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Der geplante Zusammenschluss der sechs im Medienbereich tätigen Arbeitnehmerverbände zur neuen Gewerkschaft Comedia ging nicht reibungslos vonstatten. Zwei der sechs am Projekt beteiligten Organisationen verzichteten auf ein Mitmachen. In einer Urabstimmung beschlossen die Angehörigen des rund 6'000 Mitglieder umfassenden Verbands der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) mit relativ knappem Mehr, der neuen Organisation nicht beizutreten. Die vor allem in der Deutschschweiz beheimateten Gegner führten an, dass sich ihr Berufsbild zu sehr von demjenigen der Drucker unterscheide und auch die automatische Zugehörigkeit zum SGB für einige Medienschaffende nicht unproblematisch wäre. Etwas später fiel auch beim Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) der Beitrittsentscheid negativ aus. Zwar stimmten in einer Urabstimmung 53% der Fusion zu, erforderlich wäre aber ein qualifiziertes Mehr von 60% gewesen. Im Gegensatz zum SVJ gehört das SSM dem SGB bereits an und kam bei dieser vor allem aus Radio- und Fernsehangestellten gebildeten Organisation die Gegnerschaft vor allem aus der Westschweiz.
Die bereits zum SGB gehörenden Organisationen Gewerkschaft Druck und Papier (GDP), Schweizerische Journalistinnen und Journalistinnen-Union (SJU) und Schweizerischer Lithographenbund (SLB) stimmten an Delegiertenversammlungen der Fusion zu; einen Beitrittsbeschluss fassten ebenfalls die Mitglieder des Angestelltenverbands des Schweizer Buchhandels (ASB).
An einem Kongress am 12. Dezember in Bern wurde die neue Gewerkschaft Comedia gegründet und der bisherige Präsident der GDP, Christian Tirefort, zum Präsidenten gewählt.

Gründung der neuen Medien-Gewerkschaft Comedia

Das Parlament behandelte den Bericht des Bundesrates über die 84. (seerechtliche) Tagung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) von 1996. Gemäss geltender Praxis möchte die Landesregierung die dabei beschlossenen Übereinkommen nicht ratifizieren, da sie nicht in allen Punkten der bestehenden schweizerischen Gesetzgebung entsprechen. Sie meinte, die Gesetzesänderungen, die notwendig wären, würden nicht im Verhältnis zur Bedeutung stehen, welcher der Meerschiffahrtssektor in der Schweiz hat (21 Schiffe mit rund 400 Seeleuten). Gegen einen Minderheitsantrag aus dem links-grünen Lager, welches die in den ILO-Abkommen enthaltenen Mindeststandards grundsätzlich ratifizieren möchte, um so auch gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft ein Zeichen zu setzen, beschloss der Nationalrat mit 79 zu 58 Stimmen, vom Bericht lediglich Kenntnis zu nehmen. Den gleichen Entscheid traf auch der Ständerat.

Übereinkommen der ILO Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung auf 15 Jahre

Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament ebenfalls seinen Bericht über drei Übereinkommen der ILO, nämlich die Konventionen Nr. 176 über den Arbeitsschutz in Bergwerken, das Protokoll von 1995 zum Übereinkommen Nr. 81 über die Arbeitsaufsicht sowie das Übereinkommen Nr. 177 und die dazugehörige Empfehlung über die Heimarbeit (Nr. 184). Keines dieser Abkommen enthält Bestimmungen, die mit dem Schweizer Arbeitsrecht inkompatibel wären. In Details entspricht die schweizerische Gesetzgebung aber nicht in allen Punkten den Vereinbarungen. Auch hier war der Bundesrat der Ansicht, es bestehe kein Anlass, von der gängigen Praxis abzuweichen, weshalb er vorderhand auf eine Ratifizierung verzichten möchte. Der Ständerat entsprach bei allen drei Übereinkommen dem Antrag des Bundesrates.

