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Im Schatten der eidgenössischen Abstimmung zur Reform der Altersvorsorge 2020 führte das Tessin als erster Kanton in der Schweiz das Schulfach Politische Bildung ein. 63.4 Prozent der Stimmenden sagten Ja zum Schulfach «civica», mit welchem die Mittel- und Oberstufenschülerinnen und -schüler künftig während mindestens zwei Stunden pro Monat in Themen wie politische Institutionen der Schweiz oder Rechte und Pflichten der Schweizer Bürgerinnen und Bürgern unterrichtet werden sollen. Mit der vom Tessiner Stimmvolk angenommenen Vorlage soll der Staatskundeunterricht auch in die postobligatorischen Tessiner Schulen Einzug halten, allerdings soll dort das Fach nicht separat unterrichtet, sondern in bestehende Fächer integriert werden. Auf Bundesebene hatte Ständerat Andrea Caroni (fdp, AR) bereits im Frühjahr 2017 vom Bundesrat eine umfassende Strategie zur Förderung der politischen Bildung der Bevölkerung gefordert.

Tessin führt Schulfach Politische Bildung ein

Insgesamt 31 Stellungnahmen gingen zu den Vorschlägen der EDK betreffend Förderung des Italienischunterrichts an Mittelschulen ein. Neben den Kantonen, welche mit Ausnahme des Kantons Appenzell Ausserrhoden allesamt Stellung bezogen, äusserten sich auch das Fürstentum Liechtenstein, der Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer der Schweiz (LCH), der Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer (VSG), dessen Fachverband der Italienischlehrerinnen und -lehrer (ASPI), die Konferenz der Schweizerischen Gymnasialrektorinnen und -rektoren (KSGR) sowie die Schweizerische Zentralstelle für die Weiterbildung der Mittelschullehrpersonen (WBZ CPS). Die Empfehlung, dass jeder Schülerin und jedem Schüler die Möglichkeit offen stehen soll, Italienisch als Maturitätsfach zu belegen – bei fehlenden Kapazitäten durch Zusammenarbeit mit benachbarten Gymnasien –, stiess auf breite Zustimmung. Einzig vier Kantone, namentlich Glarus, St. Gallen, Wallis und Zug, lehnten die Empfehlungen als solches ab, da sie diese als nicht praktikabel erachteten. Die Anhörungsteilnehmer verstanden die Empfehlungen ebenso wie die EDK als Beitrag zur Sprachendiskussion sowie als Zeichen für den nationalen Zusammenhalt.

Italienisch als Schwerpunktfach aus dem gymnasialen Curriculum zu streichen

Anfangs Juli eröffnete die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) eine Anhörung zur Förderung des Italienischunterrichts an Mittelschulen. Die EDK empfiehlt den Kantonen, allen interessierten Gymnasiastinnen und Gymnasiasten Italienisch als Maturitätsfach anzubieten. Für den Fall, dass ein Gymnasium nicht die Kapazitäten hätte, ein entsprechendes Angebot anzubieten, soll die Zusammenarbeit mit benachbarten Gymnasien angestrebt werden. Die Ergebnisse der bis Ende September dauernden Anhörung lagen zum Abschluss des Berichtsjahres noch nicht vor.

Italienisch als Schwerpunktfach aus dem gymnasialen Curriculum zu streichen

Ende Januar wurden die Pläne der St. Galler Regierung bekannt, im Rahmen der kantonalen Sparmassnahmen Italienisch angesichts der schwachen Nachfrage als Schwerpunktfach aus dem gymnasialen Curriculum zu streichen. Die Empörung über den angekündigten Schritt war sowohl im Kanton St. Gallen als auch im Tessin gross. Die Gegner der Pläne, die deren Rechtmässigkeit hinterfragten, gelangten mit einer Petition an den St. Galler Kantonsrat, die Tessiner Regierung an den Bundesrat. Der öffentliche Druck zeigte Wirkung, das Kantonsparlament stellte sich hinter das Italienische als gymnasiales Schwerpunktfach. Der Kanton Obwalden hingegen hielt bis Ende des Berichtsjahrs an seinen Plänen fest, Italienisch an der Kantonsschule als Schwerpunktfach aufzuheben. Unklar war, ob das Italienische künftig gemäss Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) Grundlagen- und damit Maturitätsfach bleiben muss, oder ob auch eine Herabstufung zum Freifach gesetzlich möglich wäre.

Italienisch als Schwerpunktfach aus dem gymnasialen Curriculum zu streichen

Wohl hatten im Berichtsjahr fast alle Kantone in irgendeiner Form die Herausforderung der IKT in den Schulen angenommen, doch vorhandener Wille und Infrastruktur reichten oft nicht aus, wenn die Ausbildung der Lehrkräfte und eine adäquate Betreuung und Unterstützung vor Ort fehlten. Bei der Umsetzung des Gebots „Schulen ans Netz!“ bestanden nach wie vor starke kantonale und regionale sowie schulstufenspezifische Unterschiede. Gerade hinsichtlich der Infrastruktur war auf der Sekundarstufe I gegenüber der Sekundarstufe II noch grosser Nachholbedarf zu verzeichnen. Mit vereinten Kräften wollten Bund, Kantone und Wirtschaftspartner den Anschluss aller Primar-, Sekundar-, Mittel- und Berufsschulen der Schweiz an das Internet realisieren. So war laut Bundesrat seitens der Wirtschaft die Bereitschaft zur Unterstützung des Infrastrukturauf- und ausbaus an den Schulen mit 100 Mio Fr. signalisiert worden. Ein dementsprechend angemessenes Engagement des Bundes wurde in Aussicht gestellt.

