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Nachdem sowohl die Motion Regazzi (14.3872) (vergleichbare Regeln bezüglich der Nutzung der Amtssprachen bei Auftragsausschreibungen in bundesnahen Betrieben analog zu öffentlichen Aufträgen) als auch die Motion Cassis (Anpassung der Regeln zur Nutzung der Amtssprache für Bauaufträge des Bundes) im Dezember 2014 vom Erstrat angenommen worden waren, befürwortete im Juni 2015 auch der Ständerat als Zweitrat beide Anliegen. Die Diskussion um die Motion de Buman (12.3914) eröffnete hingegen eine Kontroverse. Der Ständerat hatte diese bereits im Dezember 2014 an die Kommission zurückgewiesen mit dem Auftrag, die Ende 2013 erschienene Schätzung der WRK bezüglich der nach Sprachregionen aufgeteilten Vergabe öffentlicher Aufträge zu analysieren. Nachdem die Kommission diese Analyse zur Kenntnis genommen hatte, anerkannte sie die massgebliche Rolle der sprachlichen Hürden im Bereich des Beschaffungswesens. Dennoch sah sie keinen Bedarf, dem Bundesrat zusätzliche Aufträge zu erteilen, da bereits eine Empfehlung der Beschaffungskonferenz des Bundes zur Förderung der Mehrsprachigkeit vorliegt und der Bundesrat in der Vernehmlassung zum öffentlichen Beschaffungsrecht bereits das Einverlangen mindestens einer Offerte aus einer anderen Sprachregion vorgeschlagen hatte. Die Mehrheit der Kommission beantragte ihrem Rat, die Motion abzulehnen, und stützte sich hierbei auf die Argumentation des Bundesrates, welcher den Mehraufwand und die Mehrkosten im Vergleich zum effektiven Nutzen in Frage stellte. Die Motion wurde im Ständerat dennoch mit 21 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen, womit das Anliegen überwiesen wurde. Der Nationalrat hatte der Motion als Erstrat bereits 2014 zugestimmt.

Sprachenfreundlichere Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Im Juni 2013 reichte Nationalrat Fathi Derder (fdp, VD) eine Motion zur Stärkung der Mehrsprachigkeit durch die Aufwertung des Englischen ein. Da sich das Englische in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen immer mehr zur offiziellen Kommunikationssprache entwickle, sei es wichtig, dieses mit der Mehrsprachigkeit der Schweiz zu verknüpfen. Es solle dabei aber nicht auf Kosten der bestehenden Sprachen, sondern vielmehr zu deren Ergänzung benutzt werden. Mit dem Status als Teilamtssprache gälte es zwar weder als Amts- noch als Landessprache, könne aber als legitime Sprache in der Behördenkommunikation fungieren. Des Weiteren erwartet der Motionär – als Begleitmassnahme für die Anpassungen in der Mehrsprachigkeit – dass Personen, welche eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz beantragen, mindestens eine Landessprache beherrschen müssen.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion mit der Begründung, dass die Mehrsprachigkeit bereits durch die Verankerung der vier Landessprachen in der Bundesverfassung gegeben sei und zunächst diese gesetzlich festgelegten Schwerpunkte gestärkt werden müssten. Da das Englische zudem schon in diversen gesellschaftlichen Bereichen starke Präsenz aufweise, sei eine staatliche Unterstützung dessen nicht von Nöten. Bezüglich der vorausgesetzten Sprachkompetenz von Ausländerinnen und Ausländern verwies der Bundesrat auf bereits bestehende Kriterien im Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer (AuG). Die Motion wurde im Juni 2015 zurückgezogen.

