In mehreren Kantonen, namentlich Bern, Freiburg, Obwalden und Thurgau, legten die Regierungen Gesetzesanträge zur Vereinfachung der Bewilligungsverfahren vor. Als erster Kanton versuchte der Aargau, die Baubewilligungsfristen rechtlich festzuschreiben. In dem vom Aargauer Regierungsrat vorgelegten „Fristen-Dekret“ sind Grenzen von insgesamt höchstens acht Monaten für die Bewilligung von Baugesuchen und allfällige Einsprachen vorgesehen. Das Dekret ist Ausfluss des am 6. Juni in der kantonalen Volksabstimmung angenommenen neuen Baugesetzes. Das Aargauer «Fristendekret» wurde am 17.5.1994 vom Grossen Rat abgelehnt.
Gesetzesanträge zur Vereinfachung der Bewilligungsverfahren in den Kantonen- Schlagworte
- Datum
- 28. Dezember 1993
- Prozesstyp
- Kantonale Politik
- Akteure
- Quellen
-
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- SGT, 28.12.93; AT, 22.3., 27.4. und 18.5.94.
von Dirk Strohmann
Aktualisiert am 19.11.2020
Aktualisiert am 19.11.2020