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Die vor allem in der Westschweiz aktive Union des producteurs suisses (UPS), welche in der Regel eine radikalere Linie vertritt als der Bauernverband und stark auf das Mittel der syndikalistischen direkten Aktion setzt, nannte sich im Berichtsjahr in „Uniterre“ um. Als Hauptmotiv für den neuen Namen wurde die bisherige Verwechslungsgefahr mit anderen Organisationen (Union des paysans suisses (UPS) resp. Union patronal suisse (UPS)) angegeben. Politisch machte die Uniterre mit einer Reihe von Blockadeaktionen gegen Verteilzentralen der grossen Detailhandelsketten Migros und Coop in der Westschweiz auf sich aufmerksam. Zwischen diesen beiden Unternehmen und diversen Bauernorganisationen fanden praktisch während des ganzen Jahres Verhandlungen über die Ankaufspreise für Agrarprodukte, insbesondere von Fleisch statt.

Union des producteurs suisses Uniterre

Zwei Anfragen aus dem Nationalrat (Ip. Jossen (sp, VS) (00.3669) und Ip. Bangerter (fdp, BE) (00.3698)) befassten sich mit den Verzögerungen bei der Einführung des eidgenössischen Grundbuches. Der Bundesrat erklärte, dass die digitale amtliche Vermessung in wirtschaftlichen Schwerpunktgebieten seit mehreren Jahren vorangetrieben werde und rund 80% der Fläche der Schweiz bereits definitiv oder provisorisch vermessen seien. Die Vermessung liege jedoch in der Hand der Kantone. Allerdings seien die finanzstarken Kantone mit ihren Vermessungen weiter fortgeschritten als die finanzschwachen, da diese ihre geringen Mittel lieber für sie wichtigere Aufgaben einsetzten, obschon sie auf mehr Bundesunterstützung zählen könnten. In rund zehn Jahren sollte die Vermessung abgeschlossen sein. Im geplanten neuen Finanzausgleich (NFA) gilt die amtliche Vermessung als Verbundsaufgabe von Bund und Kantonen.

Interpellationen zu den Verzögerungen bei der Einführung des eidgenössischen Grundbuches

Gemäss der neuen Arealstatistik des BfS haben die Siedlungsflächen in der Schweiz in den letzten zwölf Jahren um mehr als 13% zugenommen. Das entspricht einer Fläche, die grösser ist als der Kanton Schaffhausen. Mehr als die Hälfte der neu entstandenen Siedlungsflächen liegen im Mittelland. Beunruhigend ist, dass die Siedlungsfläche stärker wächst als die Bevölkerung. Zum Schutz des noch unverbauten Bodens forderte die Stiftung Schweizer Landschaftsschutz eine Vereinbarung für den Bodenschutz zwischen Bund und Kantonen nach dem Vorbild des Kyoto-Abkommens.

Siedlungsflächenzunahme in den 1990-er Jahren

Das Parlament nahm das Realisierungsprogramm 2000-2003 zur Raumordnungspolitik zur Kenntnis, das der Bundesrat im Vorjahr vorgelegt hatte. Namens der vorberatenden UREK kritisierten Durrer (cvp, OW) und Schmid (cvp, VS) die zu einseitige Gliederung in ländliche und städtische Räume. Forster (fdp, SG) hielt das Steuerungspotential für bescheiden. Deshalb falle die Bilanz über den Vollzug des Realisierungsprogrammes ernüchternd aus. Raumplanung solle vermehrt als Verbundsaufgabe wahrgenommen werden, wenn sie nicht zum Papiertiger verkommen solle. Der Ständerat verabschiedete eine Empfehlung, in der er den Bundesrat aufforderte, die Sachpläne Verkehr in einem einzigen Plan zusammenzufassen, die Umweltanforderungen besser auf die Gebote der räumlichen Konzentration abzustimmen, eine Agglomerationspolitik über die Kantonsgrenzen hinweg aufzubauen und dabei alle Beteiligten (Kantone, Gemeinden) einzubeziehen und die Raumordnungspolitik vermehrt in die europäische Raumplanung einzubinden. Ausserdem überwies die kleine Kammer eine im Vorjahr vom Nationalrat gutgeheissene Motion Nabholz (fdp, ZH) (00.3510), die die Schaffung eines raumplanerischen Vollzugsförderprogramms zur Einschränkung des hohen Bodenverbrauchs verlangt.