Stärkung der Mehrsprachigkeit durch die Aufwertung des Englischen

Rund 15 Jahre nach Erscheinen von „Röstigraben“ legte Christophe Büchi, langjähriger NZZ-Korrespondent in der Welschschweiz, im Jahr 2015 seiner Leserschaft eine erweiterte und aktualisierte Version seines Werkes vor, welche unter dem Titel „Mariage de raison. Romands et Alémaniques – une histoire suisse.“ im Edition Zoé Verlag veröffentlicht wurde. Wie bereits in seinem Vorgängerwerk geht der arrivierte Beobachter auch dieses Mal der Frage nach, wie es denn um die Beziehungen zwischen der deutschen und der französischen Sprachgemeinschaft in der Schweiz stehe. Hierfür habe er alle wichtigen Abstimmungen der letzten Jahre „im Hinblick auf den nationalen Zusammenhalt und das Verständnis zwischen Deutschschweizern und Welschen“ (NZZ) analysiert. Tatsächlich liessen sich in den letzten Jahren speziell in den Bereichen der Aussen-, Migrations- und Sozialpolitik sowie beim Verhältnis von Staat und Bevölkerung gewisse Annäherungen der verschiedenen Landesteile feststellen. Die so oft gestellte Sprachenfrage hingegen – welche besonders vor dem Hintergrund des Sprachenstreites einer steten Aktualität unterstellt ist – nimmt für den Autor lediglich einen sekundären Stellenwert ein, da die gemeinsamen ökonomischen Interessen der beiden Regionen wesentlich grösser seien und solange die Wirtschaft funktioniere, die Sprachunterschiede auch keine wesentliche Rolle spielen würden.

Un mariage de raison

Es war nun Aufgabe der Einigungskonferenz, das Medizinalberufegesetz so zu verabschieden, dass beide Räte damit Leben konnten. Dabei bedurfte es nur noch einer Regelung im Bereich der Strafbestimmungen und die Einigungskonferenz schlug eine auf das Register begrenzte Formulierung vor. Gebüsst konnte demnach werden, wer «eine Medizinalperson beschäftigt, die den Medizinalberuf ausübt, ohne im Register eingetragen zu sein.» Auf eine Bezugnahme zu den Sprachkenntnissen wurde also verzichtet. Zu diesem Vorschlag gelangte die Konferenz mit 15 zu 10 Stimmen. SGK-SR-Sprecher Schwaller (cvp, FR) meinte, man sei sich eigentlich einig gewesen, dass nicht «für alles und jedes immer noch [...] eine strafrechtliche Sanktion vorgesehen werden soll». Der Ständerat war damit einverstanden – nicht überraschend, da er die Strafbestimmung zu den Sprachkenntnissen hatte verhindern können. Im Nationalrat fügte man sich dann ebenfalls: Nationalrat Weibel (glp, ZH) legte die Gründe dar und äusserte Zuversicht, dass die Bestimmungen aus den Artikeln, die den Sprachnachweis umschreiben, auch ohne Bussenandrohung ihre Wirkung entfalten würden. In den Schlussabstimmungen war das Projekt MedBG dann unumstritten. Beide Räte verabschiedeten es einstimmig mit 197 respektive 44 Stimmen nach einer kleinen Präzisierung durch die Redaktionskommission.

Medizinalberufegesetz

Das Medizinalberufegesetz befand sich im Schlussspurt und der Nationalrat diskutierte wiederum die Sprachenfrage. Zuvor hatte seine SGK dem Rat beantragt, den Kompromissvorschlag der Ständekammer anzunehmen. Der Eintrag ins Register sollte somit nicht an die Sprachkenntnis geknüpft werden, stattdessen sollte der Bundesrat Regelungen zu Sprachkenntnissen und ihrer Überprüfung erlassen.
Es gab aber noch eine offene Frage bezüglich Strafbestimmungen. Hierzu wollte die nationalrätliche Kommission den Patientenschutz hochhalten und vorsehen, dass Bussandrohungen für den Fall, dass ein Arbeitgeber Medizinalpersonal mit ungenügenden Sprachkenntnissen im Einsatz hat, im Gesetz verankert werden. «Strafbestimmungen haben immer auch präventiven Charakter», sagte Kommissionssprecher Weibel (glp, ZH) und betonte, es sei eben zu spät, erst dann einzugreifen, wenn bereits Fehler passiert seien. Er schickte sogleich nach, dass die Kommission bereit sei, für diese weitere Differenz eine Einigungskonferenz einzugehen. Das wurde tatsächlich nötig, denn das Plenum folgte dem Antrag seiner Kommission.

