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In der Sondersession vom Mai 2015 befasste sich der Nationalrat mit einer Teilrevision des Obligationenrechts (OR), mit der die Rechtmässigkeit von Whistleblowing geklärt und der Schutz von Personen, die an ihrem Arbeitsplatz Unregelmässigkeiten aufdecken, verbessert werden sollte. Die grosse Kammer folgte dabei dem Antrag ihrer Rechtskommission (RK-NR) und wies die Vorlage mit 134 zu 49 Stimmen bei 1 Enthaltung an den Bundesrat zurück. Für die Kommission begründete Nationalrat Jositsch (sp, ZH) die Rückweisung damit, dass die Vorlage derart kompliziert formuliert sei, dass es insbesondere für den normalen Rechtsanwender und damit den potenziellen Whistleblower zu schwierig sei, tatsächlich herauszufinden, wie er sich im konkreten Fall zu verhalten habe. An der Grundstruktur der Vorlage, insbesondere am vorgeschlagenen Kaskadenmechanismus und dem Anreiz für die Schaffung interner Meldestellen, soll der Bundesrat jedoch festhalten. Eine von der SVP unterstützte Minderheit Schwander (svp, SZ) wollte indes nicht auf die Vorlage eintreten. Die heutige Lösung sei besser als das, was vorliege, so Schwander. Stimmt der Ständerat, der in der ersten Lesung den bundesrätlichen Vorschlag in einigen Punkten angepasst hatte, dem Nationalrat in der zweiten Beratungsrunde zu, geht das Geschäft definitiv an den Bundesrat zurück.

Protection en cas de signalement d’irrégularités par le travailleur (MCF 13.094)
Dossier: Whistleblowing

Im Jahr 2014 waren insgesamt 741'311 Personen gewerkschaftlich organisiert. Nachdem im Jahr 2013 der Rückgang der Zahl der gewerkschaftlich organisierten Personen vorerst gestoppt worden war, hat sich die Mitgliederzahl im Jahr 2014 wieder um ein halbes Prozent verringert.

Mitgliederbewegungen der Schweizer Gewerkschaften

Ans Kernforschungzentrum CERN entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten bessere Lohn- und Sozialbedingungen erhalten. Der Nationalrat überwies im Dezember 2014 diskussionslos ein entsprechendes Postulat Tornare (sp, GE) an den Bundesrat und beauftragt diesen damit, Massnahmen vorzuschlagen, die eine bessere Kontrolle ermöglichen, ob die mit dem CERN assoziierten Institutionen für ihre Forscherinnen und Forscher die Lohn- und Sozialbedingungen einhalten.

Kernforschungzentrum CERN Arbeitnehmer

Die Gewerkschaft Unia erzürnte kurz vor Weihnachten 2014 die Sozialpartner der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM). Stein des Anstosses war ein Buch, welches die Industrieabteilung der Unia unter Leitung von Nationalrat Corrado Pardini (sp, BE) in Auftrag gegeben und publiziert hatte. Unter dem Titel „Heavy Metall“ schilderte der Journalist Oliver Fahrni den Ablauf der letztjährigen GAV-Verhandlungen im MEM-Bereich, wobei er sich nicht selten abschätzig und populistisch über die einzelnen Verhandlungsteilnehmenden äusserte. Einzig Pardini wurde als positiver Gegenpol porträtiert, welcher mit seinem Verständnis einer „konfliktiven Sozialpartnerschaft“ für die wahren Interessen der Arbeitnehmerschaft kämpfe. Nebst den persönlichen Verunglimpfungen war vor allem die Tatsache pikant, dass Fahrni vertrauliche Protokolle, E-Mails und Zwiegespräche zitierte. Selbst die Mediationsverhandlungen mit Bundesrat Schneider-Ammann, welche aufgrund eines drohenden Vertragsabbruchs stattgefunden hatten, wurden dargestellt. Die Unia hatte vor diesen Gesprächen eine Vereinbarung unterschrieben, in welcher sie sich zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtete. In einem gemeinsamen Communiqué warfen die Gewerkschaften und Verbände Syna, Swissmem, Angestellte Schweiz, KV Schweiz und SKO der Unia vor, die Sozialpartnerschaft zu gefährden. Pardini reagierte gelassen: Aussergewöhnliche Umstände erforderten aussergewöhnliche Massnahmen. Was wirklich vertraulich sei, habe man zudem nicht veröffentlicht.

Ablauf der letztjährigen GAV-Verhandlungen im MEM-Bereich

Der Ständerat stimmte in der Herbstsession 2014 einer vom Bundesrat im Vorjahr präsentierten Teilrevision des Obligationenrechts (OR) im Grundsatz zu. Durch die Anpassungen sollen Personen, die an ihrem Arbeitsplatz Unregelmässigkeiten aufdecken, intern melden oder öffentlich machen ("Whistleblower"), vor ungerechtfertigter Entlassung und weiterer Diskriminierung geschützt werden. Die OR-Teilrevision ging auf eine Motion Gysin (sp, BL) aus dem Jahr 2003 zurück, die in der Sommersession 2007 überwiesen worden war. Die Teilrevision umfasst eine Definition, die regelt, unter welchen Voraussetzungen Whistleblowing rechtmässig ist. Eine Unregelmässigkeit muss stets zuerst an eine interne Stelle gemeldet werden. Der Ständerat verzichtete auf die Möglichkeit, dass interne Meldungen auch anonym erfolgen könnten. Das Einschalten der Behörden ist erst möglich, wenn der Arbeitgeber innerhalb einer höchstens 60-tägigen Frist keine oder nur ungenügende Massnahmen zur Klärung ergreift. Zu den Ausnahmenfällen, die eine direkte Meldung an die Behörden zulässt, gehören unter anderem die unmittelbare Gefährdung des Lebens, der Gesundheit, der Sicherheit oder der Umwelt. Der Gang an die Öffentlichkeit soll nur dann möglich sein, wenn die zuständige Behörde den Whistleblower nicht innerhalb von 14 Tagen über das weitere Vorgehen informiert. Die Ratslinke, die mehrheitlich gegen die Vorlage stimmte, sah in der Teilrevision keine Verbesserung für potenzielle Whistleblower, sondern eine Verschlechterung des Schutzes der Arbeitnehmenden. Der Nationalrat hatte sich vor Ende 2014 nocht nicht mit der OR-Teilrevision auseinandergesetzt, jedoch dessen Kommission für Rechtsfragen (RK-NR). Ende November empfahl die Kommission der grossen Kammer auf die Vorlage einzutreten, diese aber gleichzeitig auch an den Bundesrat zurückzuweisen. Der Entwurf müsse, so die Meinung der Kommission, "verständlicher" und "einfacher" formuliert werden.

Protection en cas de signalement d’irrégularités par le travailleur (MCF 13.094)
Dossier: Whistleblowing

Nach der Niederlage bei der Abstimmung über den Mindestlohn von 4‘000 CHF räumte Paul Rechsteiner, der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB), im Rahmen einer Delegiertenversammlung Fehler bei der Formulierung des Initiativtexts ein. Eine regionale Abstufung des Mindestlohns hätte möglich sein müssen, zudem wäre es wichtig gewesen, die bedeutendsten Ausnahmen wie etwa jene für die Jungen auszuformulieren. Rechsteiner stellte zudem grundsätzlich die Angemessenheit des Instruments Volksinitiative bei der Lohnpolitik infrage. Künftig solle man sich überlegen, wieder vermehrt mit Kampagnen Druck zu machen. Die Delegierten entschieden über die Ziele des Dachverbands in den nächsten Jahren. So soll die GAV-Abdeckung um 10 Prozentpunkte auf 60% aller Beschäftigten gehoben werden. Auch die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann will man nun endlich erreichen.

