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Dans son rapport sur l'état de la mise en œuvre de l'initiative visant à combattre la pénurie de personnel qualifié, le Conseil fédéral a évoqué les différentes mesures prises pour renforcer durablement le potentiel de la main-d’œuvre indigène. Le postulat a pu être classé, puisque les éléments de réponse ont été fournis.

Meilleure exploitation du potentiel de la main-d’œuvre suisse (Po. 13.3382)
Dossier: Mangel an qualifizierten Arbeitskräften

Im Sommer 2016 schrieb der Nationalrat das Postulat Streiff-Feller (evp, BE) ab, da der Bundesrat das Anliegen des Vorstosses mit der Veröffentlichung seines Berichts zu Prostitution und Menschenhandel im Juni 2015 erfüllt hatte.

Stopp dem Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung (Po. 12.4162)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zu Prostitution und Menschenhandel 2012–2015

Im Sommer 2016 schrieb der Nationalrat das Postulat Caroni (fdp, AR) ab, da der Bundesrat das Anliegen des Vorstosses mit der Veröffentlichung seines Berichts zu Prostitution und Menschenhandel im Juni 2015 erfüllt hatte.

Stärkung der rechtlichen Stellung von Sexarbeitenden (Po. 13.3332)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zu Prostitution und Menschenhandel 2012–2015

Im Sommer 2016 schrieb der Nationalrat das Postulat Feri (sp, AG) ab, da der Bundesrat das Anliegen des Vorstosses mit der Veröffentlichung seines Berichts zu Prostitution und Menschenhandel im Juni 2015 erfüllt hatte.

Bericht über die Situation der Sexarbeiterinnen und -arbeiter in der Schweiz (Po. 13.4033)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zu Prostitution und Menschenhandel 2012–2015

Das Postulat Fehr (sp, ZH) für eine Länderstudie zum Thema Prostitution und Sexarbeit wurde im Sommer 2016 durch den Nationalrat abgeschrieben. Der Bundesrat hatte das Anliegen des Postulats mit dem Bericht «Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung» bereits im Sommer 2015 erfüllt.

Länderstudie zu Prostitution und Sexarbeit (Po. 13.4045)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zu Prostitution und Menschenhandel 2012–2015

Eine Motion Maire (sp, NE) forderte, dass Arbeitslose, welche nach längerer Nichterwerbstätigkeit wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen möchten, ausdrücklich die Berechtigung erhalten, arbeitsmarktliche Bildungsmassnahmen der Arbeitslosenversicherung in Anspruch zu nehmen und in dieser Zeit als nicht vermittlungsfähig gelten. Die Massnahme sei geeignet, zur Bekämpfung des Fachkräftemangels beizutragen, da sie auf die nichterwerbstätige Bevölkerung abziele. Der Bundesrat lehnte den Vorstoss ab und wies auf formelle Mängel hin. Da die arbeitsmarktlichen Massnahmen auf eine möglichst rasche und dauerhafte Wiederbeschäftigung abzielen, wäre es zudem paradox, die Versicherten während ihrer Teilnahme von der Vermittlungsfähigkeit zu befreien, hiess es weiter. Der Nationalrat folgte dem in der Frühlingssession 2016 als Erstrat und lehnte die Motion mit 137 zu 52 Stimmen ab.

Im Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehene Bildungsmassnahmen

Im März 2016 verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts, mit der er neu die Voraussetzungen definieren wollte, unter denen ein Normalarbeitsvertrag (NAV) mit zwingenden Mindestlöhnen verlängert werden kann. Befristete NAV mit zwingenden Mindestlöhnen sollten dann erlassen werden können, wenn zuvor Missbräuche festgestellt worden waren. Dies wurde in der Praxis zwar bereits auf Bundes- und auf Kantonsebene so gehandhabt, mit der Regelung wolle man aber, so der Bundesrat, insbesondere den Anliegen der stark betroffenen Grenzkantone Tessin und Genf Rechnung tragen und die Rechtssicherheit erhöhen.

Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen (BRG 16.029)

In der Frühjahrssession 2016 befasste sich der Nationalrat mit dem bundesrätlichen Vorschlag zur Änderung des Entsendegesetzes. Dieser sah eine Erhöhung der maximalen Verwaltungssanktionen bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von CHF 5000 auf CHF 30‘000 vor. Damit wollte der Bundesrat die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit optimieren. Die vorberatende Wirtschaftskommission (WAK-NR) hatte sich mit 17 zu 7 Stimmen für den Revisionsentwurf ausgesprochen. Für die Kommission begründete Nationalrat Pardini (sp, BE) diesen Entscheid damit, dass die geltende Obergrenze von CHF 5000 Franken zu wenig abschreckend sei. Eine Minderheit Rime (svp, FR) wollte indes nicht auf die Vorlage eintreten. Sie erachtete eine Gesamtrevision im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative für zweckmässiger. Zudem wies sie darauf hin, dass die neue Obergrenze auch für Schweizer Unternehmen Gültigkeit hätte, was in ihren Augen über den Rahmen der flankierenden Massnahmen hinausgehen würde. Der Nichteintretensantrag vermochte ausserhalb der SVP jedoch nur wenig Stimmen zu generieren und wurde mit 64 zu 125 Stimmen deutlich abgelehnt. In der Detailberatung schuf die grosse Kammer dann drei kleine Differenzen zum Vorschlag des Bundesrates. Unter anderem wurde ein Antrag Romano (cvp, TI) mit 103 zu 77 Stimmen gutgeheissen, der es den Behörden ermöglichen soll, Normalarbeitsverträge (NAV) bereits dann befristet zu verlängern, wenn Hinweise dafür bestehen, dass der NAV-Wegfall zu erneuten Missbräuchen führen kann.

Änderung des Entsendegesetzes (Art. 5, 7, 9, 12) (BRG 15.054)
Dossier: Vorschläge zur Änderung des Entsendegesetzes (EntsG)

Gemäss der Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) waren in der Schweiz Ende 2015 229'000 Personen erwerbslos. Dies waren 32‘000 mehr als noch 2014. Im direkten Vergleich mit der Europäischen Union (EU28: 9,1%) und der Eurozone (EZ19: 10,6%) hatte die Schweiz mit 4,7% zwar eine sehr tiefe Erwerbslosenquote, musste aber im Vergleich zum Vorjahr einen relativ starken Anstieg um 0,6 Prozentpunkte hinnehmen. Aufgrund unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen sind diese Zahlen nicht direkt mit den Schweizer Arbeitslosenstatistiken vergleichbar. Sie lassen dafür bessere internationale Vergleiche zu.

Taux de chômage (BIT 2013)
Dossier: Entwicklung der Arbeitslosigkeit

La Haute école spécialisée du nord-ouest de la Suisse (FHNW) a fêté ses dix années d’activité. La présidente Ursula Renold a souligné la réussite de cette institution. De plus, elle s’est appuyée sur une étude récente qui indique que les diplômés des Hautes écoles spécialisées connaissent un taux de chômage moins élevé que les diplômés universitaires, à la sortie de leur cursus académique.

Fachhochschule Nordwestschweiz

Die Situation auf dem Arbeitsmarkt wurde 2015 durch das rückläufige Wirtschaftswachstum geprägt. Gemäss des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) waren im Jahresdurchschnitt mit 142'810 Personen rund 4,4% mehr Arbeitslose gemeldet als noch im Vorjahr. Die Arbeitslosenquote nahm entsprechend im Durchschnitt um 0,1 Prozentpunkte zu und betrug 3,3%. Gleiches galt für die Jugendarbeitslosigkeit bei den 15- bis 24-Jährigen. Die Arbeitslosenquote bei Arbeitnehmenden ab dem 50. Altersjahr erhöhte sich ebenfalls leicht und stand bei durchschnittlich 2,9%. Neben den arbeitslosen Stellensuchenden waren im Jahresdurchschnitt circa 58'000 nichtarbeitslose Personen auf Stellensuche. Dies entspricht einer Zunahme um 5,6%.

Arbeitsmarkt 2015

Arbeitslosigkeit, Ausländer und Altersvorsorge – die drei A wurden im jährlich erhobenen Sorgenbarometer auch 2015 als grösste Probleme bezeichnet. Rund 1000 Befragte müssen in dieser von der Credit Suisse finanzierten und von gfs.bern durchgeführten Befragung aus 34 Antwortvorgaben jeweils die fünf wichtigsten Probleme benennen. 2015 bezeichneten 43% die Vorgabe "AusländerInnen" als wichtigstes Problem, was im Vergleich zu 2014 erneut einen Zuwachs von drei Prozentpunkten bedeutete. Auch die Thematik "Flüchtlinge/Asyl" wurde gegenüber 2014 deutlicher als Problem wahrgenommen: 35% der Befragten bezeichneten 2015 dieses Thema als Problem gegenüber 26% im Jahr 2014. Nach wie vor grosse Sorgen scheint die Altersvorsorge zu bereiten: für 38% (2014: 37%) sind Fragen zu AHV und Renten ein zentrales Problem im Jahr 2015. Auch die Arbeitslosigkeit scheint die Schweizerinnen und Schweizer – trotz eigentlich guter Konjunkturlage – zu beschäftigen. Weil die Jugendarbeitslosigkeit 2015 getrennt abgefragt wurde, ist ein Vergleich mit 2014 allerdings schwierig. 2015 bezeichneten 41% der Befragten Arbeitslosigkeit im Allgemeinen und 26% Jugendarbeitslosigkeit im Speziellen als eines der fünf drängendsten Probleme; 2014 lag der Anteil, der Erwerbslosigkeit als Problem bezeichnete, bei 51%.

Sorgenbarometer

In der Wintersession 2015 beauftragte der Nationalrat den Bundesrat, einen Bericht darüber zu verfassen, wie sich die laufenden Automatisierungsprozesse wie die Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt auswirken. Das diskussionslos gutgeheissene Postulat Reynard (sp, VS) forderte neben einer nach Beschäftigungsbereichen gegliederten Chancen-Risiken-Analyse auch, dass untersucht wird, wie sich der Wandel auf das Sozialversicherungssystem auswirken wird und ob soziale und psychologische Kosten entstehen werden.

Risiken und Chancen der Automatisierungsprozesse (Po. 15.3854)
Dossier: Die Digitalisierung im Arbeitsmarkt

Der Bundesrat muss die Teilrevision des Obligationenrechts (OR), mit der sogenannte Whistleblower, die Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz aufdecken und melden, besser geschützt werden sollen, definitiv noch einmal überarbeiten. Der Ständerat folgte diskussionslos dem Nationalrat, der sich anlässlich der Sondersession vom Mai 2015 für eine Rückweisung der Vorlage ausgesprochen hatte, weil diese, so Nationalrat Jositsch (sp, ZH) für die RK-NR, viel zu kompliziert formuliert sei.

Protection en cas de signalement d’irrégularités par le travailleur (MCF 13.094)
Dossier: Whistleblowing

Dans son rapport sur l'état de la mise en œuvre de l'initiative visant à combattre la pénurie de personnel qualifié, le Conseil fédéral a détaillé les différentes mesures prises par la Confédération en vue d'améliorer les chances des travailleurs âgés sur le marché du travail. Puisque les objectifs ont été atteints, le postulat a été classé sur proposition du Conseil fédéral.

