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Im April 1996 errichteten die Krankenversicherungen – vertreten durch Santésuisse und den Schweizerischen Versicherungsverband – die «Gemeinsame Einrichtung KVG». Diese soll die Behandlungskosten bei Notfällen von Schweizer Bürgern in EU-/EFTA-Staaten übernehmen sowie die Behandlungskosten von EU-/EFTA-Bürgern in der Schweiz vorfinanzieren und in den entsprechenden Staaten zurückfordern; Dienstleistungen zur Versicherungspflicht im Rahmen der Personenfreizügigkeit erbringen sowie die Organisation und Durchführung des Risikoausgleichs zwischen den Versicherungen vornehmen.

Gemeinsame Einrichtung KVG

Ein am Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Basel entstandener Bericht analysierte den Gesundheitszustand der weiblichen Bevölkerung in der Schweiz. Die Studie führte die bereits bekannte Tatsache, dass Frauen durchschnittlich sieben Jahre länger leben als Männer, darauf zurück, dass Frauen umsichtiger mit ihrer Gesundheit umgehen als Männer: Todesfälle durch Verkehrsunfälle, Selbsttötung, Herz- und Kreislaufkrankheiten, Lungenkrebs sowie durch übermässigen Alkoholkonsum bedingte Krankheiten treten bei Frauen weniger auf. Trotz dieser statistischen Aussagen fühlen sich Frauen offenbar kränker als Männer: Mehr Frauen als Männer schätzten ihren Gesundheitszustand als eher schlecht ein, wobei sich Frauen aus tieferen sozialen Schichten gesundheitlich als besonders belastet betrachten. Aus dieser subjektiven Einschätzung heraus konsumieren sie mehr Schlaftabletten, Beruhigungs- und Schmerzmittel als Männer. 15.3 Prozent der Frauen, aber nur 9.5 Prozent der Männer gaben an, eine derartige Substanz mindestens einmal täglich einzunehmen. Frauen konsultieren auch die Gesundheitsdienste öfter.

Bericht zum Gesundheitszustand der weiblichen Bevölkerung (1996)

Im Bestreben, in der Drogenpolitik einen möglichst breiten Handlungsspielraum zu bewahren, folgte der Nationalrat nach einer sechsstündigen Debatte mit 125 zu 41 resp. mit 120 zu 40 Stimmen deutlich der Empfehlung des Bundesrates und der Mehrheit seiner Kommission und empfahl sowohl das ganz auf Abstinenz und Repression ausgerichtete Volksbegehren "Jugend ohne Drogen" als auch die permissive Volksinitiative "für eine vernünftige Drogenpolitik (DroLeg)" Volk und Ständen zur Ablehnung. Wie nicht anders zu erwarten war, fand "Jugend ohne Drogen" vor allem Unterstützung im rechtsbürgerlichen Lager, "DroLeg" hingegen vornehmlich in rot-grünen Kreisen. Mit ihrer deutlichen Opposition gegen diese beiden extremen Volksbegehren zeigte die grosse Kammer ihre Bereitschaft, den vom Bundesrat eingeschlagenen Mittelweg zu unterstützen, der auf den vier Säulen Prävention, Überlebenshilfe, Therapie und Repression basiert. Vergeblich plädierten die CVP-Vertreter dafür, doch noch einen direkten Gegenvorschlag zu der zuerst zur Abstimmung gelangenden Initiative "Jugend ohne Drogen" auszuarbeiten, wie dies der Bundesrat ursprünglich beabsichtigt hatte. Sie machten geltend, die heutige Drogenpolitik verlange nach einer klaren Verankerung in der Verfassung; ohne deutliches Bekenntnis der Behörden zum Ziel einer drogenfreien Gesellschaft könnten die Vertreter von "Jugend ohne Drogen" zudem auch jene Kreise um sich scharen, welche zwar nicht einseitig auf Repression setzen wollten, die aber dennoch die Versuche des Bundes mit der kontrollierten Heroinabgabe missbilligten und befürchteten, daraus könne eine generelle Praxis der Legalisierung aller Drogen abgeleitet werden. Der Vorschlag unterlag mit 132 zu 35 Stimmen klar.

