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Was die Regierung des Kantons Freiburg in siebenjähriger Arbeit nicht erreichte, nämlich einen konsensfähigen neuen Sprachenartikel vorzulegen, welcher die deutschsprachigen Freiburgerinnen und Freiburger auf Verfassungsebene den Welschen gleichstellen sollte ohne deshalb die Romands zu benachteiligen, gelang der vorberatenden Parlamentskommission in nur vier Sitzungen. Sie übernahm den eigentlich unbestrittenen Grundsatz der Gleichberechtigung der beiden Sprachen, krempelte ansonsten aber den Entwurf der Exekutive völlig um. Insbesondere verzichtete sie definitiv auf den vor allem von den Romands heftig bekämpften Begriff der gemischtsprachigen Gebiete und schrieb das Territorialitätsprinzip in der Verfassung fest. Um diesem recht starren Prinzip etwas von seiner Härte zu nehmen, ergänzte sie es mit dem Auftrag an den Staat, das Verständnis zwischen den Sprachregionen zu fördern.

Sprachliche Gleichberechtigung im Kanton Freiburg

Eine Aufwertung erfuhr das Italienische auch durch den Entscheid von Urner Regierung und Parlament, die Sprache des Nachbarkantons Tessin anstelle des Französischen als erste Fremdsprache in der Primarschule einzuführen. Spätestens zu Beginn des Schuljahres 1994/95 werden im Kanton Uri die Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse erstmals in der dritten Landessprache unterrichtet werden. Die notwendige Ausbildung der Lehrkräfte und die Erstellung der Lehrmittel wird den Gotthardkanton mindestens CHF 1.5 Mio. kosten. Bei der Umsetzung seiner Pläne kann Uri allerdings mit der Hilfe des Tessins rechnen. Der Tessiner Grosse Rat bewilligte diskussionslos einen Kredit von CHF 500'000, mit welchem die Ausarbeitung von geeigneten Schulbüchern unterstützt werden soll. Zudem will das Tessiner Erziehungsdepartement bei der Vorbereitung und Durchführung von Italienischkursen für die Urner Lehrerschaft mit dem Kanton Uri zusammenarbeiten.

Der Kanton Graubünden trug sich ebenfalls mit dem Gedanken, Italienisch als erste Fremdsprache einzuführen.

Uri: Italienisch in der Primarschule

Auch auf europäischer Ebene wurden die Probleme aufgegriffen, die sich aus dem Zusammenleben der verschiedenen Sprach- und Kulturgruppen eines Landes ergeben. In Palermo (Italien) fand Ende April die 6. europäische Kulturministerkonferenz statt, an der erstmals alle Kulturminister der osteuropäischen Länder teilnahmen. Im Zentrum der Diskussionen stand das Thema einer multikulturellen Gesellschaft als Herausforderung für die Kulturpolitik. Alle Minister unterstrichen unabhängig voneinander, dass sich in Zukunft in ihren Ländern Fragen in Zusammenhang mit den Minderheiten aufdrängen werden. Sie waren sich aber alle darin einig, dass die Minoritäten in jedem Fall eine Bereicherung darstellen, die es zu pflegen gilt.

6. europäische Kulturministerkonferenz

Für eine bessere Berücksichtigung des Italienischen bei der Parlamentsarbeit machte sich im Berichtsjahr vor allem der Tessiner SP-Nationalrat Carobbio stark. Im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative Ott (sp, BL) zu einer Parlamentsreform konkretisierte er das von der vorberatenden Kommission eingereichte Postulat, welches für einen verstärkten Einbezug des Italienischen als Verhandlungssprache plädierte, dahingehend, dass die schriftlichen Berichte über wichtige Geschäfte inskünftig in den drei Amtssprachen vorgelegt werden sollen. Der Rat folgte ihm in diesem Punkt und überwies am folgenden Tag auch sein von fünf bürgerlichen Tessiner Nationalräten mitunterzeichnetes Postulat, welches verlangt, dass die Übersetzungen wichtiger Kommissionsberichte ins Italienische gleichzeitig mit der Publikation der deutschen und französischen Version erfolgen sollen.

Rationalisierung des Ratsbetriebs,

Nicht weniger stürmisch als im Kanton Freiburg ging es im Kanton Graubünden zu und her, wo die Einführung des «Rumantsch Grischun» (RG), das gemäss einer SRG-Umfrage von 73.7 Prozent der Rätoromanen verstanden wird, immer mehr zu einer Art Glaubenskrieg eskalierte. Die Gegner der Kunstsprache lehnen das RG als plakative Schriftsprache nicht grundsätzlich ab, prophezeien aber, dass dessen zu extensiver Gebrauch – beispielsweise in einer Zeitung oder in Schulbüchern – für die historisch und harmonisch gewachsenen Idiome das Ende bedeuten werde. Während bisher die Diskussionen zwar emotional, aber durchwegs korrekt geführt worden waren, schlugen die Gegner nun plötzlich neue und schrille Töne an: Von Genozid war die Rede, von Sprachimperialismus und von Nazimethoden. In einer Resolution verlangten sie ein mehrjähriges Moratorium sowie eine genaue und verbindliche Definition für das RG in allen seinen Anwendungen. Diese Opposition veranlasste auch die Befürworter des RG zu gesteigerter Aktivität. Mehrere namhafte Rätoromanen publizierten ein «Romanisches Manifest», in welchem sie dafür plädierten, dem RG eine Chance einzuräumen. Das Manifest wurde innert weniger Wochen von mehr als 1'000 Personen mitunterzeichnet. Zur Förderung des RG wurde der Verein «Uniun rumantsch grischun» (URG) gegründet.

Schützenhilfe erhielt das RG aber auch weiterhin vom Bund: Anfangs Jahr wurden in Chur die erstmals auch in RG ausgestellten Schweizer Pässe vorgestellt, in welchen die allgemeinen Angaben in den vier Landessprachen und in Englisch figurieren und die persönlichen Eintragungen für Einwohner des Kantons Graubünden auf Wunsch in RG vorgenommen werden können. Derart unterstützt beschloss die Lia Rumantscha (LR), das kulturelle und sprachliche Dachorgan der Rätoromanen, den Versuch mit RG um weitere drei Jahre zu verlängern. Die prekäre Finazlage führte die LR aber auch dazu, die Vorarbeiten für die geplante Zeitung «Quotidiana» zurückzustellen.

Rätoromanische Landessprache

Um einen Minderheitenstreit mit umgekehrten Vorzeichen ging es im Kanton Freiburg. Seit mehr als einem Vierteljahrhundert kämpfen die Deutschfreiburger – rund ein Drittel der Kantonsbevölkerung – um ihre sprachliche Gleichberechtigung. Sieben Jahre nach Entgegennahme einer entsprechenden Motion Jutzet (sp) präsentierte der Freiburger Staatsrat nun seine Vorstellungen über das künftige Zusammenleben der beiden Sprachen und löste damit fast einen Sprachenkrieg aus: Er trat nämlich nicht nur für die sprachliche Gleichberechtigung ein, er wollte auch ganze Gegenden zu «gemischten Gebieten» erklären, wie dies faktisch in den Städten Freiburg und Murten bereits der Fall ist. Diese Durchlöcherung des Territorialitätsprinzips erregte den geballten Zorn der Romands weit über die Kantonsgrenzen hinaus, weil sich diese «poches mixtes» alle im traditionell französischsprachigen Kantonsteil befänden und damit der wirtschaftlich bedingten «germanisation rampante» noch zusätzlich Vorschub geleistet würde. Genauso erbittert hatte die welsche Mehrheit einige Monate zuvor den Wunsch der Deutschfreiburger bekämpft, am Gericht des Saanebezirks eine deutschsprachige Abteilung einzurichten.

