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Am 16. April 2020 informierte der Bundesrat über die geplante Lockerungsstrategie der Massnahmen zum Coronavirus, die in drei Schritten erfolgen sollte. In den Mittelpunkt stellte der dabei die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung, daneben beabsichtigte er aber auch, die wirtschaftlichen Schäden in Grenzen zu halten und die Einschränkung der Grundrechte zu reduzieren. In einer ersten Etappe sollten ab dem 27. April Coiffeursalons, Kosmetikstudios, Baumärkte, Blumenläden und Gärtnereien ihre Türen wieder öffnen dürfen. In diesen Einrichtungen sei die Umsetzung von Schutzkonzepten einfach möglich, sie wiesen wenige direkte Kontakte auf und lösten keine grossen Personenströme aus, erklärte der Bundesrat die Auswahl. Ab dem gleichen Datum sollten in Krankenhäusern zudem wieder uneingeschränkt Eingriffe durchgeführt werden können.
Als zweite Etappe sah die Regierung für den 11. Mai die Wiedereröffnung der obligatorischen Schulen, Einkaufsläden und Märkte vor. Vor dem Entscheid über diesen zweiten Lockerungsschritt wollte sie jedoch die Entwicklung der Fallzahlen abwarten und diesen folglich erst am 29. April fällen. Schliesslich war als dritte Etappe neben der Öffnung von Museen, Zoos und Bibliotheken sowie der Lockerung des Versammlungsverbots für den 8. Juni auch die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Mittel-, Berufs- und Hochschulen geplant. Einzelheiten dazu beabsichtigte der Bundesrat am 27. Mai festzulegen.

An demselben Tag, an dem der Bundesrat diese ersten Lockerungsschritte ankündigte, verabschiedete er eine am 20. April 2020 in Kraft tretende Verordnung, die eine übergangsweise Befreiung von der Anzeigepflicht bei Überschuldung, die in der Regel zur sofortigen Insolvenz führen würde, und eine zeitlich befristete Covid-19-Stundung beinhaltete. Letztere sollten insbesondere KMU unbürokratisch beantragen können. Er gab zudem bekannt, dass Selbständigeerwerbende rückwirkend ab dem 17. März 2020 Anspruch auf EO erhalten sollen. Mit diesem Entscheid sollte die Problematik angegangen werden, dass rund 270'000 Personen, darunter zum Beispiel viele Taxifahrerinnen und Taxifahrer oder Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, keine Covid-19-Kredite oder Kurzarbeitsgelder hatten beantragen können, da der Bundesrat ihre Unternehmen nicht geschlossen hatte, sie aber dennoch bis zu 90 Prozent ihres Einkommens aufgrund der Pandemie eingebüsst hatten. Um die durch die Corona-Pandemie entstandenen Finanzlöcher zu stopfen, gingen zahlreiche verschiedene Vorschläge ein: von einer Halbierung der Mehrwertsteuer, wodurch der Konsum angekurbelt werden sollte (Postulat Müller; fdp, LU; Po. 20.3214), über ein fünfjähriges Ausgaben- und Aufgabenmoratorium (SVP-Fraktion; Mo. 20.3567) und der Reduktion der Ausgaben für die EU, den Asylbereich und ausländische Personen (Motion Quadri; lega, TI; Mo. 20.3272) hin zu einer Solidaritätssteuer, z.B. über eine Erhöhung der Kapitalgewinnsteuer (Motion de la Reussille, pda, NE, Mo. 20.3174; Motion der SP-Fraktion, Mo. 20.3203; Motion Prezioso, egsols, GE, Mo. 20.3335; Motion Rytz, gp, BE, Mo. 20.3362).

Anspruch auf Entschädigung ihres vollen Erwerbs sagte der Bundesrat am 22. April denjenigen Angehörigen der Armee zu, die zwischen dem 6. März 2020 und dem 30. Juni 2020 zur Bewältigung der Coronakrise im Einsatz standen und die Dauer ihres Ausbildungsdienstes überschritten hatten. Für Angehörige des Zivilschutzes sollte eine vergleichbare Regel gelten.

Eine Woche darauf kündigte die Regierung an, dass einige Lockerungen schneller vorgenommen werden könnten als ursprünglich geplant, da die Ausbreitung von Covid-19 aufgrund der vorbildlichen Umsetzung der ergriffenen Massnahmen durch die Bevölkerung hatte abgeschwächt werden können. Daher sollten unter anderem auch Restaurants, Museen und Bibliotheken bereits ab dem 11. Mai wieder ihre Pforten öffnen dürfen und auch Primar- und Sekundarschulen ihren Unterricht vor Ort wieder aufnehmen können, wobei die diesbezügliche Entscheidung über die Durchführung bei den Kantonen lag. Diese sollten auch entscheiden, ob an den Gymnasien schriftliche Abschlussprüfungen durchgeführt werden oder nicht. Im Vorfeld hatte die EDK bereits bekanntgegeben, dass sie die Absage mündlicher Prüfungen empfehle. Anders sah die Situation für die Berufsschulen aus, wo bereits zuvor landesweit einheitlich entschieden worden war, auf schriftliche Lehrabschlussprüfungen zu verzichten. Auch Trainings im Breiten- und Spitzensport sollten ab dem 11. Mai wieder erlaubt sein.
Um die Auswirkungen der Lockerungen auf die Epidemieentwicklung genau beobachten zu können, plante der Bundesrat ein entsprechendes Monitoring. Die einzelnen Lockerungsetappen sollten mit Schutzkonzepten einhergehen, zudem müssten alle Institutionen über ein auf den Vorgaben des BAG, des SECO oder auf einem Branchenkonzept basierendes Schutzkonzept verfügen. Des Weiteren beschloss die Regierung, auch die Einreisebeschränkungen zu entschärfen; Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen blieben jedoch bis Ende August 2020 weiterhin verboten. Die Kantone wurden zudem aufgefordert, ab dem 11. Mai die flächendeckende Rückverfolgung von Neuinfektionen fortzuführen. Ein ähnliches Ziel verfolgte die SwissCovidApp, eine digitale Applikation mit Bluetooth-Funktechnik, mit der die Benutzerinnen und Benutzer informiert würden, wenn sie sich in der Nähe einer mit Covid-19 infizierten Person befunden haben (Proximity Tracing). Diese gehe Mitte Mai in die Testphase, zudem solle in Kürze auch die gesetzliche Grundlage für ihren ordentlichen Betrieb geschaffen werden, erklärte der Bundesrat. Die eidgenössischen Abstimmungen vom 19. Mai, welche der Bundesrat im März abgesagt hatte, sollten am 27. September 2020 nachgeholt werden. Ferner kündigte er Liquiditätshilfen in der Höhe von maximal CHF 1.9 Mrd. an, um den beiden Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss unter die Arme zu greifen.

Mit den ersten Lockerungen einhergehend änderte die BAG-Kampagne «So schützen wir uns» am 30. April ihre Grundfarbe auf Pink. Dennoch wurde betont, dass trotz einiger Zugeständnisse nach wie vor die gleichen Regeln gälten – unter anderem Abstandhalten, Händewaschen und das Niesen in den Ellbogen. Das BAG legte der Bevölkerung ausserdem nahe, eine Maske zu tragen, sollten die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.

Was die vorläufig auf Eis gelegte Fussballsaison anbelangt, so entschloss der Zentralvorstand des SFV Ende April, dass abgesehen von der Super League, der Challenge League und dem Schweizer Cup der Männer der Spielbetrieb endgültig nicht fortgesetzt werden sollte. Ob und in welcher Form die Saison der beiden höchsten Ligen fortgeführt werden könne, wollte die Swiss Football League nach Anhörung der tangierten Clubs entscheiden.

Nachdem die Frühjahrssession 2020 vor der dritten Woche abgebrochen werden musste, tagten National- und Ständerat vom 4. bis 6. Mai im Rahmen einer ausserordentlichen Session, an welcher in erster Linie Geschäfte im Zusammenhang mit Covid-19 behandelt wurden. Im Zentrum standen dabei die dringlichen Ausgaben zur Bekämpfung der Folgen der Pandemie, etwa für die Corona-Kredite, welche nachträglich von der Bundesversammlung abgesegnet werden mussten. Darüber hinaus beschäftigen sich die Räte aber auch ausführlich mit den Corona-Krediten für die Unternehmen, mit den Massnahmen für die Medien oder mit den Frage nach dem Erlass der Geschäftsmieten.

Da sich Jugendliche und junge Erwachsene aufgrund der gegebenen Umstände bei der Suche nach einer Lehrstelle oder einer Stelle im Anschluss an ihre Ausbildung vor Herausforderungen gestellt sahen, kam es am 7. Mai 2020 zur Gründung einer aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, der Sozialpartner und des Bundes bestehenden Task Force, welche die Berufsbildung stärken sollte. Tags darauf gab der Bundesrat bekannt, Institutionen der familienergänzenden Betreuung, die wegen der Pandemie Ertragsausfälle erlitten, mit CHF 65 Mio. unterstützen zu wollen. Wie diese Unterstützung genau erfolgen sollte, plante die Landesregierung bis zum 20. Mai in einer entsprechenden Verordnung festzuhalten.

Am 13. Mai liess das EJPD verlauten, dass die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich bis zum 15. Juni 2020 vollständig geöffnet werden sollen, wenn dies mit der epidemiologischen Situation vereinbar sei. Die drei Nachbarländer würden sich zurzeit ebenfalls in der Transitionsphase befinden und verfügten über eine ähnliche epidemiologische Lage wie die Schweiz. Bis dahin sollten für binationale Paare, die nicht verheiratet sind, sowie für «allfällige weitere Personenkategorien» Lösungen entwickelt werden. Gleichentags verkündete das VBS die Unterstützung des Schweizer Sports mit Darlehen in einer Höhe vom CHF 500 Mio.

Auch an der sonst schon einem starken Wandel unterworfenen Medienlandschaft zog die Coronakrise nicht unbemerkt vorbei. Zeitung, Radio und Fernsehen hatten unter anderem einen starken Rückgang an Werbeeinnahmen zu beklagen. Angesichts der zentralen Rolle, die den Medien in einer Demokratie zukomme, stellte der Bundesrat am 20. Mai die Covid-19-Verordnung elektronische Medien vor, in der Radio- und Fernsehveranstaltern finanzielle Soforthilfen in der Höhe von CHF 40 Mio. in Aussicht gestellt wurden. Zeitgleich erliess die Landesregierung eine Notverordnung zur Unterstützung der Printmedien, die finanzielle Sofortmassnahmen im Rahmen von CHF 17.5 Mio. beinhaltete. Weiter beantragte der Bundesrat am 20. Mai CHF 14.9 Mrd. in Form von elf Nachtragskrediten, um die Auswirkungen des Coronavirus auf die Wirtschaft weiter abzudämpfen. Der Löwenanteil von CHF 14.2 Mrd. ging dabei an die ALV.

