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La nouvelle loi fédérale sur les marchés publics (LMP) oblige les soumissionnaires obtenant des marchés publics en Suisse à respecter les conditions de travail et les règles relatives à la protection des travailleurs. Jacques Bourgeois (plr, FR) demande au Conseil fédéral d'analyser, particulièrement au lieu d'exécution des travaux, l'application effective des dispositions. En cas d'acception de son postulat, il devra également présenter, dans un rapport, des mesures et des sanctions pour que les soumissionnaires ou les partenaires contractuels de la Confédération les respectent.
Comme souhaité par le Conseil fédéral, le Conseil national a adopté le postulat.

Sanctions au lieu d'exécution des travaux (Po. 19.4213)

Mittels eines im Juni 2019 eingereichten Postulats wollte Claude Béglé (cvp, VD) den Bundesrat beauftragen, die Schaffung eines Fonds, welcher die Forschung und Entwicklung von neuen antimikrobiellen Wirkstoffen fördern soll, zu prüfen. Damit beabsichtigte er, die in diesem Bereich ins Stocken geratene Forschung zu fördern – etwas, was seiner Ansicht nach notwendig sei, um dem Resistenzproblem zu begegnen und um die Bevölkerung vor einer Epidemie zu schützen. Nachdem der Bundesrat in seiner Stellungnahme das Geschäft zur Ablehnung empfohlen hatte – unter anderem, weil die Resistenzthematik auf supranationaler Ebene angegangen werden müsse und nicht einfach durch neue Antibiotika gelöst werden könne –, lehnte der Nationalrat in der Herbstsession 2019 das Postulat diskussionslos und stillschweigend ab.

Nicht warten bis zu einer schweren Epidemie. Schaffung eines Fonds zur Förderung der Erforschung und der Entwicklung neuer antimikrobieller Mittel (Po. 19.3860)

Im März 2019 reichte Samira Marti (sp, BL) ein Postulat zur Gesundheit von Lesben, Schwulen und Bisexuellen (LGB) ein. Der Bundesrat soll einen Bericht erstellen, in dem auf geschlechterspezifische Vergleiche mit der übrigen Bevölkerung und auf die Identifizierung von Bereichen, in denen die Notwendigkeit zu spezifischen Massnahmen besteht, eingegangen wird. Dabei sollen die Bereiche Zugang zur Medizin, Selbsteinschätzung der Gesundheit, sexuelle Gesundheit, Substanzkonsum und mentale Gesundheit abgedeckt werden. Aus internationalen Studien gehe hervor, dass Personen der LGB-Community einen schlechteren Gesundheitszustand und einen erschwerten Zugang zu Pflegeinstitutionen hätten als der Rest der Bevölkerung, erklärte die Postulantin. Dies gelte vor allem für Frauen. Für die Schweiz fehlten allerdings entsprechende «Zahlen und Fakten». Daher solle im Bericht eine Analyse des Schweizer Gesundheitsrapports des BFS, welcher zwar Fragen zum Sexualverhalten und gleichgeschlechtlichen Partnern und Partnerinnen enthalte, allerdings noch nie diesbezüglich ausgewertet worden sei, für den Zeitraum 2007 bis 2017 integriert werden, um so «unter Berücksichtigung möglicher weiterer nationaler Datenbanken endlich eine Faktenbasis für die Schweiz» zu schaffen.
Nachdem das Geschäft im Juni 2019 von Verena Herzog (svp, TG) bekämpft worden war, befasste sich der Nationalrat in der darauffolgenden Herbstsession damit. Gesundheitsminister Berset äusserte sich positiv zum Geschäft. Um die Gesundheitsversorgung in der Schweiz zu optimieren, bedürfe es Daten, die für die gesundheitliche Situation der gesamten Schweizer Bevölkerung repräsentativ seien, bezüglich lesbischen, schwulen und bisexuellen Menschen gebe es jedoch Lücken. Aufgrund seiner Homosexualität besonderes Gehör fand in dieser Frage vermutlich SVP-Ratsmitglied Hans-Ueli Vogt (svp, ZH). Er gab zu bedenken, dass Homosexualität bis in die Siebzigerjahre als Krankheit gegolten habe und ein solcher Bericht womöglich zu einem ähnlichen Ergebnis kommen könne. Dadurch würde die Entstigmatisierung wieder rückgängig gemacht und der «Opferstatus einer Gruppe, die nicht krank ist», verstärkt.
Trotz diesen Worten wurde das Postulat mit 100 zu 90 Stimmen angenommen. Die Fraktionen der Grünen, der SP und der GLP stimmten dem Vorstoss geschlossen zu, die SVP-Faktion sprach sich geschlossen dagegen aus. Gespalten zeigten sich die Fraktionen der FDP, CVP und BDP. Anders als Hans-Ueli Vogt stimmten die Nationalräte Martin Naef (sp, ZH), Angelo Barrile (sp, ZH) und Hans-Peter Portmann (fdp, ZH), die ebenfalls homosexuell sind, für das Postulat.

Vergleichender Bericht über die Gesundheit von LGB (Po. 19.3064)

Robert Cramer (verts, GE) aimerait que le travail sur appel soit mieux réglementé. Il demande donc au Conseil fédéral d'analyser deux options, à savoir la mention d'une durée moyenne du temps de travail dans les contrats de travail et le droit à l'indemnité de chômage pour les travailleuses et les travailleurs sur appel en cas de cotisation sur un salaire brut minimum mensuel de 500 francs pendant 12 mois au cours des deux dernières années.
Le Conseil fédéral propose de rejeter le postulat. En mobilisant le rapport en réponse aux postulats Reynard (15.3854) et Derder (17.3222), il constate qu'aucune tendance à une augmentation du travail sur appel n'a été observée. Le contrat de travail sur appel est soumis à la protection découlant des délais de congé. Les travailleuses et travailleurs sur demande ont le droit de percevoir un salaire calculé sur la moyenne des salaires perçus jusqu'à la fin des rapports de travail. La fixation de durées minimales ou moyennes de travail devrait se régler par le biais des Conventions collectives de travail. S'agissant des indemnités chômage, ils peuvent en bénéficier en cas d'inscription au chômage au terme du délai de congé. Ils peuvent également y prétendre, dans le cas où leur taux d'occupation mensuel a chuté et qu'ils étaient soumis à de faibles fluctuations (moins de 20%) et que, ce faisant, leur contrat de travail s'est transformé en contrat à temps partiel régulier. En principe, si les droits conférés par le Code des obligations (notamment délai de congé) sont exposés, il ne devrait plus y avoir de refus de droit à l'indemnité chômage. L'intervention de Guy Parmelin n'a pas convaincu. Le postulat a été accepté par 24 voix contre 12.

Réglementer le travail sur appel (Po. 19.3748)

In der Herbstsession 2019 schrieb der Nationalrat das Postulat Hardegger (sp, ZH) über Fehlermeldesysteme und medizinische Erkenntnisse für die Verbesserung der Patientensicherheit ab, da die Anliegen des Vorstosses in das Bundesratsgeschäft «KVG. Zulassung von Leistungserbringern» (BRG 18.047) aufgenommen wurden.

Qualitätssicherung

Mittels Postulat forderte Laurent Wehrli (fdp, VD) vom Bundesrat Auskunft über die im Rahmen des elektronischen Patientendossiers (EPD) bereits ergriffenen Massnahmen wie auch über solche, die noch zu ergreifen sind, um die Einführung des EPD voranzutreiben und dessen Nutzung zu unterstützen. Da das Erstellen des EPD für die Leistungserbringenden im ambulanten Bereich freiwillig ist, müssten Vertrauen in das Instrument und die Motivation zu dessen Nutzung geschaffen sowie dessen Vorteile konkret aufgezeigt werden. Balthasar Glättli (gp, ZH) hatte das Postulat in der Frühjahrssession 2019 bekämpft, da er aufgrund des Titels des Vorstosses eine «flächendeckende Einführung» des EPD und die Verletzung der doppelten Freiwilligkeit befürchtet hatte. Er zog die Bekämpfung Anfang Juni 2019 jedoch zurück, nachdem Wehrli im Nationalrat erklärt hatte, dass das Geschäft keine Konsequenzen für den bestehenden rechtlichen Rahmen habe.
Bundesrat Berset befürwortete das Postulat im Namen des Gesamtbundesrats. Dabei unterstrich er noch einmal die Wichtigkeit der doppelten Freiwilligkeit und erklärte, dass man mit den Kantonen in Kontakt stehe, um die Fragen rund um das EPD zu klären. Stillschweigend und diskussionslos nahm der Nationalrat das Geschäft gute zwei Wochen später an.

Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung? (Po. 18.4328)
Dossier: Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit der Strategie E-Health 2.0 erklärte der Bundesrat die Anliegen des Postulats Heim (sp, SO) zur digitalen Gesundheitsagenda und den damit verbundenen Chancen und Risiken als erfüllt. Er beantragte daher in seinem Bericht über die Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2018 die Abschreibung des Geschäfts. Der Nationalrat folgte diesem Antrag im Juni 2019 und schrieb das Postulat ab.

Digitale Gesundheitsagenda. Chancen und Risiken (Po. 17.3435)
Dossier: Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der Bundesrat erachtete die Forderungen des Postulats Bulliard-Marbach (cvp, FR) «E-Health 2030. Die Digitalisierung im Gesundheitsbereich durch eine zukunftsorientierte Studie vorausplanen» mit der im Dezember 2018 verabschiedeten «Strategie eHealth Schweiz 2.0 2018–2022» als erfüllt. In der Folge schrieb der Nationalrat das Geschäft im Juni 2018 ab.

E-Health 2030. Die Digitalisierung im Gesundheitsbereich durch eine zukunftsorientierte Studie vorausplanen (Po.17.3550)
Dossier: Digitalisierung im Gesundheitswesen

Le postulat, déposé par Yannick Buttet (pdc, VS), puis repris par Benjamin Roduit (pdc, VS), porte sur la lutte contre le dumping social et salarial. Le Conseil fédéral est chargé d'examiner les mesures prises par les Etats membres de l'UE en application de la directive sur les travailleurs détachés et de les mettre en parallèle avec les mesures d'accompagnement prises en Suisse dans le cadre de l'accord sur la libre-circulation des personnes. Les parlementaires valaisans doutent de l'application des directives européennes par les Etats membres.
Le Conseil fédéral propose de rejeter le postulat. D'une part, une nouvelle directive concernant le détachement de travailleurs a été élaborée par la Commission européenne afin d'en améliorer l'exécution. Elle rédige actuellement un premier rapport d'évaluation de la mise en œuvre dans les Etats membres. Ainsi, le rapport pourra être utilisé comme base de comparaison. D'autre part, le Conseil fédéral rappelle que les prescriptions de l'UE ont été respectées lors de sa réponse au postulat Müller (07.3901). Finalement, la comparaison est rendue difficile en raison de l'unicité de l'approche suisse, caractérisée par une exécution duale reposant sur une participation déterminante des partenaires sociaux, et de la reprise partielle des dispositions relatives à la libre prestation de services.
Lors du passage au Conseil national, le postulat est adopté par 142 voix contre 37 et 5 abstentions. Le Conseil fédéral devra donc procéder à la comparaison.

Lutte contre le dumping dans le cadre de l'application de la directive de l'UE sur les travailleurs détachés (Po. 17.3126)

Im Rahmen ihrer Debatte zu EFAS beschloss die SGK-NR im Januar 2019 mit 20 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, ein Kommissionspostulat einzureichen. Dabei sollen Bundesrat, Kantone, Versicherungen und Leistungserbringende gemeinsam die Grundlagen für eine mögliche Eingliederung der Pflegeleistungen, insbesondere der Spitex und Pflegeheime, in die einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich erarbeiten. Dazu gehören unter anderem die Herstellung der Kostentransparenz, die Definition der verschiedenen Kostenträger, Pflegeleistungen und Pflegestufen sowie die Schaffung eines nationalen Gremiums für Tarifstrukturfragen in der Pflegefinanzierung. Auch der Bundesrat erachtete die Schaffung solcher Grundlagen neben dem Einbezug der Kantone als Grundlage für die Eingliederung der Pflegeleistungen in EFAS und empfahl das Postulat folglich zur Annahme.
In der Frühjahrssession 2019 erläuterte Thomas Aeschi (svp, ZG) die ablehnende Haltung der Kommissionsminderheit. Sie wolle verhindern, dass aus der Pflegefinanzierung durch die Einbindung der Pflegekosten in EFAS eine eidgenössische Aufgabe gemacht werde – bisher seien Kantone und Gemeinden dafür zuständig. Mit 135 zu 36 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) nahm die grosse Kammer das Postulat dennoch an.

Pflege und einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und stationären Bereich (Po. 19.3002)

Pascal Bruderer Wyss (ps, AG) demande un rapport au Conseil fédéral en vue d'améliorer la protection sociale des indépendants travaillant à la tâche et d'analyser comment les entreprises plateformes pourraient y contribuer. Les indépendants ou les personnes employées à temps partiel, effectuant des courtes missions proposées par ces entreprises en plein essor, sont de moins en moins protégés contre les risques sociaux. Pour y remédier, le Conseil fédéral propose d'accepter le postulat. Le Conseil des Etats suit cette proposition.

Améliorer la protection sociale des indépendants travaillant à la tâche (Po.18.3936)

In der Herbstsession 2018 forderte die SGK-NR mittels Postulat die Erstellung eines Berichtes, welcher die für die Verbesserung der Versorgung von seltenen Krankheiten notwendigen gesetzlichen Anpassungen und finanziellen Rahmenbedingungen aufzeigen sollte. Bei zahlreichen der 19 Massnahmen des nationalen Konzepts «Seltene Krankheiten» seien nicht nur der gesetzliche Auftrag, sondern auch die rechtlichen Voraussetzungen, welche die Durchführung von Projekten und deren finanziellen Unterstützung durch den Bund erlaubten, inexistent. Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage müssten die Beteiligten der entsprechenden Projekte allein für die Projektmittel zur Verbesserung der Versorgung aufkommen. Damit die Versorgung seltener Krankheiten sichergestellt werden könne, sei daher eine Überprüfung, wo gesetzlicher Handlungsbedarf existiere, erforderlich.
In seiner Stellungnahme erklärte der Bundesrat, dass mit dem Konzept «Seltene Krankheiten» beabsichtigt werde, die Versorgung der Betroffenen zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, habe man die Akteure gut in die Projektentwicklung integriert. Das Projekt, welches im Mai 2015 lanciert worden war, sei bis Ende 2019 verlängert worden. Die zusätzliche Zeit solle nun ermöglichen, die Schaffung von Versorgungsnetzen und Referenzzentren zu intensivieren. Da dem Bund jedoch die rechtlichen Kompetenzen fehlten, um Aktivitäten im Rahmen dieser Referenzzentren finanziell unter die Arme zu greifen, sei der Bundesrat bereit, einen Bericht zu erstellen, welcher sowohl den Ist-Zustand und den Handlungsbedarf als auch die Verantwortlichkeit der Kantone und der anderen Stakeholder darlegen solle. Dabei werde man sich bezüglich der Finanzierung an den in der Strategie des Bundesrates «Gesundheit 2020» beschriebenen Finanzierungsgrundsätzen orientieren.
Stillschweigend nahm der Nationalrat den Vorstoss an.