Realisierungsprogramm 2000-2003 zur Raumordnungspolitik (BRG 00.081)

Nationalrätin Nabholz (fdp, ZH) verlangte in einer Motion die Schaffung eines raumplanerischen Vollzugsförderprogramms zur Einschränkung des hohen Bodenverbrauchs. Die aktuelle Siedlungsausdehnung von 3'150 ha jährlich widerspreche den Planungsgrundsätzen des neuen Raumplanungsgesetzes (Nach Berechnung des BRP hat die Siedlungsfläche in der Schweiz zwischen 1979 und 1997 einen Quadratmeter pro Sekunde zugenommen). Zur Förderung der ortsübergreifenden Standortplanung seien zusätzliche Anstrengungen und eine neue Strategie erforderlich. Nach dem Vorbild der deutschen Bauleitplanung schlug Nabholz gestaffelt freigegebene, vom Siedlungskern radialförmig ausgehende Bauzonen vor. Mit dem Einverständnis des Bundesrats wurde die Motion überwiesen. (Zur Überweisung der Motion im Ständerat siehe hier.)

Schaffung eines raumplanerischen Vollzugsförderprogramms zur Einschränkung des hohen Bodenverbrauchs (Mo. 00.3510)

Nach acht Jahren Amtszeit trat der freisinnige Waadtländer Nationalrat Marcel Sandoz als Präsident des SBV zurück. Als Nachfolger wurde der seit 1999 dem Nationalrat angehörende Thurgauer Hansjörg Walter (svp) gewählt. Gegenkandidaten gab es keine. Da die Statuten der französischsprachigen Schweiz eine Vertretung im dreiköpfigen Präsidium garantieren – in dem ususgemäss zudem auch alle drei bürgerlichen Bundesratsparteien vertreten sind –, trat der Berner SVP-Vertreter Abraham Oehrli zurück und wurde durch den freisinnigen Genfer Nationalrat John Dupraz ersetzt. Zu einer personellen Veränderung kam es auch bei der Vereinigung zum Schutz der kleinen und mittleren Bauern (VKMB), welche im Berichtsjahr ihr zwanzigjähriges Bestehen feiern konnte. Nationalrat Ruedi Baumann (BE, gp) trat nach zwölf Jahren Amtszeit als Co-Präsident zurück. Er versicherte, dass er sich als Parlamentarier und als Präsident der Grünen Partei weiterhin für die Anliegen der VKMB einsetzen werde.

Präsident des SBV Hansjörg Walter VKMB

Erneut befassten sich die Räte mit dem Problem der Innenstadtförderung. Von der Stadtplanung erwünschte Konzentrationen von Bauten wie Industrie- und Gewerbegebäude werden durch Umweltschutznormen oft verunmöglicht. Die Vertreter der Wirtschaft im Parlament sind deshalb an einer Sonderregelung der Grenzwerte für Städte und Ballungszentren interessiert, insbesondere an einer Herabsetzung der Lärmschutz- und Luftreinhaltebestimmungen. Der Ständerat hatte im Vorjahr eine Motion Büttiker (fdp, SO) mit diesem Anliegen an den Nationalrat überwiesen. Die Mehrheit der UREK des Nationalrats empfahl nun diesen Vorstoss zur Ablehnung. Die Grüne Teuscher (BE) erklärte, dass die Kommissionsmehrheit eine Anpassung der Grenzwerte verhindern wolle. Hegetschweiler (fdp, ZH) entgegnete im Namen einer Kommissionsminderheit, gerade in gut erschlossenen Räumen könne eine Ansiedelung verkehrsintensiver Nutzungen durchaus sinnvoll sein. Bundesrat Leuenberger gab zu bedenken, dass es sich hierbei nach Auffassung des Bundesrates um ein Problem des Vollzugs handle und dass deshalb keine gesetzlichen Anpassungen notwendig seien. Mit der Eingliederung des Bundesamtes für Raumplanung (neu: Bundesamt für Raumentwicklung) ins UVEK, welchem auch das Buwal angegliedert ist, sei eine bessere Koordination gewährleistet. Gegen Bundesrat und Kommissionsmehrheit beschloss der Rat mit 78 zu 66 Stimmen die Überweisung der Motion. Grundsätzlich anerkannte die Kommission aber das Problem der teilweisen Widersprüchlichkeit zwischen Raumplanungs- und Umweltschutzrecht. Sie reichte daher eine eigene Motion zur umweltgerechten Innenstadtförderung ein (99.3574). Wegen der durch Bau- und Umweltauflagen auferlegten Einschränkungen seien viele Industriebetriebe an nicht geeignete Standorte wie den Grüngürtel ausgewichen. Diese Entwicklung müsse in Zukunft unterbunden werden. Die Motion war in beiden Räten erfolgreich.

