicht aktiv am Abstimmungskampf beteiligten.

Die Sprachpolitik fand ebenso wie in den letzten Jahren keine grosse mediale Resonanz, legte im Vergleich zum Vorjahr aber leicht zu (vgl. Abbildung 2). Dies ist wohl auf die verstärkt geführte Debatte über eine gendergerechte Sprache zurückzuführen. So startete das Jahr mit einer gesellschaftlichen Debatte über den Entscheid des Dudens, das generische Maskulin aus seinem Nachschlagewerk zu verbannen. Im Sommer kam es zu einer zweiten Runde mit einer breiten Diskussion über das sogenannte Gendersternchen, nachdem die Bundeskanzlei dessen Gebrauch in Bundesdokumenten explizit untersagt hatte.

Jahresrückblick 2021: Kultur, Sprache, Kirchen
Dossier: Jahresrückblick 2021

Der Nationalrat beschloss in der Wintersession 2021, die Frist für die Behandlung einer parlamentarischen Initiative Rutz (svp, ZH) betreffend eine Lockerung des Schutzes von Ortsbildern nationaler Bedeutung zugunsten der Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen um zwei Jahre bis zur Wintersession 2023 zu verlängern. Der Beschluss kam auf Antrag der nationalrätlichen UREK zustande. Die Kommission begründete ihren Entscheid damit, dass sie erst noch einen vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Bericht mit Empfehlungen bezüglich der Behandlung von Verdichtung und Ortsbildschutz im Rahmen der Interessenabwägung abwarten wolle. Die Arbeitsgruppe war vom EDI und vom UVEK im Nachgang zu einem Bericht in Erfüllung eines Postulates Fluri (fdp, SO; Po. 16.4028) zusammengestellt worden.

Verdichtung ermöglichen. Widersprüche und Zielkonflikte aufgrund des Isos ausschliessen (Pa.Iv. 17.525, 17.526)

In Erfüllung vier gleichlautender Postulate erschien im September 2021 ein Bericht des Bundesrates, der die Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen auswies und die Politik der Schweiz in diesem Bereich mit dem internationalen Umfeld verglich. In seinem Bericht legte der Bundesrat dar, dass die Mehrheit der europäischen Länder im Unterschied zur Schweiz mindestens eine Gebärdensprache rechtlich anerkennt. In der Schweiz kennen ausschliesslich die Kantone Zürich und Genf eine solche Anerkennung. Fünf Varianten einer möglichen rechtlichen Anerkennung prüfte der Bundesrat im Rahmen seines Berichts: Eine Anerkennung als Landessprache oder als (Teil-)Amtssprache, eine Anerkennung im Rahmen der Europarats-Abkommen, im Rahmen der Sprachenfreiheit oder eine Anerkennung als Fördersprache.
Eine Anerkennung im Rahmen internationaler Abkommen hätte indes rein deklaratorische Natur, solange keine zusätzlichen Rechtsansprüche definiert werden, so der Bundesrat. Dieselbe Wirkung hätte eine Anerkennung der Gebärdensprache als Landes- oder Teilamtssprache in der Verfassung, darüber hinaus bedürfte diese Art von Anerkennung der Zustimmung der Mehrheit der Bevölkerung und der Kantone. Auch die explizite Erwähnung in der Verfassung, dass die Sprachenfreiheit auch die Gebärdensprache umfasse, müsste die gleichen politischen Hürden überwinden. Eine Anerkennung als Fördersprache liesse sich gemäss bundesrätlichem Bericht als einzige Variante ohne Revision der Bundesverfassung umsetzen. Der Bundesrat betonte jedoch, dass die rechtliche Anerkennung für ihn keine zwingende Voraussetzung sei, um die soziale Teilhabe von Menschen mit Gehörbeeinträchtigung weiter zu verbessern. Er habe das EDI beauftragt, den Dialog mit den verantwortlichen Stellen und Organisationen zu intensivieren und Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen.

Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen (Po. 19.3668)

Im Unterschied zum Ständerat kamen der WBK-SR-Motion zum Konzept zur Pflege des Kulturerbes der Schweiz im Nationalrat auch kritische Stimmen entgegen. Die nationalrätliche Kommission hatte sich im Zuge ihrer Beratungen zwar mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung für die Annahme der Motion ausgesprochen, eine Minderheit Haab (svp, ZH) stellte jedoch einen Antrag auf Ablehnung des Vorstosses. Die Kommissionsmehrheit zeigte sich über die angestrebte Kursänderung erfreut, insbesondere weil sie sich erhoffte, die in der Kulturbotschaft 2021–2024 verpasste Verlagerung des Fokus' von einer sektoriellen zu einer ganzheitlichen Handhabe sowie der expliziten Miteinbeziehung der EDK als Kantonsvertretung nachholen zu können. Die Minderheit argumentierte primär mit der kulturellen Verwässerung und der zusätzlichen finanziellen Belastung. Martin Haab betonte, wie wichtig der Erhalt der Schweizer Kultur und Traditionen gerade für die SVP sei, was sich ja auch durch deren Präsenz an brauchtümlichen Grossveranstaltungen deutlich zeige. Die SVP stemme sich folglich vehement dagegen, «wenn Teile unserer Gesellschaft unsere Kultur und unsere Bräuche verwässern wollen». Zudem führe die Erarbeitung und Umsetzung des neuen Konzeptes lediglich zu einem künstlichen und unnötigen Aufblähen des Verwaltungsapparates, was wiederum die ohnehin schon gebeutelten Staatsfinanzen noch mehr strapazieren würde. Im Weiteren bestehe ja, gemäss dem Kommissionsbericht, seit 2008 mit der «Memopolitik» ein übergeordnetes Konzept auf Bundesstufe, während die Verantwortlichkeiten für die kantonale und kommunale Ebene nicht beim Bund lägen. Dennoch sprach sich der Nationalrat in der Sommersession 2021 mit 134 zu 51 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Kommissionsmotion aus. Wenig überraschend stammten sämtliche Gegenstimmen aus der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion.

Konzept zur Pflege des Kulturerbes der Schweiz (Mo. 20.3930)

In der Sommersession 2021 nahmen beide Räte stillschweigend den Bericht der Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie für das Jahr 2020 zur Kenntnis. Im Bericht wurde dargelegt, dass die Corona-Pandemie in diesem Jahr auch die Arbeit der APF beeinträchtigt habe. So brachten annullierte Treffen – so etwa die Jahrestagung im Juli 2020 in Rabat – und deren plötzlich nötige Digitalisierung die Arbeiten der Frankophonie-Versammlung während einiger Monate ins Stocken. Auch thematisch war die APF mit der Gesundheitskrise beschäftigt, wodurch die Behandlung nicht-prioritärer Dossiers zu Gunsten dringender Probleme in Folge der Pandemie verschoben wurde.
Ein wichtiger Schwerpunkt war gemäss Bericht die Bildungskrise. Zu den grössten diesbezüglichen Herausforderungen zählten die digitale Kluft zwischen den frankophonen Staaten, die Anpassung des Unterrichts an die Pandemie sowie deren Auswirkungen auf das Wohlergehen der Kinder. Insbesondere für Mädchen führten die neuen Umstände zu «besorgniserregenden Ungleichheiten», die teils bis zu Unterernährung, Ausbeutung und körperlicher sowie psychischer Gewalt geführt hätten – so der Bericht.
