Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Weitere Schadstoffemissionen
  • Landwirtschaft und Umweltschutz

Akteure

Prozesse

337 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Der Aufbau des gesamtschweizerischen Messnetzes zur Beobachtung der Bodenbelastung mit Schadstoffen (NABO) wurde fortgeführt. Ende Jahr waren 52 der geplanten 100 repräsentativen Standorte festgelegt und erste Messungen vorgenommen worden. Die Auswahl der Messorte ist darauf ausgerichtet, einen generellen Überblick über die Situation in der Schweiz bezüglich der Bodenbelastung mit Schwermetallen und mit Fluor zu erhalten. Verdichtet wird das relativ weitmaschige Netz durch eigene Messorte der Kantone, die hauptsächlich in Belastungsgebieten liegen. Resultate der ersten NABO-Proben liegen noch nicht vor. Hingegen zeigten kantonale Untersuchungen zum Teil massive Überschreitungen der Richtwerte und wiesen nach, dass der Schwermetallgehalt in den Böden in erster Linie auf die Bewirtschaftungsform zurückzuführen ist und mit zunehmender Überdüngung ansteigt.

Gesamtschweizerischen Messnetzes zur Beobachtung der Bodenbelastung mit Schadstoffen (NABO)

Grösser als bisher angenommen ist die Belastung des Bodens mit umweltgefährdenden organischen Chemikalien. So sind im Klärschlamm, der zu rund 50 Prozent von der Landwirtschaft verwertet wird, vielfach nicht nur giftige Schwermetalle, sondern in hoher Konzentration auch organische Gifte enthalten. Da die Klärschlammverordnung dafür keine Grenzwerte festlegt, erarbeitete das BUS entsprechende Richtlinien.

Belastung des Bodens mit umweltgefährdenden organischen Chemikalien – Anpassung der Klärschlammverordnung

Mit einer Petition «zur Förderung einer chemiefreien Landwirtschaft» an den Bundesrat und die Kantonsregierungen trat die neu gegründete «Bio-Stiftung Schweiz» an die Öffentlichkeit; ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter von Umweltschutz- und Konsumentenorganisationen sowie eidgenössische Parlamentarier aus der SPS, dem LdU und der GPS an. Die Kantone werden in der Petition ersucht, den biologischen Landbau offiziell zu anerkennen und zu fördern; für Landwirte, welche auf den biologischen Landbau umsteigen, sollen ferner für die ersten Jahre Überbrückungskredite gewährt werden. Auf Bundesebene verlangt die Petition die Anerkennung der Anbau- und Kontroll-Richtlinien, die sich die Bio-Produzenten auf privatrechtlicher Basis bereits selber auferlegt haben. Weiter soll sich der Bundesrat für gerechte Preise für umweltschonende Produkte einsetzen.

Die in der Petition geforderte Bundesregelung des Bio-Landbaus ist seit 1974, als die Arbeitsgruppe «Biologischer Landbau» der Eidgenössischen Ernährungskommission den ersten «Bio-Bericht» vorlegte, in Diskussion. Aufgrund der kontroversen Reaktionen von 1985 auf einen Entwurf der Bio-Verordnung erlahmten die Bemühungen um eine staatliche Regelung: Nach Meinung des Bundesamtes für Gesundheitswesen (BAG) bietet das Lebensmittelgesetz keine genügende Grundlage für eine Bio-Verordnung. Es beantragte daher dem Bundesrat, das Dossier an das Bundesamt für Landwirtschaft zu übergeben; dieses winkte jedoch ab. Überraschend beschloss der Ständerat in der Herbstsession, die Regelung des biologischen Landbaus in das neue Konsumenteninformationsgesetz (BRG 86.030) zu integrieren. Dieses sieht Warendeklarationen vor, die von den Vertretern der Konsumenten und der Wirtschaft – in diesem Fall der Bio-Bauern – auszuhandeln sind. Die Regelung wird also voraussichtlich, wie bis anhin, privatrechtlicher Natur bleiben.

Bio-Stiftung Schweiz

Neben den Schadstoffen stellt auch die zunehmende Bodenerosion, die Abschwemmung fruchtbarer Erde, ein Problem dar. Erste Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms «Boden» kamen zum Schluss, dass auf knapp zehn Prozent der Schweizer Ackerfläche die Erosion über dem Toleranzwert liegt und der Boden unwiederherstellbar geschädigt und längerfristig zerstört wird, wenn nicht wirkungsvolle Gegenmassnahmen ergriffen und vor allem die Anbaumethoden angepasst werden.

Zunehmende Bodenerosion – Erste Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms «Boden»

Der Anstieg der Schwefeldioxidbelastung während der luftaustauscharmen Wetterlagen im Winter führte in mehreren Regionen der Schweiz zu hohen Smog-Belastungen, so dass etwa die Regierungen beider Basel Appelle an die Bevölkerung richteten, bis zum Ende des Smogs den privaten Strassenverkehr einzuschränken und die Heiztemperaturen zu reduzieren. "Dicke Luft" und schwarzgrauer Schnee, aber auch die Smogbelastung im Sommer aufgrund hoher Ozonwerte, brachten die Frage eines Smog-Alarmsystems mit einem für die ganze Schweiz gültigen Grenzwert für Smog-Warnungen aufs Tapet. Da in der LRV keine besonderen Vorkehrungen gegen Smog vorgesehen sind, sollten einheitliche Beurteilungskriterien den zuständigen Behörden das Ergreifen von Massnahmen erleichtern. Im November erliess der Bundesrat die von der Eidg. Kommission für Lufthygiene ausgearbeiteten Empfehlungen für das Vorgehen bei Wintersmog, worin er den Kantonen ein zweistufiges Vorgehen beim Auftreten von Smog vorschlägt. In einer ersten Phase sind lediglich Aufrufe zur freiwilligen Einschränkung beim Heizen und Autofahren vorgesehen. Zwingende Massnahmen sollen erst bei noch stärkerer Luftbelastung angeordnet werden. Mehreren Deutschschweizer Kantonen gingen die Smog-Empfehlungen zu wenig weit, und Basel wie auch andere Kantone bereiteten schärfere Richtlinien vor.

Empfehlungen für das Vorgehen bei Wintersmog

Der «Sanasilva-Waldschadenbericht 1987» zeigte auf, dass sich der Gesundheitszustand des Waldes gegenüber dem Vorjahr weiter verschlechtert hat. Der Anteil der geschädigten Bäume stieg von 50 Prozent auf 56 Prozent an, wobei v.a. die Zunahme der Schädigung bei den Laubbäumen (um 12% gegenüber 3% bei den Nadelbäumen) ins Gewicht fiel. Während die Waldschäden im Jura, im Mittelland und in den Voralpen stark zunahmen (um 10 - 15%), verbesserte sich die Situation in den Alpen und auf der Alpensüdseite leicht (um 4% bzw. 3%). Trotzdem war der Anteil geschädigter Bäume im Berggebiet mit 60 Prozent immer noch deutlich grösser als im Nicht-Berggebiet (48%). Drohende Schutzwaldzusammenbrüche werden nach einer Studie der Eidgenössischen Anstalt für das forstliche Versuchswesen in den nächsten Jahren Investitionen in Milliardenhöhe nach sich ziehen.

Sanasilva Bericht 1987

Der Anteil der kranken Bäume stieg innert Jahresfrist um weitere sechs Prozent auf 56 Prozent an. Markant verschlechterte sich dabei die Lage bei den Laubbäumen (von 45% auf 57%); bei den Nadelbäumen betrug die Zunahme der geschädigte Bäume drei Prozent (auf 55%). Im Mittelland, im Jura und in den Voralpen nahmen die Waldschäden um über zehn Prozent zu, während in den Alpenregionen und auf der Alpensüdseite eine geringe Verbesserung (um 3%) festgestellt werden konnte. Kritik an der Waldschadenuntersuchung «Sanasilva» äusserten einige Forstingenieure und der Schweizerische Strassenverkehrsverband (FRS): Die «Sanasilva»-Studie sei nicht repräsentativ und wissenschaftlich zweifelhaft. Der Schweizer Wald kranke vor allem an mangelnder Nutzung und Überalterung – in den letzten 30 Jahren sei nur die Hälfte des erforderlichen Hiebsatzes erfolgt; demgegenüber hätte die Luftverschmutzung die Schäden lediglich beschleunigt (siehe auch D.Ip. 87.929). Das angeschuldigte Bundesamt verwarf diese Vorwürfe rundweg mit dem Hinweis, dass seine Untersuchungsmethode international anerkannt sei, und unterstrich erneut die grundlegende Bedeutung der Luftverschmutzung im Zusammenhang mit dem Waldsterben.

Nach einer Studie des Forstinstituts in Birmensdorf wird wegen der Auswirkungen des Waldsterbens in den Bergregionen mit rasant steigenden Kosten gerechnet werden müssen: Der Schutz der bereits von Erosion bedrohten Bergzonen erfordert in den nächsten zehn Jahren Ausgaben von CHF 1.35 bis 2.1 Mia. Wenn noch weitere Regionen geschützt werden müssen, könnten die Kosten bis CHF 3.5 Mia steigen; sollten sich noch die «qualitativen Schutzansprüche» erhöhen, müsste in den nächsten zehn Jahren gar mit einem Investitionsvolumen von bis zu CHF 4.7 Mia gerechnet werden. Gemessen an den bisherigen Aufwendungen würde dies jährlich fünf- bis sechsmal höhere Kosten bedeuten. Dazu kämen noch zusätzlich Personalkosten für 30 bis 50 Forstingenieure und über 500 Forstarbeiter.