Medizinalberufegesetz

Mitte März 2015 genehmigte der Bundesrat den Evaluationsbericht zur Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Der Bericht stellte ein insgesamt gutes Zeugnis aus. Für die Periode 2008 bis 2014 seien die gesetzten Ziele einer ausgewogenen Verteilung der Landessprachen unter den Angestellten der Bundesverwaltung erreicht worden. Seit 2014 erreiche der Anteil französischsprachiger Mitarbeitenden den Sollwert von 21.6 Prozent. Auch der Anteil von 6.8 Prozent Bundesverwaltungsangestellter mit italienischer Muttersprache liege über der definierten Mindestgrenze. Einzig die 0.3 Prozent rätoromanisch Sprechende lägen noch nicht im Zielband. Freilich gebe es aber noch zu grosse Unterschiede, wenn die Sprachenverteilung in den unterschiedlichen Lohnklassen betrachtet werde. Insbesondere in den oberen Lohnklassen seien deutschsprachige Mitarbeitende mit 72.5 Prozent über- und italienischsprachige Angestellte mit 4.8 Prozent untervertreten; die französische Sprache ertöne hier in einem adäquaten Umfang (21.9%).
Im Bericht wurden Empfehlungen abgegeben, die der Bundesrat laut Medienmitteilung begrüsste. Neben der weiterhin anzustrebenden adäquaten Vertretung der Landessprachen, auf die bei der Rekrutierung geachtet werden soll, sollen auch die Sprachkompetenzen des bestehenden Personals gefördert werden. Künftige Evaluationen bezüglich Mehrsprachigkeit der Bundesverwaltung sollen zudem wenn möglich digital erfolgen.

In den französisch- und italienischsprachigen Medien wurden die Unterschiede zwischen den Departementen diskutiert. So gebe es etwa im VBS (17.6% Romand.e.s) und im UVEK (18.3%) wesentlich weniger französisch sprechende Mitarbeitende als im EDA (28.5%) und im EDI (28%), die «comme par hasard» beide von französischsprechenden Bundesräten geleitet würden, so die Erklärung von L'Express. Der Corriere del Ticino kritisierte vor allem die zu tiefen Anteile Italienischsprachiger in den Chefabteilungen. Auch die NZZ wies darauf hin, dass die gesetzten Ziele teilweise nur deshalb erreicht würden, weil sich zahlreiche italienisch- und französischsprachige Angestellte um die Übersetzung der nach wie vor vorwiegend deutschen Dokumente kümmerten. Die NZZ sprach denn auch von einer «durchzogenen Bilanz» und einem fehlenden «Gefühl für Italianità».

Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Die nächste Runde in der Differenzbereinigung zum Medizinalberufegesetz stand an und noch immer war offen, wie der Sprachnachweis im Gesetz verankert werden soll. Die SGK-SR beantragte dem Ratsplenum weiterhin Festhalten an seiner früheren Fassung, wonach der Arbeitgeber für die Überprüfung der Sprachkenntnis verantwortlich gemacht werden solle. Die Kommission störte sich an einer in ihren Augen fehlenden Kompatibilität mit europäischen Regelungen. Man könne nicht die Eintragung ins Register von der Sprachkenntnis abhängig machen, wenn alle anderen Kriterien, namentlich die Anerkennung der Diplome, erfüllt seien. Für die Berufsausübung sei die Sprache aber sehr wohl ein Kriterium, hier waren sich die Räte einig. Daher machte die Kommission in diesem Punkt einen Schritt auf den Nationalrat zu, indem sie die Kann-Formulierung entfernen und den Bundesrat stattdessen verpflichten wollte, Regelungen betreffend Sprachkenntnisse, ihren Nachweis sowie ihre Überprüfung zu erlassen. Das Plenum stellte sich hinter seine Kommission und hielt damit weiterhin eine Differenz aufrecht.