Auch mit den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Bekämpfung von HIV, Tuberkulose und Malaria, hatte sich das Parlamentariernetzwerk im Jahr 2020 beschäftigt. Die Fortschritte der letzten Jahre in der Bekämpfung dieser Krankheiten seien auf Grund der Covid-19-Pandemie ernsthaft in Gefahr geraten. Im Bericht wurde aufgeführt, dass sich nach Schätzungen von Internationalen Organisationen die Zahl der Todesfälle durch HIV, Tuberkulose und Malaria in Zukunft verdoppeln könnte. Dies sei auf die Überlastung der Gesundheitssysteme, auf Unterbrüche von Behandlungen und Präventionsprogrammen sowie auf die alternative Verwendung der sonst schon knappen personellen, logistischen und finanziellen Ressourcen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zurückzuführen. Durch diese Umstände seien unter anderem eine Erhöhung der verfügbaren Mittel sowie eine Anpassung der Programme zur Bekämpfung dieser drei Krankheiten an die derzeitige Gesundheitskrise unbedingt nötig. In diesem Zusammenhang forderten die Mitglieder des Parlamentariernetzwerks einstimmig eine breite und gerechte Verteilung der Covid-19-Impfstoffe. Eine sehr kleine Zahl an Ländern – unter ihnen die reichsten der Welt – hätten sich bereits mehr als die Hälfte der erwarteten Impfdosen gesichert. Auf Grund dieser Ungleichheit erliess das Netzwerk sodann eine Erklärung mit der Forderung, «dass die Covid-19-Impfstoffe sowie das entsprechende Test-, Schutz- und Behandlungsmaterial gerecht an alle Länder verteilt werden». Damit einhergehend forderte das Netzwerk, dass die Covax-Initiative der WHO, welche das Ziel verfolgte, ca. 2 Mrd. Impfdosen zu beschaffen, um bis Ende 2021 mindestens 20 Prozent der weltweiten Bevölkerung impfen zu können, durch die vorübergehende Aufhebung des geistigen Eigentums der Covid-19-Impfstoffe unterstützt werden müsse.
Ein weiteres alljährliches Thema waren die Lebensmittelverluste und die Lebensmittelverschwendung in den APF-Staaten. Die Pandemie habe die Problematik weiter in den Vordergrund gerückt; auf der einen Seite stehen viele Länder vor grossen Ernährungsherausforderungen auf Grund von Störungen in den Lieferketten sowie der Lockdown-Massnahmen. Auf der anderen Seite habe die Verschwendung auf Grund der Panik in der Bevölkerung nach Bekanntgabe der entsprechenden Massnahmen und der plötzlichen Schliessung der Gastrobetriebe zugenommen, wie im Bericht hervorgeht. Nationalrat Jean-Pierre Grin (svp, VD) präsentierte im Juni 2020 seinen Entwurf einer Resolution zu dieser Thematik, mit der ihn die APF im Jahr 2019 beauftragt hatte. Darin forderte er die Staaten und Regierungen des frankophonen Raums auf, die Lebensmittelverluste und -verschwendung über die ganze Lebensmittelkette hinweg einzudämmen, und ermutigte die Parlamentarierinnen und Parlamentarier dazu, ihre nationalen Parlamente für diese Problematik zu sensibilisieren. Die zuständige Kommission für Zusammenarbeit und Entwicklung der APF nahm den Entwurf einstimmig an. Ausserdem einigte sich die Kommission darauf, so schnell wie möglich ein Partnerschaftsabkommen mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) abzuschliessen.
Den letzten Themenschwerpunkt stellten die Auswirkungen der Pandemie auf die frankophonen Parlamente dar, verursacht durch die «nie dagewesenen institutionellen Umbrüche[...]». Die Kommission für parlamentarische Fragen und die politische Kommission der parlamentarischen Versammlung erteilten Laurent Wehrli (fdp, VD) von der Schweizer Delegation den Auftrag, einen Bericht auszuarbeiten, der die Auswirkungen der Gesundheitskrise auf das Gleichgewicht der Machtverteilung zwischen Regierungen und Parlamenten und auf die Entscheidungsverfahren untersucht. Im Jahr 2021 will der Schweizer die ersten Ergebnisse der Analyse, die er noch im November 2020 startete, verkünden.

