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Im März gab der Bundesrat die von ihm beschlossenen Massnahmen zur Ablösung der 1989 vorgelegten befristeten Eingriffe im Bodenrecht in die Vernehmlassung. Diese beruhen auf vier Grundpfeilern: 1) Dem Recht auf Privaterschliessung, falls die bis anhin dafür allein zuständigen kantonalen oder kommunalen Instanzen der Erschliessungspflicht nicht nachkommen; 2) der Einführung eines unlimitierten Vorkaufsrechts für Mieterinnen und Mieter sowohl bei Wohn-, wie auch Geschäftsräumen; 3) der Festschreibung des unlimitierten Vorkaufsrechts der Gemeinden für Wohngebäude im Bundesrecht und 4) der Pflicht, die Preise veräusserter Grundstücke zu veröffentlichen.

BRG 94.054: Teilrevision des RPG (Recht auf Privaterschliessung und Beschleunigung der Baubewilligungsverfahren)

In der Märzsession behandelte der Nationalrat eine Motion des Ständerats, welche auf eine Standesinitiative des Kantons Wallis zurückging und eine Vereinfachung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren forderte. Auf Antrag seiner Kommission und gegen den Willen Bundesrat Kollers, der rechtliche Massnahmen im Bereich der Raumplanung sowie die Erstellung der Machbarkeitsstudie «Verbesserung der Koordination der Entscheidverfahren für bodenbezogene Grossprojekte» durch die Verwaltungskontrolle des Bundesrates ankündigte, überwies der Rat die Vorlage als Motion.

Vereinfachung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren (St. Iv. 92.300)

Im Aargau sowie den angrenzenden südbadischen Gebieten (BRD) wurde im Sommer 1993 ein zweijähriges Pilotprojekt für eine grenzüberschreitende raumplanerische Zusammenarbeit eingeleitet. Mit dem „Strukturmodell Hochrhein“ soll in den Regionen Mumpf-Säckingen sowie Zurzach-Waldshut/Tiengen erstmals über reinen Informationsaustausch hinausgehende konkrete Planungsarbeit zur Schaffung einer Grundlage für die Entwicklung günstiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und ökologisch verträglicher Raumplanung geleistet werden. Das Projekt wird zu 40% von der EU finanziert.

Strukturmodell Hochrhein zwischen dem Kanton Aargau und Südbaden (1993)

De nombreuses actions ont été entreprises afin de faire de la ville de Genève la capitale mondiale de l'environnement, et le pôle principal de l'ONU en la matière. En premier lieu, certains députés genevois ont demandé à ce que les «casques verts» (équivalent des casques bleus en matière de protection de l'environnement, idée lancée en son temps par M. Gorbatchev) soient stationnés à Genève. Par ailleurs, les organisations écologistes suisses, soutenus par les milieux d'affaires et politiques, ont demandé que soit mise sur pied une «Croix-verte» constituée sur le même modèle que la Croix-rouge et située à Genève. D'autres voix ont demandé la création à Genève d'une «Maison de l'environnement» regroupant divers organismes (notamment de l'ONU) et ont, à cet effet, interpellé les autorités genevoises. En outre, la Suisse a milité pour que les organes devant assurer le suivi de la conférence de Rio (Commission sur le développement durable) se trouvent à Genève. L'administration fédérale n'a pas lésiné sur les moyens pour tenter d'arriver à ses fins, envoyant notamment divers émissaires de par le monde. Le secrétaire général de l'ONU a cependant choisi New York. En guise de lot de consolation, Genève a obtenu le secrétariat intérimaire de la Convention sur la diversité biologique. Par ailleurs, l'Union internationale pour la conservation de la nature (UICN) a inauguré son siège mondial à Gland (VD).

New York - La capitale mondiale de l'environnement

Ende Januar hatte der Walliser Grosse Rat einer Resolution zur Einreichung einer Standesinitiative zugestimmt, welche die Verfahren von Baubewilligungen straffen und beschleunigen soll. Gefordert wird eine Anpassung des Bundesrechts in vier Punkten: 1) eine schnellere Abwicklung der Bewilligungsverfahren, hauptsächlich durch Eliminierung von Doppelspurigkeiten im Verfahren; 2) die Einführung von Entscheidungsfristen bei ddn zuständigen Instanzen; 3) die Einbeziehung ausserordentlicher Bewilligungsverfahren in ein einziges koordiniertes Verfahren und 4) die Regelung der finanziellen Verantwortlichkeit von Personen, welche sachlich unbegründete Rekurse mit rein aufschiebender Wirkung einreichen. Nachdem die Walliser Initiative seit Juni auch von Regierung und Parlament Graubündens unterstützt wurde, nahm sie die ständerätliche Kommission in einer eigenen Motion auf und beantragte' diese in der Wintersession dem Plenum zur Annahme (93.3016). Der Ständerat überwies die Vorlage gegen den Widerstand Bundesrat Kollers, der vergeblich darauf hinwies, dass die erhobenen Forderungen grösstenteils in den Kompetenzbereich der Kantone fielen, in der zwingenden Form der Motion.

Vereinfachung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren (St. Iv. 92.300)

Mit der Frage einer besseren Koordination von Siedlungsstrukturen und öffentlichem Verkehr befasste sich eine Fachtagung der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung (SVL), welche sich auf erste Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms „Stadt und Verkehr“ (NFP 25) stützte. Eine weitere Kurstagung der SVL hatte sich bereits Anfang Jahr mit der Förderung der Siedlungsentwicklung „nach innen“ befasst.

Koordination von Siedlungsstrukturen und öffentlichem Verkehr (Studie 1992)

Die Delegiertenversammlung der AP in Reiden (LU) beschloss die Unterstützung der Volksinitiative des Gewerbeverbandes und des Redressement National zur Abschaffung der direkten Bundessteuer. Die AP verlangte auch weitere Deregulierungsmassnahmen in den Bereichen Umweltschutz, Raumplanung und Baurecht, um das Investitionsklima zu verbessern.

DV der AP in Reiden (LU) 1992

Im Sommer veröffentlichte das Bundesamt für Statistik die Resultate einer in der ersten Hälfte der achtziger Jahre landesweit durchgeführten Bodennutzungserhebung. Daraus ergibt sich, dass rund ein Drittel des schweizerischen Bodens intensiv genutzt wird, nämlich zu 25 Prozent durch die Landwirtschaft und zu 6 Prozent durch Siedlungsflächen. Gut ein weiteres Drittel der Landesfläche besteht aus Wald oder Gehölzen, ein Viertel aus sog. unproduktiven Flächen und der Rest aus extensiv genutzten Landwirtschaftsgebieten. Von der Siedlungsfläche entfällt knapp die Hälfte auf Gebäudeareale sowie ein Drittel auf Verkehrsflächen, davon zu 89% auf Strassen.

Bodennutzungserhebung

Lors de la Conférence, la Suisse, si elle a signé la convention sur le climat, a voulu, de concert avec l'Autriche, rejointe par le Liechtenstein et, dans un premier temps, la Hollande, faire une déclaration solennelle afin de préciser ses engagements et de renforcer la portée de ce traité en proposant notamment une stabilisation des émissions de CO2 d'ici l'an 2000. Ces trois nations ont cherché d'autres partenaires pour s'associer à leur initiative. Malgré les pressions des Etats-Unis, la CE s'est dite séduite par ce projet. D'autre part, la Suisse a signé la convention sur la diversité biologique, mais en émettant néanmoins certaines réserves afin de se protéger en matière de propriété intellectuelle. En outre, c'est sous son impulsion que l'Agenda 21 a précisé certaines règles dans le domaine des transferts technologiques et que celui-ci s'est enrichi d'un chapitre sur la protection des montagnes.