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

Anlässlich seiner ersten grossen Drogendebatte in der Frühjahrssession behandelte der Nationalrat auch mehrere drogenpolitische Vorstösse aus den eigenen Reihen. Vordergründig aus formalen Gründen, vor allem aber weil sie durch eine Annahme von "Jugend ohne Drogen" in der Volksabstimmung ganz oder teilweise obsolet würden, wies der Rat drei parlamentarische Initiativen an die Kommission zurück. Diese Vorstösse verlangten, dass durch ein Umdenken in der Drogenpolitik der Schwarzhandel und die Drogenkriminalität eliminiert werde (Hubacher, sp, BS, Pa.Iv. 93.454), dass bei Drogenkonsumenten vermehrt der fürsorgerische Freiheitsentzug eingesetzt werden solle (Heberlein, fdp, ZH, Pa.Iv. 94.423) sowie dass der Drogenkonsum straffrei zu gestalten und die medizinisch indizierte Heroinabgabe definitiv in den Katalog der möglichen Therapieformen aufzunehmen sei (Tschäppät, sp, BE, Pa.Iv. 94.437). Aus analogen Überlegungen - allerdings hier auf "DroLeg" gemünzt - schob der Rat auch die Ratifizierung der UNO-Konvention von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen auf. Eine Motion Bortoluzzi (svp, ZH) auf umgehende Unterbreitung des Wiener Abkommens wurde als erfüllt abgeschrieben (95.3156). Eine Motion Maspoli (lega, TI) für eine stationäre Zwangsbehandlung von Drogenkranken wurde klar verworfen (Mo. 94.3337), eine Motion Comby (fdp, VS), welche die flächendeckende Einführung von Drogen-Ombudspersonen in den Schulen verlangte, hingegen als Postulat überwiesen. Eine vom Ständerat im Vorjahr teilweise gutgeheissene Motion Morniroli (lega, TI), welche die Erstellung eines ausformulierten Drogenkonzeptes verlangte, passierte im Nationalrat nur als Postulat (94.3579).

Nationalrat mehrere drogenpolitische Vorstösse

In diesem Vorhaben erhielt die Landesregierung deutlichen Sukkurs von der 1994 eingesetzten, breit abgestützten Expertenkommission für eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes, welche vom ehemaligen obersten Drogenfahnder des Bundes und heutigen Basler FDP-Polizeidirektor Jörg Schild geleitet wurde. Das Gremium sprach sich dafür aus, dass der Konsum, der Kauf und der Besitz von geringen Mengen illegaler Drogen zum Eigengebrauch nicht mehr strafbar sein soll. Die Experten empfahlen auch, die ärztliche Verschreibung von Betäubungsmitteln an schwer Süchtige bei positivem Ausgang der laufenden Versuche im Gesetz zu verankern. Ihrer Ansicht nach soll der Fürsorgerische Freiheitsentzug (FFE) zur Zwangsbehandlung von Süchtigen nicht ausgeweitet werden. Das Therapieangebot müsse aber vielfältiger ausgestaltet werden, wobei dem Bund eine wichtige Koordinationsaufgabe zukomme. Grundsätzlich hielt die Expertenkommission fest, dass das Ziel einer drogenfreien Gesellschaft wohl nie erreicht werden könne, schon gar nicht mit gesetzlichen Massnahmen. Das wichtigste sei, eine bessere Gesprächskultur zu finden, Populismus und Polemik seien in diesem Bereich fehl am Platz.

Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BRG 01.024)
Dossier: Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 2001-2004

Das BAG und die Wissenschafter, welche die Versuche mit der kontrollierten Drogenabgabe im Auftrag des Bundes begleiten und evaluieren, zogen Ende Jahr eine mehrheitlich positive Zwischenbilanz. Nach ihren Erkenntnissen verbessert die ärztliche Verschreibung von Betäubungsmitteln die gesundheitliche und psychosoziale Situation schwerstabhängiger Patientinnen und Patienten erheblich. 82 Prozent der Probanden blieben mindestens sechs Monate in Behandlung, was gegenüber den traditionellen Therapieformen (Entzug oder Methadon) eine sehr hohe «Haltequote» bedeutet. Als akzeptierteste Therapieform erwies sich dabei die Abgabe von oralem Methadon mit einer täglichen Heroininjektion. Auch die Lebensumstände der Betroffenen verbesserten sich wesentlich. Während des ersten halben Jahres ihrer Teilnahme an den Versuchen stabilisierte sich bei 89 Prozent die Wohnsituation; die Obdachlosigkeit ging von 15 Prozent auf 3 Prozent zurück. Statt 18 Prozent gingen nach sechs Monaten 46 Prozent der Versuchsteilnehmer einer einigermassen geregelten Erwerbstätigkeit nach. Die Kriminalität ging rapide zurück und der Gesundheitszustand machte markante Fortschritte. Nach Meinung der Experten wäre deshalb eine dauerhafte Abgabe von Heroin durchaus geeignet, jene stark marginalisierte Gruppe von langjährigen Heroinabhängigen zu erreichen, die in allen anderen Behandlungsformen gescheitert sind. Problematisch wurde allerdings von allen Beteiligten der Ausschluss von Kokain aus dem Therapieangebot erachtet, da dieses von den Süchtigen häufig in Ergänzung zu Heroin konsumiert wird.

Massnahmenpaket zur Drogenpolitik: Ärztlich kontrollierter Zugang zu Heroin (1991–1997)
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Rund 100 führende Wirtschaftsvertreter sprachen sich im Herbst 1995 in einem gemeinsam veröffentlichten Grundsatzpapier für eine ausgeweitete kontrollierte Drogenabgabe an Süchtige, die Eliminierung sämtlicher offener Drogenszenen, eine Entkriminalisierung des Drogenkonsums sowie für verstärkte Präventionsmassnahmen im Bereich der Jugend- und Familienpolitik aus. Sie begründeten ihr Engagement mit menschlicher Betroffenheit, aber auch mit der Ineffizienz der heute noch stark auf Repression ausgerichteten Drogenpolitik, welche den Steuerzahler – und damit auch die Wirtschaft – stark belastet, sowie mit Image-Problemen des Wirtschaftsstandortes Schweiz.

Grundsatzpapier von Wirtschaftsvertretenden für eine ausgeweitete kontrollierte Drogenabgabe an Süchtige (1995)
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Menées dans le cadre du PNR 26 sur l'influence de l'environnement sur la santé, les études SAPALDIA et SCARPOL ont établi un lien étroit entre une concentration, même faible, en polluants dans l'air et l'augmentation de la fréquence des troubles respiratoires tant chez l'adulte que chez l'enfant. En revanche, les chercheurs n'ont pu mettre en évidence de relation causale entre l'augmentation des maladies allergiques et la pollution de l'air.

Etudes sur l'influence de l'environnement sur la santé

Der Bundesrat beschloss, bis 1999 sein Engagement im Bereich der Nikotinprävention mit jährlich CHF 2.5 Mio. zu vervierfachen. Wie Bundesrätin Dreifuss ausführte, will sich der Bund vermehrt für eine kohärente Nichtraucher-Politik einsetzen, da die Schweiz in diesem Bereich im Vergleich zu den Nachbarländern im Rückstand sei. Das Programm des Bundesrates verfolgt drei Ziele: Die Zahl neueinsteigender junger Raucherinnen und Raucher soll reduziert, der Schutz gegen Passivrauchen verstärkt und die Hilfe für Ausstiegswillige ausgebaut werden.

