Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Gesundheit

Akteure

  • Leuthard, Doris (cvp/pdc) BR UVEK / CF DETEC

Prozesse

2 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Mit ihrer Motion „Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen” forderte die KVF-NR den Bundesrat auf, die Erkenntnisse aus dem Bericht „Zukunftstaugliche Mobilfunknetze” (resultierend aus den Postulaten Noser 12.3580 und FDP-Liberale Fraktion 14.3149) umgehend umzusetzen. Es seien eine Revision der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) anzustossen, der Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen anzuheben, die Vollzugshilfsmittel zu vereinfachen, ein NIS-Monitoring aufzubauen und die Finanzierung des Monitorings in der bevorstehenden Revision des Fernmeldegesetzes einzuplanen.
Eine Minderheit Hardegger (sp, ZH) beantragte die Ablehnung der Motion, die im Juni 2016 zusammen mit dem Postulat KVF-NR (16.3008) im Nationalrat behandelt wurde. Der Bundesrat begrüsste die in der Motion geforderten Schritte und beantragte die Annahme der Motion. Mit 96 zu 89 Stimmen bei 3 Enthaltungen nahm der Nationalrat die Motion an.
Im Dezember 2016 beriet der Ständerat über die Motion. Die KVF-SR beantragte die Annahme, eine Minderheit Häberli-Koller (cvp, TG) wollte die Motion ablehnen und berief sich in erster Linie auf die in der Bevölkerung verbreiteten Ängste vor der Strahlung, die vom Mobilfunknetz ausgeht. Viele Ständeratsmitglieder erwähnten in ihren Voten die Flut an Zuschriften von Menschen, die unter gesundheitlichen Problemen leiden, die sie der Strahlenbelastung zuschreiben. Bundesrätin Leuthard berief sich im Rat auf die WHO, die eine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkantennen ausschliesse, und führte ins Feld, dass eine höhere Dichte an Antennen die Strahlungsbelastung sogar minimiere. Ihren Ausführungen zum Trotz lehnte der Ständerat die Motion ab – wenn auch sehr knapp mit 20 zu 19 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Ausbau der Mobilfunkversorgung (Mo. 16.3007)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Ein von Nationalrätin Gilli (gp, SG) 2009 eingereichtes Postulat zum Monitoring von elektromagnetischen Feldern war im April 2011 angenommen worden: Nachdem UVEK-Vorsteherin Leuthard auf die Ängste der Bevölkerung vor der nichtionisierenden Strahlung hingewiesen hatte und bestätigte, dass das BAFU ein solches Monitoring zwar vorgesehen hatte, aus Spargründen jedoch nicht umsetzen konnte, nahm die grosse Kammer das Postulat mit 124 zu 47 Stimmen an.
2015 publizierte der Bundesrat in Erfüllung des Postulats ein Konzept für das Monitoring der nichtionisierenden Strahlung. Darin zeigte der Bundesrat auf, dass die technischen Mittel vorhanden seien, die Finanzierung angesichts der geschätzten Kosten von CHF 7 Mio. für den Aufbau und den Betrieb während zehn Jahren jedoch ungewiss sei.
2016 beantragte der Bundesrat die Abschreibung des Postulats und der Nationalrat stimmte diesem Antrag im Juni 2016 stillschweigend zu.

Monitoring von elektromagnetischen Feldern (Po. 09.3488)