Übereinkommen Nr. 182 zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit Art. 82 des Militärgesetzes anpassen

Nach nur einer Amtsperiode trat die Genfer Ständerätin Christiane Brunner (sp) als Co-Präsidentin des SGB zurück. Als Grund gab sie die Überbelastung durch ihre drei Ämter als Parlamentarierin, SMUV- und SGB-Präsidentin an. Wenig später gab auch SGB-Co-Präsident Vasco Pedrina, der zugleich auch die GBI präsidiert, seinen Verzicht auf eine weitere Amtsperiode bekannt. Als aussichtsreichster Kandidat zeichnete sich rasch Paul Rechsteiner ab. Der dem linken SP-Flügel zugerechnete St. Galler Nationalrat ist zwar langjähriges VPOD-Mitglied und präsidierte auch den kantonalen Gewerkschaftsbund, verfügte aber bisher über keine eigentliche gewerkschaftliche Hausmacht; im Parlament hatte er sich eher zu Themen wie Staatsschutz und Justiz als zu sozialpolitischen Fragen engagiert. Als einziger Kandidat wurde er am 7. November in Davos vom SGB-Kongress zum neuen Präsidenten gewählt.

Als einen Wechsel zu einem radikaleren Kurs liess sich diese Wahl aber kaum interpretieren, wählten die Delegierten doch gleichzeitig den Präsidenten der Gewerkschaft Druck und Papier und Sprecher der aktivistischen Westschweizer Gewerkschaften, Christan Tirefort, von seinem Amt als SGB-Vizepräsidenten ab. Tirefort hatte sich zuletzt durch seine kompromisslose Opposition zur Revision des Arbeitsgesetzes gegen die SGB-Führung gestellt. Tirefort wurde durch den SMUV-Vertreter Jean-Claude Rennwald (NR, sp, JU) ersetzt.

Personalwechsel beim SGB 1998

Die Strukturveränderungen in der Wirtschaft, aber auch die schwindenden Mitgliederzahlen, welche es kleinen Gewerkschaften zusehends schwieriger machen, ihre Dienstleistungen flächendeckend anzubieten, beschleunigen seit einigen Jahren die organisatorischen Konzentrationsprozesse. An einem Kongress in Bern am 26. Oktober wurde die neue Gewerkschaft «Kommunikation» mit insgesamt rund 45'000 Mitgliedern gegründet. Ihr gehören sechs Verbände an: Gewerkschaft PTT-Union, Verband Schweiz. Postbeamter, Verband Schweiz. Telefon- und Telegrafenbeamter, Schweiz. Posthalterverband, Vereinigung des schweizerischen Flugsicherungspersonals und die Sektion Post des Personalverbands des Bundes. Die neue Einheitsgewerkschaft gehört dem SGB an.

Die dem CNG angehörende Postgewerkschaft startete unter dem Namen «transfair» ein Fusionsprojekt, dem sich auch andere christliche Verbände des Bundespersonals anschliessen sollen.

Gründungen von Gewerkschaften 1998

Der Zusammenschluss des Bankpersonalverbandes (SBPV) mit dem Kaufmännischen Verband (SKV), den beide Organisationen im Vorjahr grundsätzlich gutgeheissen hatten, geriet ins Stocken. Zwar stimmte der SBPV im März einer Fusion zu, die Delegierten des SKV verschoben hingegen im Juni ihren Entscheid auf später, da noch nicht alle Fragen geklärt seien. Als Reaktion auf dieses Zögern sprachen sich anschliessend die Delegierten des SBPV für einen Verzicht auf weitere Fusionsverhandlungen aus.