Widersprüche zwischen Raumplanung und Umweltschutz

Im Oktober unterbreitete der Bundesrat dem Parlament seinen dritten Bericht über die Massnahmen des Bundes zur Raumordnungspolitik. Er zog darin Bilanz über die bisherigen Massnahmen und setzte für das Realisierungsprogramm 2000-2003 neue Prioritäten. In erster Linie will er seine Raumordnungspolitik kohärenter auf das Konzept der Nachhaltigkeit ausrichten. Folgende fünf Aktionsfelder mit insgesamt 31 Massnahmen wurden definiert: Mehr Kohärenz im raumwirksamen Handeln des Bundes, Nachhaltige Entwicklung der Volkswirtschaft, Festigung des Städtesystems Schweiz, Förderung des ländlichen Raumes und Einbindung in die europäische Raumordnung.

Realisierungsprogramm 2000-2003 zur Raumordnungspolitik (BRG 00.081)

Der Bundesrat hat das revidierte Raumplanungsgesetz und die Anwendungsverordnung auf Anfang September in Kraft gesetzt. Die im Juni verabschiedete Verordnung war bis zuletzt umstritten. Bauern und Landschaftsschützer rangen um den Grad der Deregulierung. Der Bundesrat wollte die raumplanerischen Bestimmungen für die Landwirtschaftszone schliesslich nicht zu stark lockern, weil er eine chaotische Siedlungsentwicklung mit irreversiblen Schäden für die Landschaft befürchtete. Ausserdem wollte er das Gewerbe in der Bauzone nicht konkurrenzieren. Der Bau von Treibhäusern zur Hors-sol-Produktion, die Errichtung von Masthallen sowie die Umnutzung von Landwirtschaftsgebäuden zu Wohnhäusern und betriebsnahen Nebenbetrieben ist nach der Verordnung nur zulässig, wenn der Bauernbetrieb auf ein Zusatzeinkommen unbedingt angewiesen ist. Der Zusatzverdienst darf zudem den Verdienst aus dem angestammten Betrieb nicht übertreffen. Der Bundesrat stellte klar, dass er zu raschen Korrekturen greifen werde, sollten die Bestimmungen sich negativ auf die Landschaftsentwicklung auswirken.

Raumplanungsverordnung in Bezug auf die Umnutzungen von Gebäuden in Landwirtschaftszonen
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Bauernverbandes SBV hatte bereits im November des Vorjahres mit nur wenigen Gegenstimmen die Ja-Parole zu den bilateralen Verträgen mit der EU ausgegeben. Im Abstimmungskampf trat dann noch ein Komitee aus fünfzehn Bauernvertretern aus dem Parlament für die Vorlage ein. Wie beim Bauernverband war auch bei ihnen die Zustimmung sehr zurückhaltend. Als Pluspunkte wurden hervorgehoben, dass die Schweiz weiterhin eine eigenständige Agrarpolitik betreiben könne, und dass mit der gegenseitigen Marktöffnung auch die Erschliessung neuer Absatzgebiete ermöglicht werde. Sehr umstritten war der Entscheid des SBV über die Parolen zu den drei Energievorlagen, welche am 24. September dem Volk vorgelegt wurden. Einig war man sich zwar, dass die neuen Abgaben eine Produktionsverteuerung bringen würden. Andererseits hätten Waldbesitzer und auf Ackerbau spezialisierte Landwirte auch finanzielle Unterstützung für Produkte erhalten, welche zur alternativen Energieerzeugung dienen können (z.B. Holz, Raps). Der Entscheid des SBV für ein dreifaches Ja fiel äusserst knapp aus.

Schweizerischen Bauernverbandes bilateralen Verträgen mit der EU Energievorlagen

Der Zürcher SVP-Nationalrat Fehr hatte im vergangenen Jahr eine parlamentarische Initiative zur Aufhebung des Verbandsbeschwerderechts im Bau- und Planungsbereich eingereicht. Nach Fehrs Auffassung ist das Verbandsbeschwerderecht veraltet und erweist sich immer mehr als Hemmschuh für Wirtschaft und Gewerbe. Mit den geltenden Bestimmungen könnten Umweltschutzorganisationen öffentliche und private Bauvorhaben mit Beschwerden bis vor das Bundesgericht blockieren, wodurch dem Wirtschaftsstandort Schweiz grosser Schaden erwachse. Als Beispiele nannte der Initiant Grossprojekte wie den Flughafen Zürich-Kloten oder die Westumfahrung der Stadt Zürich. Mit einer Kommissionsminderheit unterstützte Nationalrat Bosshard (ZH) den Vorstoss. Der Aargauer SVP-Nationalrat Siegrist und die Waadtländerin Ménétrey-Savary (gp) beantragten hingegen im Namen der Kommissionsmehrheit, der Initiative keine Folge zu geben. Es könne nicht von einem Willkür- oder Erpressungsinstrument gesprochen werden. Das Verbandsbeschwerderecht ermögliche vielmehr eine ausgewogene Vertretung unterschiedlicher Interessen. Verzögerungen entstünden zudem vor allem durch die überlasteten Behörden und nicht durch das Verbandsbeschwerderecht. Mit 102 zu 69 Stimmen lehnte der Rat die Initiative ab.

Verbandsbeschwerderechts Umweltschutzgesetz

Als Anbieter von hochpreisigen Produkten sieht der Bauernverband die Zukunft der schweizerischen Landwirtschaft nicht in der Gentechnologie. Er beschloss, sich im Rahmen der anstehenden politischen Entscheide für ein zehnjähriges Moratorium für die Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) einzusetzen. Erlauben möchte er allerdings die Freisetzung von GVO zu Forschungszwecken.

Position des SBV zur Gentechnologie
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Nachdem der Ständerat in der vergangenen Wintersession ein Postulat Hofmann (svp, ZH) (99.3531) angenommen hatte, welches den Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu den raumordnungspolitischen Auswirkungen der bilateralen Verträge mit der EU auf die Grenzkantone vorzulegen, hat nun auch der Nationalrat ein gleichlautendes Postulat Ratti (cvp, TI) gutgeheissen. Der Bericht wird bis Mitte 2002 erwartet.

Postulate zu den raumordnungspolitischen Auswirkungen der bilateralen Verträge mit der EU auf die Grenzkantone

Das Bundesamt für Statistik und das Bundesamt für Raumplanung haben sich entschlossen, im Zuge der europäischen Integration, der wirtschaftlichen Konzentrationsprozesse und der Globalisierung, grossregionale statistische Einheiten zu schaffen, die für Regionalvergleiche innerhalb Europas benötigt werden. In der mehrjährigen Ausarbeitung wurde in Absprache mit den Kantonen eine Gliederung des Landes in sieben Grossregionen geschaffen. Der Bericht «Die Grossregionen der Schweiz» der ETH Zürich lieferte nun erstmals schweizerische Strukturkarten, die auf dem Raster der Grossregionen erstellt wurden.

Neue statistische Einheit: Grossregionen der Schweiz (1999)

Der Bundesrat schickte den Verordnungsentwurf zum Raumplanungsgesetz im September in die Vernehmlassung. Die Kantone, der Baumeisterverband und der Vorort stimmten dem Entwurf im Grossen und Ganzen zu. Die Umweltverbände waren jedoch nicht zufrieden. Sie bemängelten unter anderem, dass ein Hof auch dann noch als überwiegend bodenabhängig gelten soll, wenn die Hälfte des Einkommens aus Hors-sol-Produkten stammt.

Raumplanungsverordnung in Bezug auf die Umnutzungen von Gebäuden in Landwirtschaftszonen
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

In der Wintersession überwies der Ständerat ein Postulat Hofmann (svp, ZH), welches den Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu den raumordnungspolitischen Auswirkungen der bilateralen Verträge mit der EU auf die Grenzkantone vorzulegen. Ein gleichlautendes Postulat ist vom Tessiner Ratti (cvp) (99.3513) im Nationalrat eingereicht, durch Robbiani (cvp) in der Wintersession übernommen, aber noch nicht behandelt worden. Der Bericht wird auf Mitte 2002 erwartet.

Postulate zu den raumordnungspolitischen Auswirkungen der bilateralen Verträge mit der EU auf die Grenzkantone

Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) sprach sich im November bei nur wenigen Gegenstimmen für die bilateralen Verträge mit der EU aus; das dagegen lancierte Referendum solle nicht unterstützt werden. Die Verträge würden zwar die Konkurrenz auf dem inländischen Agrarmarkt noch verstärken, böten der schweizerischen Landwirtschaft aber auch einen besseren Marktzugang in der EU, von welchem beispielsweise die Käseproduktion durchaus profitieren könnte. Allerdings verlangte der SBV von der Landesregierung, dass die einheimische Agrarwirtschaft mit gleich langen Spiessen kämpfen kann wie ihre ausländische Konkurrenz. Insbesondere sollen die Konsumenten obligatorisch über die Herkunft und die Produktionsmethoden von Agrarprodukten informiert werden müssen. Dies würde es den Verbrauchern erlauben, eine faire Wahl zwischen den inländischen und den nicht zuletzt wegen den in den EU-Staaten zum Teil wesentlich tieferen Standards (z.B. bezüglich Tierhaltung) billigeren ausländischen Erzeugnissen zu treffen. Eine entsprechende Eingabe hatte der SBV bereits zu Jahresbeginn zusammen mit dem Schweizer Tierschutz und Konsumentenorganisationen an den Bundesrat gerichtet.

Eine eher seltene Allianz entstand im Vorfeld der WTO-Konferenz in Seattle (USA) vom Dezember. Der SBV verlangte gemeinsam mit den Gewerkschaftsdachverbänden SGB und CNG, Umweltschutzorganisationen und Hilfswerken vom Bundesrat, sich im Rahmen der WTO nicht für eine weitere Liberalisierung der weltweiten Wirtschaftsbeziehungen einzusetzen.

Sichtweise des SBV zu den bilateralen Verträgen und der WTO 1999

Eine in der Frühjahrssession von Nationalrat Bosshard (fdp, ZH) eingereichte parlamentarische Initiative forderte eine umweltgerechte Innenstadtförderung und bemängelte in diesem Zusammenhang das Bewilligungsverfahren bei Neu- und grösseren Umbauten in den Innenstädten. Als Folge der grossen umweltrelevanten Auflagen durch die Baubehörden in den Städten drohe eine Zersiedelung und eine Zunahme des Agglomerationsverkehrs. Unter dem Strich wirke sich die restriktive Handhabung der Umweltschutznormen durch die Stadtbehörden immissionsfördernd statt -eindämmend aus. Der Vorstoss beabsichtigte insbesondere die Definition von Entwicklungszonen in Gebieten, denen eine überkommunale Bedeutung zukommt. Innerhalb dieser Zonen soll eine Erhöhung der geltenden Grenzwerte vorgenommen werden. Der Bundesrat erklärte sich nicht bereit, die Immissionsgrenzwerte generell herabzusetzen. Das Problem liege nicht in der Gesetzgebung sondern im Vollzug. Der Initiant zog seinen Vorstoss im Herbst zugunsten einer Motion der UREK-NR (99.3574) zurück, die den Bundesrat beauftragen will, gesetzliche und organisatorische Massnahmen zu evaluieren, die die raumplanerisch erwünschte Entwicklung von städtischen Zentren und Agglomerationen gewährleisten.

Umweltgerechte Innenstadtförderung (Pa. Iv. und Motion 1999)