Bericht über die Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (2020)
Dossier: Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF)

Das sogenannte Gendersternchen, eine relativ neue Form der gendergerechten Rechtschreibung, die hauptsächlich in linken und feministischen Kreisen aktiv vorangetrieben wurde, hat zum Ziel, Personen, die sich nicht dem dominanten binären Geschlechtskonstrukt zuordnen, sichtbarer zu machen und sie aktiv einzubinden. Beispielsweise wird aus Schweizer und Schweizerinnen ein Schweizer*innen. Die Diskussion um politisch korrekte Sprache ist kein neues Phänomen, sondern seit den 1990er Jahren ein immer wiederkehrendes Thema. Der Linguist Thomas Nier betonte jedoch gegenüber dem Tages-Anzeiger, dass sich die Anzahl und Heftigkeit der Konflikte um diese Thematik immer mehr erhöhe. Im Sommer 2021 entbrannte eine neue, teils sehr emotionale solche Debatte, als die Bundeskanzlei in einer Weisung im Juni 2021 den Gebrauch des Gendersternchens oder anderer Typographien gleicher Art, wie etwa den Genderdoppelpunkt (Schweizer:innen), in Bundesdokumenten oder auch Initiativtexten explizit untersagte. Zwar verstehe die Bundeskanzlei, dass sich Personen, die sich nicht dem binären Geschlechterkonstrukt zuordneten, nicht genügend repräsentiert fühlten, aber bis jetzt habe die Deutsche Sprache noch keine gangbare Variante zu ihrer Einbindung hervorgebracht. Das Sternchen könne zu rechtlichen Problemen führen, da nicht genau definiert sei, wer alles darunter falle, ausserdem sei es noch zu sehr an eine gesellschaftspolitische Haltung gebunden. Jedoch anerkenne die Bundeskanzlei das Anliegen der betroffenen Personen und werde weiter daran arbeiten, entsprechende Lösungen zu finden. Zudem werde der Leitfaden für gendergerechte Sprache von 2009 bis Ende 2021 überarbeitet, darin würden auch Empfehlungen für die Anschrift non-binärer Personen in Briefen aufgenommen. Bis dahin sollen entweder die Paarform (z.B. Schweizerinnen und Schweizer) oder geschlechtsabstrakte (z.B. versicherte Person) und geschlechtsneutrale (z.B. Versicherte) Bezeichnungen verwendet werden. Das generische Maskulin (z.B. Schweizer) wurde derweil explizit verboten.
Begrüsst wurde der Entscheid der Bundeskanzlei, auf das Gendersternchen zu verzichten, vom Präsidenten des Schweizerischen Vereins für Deutsche Sprache, Jürg Niederhauser. Für ihn sei das Anliegen zwar verständlich, aber er sehe nicht ein, wieso die Repräsentationsfunktion der Sprache über alle anderen Funktionen gestellt werden solle, wie etwa über die leichte Verständlichkeit und praktische Anwendung. Alecs Recher, Präsident des Transgender Network Switzerland, fand den Entscheid hingegen «schockierend, verletzend und widersprüchlich». Die Bundeskanzlei spreche zwar von einem Diskriminierungsverbot für nicht-binäre Menschen, missachte dies aber mit der Weisung selbst. Es sei die Aufgabe des Staates, nicht zu diskriminieren und die Geschlechtergleichstellung proaktiv voranzutreiben – und da gehöre die Einbindung und Sichtbarkeit von nicht-binären Personen in die Sprache eben auch dazu.

Debatte um das Gendersternchen

Am letzten Sitzungstag der Frühjahrssession 2021 lehnte der Nationalrat die Motion von Michel Matter (glp, GE) ab, der Massnahmen für eine mehrsprachige Bundesverwaltung gefordert hatte. Der Forderungskatalog des Genfers, der neben einer schweizweiten Kampagne, die den Bund als mehrsprachigen Arbeitgeber anpreisen sollte, auch mehr Rücksichtnahme bei Bewerbungen auf sprachliche Minderheiten, obligatorische Sprachtests und Sprachkurse für Verwaltungsangestellte sowie eine angemessene Vertretung aller Landessprachen in den Führungsetagen der Bundesämter umfasste, war in der Stellungnahme des Bundesrats Mitte Februar nachgerade zerpflückt worden. Die Bundesverwaltung sei in verschiedenen Kommunikationskanälen als «multilinguale Arbeitgeberin» präsent; alle Stelleninserate würden in den drei Amtssprachen publiziert und eine «diskriminierungsfreie Rekrutierung» sei sichergestellt. Würden für bestimmte Stellen Sprachkompetenzen verlangt, so würden diese mit Sprachtests überprüft. Seit 2018 würden Sprachkompetenzen in der gesamten Verwaltung regelmässig evaluiert und Massnahmen ergriffen, wenn die Anforderungen nicht erfüllt würden. Schliesslich müsse die möglichst proportionale Berücksichtigung aller Sprachen in den Kaderfunktionen auf der Basis der Sprachenverordnung eingehalten werden. Der Bundesrat erachte die Motion deshalb als bereits erfüllt. Die grosse Kammer schien hier mit der Regierung einer Meinung zu sein und lehnte die Motion diskussionslos ab.

Mehrsprachige Bundesverwaltung (Mo. 20.4517)

Wie diverse Medien berichteten, verbannte der Duden Anfang 2021 das generische Maskulin, welches bis anhin als geschlechtsneutral galt, aus seiner Onlineausgabe. Die Änderung habe zum Ziel, die deutsche Sprache durch die Einbindung der weiblichen Form zu spezifizieren und inklusiver zu gestalten – wenn eine Frau im Garten arbeite, handle es sich um eine Gärtnerin und eben nicht um einen Gärtner. Der Entscheid von Duden, insgesamt über 12'000 Wörter doppelt aufzuführen, war gesellschaftlich stark umstritten und führte zu heftigen Diskussionen in den Medien. Kritische Stimmen betonten, dass der Duden über seine Kompetenzen hinaus agiert habe, da mit dieser Neuerung ein gesellschaftliches Umdenken angestossen werde. Weiter fürchteten sich viele vor komplizierten Formulierungen oder wollten sich nicht vorschreiben lassen, wie sie die deutsche Sprache zu verwenden hätten. Gegenstimmen freuten sich über diesen «längst überfälligen Schritt» und stellten fest, dass der Duden hiermit lediglich eine gesellschaftliche Veränderung erkannt und aufgenommen habe. Eine extreme Position nahm der Psycholinguist Pascal Gygax der Universität Fribourg ein, der gegenüber 24 Heures kritisierte, dass der Grund für diese Ablehnung im Sexismus dieser Menschen liege, die daran glauben würden, dass Frauen weniger wert seien als Männer. Weiter führte er aus, dass sich insbesondere die stark von Männern dominierte politische Rechte dagegen wehre. Auch auf parlamentarischer Ebene, insbesondere in den Kantonen, würden sie sich gegen solche Entwicklungen stellen, mit dem Ziel patriarchale und androzentrierte Werte zu verteidigen. So fürchteten sie laut Gygax den Machtverlust des männlichen Geschlechts aufgrund der Feminisierung der Gesellschaft. Diese Debatte sei dabei alles andere als neu – bereits seit über 40 Jahren würde sie geführt –, was unter anderem zu zentralen Veränderungen im Sprachgebrauch auf Bundesebene geführt habe. Bereits in den 1980er Jahren seien auf Bundesebene erste Dokumente mit geschlechtsneutralen Begriffen umformuliert worden. Dies habe 1996 in die Ausarbeitung eines Leitfadens für geschlechterneutrale Sprache auf Bundesebene gemündet.

Duden verbannt das generische Maskulin

Jahresrückblick 2020: Kultur, Sprache, Kirchen

Das Krisenjahr 2020 verlief hinsichtlich der Kultur-, Sprach- und Kirchenpolitik, gerade im direkten Vergleich mit anderen Politikbereichen, sowohl bezüglich der parlamentarischen Geschäfte als auch der medialen Berichterstattung überraschenderweise ruhig. Insbesondere wenn man bedenkt, dass der Kultursektor mitunter einer der stärksten von der Corona-Pandemie getroffenen Bereiche war. Die APS-Zeitungsanalyse zeigt zwar auf, dass sich der Anteil der Medienartikel zu Kultur, Sprache und Kirchen an der Gesamtberichterstattung im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht hat, dieser Wert liegt aber mit knapp 3 Prozent noch immer tiefer als in den Jahren 2017 und 2018. Abermals machte die Kulturpolitik mit rund Zweidritteln der Medienberichte den grössten Teil der drei Themengebiete aus, gefolgt von der Kirchenpolitik mit rund einem Drittel; die sprachpolitisch relevanten Berichte hingegen waren in diesem Jahr nahezu inexistent.

Wie viele andere Bereiche auch wurde die Kulturlandschaft in der Schweiz und mit ihr die Kulturpolitik massgeblich vom Diktat der Corona-Pandemie gesteuert. Während das Jahr sowohl für das Parlament als auch die Medien eher ruhig begann, machte sich mit der Mitte März vom Bundesrat ausgerufenen ausserordentlichen Lage ein deutlicher Ausschlag in der Medienberichterstattung bemerkbar. Fortan war das kulturpolitische Jahr von gefällten Massnahmen im Kampf gegen Covid-19 und der sich aus diesen ergebenden Folgen für die Kulturschaffenden geprägt. Das auferlegte Veranstaltungsverbot und die damit einhergehenden Restriktionen hatten gravierende finanzielle Auswirkungen auf sämtliche Bereiche der Kulturindustrie: Von nahezu einem Tag auf den anderen sahen sich Musik-, Film-, Theater-, Literaturschaffende und viele mehr in ihrer Existenz bedroht. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken sprach ihnen der Bundesrat im Frühjahr zwar im Rahmen der «Covid-Verordnung Kultur» finanzielle Unterstützung zu, jedoch zeigte sich im weiteren Verlauf des Jahres, dass dies längerfristig kaum ausreichen würde. Entsprechend versuchten auch die Zivilgesellschaft und die Kulturschaffenden selbst, Hand zu bieten, und lancierten diverse Solidaritätsaktionen oder nutzten diese Gelegenheit gar dazu, gänzlich neue Wege zu beschreiten und das Kulturschaffen sowie die Kulturvermittlung auf neue Kanäle umzuleiten.
Zwischenzeitlich war auch das Parlament darum bemüht, dem Kultursektor nach Möglichkeit unter die Arme zu greifen. Bei den in der Herbstsession eröffneten Beratungen der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021–2024 war man sich einig, dass sich der Stellenwert der Kultur in und für die Gesellschaft gerade in der Corona-Krise deutlich gezeigt habe und die Kultur daher auch entsprechend gefördert werden müsse. Entsprechend war auch relativ rasch klar, dass man diversen Kürzungsanträgen von Seiten einzelner SVP-Exponentinnen und -exponenten nicht entgegenkommen würde. Lediglich darüber, wie die Kulturförderung genau ausgestaltet werden sollte, war man sich zunächst nicht ganz einig. Besonders bei den Mitteln für den Austausch zwischen den Sprachregionen und den Finanzhilfen für das Bundesamt für Kultur (BAK) diskutierten die Räte lange, konnten sich aber schlussendlich auf den Nationalratsvorschlag einigen. Zu Jahresende noch ausstehend waren die Beratungen des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Entwurf 2 der Kulturbotschaft), das bereits vor den Verhandlungen für weitreichende Diskussionen gesorgt hatte. Die Beratung war zwar für die Wintersession vorgesehen gewesen, wird sich aber voraussichtlich in das erste Quartal des neuen Jahres verschieben. Ein weiteres bedeutendes Bundesratsgeschäft, dessen Botschaft im Herbst 2020 verabschiedet wurde und das voraussichtlich ebenfalls 2021 zur Behandlung anstehen wird, stellt das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen dar.