Niederlage bei der Abstimmung über den Mindestlohn

Im Vorfeld der Abstimmung zur Mindestlohninitiative Mitte Mai 2014 reflektierten diverse Medien die Entwicklung der Gewerkschaften in den letzten Jahrzehnten. Auch ihre generelle Stellung in der heutigen Gesellschaft wurde thematisiert. Die Gewerkschaften hätten in der Schweiz schon immer eher Schwierigkeiten damit gehabt, sich zu behaupten, bemerkte der Präsident von Travail.Suisse gegenüber dem Tages-Anzeiger. Dies sei auf eine fehlende Grossindustrie und die von KMU geprägte Wirtschaftsstruktur zurückzuführen. Der stetig wachsende Dienstleistungssektor habe sein Übriges dazugetan. Der Zürcher Wirtschaftshistoriker Tobias Straumann deutete zudem darauf hin, dass sich die schweizerische Arbeitnehmerschaft, etwa im Gegensatz zu jener der skandinavischen Länder, schon immer durch eine konfessionelle Spaltung ausgezeichnet habe. Dies erschwere eine geeinte Zusammenarbeit noch zusätzlich. Obwohl sich die traditionellen Gewerkschaften seit Jahren tendenziell im Sinkflug befinden, bedeute dies laut dem Basler Historiker Bernard Degen nicht generell das Ende der Arbeitnehmervertretung. Berufsverbände wie etwa jene der Lehrerinnen und Lehrer, des Pflegepersonals oder der Bankangestellten würden immer stärker und übernähmen teilweise die Rolle der allgemeineren Gewerkschaften. Die Tatsache, dass die Anzahl der Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Schweiz seit 2001 um 8% gestiegen ist, wurde ausserdem in einer Studie der Universität Lausanne grösstenteils als Reaktion auf die Personenfreizügigkeit mit der EU gedeutet. Aus Angst vor ausländischer Konkurrenz seien die Patrons und ihre Belegschaft wieder enger zusammengerückt.

Mitgliederbewegungen der Schweizer Gewerkschaften

Im März legte eine vom EJPD eingesetzte Expertengruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Frauenschutzorganisationen im Erotikbereich, der Sozialpartner, der Kantone sowie der betroffenen Bundesstellen einen Bericht zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen der im Erotikgewerbe tätigen Frauen vor. Bei den 26 vorgeschlagenen Massnahmen werden Instrumenten wie der Aufhebung der Sittenwidrigkeit von Prostitutionsverträgen und der Abschaffung des Cabaret-Tänzerinnen-Status der Vorzug gegenüber dem in anderen Ländern eingeführten Prostitutionsverbot gegeben.

Rahmenbedingungen im Erotikgewerbe

Mit der Überweisung eines Postulats Feri (sp, AG) beauftragte der Nationalrat den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Berichts über die Situation der Sexarbeiterinnen und -arbeiter in der Schweiz. Die dadurch erhaltene Übersicht über die Aufsicht, Voraussetzungen und Bedingungen der Sexarbeitenden in den Kantonen soll den optimalen Schutz der Sexarbeitenden und Freier ermöglichen. Die Frage nach den Sicherheitskosten im Zusammenhang mit käuflichem Sex strich die grosse Kammer aufgrund des zu hohen finanziellen Aufwands für die Erhebung aus der Liste der zu prüfenden Punkte. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats, das gemeinsam mit den bereits überwiesenen Postulaten Streiff-Feller (evp, BE; Po. 12.4162) und Caroni (fdp, AR; Po. 13.3332) beantwortet werden kann.

Bericht über die Situation der Sexarbeiterinnen und -arbeiter in der Schweiz (Po. 13.4033)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zu Prostitution und Menschenhandel 2012–2015

In der Frühjahrssession 2014 nahm der Nationalrat ein Postulat Fehr (sp, ZH) diskussionslos an und beauftragte damit den Bundesrat, eine Länderstudie zu Prostitution und Sexarbeit zu erstellen. Die Studie soll einerseits darlegen, wie die untersuchten Länder, darunter Schweden, Ausbeutung und Menschenhandel in der Prostitution und Sexarbeit bekämpfen und andererseits konkrete Massnahmen für die Schweiz vorschlagen. Der Bundesrat will das Postulat Fehr in einem Bericht zusammen mit den thematisch ähnlichen Postulaten Streiff-Feller (evp, BE; Po. 12.4162) und Caroni (fdp, AR; Po. 13.3332) erfüllen.

Länderstudie zu Prostitution und Sexarbeit (Po. 13.4045)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zu Prostitution und Menschenhandel 2012–2015

Laut dem Bundesamt für Statistik stiegen 2013 die Mitgliederzahlen bei Schweizerischen Gewerkschaften wieder deutlich an. Die Baisse von 2012 konnte demnach überwunden werden: Mit insgesamt 746‘126 gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmenden konnte der Wert des vorletzten Jahres wieder erreicht werden. Zu verdanken war dieser Anstieg grösstenteils der Unia: Sie legte 2013 um beinahe 3‘500 Mitglieder zu.

Mitgliederbewegungen der Schweizer Gewerkschaften

Suite aux licenciements des grévistes de l’hôpital de La Providence à Neuchâtel (cf. section « Grèves »), le syndicat suisse des services publics (SSP) a saisi l’Organisation internationale du travail (OIT). La Suisse a ratifié les conventions de l’OIT sur la liberté syndicale et la protection du droit syndical, mais n’a pas encore entériné de loi conforme au droit international. Cette plainte s’ajoute à celle que l’Union syndicale suisse (USS) avait déposée en 2003 et réactivée en 2012. Par ce biais, les milieux syndicaux entendent augmenter la pression sur les autorités fédérales afin qu’elles mettent en place une législation qui protège davantage les personnes de confiance, les militant(e)s syndicaux et autres membres de commissions d’entreprise contre les licenciements. Pour rappel, le Conseil fédéral avait chargé en 2012, dans l’optique de relancer un projet de loi sur un durcissement en matière de licenciements abusifs, le Département fédéral de justice et police (DFJP) de rédiger, en collaboration avec le Département fédéral de l’économie, de la formation et de la recherche (DEFR), une étude approfondie à ce sujet.

le syndicat suisse des services publics (SSP) a saisi l’Organisation internationale du travail (OIT)

En mai, la commission des affaires juridiques du Conseil national (CAJ-CN) a donné suite à une initiative parlementaire Leutenegger (plr, ZH) visant à reconnaître la licéité d’actes délictueux en la matière à condition qu'ils soient commis dans un objectif de sauvegarder des intérêts supérieurs et qu’ils restent circonscrits aux limites de la proportionnalité. La CAJ du Conseil des Etats aura l’occasion de prendre sa décision sur cette modification du Code pénal au cours de l’année prochaine.

reconnaître la licéité d’actes délictueux

Die vom Bundesamt für Statistik jährlich publizierten Mitgliederzahlen der Schweizer Gewerkschaften zeigten, dass auch 2012 der Rückgang organisierter Arbeitnehmender nicht gestoppt werden konnte: Insgesamt waren 738 388 Personen Teil einer Gewerkschaft, rund 1% weniger als noch im Jahr zuvor. Bei einer nationalen Beschäftigungsquote von 4 146 600 im letzten Quartal 2012 ergibt sich daraus ein Brutto-Organisationsgrad von rund 18%. Es gilt allerdings zu beachten, dass in den Mitglieder-Angaben der Gewerkschaften jeweils auch Personen im Ruhestand angegeben werden: Der tatsächliche Organisationsgrad dürfte also etwas tiefer liegen. Grösste Dachgewerkschaft blieb der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), welcher fast die Hälfte aller Gewerkschaftsmitglieder unter sich vereinigte: Dem SGB gehören Organisationen wie die Unia, der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) oder die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) an. Die zweite Dachorganisation der schweizerischen Arbeitnehmenden, Travail.Suisse, vertrat 2012 22,3% der organisierten Beschäftigten.

Mitgliederbewegungen der Schweizer Gewerkschaften

Durch eine Teilrevision des Obligationenrechts (OR) wollte der Bundesrat regeln, unter welchen Umständen eine Meldung von Arbeitnehmern auf Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz, sogenanntes Whistleblowing, rechtmässig ist. Der vorgelegte Gesetzesentwurf räumte der internen Behandlung einer solchen Meldung Priorität ein. Nur unter den Umständen, dass die Meldung eine Straftat oder einen Verstoss gegen das öffentliche Recht beträfe und nicht oder nicht genügend beachtet würde, wäre der Gang an eine Behörde zulässig. Eine Ausnahme besteht, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Erfahrung in früheren Fällen davon ausgehen muss, dass der Arbeitgeber nicht ausreichend auf die Meldung eingehen wird. Eine direkte Meldung an die Öffentlichkeit ist jedoch in keinem Fall gestattet. Da die Vorschläge betreffend den Ausbau des Kündigungsschutzes in der Vernehmlassung kontrovers diskutiert worden waren, will der Bundesrat diese Frage erst noch ausklammern und die Ergebnisse einer laufenden Studie abwarten. Wenn der Kündigungsschutz ausgedehnt werden solle, so solle dies gesamthaft und nicht nur im Falle des Whistleblowing geschehen. So bleibt eine im Anschluss an eine rechtmässige Meldung ausgesprochene Kündigung zwar weiterhin missbräuchlich, aber gültig.

Protection en cas de signalement d’irrégularités par le travailleur (MCF 13.094)
Dossier: Whistleblowing

En novembre, le Conseil fédéral a présenté son message sur la révision partielle du code des obligations (CO) portant sur la protection des lanceurs d’alerte (« Whistleblower »), c’est-à-dire les personnes qui signalent des faits répréhensibles sur leur lieu de travail. L’objectif de cette révision consiste à établir les critères selon lesquels ces signalements sont considérés comme licites. Etant donné que de nombreuses critiques ont été émises lors de la procédure de consultation, le Conseil fédéral a proposé de ne pas étendre la protection contre les licenciements en la matière. Le gouvernement souhaite simplement concrétiser le procédé d’un signalement licite en préconisant un modèle de « cascade ». D’après cette proposition, un signalement sera considéré comme licite s’il est d’abord adressé à l’employeur, ensuite aux autorités et en dernier ressort au public. De cette manière, l’employeur aura la possibilité de remédier en premier à ces irrégularités.

Protection en cas de signalement d’irrégularités par le travailleur (MCF 13.094)
Dossier: Whistleblowing

Einen anderen Weg wollte ein Postulat Caroni (fdp, AR) vorbereiten. Der Vorstoss verlangte vom Bundesrat einen Bericht über die Verbesserungsmöglichkeiten der rechtlichen Stellung von Sexarbeitenden. Da repressive Massnahmen wie das Prostitutionsverbot die Sexarbeitenden in die Illegalität drängten und dadurch ihre Gefährdung erhöhten, müssten andere Mittel gefunden werden. Ein wirksameres Instrument zur Bekämpfung des Menschenhandels wurde in der Aufhebung der Sittenwidrigkeit und dem daraus resultierenden Anspruch auf den vereinbarten Freierlohn sowie dem Recht auf einen Arbeitsvertrag gesehen. Der Nationalrat überwies das Postulat ohne Diskussion an den Bundesrat.

Stärkung der rechtlichen Stellung von Sexarbeitenden (Po. 13.3332)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zu Prostitution und Menschenhandel 2012–2015

Die Unia zog im Sommer mit der Bestreikung eines Tankstellenshops des Detailhändlers Spar in Dättwil (AG) die mediale Aufmerksamkeit auf sich. Zehn Angestellte blockierten die Filiale vom 3. bis 14. Juni unter dem Verweis auf nicht zumutbare Arbeitsbedingungen: Wegen Personalmangel würden die Arbeitnehmenden übermässig belastet, der Lohn sei ausserdem mit CHF 3 600 für Ausgebildete zu tief. Spar verurteilte die Blockade des Shops als illegal und kündigte daher allen Streikenden fristlos. Zwar wurde ein Einigungsverfahren im Kanton Aargau eingeleitet, dieses blieb jedoch erfolglos. Das Verhalten der Unia wurde gemeinhin als taktisch ungeschickt beurteilt: Offenbar hatte die Gewerkschaftsleitung gehofft, dass sich der Streik auch auf andere Spar-Filialen ausdehnen würde. Als eine solche Verbreitung jedoch ausblieb, kritisierten einige Gewerkschaftsvertreter die Arbeitsniederlegung als übereilt: Der Streik sei das ultimative Drohmittel einer Gewerkschaft im Umgang mit Arbeitgebenden. Wenn dieses sich als wirkungslos erweisen würde, verliere auch die Organisation selbst an Bedeutung.

Unia

En avril, le Conseil fédéral a activé la clause de sauvegarde à l’égard des employés en provenance des 17 anciens membres de l’Union européenne (UE-17). En même temps, celle portant sur les ressortissants des huit pays d’Europe de l’Est (UE-8) a été prolongée. Par ces décisions très attendues au sein de l’élite politique suisse, le Conseil fédéral a contingenté, pour la durée d’une année, les autorisations de séjour de catégorie B (autorisations d'une durée de cinq ans) à 2'180 pour les Etats de l’UE-8 et à 53'700 pour ceux de l’UE 17. Selon les accords sur la libre circulation des personnes (ALCP), le gouvernement suisse avait la possibilité de réintroduire unilatéralement des contingents jusqu'au 31 mai 2014 au plus tard à condition que le nombre d'autorisations de séjour ou d'autorisations de séjour de courte durée dépasse d'au moins 10 % la moyenne annuelle des autorisations émises au cours des trois années précédentes. En revanche, le Conseil fédéral a décidé de ne pas activer la clause de sauvegarde pour ce qui est des autorisations de séjour de courte durée (catégorie L) bien que le seuil permettant d’y avoir recours ait été atteint dans le cas des ressortissants des anciens pays membres de l’Union européenne.

clause de sauvegarde

Auch der Nationalrat setzte sich für die Bekämpfung des Menschenhandels ein und überwies ein Postulat Streiff-Feller (evp, BE) diskussionslos. Der 2012 eingereichte Vorstoss forderte zwar vom Bundesrat vorerst nur einen Bericht zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Hinter dem Postulat versteckt sich jedoch das Anliegen Streiff-Fellers, auch in der Schweiz ein Prostitutionsverbot einzuführen. Das bislang kaum beachtete Postulat erhielt durch den Rotlichtmilieuskandal in der Zürcher Stadtpolizei politische Brisanz und entfachte eine lebhafte Diskussion über das Verbot des käuflichen Sex.

Stopp dem Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung (Po. 12.4162)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zu Prostitution und Menschenhandel 2012–2015

Une motion déposée par le groupe PBD visant à augmenter les chances des personnes âgées sur le marché du travail a obtenu une majorité au sein du Conseil national lors de la session de printemps. Le texte prévoit que le Conseil fédéral examine une harmonisation des taux de la loi fédérale sur la prévoyance professionnelle (LPP). Le parti bourgeois démocratique estime que les contributions qui augmentent en fonction de l’âge sont en partie responsables des difficultés que l’ancienne génération rencontre sur le marché du travail, notamment lorsqu’il s’agit de retrouver un emploi. Le Conseil des Etats ne s’est pas encore prononcé sur cette motion.

personnes âgées sur le marché du travail

Afin de mieux protéger contre un licenciement les lanceurs d’alerte (« Whistleblower »), c’est-à-dire les personnes qui signalent des faits répréhensibles sur leur lieu du travail, le Conseil fédéral a chargé en novembre le Département de justice et police de rédiger un message sur la révision partielle du code des obligations (CO). En 2009, la consultation avait témoigné de la nécessité d’un nouvel article en la matière.

Protection en cas de signalement d’irrégularités par le travailleur (MCF 13.094)
Dossier: Whistleblowing

En raison de la controverse qu’avait soulevée la consultation du projet de durcissement en matière de licenciements abusifs en 2011, le Conseil fédéral a décidé de charger le Département de justice et police de rédiger, en collaboration avec le Département fédéral de l'économie, une étude approfondie sur les conditions et les aspects déterminants de la protection des représentants des travailleurs face aux licenciements. Le but étant d’obtenir des informations pertinentes qui recueillent l'aval des partenaires sociaux. Le Conseil fédéral a annoncé qu’il se baserait également sur les résultats de cette étude afin de juger de la nécessité d’une augmentation de la protection contre les licenciements abusifs.

durcissement en matière de licenciements abusifs

Selon la définition du Bureau international du Travail (BIT), 203'000 personnes ont été touchées en moyenne par le chômage durant l’année 2012, ce qui correspond à un taux de 4,4%. Ces indicateurs se sont légèrement détériorés, puisqu’ils étaient respectivement de 184'000 personnes et de 4,0% en 2011. A titre de comparaison, le taux de chômage a grimpé de 9,9% à 10,7% dans l’Union européenne durant la même période.

Le chômage durant l’année 2012
Dossier: Entwicklung der Arbeitslosigkeit

Die Mitgliederzahlen der Gewerkschaften blieben laut dem Bundesamt für Statistik im Jahr 2011 relativ stabil: 744 825 Arbeitnehmer waren in einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmerorganisation organisiert, was einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 0.45% entspricht.

Mitgliederbewegungen der Schweizer Gewerkschaften