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Die interkantonale Konferenz der Erziehungsdirektoren der Westschweiz und des Tessins zeigten sich beunruhigt darüber, dass sich die Deutschschweiz immer offener dafür zeige, Englisch statt Französisch als erste Fremdsprache zu unterrichten. Sie verlangte deshalb eine Debatte über eine einheitliche Politik und forderte, dass die Kantone die in den siebziger Jahren beschlossene Regelung wieder vermehrt beachten, wonach die erste Fremdsprache eine Landessprache sein muss. Ihre Besorgnis erhielt neue Nahrung durch den Entscheid des Erziehungsrates des Kantons Zürich, das Fach Englisch zumindest probeweise als obligatorischen Unterricht an der Volksschuloberstufe sowie an den unteren Klassen der Langzeitgymnasien einzuführen. Die Erziehungsdirektorenkonferenz appellierte an die Kantone, bis zum Vorliegen eines nationalen Fremdsprachenkonzepts, welches für Sommer 1998 in Aussicht gestellt wurde, alle diesbezüglichen Entscheidungen auszusetzen.

Deutschschweiz immer offener dafür zeige, Englisch statt Französisch als erste Fremdsprache Zürich Englisch obligatorischen Unterricht an der Volksschuloberstufe

Ende Jahr wurde erstmals im Bundesblatt der rätoromanische Text einer eidgenössischen Volksinitiative veröffentlicht. Bei der Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung war 1996 Romanisch zur Teilamtssprache erhoben worden. Gestützt auf diesen Verfassungsartikel und die entsprechende Verordnung verlangten die Urheber des Begehrens "Arbeitsverteilung" eine amtliche Übersetzung ihres Textes in Rumantsch Grischun.

Bau und Betrieb einer Massenentsäuerungsanlage

Italienisch wird für die deutschsprachigen Bündner Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 1999/2000 zur obligatorischen Frühfremdsprache (ab der 4. Klasse). Diesen Entscheid fällte das Stimmvolk mit einer satten Zweidrittelsmehrheit. Anstelle des Italienischen können die Gemeinden auch das Rätoromanische für obligatorisch erklären. In Genf wird ab dem Schuljahr 1998/1999 neben Deutsch auch Italienisch als erste Fremdsprache angeboten.

Bündner Schülerinnen und Schüler obligatorischen Frühfremdsprache

Als erste Stadt gab sich Biel - mit finanzieller Unterstützung des Kantons Bern - einen "Monsieur Bilingue", welcher das Ende 1996 gegründete Forum für die Zweisprachigkeit leitet. Diese Institution will den Bilinguismus professionell fördern und sich mit den besonderen Problemen des Zusammenlebens verschiedener Sprachgruppen in einer zweisprachigen Stadt und Region befassen. Ebenfalls in Biel nahm eine jahrzehntelange paradoxe Situation ein Ende. Während 42 Jahren lebten das deutschsprachige Gymnasium und das französischsprachige Lycée unter einem Dach, vermieden aber ostentativ jeden Kontakt. Nun rauften sich die Leiter der beiden Lehranstalten zusammen und boten erstmals eine zweisprachige Maturitätsausbildung an.

Biel Forum für die Zweisprachigkeit

Eine Nationalfondsstudie ging der Frage nach, wieviel die öffentliche Hand in den verschiedenen Landesteilen für den Fremdsprachenunterricht an den Schulen ausgibt und welche Prioritäten sie dabei setzt. Dabei zeigten sich signifikante Unterschiede zwischen der Deutschschweiz, der Romandie und dem Tessin. In der deutschen Schweiz werden durchschnittlich pro Schüler und Jahr CHF 1592 ausgegeben: CHF 778 fliessen in den Französischunterricht, dicht gefolgt vom Englischen (CHF 696); bereits weit abgeschlagen figurieren Italienisch (CHF 88), Spanisch (CHF 22) und Rätoromanisch (CHF 8). In den welschen Schulen, wo durchschnittlich CHF 1463 pro Jahr ausgegeben werden, wird Romanisch überhaupt nicht und Spanisch (CHF 3) kaum angeboten, während das Italienische (CHF 90) ungefähr den gleichen - geringen - Stellenwert hat wie in der Deutschschweiz. Im Unterschied zu dieser hat aber der Deutschunterricht ganz klar Vorrang (CHF 905) vor dem Englischen (CHF 465). Der Kanton Tessin gibt am meisten für Fremdsprachenunterricht aus, nämlich CHF 1713 pro Jahr und Schüler. Erste Priorität hat hier das Französische (CHF 792), dicht gefolgt vom Deutschen (CHF 646); Englisch wird im Tessin mit CHF 265 ganz deutlich auf Rang 3 verwiesen.