Gesetzliche Grundlage für die Sicherstellung der Versorgung im Bereich der seltenen Krankheiten

Le Conseil fédéral a rendu son rapport en exécution du postulat sur la réduction de l'assujettissement des entreprises touristiques de transport à la loi sur la durée du travail (LDT). Il estime que le cadre légal, avec les révisions de la LDT et de l'ordonnance relative à la loi sur la durée du travail (OLDT), tient compte des préoccupations des entreprises de transport touristique. Selon lui, il ne faut pas davantage libéraliser et ne pas exclure les entreprises de transport touristique du champ d'application de la LDT. Si ces entités devenaient assujetties à la loi sur le travail (LTr), la charge administrative augmenterait, puisque celles-ci devraient obtenir des autorisations exceptionnelles plus fréquemment.

Touristische Transportunternehmen (Po. 16.3351)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

Ständerätin Liliane Maury Pasquier (sp, GE) wollte den Bundesrat mittels Postulat zur Ausarbeitung eines Berichtes über die reproduktionsschädigende Wirkung des Antieptileptikums Depakine und dessen Generika bzw. des Wirkstoffes Valproat beauftragen. Laut der Postulantin würden 10 Prozent der Kinder von Frauen, welche während der Schwangerschaft Valproat einnahmen, mit Missbildungen wie einer Spina bifida oder einem Herzfehler geboren. 30 bis 40 Prozent wiesen Entwicklungsstörungen auf. Obwohl die Effekte von Depakine, welches vor fünfzig Jahren auf den Markt kam, seit längerer Zeit bekannt seien, würden werdende Eltern nicht genügend über die bestehenden Risiken informiert. So sei das Medikament alleine in Frankreich zwischen 2007 und 2014 über 14'000 Schwangeren verschrieben worden – ohne jeglichen Verweis auf mögliche Nebenwirkungen. In der Folge sei eine strafrechtliche Untersuchung eröffnet, eine Sammelklage eingereicht und ein Entschädigungsfonds eingeführt worden. Auch in der Schweiz hätten im vergangenen Jahr mehrere betroffene Familien aufgrund fehlender Risikoaufklärung die Gerichte angerufen. Die Behandlungsrisiken für Schwangere würden erst seit 2015 klar als Nebenwirkung aufgeführt. Da die Schweiz kein Register über Verschreibungen kenne und die Meldung von schwerwiegenden Nebenwirkungen erst seit 2012 obligatorisch sei, sei die Zahl der schwangeren Frauen, welche das Medikament verabreicht bekamen, unbekannt, so die Postulantin. Ihr geforderter Bericht soll daher die Zahl der bei Swissmedic gemeldeten Geburtsschäden und Entwicklungsstörungen, die im Zusammenhang mit Valproat stehen, aufzeigen und gleichzeitig abschätzen, wie viele Fälle in Zukunft erwartet werden würden. Zudem soll die Wirksamkeit der kürzlich eingeführten Massnahmen – unter anderem die Aktualisierungen der Arzneimittelverpackung und der Fachinformationen – zur Prävention neuer Fälle bewertet und eine Erklärung dafür geliefert werden, weshalb Frauen erst Jahre nach dem Bekanntwerden der reproduktionsschädigenden Wirkungen systematisch informiert wurden. Auch im Bericht enthalten sein sollen Vorschläge, welche dazu dienen, ähnliche Vorkommnisse bei anderen Medikamenten zu verhindern. Um den Leidtragenden den Entschädigungszugang auch nach mehreren Jahren garantieren zu können, sollen die bestehenden Instrumente und notwendigen Gesetzesänderungen ebenfalls dargestellt werden.
Bundesrat Alain Berset erklärte, dass die von der Postulantin aufgeworfenen Fragen auch den Bundesrat beschäftigten. Er und seine Ratskolleginnen und -kollegen seien der Meinung, dass vor allem die Schadensprävention verbessert werden müsse, was unter anderem das Ziel des Bundesratsgeschäftes zur Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitssteigerung des Gesundheitssystems sei. Daher beantragte er die Annahme des Postulates.
Die kleine Kammer folgte diesem Antrag und nahm den Vorstoss stillschweigend an.

Valproat und dessen reproduktionsschädigende Wirkungen

Mittels Postulat forderte die SGK-SR den Bundesrat auf, einen Bericht mit Empfehlungen für eine bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende auszuarbeiten. Dabei soll auf Themen wie Palliativ Care, ihre nachhaltige Sicherstellung in der ganzen Schweiz, ihre Finanzierung sowie Zugang zu dieser für alle Menschen eingegangen werden. Zudem sollen die gesundheitliche Vorausplanung, die Sensibilisierung der Bevölkerung und der allfällige vom Bundesrat vorgesehene Regulierungsbedarf in den Bericht einfliessen. Hintergrund des Postulats waren die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms 67 zum Thema «Lebensende».
Bedingt durch die höhere Lebenserwartung nehme der Bedarf nach Angeboten für eine würdige letzte Lebensphase und ein würdiges Sterben zu, so Paul Rechsteiner (sp, SG) für die Kommission während der Ständeratsdebatte in der Sommersession 2018. Man müsse dabei jedoch nicht am Nullpunkt beginnen, da durch die nationale Strategie Palliative Care 2010-2015 bereits viel Vorarbeit geleistet worden sei. Während Werner Hösli (svp, GL) das Postulat in einigen Punkten kritisierte – unter anderem würde mit dem Postulat ein teurer Markt für das schmerzlose Sterben angepeilt und der Titel des Vorstosses trage der hervorragenden Arbeit, die in diesem Gebiet getätigt werde, keine Rechnung –, sprach sich Alain Berset im Namen des Gesamtbundesrates für das Geschäft aus. Es sei bereits einiges in diesem Bereich gemacht worden, trotzdem gebe es noch wichtige medizinische und ethische Herausforderungen, die bewältigt werden müssten wie zum Beispiel die Förderung des Zugangs zu Palliativmedizin für Menschen, die den Rest ihres Lebens zuhause verbringen wollen. Zudem dürfe man die Komplexität in diesem Gebiet und die hohen Anforderungen an die beteiligten Fachleute nicht unterschätzen. Stillschweigend nahm der Ständerat das Postulat an.

Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende (Po. 18.3384)
Dossier: Palliative Care

Le postulat pour la promotion du don des cellules souches sanguines au sein de l'armée suisse a été classé, comme le souhaitait le Conseil fédéral. Dans son rapport sur «les motions et postulats des conseils législatifs 2017», il indiquait avoir répondu à ses objectifs. Le DDPS, en collaboration avec Transfusion CRS Suisse, informe depuis 2014 les nouvelles recrues de l'existence du programme du don de cellules souches du sang. Depuis, plus de 500 recrues se sont manifestées comme donneurs potentiels, renforçant ainsi sensiblement la qualité du registre suisse des donneurs de cellules souches du sang. En 2017, une campagne de sensibilisation a également été déployée dans six centres de recrutement de l'Armée suisse. Une évaluation intermédiaire a montré que les circonscrits et circonscrites étaient alors davantage conscients de l'importance de ces dons. La campagne était initialement limitée à une année, mais l'armée s'est déclarée en faveur d'une prolongation.

Förderung der Blutstammzellenspende in der Schweizer Armee

Im Dezember 2017 reichte Rebecca Ruiz (sp, VD) ein Postulat ein, mit welchem sie den Bundesrat beauftragen wollte, die Förderung der ärztlichen Zweitmeinung zu konkretisieren. Es solle dabei unter anderem geprüft werden, welche finanziellen Auswirkungen generell vorgesehene ärztliche Zweitmeinungen auf lange Sicht hätten, welche Massnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung der Patienten für ein zweites ärztliches Gutachten erforderlich seien und inwiefern es zweckmässig sei, durch die Tarifpartner eine eigene Position für die ärztliche Zweitmeinung zu schaffen. Zudem müsse begutachtet werden, wie man bei Ärztinnen und Ärzten auf höhere Akzeptanz gegenüber der Zweitmeinung, einem Patientenanliegen, stossen könne und welche gesetzlichen Änderungen allenfalls vonnöten seien. Gemäss der Postulantin werde die Förderung der ärztlichen Zweitmeinung bereits im Bericht der Expertengruppe zur Dämpfung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen als mögliche Sparoption behandelt. Weiter sei die Schweiz der OECD zufolge Teil der Ländergruppe mit den meisten Hüft- und Knieersatzoperationen pro 100'000 Einwohner. Dies deute darauf hin, dass es zu unnötigen Operationen käme; die Förderung ärztlicher Zweitmeinungen könnte diese verhindern und zu wirksameren Behandlungen führen. So würden nicht nur Folgerisiken vermieden, sondern auch eine Kostensenkung der OKP realisiert, was eine Dämpfung der Gesundheitskosten wie auch eine Qualitätssteigerung des schweizerischen Gesundheitssystems bewirken würde.
Da der Bundesrat infolge des bereits von Ruiz erwähnten Berichtes beschlossen hatte, sich verstärkt um eine Kostendämpfung im Gesundheitswesen zu bemühen, beantragte er die Annahme des Postulates. Das EDI sei mit der Prüfung der im Bericht vorgeschlagenen Massnahmen und dem Vorlegen von Umsetzungsvorschlägen beauftragt worden. In diesem Zusammenhang würden die im Postulat Ruiz gestellten Fragen ebenfalls geprüft werden.
Stillschweigend folgte der Nationalrat Mitte März 2018 der Empfehlung des Bundesrates und nahm das Postulat an.

