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Le 5 septembre 2018, le Conseil fédéral a ouvert une procédure de consultation sur les modifications d'ordonnance nécessaires pour l'élaboration d'un Agenda Intégration Suisse en faveur des personnes mineures non accompagnées dans le domaine de l'asile. La question de l'indemnisation des cantons pour les coûts qui en résulteraient fait également partie de la consultation. L'agenda vise à intégrer plus rapidement ces personnes sur le marché du travail. Les lignes directrices de cet agenda ont été approuvées au printemps 2018 par la Confédération et les Cantons.

Agenda Intégration Suisse

En prévision de la votation sur la naturalisation facilitée des étrangers de la troisième génération qui aura lieu le 13 février 2017, la question de la centralisation des compétences entre cantons et Confédération s'est invitée dans le débat. En effet, jusqu'à présent, la naturalisation des étrangers était un domaine de compétence majoritairement réservé aux cantons – à l'exception des cas de naturalisation par filiation, par mariage et par adoption qui est du domaine de compétence de la Confédération. Avec cette nouvelle loi, qui ne concerne que les étrangers ayant – entre autres conditions – moins de 26 ans et installés en Suisse depuis trois générations, la Confédération s'octroierait cette part là des naturalisations, impliquant de facto une normalisation des pratiques au niveau cantonal. Parmi les critiques de cette centralisation des tâches, le député grison Stefan Engler (pdc, GR) estime qu'il revient aux cantons et aux communes de déterminer si une personne est assez intégrée ou non pour obtenir le passeport rouge à croix blanche. De plus, il fait remarquer que la plupart des cantons possèdent déjà des processus simplifiés pour cette catégorie-là de la population. Dans le camp des défenseurs de la nouvelle loi, le fait que de grosses différences existent entre les cantons – à l'image du canton de Lucerne, qui ne dispose d'aucune procédure simplifiée – marque une inégalité de traitement qui ne devrait plus avoir lieu d'être, d'où cette volonté de normaliser les pratiques en transférant cette compétence à l'échelon fédéral. La position des "fédéralistes" est toutefois minoritaire, comme le montre l'acceptation de la loi soumise à la votation populaire par la chambre des cantons.

La Suisse doit reconnaître ses enfants (Iv.Pa. 08.432) / Erleichterte Einbürgerung der dritten Generation

Verschiedene Studien zeigten auf, dass das Vertrauen in den Bundesrat 2014/2015 neue Höchstwerte erreichte. Eine Auswertung aller VOX-Analysen, also der Nachbefragungen nach Abstimmungen, zeigte für 2014 den höchsten Wert seit 15 Jahren. Im Schnitt vertrauten laut GfS 61% der Befragten der Landesregierung, was auch auf die ausserordentliche Stabilität und Kollegialität des Gremiums zurückgeführt wurde. So liess sich aus der Auswertung etwa auch lesen, dass zwischen 2003 und 2007 das Vertrauen eher gering war. Verletzungen des Kollegialitätsprinzips und Reibereien im Kollegium zur Zeit von Christoph Blocher im Bundesrat seien mitursächlich dafür gewesen, so der Studienleiter Claude Longchamp. Le Temps schrieb über diese Zeit von einer „Cohésion perdu”.
Auch die jährliche ETH-Befragung zeigte neue Höchstwerte im Vertrauen in die Regierung, was den Blick zur Aussage verleitete, wir hätten die „beste Regierung aller Zeiten”. Dass die Regierung „das Volk spüre” zeige auch der Umstand, dass die meisten Abstimmungen im Sinne der Regierung ausfielen – so die Boulevardzeitung weiter. Kritik erhielt der Bundesrat allerdings von der NZZ: Das geeinte Auftreten vermöge das Fehlen einer strategischen Voraussicht nur bedingt zu kaschieren. Diskutiert wurde, ob die Kollegialität mit der Wahl eines zweiten SVP-Bundesrates, Guy Parmelin Ende 2015, anhalten werde. Während auf der einen Seite eine grössere Anpassung und Druck auf Didier Burkhalter, der jetzt zwischen den Fronten stehe, vermutet wurden, gab Doris Leuthard zu Protokoll, dass es weiterhin sehr kollegial zu und her gehe.