1992: Conférence des Nations Unies sur l'environnement et le développement (Rio de Janeiro)
Dossier: UNO: Nachhaltige Entwicklung

Réunissant plus de trente mille personnes, 185 pays, 57 chefs d'Etat et 31 chefs de gouvernement, la Conférence des Nations Unies sur l'environnement et le développement (CNUED) s'est déroulée au mois de juin à Rio de Janeiro. Elle avait pour but de produire une déclaration fixant les grands principes d'une gestion commune et durable de la terre et un plan d'action, l'Agenda 21, établissant, en quelque 800 pages, les moyens d'y parvenir. Ceci devait être accompagné d'une convention sur le climat et d'une convention sur la diversité biologique.
Les travaux préparatoires pour l'élaboration d'une convention sur le climat touchant à une réduction des émissions de CO2 pour les pays industrialisés se sont achevés autour d'un projet minimal ne comportant ni limitations, ni calendrier. Ce faible résultat fut notamment dû à une opposition des Etats-Unis à toute mesure limitative et contraignante. Les autres pays industrialisés (principalement CE et AELE) se sont prononcés pour une stabilisation au niveau de 1990 des émissions de CO2 d'ici l'an 2000, afin d'aller ensuite dans le sens d'une réduction. Des divergences sont également apparues en ce qui concernait le mode et le montant du financement des projets d'aide au Tiers-monde en matière d'environnement, les pays riches ayant eu quelque réticence à délier leur bourse: les 125 milliards de dollars par an nécessaires ont été considérés comme une somme impossible à débloquer en période de conjoncture difficile. L'élaboration d'un texte sur le respect de la diversité biologique fut également problématique et donna lieu à d'âpres négociations; l'impasse fut complète puisque les Etats-Unis déclarèrent qu'ils ne la signeraient pas, prétextant leur opposition au système de financement prévu. Au vu de ces divergences, c'est donc sur un constat d'échec partiel que débuta (et s'acheva) la Conférence de Rio.

1992: Conférence des Nations Unies sur l'environnement et le développement (Rio de Janeiro)
Dossier: UNO: Nachhaltige Entwicklung

Im Dezember letzten Jahres hatte der Ständerat - gegen den Willen des Bundesrates - eine Motion von Zimmerli (svp, BE) (90.780) überwiesen, in welcher durch eine Teilrevision des Raumplanungsrechts eine teilweise Öffnung von Landwirtschaftszonen für landwirtschaftsfremde Bauten verlangt wurde. Im Mai kam der Bundesrat dem Auftrag des Parlaments nach, indem er eine Expertenkommission unter der Leitung des Obwaldner Baudirektors Durrer einsetzte. Das 18köpfige Gremium setzt sich aus Fachleuten der Landwirtschaft, des Natur- und Heimatschutzes, der Raumplanung und der Wirtschaft zusammen.

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BRG 96.040)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Die Studie „Landschaft unter Druck“ der beiden Bundesämter für Raumplanung sowie für Umwelt, Wald und Landschaft zeigt einen beängstigenden Verlust an unzerstörten Naturlandschaften auf, ein Verlust, der zusammengenommen jedes Jahr mit rund 10'000 ha gut die Fläche des Zürichsees ausmacht. Natürliche Lebensräume für Pflanzen und Tiere blieben dadurch häufig nur noch als isolierte Reste in weitgehend ausgeräumter und intensiv genutzter Landschaft übrig.

Verlust an unzerstörten Naturlandschaften

Im April hiess der Bundesrat den Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) gut, welcher der Schweiz ein Mindestmass an landwirtschaftlich verwertbarem Boden erhalten will, und setzte dazu gesamtschweizerisch einen Mindestumfang von 438'560 Hektaren, etwa 10% der gesamten Landesfläche, fest. Der geforderte Umfang an FFF ist in den meisten Kantonen bereits ausgeschieden und provisorisch gesichert. Einzig in Bern, Luzern, Freiburg, Sankt Gallen und dem Jura ist dies noch nicht vollständig erfolgt.

Sachplan Fruchtfolgeflächen

Im Frühjahr einigten sich beide Kammern über die Abgeltung der Reform der amtlichen Vermessung. Dem Vorschlag des Nationalrats, dem Bund rund CHF 70 Mio. mehr zu belasten als dieser selbst beantragt hatte - der Ständerat hatte diesbezüglich eine Übernahme von CHF 150 Mio. gefordert - konnten die betroffenen drei Seiten sowie alle im Parlament vertretenen Parteien zustimmen, umso mehr, als zusätzlich ein verstärkter Finanzausgleich zwischen wohlhabenderen und ärmeren Kantonen beschlossen wurde. Die entsprechende Vorlage wurde in der Schlussabstimmung von beiden Räten einstimmig verabschiedet und vom Bundesrat auf den 1. Januar 1993 in Kraft gesetzt.

Abgeltung der Reform der amtlichen Vermessung (BRG 90.074)

Der letztes Jahr von der zuständigen Kommission des Ständerats erarbeitete Vorentwurf zu einem Bundesbeschluss "über die Förderung kantonaler Miet- und Hypothekarzinszuschüsse", welcher als kurzfristige und subjektbezogene Massnahme gegen die Teuerung im Bereich der Hypothekarzinsen gedacht war, wurde in der Vernehmlassung mit wenig Begeisterung aufgenommen. Zwar wurde allgemein die mit dieser Massnahme angestrebte Linderung von Härtefällen begrüsst, doch warnten insbesondere die SP und der Mieterverband davor, es bei solchen Einzelmassnahmen bewenden zu lassen, während sich mehrere Kantone, welchen der Vollzug des Beschlusses obläge, kritisch über dessen Umsetzbarkeit in die Praxis äusserten. Trotz dieser skeptischen Stellungnahmen sprach sich im November die damit betraute Kommission des Ständerates dafür aus, das Projekt weiter zu verfolgen.

Bundesbeschluss über Teuerungsbekämpfungsmassnahmen (BRG 90.055)

Nachdem der Entwurf des Bundesrats für eine Revision des Raumplanungsgesetzes Revision des Raumplanungsgesetzes letztes Jahr gescheitert war, sprach sich die zuständige Kommission des Ständerats für das vom Bundesrat vorgelegte Realisierungsprogramm im Bereich der Raumplanung sowie den dazugehörigen Bericht aus und empfahl ihrem Rat, ebenfalls eine Nationalratsmotion zu überweisen, in welcher der Bundesrat aufgefordert wird, dem Parlament einmal pro Legislatur über den Stand des Realisierungsprogramms Bericht zu erstatten. Diesen Anträgen folgten beide Kammern, der Nationalrat im Sommer, der Ständerat im Herbst.

(BRG 89.080) Revision des Raumplanungsgesetzes

Darüber hinaus reichte die genannte Kommissionsminderheit selbst eine Motion ein, worin sie den Bundesrat aufforderte, den eidgenössischen Räten rasch eine Revision des Raumplanungsgesetzes auf der Grundlage des Expertenberichtes Jagmetti zu unterbreiten. Nicht nur der Bundesrat, welcher sich in seiner Stellungnahme gegen diesen Antrag wandte, sondern auch die Mehrheit des Rates hielt den Vorschlag jedoch nicht für opportun und lehnte ihn im Dezember ab.

Motion Zimmerli für eine flexiblere Ordnung der in der Landwirtschaftszone (Mo. 90.780)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Zwei weitere Motionen hinsichtlich des Raumplanungsgesetzes, welche Wiederkehr (ldu, ZH) im Frühjahr sowie die sozialdemokratische Fraktion (Mo 90.768) im Herbst letzten Jahres eingereicht hatten und welche den Bundesrat zum Erlass gesetzlicher Regelungen hinsichtlich des Planungsausgleichs aufforderten, wurden vom Nationalrat auf Antrag des Bundesrats als Postulate überwiesen. Freilich gelang es Bundesrat Koller bei der ersten Motion nur mit Mühe und unter der Versicherung, selber im Rahmen der nächsten Revision des Raumplanungsgesetzes darauf zurückzukommen, den Rat davon zu überzeugen, die Vorlage nicht in der zwingenden Form zu überweisen.

Zwei weitere Motionen hinsichtlich des Raumplanungsgesetzes, welche Wiederkehr (ldu, ZH) im Frühjahr sowie die sozialdemokratische Fraktion im Herbst letzten Jahres eingereicht hatten und welche den Bundesrat zum Erlass gesetzlicher Regelungen hinsichtlich des Planungsausgleichs aufforderten, wurden vom Nationalrat auf Antrag des Bundesrats als Postulate überwiesen

Bereits nächstes Jahr dürften die Räte jedoch Gelegenheit haben, die Materie wieder aufzunehmen. Noch vor Ende des Jahres gelangte nämlich Nationalrat Ducret (cvp, GE) in einem Schreiben mit der Forderung an den Bundesrat, dem Parlament den Beschluss über die Verkürzung der Sperrfrist von sich aus noch einmal vorzulegen.