Eine Woche später – am 27. Mai 2020 – teilte der Bundesrat an seiner Pressekonferenz den bis anhin grössten Lockerungsschritt mit. So sollte das spontane Zusammenkommen von bis zu 30 Personen ab dem 30. Mai 2020 wieder erlaubt sein. Ab dem 6. Juni sollten auch wieder öffentliche Veranstaltungen wie etwa Messen, Theatervorstellungen, Familienanlässe oder politische Kundgebungen mit bis zu 300 Personen stattfinden dürfen. Für denselben Tag wurde zudem die Wiedereröffnung von Bergbahnen, Campingplätzen und anderen Angeboten im Tourismusbereich wie auch für Casinos, Freizeitparks, Zoos, botanische Gärten, Wellnessanlagen und Erotikbetriebe angesetzt. In Restaurants sollte ab dem 6. Juni ausserdem die Gruppengrösse von maximal vier Personen aufgehoben werden, jedoch müssen ab einer Gruppengrösse von vier Personen die Kontaktdaten angeben werden. In Mittel-, Berufs- und Hochschulen sollte ab dem 6. Juni ebenfalls wieder vor Ort unterrichtet werden dürfen, wobei die Kantone über die Umsetzung entscheiden sollten. Der Bundesrat legte der Bevölkerung nahe, weiterhin von zuhause aus zu arbeiten, die Unternehmen dürften jedoch grundsätzlich selbst über die Rückkehr an den Arbeitsplatz bestimmen. Weiter sollten ab dem 8. Juni die Bearbeitung der Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum wieder aufgenommen werden und die Anstellung hochqualifizierter Arbeitnehmerinnen und -nehmer durch Schweizer Firmen wieder möglich sein. Zudem sei für den 6. Juni die vollständige Wiederherstellung der Personenfreizügigkeit und Reisefreiheit im Schengen-Raum geplant, gab der Bundesrat bekannt.

Am 15. Juni wurden schliesslich die Grenzen zu allen Staaten des EU-EFTA-Raums wieder vollständig geöffnet und auch der Einkaufstourismus, der zuvor verboten worden war, wieder zugelassen. Vier Tage darauf beschloss der Bundesrat, die ausserordentliche Lage zu beenden und stattdessen zur besonderen Lage gemäss Epidemiengesetz zurückzukehren, wofür er die Covid-19-Verordnung 3 verabschiedete. Das Demonstrationsverbot, das zuvor für ausführliche Diskussionen um die Frage der Grundrechte gesorgt hatte, fiel am 20. Juni und ab dem 22. Juni wurden weitere bis anhin herrschende Massnahmen aufgehoben: Unter anderem konnten wieder Veranstaltungen mit bis zu 1'000 Personen stattfinden, der Mindestabstand zwischen zwei Personen wurde von zwei Metern auf 1.5 Meter reduziert und die für Restaurants und Diskotheken geltende Sperrstunde um Mitternacht sowie die Home-Office-Empfehlung wurden aufgehoben. Somit waren zu diesem Zeitpunkt zwar noch immer verschiedene Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft am Laufen, Einschränkungen bestanden jedoch fast keine mehr.

Verlauf und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
Dossier: Covid-19 – Wirtschaftliche und finanzielle Folgen

Au fil des années, l’impatience des partisans d’un rehaussement du niveau de la maturité fédérale a fini par payer. Arrosée par plusieurs rapports et recommandations émanant de milieux spécialisés, cette volonté de durcir le niveau de la maturité fédérale, afin de garantir le succès lors d’études supérieures, a germé au sein du terreau du Département fédéral de l’économie, de la formation et de la recherche (DEFR). Johann Schneider-Ammann (plr), dans une missive destinée à la Conférence des directeurs cantonaux d’instructions publiques (CDIP), a appelé à un tour de vis. Plus précisément, il considère qu’il ne devrait plus être possible d’obtenir la maturité avec des notes inférieures dans les deux disciplines de base : la langue première et les mathématiques.

le niveau de la maturité gymnasiale

Dans le contexte du centenaire de la Conférence des directrices et directeurs de gymnases suisses (CDGS), la question de la qualité de la maturité gymnasiale a refait surface. En effet, la maturité gymnasiale et sa qualité de sésame universel d’entrée dans les Hautes écoles suisses a été montrée du doigt, notamment par les Ecoles polytechniques fédérales (EPF). Ces universités ont estimé que la maturité n’offrait plus une garantie de réussite suffisante, surtout dans les branches scientifiques. C’est pour cette raison que la CDGS a mis en avant sa volonté de maintenir une maturité qui ouvre les portes aux Hautes écoles suisses, de mieux définir les compétences essentielles pour les études académiques et de rapprocher les écoles des académies.