Bundesratskollegium

Die Nachbefragungen zu den eidgenössischen Abstimmungen, die seit 1977 unter dem Namen VOX-Analysen von gfs.bern durchgeführt wurden, werden künftig durch die Stiftung für die Forschung in den Sozialwissenschaften (FORS) und das Zentrum für Demokratie in Aarau (ZDA) in Zusammenarbeit mit dem Umfrageinstitut Link organisiert. Der Bund, welcher die Analysen seit 1987 finanziell unterstützt, hatte den Auftrag im Vorjahr für einen befristeten Zeitraum von vier Jahren zum ersten Mal und im Umfang von CHF 1,8 Mio. öffentlich ausgeschrieben. Für den Entscheid seien die Qualifikation des Befragungsteams von FORS sowie die vorgeschlagenen Massnahmen zur Maximierung der Rücklaufquote und der günstige Preis ausschlaggebend gewesen, begründete die Bundeskanzlei ihre Wahl. Peter Farago, damaliger Direktor von FORS, bestätigte, dass durch diesen Entscheid Synergien mit den bereits am FORS durchgeführten Befragungen zu den eidgenössischen Wahlen (Selects) genutzt werden können. Um einen lückenlosen Übergang zu gewährleisten, finanziert der Bund die VOX-Analysen noch bis maximal Ende 2016. Gemäss Aussagen der Bundeskanzlei bedeutet die Neuvergabe auch einen Schnitt: Die methodische Vergleichbarkeit über die Zeit sei nicht gewährleistet.

Nachwahlbefragungen

Der im Nachgang der Masseneinwanderungsinitiative eskalierte Streit um die Nachwahlbefragungen führte dazu, dass sich der Bund mit der Frage auseinandersetzte, ob er solche Abstimmungsanalysen auch weiterhin erstellen lassen soll. Im Juli bejahte dies der Bundesrat, beschloss aber auch, den Auftrag für den Zeitraum 2016-2019 gemäss WTO-Richtlinien öffentlich auszuschreiben. Ferner beauftragte er die Bundeskanzlei, mit der "Forschungsgemeinschaft VOX-Analysen" einen neuen Vertrag abzuschliessen, dessen Laufzeit auf Ende 2015 terminiert ist und eine Option auf Verlängerung enthält. Diese würde gewährt, wenn beim neuen Vergabeverfahren Verzögerungen auftreten würden.

Nachwahlbefragungen

An einer Medienkonferenz im Rahmen des Internationalen Filmfestivals in Locarno plädierte Bundesrat Berset (sp) für die Entwicklung einer nationalen Kulturförderungspolitik. Die veränderten Bedingungen für die Kulturproduktion sowie neue Konsumformen würden nach besser aufeinander abgestimmten Massnahmen verlangen. Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kanton und Gemeinden solle dabei verstärkt werden. Des Weiteren solle die bestehende nationale Filmförderung ausgebaut werden. Zusammen mit der SRG beschloss das BAK im Anschluss neue Massnahmen im Bereich der Drehbuchförderung. Durch eine Revision der Filmverordnung sollen zudem flexiblere Koproduktionsbedingungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit geschaffen werden.