Wie die Förderung der ärztlichen Zweitmeinung konkretisieren?

Nationalrätin Marina Carobbio Guscetti (sp, TI) reichte Ende 2017 ein Postulat ein, mit welchem sie den Bundesrat dazu aufforderte, einen Bericht über die Schweizer Spitäler und deren zukünftigen Investitionen in Infrastruktur und Technologien auszuarbeiten. Darin sollten unter anderem Massnahmen zur Verhinderung eines Wettkampfs um Investitionen aufgezeigt werden, um daraus resultierende Überkapazitäten zu vermeiden. Gemäss der Postulantin würde der durch die Regelung der Spitalfinanzierung im KVG verstärkte Wettbewerb zu vermehrten Investitionen in den besagten Bereichen führen. Dies sei mit einem Kostenwachstum verbunden und nicht vonnöten. Freilich müssten veraltete Spitalinfrastrukturen erneuert werden, jedoch steigere sich dadurch auch die Attraktivität der Spitäler, was eine Verzerrung des Systems zur Folge habe – werden doch die Investitionen durch die laufenden Einnahmen finanziert, welche in erster Linie von Pauschalen stammen. Laut Carobbio würden einige Spitäler eine Wachstumsstrategie verfolgen, welche neben den besagten Überkapazitäten in gewissen Fällen auch Solvabilitätsprobleme mit sich bringe und auf Dauer nicht für alle Betroffenen aufgehen könne.
In seiner Stellungnahme verwies der Bundesrat darauf, dass mit der Revision der Spitalfinanzierung, der Einführung der Instrumente der Leistungsfinanzierung sowie der freien Spitalwahl die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und des Qualitätswettbewerbs gefördert werden solle. Es liege an den Kantonen, die Spitallandschaft so zu gestalten, dass die einzelnen Krankenhäuser ihre Infrastrukturen wirksam nutzen könnten und dass sich Einrichtungen für spezifische Leistungen auf einige wenige Spitäler konzentrieren würden. Richte ein Krankenhaus nichtsdestotrotz eine zur Erfüllung des Leistungsauftrages nicht notwendige Infrastruktur ein, müsse es alleine für die Finanzierung aufkommen, weil sich die Vergütung über die Fallpauschale auf die erbrachten Leistungen beziehe, nicht auf die verfügbare Infrastruktur. Da es dank dem medizinischen Fortschritt zunehmend möglich sei, Behandlungen vom stationären zum ambulanten Bereich zu transferieren, sei es essentiell, unnötige Investitionen und Überkapazitäten zu vermeiden. Sowohl die Machbarkeitsstudie „Finanzierung der Investitionen und gemeinwirtschaftlichen Leistungen von Spitälern" wie auch die Studie in Erfüllung der Motion „Transparenz bei der Spitalfinanzierung durch die Kantone" untersuchten die Spitalinvestitionen im Zeitraum 2010-2014 respektive 2016. Der Bundesrat pflichtete der Postulantin bei, dass weitere Untersuchungen bezüglich der zukünftigen Spitalinvestitionen und Massnahmen zur Vermeidung von Überkapazitäten erforderlich seien. Daher beantragte er die Annahme des Vorstosses.
Mitte März 2018 folgte der Nationalrat dieser Empfehlung und nahm das Postulat stillschweigend an.

Spitäler. Überkapazitäten und Investitionen in die Infrastruktur und in Technologien

Im September 2019 forderte die grüne Fraktion vom Bundesrat einen Bericht zu Möglichkeiten zur Verbesserung und Vereinheitlichung der Praxis der Prämienverbilligung in den Kantonen. Das bei Einführung des KVG formulierte Ziel einer Prämienbelastung von maximal 8 Prozent des Einkommens werde heute klar verfehlt, betonte die Fraktion.
Der Bundesrat verwies auf den im März 2017 angenommenen Entwurf zur finanziellen Entlastung der Familien bei der Krankenversicherung, mit dem die Situation von Familien mit unteren und mittleren Einkommen verbessert werden sollte. Des Weiteren betonte er den engen Zusammenhang zwischen Prämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe, der den grossen Handlungsspielraum der Kantone in diesem Bereich rechtfertige. Dennoch halte auch er den starken Rückzug mehrerer Kantone in diesem Bereich – zehn Kantone finanzierten 2016 weniger als einen Drittel, elf Kantone weniger als die Hälfte der Prämienverbilligungsbeiträge – für problematisch. Deshalb erklärte er sich bereit, einen entsprechenden Bericht, der auch das Postulat Humbel (cvp, AG; Po. 17.3880) aufnehmen und den Bericht zur Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen berücksichtigen sollte, zu verfassen.
In der Wintersession 2017 bekämpfte Verena Herzog (svp, TG) das Postulat, das folglich in der Frühjahrssession 2018 vom Nationalrat behandelt wurde. Dabei verzichtete die Thurgauerin auf eine Stellungnahme. Der Bundesrat lud die Nationalrätinnen und Nationalräte nochmals dazu ein, das Postulat anzunehmen, zumal der Rat in der Wintersession 2017 bereits die für den Bundesrat inhaltlich nahezu identische Motion Humbel angenommen habe. Bei 96 zu 84 Stimmen (bei 1 Enthaltung) führten die geschlossen Nein-stimmenden SVP- und FDP-Fraktionen zur Ablehnung des Postulats der grünen Fraktion.