Sprachliche Gleichberechtigung im Kanton Freiburg

Die sprachlichen Minderheiten erhoffen sich Unterstützung von den Schlussfolgerungen des umfangreichen Berichts «Zustand und Zukunft der viersprachigen Schweiz», den eine vom EDI eingesetzte Expertengruppe erarbeitet hatte und der im September in allen vier Landessprachen der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Der Bericht stellte fest, dass die Sprachenvielfalt der Schweiz in beunruhigendem Mass zu einem Nebeneinander verschiedener Sprachen geworden ist, ohne genügende Kenntnisse, hinreichendes Interesse und notwendiges Verständnis einer Sprachgruppe für die je anderen Sprachen und Kulturen, und dass die Schweizer ein merkwürdig distanziertes und weitgehend unreflektiertes Verhältnis zur Bilinguität oder Plurilinguität unterhalten. Die Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Berner Staatsrechtlers P. Saladin analysierte die Grundbedingungen der Erhaltung kommunikativer Viersprachigkeit und schlug in den hierfür sensiblen Bereichen (Bildungswesen, Medien, öffentliche Verwaltung etc.) Massnahmen zur Verbesserung der intrasprachlichen und interkulturellen Verständigung vor. Gleichzeitig stellte sie zwei Varianten für einen neuen Sprachenartikel in der Bundesverfassung zur Diskussion: eine kürzere, offenere und eine ausführlichere, dichtere Version. Inhaltlich stimmen die beiden Varianten jedoch weitgehend überein: Bund und Kantone sind zuständig für die Erhaltung der vier Landessprachen, die Sprachenfreiheit bleibt garantiert, doch wird im Interesse der bedrohten Minderheiten das Territorialitätsprinzip – je nach Variante – explizit oder implizit in der Verfassung verankert. Die Experten unterstrichen aber wiederholt, dass mit einem Verfassungsartikel die gegenwärtigen Sprachenprobleme der Schweiz nicht gelöst werden können, da die Lebenskraft einer Sprache letztlich vom Willen einer Bevölkerungsgruppe abhänge, die Sprache selber zu pflegen, und von der Bereitschaft der Gesamtbevölkerung, die Minderheiten zu respektieren. Der Bundesrat nahm von dem Bericht, der für seine Ausführlichkeit und Sorgfalt allgemein gelobt wurde, Kenntnis und gab ihn in eine breite Vernehmlassung.

Viersprachige Schweiz

En mai, la Suisse a participé pour la première fois en tant que membre à part entière au troisième sommet des pays francophones de Dakar (Sénégal). Auparavant simple observateur, ce changement d'attitude est à rechercher dans les volontés conjuguées de René Felber et Jean-Pascal Delamuraz ainsi que dans les expériences retirées des deux premières rencontres. Dans sa déclaration liminaire, Klaus Jacobi – secrétaire d'Etat au DFAE et chef de la délégation suisse – a néanmoins spécifié que la Suisse se réservait la possibilité de ne pas prendre part aux débats et résolutions de nature politique. Les Chambres ont accepté d'accorder un statut officiel à la section suisse de l'Association internationale des parlementaires de langue française. De cette façon, elle bénéficiera d'un minimum d'infrastructures, ce qui lui permettra de revaloriser son rôle.

Troisième sommet des pays francophones de Dakar

Der Beschluss des Bundesrates, die Schweiz solle vollberechtigt und nicht nur mit Beobachterstatusam dritten Frankophoniegipfel in Dakar teilnehmen, wurde in der Romandie mit Genugtuung aufgenommen, in die sich allerdings auch leichte Bitterkeit mischte, da es der Bundesrat nicht für nötig hielt, zumindest ihren französischsprachigen Aussenminister an das von Staats- und Regierungschefs besuchte Treffen zu delegieren. Die Landesregierung hatte eine vollberechtigte Teilnahme an den ersten beiden Gipfeln von Paris (1986) und Quebec (1987) aus Gründen der Neutralität abgelehnt. Ganz wich der Bundesrat allerdings auch jetzt nicht von seiner bisherigen Haltung ab: Die Schweizer Delegation unter der Leitung von EDA-Staatssekretär Jacobi brachte gleich zu Beginn des Gipfeltreffens einen Vorbehalt an und erklärte, dass sich die Schweiz an allfällige politische Resolutionen nicht gebunden fühle, wenn sie den aussenpolitischen Grundsätzen unseres Landes widersprächen.