Schulen ans Netz!

An ihrem dreitägigen Kongress „Zukunft ist Lernen“ diskutierten die Mittelschulrektorinnen und -rektoren Reformen an der Sekundarschule II. Als Diskussionsgrundlage dienten 13 Thesen, die der Vorstand der Dachkonferenz „Treffpunkt Sekundarstufe II“ erarbeitet hatte. Darin fand sich unter anderem die Forderung nach einer gesamtschweizerischen Regelung der Maturitäts- und Diplomanerkennung, nach dem Verzicht auf Zulassungsbeschränkungen sowie nach einer Verstärkung der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen. Eine der 13 Thesen postuliert ein eidgenössisches Mittelschulförderungsgesetz, welches ein breiteres subsidiäres Wirken des Bundes ermöglichen sollte – so zur Förderung des internationalen Austauschs, zur Einführung neuer Lerntechniken oder für die fachdidaktische Forschung an Universitäten. Offizielle Behördenvertreter wie der Zürcher Bildungsdirektor Ernst Buschor (ZH, cvp) oder EDK-Präsident Hans-Ulrich Stöckling (SG, fdp) warnten aber vor zusätzlichen bildungspolitischen Verordnungen von oben.

Kongress „Zukunft ist Lernen“

Im Rahmen der Umsetzung des neuen Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) von 1995 konnten das EDI und die EDK die Ausweise der ersten Gymnasien anerkennen, welche seit 1996 nach dem neuen MAR unterrichten und voraussichtlich im Sommer 2001 die ersten Absolventinnen und Absolventen mit der neuen Matura entlassen werden. Es handelte sich um die Kantonsschulen von Appenzell, Glarus und Trogen, die Stiftsschule und die Sportmittelschule Engelberg, die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene und die Schweizerschule Sâo Paulo. Die Kantone müssen die Reform bis 2003 umsetzen.

Maturitätsanerkennungsreglement MAR

Zum Zwecke der Koordination auf der Stufe der Primar- und Mittelschulen war 1970 ein Konkordat gegründet worden, das den einheitlichen Spätsommerschulbeginn anstrebte. In den Kantonen Zürich und Bern kamen im Juni Vorlagen vors Volk, deren Annahme den Durchbruch in der deutschen Schweiz bedeutet hätte. Wie in früheren Volksentscheiden wurden die Vorlagen jedoch recht deutlich verworfen. Die angeführten Argumente pro und kontra sind altbekannt; es scheint, dass in den Abstimmungen viel Unterschwelliges mitentscheidend gewesen ist. Mit dem Verspielen dieser «letzten Chance» fand das« föderalistische Trauerspiel», wie die Presse titelte, ein Ende. Unverzüglich wurden die Arbeiten für eine Bundeslösung an die Hand genommen. Die Nationalratskommission zur Behandlung der Volksinitiative, der drei Standesinitiativen sowie der parlamentarischen Einzelinitiative zur Vereinheitlichung des Schulwesens schlug dem Bundesrat vor, den Schuljahrbeginn einheitlich auf den Herbst festzulegen. Der Bundesrat schickte darauf den Entwurf für eine Verfassungsänderung in die Vernehmlassung, die den Termin auf «zwischen Mitte August und Mitte Oktober» fixieren will, womit er die Formulierung aus dem Schulkoordinationskonkordat übernommen hat. Bereits ist Opposition gegen diesen zentralstaatlichen Lösungsversuch angemeldet worden.

Vereinheitlichung der Schuljahresbeginns (BRG 83.061)

Dem Ruf nach Harmonisierung im Stipendienwesen ist nach Ansicht des Bundesrates durch Fortschritte in der Selbstkoordination der Kantone Rechnung zu tragen. In der Vorlage über erste Massnahmen zur Neuverteilung der Aufgabenzwischen Bund und Kantonen ist vorgesehen, dass die Finanzierung der Stipendien bis 1985 wieder ausschliesslich Sache der Kantone wird. Der Gesetzesentwurf beinhaltet lediglich allgemeine Grundsätze über die Berechtigung zum Bezug von Ausbildungsbeiträgen und die Festlegung des stipendienrechtlichen Wohnsitzes; der Bund soll aber keinerlei Einfluss auf die Höhe der Leistung haben. Die Vorschläge sind beim Grossteil der Kantone auf Zustimmung gestossen. Andere Kreise, darunter auch der VSS, befürchteten jedoch, dass durch die Neuregelung die regionalen Unterschiede noch grösser werden. In einem Brief an den Bundesrat forderte der VSS, dass die Eidgenossenschaft die Leitung im Stipendienwesen übernimmt und durch ein Gesetz ein für alle Kantone einheitliches Stipendienberechnungssystem schafft. Ferner forderte er das Parlament mit einer Petition auf, die Bundessubventionen an die Ausbildungsbeiträge beizubehalten und das vom Bundesrat vorgeschlagene Rahmengesetz zu einem wirksamen Harmonisierungsgesetz auszubauen.