Chancen und Perspektiven älterer Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt (Po. 14.3235)
Dossier: Mangel an qualifizierten Arbeitskräften
Dossier: Ältere Arbeitnehmende

Im Juli 2015 präsentierte der Bundesrat seinen Vorschlag zur Änderung des Entsendegesetzes, mit der er die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit optimieren wollte. Die flankierenden Massnahmen waren eingeführt worden, um Erwerbstätige vor der missbräuchlichen Unterschreitung der hiesigen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen. Um diesen Schutz zu gewährleisten schlug der Bundesrat den Räten eine Erhöhung der maximalen Verwaltungssanktionen bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von CHF 5000 auf CHF 30‘000 vor.

Änderung des Entsendegesetzes (Art. 5, 7, 9, 12) (BRG 15.054)
Dossier: Vorschläge zur Änderung des Entsendegesetzes (EntsG)

Per 1. Juli 2015 wurde ein im Rahmen der Bemühungen um die Steuerung der Zuwanderung und zur Ergänzung der Fachkräfteinitiative Anfang 2015 gefällter Beschluss des Bundesrates umgesetzt, mit dem inländische Stellensuchende bei der Besetzung von Bundesverwaltungsstellen besser berücksichtigt werden sollen. Mindestens eine Woche bevor offene Stellen der eidgenössischen Verwaltung öffentlich ausgeschrieben werden, werden diese den regionalen Arbeitsvermittlungszentren zur Verfügung gestellt.

Offene Stellen der Bundesverwaltung

Mitte 2015 entbrannte ein Streit zwischen den Gewerkschaften Unia und Syna einerseits und dem Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) andererseits. Streitpunkt war die Verlängerung des Landesmantelvertrags (LMV), wie der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Bauhauptgewerbe genannt wird, welcher Ende Jahr auslief. Das Phänomen ist nicht neu; schon in vergangenen Jahren gerieten sich die Sozialpartner in der Baubranche zum Zeitpunkt der Erneuerung des LMV jeweils heftig in die Haare (etwa 2011 und 2007). Die Gewerkschaften forderten eine Neuverhandlung des bestehenden Vertrags, während der Baumeisterverband auf einer unveränderten Weiterführung des Vertrags bestand. Letzteres war den Gewerkschaften nicht genug, weil sie sich insbesondere um die Sicherung der Frührente ab 60 – dem üblichen Pensionsalter für Arbeitnehmer auf dem Bau – Sorgen machten. Mit dem bestehenden Vertrag drohten demnächst Rentenkürzungen, wenn die geburtenstarke Babyboomer-Generation das Pensionsalter erreiche, weshalb die Gewerkschaften höhere Rentenbeiträge, insbesondere von Seiten der Arbeitgeber, forderten. Weitere Forderungen waren verbesserte Kontrollen gegen Lohndumping und eine neue Regelung für Schlechtwettertage, an denen die meisten Bauunfälle passieren.
Der Baumeisterverband weigerte sich jedoch, mit den Gewerkschaften zu verhandeln, solange die Unia ihre Fachstelle Risikoanalyse betreibt. Im Auftrag von Baufirmen prüft diese Fachstelle Subunternehmen auf deren Risiko, Lohndumping zu betreiben. Aus Sicht des Baumeisterverbands verstösst die Unia damit gegen die Sozialpartnerschaft, da solche Überprüfungen nicht nur vonseiten der Arbeitnehmervertretung, sondern gemeinsam mit Vertretern der Arbeitgeber durchgeführt werden müssten. Eine Schliessung dieser Fachstelle stand für die Unia wiederum nicht zur Diskussion. In der Zwischenzeit griff der Baumeisterverband zu einem ungewöhnlichen Mittel, um die Gewerkschaften zu einer Einigung zu bewegen: 26'000 Bauarbeiter – gemäss Verbandspräsident 40 Prozent der Betroffenen – bezeugten mit ihrer Unterschrift, dass sie sich eine unveränderte Weiterführung des bestehenden LMV wünschen. Die Unia ihrerseits zeigte sich von diesem – aus rechtlicher Sicht belanglosen – Verhalten unbeeindruckt und organisierte Mitte November landesweit Streiks, die jeweils einen Tag dauerten und an denen sich einige tausend Bauarbeiter beteiligten. In Zürich, Bellinzona, Genf, Neuenburg und Delsberg kam es auch zu Demonstrationen.
Auch wenn sich der Baumeisterverband in der Folge darüber beklagte, die Gewerkschaften hätten die vertragliche Friedenspflicht verletzt, gewannen die Gewerkschaften mit den Streiks das Kräftemessen der Sozialpartner. Denn einen Monat später, kurz vor Ablauf des bestehenden Vertrags, einigte man sich auf einen neuen LMV für die nächsten drei Jahre, der das Kernanliegen der Gewerkschaften enthielt: Die Rentenbeiträge wurden um zwei Prozentpunkte erhöht, wovon drei Viertel die Arbeitgeber übernahmen. Damit sollte das bisherige Rentenniveau der Frühpensionierten gesichert sein. Auch wurde das Ausbezahlen von Löhnen in bar verboten, eine Massnahme, die die Kontrolle von Lohndumping etwas vereinfachen sollte. Der Baumeisterverband hingegen konnte sein Anliegen – die Schliessung der Fachstelle Risikoanalyse der Unia – nicht durchsetzen.

Streit zwischen Gewerkschaften und dem Schweizerischen Baumeisterverband

Im Juni 2015 veröffentlichte der Bundesrat einen umfassenden Bericht zu Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Er erfüllte damit die Postulate Streiff-Feller (evp, BE; Po. 12.4162), Caroni (fdp, AR; Po. 13.3332), Feri (sp, AG; Po. 13.4033) und Fehr (sp, ZH; Po. 13.4045), welche allesamt vom Bundesrat einen Bericht im Bereich der Sexarbeit gefordert hatten. Der Nationalrat schrieb die Postulate daraufhin im Sommer 2016 ab.
Der Bundesrat sprach sich im Bericht deutlich gegen ein Verbot der Prostitution aus, da dies die Prostituierten in den Untergrund verdränge, was für sie mit erhöhten Risiken verbunden sei. Der Vergleich mit anderen Ländern, insbesondere mit Schweden, zeige zudem, dass die Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung auch mit einem Prostitutionsverbot schwierig bleibe. Es bestehe aber in der Schweiz durchaus Handlungsbedarf. Sehr viele der sich prostituierenden Frauen zeigten physische oder psychische Krankheitssymptome und das Ausbeutungsrisiko sei real. Ausserdem sei die Faktenlage zur sexuellen Ausbeutung in der Prostitution bescheiden und die in dem Bereich zuständigen Kantone verzichteten aufgrund mangelnder Ressourcen und tiefer Priorisierung weitgehend auf langfristige Strukturermittlungen zur Aufdeckung von Menschenhandel. Um die bestehenden Probleme anzugehen und eine Diskussionsgrundlage für das Parlament zu liefern, listete der Bundesrat am Ende des Berichts 57 mögliche Massnahmen zum Schutz von Prostituierten auf, wovon jedoch lediglich 14 auf Bundesebene durchführbar sind.

Länderstudie zu Prostitution und Sexarbeit (Po. 13.4045)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zu Prostitution und Menschenhandel 2012–2015

In der Sondersession vom Mai 2015 befasste sich der Nationalrat mit einer Teilrevision des Obligationenrechts (OR), mit der die Rechtmässigkeit von Whistleblowing geklärt und der Schutz von Personen, die an ihrem Arbeitsplatz Unregelmässigkeiten aufdecken, verbessert werden sollte. Die grosse Kammer folgte dabei dem Antrag ihrer Rechtskommission (RK-NR) und wies die Vorlage mit 134 zu 49 Stimmen bei 1 Enthaltung an den Bundesrat zurück. Für die Kommission begründete Nationalrat Jositsch (sp, ZH) die Rückweisung damit, dass die Vorlage derart kompliziert formuliert sei, dass es insbesondere für den normalen Rechtsanwender und damit den potenziellen Whistleblower zu schwierig sei, tatsächlich herauszufinden, wie er sich im konkreten Fall zu verhalten habe. An der Grundstruktur der Vorlage, insbesondere am vorgeschlagenen Kaskadenmechanismus und dem Anreiz für die Schaffung interner Meldestellen, soll der Bundesrat jedoch festhalten. Eine von der SVP unterstützte Minderheit Schwander (svp, SZ) wollte indes nicht auf die Vorlage eintreten. Die heutige Lösung sei besser als das, was vorliege, so Schwander. Stimmt der Ständerat, der in der ersten Lesung den bundesrätlichen Vorschlag in einigen Punkten angepasst hatte, dem Nationalrat in der zweiten Beratungsrunde zu, geht das Geschäft definitiv an den Bundesrat zurück.

Protection en cas de signalement d’irrégularités par le travailleur (MCF 13.094)
Dossier: Whistleblowing

Lors d’une table ronde, organisée à Washington par l’administration américaine, le modèle de formation duale helvétique a été au centre des débats. En effet, alors que Johann Schneider-Ammann (plr), ministre de l’économie, de la formation et de la recherche, ainsi que différents patrons d’entreprises suisses étaient venus pour débattre sur les raisons des investissements d’entreprises suisses sur le sol américain, le sujet s’est rapidement réorienté vers la Question de l’apprentissage. Les Etats-Unis, qui font face à un taux de chômage élevé chez les jeunes, souhaitent former plus d’employés qualifiés, afin de dynamiser leur industrie nationale. Alors qu’un premier contact avec le premier ministre Joe Biden sur la question de la formation professionnelle en Suisse avait été établi par Didier Burkhalter (plr) lors de son année présidentielle, cette rencontre a permis à la Suisse de relancer sa diplomatie auprès de l’administration Obama.

Question de l’apprentissage Etats-Unis

Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hat die weltweite Arbeitslosigkeit 2015 weniger stark zugenommen als befürchtet worden war. Es galten 197 Mio. Personen (5,8%) als arbeitslos. Im Vergleich zum Vorjahr entsprach dies nach den neuesten Angaben der ILO einer Zunahme um 0,7 Mio. Arbeitslosen. Vor der Weltwirtschaftskrise (ab 2007) galten weltweit 170 Mio. Personen als arbeitslos. Am stärksten sind die Arbeitslosenquoten 2015 in den Ländern Osteuropas und Lateinamerikas gewachsen. Positiv entwickelte sich der Arbeitsmarkt hingegen vor allem in den dynamisch wachsenden Industrienationen, deren aggregierte Arbeitslosenquote um 0,4 Prozentpunkte zurückging. Die USA, deren Arbeitslosenquote sich von 6,3% auf 5,3% verringerte, und die EU, die einen Rückgang in der Zahl der Arbeitslosen von 10,2% auf 9,4% verzeichnete, zeigten sich besonders dynamisch. Innerhalb der EU blieben die Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten gross. Während in Deutschland (4,6%) und dem Vereinigte Königreich (5,5%) die bereits tiefen Arbeitslosenraten nochmals sanken, blieben die Quoten in Griechenland und Spanien trotz einer positiven Entwicklung auf über 20%. Für die Folgejahre rechnet die ILO aufgrund der Verlangsamung des Weltwirtschaftswachstum mit einem weiteren Anstieg der weltweiten Arbeitslosigkeit (2,4 Mio.), von dem, so die ILO weiter, hauptsächlich die Entwicklungs- und Schwellenländer betroffen sein werden.

Weltwirtschaft, Arbeitslosigkeit und Inflation 2015

Ans Kernforschungzentrum CERN entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten bessere Lohn- und Sozialbedingungen erhalten. Der Nationalrat überwies im Dezember 2014 diskussionslos ein entsprechendes Postulat Tornare (sp, GE) an den Bundesrat und beauftragt diesen damit, Massnahmen vorzuschlagen, die eine bessere Kontrolle ermöglichen, ob die mit dem CERN assoziierten Institutionen für ihre Forscherinnen und Forscher die Lohn- und Sozialbedingungen einhalten.

Kernforschungzentrum CERN Arbeitnehmer

Bei den seit 1976 jährlich von der Credit Suisse ermittelten Sorgen der Bevölkerung der Schweiz im so genannten Sorgenbarometer zeigte sich auch 2014 die Arbeitslosigkeit als das Thema, das die meisten Bauchschmerzen verursacht. Seit 2003 wird die Arbeitslosigkeit als Hauptsorge betrachtet. 2014 bezeichneten 51% der rund 1000 von gfs.bern befragten Personen die Erwerbslosigkeit als grösste Besorgnis, was einem Plus von sieben Prozentpunkten im Vergleich zu 2013 gleichkommt. 40% der Befragten sorgen sich um Ausländerfragen (+ 3 Prozentpunkte) und 37% der Befragten (+ 8 Prozentpunkte) bereitet die AHV bzw. die Sicherung der Renten Unbehagen. Die Befragten konnten aus einer Liste aus 34 Sorgen fünf Nennungen abgeben. Sorgen um das Asylwesen und Flüchtlingsfragen (26%, - 2 Prozentpunkte) und das Gesundheitswesen (23%, + 2 Prozentpunkte) fanden sich wie schon vor einem Jahr ebenfalls unter den fünf Hauptsorgen der Schweizerinnen und Schweizer.

Sorgenbarometer

Der Ständerat stimmte in der Herbstsession 2014 einer vom Bundesrat im Vorjahr präsentierten Teilrevision des Obligationenrechts (OR) im Grundsatz zu. Durch die Anpassungen sollen Personen, die an ihrem Arbeitsplatz Unregelmässigkeiten aufdecken, intern melden oder öffentlich machen ("Whistleblower"), vor ungerechtfertigter Entlassung und weiterer Diskriminierung geschützt werden. Die OR-Teilrevision ging auf eine Motion Gysin (sp, BL) aus dem Jahr 2003 zurück, die in der Sommersession 2007 überwiesen worden war. Die Teilrevision umfasst eine Definition, die regelt, unter welchen Voraussetzungen Whistleblowing rechtmässig ist. Eine Unregelmässigkeit muss stets zuerst an eine interne Stelle gemeldet werden. Der Ständerat verzichtete auf die Möglichkeit, dass interne Meldungen auch anonym erfolgen könnten. Das Einschalten der Behörden ist erst möglich, wenn der Arbeitgeber innerhalb einer höchstens 60-tägigen Frist keine oder nur ungenügende Massnahmen zur Klärung ergreift. Zu den Ausnahmenfällen, die eine direkte Meldung an die Behörden zulässt, gehören unter anderem die unmittelbare Gefährdung des Lebens, der Gesundheit, der Sicherheit oder der Umwelt. Der Gang an die Öffentlichkeit soll nur dann möglich sein, wenn die zuständige Behörde den Whistleblower nicht innerhalb von 14 Tagen über das weitere Vorgehen informiert. Die Ratslinke, die mehrheitlich gegen die Vorlage stimmte, sah in der Teilrevision keine Verbesserung für potenzielle Whistleblower, sondern eine Verschlechterung des Schutzes der Arbeitnehmenden. Der Nationalrat hatte sich vor Ende 2014 nocht nicht mit der OR-Teilrevision auseinandergesetzt, jedoch dessen Kommission für Rechtsfragen (RK-NR). Ende November empfahl die Kommission der grossen Kammer auf die Vorlage einzutreten, diese aber gleichzeitig auch an den Bundesrat zurückzuweisen. Der Entwurf müsse, so die Meinung der Kommission, "verständlicher" und "einfacher" formuliert werden.

Protection en cas de signalement d’irrégularités par le travailleur (MCF 13.094)
Dossier: Whistleblowing