Prämienverbilligungen bei den Krankenkassen verbessern und vereinheitlichen (Po. 17.3877)
Dossier: Prämienverbilligung

Bea Heim (sp, SO) forderte 2017 den Bundesrat mittels Postulat auf, zusammen mit den Kantonen und den zuständigen Institutionen einen Bericht zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zu erstellen. Die Politik bezüglich E-Health-Strategie sei bis anhin primär durch Themen wie das elektronische Patientendossier geprägt gewesen. Künftig werde die Digitalisierung allerdings «noch viel mehr in der Gesundheitsversorgung verändern», wobei dem Nutzen für die Versicherten sowie den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten eine zentrale Position zukommen sollte. Daher forderte die Postulantin, im Bericht einerseits die mit der Digitalisierung verbundenen Chancen, aber auch Risiken für die Qualität im Gesundheitswesen aufzuzeigen und andererseits anhand einer digitalen Gesundheitsagenda, welche einem Massnahmenplan entspricht, Aufgabenzuständigkeiten zu beschreiben. Durch die digitale Gesundheitsagenda sollten auf diese Weise unter anderem folgende Ziele erreicht werden: die Optimierung der Behandlungsqualität; das Ausschöpfen des durch die Digitalisierung ermöglichten Potentials für die Versorgung von chronisch Kranken, Gehbehinderten sowie älteren Patientinnen und Patienten; die Stärkung der medizinischen Versorgung in ländlichen Regionen wie auch die Kostenentlastung des Gesamtsystems.
Der Bundesrat stimmte dem Anliegen der Postulantin in seiner Stellungnahme zu und erklärte, man werde die im Vorstoss geforderten Schritte im Rahmen der Erarbeitung der Strategie E-Health 2.0 prüfen. Stillschweigend nahm der Nationalrat das Postulat in der Herbstsession 2017 an.

Digitale Gesundheitsagenda. Chancen und Risiken (Po. 17.3435)
Dossier: Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mittels Postulat forderte die Freiburger Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (cvp, FR) Mitte Juni 2017 die Ausarbeitung eines zukunftsorientierten Berichts zur laufenden Digitalisierung im Gesundheitsbereich. Konkret soll der Bericht erwartete Veränderungen im Berufsalltag von medizinischen Fachkräften bis 2030 und die Auswirkungen der Digitalisierung auf deren Ausbildung sowie auf das Gesundheitswesen insgesamt beinhalten. Ebenfalls Teil des Berichts sollen Begleitmassnahmen zur Digitalisierung bezüglich Datenschutz und Akzeptanz durch die Patientenschaft sein. Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Annahme. Er verwies in seiner Stellungnahme auf die Strategie E-Health Schweiz 2.0, im Zuge welcher die Umsetzung des Postulats geprüft werden könne. In der Herbstsession 2017 nahm die grosse Kammer das Geschäft stillschweigend an.

E-Health 2030. Die Digitalisierung im Gesundheitsbereich durch eine zukunftsorientierte Studie vorausplanen (Po.17.3550)
Dossier: Digitalisierung im Gesundheitswesen

Im Juni 2017 reichte Edith Graf-Litscher (sp, TG) ein Postulat zu den Chancen und Risiken der digitalen Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen ein. Mittels bundesrätlichem Bericht sollen mögliche Vor- und Nachteile sowie notwendige Rahmenbedingungen zur Nutzung des Potenzials und zur Minimierung von Risiken dargelegt werden.
Die Landesregierung empfahl den Vorstoss zur Annahme und erklärte, dass im Kontext der Strategie E-Health Schweiz 2.0 auf die Forderung eingegangen werden könne.
Diskussionslos und stillschweigend nahm der Nationalrat das Postulat im September 2017 an.
Im Juni 2019 wurde es schliesslich abgeschrieben – dies, nachdem die Strategie E-Health Schweiz 2.0 Ende 2018 verabschiedet worden war.

Potenzial und Rahmenbedingungen für die digitale Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen (Po. 17.3434)