Sanasilva Bericht 1987

Seit dem Verbot der phosphathaltigen Waschmittel hat sich die Situation für die überdüngten Gewässer noch nicht wesentlich verbessert, und die Phosphatbelastung durch die Landwirtschaft bleibt weiterhin das Hauptproblem. Als prioritäre Massnahme wird schon seit Jahren die Sanierung von zu klein dimensionierten oder undichten Jauchegruben gefordert, da viele Bauern wegen ungenügender Lagerkapazitäten ihren Hofdünger trotz Verbot während der Vegetationsruhe ausbringen. Als Folge verseucht durchgesickertes Nitrat das Grundwasser, und abgeschwemmter Phosphor überdüngt Seen und Flüsse. Die totalen Sanierungskosten der gut 50'000 unzulänglichen Gruben werden auf knapp CHF 2 Mia. geschätzt, woran sich der Bund nach Vorschlag des BUS mit 30 Prozent beteiligen soll. Das Finanzdepartement lehnte es allerdings ab, die Sanierung von Hofdüngeranlagen im Talgebiet zu subventionieren (gut 30'000 betroffene Betriebe). Hingegen können aufgrund einer Anderung der Bodenverbesserungsverordnung neu nicht nur Sanierungen im Berggebiet, sondern auch in der voralpinen Hügelzone mit Bundesbeiträgen unterstützt werden.

Phosphatbelastung durch die Landwirtschaft

Das Parlament nahm Kenntnis vom Luftreinhalte-Konzept, das Mittel und Wege aufzeigt, wie die Schadstoffbelastung vermindert werden kann, und erteilte dem Bundesrat mit einer Motion den Auftrag, so rasch als möglich ein zusätzliches Massnahmenpaket vorzulegen, um bis 1995 nicht nur die Schwefeldioxid-, sondern auch die Kohlenwasserstoff- und die Stickoxid-Emissionen auf den Stand von 1960 senken zu können. Die Motion nennt eine Reihe von Massnahmen, die dabei im Vordergrund stehen, insbesondere auch solche, die früher abgelehnt und vom Bundesrat aus politischen Gründen nicht mehr weiter geprüft worden waren. Neben der Reduktion der Schadstoffemissionen des Motorfahrzeugverkehrs sieht die Motion finanzielle Anreize zur Verminderung des Brenn- und Treibstoffverbrauchs, die Überwälzung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern auf den Treibstoffpreis sowie die verstärkte Förderung des kombinierten Güterverkehrs, der alternativen einheimischen Energien und der internationalen Zusammenarbeit vor. Zudem soll die Regierung darlegen, wie der Vollzug beschlossener Massnahmen sichergestellt werden kann, und nötigenfalls die Kompetenzen der Kantone und Gemeinden erweitern. Mit 83 zu 73 Stimmen hiess der Nationalrat diese Motion seiner vorberatenden Kommission gut, und der Ständerat stimmte ihr stillschweigend zu. In weiteren Vorstössen wurden dem Bundesrat zusätzlich zum Luftreinhalte-Konzept insgesamt 54 Massnahmen zur Prüfung überwiesen.

Luftreinhaltekonzept (allgemein)

Nach Ablauf der in der LRV vorgesehenen Übergangsfrist wurde der maximal zulässige Schwefelgehalt von Heizöl «extra leicht» am 1. Juli von bisher 0.3 Prozent auf 0.2 prozent herabgesetzt. Der Nationalrat überwies eine Motion Lanz (sp, LU), die eine weitere Reduktion auf 0.1 Prozent verlangte, in Postulatform. Aus versorgungspolitischen Gründen stand der Bundesrat dem Anliegen skeptisch gegenüber, da Heizöl mit einem so tiefen Schwefelgehalt auf dem internationalen Markt kaum erhältlich wäre; er erklärte sich aber bereit, eine weitere Senkung des Grenzwertes in seine Abklärungen über ein zusätzliches Massnahmenpaket gegen die Luftverschmutzung einzubeziehen.

Luftreinhalteverordnung – Schwefelgehalt von Heizöl

Die Schweiz ist daran interessiert, dass auch in anderen Staaten Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität unternommen werden. Der Bundesrat ersuchte das Parlament um die Ermächtigung, das von der Schweiz im Vorjahr in Helsinki unterzeichnete Zusatzprotokoll zum internationalen Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung zu ratifizieren. Dieses verlangt die Verringerung der Schwefelemissionen um mindestens 30% bis spätestens 1993. Der Ständerat genehmigte das Protokoll einstimmig und überwies ein Postulat seiner vorberatenden Kommission, das die Landesregierung auffordert, auch bezüglich der internationalen Begrenzung anderer Schadstoffemissionen ihre Anstrengungen zu verstärken.