Medizinalberufegesetz

Die Modalitäten zur Kenntnis der Landessprachen führten dazu, dass das Medizinalberufegesetz erneut im Nationalrat behandelt werden musste. Der Ständerat hatte eine neue Formulierung des Artikels 33a beschlossen und dazu beigetragen, in der Sache einen Schritt vorwärts zu kommen: Die SGK-NR beantragte mehrheitlich, in den ersten drei Abschnitten dem ständerätlichen Beschluss zu folgen. Dennoch lagen Änderungsanträge vor, sowohl von der Kommissionsmehrheit (Abs. 4) als auch von einer Minderheit Humbel (cvp, AG) (Abs. 3 und 4). Für Diskussionen sorgte die Frage, ob die Aufnahme ins Register davon abhängig gemacht werde solle, dass die betroffene Person die Sprache der Region, in welcher sie praktizieren möchte, beherrscht – wie es der Nationalrat in der vorherigen Behandlungsrunde und die Kommissionsminderheit weiterhin geregelt wissen wollten. Der Ständerat hatte diese Formulierung nicht unterstützt und wollte die Überprüfung der Sprachkenntnisse den Arbeitgebern überlassen. Auf diese Regelung schwenkte nun auch die Kommissionsmehrheit ein, schlug jedoch vor, dass der Bundesrat Ausnahmen vorsehen können solle.
Die Debatte zog sich nicht allzu lange hin und die Unterstützung der ständerätlichen Version, in der Diskussion als «weichere» Variante beschrieben, hätte den parlamentarischen Prozess etwas abkürzen können. Aber im Sinne einer vermeintlich besseren Behandlungsqualität, Klarheit und Rechtssicherheit (Humbel) entschied das Ratsplenum anders und votierte für die strengere Fassung und die zwingende Erbringung eines Sprachnachweises. Mit 94 zu 82 Stimmen (3 Enthaltungen) respektive 90 zu 87 Stimmen (1) beharrte der Nationalrat auf seinem Standpunkt.
Im Grundsatz waren sich die beiden Kammern einig, man verlangte einen Sprachnachweis für praktizierende Medizinalpersonen. Wie genau dieser aber nachgewiesen werden sollte, musste sich in weiteren Debatten herauskristallisieren.

Medizinalberufegesetz

Das Zuger Parlament hat in erster Lesung (Oktober 2015) die SVP-Gesetzesinitiative "Ja zur Mundart" deutlich abgelehnt. Diese verlangte die ganzheitliche Aufhebung der Standardsprache auf Kindergartenstufe sowie eine partielle Aufhebung auf Primarschulstufe. Für die am 28. Januar 2016 angesetzte zweite Lesung werden die Fraktionen der CVP, SP, ALG, GLP und einzelne Mitglieder der FDP – im Unterschied zur ersten Lesung – einen Gegenvorschlag einbringen, welcher den Status Quo (das Nebeneinander von Mundart und Standardsprache) im Zuger Schulgesetz verankern soll, und somit auch an der Ablehnung der Initiative festhalten. Hält die SVP trotz Gegenvorschlag an ihrer Gesetzesinitiative fest, würde diese zusammen mit dem Gegenvorschlag zur Abstimmung dem Volk vorgelegt.
Im Kanton Aargau hingegen, wo das Stimmvolk am 18. Mai 2014 die Initiative angenommen hatte, war die Regierung im Jahr 2015 bereits mit deren Umsetzung beschäftigt. Die definitive Umsetzung der Regelung ist für das Schuljahr 2016/17 angesetzt, da zunächst das Schulgesetz angepasst werden muss. Bis dahin gilt die Empfehlung, zumindest auf Kindergartenstufe grundsätzlich Mundart zu sprechen. Auch wenn die abgelaufene Vernehmlassung zeigt, dass die Parteien der Umstellung grundsätzlich zustimmen, stellt sich von verschiedener Seite dennoch die Frage, welche Mundart (z.B. Fribourgisch, Urnerisch oder doch Schwäbisch oder Apulisch) nun effektiv gemeint sei und wie es in diesem Zusammenhang insbesondere um die deutschen Kindergärtnerinnen steht. Laut Simone Strub, Mediensprecherin des Departements Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau, mache die gezielte Rekrutierung aus Deutschland keinen Sinn mehr. In Bezug auf bereits angestellte Kindergärtnerinnen ohne ausreichende Mundartkompetenz müssten einzelne Gemeinden als Folge individuelle Lösungen finden, welche sich äusserst pragmatisch präsentieren können (bspw. Qualifikation in Mundart, Job-Sharing, Wechsel der Schulstufe).

Mundart

Le Fonds national suisse de la recherche scientifique (FNS) souhaite imposer la langue anglaise en cas de Sollicitation de soutien financier pour la recherche. Ainsi, l’anglais devient un passage obligatoire vers la manne financière que représente le FNS. Si une telle mesure existe déjà dans les domaines de l’économie ou des sciences exactes, elle n’a pas connu un accueil favorable en science politique. Le FNS a justifié cette décision par la difficulté de trouver des experts externes. L’argument de la compétitivité internationale a résonné. Ainsi, selon le fonds, les propositions devraient être faites en anglais, langue référence de la communauté scientifique. De leur côté, plusieurs instituts de sciences politiques et autres acteurs dans le domaine ont signé une pétition afin d’annuler la décision du FNS. Les pétitionnaires souhaitent ainsi défendre la pluralité linguistique, source de pluralité des idées, et surtout la place des langues nationales dans le paysage de la recherche scientifique. Deux interpellations ont été déposées par Mathias Reynard (ps, VS) et Didier Berberat (ps, NE).

Sollicitation de soutien financier pour la recherche

Insgesamt 31 Stellungnahmen gingen zu den Vorschlägen der EDK betreffend Förderung des Italienischunterrichts an Mittelschulen ein. Neben den Kantonen, welche mit Ausnahme des Kantons Appenzell Ausserrhoden allesamt Stellung bezogen, äusserten sich auch das Fürstentum Liechtenstein, der Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer der Schweiz (LCH), der Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer (VSG), dessen Fachverband der Italienischlehrerinnen und -lehrer (ASPI), die Konferenz der Schweizerischen Gymnasialrektorinnen und -rektoren (KSGR) sowie die Schweizerische Zentralstelle für die Weiterbildung der Mittelschullehrpersonen (WBZ CPS). Die Empfehlung, dass jeder Schülerin und jedem Schüler die Möglichkeit offen stehen soll, Italienisch als Maturitätsfach zu belegen – bei fehlenden Kapazitäten durch Zusammenarbeit mit benachbarten Gymnasien –, stiess auf breite Zustimmung. Einzig vier Kantone, namentlich Glarus, St. Gallen, Wallis und Zug, lehnten die Empfehlungen als solches ab, da sie diese als nicht praktikabel erachteten. Die Anhörungsteilnehmer verstanden die Empfehlungen ebenso wie die EDK als Beitrag zur Sprachendiskussion sowie als Zeichen für den nationalen Zusammenhalt.

Italienisch als Schwerpunktfach aus dem gymnasialen Curriculum zu streichen

Nachdem das Verwaltungsgericht bereits 2014 die Klage einer Elterngruppe bezüglich der Umstellung der Schulsprache von Rumantsch Grischun auf die Idiome abgewiesen hatte, folgte nun 2015 ein ebenfalls negativer Entscheid seitens des Bundesgerichtes. In ihrer Argumentation führten die Klagenden an, dass diese Umstellung einen Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot, die Rechtsgleichheit, das Willkürverbot sowie die Sprachenfreiheit und die Gemeindeautonomie darstelle und zugleich einer Verletzung der Bestimmungen der Bündner Kantonsverfassung gleichkomme. Das Bundesgericht erachtete diese Argumentationsgrundlage jedoch nicht als hinreichend; lediglich hinsichtlich der Gemeindeautonomie könne teilweise eine Einschränkung festgestellt werden, wobei diese zu relativeren sei und – unter Rücksichtnahme auf bereits eingeschulte Kinder – als gerechtfertigt gelte.

Neuauflage des Bündner Sprachenstreits

Am 18. Mai 2015 wurde den aussenpolitischen Kommissionen der jährliche Bericht über die Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF) vorgelegt. Sowohl der Stände- als auch der Nationalrat kamen dem Vorschlag der Kommissionen entgegen und nahmen den Bericht stillschweigend zur Kenntnis.
Seit Oktober 1989 vertritt die Schweizer Sektion die Bundesversammlung in der APF und stellt somit eine der aktuell 81 Sektionen der interparlamentarischen Organisation. Die APF reflektiert und bezeugt, nebst ihrer Funktion als Konsultativorgan des sogenannten "Frankophonie-Gipfels" (Konferenz der Staats- und Regierungschefs frankophoner Länder), auch die Vielvölkerkultur in der Frankophonie.
Ständerat Didier Berberat (sp, NE) betonte explizit, dass die Delegation, auch wenn sie sich grundsätzlich aus frankophonen Parlamentsmitgliedern zusammensetze, – innerhalb des Netzes von über 60 Ländern aus fünf Kontinenten – stets die Vertretung gesamtschweizerischer Interessen vor Augen habe und die Schweizer Vorschläge in den internationalen Gremien auch auf grosse Akzeptanz stiessen.
Der Fokus der Schweizer Delegation liege schon seit einigen Jahren auf den Themengebieten der Bildung und der Gesundheit. Auf grosses Interesse stosse hierbei das für die Schweiz spezifische duale Bildungssystem, welches zwar aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen nicht Eins zu Eins in den anderen Ländern übernommen werden könne, aber schon erste Projekte der Zusammenarbeit aufzeige. Ebenfalls im Bereich der Bildung konzentriere man sich speziell im Rahmen des RESCIF-Projekts auf Online-Kurse, welche dabei helfen sollen, besonders in Schwellenländern die Qualität der Hochschulbildung zu steigern. Auf dem Gebiet der Gesundheit engagiere sich die Delegation insbesondere gegen die benachteiligende Gesetzgebung für bestimmte Risikogruppen im Kampf gegen HIV/Aids, um diesen Gruppen den Zugang zu lebenswichtigen Dienstleistungen zu vereinfachen. Diese drei Themen werden sodann auch Gegenstand der 41. Plenarsitzung sein, welche in Bern stattfinden wird.