Auch das kirchen- bzw. religionspolitische Jahr war zunächst stark von der Corona-Pandemie geprägt. Besonders das Verbot von Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen, gerade auch im Vorfeld der Osterfeiertage, erhitzte die Gemüter mancherorts stark und wurde auch in Form einer Motion Addor (svp, VS; Mo. 20.3332) – die jedoch kein Gehör fand – ins Parlament getragen. Tatsächlich schien sich dieses reduzierte Angebot an religiösen Partizipationsmöglichkeiten aber auch auf die Wahrnehmung und Definition von Kirche und Religion auszuwirken, wurde in den Medien über weite Strecken doch nahezu ein philosophischer Diskurs über deren Rolle und Funktion, gerade auch in Krisenzeiten, geführt. Nicht zuletzt auch, weil Kirchenvertreterinnen und -vertreter sich sehr bemühten, teilweise auf äusserst innovative Art und Weise, alte Botschaften über neue Medien zu vermitteln.
Im späten Frühjahr verlagerte sich der Fokus in diesem Themenbereich aber von der Pandemie auf die Landeskirchen. Was zunächst als Intransparenzvorwürfe hinsichtlich eines Kirchengeschäfts begann, mündete im Sommer in veritablen Missbrauchs- und Grenzverletzungsvorwürfen gegenüber Gottfried Locher, die zu einer regelrechten Kirchenkrise und schliesslich zum Rücktritt des obersten Reformierten führten. Diese Vakanz begünstigte aber zugleich ein absolutes Novum in der reformierten Kirche: Im November wurde Rita Famos als erste Frau als Lochers Nachfolgerin und somit zur höchsten Reformierten der Schweiz gewählt. Während die Reformierten in der Folge ein Krisenjahr durch eine Wahl beendeten, schienen sich die Katholiken durch die auftretende Uneinigkeit bei der Nachfolgebestimmung für den Bischof von Chur] in eine neuerliche Krise zu manövrieren.
Weit über die Kirchenkreise hinaus sorgte hingegen der Schulterschluss der beiden Landeskirchen im Kampf gegen die Ende November zur Abstimmung gekommene Konzernverantwortungsinitiative für grosse Aufregung. Nicht zuletzt wurde den Kirchen vorgeworfen, dass sie durch ihre offene Zurschaustellung der orangen Transparente, durch die geschalteten Inserate und die öffentlichen Stellungnahmen die grundsätzliche Grenze der Trennung von Kirche und Staat und somit auch ihre Kompetenzen deutlich überschritten hätten.