Zusatzprotokoll zum internationalen Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung
Dossier: Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der weiträumigen grenzüberschreitenden Luftverschmutzung

Der Bundesrat verabschiedete das vom Parlament geforderte Luftreinhalte-Konzept, in welchem er – ausgehend von einer Darstellung des Ist-Zustandes und den Auswirkungen der Luftverschmutzung auf Mensch und Umwelt – den Soll-Zustand der Luftqualität festlegte. Da die Schadstoffemissionen seit den 50er Jahren erheblich zugenommen haben und heute die in der LRV festgelegten Immissionsgrenzwerte v.a. in den städtischen Agglomerationen zum Teil um das Zwei- bis Vierfache überschritten werden, muss zur Verminderung der Luftbelastung der Schadstoffausstoss drastisch reduziert werden. Das Luftreinhalte-Konzept sieht vor, dass bei den Schwefeldioxid-Emissionen bis 1990 der Stand von 1950 und bei den Stickoxid- und Kohlenwasserstoff-Emissionen bis 1995 der Stand von 1960 erreicht werden soll. Unter Einbezug der zu erwartenden Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung wurde eine Reihe von Massnahmen aus den Bereichen Verkehr und Energie auf ihre Wirksamkeit und Realisierbarkeit hin untersucht und eingeteilt in solche, die der Bundesrat möglichst rasch zu realisieren gedenkt oder je nach Ergebnis der noch laufenden Abklärungen ergreifen wird, und solche, die politisch gegenwärtig kaum realisierbar sind oder aus heutiger Sicht keinen Beitrag zur Verbesserung der lufthygienischen Situation leisten können. Der Bundesrat verzichtete jedoch darauf, einschneidende Massnahmen, die früher bereits behandelt und abgelehnt worden waren (z.B. Treibstoffrationierung, Öko-Bonus, motorfahrzeugfreie Tage), erneut zu prüfen. Hingegen beabsichtigt er, allenfalls eine Verschärfung der LRV zu verfügen und insbesondere eine zweckgebundene Lenkungsabgabe auf fossiler Energie einzuführen. Die Gesamtbilanz der Untersuchungen ergab folgendes Bild: Mit den vorgesehenen Massnahmen kann bei den Schwefeldioxid-Emissionen das lufthygienische Ziel erreicht werden, bei den Stickoxid- und Kohlenwasserstoff-Emissionen hingegen nicht. Der Bundesrat rief deshalb die Kantone und Gemeinden dringend auf, auch ihrerseits die im Rahmen des Vollzugs der LRV notwendigen Vorkehrungen gegen übermässige Immissionen so rasch als möglich zu ergreifen. Seinerseits beabsichtigt er, auch Massnahmen, die er gegenwärtig für politisch kaum realisierbar hält, im Hinblick auf ihre allfällige spätere Durchsetzbarkeit weiter im Auge zu behalten.

Luftreinhaltekonzept (allgemein)

Angesichts der fortschreitenden Landschaftszerstörung forderte eine vom Nationalrat als Postulat überwiesene Motion Ott (sp, BL) verstärkte Anstrengungen im Natur- und Heimatschutz, namentlich beim Vollzug der bereits geschaffenen Gesetze. Der Bundesrat anerkannte, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu einer vorrangigen Staatsaufgabe geworden sei, und sicherte zusätzliche Massnahmen für einen wirksamen Gesetzesvollzug zu. Einen Schritt dazu stellte die Erhöhung der Mittel für Beiträge zugunsten von Natur- und Heimatschutzaufgaben von CHF 8.4 Mio. (1985) auf CHF 11.5 Mio. dar. Die Arbeiten an den verschiedenen Bundesinventaren, welche als Grundlagen für die Erhaltung der einheimischen Tier- und Pflanzenarten von Bedeutung sind, wurden fortgesetzt. Zwei Biotopinventare (Hochmoore und Auengebiete) sind bereits fertiggestellt, ein drittes (Trockenstandorte) weit gediehen, und eine Erhebung über die übrigen Feuchtgebiete ist in Planung.

Forderung nach verstärkten Anstrengungen im Natur- und Heimatschutz beim Vollzug der bereits geschaffenen Gesetze (Mo. 85.445)

Die zunehmende Verunreinigung des Grundwassers durch chemische Fremdstoffe (Nitrat, Atrazin usw.) wird in den kommenden Jahren erhöhte Aufmerksamkeit beanspruchen und gezielte Vorbeugemassnahmen erfordern. Gesetzliche Bestimmungen dazu finden sich zwar in der Stoffverordnung, doch sind weitere Vorschriften nötig. So forderten die Kantonschemiker – besorgt über die Gefährdung des Trinkwassers durch flüchtige Organchlorverbindungen – Verbrauchsbeschränkungen sowie eine Konzessionspflicht für chlorierte Kohlenwasserstoffe.