Entwicklung einer nationalen Kulturförderungspolitik

Zwischen 2006 und 2011 erarbeitete der Bund in Zusammenarbeit mit Kantonen, Städten und Gemeinden das Raumkonzept Schweiz. Das erste ebenenübergreifende Konzept seiner Art, welches sich eine nachhaltige Raumentwicklung zum Ziel setzt, war zu Beginn des Vorjahres in Konsultation geschickt worden. Die Auswertungen der um die 200 eingegangenen Stellungnahmen wurden im April des Berichtsjahres vorgelegt. Die überwiegende Mehrheit der konsultierten Kreise begrüsste das Konzept. Von den im Parlament vertretenen Parteien unterstützten SP, CVP, FDP, die Grünen und die GLP den Entwurf; von der SVP und der BDP gingen keine Stellungnahmen ein. Mit Ausnahme der unklaren bis ablehnenden Haltung der Kantone St. Gallen und Freiburg stiess das Konzept bei den verbleibenden 24 Kantonen auf Anklang. Mit dem Schweizerischen Bauernverband (SBV), dem Schweizerischen Gewerbeverband (SGV), Gastrosuisse und Hotelleriesuisse, lehnten hingegen vier gewichtige nationale Wirtschaftsorganisationen das Raumkonzept klar ab. Economiesuisse stand dem Konzept ambivalent bis ablehnend gegenüber. Mit Ausnahme von Aqua Viva äusserten sich alle stellungnehmenden nationalen Umweltorganisationen positiv zum Vorhaben. Während die Befürworterseite explizit die tripartiten Bemühungen zur Erarbeitung einer gemeinsamen Raumentwicklungsstrategie hervorhob, resultierte die Kritik der ablehnenden Stellungnehmer aus den Befürchtungen, dass das Konzept die Bergregionen, den Tourismus und wirtschaftliche Aspekte im Allgemeinen vernachlässige. Der Bundesrat genehmigte das Konzept im Herbst des Berichtsjahres nach Publikation des Anhörungsberichtes. Das Raumkonzept dient seit seiner Übergabe an die zuständigen Behörden als Orientierungshilfe, wobei ihm rechtlich keine bindende Wirkung zukommt. Es hält Behörden und Private lediglich zur freiwilligen Zusammenarbeit an.

Raumkonzept Schweiz

Im Januar präsentierte das UVEK zusammen mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), der Konferenz der Kantonsregierungen, der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK), sowie dem Schweizerischen Städte- und Gemeindeverband (SSV, SGV) den Entwurf für ein Raumkonzept Schweiz. Aufgrund der zunehmenden räumlichen Vernetzung plädiert das Konzept für ein nachhaltiges, Institutionen übergreifendes „Denken und Planen in überregionalen Handlungsräumen“. Insgesamt zwölf funktionale Räume werden darin identifiziert, davon vier grossstädtisch geprägte (Metropolitanregionen Zürich, Basel, Bassin-Lémanique und Hauptstadtregion Bern), fünf klein- und mittelstädtisch geprägte (Luzern, Tessin, Jurabogen, Aargau-Solothurn und Nordwestschweiz), sowie drei alpin geprägte (Gotthard, Südwest- und Südostschweiz). Das Raumkonzept hat rechtlich keine Verbindlichkeit, soll jedoch allen drei politischen Ebenen als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen. Die wichtigsten Grundsätze des Konzeptes umfassen die Eindämmung der Zersiedelung, den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen, die optimale Nutzung bestehender Verkehrsinfrastrukturen, die bessere Inwertsetzung von unverbauten, identitätsstiftenden Landschaften sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Auf Widerhall in der Presse stiess insbesondere die Nachricht, dass „verdichtet“ gebaut werden soll und die negativen Auswirkungen der Entflechtung von Wohn- und Arbeitsplatz begrenzt werden müssen. Letzteres bedeutet konkret, dass die Verkehrsinfrastruktur nicht weiter ausgebaut werden sollte, um das Pendeln zwischen städtischen Zentren und dem peripheren Umland nicht noch attraktiver zu gestalten. In Zusammenhang mit der beinahe zeitgleich präsentierten Mitteilung der Verkehrsministerin, dass das Pendeln in Zukunft teurer werde, regte sich nicht nur Widerstand bei den Randregionen sondern auch bei den Pendlern. Mit der Publikation wurde der Entwurf in die öffentliche Konsultation geschickt. Aufgrund der eingehenden Stellungnahmen wird das Konzept angepasst und voraussichtlich im Sommerhalbjahr 2012 zur politischen Verabschiedung vorgelegt.