Fremdsprachenunterricht an den Schulen signifikante Unterschiede zwischen der Deutschschweiz, der Romandie und dem Tessin

Analog zur Entwicklung in Deutschland und Österreich wurde auch in der Schweiz die 1996 in Wien unterzeichnete Absichtserklärung über die Rechtschreibereform der deutschen Sprache vor allem von Politikern der äussersten Rechten bekämpft. In seiner Stellungnahme zu einer Interpellation Keller (sd, BL) bezeichnete der Bundesrat die Reform als sehr massvoll, da sie sich weitgehend darauf beschränke, Unsicherheiten und Stolpersteine auszuräumen. Die Behauptung, die Reform führe zu übertriebenen Kosten habe sich in keiner Weise bewahrheitet, da die lange Übergangszeit von rund sieben Jahren eine gleitende Anpassung der Lehrmittel ermögliche.

Rechtschreibereform der deutschen Sprache

Die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich führte Englisch als die vierte offizielle Unterrichtssprache ein. Jede der 19 Abteilungen wurde beauftragt, mindestens eine Vorlesung auf Englisch anzubieten. Die Dozenten sollen in erster Linie aus dem angelsächsischen Raum kommen, was nicht schwer zu realisieren ist, da dies bereits heute auf 10 Prozent der Professorenschaft zutrifft. Ziel der Massnahme sind nicht nur verbesserte Sprachkenntnisse der angehenden Schweizer Ingenieure, Architekten und Naturwissenschafter, was deren Wettbewerbsfähigkeit auf dem internationalen Arbeitsmarkt erhöht. Es soll auch der zunehmenden Konkurrenz ausländischer Hochschulen begegnet werden. Skandinavische und osteuropäische Lehranstalten bieten schon heute ganze Lehrgänge in Englisch an und locken damit Ausländer (Dozenten und Studenten) an, die nicht bereit sind, die entsprechende Landessprache umfassend zu erlernen.

Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich vierte offizielle Unterrichtssprache

Der Bundesrat erliess auf den 1. April eine neue Weisung zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Die französisch- und italienischsprachigen Mitarbeiter der Bundesverwaltung sollen sich bei der Arbeit verstärkt ihrer eigenen Sprache bedienen können.

Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Mit einem Bundesgerichtsurteil wurde erneut der Frage nachgegangen, welchen Stellenwert das Territorialitätsprinzip im zweisprachigen Kanton Freiburg haben soll. Die Lausanner Richter unterstützen das Freiburger Verwaltungsgericht, welches einer deutschsprachigen Familie aus der heute zu gut 40% germanophonen Gemeinde Crissier ein rein auf Deutsch geführtes Gerichtsverfahren verweigert hatte. Das Bundesgericht befand, eine Gemeinde mit so geringer Einwohnerzahl wie Crissier (rund 500 Personen) könne erst nach mindestens zwei Jahrzehnten mit einer starken anderssprachigen Minderheit als echt zweisprachig bezeichnet werden.

Bundesgerichtsurteil Territorialitätsprinzip Freiburg

Eine von den Bundesämtern für Statistik und Kultur gemeinsam in Auftrag gegebene Studie zeigte, dass - allen Unkenrufen zum Trotz - die rätoromanische Sprache noch immer lebendig ist, dass sie nach wie vor an die jüngeren Generationen tradiert wird und dass sie noch erhalten werden kann, wenn die notwendigen Bedingungen geschaffen werden. Zwischen 1880 und 1990 ging zwar der Anteil jener Personen, die Rätoromanisch als Muttersprache bezeichnen, von 1.36% auf 0.8% der Gesamtbevölkerung zurück, doch spricht in den rätoromanischen Stammlanden nach wie vor die Hälfte der dort lebenden Bevölkerung zu Hause rätoromanisch. In den Gemeinden, wo das Rätoromanische teilweise Unterrichtssprache und in Behördensachen offizielle Sprache ist, wird das Rätoromanisch noch weitgehend an die Kinder weitergegeben, weshalb der Fortbestand in der heranwachsenden Generation als gesichert betrachtet werden kann.

Studie

Die Bündner Kantonsregierung schlug dem Grossen Rat ein neues Kulturförderungsgesetz vor, welches auch die Sprachenförderung explizit aufnimmt. Für die Beiträge an die Lia Rumantscha und die Pro Grigioni Italiani fehlte bisher eine eindeutige gesetzliche Grundlage. Diese ist umso notwendiger, als das im Vorjahr angenommene eidgenössische Finanzhilfegesetz die Bundesleistungen von kantonalen Eigenleistungen abhängig macht. Für die Sprachenförderung sind aus den ordentlichen Mitteln CHF 0.8 Mio. vorgesehen; den wesentlichen Beitrag leistet hier mit CHF 4.75 Mio. der Bund.

Kulturförderungsgesetz

Im Einvernehmen mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren liess der Bundesrat am 1. Juli in Wien die formelle Absichtserklärung über die Rechtschreibereform der deutschen Sprache unterzeichnen, welche ebenfalls von Deutschland, Österreich und Liechtenstein paraphiert wurde. Damit treten die neuen Rechtschreiberegeln am 1. August 1998 in Kraft - bis 2005 gilt die alte Schreibweise aber noch nicht als falsch. Für den Bundesrat war in diesem Zusammenhang wichtig, dass die Reform keine strikte Eindeutschung von Wörtern aus anderen Sprachen verlangt, sondern Varianten anbietet. Die unveränderten Bezeichnungen seien wichtig für ein Land mit verschiedenen Sprachgemeinschaften und hätten eine Brückenfunktion. Die Reform bringe vielerlei Erleichterungen, werde aber das vertraute Schriftbild nicht wesentlich verändern. Dank der Übergangsfrist entstehen vor allem keine Kosten für die Anpassungen der Schul- und Lehrbücher, da diese innerhalb der nächsten sieben Jahre ohnehin im normalen Rhythmus erneuert werden. Während der Übergangsfrist müssen die Lehrer die alte Schreibweise zwar als "veraltet" korrigieren, dürfen diese aber nicht als Fehler zählen, führte die Bundeskanzlei aus.

Rechtschreibereform

Ende Jahr verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft über die Ratifizierung der europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen, wie sie 1992 vom Europarat verabschiedet und 1993 von der Schweiz unterzeichnet worden war. Seit der Annahme des neuen Sprachenartikels in der Bundesverfassung und dem Inkrafttreten der revidierten gesetzlichen Grundlage für die Ausrichtung finanzieller Beiträge an die Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung ihrer rätoromanischen und italienischen Sprache erfüllt die Schweiz alle Anforderungen der Charta. Diese ist weder von Personen noch Institutionen direkt anwendbar und hat keine finanziellen Auswirkungen. Sie gilt für Regional- und Minderheitensprachen, jedoch nicht für sprachliche Minderheiten. So können sich zum Beispiel spanische oder jugoslawische Volksgruppen in der Schweiz nicht auf die Charta berufen. Hingegen ist es möglich, nicht territorial gebundene, aber im Lande verwurzelte Sprachen, wie das Jiddische und die Zigeunersprachen, zu schützen.

Ratifizierung der europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen

In Graubünden soll gemäss einem Vorschlag der Kantonsregierung auch in den deutschsprachigen Primarschulen der Unterricht in einer im Kanton gesprochenen Zweitsprache (Italienisch oder Romanisch) als Obligatorium eingeführt werden. Bisher war eine Fremdsprache (Deutsch) im dreisprachigen Kanton einzig für Unterschüler romanischer oder italienischer Muttersprache Pflichtfach. Der Bündner Grosse Rat stimmte diesem Konzept zu, so dass es im Schuljahr 1999/2000 erstmals zur Anwendung gelangen wird.

Primarschulen

Im Spannungsverhältnis zwischen Sprachenfreiheit und Territorialitätsprinzip gewichtete das Bundesgericht in einem konkreten Anwendungsfall die individuelle Sprachenfreiheit höher als das Interesse einer Gemeinde an einer homogenen Sprachenlandschaft und rügte die Erziehungsdirektion des Kantons Bern, die einem in einer deutschsprachigen Gemeinde an der Sprachengrenze wohnhaften Kind untersagt hatte, auf Kosten der Eltern eine französischsprachige Primarschule in der Stadt Biel zu besuchen. In ihrem Grundsatzurteil beschieden die Lausanner Richter, eine offensichtliche Beschränkung der Sprachenfreiheit sei nur zulässig, wenn sie auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und sich als verhältnismässig erweist.