Bericht über die Delegation bei der parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (2014)
Dossier: Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF)

Gleich drei Motionen forderten vom Bundesrat im Berichtsjahr 2014 eine sprachenfreundlichere Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen. Ignazio Cassis (fdp, TI) verlangt mit seinem Anliegen, an die unter dem Schwellenwert von CHF 8,7 Mio. liegenden, kleineren Aufträge dieselben sprachenfreundlichen Anforderungen zu stellen wie an grössere Aufträge. Mit Fabio Regazzi (cvp, TI) will ein zweiter Tessiner Nationalrat gleiche Bedingungen für Unternehmen der verschiedenen Amtssprachen herstellen, und zwar durch Abbau der Sprachbarrieren bei Aufträgen von bundesnahen Betrieben. Der Bundesrat beantragte die Annahme der beiden Tessiner Motionen, da er seit seinem Entscheid vom 30. April die Eingaben der Verfahrensteilnehmer im Ausschreibeverfahren bereits in allen Amtssprachen zulassen will. Der Entscheid soll im Rahmen der anstehenden Beschaffungsrechtsrevision umgesetzt werden. Eine Motion de Buman (cvp, FR) verlangt schliesslich, dass der Bundesrat alles Nötige unternehme, um sowohl bei der Ausschreibung wie auch bei der Entgegennahme von Offerten alle Amtssprachen zu akzeptieren und zu verwenden. Diese Motion hatte der Bundesrat bereits 2012 aus formellen Gründen abgelehnt; es sei noch unklar, ob die geforderten Massnahmen notwendig und zielführend seien. Nachdem der Nationalrat dem Anliegen im September 2014 zugestimmt hatte, schickte es der Ständerat in der Wintersession gemäss Ordnungsantrag Fournier (cvp, VS) zurück an die Kommission. Die anderen beiden Motionen gelangten im vierten Quartal zum Erstrat in die grosse Kammer, wo beide Anliegen befürwortet wurden.

Sprachenfreundlichere Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Die Elterngruppe, welche bereits im Vorjahr mit einer Klage ans Bundesgericht gelangt war, erreichte die oberste Gerichtsinstanz der Schweiz im Frühjahr 2014 mit einer weiteren Beschwerde. Grund für die Klage ist ein Bündner Grossratsbeschluss, wonach die Umstellung der Schulsprache von Rumantsch Grischun auf die Idiome oder umgekehrt nur zu Beginn und nicht während der gesamten Schulzeit erfolgen darf. Die Eltern von bereits eingeschulten Kindern vertraten in ihrer neuen Beschwerde die Ansicht, dass dem Kanton die nötigen Kompetenzen zur Fassung eines solchen Beschlusses fehlen würden; dies sei Sache der Gemeinden. Der Bundesgerichtsentscheid wird 2015 erwartet. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage im Vorjahr bereits abgewiesen.

Neuauflage des Bündner Sprachenstreits

Mit der im November 2014 vom Bundesrat präsentierten Kulturbotschaft 2016-2020 sollen unter anderem Anpassungen der Bestimmungen über die Angebotsvielfalt beim Film vorgenommen werden. Mit einer Änderung des Filmgesetzes soll die Einverleiherklausel, welche bis anhin Schweizer Kinobetreiber verpflichtet, die Filmrechte für alle Sprachregionen der Schweiz zu erwerben, auf den Video- und DVD-Markt sowie auf Video-on-Demand (VoD) ausgeweitet werden. Mit diesem Vorhaben berücksichtigt der Bundesrat eine im Vorjahr in beiden Räten überwiesene Motion der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-NR).

Anpassung der Bestimmungen über die Angebotsvielfalt beim Film

Im Rahmen der sechsten Evaluation zur Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitssprachen soll der Status des Patois geklärt werden. Dies bestätigte Bundesrat Berset auf Anfrage von Mathias Reynard (sp, VS) in der Fragestunde. Der heute fast nur noch in Teilen des Unterwallis gesprochene frankoprovenzialische Dialekt fand in den seit 1999 alle drei Jahre erscheinenden Evaluationsberichten bisher keine Erwähnung. Der sechste Evaluationsbericht ist 2015 fällig.

Status des Patois

Bis Ende August 2014 hatten sich 345 im rätoromanisch-sprachigen Graubünden angesiedelte Betriebe für den Erhalt der romanischen Sprache ausgesprochen. Eine neu lancierte Website perrumantsch.ch führt diese Firmen, Hotels und Restaurants, die sich bereit erklärt hatten, Sorge zum Rätoromanischen zu tragen und ihre Geschäfte auf Romanisch anzuschreiben, nun auf.

perrumantsch.ch

Rund ein Drittel der 60'000 Rätoromanen leben nicht mehr im Kanton Graubünden. Seit Beginn des Schuljahres 14/15 bieten die Städte Basel und Zürich Romanischunterricht als Wahlfach an, um Schulkindern mit rätoromanischen Wurzeln Sprache und Kultur ihres Heimatkantons näher zu bringen.

Romanischunterricht als Wahlfach

Territorialfragen beschäftigten den Kanton Graubünden und das Rätoromanische im Jahr 2014 auf die eine oder andere Weise. Die Lia Rumantscha und die Uniun Rumantscha Grischun Central zeigten sich besorgt ob der Auswirkungen von Fusionen deutsch- und romanischsprachiger Gemeinden. Jüngste Beispiele hätten gezeigt, dass sich in solchen Fällen mittelfristig das Deutsche durchsetze. Die Sprachorganisationen forderten deshalb, dass aufgrund von Fusionen entstandene zweisprachige Gemeinden nach wie vor als "angestammtes romanisches Territorium" gelten sollen. Die durch die Fusion von sieben Kommunen entstandene neue politische Gemeinde Albula/Alvra mit einem romanischsprachigen Bevölkerungsanteil von 47,6% drohte im September zum Präzedenzfall zu werden. Die an der Urnenabstimmung beschlossene neue Gemeindeverfassung sieht Albula/Alvra als zweisprachige Gemeinde. Im Oktober gaben die Sprachorganisationen bekannt, auf eine Verfassungsbeschwerde zu verzichten. Die Gemeinde habe ihnen eine Mitwirkung bei der Schaffung eines kommunalen Sprachgesetzes zugesichert. Um dem Rückgang der romanischen Sprache entgegenzuwirken, plädierte Thomas Burri, Assistenzprofessor für Völker- und Europarecht an der Universität St. Gallen, für eine staatspolitische Dimension der Diskussionen. In einem Vortrag im Rahmen einer vom Zentrum für Demokratie in Aarau (ZDA) organisierten Tagung propagierte er die Schaffung eines sogenannten "Romanenstaates". Diese subnationale Einheit würde sich nicht über ein Territorium, sondern über die sprachliche Zugehörigkeit definieren, wobei die rätoromanische Kantonsbürgerschaft zur bestehenden Kantonsbürgerschaft hinzukommen würde. Die in abgeänderter Form in der NZZ erschienene Rede provozierte sogleich eine Gegenreaktion vom emeritierten Staatsrechtsprofessor Andreas Auer. Das "Burrische Unding" liesse sich verfassungsrechtlich kaum umsetzen.

Auswirkungen von Fusionen

Anfangs Juli eröffnete die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) eine Anhörung zur Förderung des Italienischunterrichts an Mittelschulen. Die EDK empfiehlt den Kantonen, allen interessierten Gymnasiastinnen und Gymnasiasten Italienisch als Maturitätsfach anzubieten. Für den Fall, dass ein Gymnasium nicht die Kapazitäten hätte, ein entsprechendes Angebot anzubieten, soll die Zusammenarbeit mit benachbarten Gymnasien angestrebt werden. Die Ergebnisse der bis Ende September dauernden Anhörung lagen zum Abschluss des Berichtsjahres noch nicht vor.