Raumkonzept Schweiz

Das zu Beginn des Jahres zur Konsultation versandte Konzept zur „Hauptstadtregion Schweiz“ stiess in den Nachbarkantonen auf breite Zustimmung und so konnte gegen Ende des Kalenderjahres unter Leitung vom Berner Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher (sp) und dem Solothurner Stadtpräsident und Nationalrat Kurt Fluri (fdp) der Verein Hauptstadtregion Schweiz gegründet werden. Das Projekt wurde im Sommer des Vorjahres als Reaktion auf einen vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) präsentierten Entwurf eines Raumkonzeptes lanciert, welcher Bern im Gegensatz zu Zürich, Basel und dem Bassin Lémanique den Status einer erstrangigen Metropolitanregion absprach. Laut Aussagen desselben Bundesamtes wird die Initiative der Hauptstadtregion begrüsst und die zentrale Position des Politzentrums Berns in der räumlichen Entwicklung der Schweiz anerkannt. Der sich in Arbeit befindende, neue Entwurf zum Raumkonzept Schweiz behandle Bern denn auch auf Augenhöhe mit den drei Metropolen.

Raumkonzept Schweiz

Dass Bern im Raumkonzept Schweiz im Gegensatz zu den Metropolitanräumen Basel, Zürich und Genf-Lausanne nur der zweitrangige Status einer Hauptstadtregion eingeräumt wurde, führte im Kanton auch im aktuellen Jahr zu lebhaften Debatten über eine mögliche Stärkung Berns im nationalen Standortwettbewerb. Damit Bern trotzdem mit den drei stärksten Wirtschaftszentren gleichziehen könnte, wurde betont, dass ein intaktes und gut erschlossenes Politzentrum unerlässlich sei für den ökonomischen Erfolg der Schweiz. Um jedoch auch bevölkerungsmässig mit den drei Metropolitanräumen mitzuhalten, würde die Hauptstadtregion Bern ein kantonsübergreifendes Netzwerk benötigen, welches in unmittelbarer Pendlerdistanz liegende Städte wie Solothurn, Neuenburg, Freiburg, Biel und Thun einschliessen müsste. Stadt und Kanton Bern lancierten deshalb per Juli unter strategischer Leitung einer Behördendelegation das Projekt „Hauptstadtregion Schweiz“. In der Startphase wurde das Projekt einer externen Arbeitsgemeinschaft unterstellt, welche eine Situationsanalyse und ein Konzept für die Zusammenarbeit in der Hauptstadtregion erarbeiten soll.

Raumkonzept Schweiz

Grosses Aufsehen erregte namentlich in der Region Bern ein Entwurf des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) für ein zukünftiges Raumkonzept für die Schweiz. Dieses soll die strategische Grundlage für die Raumentwicklung der nächsten zwanzig Jahre bilden. Einen Beschluss über das Konzept und über den Grad seiner Verbindlichkeit wird der Bundesrat erst nach der für 2009 vorgesehenen Konsultation der Kantone fassen. Aufgrund von international definierten Kriterien, welche primär wirtschaftliche Aspekte abdecken, erklärte das ARE die Agglomerationen Zürich, Genf-Lausanne und Basel zu den drei Metropolitanräumen der Schweiz. Die in Bezug auf Wirtschaftsleistung und Einwohnerzahl an vierter Stelle liegende Agglomeration Bern wurde eine Stufe tiefer, als so genannte Hauptstadtregion eingeordnet. Ursprünglich war der Raum Bern sogar bloss als „Städtenetz“ auf derselben Ebene wie die um ein Mehrfaches kleinere Region Aarau-Olten eingeteilt worden. Für die bernischen Behörden war dies ein ungerechtfertigter Prestigeverlust, der unter anderem die Agglomeration im internationalen Standortwettbewerb benachteiligt. Sie befürchteten insbesondere auch, bei national mitfinanzierten Infrastrukturprojekten beispielsweise für den öffentlichen Verkehr in Zukunft gegenüber den vier anderen schweizerischen Grossstädten benachteiligt zu werden. Dafür, dass diese Ängste nicht unbegründet sind, sorgte das ARE selbst, indem es postulierte, dass der Bund die Metropolitanräume Basel, Genf/Lausanne und Zürich bei der Entwicklung der Infrastrukturen bevorzugt behandelt und „die Entwicklungsdynamik … in erster Priorität in die metropolitanen Entwicklungsschwerpunkte gelenkt werden“ soll.

Raumkonzept Schweiz

Au printemps, l’Office fédéral du développement territorial (ARE) a lancé la procédure de participation concernant le Projet de territoire Suisse. Cette démarche vise à susciter le débat au sein de la population et des milieux concernés afin de définir une stratégie à moyen et long terme pour la politique d’aménagement du territoire de la Confédération. Dans ce cadre, la Commission suisse pour les questions immobilières (CSQI), composée des principales associations de l’industrie, de l’immobilier et de la construction, ainsi que des organisations faîtières de l’économie, a pris position au moyen d’une brochure publiée en juin. Elle a plaidé en faveur de la densification des constructions dans les villes et les agglomérations et d’une meilleure utilisation des volumes bâtis, notamment par la reconversion des friches industrielles. La CSQI a en outre souligné la nécessité de coordonner l’aménagement du territoire et la législation sur l’environnement afin d’éviter les contradictions et blocages qui mettent en péril une approche globale du territoire national. Enfin, elle a exprimé le souhait d’une harmonisation du droit des constructions et d’un renforcement de la politique d’encouragement de l’accès à la propriété du logement.

Raumkonzept Schweiz

In einer ausführlichen Nationalratsdebatte zum Verhältnis zwischen Wirtschaftswachstum und Verbandsbeschwerderecht betonte der Bundesrat, er sei nicht bereit, das Verbandsbeschwerderecht aufzuheben, wolle aber strenge Massnahmen ergreifen, um dessen Anwendung zu verbessern, insbesondere die Koordination des Vollzuges von Raumplanungs- und Umweltschutzgesetz bei publikumsintensiven Einrichtungen wie Einkaufszentren.Zur Initiative der FDP-ZH zur Aufhebung des Verbandsbeschwerderechts siehe hier. Zu den Einsprachen gegen das Zürcher Fussballstadion, das im Hinblick auf die Europameisterschaft 2008 erstellt werden soll, siehe hier.

Verbandsbeschwerderecht

Eine Empfehlung von Ständerat Hofmann (svp, ZH) verlangte die Zusammenfassung der Raumordnungsfachstellen in der Bundesverwaltung. Bei der anstehenden Zusammenlegung des BWA mit dem Bawi sei es sinnvoll, die Abteilung Regionalpolitik des BWA mit dem bestehenden Bundesamt für Raumplanung zu einem neuen Bundesamt für Raumordnung zusammenzufassen. Die Empfehlung wurde in der Sommersession des Ständerates mit deutlicher Mehrheit überwiesen. Während derselben Sitzung wurde eine weitere Empfehlung Hofmann überwiesen (99.3055), die vom Bundesrat eine Aufstockung des Personalbestandes des Bundesamtes für Raumplanung verlangt. Der Vorstoss wurde damit begründet, dass das Bundesamt mit der Annahme des revidierten Raumplanungsgesetzes durch das Volk vor neuen Aufgaben stehe. Die Vereinheitlichung des Vollzugs sowie die vermehrte Koordination zwischen den Kantonen erforderten zusätzliches Personal. Ein gleich lautendes Postulat Durrer (cvp, OW) (99.3145) wurde vom Nationalrat in der Herbstsession überwiesen.

