Im Februar befasste sich die UREK-NR mit einer Standesinitiative des Kantons Wallis, die mehr Spielraum bei der Festlegung der Bauzonen verlangt und somit eine stärkere Berücksichtigung der kantonalen Besonderheiten fordert. Die UREK-NR folgte in ihrem Entscheid ihrer Schwesterkommission und dem Ständerat und gab dem Anliegen mit 14 zu 9 Stimmen keine Folge. Die Kommissionsmehrheit verwies dabei auf das kürzlich angenommene kantonale Ausführungsgesetz, das ihrer Meinung nach dem Anliegen bereits ausreichend Rechnung trage.
Assouplissement des dispositions de la LAT- Schlagworte
- Datum
- 19. Februar 2019
- Prozesstyp
- Standesinitiative
- Geschäftsnr.
- 16.315
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Marlène Gerber
Aktualisiert am 08.04.2019
Aktualisiert am 08.04.2019