Nachdem sowohl die Motion Regazzi (14.3872) (vergleichbare Regeln bezüglich der Nutzung der Amtssprachen bei Auftragsausschreibungen in bundesnahen Betrieben analog zu öffentlichen Aufträgen) als auch die Motion Cassis (Anpassung der Regeln zur Nutzung der Amtssprache für Bauaufträge des Bundes) im Dezember 2014 vom Erstrat angenommen worden waren, befürwortete im Juni 2015 auch der Ständerat als Zweitrat beide Anliegen. Die Diskussion um die Motion de Buman (12.3914) eröffnete hingegen eine Kontroverse. Der Ständerat hatte diese bereits im Dezember 2014 an die Kommission zurückgewiesen mit dem Auftrag, die Ende 2013 erschienene Schätzung der WRK bezüglich der nach Sprachregionen aufgeteilten Vergabe öffentlicher Aufträge zu analysieren. Nachdem die Kommission diese Analyse zur Kenntnis genommen hatte, anerkannte sie die massgebliche Rolle der sprachlichen Hürden im Bereich des Beschaffungswesens. Dennoch sah sie keinen Bedarf, dem Bundesrat zusätzliche Aufträge zu erteilen, da bereits eine Empfehlung der Beschaffungskonferenz des Bundes zur Förderung der Mehrsprachigkeit vorliegt und der Bundesrat in der Vernehmlassung zum öffentlichen Beschaffungsrecht bereits das Einverlangen mindestens einer Offerte aus einer anderen Sprachregion vorgeschlagen hatte. Die Mehrheit der Kommission beantragte ihrem Rat, die Motion abzulehnen, und stützte sich hierbei auf die Argumentation des Bundesrates, welcher den Mehraufwand und die Mehrkosten im Vergleich zum effektiven Nutzen in Frage stellte. Die Motion wurde im Ständerat dennoch mit 21 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen, womit das Anliegen überwiesen wurde. Der Nationalrat hatte der Motion als Erstrat bereits 2014 zugestimmt.
Sprachenfreundlichere Vergabepraxis bei öffentlichen AufträgenDossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision