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In der Kulturbotschaft 2021–2024 hatte der Bundesrat das Postulat Semadeni (sp,GR) – „Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben!“ – zur Abschreibung beantragt. Im Rahmen der Beratungen der Botschaft während der Herbstsession 2020 kam der Nationalrat diesem Antrag diskussionslos nach.

Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben! (Po. 15.4117)

Die im Juni 2019 eingereichten gleichlautenden Postulate Lohr (cvp, TG) (19.3670), Romano (cvp, TI) (19.3672), Reynard (sp, VS) (19.3684) und Rytz (gp, BE) (19.3668) forderten vom Bundesrat einen Bericht über die Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und eine Überprüfung, ob eine Anerkennung der Gebärdensprachen – insgesamt gibt es drei solche Sprachen in der Schweiz – als «Teillandessprache[n] oder Kultur- bzw. Sprachminderheit[en]» möglich sei, damit die Gehörlosenkultur gezielter geschützt werden könnte. Zusätzlich sollen konkrete Massnahmen im Sinne des Aktionsplans der BRK der UNO erstellt werden, «um die vollständige inklusive und barrierefreie Teilhabe von Gehörlosen und Hörbehinderten zu erreichen». Im Bericht sollte der Bundesrat folgenden Punkten nachgehen: Wo die Schweiz im internationalen Vergleich stehe, wo «Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten im Bericht Behindertenpolitik» vorhanden seien und wie Bund und Kantone garantieren können, «dass Gebärdensprache für gehörlose Kinder und deren Angehörige in der Frühförderung» angeboten werde. Ferner forderte das Quartett den Bundesrat auf, abzuklären, ob Gehörlose am Arbeitsmarkt gleichberechtigt teilnehmen können und ob die Gesundheitsversorgung für Gehörlose barrierefrei zugänglich sei. Rytz, Lohr, Romano und Reynard begründeten Ihre Postulate damit, dass im Land insgesamt 10'000 Gehörlose und eine Mio. Hörbehinderte leben. Die letzten Entwicklungen in puncto Integration von Gehörlosen seien zwar positiv (politische Teilhabe, öffentliches Fernsehen), doch seien noch immer dreimal mehr Gehörlose von Arbeitslosigkeit betroffen und «aufgrund Kommunikationsbarrieren unverhältnismässig benachteiligt».
Im August empfahl der Bundesrat die Postulate zur Annahme, der Nationalrat folgte dieser Empfehlung im September diskussionslos.

Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen (Po. 19.3668)

Ein Postulat Semadeni (sp, GR), mit dem klangvollen Titel „Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben!“, erbittet vom Bundesrat einen Bericht, in welchem aufgezeigt werden soll, wie es rund zwanzig Jahre nach der Verankerung des Sprachenartikels in der Bundesverfassung um die Förderung der Minderheitensprachen in der Schweiz steht. Obwohl es ersichtliche Bemühungen zum Erhalt des Romanischen und Italienischen in der Schweiz gebe, stünden die Minderheitensprachen noch immer unter grossem Druck. Die Tatsachen, dass das Italienische auf ein angestammtes Sprachgebiet marginalisiert wird und das Romanische aufgrund vermehrter Gemeindefusionen und einer latenten Inakzeptanz des Rumantsch Grischun immer stärker an Boden verliert, können nicht ignoriert werden. Der offensichtliche Wandel hinsichtlich der demografischen Entwicklung in den alpinen Tälern sowie Verstädterungstendenzen und eine fortschreitende Globalisierung würfen nun auch die Frage auf, ob Bund, Kantone, Gemeinden sowie Sprachorganisationen in puncto Engagement den heutigen Entwicklungen genügend Rechnung tragen. Daher solle der Bericht die aktuelle Situation des Romanischen und Italienischen sowie adäquate Verbesserungen der Förderinstrumente aufzeigen.
Der Bundesrat seinerseits beantragte das Postulat zur Ablehnung. Alain Berset wies die Postulantin darauf hin, dass über die Situation der Minderheitensprachen in der Schweiz bereits im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen Bericht erstattet werde. Die eingeforderten Punkte würden zudem bereits im Rahmen der Botschaft zur Förderung der Kultur 2016–2020 mit einer Reihe geplanter Erneuerungen aufgegriffen. Der Bundesrat sei sich durchaus über die themenspezifischen Herausforderungen im Klaren, jedoch sei hierbei auch zu bedenken, dass die Förderungssteuerung über eine Leistungsvereinbarung mit den Kantonen Graubünden und Tessin erfolge. Für die Periode 2017–2020 wird im Rahmen der Vereinbarungsausarbeitung auch eine Analyse der Situation sowie der bestehenden Massnahmen durchgeführt. Daher sei es in den Augen des Bundesrates noch zu früh, einen zusätzlichen Bericht über die Verbesserungsmöglichkeiten zu erstellen.
Die nationalrätliche Abstimmung zum Postulat während der Herbstsession 2017 sollte dem bundesrätlichen Votum aber nicht beipflichten: Die Vertreterinnen und Vertreter der grossen Kammer schlugen sich mit 126 zu 58 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf die Seite der Postulantin und stimmten dem Vorstoss zu.

Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben! (Po. 15.4117)

Afin d'encourager l'apprentissage des langues étrangères, la députée Bulliard-Marbach (pdc, FR) souhaite faire mention des connaissances linguistiques dans les certificats fédéraux de capacité (CFC). Elle a demandé au Conseil fédéral de se pencher sur la question dans un rapport. Le postulat a été accepté à 115 voix contre 75 et 2 abstentions par le Conseil national lors de la session de printemps 2016. La chambre basse a en cela suivi l'avis du Conseil fédéral.

mention des connaissances linguistiques dans les certificats fédéraux de capacité

Ein Postulat Bugnon (svp, VS) wurde in der Wintersession 2015 unbehandelt abgeschrieben, da der Urheber bei den Wahlen im Oktober nicht mehr angetreten war und keines der gewählten Parlamentsmitglieder das Postulat übernommen hatte. Der Bundesrat wäre mit dem Vorstoss beauftragt worden, einen Bericht über das Verhältnis von Mehrsprachigkeit und nationalem Zusammenhalt zu erstellen. Dies, weil die verschiedenen Kantonsparlamente in letzter Zeit bezüglich des Fremdsprachenunterrichts auf Primar- und Sekundarstufe Entscheide gefällt hätten, die meist zu emotionalen Reaktionen geführt hätten. Der Bundesrat hatte bereits ein Jahr zuvor das Postulat in seiner Stellungnahme zur Ablehnung beantragt.

Bericht über den nationalen Zusammenhalt und die Mehrsprachigkeit (Po. 14.3768)

Ende August präsentierte das Büro des Ständerates (Büro-SR) seinen Bericht in Erfüllung zu einem 2010 überwiesenen Postulat des damaligen Ständerates Alain Berset, der eine Übersetzung der Ständeratsdebatten im Internet in drei Landessprachen angeregt hatte. Die Verhandlungen in den Räten werden im Internet übertragen und im Falle der Nationalratsdebatten auf Deutsch, Französisch und Italienisch übersetzt. Dies ist in der grossen Kammer einfacher möglich, da hier seit 1948 eine Simultanübersetzung angeboten wird, was allerdings in der «chambre de réflexion» nicht der Fall ist. Hier sprechen die Vertreterinnen und Vertreter nach wie vor in ihrer Landessprache und bringen zumindest passive Kenntnisse der anderen Amtssprachen mit – ein Umstand, der auch im Kommissionsbericht als besondere Kultur hervorgehoben wurde, mit der ein Dialog über Sprachgrenzen hinweg gepflegt werde. Das Büro kam unter Abwägung verschiedener Alternativen zum Schluss, dass die Ungleichbehandlung in den Räten zwar störend sei, die technischen und personellen Hindernisse und insbesondere die geschätzten Kosten von rund CHF 720'000 jedoch zu hoch seien für eine Übersetzung in der kleinen Kammer. Mit dem Hinweis, dass man mit einem Verzicht auch die Kultur des Respekts vor den anderen Sprachgruppen und das Bemühen um gegenseitige Verständigung vorlebe, beantragte das Büro Kenntnisnahme des Berichts und Abschreibung des Postulats. Diesem Antrag stimmte der Ständerat in der Herbstsession schliesslich ohne Gegenstimme zu.

Übersetzung der Ständeratsdebatten im Internet in drei Landessprachen

Ende 2012 hatte der Bundesrat einen Bericht über die Vertretung der Geschlechter und Sprachgruppen in ausserparlamentarischen Kommissionen veröffentlicht. Zur Förderung einer ausgewogenen Vertretung in diesen Gremien empfahl der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Beseitigung von Ungleichheiten, lehnte jedoch sowohl eine Aufweichung als auch eine Verschärfung der Vorgaben betreffend Repräsentation von Geschlechtern und Sprachgemeinschaften in den Kommissionen ausdrücklich ab. Ebendieser Bericht bewegte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) im aktuellen Jahr zur Einreichung eines Postulats, worin sie den Bundesrat aufforderte, den bestehenden Bericht mit einer aktiveren Strategie zu versehen. Um eine ausgeglichenere Vertretung zu erreichen, sollten zudem alle Kommissionen zur Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen verpflichtet werden. Die SPK-N forderte zur Vollstreckung der Massnahmen eine entscheidende Rolle für den Delegierten für Mehrsprachigkeit und beauftragte den Bundesrat zu prüfen, ob nicht private Firmen mit der Rekrutierung von Frauen und Personen aus der lateinischen Schweiz betraut werden könnten. In seiner Antwort zum Vorstoss führte der Bundesrat aus, dass er die bereits verabschiedeten Massnahmen momentan als ausreichend erachte. Es sei der Evaluationsbericht der Gesamterneuerungswahlen 2015 abzuwarten, bevor weitere Massnahmen beschlossen werden sollten. Gremien, die bei den nächsten Wahlen keine ausgewogene Vertretung erreichen werden, werden angehalten, dem Bundesrat Bericht über die aufgrund des bundesrätlichen Berichts bereits getroffenen Massnahmen zu erstatten. In diesem Sinne beantragte er das Postulat zur Ablehnung. Die SPK gab sich mit dieser Antwort nicht zufrieden und plädierte im Nationalrat weiterhin auf Annahme. Die Respektierung von Minderheiten sei von essenzieller Wichtigkeit für die Aufrechterhaltung der Solidarität zwischen den Sprachregionen in der Schweiz. Gegen diese Argumente kam auch Bundeskanzlerin Corina Casanova mit ihren Ausführungen nicht an. Der Nationalrat überwies das Postulat beinahe geschlossen mit 162 zu 5 abweichenden Stimmen aus der SVP.

Vertretung der Geschlechter und Sprachgruppen in ausserparlamentarischen Kommissionen

Der Nationalrat überwies ein Postulat Candinas (cvp, GR), welches das Büro des Nationalrates auffordert, zu prüfen, ob zumindest Teile der Homepage des Parlaments in Rätoromanisch angeboten werden könnten. Das Büro wies auf die bestehenden Angebote in der vierten Landessprache (Staatskundeangebote unter www.juniorparl.ch, Broschüre „vardad cumplaina concernent la sala mez vida“) und auf technische und finanzielle Probleme hin. Insbesondere das Fehlen von Übersetzungen der offiziellen Dokumente (z.B. amtliches Bulletin) würde eine Einbindung des Rätoromanischen erschweren. Trotzdem sprach sich das Büro für die Prüfung der Idee eines sprachlichen Ausbaus des Internet-Angebots aus. Die grosse Kammer nahm das Postulat ohne Diskussion an.

Homepage des Parlaments in Rätoromanisch (12.3132)

Weiter überwies der Ständerat im Berichtsjahr ein Postulat Berset (sp, FR), welches die Übersetzung der Internet-Übertragung von Ständeratssitzungen in allen Landessprachen verlangte. Im Gegensatz zu den Nationalratsdebatten, welche per Internet in den Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch ausgestrahlt werden, erfolgt die Übertragung der Ständeratsdebatte bisher ohne Übersetzung.