le niveau de la maturité gymnasiale

A la fin juillet, le nouveau recteur de l’ETH de Zurich a déclaré que le niveau de la maturité gymnasiale avait récemment baissé et que, depuis la révision de 2007, il était désormais facile d’obtenir une maturité. Il a ainsi demandé aux gymnases de viser la performance et l’excellence et aux responsables pédagogiques de mettre en place des examens de maturité plus sévères. Toute la fin de l’année 2012 a été animée par la question du niveau de la maturité gymnasiale. De ce débat est née une controverse entre cantons ruraux et alémaniques d’un côté, et romands de l’autre. Si les premiers font l’éloge de l’apprentissage et recommandent un accès extrêmement sélectif à l’université, les autres souhaitent démocratiser la maturité qu’ils voient comme une sorte d’assurance-réussite dans la vie. Ce sont tout d’abord les recteurs d’universités romandes qui ont répondus au pique de l’ETH, signalant qu’il n’avait perçu aucune baisse de niveau. En outre, ils en ont profité pour relancer le débat sur un examen de maturité fédérale centralisé, donc national. Le futur ministre de la formation, Schneider-Ammann, a apporté sa pierre à l’édifice. Il a d’abord estimé que le nombre de détenteurs de maturité fédérale était trop élevé, en particulier en Suisse romande. Dressant un parallèle entre la courbe du chômage et l’évolution du nombre de bacheliers, il a préconisé un accès plus difficile aux études et donc une réduction de l’attrait de la maturité. Dans cette même optique, il espère offrir une plus grande visibilité à la voie professionnelle. D’après lui, cela constitue la seule façon de rester compétitif, tout en gardant un faible taux de chômage. Pour appuyer son argumentation, il a expliqué que la société devait s’appuyer sur un socle de personnes aux compétences avant tout manuelles. De nombreuses personnes, notamment parmi les milieux politiques de gauche, ont réagi et se sont opposées à cette vision qui place la formation en sous-traitance de l’économie. Elles ont montré que la corrélation entre chômage et taux de maturité n’était pas forcément avérée. De plus, elles ont estimé qu’il n’était pas judicieux de limiter l’accès à la maturité, alors que les besoins en personnels dans les domaines des mathématiques, de l’informatique, des sciences naturelles et de la technique restent encore très élevés.

le niveau de la maturité gymnasiale

Gestützt auf die 2006 angenommene Revision der Bildungsartikel in der Bundesverfassung, legten Bund und Kantone in Anlehnung an die Erkenntnisse aus dem Bildungsbericht des Vorjahrs sechs gemeinsame bildungspolitische Ziele für den Bildungsraum Schweiz fest. Vorgesehen ist erstens 2015 eine Bilanz der Kantone über die Harmonisierung der obligatorischen Schule im Rahmen des HarmoS-Konkordats. Zweitens soll die Abschlussquote aller 25-Jährigen auf der Sekundarstufe II von 90 auf 95% gesteigert werden. Drittens soll der Wert der gymnasialen Maturität als Qualifikationsausweis für den prüfungsfreien Zugang zur Universität langfristig gesichert werden. Viertens sollen die Abschlüsse der höheren Berufsbildung analog zu den Diplomen allgemeinbildendender Lehrgänge international vergleichbar werden (Stichwort: Bologna-Reform). Fünftens soll die wissenschaftliche Hochschulkarriere attraktiver gestaltet und sechstens informell erbrachte Bildungsleistungen wie Familienarbeit, ehrenamtliche Tätigkeit oder Selbststudium bildungstechnisch anerkannt bzw. formalisiert werden.