Frankophoniegipfel

Massnahmen zur Förderung und Stärkung sprachlicher Minderheiten stossen in der Regel weder beim Bundesrat noch in der Bundesversammlung auf grosse Widerstände, da hier das entsprechende Problembewusstsein vorhanden ist. Mit umso grösserer Spannung erwartete man nun 1988 das Resultat der Volksabstimmung über die Vorverlegung des Fremdsprachenunterrichts auf das fünfte Schuljahr, welche im bevölkerungsreichsten Kanton Zürich durchgeführt wurde. Wenn auch nicht der Französischunterricht an sich, sondern lediglich der Zeitpunkt für dessen Erteilung zur Diskussion stand, reagierte insbesondere die Westschweiz empfindlich auf das Volksbegehren. In Genf wurde – als Drohgebärde – eine Initiative angekündigt, welche im Sprachunterricht die Begünstigung des Englischen zulasten des Deutschen verlangte, und im jurassischen Kantonsparlament zielte ein Vorstoss auf die Sistierung des Deutschunterrichts an den Primarschulen, solange die Deutschschweizer Kantone das «Frühfranzösisch» nicht einführten. Tatsächlich betrachteten auch die zögernden deutschschweizerischen Kantone die Zürcher Abstimmung als Signal, und mit entsprechender Erleichterung wurde denn auch allenthalben die deutliche Ablehnung der Initiative, welche eine Zustimmung zum Anliegen bedeutete, aufgenommen. Auch der Kanton Thurgau lehnte im Herbst eine analoge Initiative ab.

Enseignement précoce d'une seconde langue nationale

Ganz ohne Widerstand passieren sprachpolitische Anliegen auch im Parlament nicht immer. So verweigerten bei der Behandlung der Regierungsrichtlinien 1987–91 Westschweizer Ständeräte ihre Zustimmung zur Absicht, in dieser Legislaturperiode eine Neufassung des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (BV) zur Abstimmung zu bringen. Obwohl eine entsprechende Motion der Bündner Nationalräte, welche eine Stärkung des Rätoromanischen verlangt, 1985 überwiesen worden war, betrachteten die erwähnten Ständeräte nun die Mundartwelle in der Deutschschweiz als weit gravierenderes Sprachproblem und eine Teilrevision der Bundesverfassung als übertriebenen Aufwand. Mit 30:10 Stimmen wurde ihr Streichungsantrag abgelehnt. Der Bericht der Expertenkommission, die einen neuen Sprachenartikel vorschlagen soll, verzögerte sich indessen, da ihr insbesondere die Suche nach einer angemessenen Berücksichtigung des Territorialprinzips Schwierigkeiten bereitet. Der Einsicht, dass ein abgegrenztes Sprachgebiet die Grundlage für den Erhalt des Rätoromanischen wäre, steht das Prinzip der Gemeindeautonomie entgegen, das möglichst nicht angetastet werden sollte.

Programme de législature 1987–1991 (MCF 88.001)

Die Spannungen zwischen den verschiedenen Sprachgruppen der Schweiz haben sich nach Ansicht der Stiftung für Eidgenössische Zusammenarbeit entgegen anderslautenden Auffassungen in der letzten Zeit nicht verschärft. Gewachsen ist demnach vielmehr die Sensibilität der Betroffenen für diese Problematik. Ausdruck davon war die in der Westschweiz zum Teil heftige Kritik am Beschluss des Bundesrats, im Dezember 1985 am Vorbereitungstreffen für die Ministerkonferenz der französischsprachigen Länder in Paris nicht teilzunehmen. Aufgrund einer breiten Strömung in der Westschweiz und befürwortenden Stellungnahmen von vier Kantonsregierungen (Waadt, Wallis, Genf, Jura) beschloss schliesslich die Landesregierung im Sinne eines Kompromisses, am Frankophoniegipfel mit einem Beobachter im Range eines Staatssekretärs teilzunehmen. Sie begründete diesen Entscheid mit dem Hinweis, dass sie spachliche Kriterien als Faktoren der schweizerischen Aussenpolitik seit jeher abgelehnt habe. Selbst die Westschweiz war in dieser Frage nicht geschlossen. Die Forderung nach einer Teilnahme wurde auch als Angst vor einem Abgleiten der Romandie in eine Randposition angesichts des generellen Vormarsches der Deutschschweizer Dialekte und des Englischen interpretiert.

Frankophoniegipfel

In grösserer Bedrängnis befinden sich unzweifelhaft die sprachlichen Minderheiten im Südosten des Landes. Eine Verbesserung ihrer Situation bringt das neue Bundesgesetz über Beiträge an die Kantone Graubünden und Tessin zur Förderung ihrer Kultur und Sprache, das nun auch vom Nationalrat angenommen wurde. Die Vorlage bildete eigentlich einen Bestandteil der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 81.065), wurde jedoch wegen des Auslaufens der bisherigen Sofortmassnahmen aus Sondermitteln vorgezogen. Sie konnte auf den 1. Januar 1984 in Kraft gesetzt werden, nachdem auch der Bündner Grosse Rat die Voraussetzungen in Form von zusätzlichen kantonalen Beiträgen erfüllt hatte.

Erstes Paket zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kanton (BRG 81.065)
Dossier: Erstes Massnahmenpaket zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kanton

Der in einer Motion geforderten besseren Berücksichtigung der italienischen Sprache in der Bundesversammlung entsprach der Bundesrat mit Antrag auf Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes: Für die Promulgation von Gesetzen sollte auch ein italienisches Original vorliegen. Das in der Verfassung verankerte Recht des Parlamentariers auf Gebrauch seiner Muttersprache bei der Gesetzgebung sollte durch die Bereitstellung der Texte in den drei Amtssprachen für jede Session gewährleistet werden. Bisher war der italienische Text nur zu Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens vorgelegt worden, ohne dass Textänderungen nachgetragen worden wären. An der faktischen Zweisprachigkeit des Parlaments würde sich jedoch nichts ändern.

Zur Förderung sprachlicher Minderheiten wurden weitere Massnahmen getroffen: Eine von der Ligia Romantscha (LR) patronierte Dieta Romantscha diskutierte Massnahmen zur Stärkung des Romanischen; sie sollte alle zwei Jahre zusammentreten. Die bernische Kommission, die sich mit der Gründung eines jurassischen Kulturzentrums befasst, machte, nachdem grundlegende Meinungsverschiedenheiten beseitigt werden konnten, erste Vorschläge. Einen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben verschiedener Sprachgruppen leistete der Kanton Freiburg mit einer Sprachencharta, die als Basisdokument für ein modernes Sprachenrecht bezeichnet wurde. Einige Kritik erwuchs aus der mit dem Prinzip der Universalität der auswärtigen Beziehungen begründeten Nichtbeteiligung der Schweiz an der Konferenz von Niamey. Obwohl eine Mitgliedschaft in der neu gegründeten «Agence de coopération culturelle et technique dans le cadre de la francophonie» (ACCT) abgelehnt wurde, wäre es nach Ansicht des Bundesrates möglich, an einzelnen Aktionen teilzunehmen.

Viersprachige Schweiz

Verschiedenes wurde zur Förderung sprachlicher Minderheiten vorgekehrt: So erhöhte der Bund seinen jährlichen Beitrag an die Ligia Romontscha (LR) von CHF 110'000 auf CHF 190'000, der bernische Regierungsrat beschloss die Einsetzung einer rein jurassischen Kommission zur Ausarbeitung eines Projekts für ein Jurassisches Kulturzentrum und der Freiburger Staatsrat erklärte sich in Beantwortung einer Petition aus dem Jahre 1962 grundsätzlich zu einer Verbesserung der rechtlichen und politischen Stellung der deutschsprachigen Minderheit bereit. Umstritten waren dagegen in deutschschweizerischen wie in welschen Kreisen die Bestrebungen, von Paris aus im Namen der «Francophonie» westschweizerische Politiker zu einer organisierten Zusammenarbeit heranzuziehen; die Nationalräte Wilhelm (k.-chr., BE) und Baechtold (soz., VD) sowie Vertreter der Kantonsparlamente Genfs und des Wallis folgten immerhin der Einladung zur ersten Generalversammlung der Association internationale des parlementaires de langue française in Versailles. Die schweizerische kulturelle Aussenpolitik trat insbesondere durch eine von Pro Helvetia organisierte photographische Architekturausstellung in Moskau in Erscheinung.

Frankophoniegipfel