(BRG 91.058) Revisionsbotschaft zu den dringlichen Massnahmen

Schliesslich beschloss die Landesregierung noch eine Totalrevision der Verordnung über die Benützung des eidgenössischen Kartenwerks und der Pläne der Grundbuchvermessung. Damit wurde deren Benutzung für den privaten Eigengebrauch in Anlehnung an das Urheberrechtsgesetz freigegeben.

Totalrevision der Verordnung über die Benützung des eidgenössischen Kartenwerks und der Pläne der Grundbuchvermessung

En décembre, le gouvernement a mis en consultation l'ordonnance d'application de la nouvelle loi sur les forêts. Celle-ci définit notamment la forêt (surface boisée d'au moins 500 m2), suppose une mise à l'enquête pour toute autorisation de déboisement, améliore la formation de garde forestier, etc.

mis en consultation l'ordonnance d'application

Bei der zwei Tage später stattfindenden Schlussabstimmung waren dann allerdings die Befürworter der Sperrfrist wieder in der Mehrheit. Mit 87 zu 85 Stimmen wurde deren Abschaffung vom Nationalrat wieder aufgehoben. Ein Antrag der FDP, die Abstimmung zu wiederholen, setzte sich nicht durch. Somit blieb der seit 1989 geltende ursprüngliche Zustand weiter bestehen.

(BRG 91.058) Revisionsbotschaft zu den dringlichen Massnahmen

Die grosse Kammer sprach sich auf Antrag der Mehrheit ihrer Kommission knapp für eine vom Ständerat im Frühjahr gegen den Widerstand Bundesrat Kollers überwiesene Motion Zimmerli (svp, BE) aus, welche eine flexiblere Ordnung der in der Landwirtschaftszone geltenden Nutzungsvorschriften verlangte. Während der Bundesrat zur Rechtfertigung seiner ablehnenden Haltung besonders auf die von den Kantonen noch weitgehend ungenutzten Ausnahmemöglichkeiten im bestehenden Gesetz verwies, fürchtete die Kommissionsminderheit, welche hauptsächlich von Sozialdemokraten gebildet wurde, aber neben einem Mitglied der Fraktion der Grünen auch je einen Vertreter der FDP sowie der SVP umfasste, dass mit der Motion die bestehende gesetzliche Regelung untergraben würde.

Motion Zimmerli für eine flexiblere Ordnung der in der Landwirtschaftszone (Mo. 90.780)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Als erster stimmte der Nationalrat zu Beginn der Wintersession dem Vorschlag des Bundesrats zu.Der Antrag auf völlige Aufhebung der Sperrfrist scheiterte, freilich nur knapp, mit 99 gegen 90 Stimmen. Genau dafür sprach sich jedoch unterdessen der Ständerat – auf Antrag seiner Kommission – aus, indem er den betreffenden Bundesbeschluss deutlich mit 27 gegen elf Stimmen aufhob. Das Gesuch auf Abschaffung auch des Beschlusses über die Pfandbelastungsgrenze wurde nach einer engagierten Intervention Bundesrat Kollers zwar wieder zurückgezogen, doch kündigte der Antragsteller Salvioni (fdp, TI) die Einreichung einer entsprechenden Motion an.

(BRG 91.058) Revisionsbotschaft zu den dringlichen Massnahmen

Im Mai konnten in einer Halbzeitbilanz erste befriedigende Ergebnisse des gesamtschweizerischen Pilotprojektes "Reform der amtlichen Vermessung — RAV NW-Subito", welches seit Oktober 1989 in Nidwalden durchgeführt wird, vorgestellt werden. Das Projekt erstrebt über eine Neugestaltung der Rechtsgrundlagen der amtlichen Vermessung die digitale Aufarbeitung und Speicherung aller vermessungstechnisch relevanten Daten.

Reform der amtlichen Vermessung — RAV NW-Subito