Sprachenfreiheit und Territorialitätsprinzip

Dass sich Bundesrätin Dreifuss beim Auftakt zur Abstimmungskampagne dahingehend äusserte, die Einführung einer einheitlichen romanischen Schriftsprache erscheine ihr angesichts der Erhebung zur Teilamtssprache als ein Gebot der Vernunft, wurde mancherorts als ein Bekenntnis zum Rumantsch grischun gewertet, welches die Bundesbehörden seit 1986 bei der Übersetzung wichtiger Texte ins Romanische verwenden. Ende Februar wurde denn auch ein bündnerisches Gegenkomitee ins Leben gerufen, welches den Sprachenartikel als «Mogelpackung» und «tückische Mausefalle» bezeichnete, mit welcher die traditionellen Bündner Idiome durch Rumantsch Grischun («diese Sprache ohne Volk und Seele») ersetzt werden sollten. Diese Verquickung der Diskussion über den revidierten Sprachenartikel mit dem seit Jahren innerhalb der Romantschia schwelenden Streit um die Stellung der Standardsprache Rumantsch grischun hat offensichtlich mit dazu beigetragen, dass der neue Verfassungsartikel in Graubünden mit 68.3% Ja-Stimmen weniger Zustimmung fand als im schweizerischen Durchschnitt. Allerdings fiel auch auf, dass die deutschsprachigen Bündner Gemeinden oft nur ganz knapp zustimmten oder sogar im Lager der Gegner zu finden waren.

Abstimmungskampagne bündnerisches Gegenkomitee

Trotz der erwähnten Animosität gegenüber der Standardsprache beschloss die Bündner Kantonsregierung im Sommer, diese zur dritten Amtssprache neben Deutsch und Italienisch zu ernennen; bisher hatten die beiden romanischen Hauptidiome Sursilvan und Ladin den Status von Amtssprachen. Der Kanton wird sich des Rumantsch grischun aber nur bedienen, wenn er sich an die gesamte romanische Bevölkerung wendet. Sind dagegen Sprachregionen, Gemeinden oder einzelne Bürgerinnen und Bürger die Adressaten von amtlichen Mitteilungen, so können diese auch in deren Dialekt verfasst werden. Nach Ansicht der Kantonsregierung wird die Stellung der Idiome als tragende Basis der romanischen Sprache durch die neue Amtssprachenregelung nicht beeinträchtigt. Rumantsch grischun stelle nicht eine Alternative zu den Regionalsprachen, sondern lediglich eine Ergänzung dar, und zwar ausschliesslich in der schriftlichen Form.

dritten Amtssprache neben Deutsch und Italienisch

Obgleich der Sprachenartikel in allen Kantonen mit deutlichem Mehr angenommen wurde - der höchste Ja-Anteil (86,1%) fand sich im Kanton Genf, der niedrigste (64.9%) im Kanton Uri -, bewahrheitete sich doch eine der Befürchtungen von Bundesrätin Dreifuss, nämlich das allgemeine Desinteresse an dieser Frage. Mit rund 30% war die Stimmbeteiligung die geringste seit 1975 und die viertschlechteste aller Zeiten, wobei zu sagen ist, dass die übrigen an diesem Wochenende zur Abstimmung anstehenden Fragen eher von sekundärer Bedeutung waren. 42% der im Rahmen der Vox-Analyse befragten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erklärten sich denn auch ausdrücklich mit der Aussage einverstanden, dass es unnötig sei, das Volk für so unwichtige Vorlagen an die Urne zu rufen. Hauptargument der Ja-Stimmenden, welche sich aus allen politischen Parteien und sozialen Gruppen rekrutierten, war der Schutz der kulturellen Vielfalt im allgemeinen und der rätoromanischen Sprache im speziellen. Befürworter wie Gegner waren sich aber darin einig, dass es an den Bürgerinnen und Bürgern und nicht am Bund liege, die Ziele des Sprachenartikels zu erreichen.

Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (Art. 116 BV)

Vertreter der welschen Mehrheit im Kanton Freiburg, welche sich seit Jahren für die konkrete Umsetzung des 1990 in die Staatsverfassung aufgenommenen Territorialitätsprinzips einsetzen, publizierten ein «Manifeste de Marly», in welchem sie die definitive und unverrückbare Festsetzung der Sprachgrenzen verlangten; Kompromisse, wie sie in Marly praktiziert werden, wo die deutschsprachigen Kinder auf Kosten der Gemeinde die deutschsprachige Schule im nahegelegenen Freiburg besuchen können, dürften nicht mehr vorkommen.

Freiburg

Die Vorsteherin des federführenden EDI, Bundesrätin Dreifuss, eröffnete Mitte Januar die Abstimmungskampagne für den von den eidgenössischen Räten nach langem Hin und Her in der Herbstsession des Vorjahres verabschiedeten revidierten Sprachenartikel der Bundesverfassung (Art. 116 BV). Als Kernpunkte der Vorlage nannte sie das explizite Bekenntnis zu den vier Landessprachen, die Förderung von Verständigung und Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften, die Pflicht des Bundes zur Unterstützung der Kantone Graubünden und Tessin bei der Spracherhaltung sowie die Aufwertung des Rätoromanischen zur Teilamtssprache. Zur konkreten Umsetzung des revidierten Verfassungsartikels stellte Dreifuss ein Amtssprachen- und ein Verständigungsgesetz in Aussicht, welche noch in der laufenden Legislatur dem Parlament vorgelegt werden sollen.


Abstimmung vom 10. März 1996

Beteiligung: 30.0%
Ja: 1'052'052 (76.2%)/20 6/2 Stände
Nein: 329'153 (23.8%)/0 Stände

Parolen:
- Ja: FDP (1*), CVP, SVP (2*), SP, GP, LP (1*), LdU, EVP, PdA, EDU; SGB, SGV, Redressement national; Lia Rumantscha, Pro Grigioni Italiani, Walservereinigung Graubündens.
- Nein: FP (1*), SD (SD*), KVP.
- Stimmfreigabe: Lega

*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (Art. 116 BV)

Angesichts der überaus neutralen Formulierung des neuen Sprachenartikels, der auf die beiden Reizworte «Sprachenfreiheit» und «Territorialitätsprinzip» schliesslich verzichtet hatte, ergab sich im Vorfeld der Abstimmung keine nennenswerte Opposition. Einzig die Delegierten der FP meinten, es sei unnötig, für die rätoromanische Sprache Bundesgelder einzusetzen; dies sei allein Sache des Kantons Graubünden. Die SD ihrerseits vermissten im neuen Sprachenartikel die klare Festschreibung des Territorialitätsprinzips. Alle anderen Parteien gaben - mit Ausnahme einiger weniger Kantonalsektionen - klar die Ja-Parole aus.

Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (Art. 116 BV)

Während der Abstimmungskampagne zum Sprachenartikel sicherte Bundesrätin Dreifuss die Hilfe des Bundes beim Aufbau der geplanten «Agentura da novitads rumantscha» zu. Gesetzliche Grundlage für das Engagement des Bundes ist das im Vorjahr zusammen mit dem Sprachenartikel revidierte Gesetz über Beiträge an die Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung ihrer Sprache und Kultur. Für den Aufbau der romanischen Nachrichtenagentur bzw. einer Tageszeitung in «Rumantsch grischun» siehe unten, Teil I, 8c (Presse).

Hilfe des Bundes

Die Annahme des Sprachenartikels in der Bundesverfassung, mit welchem das Rätoromanische zur Teilamtssprache und damit zur Umgangssprache zwischen dem Bund und den Bürgerinnen und Bürgern rätoromanischer Zunge erhoben wurde, heizte die Diskussionen um die Standardsprache Rumantsch Grischun erneut an. Die Ankündigung, dass der Bund seinen Beamten Kurse in Rumantsch Grischun anbieten werde, erhitzte die Gemüter zusätzlich. Aber auch die Lia Rumantscha drängte nun auf eine rasche Anerkennung des Rumantsch Grischun als Einheitssprache, wurde aber von der Bündner Regierung vorerst zur Zurückhaltung aufgefordert, da die Abstimmung über den Sprachenartikel gezeigt habe, dass diese Frage nach wie vor sehr emotional gehandhabt werde.

Rumantsch Grischun

Zu der auf Beginn der 45. Legislatur eingeführten neuen Sitzordnung im Nationalrat, welche die bisher bestehenden sprachlichen Blöcke auflöst, siehe oben, Teil I, 1c (Parlament). Für die Bedeutung der Entfremdung zwischen den Sprachgruppen als Problem der nationalen Identität siehe oben, Teil I, 1a (Grundsatzfragen).

Zu der auf Beginn der 45