Vorstösse zur Aufstockung der Raumplanungsverwaltung des Bundes (1999)

Im Rahmen der Neukonzeption des Finanzausgleichs kündigte der Bundesrat auch eine recht umfassende Neuzuordnung der Bundes- und Kantonskompetenzen an. Von den 50 Aufgabenbereichen, in welchen heute Bund und Kantone gemeinsam tätig sind, möchte er 29 entflechten. Acht Bereiche - darunter die Agrarpolitik und der Nationalstrassenbau - sollen ganz vom Bund übernommen werden, für dreizehn Bereiche - darunter die Berufsbildung, die Wohnbauförderung und die Raumplanung - wären allein die Kantone zuständig und bei acht weiteren würden sich der Bund und die Kantone in die Verantwortung teilen. In der Vernehmlassung kritisierte die SP das Projekt am heftigsten. Zum einen, weil sie angesichts der bestehenden Koordinationsprobleme die zentralstaatlichen Kompetenzen grundsätzlich stärken und nicht abbauen möchte, zum anderen, weil sie von der Kantonalisierung Einsparungen und Leistungsabbau befürchtet. (Zum Finanzausgleich und der Auflistung der von der Entflechtung betroffenen Gebiete siehe hier.)

Finanzausgleichs Neuzuordnung der Bundes- und Kantonskompetenzen

Eine vom Obwaldner Landammann Adalbert Durrer (cvp) präsidierte Expertenkommission befasste sich mit der Umsetzung einer 1991 überwiesenen Motion Zimmerli (svp, BE) (90.780), welche eine Lockerung des Raumplanungsgesetzes (RPG) im Bereich Landwirtschaft und Landschaft fordert. Die Experten schlugen vor, dass in der Landwirtschaftszone nicht mehr nur bodenabhängige Nutzungen möglich sein sollen. Zugelassen wären künftig auch Bauten und Anlagen, die zur langfristigen Erhaltung eines Landwirtschafts- oder Gartenbaubetriebs dienen. Darunter fallen auch bodenunabhängige Betriebsteile wie die Intensivmast oder Hors-sol-Kulturen und Anlagen für die Aufbereitung, die Lagerung und den Verkauf von betriebseigenen Erzeugnissen. Mit einem erweiterten Ausnahmetatbestand im RPG sollen die Kantone ausserdem die Kompetenz erhalten, Zweckänderungen von bestehenden Bauten ausserhalb der Bauzone zuzulassen, wenn das dadurch erzielbare Einkommen zur langfristigen Erhaltung des landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betriebs erforderlich ist. Nicht beanspruchte landwirtschaftliche Gebäude könnten als Ferienwohnungen genutzt werden. Der vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Kommissionsvorschlag stiess in Umweltkreisen, bei Parteien und der Wirtschaft auf massive Kritik und wurde auch von einer Mehrheit der Kantone abgelehnt. So würde gemäss vielen Kritikern die bisherige strikte Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet unterlaufen, und es drohe eine beschleunigte Zersiedelung. Auf Opposition stiess vor allem auch die Zulassung bodenunabhängiger Agrar-Industrie. So befürchtete das Gewerbe eine Privilegierung der Bauern, welche auf billigstem Boden auf gewerbliche Tätigkeit umsteigen könnten. Nur die SVP und der Schweizerische Bauernverband begrüssten die Vorlage vorbehaltlos.

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BRG 96.040)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Die Deutsch-Schweizerische Raumordnungskommission zog anlässlich ihres 20-Jahr-Jubiläums eine positive Bilanz zu ihrer bisherigen grenzüberschreitenden Tätigkeit. Für das dritte Jahrzehnt schlug die deutsche Bundesministerin Irmgard Schwaetzer vor, an einer Raumordnung im Sinne des Europas der Regionen zu arbeiten und dabei auch den Grenzbereich Frankreichs einzubeziehen.

20-Jahr-Jubiläum der Deutsch-Schweizerische Raumordnungskommission 1994

Im November nahm der Bundesrat von dem von ihm in Auftrag gegebenen Realisierungsprogramm zur Schliessung der Vollzugslücken in der Raumplanung Kenntnis. Das Programm, welches nützliche departementsübergreifende Impulse ausgelöst habe, soll dem Parlament zusammen mit den Grundzügen der Raumordnung vorgelegt werden.

