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Déposées en 2004, deux interpellations relatives aux émissions d’ammoniac dues au stockage de lisier ont été traitées conjointement au Conseil national (Ip. Parmelin, 04.3013 et Ip. Büchler, 04.3059). Celles-ci réagissaient à une directive de l’OFEFP qui obligeait les paysans à couvrir leurs silos à lisier (fosses à purin) au nom de la protection de l’air. Malgré ces interventions, le Conseil fédéral a refusé de revoir la directive en question.

émissions d’ammoniac dues au stockage de lisier

Die zunehmende Verunreinigung des Grundwassers durch chemische Fremdstoffe (Nitrat, Atrazin usw.) wird in den kommenden Jahren erhöhte Aufmerksamkeit beanspruchen und gezielte Vorbeugemassnahmen erfordern. Gesetzliche Bestimmungen dazu finden sich zwar in der Stoffverordnung, doch sind weitere Vorschriften nötig. So forderten die Kantonschemiker – besorgt über die Gefährdung des Trinkwassers durch flüchtige Organchlorverbindungen – Verbrauchsbeschränkungen sowie eine Konzessionspflicht für chlorierte Kohlenwasserstoffe.

Verunreinigung des Grundwassers – Verbrauchsbeschränkungen sowie eine Konzessionspflicht für chlorierte Kohlenwasserstoffe (Ip. 86.336)

In Anbetracht des sich weiterhin verschlechternden Zustandes vieler stehender Gewässer drängen sich Massnahmen gegen die Zufuhr von Phosphaten durch die Haushalte (Waschmittel) und die Landwirtschaft (künstliche Düngmittel) auf. Da die Industrie offenbar noch nicht in der Lage ist, ein qualitativ befriedigendes phosphatfreies Waschmittel herzustellen, sah der Bundesrat von einer Verschärfung der geltenden Grenzwerte ab und empfahl die Verbesserung der bestehenden Abwasserreinigungsanlagen.

Massnahmen gegen die Zufuhr von Phosphaten in Gewässern (Ip. 78.333)
Dossier: Überdüngung der Schweizer Gewässer – Phosphatverbots für Textilwaschmittel

Beängstigende Dimensionen nehmen die Auswirkungen der Fluorausscheidungen der drei Aluminiumwerke im Wallis an. Neben den Schäden an den Früchtekulturen mussten nun auch Anzeichen für das Absterben von Wäldern (darunter auch der Pfynwald) konstatiert werden. Ein vielbeachteter Untersuchungsbericht von Naturschützern deckte nicht nur die Auswirkungen der Fluoremissionen auf, sondern wies auch darauf hin, dass in Ländern mit strengeren Umweltschutzgesetzen selbst die Werke der Alusuisse mit wirksameren Reinigungsanlagen ausgerüstet sind als im Wallis. Der Konzern (ihm gehören die Werke in Steg und Chippis) kündigte daraufhin an, dass er bis 1982 das modernere Werk Steg mit der geforderten Trockenreinigungsanlage ausrüsten werde. In seiner Antwort auf eine Interpellation von Gabrielle Nanchen (sp, VS) bestätigte der Bundesrat die Verursachung gravierender Waldschäden durch die Fluorausscheidungen; um die Möglichkeiten der Verhinderung dieser Schäden genauer abzuklären, begnügte er sich einstweilen mit der Bildung einer Untersuchungskommission. Da für die Abgabe von Fluor an die Atmosphäre vorläufig noch keine gesetzlichen Vorschriften bestehen und die Grenzwerte für die Abgabe ins Wasser erst ab 1. Juli 1982 eingehalten werden müssen, gibt es nach Ansicht des Bundesrates keine rechtlichen Grundlagen, um gegen die Aluminiumfabriken vorzugehen.

Fluorausscheidungen der Aluminiumwerke im Wallis

Das fehlen von gesetzlichen Grundlagen zur Verhinderung der Abgabe von schädlichen Substanzen an die Atmosphäre machte sich im Wallis äusserst unangenehm bemerkbar. Sowohl der Bundesrat als auch die Kantonsregierung mussten feststellen, dass sie keine legalen Möglichkeiten besassen, um gegen die Gefährdung der Früchtekulturen durch die Fluorimmissionen aus den verschiedenen Aluminiumwerken einzuschreiten.

Fehlende gesetzliche Grundlagen zur Verhinderung von Fluoremissionen aus Aluminiumwerken im Wallis (A 76.644)