Übersetzung der Internet-Übertragung von Ständeratssitzungen

Im Einvernehmen mit der Regierung überwies der Nationalrat ein Postulat Berberat (sp, NE), welches den Bundesrat einlädt, dafür zu sorgen, dass die Bundesverwaltung und die vom Bund kontrollierten Unternehmen die Verwendung englischer oder amerikanischer Ausdrücke vermeiden, wenn es deutsche, französische oder italienische Entsprechungen gibt. Zudem soll verboten werden, dass sich Ämter, Dienststellen und Programme des Bundes und der von ihm kontrollierten Unternehmen englisch klingende Bezeichnungen zulegen. Als Beispiele nannte Berberat das Schweizerische Heilmittelinstitut, das zu Swissmedic mutierte, das Bundesamt für Polizeiwesen, das sich neu Fedpol nennt, das Projekt des EFD zum Finanzplatz Schweiz mit neuem Namen Finweb oder die Umbenennung der Eidgenössischen Münzstätte in Swissmint.

Verwendung von Anglizismen in der Bundesverwaltung und in vom Bund kontrollierten Unternehmen (Po. 04.3159)

Einen Kompromissvorschlag machte Nationalrat Rennwald (sp, JU) mit einem in der Wintersession mit Zustimmung des Bundesrates überwiesenem Postulat. Danach soll die Landesregierung zusammen mit der Erziehungsdirektorenkonferenz Konzepte mit dem Ziel entwickeln, dass in Zukunft möglichst viele Schweizerinnen und Schweizer mindestens drei Sprachen beherrschen, nämlich ihre Muttersprache, eine zweite Amtssprache sowie eine der Weltsprachen, wie zum Beispiel Englisch.

Postulat mit Ziel der dreisprachigen Schweizer Bevölkerung (Po. 00.3463)

Der Nationalrat hiess ein in erster Linie von Abgeordneten aus der Romandie und dem Tessin mitunterzeichnetes Postulat Scheurer (lp, NE) für einen Beitritt der Schweiz zur Union latine gut. Diese 1954 ins Leben gerufene Organisation zählt heute 33 Mitgliedstaaten auf vier Kontinenten; ihr Betätigungsfeld ist insbesondere kultureller Art und reicht von Sprache und Literatur bis hin zu Kino und bildender Kunst. Der Bundesrat erachtete den Beitritt im jetzigen Zeitpunkt nicht als vorrangig, erklärte sich aber bereit, die Frage innerhalb der Zielsetzungen für die nächste Legislatur zu prüfen, weshalb er bereit war, das Postulat entgegen zu nehmen.

Beitritt der Schweiz zur Union latine (Po. 00.3306)

In der Sommersession war der Bundesrat mit seiner Zurückhaltung im Nationalrat schon einmal unterlegen. In einem Postulat hatte der Berner EVP-Abgeordnete Zwygart den Bundesrat gebeten zu prüfen, mit welchen Massnahmen gewährleistet werden kann, dass im Fremdsprachenunterricht in der Volksschule stets zuerst eine der schweizerischen Amtssprachen gelehrt wird. Der Bundesrat anerkannte, dass diese Frage zu berechtigter Sorge Anlass geben könne, verwies aber auf die grundsätzliche Kantonshoheit im Bereich der Volksschule, an welcher auch der neue Sprachenartikel in der Bundesverfassung nichts geändert habe, weshalb er das Postulat nicht entgegennehmen könne. Im Englischen als erster Fremdsprache sah er keine Bedrohung der Schweizer Sprachkultur, allerdings nur unter der Bedingung, dass darob der Unterricht in den Amtssprachen nicht vernachlässigt wird. Er erinnerte daran, dass er sich dort, wo dies in seiner Zuständigkeit steht, beispielsweise bei der eidgenössischen Maturitätsverordnung, immer für eine gezielte Förderung der Amtssprachen eingesetzt habe. Der Rat gewichtete die staatspolitischen Bedenken jedoch stärker und überwies das Postulat mit 56 zu 39 Stimmen.