Grundzüge der Raumordnung Schweiz 1996-1999

Am 27. August feierte die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung (VLP) in einem Festakt in Zürich ihr 50-jähriges Bestehen. Der am 26. März 1943 in der Limmatstadt gegründete Verband ist heute die bedeutendste schweizerische Privatorganisation auf dem Gebiet der Raumplanung. In ihr sind alle Kantone, über 1'600 Gemeinden sowie zahlreiche übrige Mitglieder vertreten. Die VLP setzt sich auf Gemeinde-, Kantons- und Landesebene für eine geordnete räumliche Entwicklung sowie eine sinnvolle Nutzung des Bodens für die bestehende und die nachfolgenden Generationen ein. Sie wird derzeit vom Baselbieter Regierungsrat Eduard Belser präsidiert.

50-Jahr-Jubiläum der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung 1993

Eine Aufwertung der Stellung der Kantone in der Bundespolitik wünscht auch die CVP. Ständerat Cottier (cvp, FR) und Nationalrat Engler (cvp, Al) (93.3169) reichten identische Motionen ein, in denen sie namentlich auch institutionelle Änderungen fordern. So soll beim Kantonsreferendum die heute erforderliche Anzahl von acht beteiligten Kantonen gesenkt werden, damit beispielsweise die sechs mehrheitlich französischsprachigen Kantone eine Volksabstimmung verlangen können, und zusätzlich soll auch ein ähnlich ausgestaltetes Initiativrecht eingeführt werden. Vorgeschlagen wird in den Motionen auch ein Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone bei der Aussenpolitik und die Bildung einer nationalen Regierungskonferenz aus Vertretern des Bundesrates und der Kantonsregierungen.

(Mo. 93.3175) Erneuerung des Föderalismus

Im Dezember letzten Jahres hatte der Ständerat - gegen den Willen des Bundesrates - eine Motion von Zimmerli (svp, BE) (90.780) überwiesen, in welcher durch eine Teilrevision des Raumplanungsrechts eine teilweise Öffnung von Landwirtschaftszonen für landwirtschaftsfremde Bauten verlangt wurde. Im Mai kam der Bundesrat dem Auftrag des Parlaments nach, indem er eine Expertenkommission unter der Leitung des Obwaldner Baudirektors Durrer einsetzte. Das 18köpfige Gremium setzt sich aus Fachleuten der Landwirtschaft, des Natur- und Heimatschutzes, der Raumplanung und der Wirtschaft zusammen.

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BRG 96.040)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Unterdessen erhielt das Lager der Gegner der dringlichen Bundesbeschlüsse weiteren Zulauf. Am 18. Oktober stellte die Schweizerische Bankiervereinigung beim Vorsteher des EJPD den Antrag auf eine vorzeitige Annulierung der vor gut einem Jahr getroffenen Massnahmen, nur zu froh, damit etwas von der herben Kritik an den jüngsten Hypothekarzinserhöhungen ablenken zu können.

Bundesbeschluss über Teuerungsbekämpfungsmassnahmen (BRG 90.055)

Organisation der Bundesrechtspflege. Abstimmung vom 1. April 1990
Beteiligung: 40,7% Nein: 863 524 (52,7%) Ja: 775 870 (47,3%)
Parolen:
Nein: SP (1*), GPS, LdU, SD (2), POCH, PdA, GBS; SGB, CNG; Konsumentenbund, Mieterverband.
Ja: FDP, CVP (6), SVP (5), LP (1*), AP; Redressement National.
Stimmfreigabe: EVP (3 Nein, 2 Ja*)
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Am 1. April lehnte der Souverän die Revision mit einer Mehrheit von 52,7% ab. Die stärkste Ablehnung ergab sich in den Kantonen Jura (65%), Genf, Neuenburg und Schwyz; die grössten Ja-Anteile wiesen Appenzell-Innerrhoden (55%), Nidwalden und Waadt auf. Eine nach dem Urnengang durchgeführte Befragung zeigte, dass die Anhänger der bürgerlichen Parteien die Parteiparolen nur schlecht befolgt hatten: einzig die Sympathisanten der SVP waren mehrheitlich hinter der Revision gestanden (60%), beim Freisinn hielten sich Gegner und Befürworter die Waage, während bei der CVP die Ablehnung mit 57% dominierte.

Brg. Revision der Bundesrechtspflege