Verstärktes Engagement des Bundes in der Nikotinprävention (1995)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Diskussionslos und mit deutlicher Mehrheit verwarf der Nationalrat eine an die Volksinitiative «Jugend ohne Drogen» angelehnte parlamentarische Initiative Bischof (sd, ZH), welche das Rauschgiftproblem mit einer restriktiven und direkt auf Abstinenz ausgerichteten Politik bekämpfen wollte. Das Plenum folgte dabei den Ausführungen der Kommission, welche repressive Methoden als untaugliches Mittel zur Bekämpfung der Drogensucht bezeichnete und den Bundesrat in seiner Politik der aufbauenden Überlebenshilfe unterstützte.

Parlamentarische Initiative für eine restriktive und direkt auf Abstinenz ausgerichtete Drogenpolitik (Pa.Iv. 92.452)

Entgegen seiner Ende 1994 geäusserten Absicht will der Bundesrat den beiden drogenpolitischen Volksinitiativen keinen direkten Gegenvorschlag entgegensetzen. Diesen Rückzug begründete er mit der Feststellung, seine Vier-Säulen-Strategie (Prävention, Überlebenshilfe, Therapie und Repression) habe in der Vernehmlassung generell einen starken Rückhalt gefunden. Bei der Umsetzung gingen die Meinungen allerdings weit auseinander, weshalb es nicht ratsam wäre, den breiten Konsens wegen einer Formulierungsfrage aufs Spiel zu setzen. Die Landesregierung suche in erster Linie den pragmatischen Weg. Für die Ende 1994 initiierte Revision des Betäubungsmittelgesetzes sei die verfassungsmässige Grundlage bereits gegeben. FDP und SP begrüssten den Entscheid des Bundesrates. CVP und SVP kündigten hingegen an, sie würden sich im Parlament für die Erarbeitung eines Gegenvorschlages einsetzen, der die wesentlichen Elemente des ursprünglichen bundesrätlichen Vorschlags wieder aufnehmen soll.

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

Swisstransplant, die nationale Stiftung für Organspende und Transplantation, konnte ihr zehnjähriges Bestehen feiern. Aus diesem Anlass wies sie darauf hin, dass die Zahl der Patientinnen und Patienten, die auf lebensrettende Organe warten, ständig wächst, während die Liste der potentiellen Organspender – rund 7 Prozent der Bevölkerung mit Spenderausweis – stagniert oder sogar zurückgeht. Dies steht im Gegensatz zur Entwicklung im Ausland, wo die Zahl der Spender laufend zunimmt. Swisstransplant koordiniert alle anstehenden Operationen in den Transplantationszentren von Bern, Zürich, Lausanne und Genf und sichert den Kontakt zu den ausländischen Spenderdatenbanken. Zudem wacht die Organisation darüber, dass – ausser für Entnahme- und Transportkosten – nichts für Organspenden bezahlt werden muss und die Spender keine Entschädigung bekommen. Damit soll dem vor allem in der Dritten Welt grassierenden Organhandel entgegengewirkt werden.

Zehnjähriges Bestehen von Swisstransplant (1995)

Zum zweitenmal nach 1991 lud das EDI Behördenmitglieder und Interessengruppen aller drei staatlichen Ebenen zu einer nationalen Drogenkonferenz nach Bern ein. Die Bundesräte Koller und Dreifuss riefen dazu auf, die drogenpolitische Debatte zu deblockieren. Polarisierte Meinungen prallten kaum aufeinander. CVP, FDP und SP bekräftigten schon vor der Tagung ihre Absicht, eine Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes anzustreben, um möglichst rasch die gesetzliche Grundlage für die ärztlichen Substitutionsprogramme mit Heroin zu schaffen. Derart konkrete Fragen behandelte die Konferenz allerdings nur am Rande. Generell herrschte Einigkeit darüber, dass in der Drogenpolitik differenziert und behutsam vorgegangen werden muss, wobei Kohärenz, Koordination und Kommunikation zwischen allen Beteiligten zu fördern und auszubauen seien.