Verunreinigung des Grundwassers – Verbrauchsbeschränkungen sowie eine Konzessionspflicht für chlorierte Kohlenwasserstoffe (Ip. 86.336)

Die Verordnung über Schadstoffe im Boden (VSBo), die am 1. September in Kraft trat, schafft die Voraussetzungen für einen umfassenden Bodenschutz und legt erstmals Richtwerte für zulässige Schadstoffkonzentrationen fest. Vorerst wurden damit elf Schwermetalle erfasst. Um die Einhaltung dieser Immissionsrichtwerte zu kontrollieren, muss der Schadstoffgehalt der Böden dauernd überwacht werden. Die VSBo regelt daher für Bund und Kantone die Beobachtung und Beurteilung der Bodenbelastung und bestimmt das Vorgehen, wenn die Richtwerte überschritten werden. Ferner schafft sie die rechtliche Grundlage für das nationale Bodenbeobachtungsnetz NABO. Die konkreten Massnahmen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit sind hingegen in den Vorschriften zu den Bereichen Luftreinhaltung, umweltgefährdende Stoffe und Abfälle enthalten. So soll beispielsweise die Cadmiumbelastung des Bodens durch verschiedene Vorschriften der Stoff- sowie der Luftreinhalteverordnung mittelfristig um mindestens 50 Prozent gesenkt werden.

Inkrafttreten der Verordnung über Schadstoffe im Boden (VSBo)

Im Hinblick auf die Sanierung der überdüngten Seen stellt das Phosphatverbot zwar einen ersten Schritt dar, wirkt sich aber erst mittel- bis langfristig aus. Untersuchungen bestätigten zudem, dass die nach wie vor erhebliche Phosphatbelastung hauptsächlich aus Abschwemmungen landwirtschaftlicher Böden stammt. Um diese Belastung zu verringern, sieht die Stoffverordnung unter anderem Beschränkungen von Bodenzusätzen vor und reglementiert die Verwendung von Düngern. Anlässlich der Behandlung parlamentarischer Vorstösse erklärte sich der Bundesrat bereit, im Sinne einer forcierten Ursachenbekämpfung den Gewässerschutz in der Landwirtschaft voranzutreiben. Dabei sollen auch die Schwierigkeiten bei der Hofdüngerlagerung sowie das Klärschlammproblem gelöst werden.

Vorantreiben des Gewässerschutzes in der Landwirtschaft

Mit einer Änderung der Waschmittelverordnung setzte der Bundesrat auf den 1. Juli 1986 ein Phosphatverbot für Textilwaschmittel in Kraft. In der Vernehmlassung war die Notwendigkeit, die Phosphatbelastung der Seen wirksam zu reduzieren, unbestritten gewesen. Zu Kontroversen hatte dagegen die Zulassung von Nitrilotriessigsäure (NTA) als Ersatzstoffgeführt, da NTA Schwermetalle aus Gewässersedimenten lösen kann. Um eine mögliche Gewässerbelastung durch Phosphatersatzstoffe zu verhindern, wurde der NTA-Gehalt in Waschmitteln auf höchstens fünf Gewichtsprozente beschränkt, und die Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasser und Gewässerschutz (EAWAG) bereitete ein Überwachungsprogramm für Kläranlagen, Gewässer und Trinkwasser vor. Das Phosphatverbot wurde denn auch – ausser von den Waschmittelherstellern – allgemein als wegweisender, mutiger Schritt im qualitativen Gewässerschutz begrüsst. Der Bundesrat erklärte, dass er im Sinne einer weiteren Ursachenbekämpfung auch die Phosphatbelastung durch die Landwirtschaft drastisch einzudämmen beabsichtige: Neben dem konsequenteren Vollzug der seit 1981 geltenden Kläschlammverordnung soll mittels der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe die Anwendung von Düngemitteln reglementiert und ihre Abschwemmung in die Gewässer verhindert werden. Damit allerdings die überdüngten Mittellandseen, deren Phosphatkonzentrationen derzeit noch fünf- bis fünfzehnfach über dem kritischen Grenzwert liegen, wirksam saniert werden können, bedarf es zusätzlich zur Reduktion des Phosphor-Eintrags auch seeinterner Massnahmen, welche die Rücklösung von Phosphor aus Seesedimenten massiv reduzieren.

Phosphatverbot für Textilwaschmittel (Mo. 82.358)
Dossier: Überdüngung der Schweizer Gewässer – Phosphatverbots für Textilwaschmittel

Die Diskussion der Frage, ob dem Waldsterben in absehbarer Zeit eine weit schwerer wiegende Vergiftung des Bodens folgen werde, gewinnt zunehmend an Bedeutung: Durch die Luftverschmutzung und den Sauren Regen gelangen immer grössere Giftstoffmengen aus der Abfallverbrennung, den Heizungen, der Industrie sowie aus den Motorfahrzeugabgasen in den Boden. Darüber hinaus machen sich negative Folgen der seit dem Zweiten Weltkrieg betriebenen Landwirtschaftspolitik bemerkbar, indem die Chemisierung des Landbaus sowie die intensive mechanische Bearbeitung mit schweren Maschinen zu Bodenschäden führen. Zur schleichenden Vergiftung trägt insbesondere die Verseuchung mit Schwermetallen bei, die sich als nicht abbaubare Gifte im Boden anreichern. So enthält etwa Kunstdünger, aber auch Klärschlamm unter anderem Cadmium, das sich – einmal in die Nahrungskette gelangt – als «Zeitbombe» für die menschliche Gesundheit erweisen kann.

Verseuchung mit Schwermetallen

Zwei nationalrätliche Motionen verlangten deshalb unverzüglich wirksame Massnahmen zum Schutz der Lebensgrundlage Boden; sie wurden auf Antrag des Bundesrates in der abgeschwächten Form von Postulaten (Po. 84.589 und Po. 84.590) überwiesen. In ihrer Stellungnahme räumte die Landesregierung diesem Bereich hohe Priorität ein und bekundete die feste Absicht, eine rasche und umfassende Ausgestaltung der qualitativen Bodenschutzbestimmungen zu verwirklichen. Neben den Verordnungen über die Luftreinhaltung und über umweltgefährdende Stoffe soll die Verordnung über den Schadstoffgehalt des Bodens (VSBo) den Schutz der Bodenfruchtbarkeit garantieren, indem sie Grenzwerte für die Konzentration von zehn Schwermetallen festsetzt. In der Vernehmlassung wurde die VSBo zwar allgemein begrüsst, gleichzeitig aber als zu wenig weitgehend kritisiert. Der Schweizerische Bauernverband etwa hielt fest, dass ein andauernder und sicherer Schutz des Bodens nur erreicht werden könne, wenn Schadstoffe gänzlich ausgeschaltet würden. Die Kantone wiederum wünschten eine Ausdehnung der Grenzwerte auch auf andere Schadstoffe, wie beispielsweise die nur schwer abbaubaren chlorierten Kohlenwasserstoffe, sowie restriktivere Massnahmen bei bereits geschädigten Böden. Im Berichtsjahr konnte das ebenfalls in der VSBo vorgesehene nationale Beobachtungsnetz zur Ermittlung der aktuellen Bodenbelastung (NABO) aufgebaut werden, das eine langfristige Überwachung anhand ausgewählter und repräsentativer Standorte ermöglichen soll. Erste Ergebnisse der NABO-Untersuchungen, die vorläufig nur die Schwermetallbelastung erfassen, sind frühestens 1987/88 zu erwarten.

Inkrafttreten der Verordnung über Schadstoffe im Boden (VSBo)

Während Massnahmen zur Reduktion des Schadstoffausstosses auch in der Bevölkerung weitgehend unterstützt wurden, löste die Forderung der Umweltorganisationen, der private Motorfahrzeugverkehr müsse gebremst oder gar reduziert werden, heftige Reaktionen aus. Mit der Idee eines Öko-Bonus, einem massiven Zuschlag auf Benzin, dessen Ertrag gleichmässig auf die ganze Bevölkerung zu verteilen wäre, wollte der VCS auf Kosten der Vielfahrer diejenigen Verkehrsteilnehmer belohnen, welche wenig oder gar nicht autofahren; eine entsprechende Motion Jaeger (ldu, SG) (Mo. 85.495) wurde indessen vom Nationalrat auch nicht in Postulatform überwiesen. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Motion der LdU/EVP-Fraktion (Mo. 84.599), die den Bundesrat aufforderte, Vorkehrungen zu treffen, um bei einem weiteren Fortschreiten des Waldsterbens eine Treibstoffrationierung verfügen zu können (siehe auch Kt.Iv. 85.202). Dagegen verlangte das Parlament in einem aufsehenerregenden Entscheid vom Bundesrat die Einführung von Tempo 100 auf Autobahnen im Sinne einer Sofortmassnahme (Mo. 83.956; Po. 85.326; Kt.Iv. 84.203; Kt.Iv. 84.204). Die Landesregierung, die in dieser Frage allein zuständig ist, beschloss jedoch, an den auf Anfang 1985 in Kraft gesetzten Tempolimiten 80/120 einstweilen festzuhalten. Mit 256'207 gültigen Unterschriften wurde eine Initiative «Pro Tempo 130/100» eingereicht. Der Berner Grosse Rat stimmte mit grossem Mehr einer Motion zu, wonach sich die Regierung beim BR für 6 autofreie Sonntage einsetzen soll. Die geplante Neuauflage der 1978 abgelehnten «Burgdorfer Initiative» für 12 motorfahrzeugfreie Sonntage wurde fallen gelassen. Dagegen konnte der Aufruf verschiedener, teilweise durch kantonale Regierungen unterstützter Komitees zur «Aktion autofreier Bettag» insgesamt als Erfolg gewertet werden.