Zusammenschluss des SBPV und SKV nicht mehr sicher

Die Leitungen der beiden dem CNG angehörenden Arbeitnehmerorganisationen Gewerkschaft Industrie, Handel und Gewerbe (CMV) und Christlicher Holz- und Bauarbeiterverband (CHB) beschlossen zu Jahresbeginn eine engere Zusammenarbeit, welche in eine Fusion münden soll. Die beiden Verbände zählen rund 28'000 resp. 35'000 Mitglieder. In einer Urabstimmung sprachen sich zudem die 18'000 Mitglieder des Landesverbands freier Schweizer Arbeitnehmer (LFSA) mit sehr deutlichem Mehr für einen Beitritt zu diesem neuen Verband aus. Die vierte daran beteiligte Organisation ist die dem CNG angehörende und gut 3'000 Mitglieder zählende Grafische Gewerkschaft (SGG). An einem ausserordentlichen Kongress am 12. September in Biel stimmten die Delegierten aller vier Verbände der Vereinigung mit klaren Mehrheiten zu und gründeten die neue Gewerkschaft mit dem Namen «SYNA». Am 1. Oktober nahm sie ihre Tätigkeit auf.

Gründung der neuen Gewerkschaft «SYNA»

Der Freiburger Nationalrat Jutzet (sp) möchte nach amerikanischem Vorbild das Instrument der Sammelklage in Zivilrechtssachen einführen; er reichte dazu eine von Vertretern der Interessenorganisationen der Mieter, der Konsumenten und der Arbeitnehmer mitunterzeichnete Motion ein. Das im Tätigkeitsbereich dieser Verbände bestehende Verbandsklagerecht ist gemäss Jutzet ungenügend, da es nur eine gerichtliche Feststellung erreichen könne, für die gerichtliche Anerkennung von daraus entstehenden Ansprüchen jedoch Einzelklagen notwendig seien.

Sammelklage in Zivilrechtssachen (Mo. 98.3401)

Das Bundesgericht fällte einen Leitentscheid bezüglich der Kündigungsfrist bei einer Betriebsschliessung. Gemäss den Lausanner Richtern gilt der Kündigungsschutz für schwangere Frauen, für kranke oder verunfallte Mitarbeiter oder Personen, die im Miltär- oder Zivildienst weilen vollumfänglich. Bei Betriebsschliessungen habe der Arbeitgeber die ihm obliegenden Verpflichtungen gegenüber seinen Angestellten aus Gesetz und Vertrag einzuhalten. Erst recht gelte dies Personen gegenüber, die sich in einer schutzwürdigen Situation befinden.

Bundesgericht

Einen, allerdings auf niedriger Flamme gehaltenen Konflikt erlebte der SGB bei der Beurteilung der Zweitauflage des von ihm 1996 erfolgreich bekämpften Arbeitsgesetzes. Das von der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) zusammen mit Westschweizer Gewerkschaftern (unter anderem der Waadtländer Gewerkschaftsbund) lancierte Referendum unterstützte er nicht, da in den parlamentarischen Verhandlungen mit der Erfüllung der beiden Hauptforderungen (Zeitzuschläge und Sonntagsarbeitverbot) das Maximum herausgeholt worden sei. Zuhanden der Volksabstimmung gab er – wie auch die SP und der CNG – die Ja-Parole aus, während die GDP zusammen mit der PdA für eine Ablehnung warb.

Der SGB lancierte zusammen mit der SP zwar einige Volksinitiativen, marschierte aber bei der Parolenfassung für Volksabstimmung nicht immer im Gleichschritt mit den Sozialdemokraten. Bei der von der SP unterstützten Genschutz-Initiative hatte der grösste Teilverband, die GBI, welche auch die Interessen der Chemieangestellten vertritt, die Nein-Parole beschlossen. Im SGB war zwar in einer Eventualabstimmung eine Mehrheit der Delegierten für eine Unterstützung der Initiative, schliesslich setzte sich aber die Stimmfreigabe durch. Zu der von der SP mitgetragenen S.o.S.-Initiative für eine Abschaffung der präventiven Polizei gab der SGB keine Abstimmungsparole heraus, und zu der von der SP unterstützten «Droleg»-Initiative gab er die Stimme frei. Einig mit der SP war man sich hingegen bei der Unterstützung der beiden Referenden gegen das revidierte Asylgesetz und die dazu gehörenden dringlichen Massnahmen.

Parolen des SGB 1998

Ganz knapp, mit 79 zu 78 Stimmen, nahm der Nationalrat eine parlamentarischen Initiative Thanei (sp, ZH) an, welche eine höhere Streitwertgrenze für kostenlose Verfahren bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis verlangt. Nach geltender Ordnung aus dem Jahr 1984 sind Verfahren bis zu einem Streitwert von 20 000 Fr. kostenlos. Die Grenze soll nun – gewissermassen teuerungsberichtigt – auf 30 000 Fr. angehoben werden. Der Rat war mit Thanei der Ansicht, dass das Recht zu prozessieren nicht von den finanziellen Möglichkeiten abhängig gemacht werden dürfe.

Streitwertgrenze für kostenlose Verfahren

Gleichentags behandelte der Nationalrat auch mehrere Vorstösse zur Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten bei Massenentlassungen bzw. bei Firmenübernahmen. Mit einer parlamentarischen Initiative forderte Gross (sp, TG), dass nicht nur bei Betriebsübergaben, sondern auch bei Fusionen die Arbeitsverhältnisse weiterbestehen sollen. Dazu ist eine Präzisierung im Obligationenrecht (Art. 333 OR) nötig. Der Rat folgte Gross und der vorberatenden Kommission und nahm die Initiative mit 88 zu 78 Stimmen an. Abgelehnt (mit 100 zu 69 Stimmen) wurde hingegen eine parlamentarischen Initiative Jans (sp, ZG), der mit einer weiteren Änderung im OR (Art. 335f) erreichen wollte, dass bei Massenentlassungen die Belegschaft 40 Tage Zeit erhält, um Vorschläge zur Vermeidung von Kündigungen resp. zur Milderung ihrer Folgen zu unterbreiten; beim Vorliegen derartiger Vorschläge sollte der Arbeitgeber zu Konsultationen verpflichtet werden. Ebenfalls verworfen (mit 95 zu 67 Stimmen) wurde eine weitere Initiative Thanei (sp, ZH) [97.406], welche verlangte, dass bei Massenentlassungen die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber in jedem Fall mindestens sechs Monate beträgt, währenddem die Arbeitnehmer ein bereits gekündigtes Arbeitsverhältnis in diesem Fall mit einer Frist von 14 Tagen auf das Ende eines Monats sollten auflösen können. Bürgerliche Ratsmitglieder hielten dem entgegen, eine Kündigungsfrist von sechs Monaten würde sich vor allem in Sanierungsfällen kontraproduktiv auswirken.

Schutz der Beschäftigten bei Massenentlassungen

Die Mitgliederzahlen der Gewerkschaften gingen weiter zurück. In diesen Zahlen spiegelte sich zum Teil auch der anhaltende Abbau von Arbeitsplätzen im Industriesektor, dem traditionellen Tätigkeitsbereich der meisten der im SGB und im CNG zusammengeschlossenen Verbände wieder. Die Zahl der im SGB organisierten Arbeitnehmer unterschritt erstmals seit 1953 die Marke von 400'000; sie nahm bis zum Jahresende um 15'648 auf 395'424 ab. Auch der CNG hatte 1997 einen Mitgliederschwund in Kauf zu nehmen und umfasste am Jahresende noch 93'100 Personen. Insgesamt haben die vier wichtigsten Dachverbände der Arbeitnehmer (SGB, CNG, VSA und Föderativverband) seit 1990 mehr als 10% ihrer Mitglieder eingebüsst. Sie zählten zu Jahresende noch 772500 Personen, wovon rund 144'000 Doppelmitglieder waren. Weitere 166'000 Personen waren in Arbeitnehmerorganisationen ausserhalb der vier erwähnten Dachverbände organisiert (Bankpersonal, Lehrer etc.).
Die im Vorjahr hier unter Berufung auf die Presse wiedergegebene Information, dass der CNG 1995 durch den Eintritt von Tessiner Organisationen massiv angewachsen sei, trifft offenbar nicht zu.

Mitgliederbestand der Gewerkschaften 1997

Wie bereits im Jahr zuvor waren auch dieses Jahr die meist im VPOD organisierten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes beim Kampf gegen eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen im Rahmen von kantonalen Sparprogrammen sehr aktiv. Mehrmals führten sie zur Unterstreichung ihrer Forderungen grosse Demonstrationen durch. Der Versuch der Gewerkschaften des SGB, die Bankangestellten zu Manifestationen gegen die Fusion von zwei Grossbanken und den damit verbundenen Arbeitsplatzabbau zu mobilisieren, scheiterte hingegen. Der nicht dem SGB angehörende Bankpersonalverband hatte sich an diesen Demonstrationen nicht beteiligt.

Kampf gegen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Gewerkschaften

SP und Gewerkschaften nahmen noch im Berichtsjahr Stellung zum Sanierungskurs des Bundesrates. Sie lehnten es ab, den Bundeshaushalt bis 2001 auszugleichen und präsentierten ein Sparprogramm, das ohne Sozialabbau auskommt, neue Steuern verlangt, vor allem bei Militär und Zivilschutz kürzt und den Budgetausgleich bis ins Jahr 2004 verschiebt.

Position der SP und Gewerkschaften zum Sanierungsplan

Der Bankpersonalverband und der Kaufmännische Verband, die in letzter Zeit bei Lohnverhandlungen eng kooperiert hatten, gaben bekannt, dass sie einen Zusammenschluss planen. Im Juni stimmten sowohl die Delegierten des rund 20'000 Mitglieder zählenden Bankpersonalverbands als auch diejenigen des Kaufmännischen Verbandes (70'000 Mitglieder) dem Prinzip eines Zusammenschlusses zu.

Die Vorbereitungen für den auf Anfang 1999 geplanten Zusammenschluss der sechs im Medienbereich tätigen Gewerkschaften wurden weiter vorangetrieben. Als erste stimmte die Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) Strukturen und Leitbild der neuen Organisation, welche den Namen Comedia erhalten soll, zu. Opposition machte sich hingegen beim Verband der Journalisten und Journalistinnen (SVJ) bemerkbar. Mehrere Sektionen sprachen sich dafür aus, auch weiterhin eine nicht dem SGB angehörende Standesorganisation zu bleiben. Die Delegiertenversammlung beauftragte daraufhin den Vorstand, für den SVJ einen Sonderstatus innerhalb der Comedia auszuhandeln. Neben den erwähnten Verbänden GDP und SVJ sollen der neue Gewerkschaft auch der Lithografenbund (SLB), die Journalistenunion (SJU), das Syndikat Schweizerischer Medienschaffender (SSM) und der Angestelltenverband der BuchhändlerInnen (ASB) angehören.

Die 1996 dem SGB beigetretene Gewerkschaft der Berufsfussballspieler (Profoot) löste sich – nach dem Rücktritt ihres Präsidenten André Egli – wegen Desinteresse der Beteiligten bereits wieder auf.

Zusammenschlüsse und Auflösung bei Gewerkschaften 1997

Der Präsident des Christlichnationalen Gewerkschaftsbunds (CNG), Hugo Fasel (csp, FR), kündigte ebenfalls politische Vorstösse für eine Arbeitszeitreduktion an. Die vom SGB geplante Volksinitiative beurteilte er allerdings als zu starr; er forderte stattdessen, eine Arbeitszeitreduktion mit der Realisierung von neuen Arbeitszeitmodellen zu verknüpfen. Die Delegiertenversammlung der CNG unterstützte den Vorstand in seiner Absicht, sich nicht an der SGB-Initiative zu beteiligen, sondern einen eigenen Initiativtext auszuarbeiten.

Planung der CNG für politische Vorstösse für eine Arbeitszeitreduktion

Der Bericht des Bundesrates enthielt einen Gesetzesentwurf, der identisch war mit dem Vermittlungsvorschlag, der beim letzten Treffen der Sozialpartner ausgearbeitet worden war. Er umfasste zum einen jene Bestimmungen aus der Revisionsvorlage 1996, die in der parlamentarischen Behandlung sowie im Vorfeld der Abstimmung ganz oder weitgehend unbestritten blieben. Es sind dies insbesondere die Gleichstellung von Frau und Mann in bezug auf die Arbeits- und Ruhezeiten (namentlich hinsichtlich Nacht- und Sonntagsarbeit), die medizinische Betreuung der in der Nacht Beschäftigten sowie der Sonderschutz bei Mutterschaft jener Frauen, die Nachtarbeit verrichten. Zum anderen beinhaltete der Gesetzesentwurf neue Vorschläge für jene Bestimmungen, die gemäss Abstimmungsanalyse in der Hauptsache zur Ablehnung der ersten Vorlage geführt hatten. In diesem Sinn wurden neue Lösungen vorgeschlagen für die Abendarbeit (ab 20 Uhr und nicht mehr ab 23 Uhr, allerdings bis 23 Uhr nicht bewilligungspflichtig, sondern in Absprache mit den Arbeitnehmern zu regeln), die Überzeit (maximal noch 130-160 Stunden pro Arbeitnehmer und Jahr anstatt wie bisher 220 bis 260 Stunden) und die Abgeltung von regelmässig geleisteter Nachtarbeit (10% Zeitzuschlag). Ersatzlos gestrichen wurde die Liberalisierung der Sonntagsarbeit in Verkaufsgeschäften. Die Vorschläge des Bundesrates wurden von der WAK überaus positiv aufgenommen. Mit nur leichten Retouchen bei der Überstundenregelung (maximal 170 Stunden pro Jahr bei der 45-Stunden-Woche und 140 Stunden bei der 50-Stunden-Woche) übernahm sie den bundesrätlichen Gesetzesentwurf und kleidete ihn in die Form einer Kommissionsinitiative.

Zweiter Anlauf, Parlamentarische Initiatitive SGK (BRG 97.447)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)

Ein weiterer Vorstoss Rechsteiner, der in Motionsform verlangte, dass der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage für die gesetzliche Regelung von Sozialplänen unterbreiten sollte, wurde als Postulat überwiesen. Rechsteiner wollte damit vor allem erreichen, dass die Rechtswirkungen eines Sozialplans genau umschrieben und ein Schlichtungsmechanismus beim Scheitern einvernehmlicher Regelungen vorgesehen werden.

gesetzliche Regelung von Sozialplänen

Eine parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, SG) mit dem Antrag, den Grenzwert für ein einfaches, rasches und kostenloses Verfahren bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis von heute 20 000 Fr. auf neu 50 000 Fr. festzusetzen (Art. 342 Abs. 2 OR) wurde auf Empfehlung der vorberatenden Kommission vom Nationalrat mit 83 zu 56 Stimmen abgelehnt. Die Kommission begründete ihre ablehnende Haltung damit, dass bereits heute 85% der arbeitsrechtlichen Streitigkeiten effizient und ohne Kostenfolge erledigt werden. Eine Erhöhung der Streitwertgrenze könnte dazu führen, dass die querulatorischen Prozesse zunehmen.

Parlamentarische Initiative Rechsteiner, Grenzwert bei Arbeitsstreitigkeiten (Iv.pa. 96.430)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Nach dem Sieg von 1996 in der Volksabstimmung über das revidierte Arbeitsgesetz konnten die Gewerkschaften bereits wieder einen Abstimmungserfolg verbuchen. Am 28. September lehnten die Stimmberechtigten mit knappem Mehr den Dringlichen Bundesbeschluss über die Leistungskürzungen bei der Arbeitslosenversicherung ab. Der SGB war bei der Kampagne zu dieser Abstimmung in der ersten Reihe gestanden, obwohl er das von einem lokalen Arbeitslosenkomitee aus La Chaux-de-Fonds (NE) lancierte Referendum, dem sich in der Folge auch die Gewerkschaftsbünde der Kantone Genf und Waadt sowie der VPOD angeschlossen hatten, nicht unterstützte. Der Grund für die anfängliche Passivität des SGB war seine Einschätzung gewesen, dass dieses Referendum in der Bevölkerung keine Unterstützung finden werde.

Abstimmungserfolg der Gewerkschaften 1997

Nach monatelangen Verhandlungen zeichnete sich eine deutliche Annäherung der Standpunkte ab. Im September lag ein Vermittlungsvorschlag auf dem Tisch, der dem gesuchten Kompromiss sehr nahe kam. Der Vorstand des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes akzeptierte Zeitzuschläge für regelmässige Nachtarbeit und verzichtete auf die bewilligungsfreie Ladenöffnung an sechs Sonntagen pro Jahr. In diesem Moment scherte der Gewerbeverband aus und und brach die Verhandlungen ab. Aus Solidarität sistierte auch der Abeitgeberverband die Gespräche. Der zweite Anlauf für die Revision des Arbeitsgesetzes schien damit gescheitert zu sein. Nach einigem Hin und Her signalisierten Gewerbe- und Arbeitgeberverband wieder Gesprächsbereitschaft, wobei allerdings der Gewerbeverband bereits mit dem Referendum drohte für den Fall, dass die definitive Fassung des Gesetzes nicht seinen Vorstellungen entspreche. An der abschliessenden Sitzung der Arbeitskommission wurde erwartungsgemäss keine Einigung erzielt.

Zweiter Anlauf, Parlamentarische Initiatitive SGK (BRG 97.447)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)

Das Bundesgericht fällte einen Entscheid von grosser arbeitsrechtlicher Tragweite. Danach dürfen Arbeitgeber ihren Angestellten kündigen, wenn diese eine Veränderung der Arbeitsbedingungen nicht akzeptieren. Im Fall einer Sachbearbeiterin, die sich geweigert hatte, einen neuen Arbeitsvertrag mit sofortiger Lohnsenkung um 500 Fr. zu unterzeichnen, und der die Firma darauf gekündigt hatte, befand das Bundesgericht, Änderungskündigungen seien statthaft, müssten allerdings die reguläre Kündigungsfrist einhalten und dürften nicht an die Drohung des Arbeitsplatzverlustes gekoppelt werden. Die Anpassung eines Arbeitsvertrages an veränderte wirtschaftliche oder betriebliche Bedürfnisse müsse im Interesse der Vertragsparteien und der Öffentlichkeit möglich sein. Das Bundesgericht stellte sich so in Gegensatz zu einzelnen kantonalen Gerichten, die in der Vergangenheit Änderungskündigungen als missbräuchlich eingestuft hatten.

Bundesgericht Änderungskündigungen

Der Stimmfreigabe des SGB für die Volksabstimmung über die SP-Volksinitiative für ein Verbot der Kriegsmaterialausfuhr stiess bei der SP auf Verständnis. Der Gewerkschaftsbund hatte die Initiative zwar ursprünglich unterstützt, die seit der Lancierung eingetretene Verschlechterung auf dem Arbeitsmarkt veranlasste ihn nun aber zu einer Distanzierung. Der SMUV gab die Stimme ebenfalls frei, die GBI unterstützte hingegen die Initiative

SGB gibt Stimmfreigabe für die Abstimmung über das Verbot der Kriegsmaterialausfuhr