Zweite nationale Drogenkonferenz (1995)

Le Conseil national a accepté un postulat (94.3456) Baumberger (pdc, ZH) demandant que le gouvernement favorise la recherche afin de savoir s'il existe un seuil à partir duquel les émissions de particules de suie des moteurs diesel sont nuisibles pour la santé. Il a encore transmis comme postulat une motion (94.3131) Giezendanner (pdl, AG) demandant que, à partir du 1er janvier 1996, les véhicules routiers à moteur diesel qui seront importés en Suisse soient équipés d'un catalyseur.

Obligation de catalyseur

Im Bestreben, sich einen möglichst grossen politischen Spielraum zu erhalten, stellte die Landesregierung die Ratifikation des umstrittenen UNO-Übereinkommens von 1988 vorderhand zurück. Hingegen unterbreitete sie dem Parlament die Botschaft zur Ratifikation des UNO-Übereinkommens von 1971 über die psychotropen Substanzen und des Zusatzprotokolls von 1972 zum Einheitsübereinkommen von 1961. Mit diesen beiden Abkommen wird eine wichtige Lücke in der Überwachung des internationalen Handels mit Betäubungsmitteln, psychoaktiven Substanzen und Vorläuferprodukten geschlossen. Der Ständerat stimmte der Ratifikation in der Wintersession 1994 mit deutlicher Mehrheit zu.

Ratifikation von internationalen Betäubungsmittelabkommen (BRG 94.059)
Dossier: Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 2001-2004

In Anbetracht dieser Ausrichtung seiner Drogenpolitik ist es nicht erstaunlich, dass der Bundesrat die 1993 eingereichte, äusserst restriktive Volksinitiative «Jugend ohne Drogen» zur Ablehnung empfehlen will. Anfangs Dezember 1994 gab das EDI einen entsprechenden direkten Gegenvorschlag in die Vernehmlassung. Die in einem neuen Verfassungsartikel umschriebene Drogenpolitik des Bundes zielt darauf ab, die schädigende Wirkung des Drogenkonsums zu minimieren, und sie stützt sich dabei auf die vier Säulen Repression, Vorbeugung, Therapie und Überlebenshilfe. Die Verankerung in der Verfassung soll Bund, Kantone und Gemeinden auf diese Leitidee verpflichten. Wie Bundesrätin Dreifuss erläuterte, will der Bundesrat zwar auch, dass Jugendliche nicht zu Drogen greifen, doch sei eine drogenfreie Gesellschaft wohl ein nicht zu erreichendes Idealziel, weshalb es vor allem gelte, die Folgen des Konsums zu reduzieren.

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

Die SVP ging in dieser Frage auf deutliche Distanz zu den anderen Bundesratsparteien. Im Sommer präsentierte sie ein ganz auf Abstinenz ausgerichtetes Drogenkonzept, das nur gerade punkto Prävention und Bekämpfung des Drogenhandels mit dem Sechspunkteprogramm vereinbar ist. Ansonsten forderte sie Festhalten am Konsumverbot, Zwangsentzug via fürsorgerischen Freiheitsentzug und klares Nein zur kontrollierten Heroinabgabe. Mitte Oktober 1994 signalisierte die SVP dann aber ihre Bereitschaft, mit den drei anderen Bundesratsparteien zumindest in einen Dialog zu treten.