Italienisch als Schwerpunktfach aus dem gymnasialen Curriculum zu streichen

Von wegen "Griechen der Schweiz"! Diese Ansicht vertrat Bundesrat Johann Schneider-Ammann an seiner Rede vor dem Schweizerischen Arbeitgeberverband. Dabei stützte sich der Bundesrat auf neueste Zahlen des an der Universität Lausanne angesiedelten Wirtschaftsforschungsinstituts Créa, wonach die Romandie die am schnellsten wachsende Wirtschaftsregion in ganz Europa sei. Die Weltwoche hingegen beharrte auf ihrer Position und trumpfte mit anderen Zahlen auf.

Welschen als die Griechen der Schweiz

Das Forum per l'Italiano in Svizzera begrüsste explizit zwei in der Vernehmlassungsvorlage zur Kulturbotschaft vorgesehene Neuerungen zur Förderung des Italienischen ausserhalb der italienischsprachigen Schweiz. Zum einen will der Bundesrat mit einem Zusatzbeitrag von CHF 800'000 den Italienischunterricht fördern, wobei die finanziellen Mittel unter anderem für die Erarbeitung neuer didaktischer Materialien oder auch für die allfällige Schaffung einer zweisprachigen Ausbildung eingesetzt werden sollen. Zum anderen will die Regierung zusätzliche Mittel in der Höhe von CHF 450'000 zur Förderung von Austauschprogrammen für Lehrpersonen und Schüler sprechen.

Förderung des Italienischen

"Rüebli-Votum schwächt den Bildungsraum", titelte die Basellandschaftliche Zeitung nach Annahme der Mundart-Initiative im Kanton Aargau und sah eine weitere Hürde für die allfällige Schaffung eines gemeinsamen Nordwestschweizer Bildungsraumes. Im Gegensatz zu den Kantonen Glarus und Luzern, deren Stimmbevölkerung ähnliche Anliegen im Vorjahr versenkt hatten, sprachen sich die Aargauerinnen und Aargauer am 18. Mai 2014 für eine Volksinitiative der Schweizer Demokraten aus, die Mundart als grundsätzliche Unterrichtssprache im Kindergarten festlegt. Der Kanton Aargau reiht sich somit hinter Zürich als zweiter Gliedstaat ein, der das Hochdeutsch gänzlich aus dem Kindergartenalltag verbannt. Für eine gleichwertige Behandlung von Schweizer- und Hochdeutsch hatte sich 2011 der Kanton Basel-Stadt ausgesprochen. Nationalrat Romano (cvp, TI) äusserte aufgrund des Aargauer Stimmentscheids die provozierenden Fragen, ob es einer Verfassungsänderung bedürfe, damit Mundart anstelle des Hochdeutschen den Status einer Landessprache erhalten könne und ob die lateinischsprachigen Schulen in Zukunft Mundart unterrichten müssten, um den nationalen Zusammenhalt zu sichern. Bundesrat Berset sah in beiderlei Hinsicht keinen Handlungsbedarf. Erfolgreich war die Unterschriftensammlung der SVP des Kantons Zug, die im September eine weitere kantonale Mundart-Initiative bei den Behörden deponierte.

Mundart

Zum eklatanten Sprachenstreit äusserte sich Kulturminister Berset bereits im Februar in seiner Antwort auf eine Interpellation Reynard (sp, VS). Sollten Kantone beschliessen, in der Primarschule nur noch Englisch als Fremdsprache zu unterrichten, sähe der Bundesrat den nationalen Zusammenhalt sowie die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gefährdet. An einem Treffen der kantonalen Erziehungsdirektoren mit dem Bundesrat im November machte Alain Berset deutlich, dass der Bund bei Vorliegen eines definitiven kantonalen Entscheids gegen den Fremdsprachenunterricht einer Landessprache in der Primarschule ohne Abwarten der Harmos-Frist handeln werde, betonte jedoch auch die Subsidiarität der Bundeskompetenz. Die SP begrüsste einen etwaigen Eingriff des Bundes an einer Pressekonferenz im August explizit. Gar ein Plädoyer für Französisch als erste Fremdsprache hielt Bundesrat Ueli Maurer, zuerst vorsichtig an seiner Rede zum 200-jährigen Jubiläum der Kantone Wallis, Waadt und Neuenburg und gleich im Anschluss expliziter im Interview mit der NZZ. Ebendieses Votum gaben Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV), sowie auch der Sprecher von Swissmem aufgrund der Bedeutung des Französischen für die Schweizer KMU ab.

Sprachenstreit