Jahresrückblick 2020: Kultur, Sprache, Kirchen
Dossier: Jahresrückblick 2020

Entgegen seiner vorberatenden Kommission beschloss der Nationalrat in der Wintersession 2020, zwei parlamentarische Initiativen mit der Forderung nach Lockerung des Schutzes von Ortsbildern nationaler Bedeutung zugunsten der Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen nicht abzuschreiben (Pa.Iv. 17.525; Pa.Iv. 17.526). Mit 103 zu 86 Stimmen (1 Enthaltung) respektive 107 zu 85 Stimmen (0 Enthaltungen) folgte er den Kommissionsminderheiten Ruppen (svp, VS) und Page (svp, FR), die auch nach der Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) noch Handlungsbedarf auf Gesetzesstufe ausmachten. Den Antrag auf Abschreibung erfolglos unterstützt hatten die Fraktionen der SP, der Grünen und der GLP sowie einzelne Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der FDP und der Mitte.

Verdichtung ermöglichen. Widersprüche und Zielkonflikte aufgrund des Isos ausschliessen (Pa.Iv. 17.525, 17.526)

Mit einer im Sommer 2020 im Zuge der Behandlungen der Kulturbotschaft 2021–2024 eingereichten Motion wollte die WBK-SR den Bundesrat beauftragen, dem Parlament bis Ende 2022 ein Konzept zur Pflege des Kulturerbes der Schweiz vorzulegen. Dieses Rahmenkonzept sei gemäss Kommissionssprecher Matthias Michel (fdp, ZG) insofern von Nöten, als die Frage des Kulturerbes und des kulturellen Gedächtnisses zwar in der Kulturbotschaft aufgegriffen worden sei, jedoch eine sehr bruchstückhafte und insgesamt enttäuschende Gesamtschau darstelle. Dies sei insofern auch relevant, da das BAK am 1. Mai 2008 zum ersten und letzten Mal eine übergeordnete Strategie in diesem Bereich überhaupt zur Diskussion gestellt habe, für welche es aber gemäss dem damaligen Bundesrat noch keinen konkreten Handlungsbedarf gegeben habe. Gerade angesichts der fortschreitenden Entwicklung u.a. in den Bereichen der Internationalisierung, Digitalisierung oder Multikulturalität müsse man gemäss der Kommission die Frage des Handlungsbedarfs heute neu beurteilen. Der gesetzte Zeitpunkt von Ende 2022 biete zum einen ausreichend Bearbeitungszeit, mitunter auch für eine entsprechende Mitwirkungsmöglichkeit der Kantone, und erlaube zum anderen eine Integration des Konzeptes in die bevorstehende Kulturbotschaft 2025–2028.
Während der Wintersession 2020 erläuterte Kulturminister Alain Berset im Ständerat die befürwortende Position des Bundesrates zur Motion. In Anbetracht der neueren Entwicklungen und veränderter Rahmenbedingungen – 2008 gab es noch keine grundlegende Kulturbotschaft und 2020 trat die 2019 vom Parlament ratifizierte Faro-Konvention in Kraft – seien die Umstände für eine Neuaufnahme der Beratungen durchaus gegeben. Zudem habe man sich während der im Rahmen des Nationalen Kulturdialogs geführten Diskussionen im November 2020 dafür ausgesprochen, das kulturelle Erbe für 2021 als prioritär ins Arbeitsprogramm aufzunehmen. Im Ständerat schien es diesbezüglich keine Einwände zu geben, wurde der Antrag doch stillschweigend angenommen und für weitere Beratungen an den Nationalrat überwiesen.

Konzept zur Pflege des Kulturerbes der Schweiz (Mo. 20.3930)

Mit einer im Jahr 2018 eingereichten Motion forderte Martin Candinas (cvp, GR), dass die Zivil- und Strafprozessordnung so angepasst wird, dass Eingaben bei kantonalen Gerichten in einer frei wählbaren Landessprache eingereicht werden können. Dies solle den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften fördern, wie Candinas für sein Anliegen warb. Derzeitig können die Kantone die Verfahrenssprache selbst festlegen, was dazu führe, dass etwa eine französischsprachige Eingabe in einem deutschsprachigen Kanton nur behandelt werde, wenn diese von der eingebenden Person selber auf Deutsch übersetzt werde, so der Motionär. Der Bundesrat empfahl den Vorstoss zur Ablehnung. Wie Justizministerin Karin Keller-Sutter in der Herbstsession 2020 im Nationalrat ausführte, erachte der Bundesrat die derzeitige Regelung als zufriedenstellend. Eine Anpassung gemäss Motion würde lediglich mehr administrativen Aufwand bringen, aber nichts daran ändern, dass die Kantone die Verfahrenssprache selbst bestimmen können, womit kein «echter Mehrwert» geschaffen werde, zeigte sich die Bundesrätin überzeugt.
Der Nationalrat lehnte die Motion in der Folge mit 129 zu 33 Stimmen bei 15 Enthaltungen ab. Die Stimmen für das Anliegen stammten mehrheitlich aus der CVP-Fraktion, vereinzelte unterstützende Stimmen kamen aus den Fraktionen der SP, der Grünen, der FDP.Liberalen und der Grünliberalen dazu.

Sprachenregelung für Eingaben in kantonalen Verfahren (Mo. 18.4358)

In der Herbstsession 2020 nahmen beide Räte den Tätigkeitsbericht der Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF) für 2019 zur Kenntnis. Wie schon in den Jahren zuvor lag der Schwerpunkt der Delegationstätigkeit auf der Wahrung der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit und der guten Regierungsführung im frankophonen Raum. Diese Anliegen vertrat die Delegation auch 2019 im Rahmen ihres offiziellen Mandats auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene. So brachte sie ihre Expertise beispielsweise an der 45. APF-Jahrestagung ein, die im Berichtsjahr vom 4.–9. Juli unter dem Motto «Parlements et renforcement de la démocratie» in Abidjan (CIV) stattfand, oder tauschte sich zwischen dem 13. und 16. November im jurassischen Delsberg mit Vertretungen der Assemblée régionale Europe (ARE) aus.
Auf internationaler Ebene setzte die Delegation ihre thematischen Schwerpunkte – wie auch schon im Jahr zuvor – beim grenzüberschreitenden Frauen- und Kinderhandel, bei den Lebensmittelverlusten und der Lebensmittelverschwendung, bei der Abschaffung der Todesstrafe, beim Schutz persönlicher Daten sowie der gemeinsamen Finanzierung des Fernsehsenders TV5 Monde an. 2019 kam ergänzend das Engagement für die Selbstbestimmung der Völker und für die Volksrechte hinzu, was insbesondere im Rahmen der Regionalversammlung in Delsberg zur Sprache gekommen war. Delegationsintern wurden die Beziehungen zwischen China und Afrika sowie die Prävention von gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung thematisch fokussiert.
2019 standen für die APF auch einige Änderungen an. Nach der Eröffnung der 51. Legislatur fand im Dezember die konstituierende Sitzung der Delegation statt, die sich für die nächsten vier Jahre neu zusammensetzen würde. Unter anderem übernahm neu Laurent Wehrli (fdp, VD) das Delegationspräsidium von Jean-Pierre Grin (svp, VD). Erfreulicherweise konnte die Schweizer Delegation das Präsidium der Kommission für Bildung, Kommunikation und Kultur (CECAC) halten, auch hier wurde das Amt mit Legislaturwechsel von Ständerat Didier Berberat (sp, NE) an Ständerat Christian Levrat (sp, FR) übergeben. Eine wesentliche Änderung hinsichtlich der internationalen Mandate der Delegation zeigte sich in einer Ausweitung der Personalkompetenzen: Beide Räte gewährten noch im Dezember 2020 einen Kredit zur Entsendung eines Parlamentsdienstmitarbeitenden für das Generalsekretariat der APF.
Der Bericht schliesst mit dem neuerlichen Verweis auf die politische Bedeutung des frankophonen Afrikas für die Organisation. Dies aufgrund dreier Faktoren: Erstens deuteten Trends auf einen besonders starken und voraussichtlich anhaltenden Bevölkerungswachstum auf dem Kontinent hin, zweitens dürfte aufgrund der Entwicklungen im Bildungsbereich der Anteil an Französischsprechenden zunehmen und drittens diene die OIF im Vorfeld von UNO-Verhandlungen oft als Dialogplattform, was sowohl die Organisation selbst als auch den afrikanischen Kontinent auf das internationale Parkett hieve. Im Weiteren werde die Delegation 2020 ihre Arbeiten zu Lebensmittelverlusten und -verschwendung abschliessen und sich nach anderen möglichen Handlungsbereichen erkunden. Schliesslich bereite sich die Delegation auf das voraussichtlich am 3. und 4. September 2020 in Genf stattfindende jährliche Treffen des APF-Parlamentariernetzwerks für die Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria vor.


Bericht über die Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (2019)
Dossier: Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF)

In der Kulturbotschaft 2021–2024 hatte der Bundesrat das Postulat Semadeni (sp,GR) – „Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben!“ – zur Abschreibung beantragt. Im Rahmen der Beratungen der Botschaft während der Herbstsession 2020 kam der Nationalrat diesem Antrag diskussionslos nach.

Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben! (Po. 15.4117)