Sechspunkteprogramm von FDP, SP und CVP «für eine kohärente Drogenpolitik» (1994)

Im Anschluss an seine Drogendebatte in der Herbstsession 1994 überwies der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates, der Umwandlung in ein Postulat beantragt hatte, mit 78 zu 34 Stimmen eine Motion der CVP-Fraktion für die Ausarbeitung eines Suchtpräventionsgesetzes. Das neue Gesetz soll schwergewichtig eine gesamtschweizerisch koordinierte Politik zur Drogenbekämpfung und Drogenprävention anstreben und dabei im Sinn einer ganzheitlich orientierten Suchtprävention flankierende Massnahmen zur Förderung des verantwortlichen Umgangs mit Sucht und/oder Genussmitteln ganz allgemein einbeziehen.

Motion für ein Suchtpräventionsgesetz (Mo. 93.3673)

13 teilweise schon im Vorjahr traktandierte Interpellationen – neun davon dringliche – aus den Reihen von FDP, CVP, SVP, GP und LdU/EVP führten sowohl im Stände- wie im Nationalrat zu einer ausführlichen Diskussion um die künftige Ausrichtung der Drogenpolitik, wobei vor allem im Nationalrat die Meinungen hart aufeinanderprallten. Mit Ausnahme des immer lauter werdenden Rufes nach einer Überwindung des drogenpolitischen Föderalismus und nach einer stärkeren Führungsrolle des Bundesrates brachten die Debatten jedoch keine neuen Erkenntnisse.

Ausführliche Diskussion um die künftige Ausrichtung der Drogenpolitik (1994)

Angesichts des unbeschreiblichen Elends der Drogensüchtigen in der offenen Zürcher Drogenszene im stillgelegten Bahnhof Letten und der steigenden Brutalität unter rivalisierenden Dealerbanden wurde im Lauf des Sommers 1994 die Schliessung des Letten immer ultimativer gefordert. Die Vertreter der Stadt machten aber immer wieder klar, dass eine Auflösung der offenen Drogenszene erst möglich sei, wenn Zürich dafür die Unterstützung der Kantone und des Bundes erhalte. Insbesondere müsse der Gefängnisnotstand beim Kanton behoben und ausserhalb der Stadt wirksame soziale und therapeutische Hilfsangebote für die Drogenabhängigen aufgebaut werden. Sonst würde sich die Szene nach einer gewaltsamen Auflösung nur wieder – wie schon bei der Räumung des Platzspitzes – in die angrenzenden Quartiere verlagern.

Koordinierte Aktion der Städte gegen die offene Drogenszene (1991–1995)

Da die Praxis des Bundesrates und der Eidg. Alkoholverwaltung parallel vier Ziele verfolgt, die zueinander in einem Spannungsverhältnis stehen können, nämlich Gesundheits-, Fiskal-, Landwirtschafts- und Gewerbepolitik, regte die GPK des Nationalrates in einem überwiesenen Postulat an, Bundesrat und Verwaltung sollten die aus der Verfassung ableitbare Priorität der Gesundheitspolitik vermehrt zum Ausdruck bringen.

Postulat zur Priorität der Gesundheitspolitik (Po. 94.3171)

Als Reaktion auf die in mehreren Kantonen erfolgte Aufhebung der Bedürfnisklausel für Gaststätten forderte die Eidg. Kommission für Alkoholfragen die Kantone auf, diese Einschränkung auch in Zukunft aus volksgesundheitlichen Gründen aufrechtzuerhalten, da der übermässige Alkoholkonsum nach wie vor eines der wichtigsten sozialmedizinischen Probleme darstelle.

Bedürfnisklausel für Gaststätten: aufheben oder beibehalten? (1994)

Die Heroinversuche wurden vom umliegenden Ausland teilweise sehr argwöhnisch beobachtet. Besonders Deutschland und Frankreich machten klar, dass sie zu keiner Lockerung ihrer auf Repression ausgerichteten Drogenpolitik Hand bieten würden. Anfangs Februar 1994 trafen sich die für Drogenfragen zuständigen Minister von 25 europäischen Ländern in Strassburg. Zum erstenmal nahm Ruth Dreifuss als Vorsteherin des EDI an diesen Beratungen teil. Eindringlich trat sie Verdächtigungen entgegen, dass die Versuche mit der kontrollierten Abgabe von Heroin zwangsläufig zu einer Legalisierung der harten Drogen führen müssten. Sie machte deutlich, dass das zeitlich auf drei Jahre begrenzte und nur einen Bruchteil der Drogenkranken umfassende Projekt schon vom Umfang her gar nicht die befürchtete Signalwirkung haben könne.