Schweizerische Amtssprache als zuerst gelehrte Fremdsprache (Po. 99.3510)

Mit einem überwiesenen Postulat regte Nationalrat Maitre (cvp, GE) an, der Bund solle in seinem Kompetenzbereich und in Zusammenarbeit mit den Kantonen sämtliche Massnahmen ergreifen, um Mittelschülern und Lehrlingen einen Aufenthalt im Gebiet einer anderen Landessprache zu ermöglichen.

Bildung als Beitrag zum nationalen Zusammenhalt (Po. 99.3303)

Gegen den Widerstand des Zürcher SD-Vertreters Steffen stimmte der Nationalrat einem Postulat seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur zu, welches den Bundesrat ersucht, dem Parlament innert nützlicher Frist die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen zur Ratifikation zu unterbreiten. Die Schweiz, welche das Abkommen im Oktober in Wien unterzeichnete, erfüllt, ja übertrifft die von der Charta minimal geforderten Schutz- und Förderungsbestimmungen bereits heute.

In einer Vernehmlassung sondierte der Bundesrat die Haltung der Kantone in dieser Frage.

Postulat zur Unterzeichnung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen

Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, verlangte die mit der Vorberatung des Sprachenartikels betraute nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur in einer als Postulat überwiesenen Motion, dass das Bundesgesetz über die Sprachförderung in den Kantonen Graubünden und Tessin unverzüglich in dem Sinn zu revidieren sei, dass zur Stärkung der bedrohten rätoromanischen Sprache erheblich höhere Mittel bereitzustellen sind. Dies nahm die Lia Rumantscha, das Dachorgan der Romanen, zum Anlass, einen acht Punkte umfassenden dringlichen Massnahmenkatalog zu verfassen, welcher von der Bündner Regierung ans EDI weitergeleitet wurde. Angeregt wurde unter anderem eine Stärkung der Schulen in Gemeinden mit vielen fremdsprachigen, d.h. nichtromanischen Schülerinnen und Schülern, die Schaffung eines Institutes für rätoromanische Linguistik und die Realisierung einer rätoromanischen Tageszeitung. Der Bundesrat anerkannte die Dringlichkeit von Massnahmen, vermisste in diesem Forderungskatalog aber den Grundsatz der Subsidiarität, weshalb er entsprechende Verhandlungen mit der Bündner Regierung aufnahm.

Dringlicher Massnahmenkatalog zur Erhaltung des Rätoromanischen

Ebenfalls unter dem Eindruck des EWR-Neins hatten zwei welsche Abgeordnete, Nationalrat Comby (fdp, VS) und Ständerat Roth (cvp, JU), analoge Motionen eingereicht, in denen sie verlangten, die Schweiz solle der Agence de coopération culturelle et technique (ACCT) beitreten, um so einer drohenden internationalen Isolierung entgegenzuwirken. Die ACCT ist die einzige ständige zwischenstaatliche Organisation der frankophonen Länder und ein wichtiges Arbeitsinstrument der Frankophonie-Gipfeltreffen, an denen die Schweiz seit 1989 teilnimmt. Der Bundesrat zeigte sich dem Vorstoss gegenüber wohlwollend aufgeschlossen, wollte sich jedoch weder materiell noch zeitlich binden lassen und beantragte Umwandlung in Postulate, was im Einvernehmen mit den Motionären von beiden Kammern angenommen wurde.

Schweiz soll "Agence de coopération culturelle et technique" beitreten

Während in der Deutschschweiz weiterhin dazu aufgerufen wird, aus Rücksicht auf die nichtalemannischen Mitbürger die Mundartwelle einzudämmen — ein entsprechendes Postulat Sager, welches erreichen möchte, dass in den Institutionen des Bundes grundsätzlich Hochdeutsch gesprochen wird, wurde in der Wintersession diskussionslos überwiesen —, besann sich der Kanton Jura auf seine kulturgeschichtlichen Wurzeln und beschloss, an seinen Schulen fakultative Patois-Kurse einzuführen.

Mundartwelle