Eine Empfehlung von Ständerat Hofmann (svp, ZH) verlangte die Zusammenfassung der Raumordnungsfachstellen in der Bundesverwaltung. Bei der anstehenden Zusammenlegung des BWA mit dem Bawi sei es sinnvoll, die Abteilung Regionalpolitik des BWA mit dem bestehenden Bundesamt für Raumplanung zu einem neuen Bundesamt für Raumordnung zusammenzufassen. Die Empfehlung wurde in der Sommersession des Ständerates mit deutlicher Mehrheit überwiesen. Während derselben Sitzung wurde eine weitere Empfehlung Hofmann überwiesen (99.3055), die vom Bundesrat eine Aufstockung des Personalbestandes des Bundesamtes für Raumplanung verlangt. Der Vorstoss wurde damit begründet, dass das Bundesamt mit der Annahme des revidierten Raumplanungsgesetzes durch das Volk vor neuen Aufgaben stehe. Die Vereinheitlichung des Vollzugs sowie die vermehrte Koordination zwischen den Kantonen erforderten zusätzliches Personal. Ein gleich lautendes Postulat Durrer (cvp, OW) (99.3145) wurde vom Nationalrat in der Herbstsession überwiesen.

Vorstösse zur Aufstockung der Raumplanungsverwaltung des Bundes (1999)

Ebenfalls mit einer Motion verlangte Nationalrat Bortoluzzi (svp, ZH), der Bundesrat solle den Hanfanbau in der Schweiz einer generellen Bewilligungspflicht unterstellen und nur jene Sorten zuzulassen, deren THC-Gehalt unter 0,3% liegt. Der Bundesrat war bereit, den Vorstoss als Postulat anzunehmen, doch wurde er von Ratsmitgliedern aus dem links-grünen Lager bekämpft und vorderhand der Diskussion entzogen .

motion culture du chanvre

Eine Motion Eberhard (cvp, SZ) (Mo. 97.3210) forderte die Steuerbefreiung für Kapitalgewinne bei Betriebsaufgaben oder -übernahmen in Landwirtschaft und Gewerbe, solange diese zur Finanzierung der beruflichen Vorsorge verwendet werden. Damit soll der Strukturwandel in diesen Bereichen abgefedert werden. Der Bundesrat wollte in seiner Stellungnahme lediglich im Falle einer Betriebsaufgabe mit gleichzeitigem Übertritt in den Ruhestand und fehlender beruflicher Vorsorge ein Steuerprivileg prüfen lassen. Im Einverständnis mit dem Motionär wurde der Vorstoss auf Antrag des Bundesrates als Postulat überwiesen.

Motion Eberhard: Besteuerung von Kapitalgewinnen und berufliche Vorsorge

Mit einer Motion forderte Ständerat Büttiker (fdp, SO) die Behebung von Widersprüchen zwischen Umweltschutz- und Raumplanungsrecht. Das Raumplanungsgesetz schreibt die Konzentration von Nutzungen vor. Die Umweltschutzgesetzgebung enthält flächendeckende Vorschriften über die zulässige Luftbelastung. Aus der Sicht des Motionärs werden raumplanerisch erwünschte Nutzungen dadurch oft verunmöglicht. Aus planerischer Sicht sei die Ansiedlung eines Unternehmens in verkehrstechnisch gut erschlossenen Räumen sinnvoll, stehe aber oft im Konflikt mit den herrschenden Grenzwerten für die Luftbelastung. Die Motion verlangt vom Gesetzgeber, dass deshalb die Grenzwerte flexibler gestaltet werden. In seiner schriftlichen Stellungnahme pflichtete der Bundesrat dem Motionär bei, dass die vom Gesetzgeber verlangte Abstimmung von Raumplanung und Umweltschutz in der Praxis nicht immer reibungslos zu erfüllen ist. Dennoch war er der Meinung, dass der Vorstoss schliesslich unbegründet sei. Er ortete die auftretenden Probleme weniger in der Gesetzgebung sondern beim Vollzug. Die Bundesämter für Raumplanung und für Umwelt, Wald und Landschaft sollen deshalb in einer intensiven Zusammenarbeit prüfen, wie sich der Vollzug grundsätzlich verbessern lässt. Der Ständerat hiess die Motion mit 16 zu 14 Stimmen gut und hielt sich damit nicht an den Vorschlag des Bundesrates, sie in ein Postulat umzuwandeln.

Widersprüche zwischen Raumplanung und Umweltschutz

La Chambre haute a transmis (16 voix contre 14) une motion Büttiker (prd, SO) chargeant le Conseil fédéral d’éliminer les contradictions existant entre le droit de la protection de l’environnement et le droit de l’aménagement du territoire. La loi sur l’aménagement du territoire (LAT) préconise une concentration des activités industrielles et économiques dans des zones spécifiques. Mais, une telle concentration entraîne une augmentation de la pollution de l’air dans ces zones. Dès lors, en vertu de la législation sur la protection de l’environnement, il n’est plus possible d’investir ni de construire dans ces zones, la pollution dépassant les valeurs limites admises. Le motionnaire souhaite que l’exécutif assouplisse les valeurs limites autorisées de pollution atmosphérique pour les zones de concentration industrielle et économique afin de pallier cette contradiction. Le Conseil fédéral a estimé nécessaire de coordonner les politiques de la protection de l’environnement et de l’aménagement du territoire afin de trouver des solutions. Toutefois, il s’est opposé catégoriquement à une augmentation des valeurs limites d’immissions autorisées.

Widersprüche zwischen Raumplanung und Umweltschutz

Eine nach der Abstimmung durchgeführte Befragung (Vox-Analyse) ergab, dass Personen, welche einer der drei bürgerlichen Bundesratsparteien nahestehen, die Vorlage mit Stimmenanteilen zwischen 65% (svp) und 76% (cvp) angenommen hatten. Knapp dagegen sprachen sich die Sympathisanten der SP und die Mitglieder von Umweltschutzorganisationen aus (je 46%). Französisch- und Italienischsprachige votierten überdurchschnittlich stark für die Revision, hingegen spielte es für den Entscheid keine Rolle, ob jemand in einer Stadt oder auf dem Land wohnt. Das wichtigste Argument für die Befürworter waren die erhofften Vorteile für die Landwirtschaft, die Gegner gaben hauptsächlich allgemeine umweltschutzpolitische Gründe an.

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BRG 96.040)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Am 7. Februar stimmte das Volk über die Revision des Raumplanungsgesetzes ab, gegen welche die GP und Umweltschutzorganisationen das Referendum ergriffen hatten. Die drei bürgerlichen Parteien FDP, CVP und SVP stellten sich auf die Seite der Bauern und befürworteten, dass die Landschaft ausserhalb der Bauzone intensiver genutzt werden kann. Mit der Ja-Parole unterstützten auch der SGV und der Vorort die Revision. Der übermässige Schutz der Landschaft sollte in den Augen der Befürworter der wirtschaftlichen Initiative der Bauern nicht mehr im Wege stehen. Den Gegnern stach hingegen die Gefahr vor einer Zersiedelung der Landschaft ins Auge. SP, Grüne und Umweltschutzverbände wehrten sich gegen die Zulassung von bodenunabhängigen Masthallen und Hors-sol-Gewächshäusern in der Landwirtschaftszone. In ihren Augen würden ausserdem kleinere und Bergbauernbetriebe nicht mehr konkurrenzfähig produzieren können. Entgegen der nationalen Parole schlugen sich die FDP Thurgau, Uri und St. Gallen, die SVP Jura und die CVP Aargau auf die Seite der Gegner. Auch die Gewerbeverbände Zürichs und Graubündens plädierten entgegen ihrer nationalen Organisation für ein Nein. Ihre Parole war allerdings nicht von Landschaftsschutzargumenten motiviert, sondern von der Angst vor Konkurrenzvorteilen für Landwirte, welchen es mit der Reform ermöglicht würde, nebenbei einen Gewerbebetrieb zu führen.

An der Urne hiess das Schweizer Stimmvolk die Teilrevision mit 55,9% Ja-Stimmen gut. Die Kantone Basel-Land, Glarus, Schaffhausen und besonders deutlich der Kanton Appenzell Innerrhoden (39,7% Ja-Stimmen) wiesen die Vorlage ab. Überdurchschnittlich grosse Zustimmung erhielt die Vorlage in den Kantonen Luzern, Zug, Freiburg, Tessin, Waadt und Wallis.


Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG)
Abstimmung vom 7. Februar 1999

Beteiligung: 38,0%
Ja: 952'482 (55,9%)
Nein: 750'130 (44,1%)

Parolen:
– Ja: FDP (3*), CVP (1*), SVP (1*), LP, FP, Lega, EDU; SBV, Vorort, SGV, Schweizerischer Tourismus-Verband.
– Nein: SP (1*), GP, LdU, EVP, PdA, SD (1*); SGB, SGU, WWF, Pro Natura, Heimatschutz, Baumeisterverband.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BRG 96.040)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen