Was die Regierung des Kantons Freiburg in siebenjähriger Arbeit nicht erreichte, nämlich einen konsensfähigen neuen Sprachenartikel vorzulegen, welcher die deutschsprachigen Freiburgerinnen und Freiburger auf Verfassungsebene den Welschen gleichstellen sollte ohne deshalb die Romands zu benachteiligen, gelang der vorberatenden Parlamentskommission in nur vier Sitzungen. Sie übernahm den eigentlich unbestrittenen Grundsatz der Gleichberechtigung der beiden Sprachen, krempelte ansonsten aber den Entwurf der Exekutive völlig um. Insbesondere verzichtete sie definitiv auf den vor allem von den Romands heftig bekämpften Begriff der gemischtsprachigen Gebiete und schrieb das Territorialitätsprinzip in der Verfassung fest. Um diesem recht starren Prinzip etwas von seiner Härte zu nehmen, ergänzte sie es mit dem Auftrag an den Staat, das Verständnis zwischen den Sprachregionen zu fördern.
Sprachliche Gleichberechtigung im Kanton Freiburg- Schlagworte
- Datum
- 24. September 1990
- Prozesstyp
- Kantonale Politik
- Akteure
- Quellen
-
anzeigen
- Lib., 25.1., 1.2., 8.2., 25.5., 8.6., 29.8., 5.9., 15.9. und 24.9.90.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 26.06.2018
Aktualisiert am 26.06.2018