Entwicklungen im Stipendienwesen

Aufgrund der stark diskutierten Forderung nach Gleichberechtigung der Frau wirkte in der Frage der gleichen Ausbildung für Knaben und Mädchen ein kräftiger Reformdruck. Obwohl die entsprechenden Gesetze in Revision sind, boykottierten in Zürich einige Schülerinnen den obligatorischen hauswirtschaftlichen Fortbildungskurs und beriefen sich in ihrer Rechtfertigung auf den angenommenen Verfassungsgrundsatz der gleichen Rechte von Mann und Frau. Im Jura wurde freilich eine junge Frau mit Gefängnis bestraft, weil sie sich geweigert hatte, das hauswirtschaftliche Obligatorium zu besuchen. Im Kanton Zug entsprach der Regierungsrat parlamentarischen Vorstössen und erliess versuchsweise eine neue Stundentafel für die Sekundarstufe, in der ein Grundkurs in Hauswirtschaft für beide Geschlechter obligatorisch ist. In Luzern startete der VPOD eine Volksinitiative «Gleiche Grundausbildung für Mädchen und Knaben», und der Solothurner Regierungsrat unterstützte eine im Vorjahr eingereichte entsprechende Initiative. Auch bei der Revision des Aargauer Schulgesetzes wurde der Fragenkomplex des geschlechtsspezifischen Unterrichts heftig diskutiert. Nach einem Rückzugsgefecht der SVP wurde schliesslich der Antrag der Regierung auf gesetzliche Verankerung des gleichen Fächerangebotes gutgeheissen und durch die anschliessende Volksabstimmung sanktioniert.

Gleichberechtigung der Frau

Seit 1964 sind die Geburten stetig zurückgegangen. Dadurch hat die Ausbauphase der Primarschulen ihr Ende gefunden; einzelne Mittelschulen mussten jedoch im Berichtsjahr ihre Kapazität noch leicht erweitern. Der Andrang der geburtenstarken Jahrgänge an die Universitäten scheint weniger eigentliche Reformimpulse auszulösen als vielmehr in Richtung auf eine straffere Strukturierung der Organisation und auf eine vermehrte Beachtung der Effizienz des Lehrbetriebs zu wirken. Auf allen Bildungsstufen wurden die hohen Reformziele etwas zurückgesteckt. Die Bestrebungen endeten, sofern sie in legislative Prozesse mündeten, in Anpassungen der Gesetze an die jeweils bestehenden kantonalen Schulverhältnisse. Während vor einem Jahrzehnt vom quantitativen Ausbau der Bildungsinstitutionen Reformimpulse ausgegangen waren, stehen heute unter veränderten konjunkturellen und politischen Verhältnissen Massnahmen zur Bewältigung von Kapazitätsproblemen im Vordergrund.

Kapazitäten in Primarschulen

Noch radikaler wurde die Forderung nach einem Wettbewerb zwischen Privat- und Staatsschulen durch den Basler Landesring erhoben. Ein «Bildungsgutschein» soll eine umfassende Freizügigkeit eröffnen, wodurch Privatschulen für ihre Besucher kostenlos würden. Der Idee wurden in der katholischen Innerschweiz, wo mehrere kirchliche Bildungsinstitute angesiedelt sind, einige Sympathien entgegengebracht. Auch in Genf wurde eine Initiative für die freie Schulwahl lanciert, die für Eltern, die ihre Kinder in eine Privatschule schicken wollen, einen Abbau der finanziellen Belastung fordert.

Noch radikaler wurde die Forderung nach einem Wettbewerb zwischen Privat- und Staatsschulen durch den Basler Landesring erhoben

Die Tendenz, auch im Bildungssektor die Privatinitiative gegenüber dem öffentlichen Angebot zu stärken, führte zu verschiedenen Vorstössen auf kantonaler Ebene. Durch die Schaffung einer freien Konkurrenz zwischen privaten und öffentlichen Institutionen unter Anwendung eines vereinheitlichten Finanzierungssystems soll einem individuellen Recht auf freie Wahl des Bildungsganges zum Durchbruch verholfen werden. So wurde im März in Bern die «Volksinitiative für eine freie Schulwahl» eingereicht. Die politisch bunt zusammengesetzte Initiantengruppe fordert für Eltern, die ihre Kinder in Privatschulen schicken, die Rückerstattung der Kosten für Schulgeld und Lehrmittel, die sonst für die öffentliche Hand angefallen wären. Die SP hat sich gegen die Initiative ausgesprochen, weil ihre Vorschläge ohnehin privilegierten Kindern zugute kämen, dem Staat andererseits Gelder für die Schule entgingen und in der Konsequenz einer «Industrialisierung der Schule» Vorschub geleistet würde.

Entwicklungen der Privatbildungsangeboten