Eine erfreuliche Auswirkung dieser Tempobegrenzung auf National- und Hauptstrassen konnte die Unfallstatistik verzeichnen: Erstmals seit 1954 wurden im Berichtsjahr wieder weniger als 1’000 Verkehrstote (908, das sind 17.2 Prozent weniger als 1984) registriert, obwohl sich der Fahrzeugbestand seither mehr als verfünffachte. Auch die Zahl der Verletzten sank auf 29'827 (2.5 Prozent weniger als 1984), während die Unfälle gesamthaft leicht zunahmen (+0.7 Prozent). Der Bundesrat beschloss die Erhöhung der Ordnungsbussen im Strassenverkehr um durchschnittlich 50 Prozent auf Anfang 1986. Stärker heraufgesetzt wurden dabei die Bussenansätze für jene Übertretungen, die für die Verkehrssicherheit von Bedeutung sind. Nachdem sich in der Vernehmlassung zur Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) die Mehrheit der Kantone unter anderem für eine Erhöhung der allgemein zulässigen Breite von Motorfahrzeugen auf 2.5 m ausgesprochen hatte, kündigten die Schweizerische Verkehrsstiftung, der VCS sowie die Interessengemeinschaft Velo Schweiz das Referendum an: Breitere Lastwagen würden die Fussgänger und Zweiradfahrer vermehrt gefährden, und zudem seien Strassenverbreiterungen auf Kosten von Kulturland, Vorgärten und Trottoirs zu befürchten. Die Exekutive eröffnete ferner die Vernehmlassung zur Neugestaltung der Strassenrechnung, welche für finanz- und verkehrspolitische Entscheide – vor allem in der Frage des Eigenwirtschaftlichkeitsgrades der verschiedenen Verkehrskategorien – von wesentlicher Bedeutung ist.

(Die eidgenössischen Räte genehmigten einstimmig das Haager Übereinkommen über das auf Strassenverkehrsunfälle anzuwendende Recht, welches die Schweiz 1980 unterzeichnet hatte (BRG 84.080).)

Forderung der Umweltorganisationen nach Reduktion des privaten Motorfahrzeugverkehrs – Parlament verlangt die Einführung von Tempo 100 auf Autobahnen (Mo. 83.956)
Dossier: Waldsterben in den 1980er Jahren

In der namentlich dem Thema Waldsterben gewidmeten Sondersession bekräftigte Bundesrat Egli die Entschlossenheit der Regierung, die technischen Möglichkeiten zur Verringerung der Umweltbelastung konsequent auszuschöpfen und nötigenfalls auch unpopuläre Massnahmen zu ergreifen. Erklärtes Ziel sei die Rückführung der Luftqualität auf den Stand der 50er Jahre. Als allgemeine Stossrichtung der Umweltpolitik skizzierte er die Verminderung der Schadstoffemissionen im Verkehrs- und Energiebereich, die Förderung des öffentlichen Verkehrs und der Forschung, vermehrte Waldpflege, bessere internationale Zusammenarbeit und offene Information über die Lage. Um das gesteckte Ziel zu erreichen bedürfe es freilich eines völligen Umdenkens, ja einer Umkehr der Gesellschaft. Auch die eidgenössischen Räte waren sich in der generellen Lagebeurteilung weitgehend einig und fanden bezüglich zahlreicher Massnahmen zu einem Konsens, der vor Jahresfrist noch nicht möglich erschien. Allerdings lehnte der Nationalrat eigentliche Notrechtsmassnahmen für den kranken Wald ab. Die Volkskammer stimmte jedoch etlichen Forderungen in Motionsform zu, auch wenn die Regierung diese aus Gründen der Gewaltentrennung nur in Postulatform entgegennehmen wollte. Überwiesen wurden sämtliche Motionen und Postulate der vorberatenden Nationalratskommission zu den Bereichen Waldwirtschaft, Verkehr, Feuerung und Energie sowie Kehrichtverbrennung, mit denen diese die Forderungen des «10-Punkte-Programmes» der Regierungsparteien vom Herbst 1984 übernommen hatte. Die Kommission des Ständerates ihreseits hatte sich mit dem vom Bundesrat im Waldbericht unterbreiteten Massnahmenkatalog zufriedengegeben und keine eigenen Vorstösse unterbreitet.

Sondersession zum Thema Waldsterben (BRG 84.088)
Dossier: Waldsterben in den 1980er Jahren

Obwohl das Berichtsjahr als «Jahr der Berichte» zur Umweltbedrohung, insbesondere zum Waldsterben, charakterisiert werden kann, wurde sichtbar, dass Informationen allein nicht genügen, um die gegenwärtige Situation zu ändern. Ihnen werden in naher Zukunft vielmehr auch Taten folgen müssen. Diese könnten in ihren Auswirkungen so umfassend werden, dass der Umweltbereich ähnlich der Raumplanung in den 70er Jahren zu einer neu integrierenden Politikdomäne würde. 1984 bereits feststellbar waren die Folgen für die Energie-, Verkehrs- und Forstpolitik. Im Rahmen der Bemühungen um eine Totalrevision der BV wurde diskutiert, ob das ökologische Denken als neue Basis dienen könnte.