Treffen von für Drogenfragen zuständigen Ministerinnen und Ministern von 25 europäischen Ländern (1994)
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Lausanne zog 1993 im Auftrag des BAG eine erste Bilanz der Massnahmen des Bundes zur Verminderung der Drogenprobleme und machte dabei vor allem Lücken in den auf ganz junge Menschen ausgerichteten Präventionsmassnahmen aus.

Massnahmenpaket zur Drogenpolitik: Ärztlich kontrollierter Zugang zu Heroin (1991–1997)
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Die einzige Überraschung des Abstimmungsresultates lag denn auch in seiner Deutlichkeit. 1979 hatten sich noch 41 Prozent der Stimmenden für ein analoges Volksbegehren («Guttempler-Initiative») ausgesprochen, Basel-Stadt sogar mit mehr als 50 Prozent. Besonders massiv wurden die beiden Initiativen in der Westschweiz (mit Ausnahme von Genf) und im Kanton Schwyz abgelehnt, wo sich über vier Fünftel der Urnengängerinnen und Urnengänger gegen sie aussprachen. Am «verbotsfreundlichsten» zeigten sich die Kantone Basel-Stadt und Zürich mit rund 33 Prozent bzw. 31 Prozent Ja-Stimmen.

Volksinitiative «zur Verhinderung der Alkoholprobleme».
Abstimmung vom 28. November 1993

Beteiligung: 44.7%
Nein: 1'527'165 (74.7%) / 20 6/2 Stände
Ja: 516'054 (25.3%) / 0 Stände

Parolen:
– Nein: FDP, CVP (4*), SVP, LP, AP, Lega; Vorort, SGV
– Ja: SP (3*), GP, PdA (1*), LdU (3*), EVP, EDU, SD (3*)

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen


Volksinitiative «zur Verminderung der Tabakprobleme».
Abstimmung vom 28. November 1993

Beteiligung: 44.7%
Nein: 1 521 885 (74.5%) / 20 6/2 Stände
Ja: 521 433 (25.5%) / 0 Stände

Parolen:
– Nein: FDP, CVP (3*), SVP, LP, AP, Lega; Vorort, SGV
– Ja: SP (3*), GP, PdA (1*), LdU (3*), EVP, EDU, SD (3*)

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen


Wie die Vox-Analyse dieser Abstimmung zeigte, fanden die beiden Initiativen bei den Frauen erheblich mehr Zustimmung als bei den Männern. Seit dem Beginn der Vox-Analysen 1977 wurde nie eine so grosse Differenz zwischen dem Stimmverhalten der Frauen und der Männer – 18 Prozent beim Tabakverbot – beobachtet. Tiefe Ja-Anteile ergaben sich in der jüngsten Alterskategorie, in der Romandie und in den ländlichen Gebieten. Besonders im rot-grünen Lager beeinflusste der politische Standort das Stimmverhalten nur teilweise. Einzig die Gefolgschaft von LdU/EVP stimmte beiden Initiativen zu, die Grünen nahmen nur die Tabakinitiative an, während die Anhänger der SP mehrheitlich nicht der Parteiparole folgten. Die meistgenannten Motive zur Verwerfung der Initiativen waren die Angst vor zusätzlicher Arbeitslosigkeit und die Überzeugung, dass ein Verbot wirkungslos wäre bzw. durch ausländische Medien umgangen würde.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000