Bildungspolitische Ziele 2011
Dossier: Bildungspolitische Ziele der Schweiz

Die Bildungspolitiker der 23 grössten Städte wollen das Langzeitgymnasium aufheben. Mit dieser Forderung gelangten sie im Februar an die Erziehungsdirektorenkonferenz. Die städtischen Bildungsdirektoren präferieren leistungsmässig stark durchmischte Klassen mit Niveauzügen in einzelnen Fächern. Sie wollen mit der Selektion nicht bereits nach der Primarstufe beginnen, weil so die Chancengleichheit nicht gewährleistet sei. Der Vorschlag stiess erwartungsgemäss vor allem bei Mittelschullehrern auf Widerstand, sie bewerten das Langzeitgymnasium als gutes und bewährtes Instrument zur frühen Förderung intellektuell begabter und leistungsbereiter Jugendlicher.

Langzeitgymnasium aufheben

Um endlich der Frage beizukommen, ob der Maturitätsabschluss inhaltlich die allgemeine Hochschulreife auch tatsächlich garantieren könne, liess die Konferenz Schweizerischer Gymnasialrektoren in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Schweizer Universitätsrektoren (Crus) alle 13 700 Studierenden an den Schweizer Universitäten im dritten Semester nach ihrer Einschätzung der Qualität ihrer gymnasialen Bildung befragen. Diese Befragung sollte es insbesondere auch möglich machen, die Leistungsfähigkeit der alten Maturitätsverordnung mit der Leistungsfähigkeit des seit 1995 geltenden neuen Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) zu vergleichen. 88% der Befragten zeigten sich sehr bis mittel zufrieden mit ihrer besuchten Mittelschule und bezeichneten ihre Kenntnisse in fachübergreifenden Kompetenzen als sehr nutzbringend. Der technische Maturitätstypus C wurde allerdings dahingehend kritisiert, nur mittelmässige Kenntnisse im naturwissenschaftlichen Bereich zu vermitteln; der alte Maturitätstypus wurde demgegenüber für seine ungenügende Vorbereitung auf spezifische Studienrichtungen – so insbesondere die Informatik, aber auch Physik und Chemie – getadelt.

le niveau de la maturité gymnasiale

La question de la seconde langue nationale obligatoire a suscité à nouveau la controverse, principalement parmi les cantons bilingues et les enseignants de langues. La nouvelle ORM stipulant que les cantons doivent laisser aux étudiants la liberté du choix de la seconde langue nationale, les cantons bilingues ont néanmoins obtenu de pouvoir imposer, à titre exceptionnel, leur seconde langue cantonale. Les autres cantons ont adopté des positions variées à ce sujet. Si certains, à l'instar du canton de Neuchâtel, veulent restreindre fortement la possibilité d'étudier l'italien, d'autres, tels que Genève et Vaud ou les cantons de Suisse centrale, préfèrent suivre l'esprit de la loi en laissant la liberté aux étudiants d'apprendre la langue nationale de leur choix. La question de la durée des études, que la nouvelle ORM laisse le soin de trancher aux cantons, a également suscité, dans les cantons connaissant les cursus les plus longs, des discussions entre les milieux économiques favorables à un raccourcissement du temps d'études et celui des enseignants qui s'y oppose farouchement. La tendance générale est néanmoins celle d'un abrégement du temps d'étude (de 13 à 12 ans). C'est ainsi que les cantons de Berne, de Thurgovie, de Saint-Gall, de Schwytz, d'Obwald, de Nidwald et de Lucerne ont décidé de raccourcir la durée du cursus menant à la maturité.

seconde langue nationale durée des études

Die Jugendunruhen gingen an den Mittelschulen nicht ganz spurlos vorbei. Ende 1980 wurde in Zürich eine Schülergewerkschaft gegründet, die in einer Charta eine «allgemeine Demokratisierung des Schulwesens» fordert. Unmittelbarer Anlass zur Gründung war die Ablehnung einer Weiterbeschäftigung dreier Lehrbeauftragter an der Kantonsschule Wiedikon gewesen. Am Ende des Jahres veröffentlichte die etwa 500 Schüler umfassende Organisation ein Schwarzbuch über Repressionsfälle an Zürcher Mittelschulen.

Jugendunruhen an den Mittelschulen