Obwohl das Berichtsjahr als «Jahr der Berichte» zur Umweltbedrohung, insbesondere zum Waldsterben, charakterisiert werden kann, wurde sichtbar, dass Informationen allein nicht genügen, um die gegenwärtige Situation zu ändern

Zur Eindämmung der Überdüngung von Seen und Flüssen schlug das EDI vor, ab 1986 Phosphatzusätze in Textilwaschmitteln völlig zu verbieten. Damit will es die 1977 eingeführte und seither zweimal verschärfte Einschränkung konsequent zu Ende führen. Weiterhin erlaubt sein sollen Ersatzwirkstoffe wie Zeolith und in begrenztem Masse NTA. Als flankierende Massnahme wurde vorgeschlagen, den landwirtschaftlichen Beratungsdienst zu verbessern, um eine striktere Einhaltung der Empfehlungen bezüglich des Phosphateinsatzes durch die Bauern zu erreichen. Ob die Verordnung im gewünschten Sinne in Kraft gesetzt wird, hängt noch vom laufenden Vemehmlassungsverfahren ab: Vor allem mit dem Hinweis, die Umweltverträglichkeit von NTA sei in der Schweiz noch zu wenig erforscht, lehnten die Hersteller von Waschmittelprodukten das angestrebte Phosphatverbot ab.

Phosphatverbot für Textilwaschmittel (Mo. 82.358)
Dossier: Überdüngung der Schweizer Gewässer – Phosphatverbots für Textilwaschmittel

Aufgrund einer 1979 abgeschlossenen Konvention zur weiträumigen Bekämpfung des Sauren Regens nahm die UNO-Wirtschaftskommission für Europa Mitte Jahr ihre Arbeit auf. Die Schweiz, welche die Übereinkunft anfangs 1983 ratifiziert hatte, verlangte gemeinsam mit der deutschen Bundesrepublik (BRD), Österreich und den nordischen Staaten eine Reduktion wichtiger Schadstoffe um 30% in den nächsten 10 Jahren. Die Forderung fand jedoch nur in abgeschwächter und nichtverbindlicher Form Aufnahme ins Vertragswerk. Vor allem die Furcht vor Auswirkungen auf die Wirtschaftslage war für die Zurückhaltung in einigen west- und osteuropäischen Delegationen verantwortlich. Im Nationalrat wurde eine von Doris Morf (sp, ZH) eingereichte Motion zur weiteren Erforschung des Sauren Regens und zur Festlegung verbindlicher Grenzwerte auf bilateralem Wege gutgeheissen.

Saurer Regen als (Mit-)Ursache für das Waldsterben
Dossier: Waldsterben in den 1980er Jahren

Viele stehende Gewässer sind nach wie vor durch die Zufuhr von Phosphaten gefährdet. Der Gedanke setzt sich aber nur zögernd durch, dass die Verhinderung dieser Verschmutzung bedeutend wirtschaftlicher ist, als deren nachträgliche Beseitigung mittels zusätzlicher Klärstufen und der künstlichen Sauerstoffzufuhr, wie dies mit einigem Erfolg im Baldeggersee (LU) versucht wird. Der Nationalrat überwies eine Motion Gerwig (sp, BS) für ein Verbot von phosphathaltigen Waschmitteln innert drei Jahren nur in der unverbindlichen Postulatsform. Begründet wurde diese Zurückhaltung mit dem Argument, dass bezüglich der Waschkraft die phosphatfreien Mittel etwas weniger gut abschneiden als die herkömmlichen. Immerhin wird die schrittweise Verschärfung der Grenzwerte fortgesetzt. Auf Beginn des Jahres 1983 tritt eine neue Reduktion des erlaubten Phosphatgehalts in Kraft, welche gegenüber dem Stand vor 1977 eine Verringerung um rund 50 Prozent ergibt. Die zweitwichtigste Quelle der Phosphorzufuhr stellt die Düngung in der Landwirtschaft dar. Bringt der Bauer die Jauche auf übernässte oder gefrorene Böden aus, so wird oft ein Grossteil direkt in die Gewässer abgeschwemmt. Der Bundesrat anerkennt deshalb die Bedeutung des Ausbaus der Lagerkapazität für Hofdünger und erklärte sich bereit, die finanzielle Förderung der Sanierung und Vergrösserung von Jauchegruben in Erwägung zu ziehen.

Phosphatverbot für Textilwaschmittel (Mo. 82.358)
Dossier: Überdüngung der Schweizer Gewässer – Phosphatverbots für Textilwaschmittel