Das Postulat Frehner (svp, BS), mit dem Massnahmen gegen die Überversorgung im Gesundheitswesen geprüft werden sollten, wurde vom Bundesrat 2017 zur Abschreibung beantragt. Zuvor war jedoch kein Bericht erstellt worden, stattdessen verwies die Regierung auf andere Massnahmen, die seit geraumer Zeit umgesetzt worden seien. So sei das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) seit 2007 daran, verschiedene Studien zur Gesundheitsversorgung zu erstellen. Daneben habe der Bundesrat ein nationales Forschungsprogramm (NFP) zum Thema Gesundheitsversorgung beschlossen. Das mit CHF 20 Mio. ausgestattete Programm nahm ab 2015 Gestalt an. Weiter seien auch Anstrengungen zusammen mit den Kantonen unternommen worden, um das Verlagerungspotenzial von der stationären hin zur ambulanten Versorgung besser auszuschöpfen, wobei auch die Versicherer angehört worden seien. Überversorgung und Fehlversorgung – wie von Frehner moniert – würde also bereits Gegensteuer gegeben und die Förderung der Versorgungsforschung führe ebenfalls zu einer Entlastung, erklärte der Bundesrat. Daher könnten das Postulat Frehner und ein älterer Vorstoss Sommaruga (sp, BE) aus dem Jahr 2006 abgeschrieben werden.
Die SGK des Nationalrates zeigte sich kritisch und war mit der Argumentation der Regierung nicht einverstanden. Sie nehme von den Arbeiten und Projekten des Bundesrates Kenntnis, halte aber gleichzeitig fest, dass zur Reduktion der Überversorgung noch konkrete Massnahmen fehlen würden. Gerade dass kein Bericht erstellt wurde, war der Kommission ein Dorn im Auge, weswegen sie dem Ratsplenum beantragte, Frehners Postulat noch nicht abzuschreiben. Dem folgte die grosse Kammer im Juni 2017, womit der Auftrag an die Regierung aufrechterhalten blieb.

Massnahmen gegen die Überversorgung im Gesundheitswesen

Im Mai 2017 hat der Nationalrat ein Postulat Mazzone (gp, GE) angenommen. Die Grüne warnte mit ihrem Vorstoss vor Aluminiumsalzen, die in Deodorants vorkommen und auf einige Körperzellen eine toxische Wirkung entfalten können. Sie stützte sich in ihrer Argumentation auf eine Studie der Universität Genf. Zu drei Punkten bat die Postulantin den Bundesrat, Stellung zu nehmen: Zunächst sollten die zu diesem Thema veröffentlichten Studien analysiert werden, um Massnahmen des Bundes prüfen zu können. Dann müsse in die Wege geleitet werden, dass eine rechtliche Grundlage geschaffen werde, um die Hersteller verpflichten zu können, auf ihren Produkten Warnhinweise zu platzieren. Damit sollten Konsumentinnen und Konsumenten auf die gesundheitsschädigenden Eigenschaften solcher Produkte aufmerksam gemacht werden können. Als letzte und einschneidendste vorgeschlagene Massnahme sollte geprüft werden, ob ein schweizweites Verbot für Aluminiumsalze enthaltende Deodorants angezeigt sei.
Der Bundesrat zeigte sich offen gegenüber dem Anliegen, denn die Sicherheit der sich auf dem Markt befindlichen Produkte sei wichtig. Nachdem das Postulat nach der Einreichung im Vorjahr von Nationalrat Imark (svp, SO) noch bekämpft worden war, gelangte es auf die Agenda der Frühjahrssession 2017. Dort kochte die Stimmung hoch – unerwartet, wie Bundesrat Berset selbst in seiner Ansprache feststellte. Er habe sich nicht vorstellen können, dass eine derart emotionale Debatte über Aluminiumsalze geführt werden würde, was ihn sogleich leicht ins Schwitzen gebracht habe. Jedenfalls sprach er sich für die Annahme des Postulates aus, weil es wichtig sei, einen Standpunkt für die Schweiz zu finden, und es auch im Sinne einer Information der Öffentlichkeit angezeigt sei, diese Thematik vertieft zu betrachten. Ein Bericht dürfe hier durchaus drin liegen. Damit entgegnete er Imarks vehementes Anrennen gegen die Annahme des Postulates. Es sei – so der Solothurner – schlicht nicht nötig, dass die Schweiz hier vorpresche und Verbote erlasse, während zahlreiche Behörden der EU und die Kosmetikindustrie keine Hinweise auf medizinische Risiken durch diesen Inhaltsstoff erkannt hätten. Die Ratslinke warf Imark vor, dass er ausblende, dass es mit dem Postulat zunächst nur um eine Bestandsaufnahme gehen würde. Nach einer hitzigen Debatte setzte sich eine Mehrheit von 126 gegen 58 Stimmen, letztere stammten bis auf eine alle aus der SVP-Fraktion, für die Annahme des Postulates durch.

Achtung, Gefahr! Aluminiumsalze in Deodorants (Po. 16.3762)

Der Bundesrat habe zu prüfen, auf welche Weise touristische Transportunternehmen wie Seilbahnen in arbeitsrechtlicher Hinsicht entlastet werden könnten. Dieser Meinung war der Ständerat in der Herbstsession 2016 und überwies diskussionslos eine Postulat seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-SR). Das Arbeitszeitgesetz (AZG) sei, so Ständerat Wicki (fdp, NW) für die Kommission, für touristische Betriebe nur partiell geeignet. Er schlug dem Bundesrat vor, das AZG entweder für touristische Betriebe flexibel anzuwenden oder touristische Unternehmen aus dessen Geltungsbereich zu entheben.

Touristische Transportunternehmen (Po. 16.3351)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung