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Au terme d’âpres négociations, les CFF et les organisations du personnel ont conclu une nouvelle convention collective de travail réformant totalement le système salarial de l’ancienne régie. En lieu et place d’un régime à 29 classes de salaires récompensant l’ancienneté à travers une progression automatique, le nouveau système se fonde principalement sur les exigences des postes de travail, les prestations individuelles des collaborateurs et les conditions du marché pour fixer la rémunération. Cette réforme, en particulier la généralisation du salaire au mérite, vise à accroître la productivité et la compétitivité de l’entreprise.

Neuer SBB-Gesamtarbeitsvertrag 2010
Dossier: Gesamtarbeitsverträge der SBB

Die SBB einigten sich mit Personalverbänden auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Kernstück ist ein neues Lohnmodell, bei dem individuelle Leistung stärker betont wird als Anciennität und langjährige Betriebszugehörigkeit. Übergangsbestimmungen gewährleisten die Wahrung des Status quo für die Mitarbeitenden. Der neue GAV soll nach der Bestätigung durch alle Instanzen per 1.Juli 2011 in Kraft treten .

Die SBB einigten sich mit Personalverbänden auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag

Die Fluggesellschaft Swiss und die Gewerkschaften und Personalverbände haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag geeinigt. Damit erhält das Swiss Bodenpersonal ab 2011 2% mehr Lohn sowie Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von 5 Tagen. Mit dem Zustandekommen konnte der bisherige GAV frühzeitig aufgelöst werden .

Fluggesellschaft Swiss

Erstmals hatte der Bundesrat einen Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte erlassen, die für Privatpersonen arbeiten. Die darin festgelegten Mindestlöhne gelten für die gesamte Branche. Gesetzliche Mindestlöhne gehören zu den schärfsten Massnahmen, mit denen die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit mit der EU abgefedert werden sollen. Ungelernte ohne Berufserfahrung erhalten mindestens CHF 18.20 pro Stunde, Ausgebildete mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis CHF 22. Mit diesem Entscheid folgte der Bundesrat der Tripartiten Kommission, welche über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen wacht. Die Bürgerlichen und die Wirtschaftsverbände kritisierten die Einführung, die ihrer Meinung nach einen schädlichen Eingriff in die freie Wirtschaft darstellt, während die Sozialpartner und die Linken den Entscheid begrüssten .

Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte

Der Bundesrat schickte im Oktober eine Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung. Damit soll die maximale Entschädigung für Arbeitnehmer bei missbräuchlicher Kündigung von sechs auf zwölf Monatslöhne erhöht werden. Der Bundesrat betonte dabei, dass sich der seit 1989 geltende Kündigungsschutz grundsätzlich bewährt habe, allerdings habe sich die Sanktionsmöglichkeit von sechs Monatslöhnen bei schweren Fällen von missbräuchlichen Kündigungen als zu schwach erwiesen. Nicht verschärft werden sollen laut Bundesrat die Sanktionsmöglichkeiten bei missbräuchlichen Kündigungen von Personen, die einem Arbeitnehmerverband angehören oder gewerkschaftlich organisiert sind.

durcissement en matière de licenciements abusifs

Im Juli kam es zu einer zweiten Streikwelle am Flughafen Genf. Diesmal traten Angestellte der Reinigungsfirma ISS Aviation in Streik. Streikgrund war wiederum ein neuer GAV sowie ein Abkommen zu deren Unterschrift das Reinigungspersonal gezwungen worden war. Darin wird den Angestellten zwar eine leichte Lohnerhöhung versprochen, sie werden laut Gewerkschaft jedoch schlechter gestellt. Zudem würden die Bestimmungen des alten GAVs nicht eingehalten. Während die Mehrheit der Arbeitnehmenden die Vereinbarung unterzeichnete, trat eine kleine Gruppe (15 Personen) in Streik. Die anderen Reinigungsangestellten der ISS blieben für lange Zeit still, im August unterzeichneten sie jedoch eine Petition, die die Streikenden in ihrem Kampf unterstützte. Im November und damit nach über 4 Monaten Streik wurde in Zürich schliesslich eine Einigung zwischen der Gewerkschaft VPOD und der Firma ISS erzielt. Dabei verpflichtete sich die Gewerkschaft VPOD zur Einhaltung des GAVs, dem sie sich lange wiedersetzt hatte. Die ISS wurde zu einer Festsetzung der Gehälter für 2010 und einer Erhöhung auf 2012 verpflichtet.

Juli zweiten Streikwelle Angestellte der Reinigungsfirma ISS Aviation

Der Flughafen Genf-Cointrin war während des Berichtjahres Schauplatz von mehreren Arbeitskämpfen und Streiks. Angefangen hatte die Streikserie im Januar als das Personal der Gepäcksortierung die Arbeit niederlegte und damit während eines der wichtigsten Wochenenden des Jahres für Chaos auf dem Flughafen sorgte. Grund des Arbeitskampfes, an dem sich ursprünglich Arbeitnehmer von Swissport und Dnata beteiligten, war ein neuer GAV, der seit Jahresbeginn in Kraft war. Dieser war von der Gewerkschaft PUSH unterschrieben worden, fand aber nicht die Zustimmung aller Arbeitnehmenden und des VPODs. Die Streikenden forderten 250 Fr. mehr Lohn und eine bessere Abgeltung von Nacht- und Wochenendarbeit. Die Angestellten von Dnata kamen jedoch bereits nach einem Tag zu einer Übereinkunft mit ihrem Arbeitgeber und brachen ihren Streik ab. Sie hatten unter anderem eine Lohnerhöhung und Verhandlungen über einen neuen GAV erreicht. Die Angestellten von Swissport, je nach Schätzung waren zwischen 20 und 70 Personen am Streik beteiligt, zogen ihren Arbeitskampf jedoch weiter. Nach 11 Tagen wurde unter der Federführung des Genfer Staatsratspräsidenten François Longchamp (fdp), der auch gleichzeitig Präsident des Flughafens Genf ist, ein Kompromiss ausgehandelt. Dieser brachte den Streikenden 40 Fr. mehr Lohn, eine einmalige Prämie, Verbesserungen bei den Überzeiten und eine bessere Abgeltung der Nachtarbeit. Vertreter der Gewerkschaft VPOD sprachen von einer totalen Lohnerhöhung von Fr. 180.

Flughafen Genf-Cointrin im Januar Gepäcksortierung die Arbeit niederlegte

Ein Gericht in Genf hat entschieden, dass das Kaufhaus Manor eine Verkäuferin und Gewerkschaftsaktivistin zumindest vorläufig wieder einstellen muss. Sie war entlassen worden, nachdem sie sich in der Presse negativ über die Arbeitsbedingungen bei Manor geäussert hatte. Dieses Urteil hat Vorbildscharakter, weil in der Schweiz kein Recht auf Wiedereinstellung bei gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen besteht – ein Umstand den der Schweizerische Gewerkschaftsbund auch vor die Internationale Arbeitsorganisation gebracht hat.

Ein Gericht in Genf hat entschieden, dass das Kaufhaus Manor eine Verkäuferin und Gewerkschaftsaktivistin zumindest vorläufig wieder einstellen muss

Im Berichtsjahr wurden verschiedene Bemühungen unternommen, um die rechtlichen Möglichkeiten von Asbestopfern zu verbessern. Während sich der Nationalrat in mehreren Vorstössen gegen eine Verlängerung der Verjährungsfristen ausgesprochen hatte (beispielsweise eine parlamentarische Initiative Heim, sp, SO), soll der rechtliche Schutz der Asbestopfer nun über das Haftpflichtrecht verbessert werden. Dazu hat der Bundesrat das Justiz- und Polizeidepartement angewiesen eine entsprechende Vernehmlassung vorzubereiten. Zu klären ist nicht nur die Verlängerung der absoluten Verjährungsfristen, sondern etwa auch die Dauer der sogenannten relativen Verjährung, welche ab Kenntnis des Schadens läuft.

Asbestopfern

Der Bundesrat wollte durch eine Teilrevision des Obligationenrechts einen besseren Schutz für so genannte Whistleblower, also Arbeitnehmer, die in der Öffentlichkeit auf Missstände an ihrem Arbeitsplatz hinweisen, erreichen. Die Vorlage wurde jedoch in der Vernehmlassung von verschiedenen Seiten kritisiert. Während die SVP und verschiedene Wirtschaftsverbände erklärten, eine solch komplexe Materie lasse sich nicht gesetzlich regeln, gingen die bundesrätlichen Vorschläge der SP, den Grünen und den Gewerkschaften nicht weit genug. Aufgrund dieser Ergebnisse hat der Bundesrat entschieden, die Teilrevision vorerst auf Eis zu legen und stattdessen die im vorhandenen Recht vorgesehenen Sanktionen bei missbräuchlichen Kündigungen zu überprüfen.

Protection en cas de signalement d’irrégularités par le travailleur (MCF 13.094)
Dossier: Whistleblowing

Die sechs Sozialpartner im Schweizer Gastgewerbe (GastroSuisse, Hotelleriesuisse, Swiss Catering Association, Hotel&Gastro Union, Syna und Unia) haben sich nach zwei Jahren Verhandlungen auf einen neuen GAV geeinigt. Ein zentraler Punkt des neuen GAVs ist die Aus- und Weiterbildung, die nun durch die mehrheitliche Übernahme von Ausbildungskosten und einer Kompensation des Lohnausfalles stärker unterstützt wird. Verbesserungen für die Arbeitnehmer wurden auch bei der Erfassung der Arbeitsstunden sowie bei den neu einheitlich auf fünf Wochen festgesetzten Ferien erreicht. Die lohnwirksamen Bestandteile des GAVs treten wegen der Wirtschaftskrise erst Anfang 2012 in Kraft. So wird für alle Mitarbeitenden ein 13. Monatslohn eingeführt sowie der Mindestlohn bei abgeschlossener Lehre erhöht. Als Kompensation wurde dafür ein Einarbeitungsabzug bei den Ungelernten beschlossen. Die Arbeitgeber zeigten sich auch erfreut über den Abschluss, der ihnen vor allem zahlreiche Vereinfachungen wie zum Beispiel die einheitlichen Ferienansprüche bringt. Weiter versprachen sie sich eine flexiblere Handhabung der Überstunden und Erleichterungen bei den Neuregelungen für Saisonbetriebe. Der neue GAV gilt für gut 200'000 Arbeitnehmende und 30'000 Arbeitgebende im Gastgewerbe und trat auf 1. Januar 2010 in Kraft.

Schweizer Gastgewerbe

Die Fluggesellschaft Swiss und ihr Kabinenpersonal haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag geeinigt. Dieser sieht eine strukturelle Lohnerhöhung von 4% sowie einen vom Betriebsgewinn abhängigen Lohnbestandteil vor, der in einem guten Betriebsjahr bis zu 10% ausmachen kann. Ein einmaliger Betrag von 1650 Fr. soll die Angestellten dafür entschädigen, dass der GAV nicht wie geplant im Februar sondern erst im Mai in Kraft trat. Weiter hat die Vereinigung des Kabinenpersonals (kapers) zusätzliche acht Feiertage pro Jahr sowie zwei Mal monatlich drei Tage am Stück frei erkämpfen können. Der GAV trat nach Genehmigung durch das Kabinenpersonal im Mai in Kraft und soll für mindestens vier Jahre gelten. Die Vereinigung des Kabinenpersonals zeigte sich erfreut über den Abschluss, der ihrer Meinung nach spürbare Verbesserungen bringt.

Fluggesellschaft Swiss und ihr Kabinenpersonal

Der Nationalrat lehnte vier parlamentarische Initiativen aus den Reihen der SP ab. Diese hatten eine Genehmigung bisher nicht ratifizierter ILO-Abkommen für einen besseren Schutz der Arbeitnehmenden bei Nachtarbeit (Rennwald, JU) (Geschäft: 07.442), bei Temporär- resp. Teilzeitarbeit (Daguet, BE (Pa.Iv. 07.444) und Goll, ZH) (Pa.Iv 07.457) sowie der Arbeitnehmendenvertreter bei Arbeitskonflikten (Levrat, FR) (Pa.Iv 07.474) verlangt. Der Bundesrat ist bei der Ratifizierung dieser Konventionen immer sehr vorsichtig. Er beantragt dem Parlament eine Genehmigung nur, wenn die entsprechende Konvention mit der innerstaatlichen Gesetzgebung deckungsgleich ist. Dass dies so bleiben soll, ist für die bürgerliche Mehrheit im Parlament der richtige Weg, weshalb weitergehende Anträge in aller Regel verworfen werden.

ILO-Abkommen

Afin de remédier à la perte de CHF 190,4 millionsenregistrée en 2007, le conseil d’administration des CFF a adopté, début mars, un nouveau train de mesures d’assainissement de CFF Cargo. Excluant catégoriquement de vendre tout ou partie de la division Marchandises, il a décidé la suppression de 401 emplois (10% de l’effectif total), le transfert du service à la clientèle de Fribourg à Bâle et donc la fermeture du site de Fribourg (180 salariés pour 165 postes de travail). Le transfert du centre d’appel, établi à Fribourg depuis 1999, vise à réunir vendeurs et opérateurs sur un même site et à rentabiliser les locaux encore libres que possède CFF Cargo dans la cité rhénane. Les suppressions de postes concernent pour trois quarts l’administration et le management (300 emplois) et pour un quart la maintenance. Les ateliers industriels de Bellinzone sont les plus touchés avec 126 emplois biffés ou transférés aux ateliers d’Yverdon-les-Bains (VD). Ces mesures seront effectives dès 2009. Les réactions n’ont pas tardé, provenant principalement des sites les plus touchés et des autorités cantonales fribourgeoises et tessinoises. À Fribourg, le Conseil d’Etat a rappelé l’engagement pris par la direction des CFF, en 1999, de créer des emplois à long terme, afin de bénéficier des mesures cantonales de promotion économique. Au Tessin, les salariés de l’atelier de Bellinzone ont immédiatement décrété une grève de durée indéterminée, avant de recevoir l’appui de l’ensemble des partis politiques tessinois, des autorités municipales de Bellinzone et du Conseil d’Etat, ainsi que du clergé. Dès les premiers jours, les salariés des deux sites ont suivi des stratégies différentes, les fribourgeois optant pour la poursuite du travail et la discussion dans le respect de la convention collective, alors que les tessinois ont privilégié la grève et les manifestations. La mobilisation s’est ainsi rapidement radicalisée au Tessin, tandis qu’elle ne s’est que modérément intensifiée à Fribourg.

Les CFF ont suspendu le programme de restructuration et le travail a repris à Bellinzone après que les protagonistes, réunis par Moritz Leuenberger, sont parvenus à un accord préalable sur une procédure de sortie de crise. Au Conseil national, le chef du DETEC s’est vu interpeller par les députés fribourgeois et tessinois (08.3063), ainsi que par le groupe UDC. Il a jugé légitimes les objections des autorités et des salariés concernés, mais il a justifié la restructuration par la situation économique et financière du segment marchandises de l’ancienne régie, invoquant notamment l’inefficacité des précédentes mesures de réduction des frais administratifs et la concurrence accrue dans le transport des marchandises. Le conseiller fédéral socialiste a toutefois assuré que les mesures concrètes ne seraient arrêtées qu’après concertation avec les milieux intéressés. Les négociations ont alors débuté, mais se sont déroulées séparément et indépendamment pour chacun des deux sites. À Fribourg, les discussions entre les CFF et le Conseil d’Etat ont rapidement abouti à un compromis confirmant le transfert du centre d’appel à Bâle en contrepartie duquel les CFF se sont engagés à créer entre 50 et 100 nouvelles places de travail dans le canton dès 2009. Si le Conseil d’Etat s’est dit satisfait, les syndicats ont violemment critiqué cet accord, estimant que le gouvernement s’était servi des employés du centre d’appel comme d’une monnaie d’échange. Au lendemain de l’accord, les employés ont toutefois renoncé à faire grève en raison de la trop faible mobilisation. Concernant le site tessinois, le Conseil fédéral a institué une table ronde placée sous la présidence de l’ancien conseiller national Franz Steinegger (prd, UR). Après plus de six mois de négociations, la direction des CFF et les représentants des salariés sont parvenus à un accord aux termes duquel les ateliers de Bellinzone seront transférés au sein de la division Voyageurs en échange de la garantie par la direction des CFF de maintenir les ateliers jusqu’en 2013, à la condition, toutefois, que le taux de productivité croisse de 10% d’ici 2010. Les mesures prévues par les deux accords sont effectives dès le 1er janvier 2009.

Umstrukturierungen der SBB Cargo ab 2003
Dossier: SBB Cargo

Der erste Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die über 260'000 Temporärangestellten in der Schweiz wurde Realität. Der Branchenverband Swissstaffing und die Gewerkschaft Unia stimmten dem ausgehandelten Abkommen zu. Diese Wirtschaftsbranche hat ein starkes Wachstum von rund 12% pro Jahr. Beide Seiten zeigten sich zufrieden, da es gelungen sei, sowohl die Flexibilitätsanforderung der Arbeitsvermittler als auch das Sicherheitsbedürfnis der Temporärangestellten auf einen Nenner zu bringen.

Temporärangestellten

Der Konflikt über den Abschluss eines neuen Landesmantelvertrags im Bauhauptgewerbe lebte im Berichtsjahr wieder auf. Die Delegiertenversammlung der Baumeister lehnte am 24. Januar den im Vorjahr zwischen den Spitzen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände erzielten Kompromiss deutlich, mit 91 zu 14 Stimmen ab. Sie beauftragte ihren Verband, Nachverhandlungen zu zwei Bereichen aufzunehmen. Erstens über die Regeln für die Kompensation von wetterbedingten Ausfallstunden, welche für kleine Baufirmen zu kompliziert seien, und zweitens über den von allen Beschäftigten alimentierten «Parifonds», aus welchem neben Weiterbildungsangeboten auch die Kosten für die Überwachung der Vertragseinhaltung finanziert werden. Der grösste Baukonzern der Schweiz, Implenia, sowie einige weitere grosse Unternehmen distanzierten sich allerdings von diesem Entscheid und drängten auf einen Vertragsabschluss. Die Gewerkschaftsdelegierten stimmten ihrerseits dem neuen Vertrag einstimmig zu; sie sprachen sich gegen Nachverhandlungen aus und drohten mit der Wiederaufnahme der Streiks. Diese Drohung lösten sie im März ein: Auf mehreren Baustellen in Basel und später auch in Zürich traten die Beschäftigten in kurze, nicht angekündigte Streiks und führten Demonstrationszüge durch. In mehreren Kantonen (Tessin, Freiburg, Waadt) desavouierten die kantonalen Baumeisterverbände den nationalen Verband und unterzeichneten den Vertrag. Im April nahmen die Sozialpartner ihre Gespräche auf nationaler Ebene wieder auf. Erneut fungierte Jean-Luc Nordmann als Vermittler und hatte Erfolg. Mitte April einigten sich die Verhandlungsdelegationen, den im Vorjahr ausgehandelten Vertrag in Kraft zu setzen. Einige Auslegungsprobleme bei den zwei von den Baumeistern kritisierten Punkten Ausfallzeitkompensation und Parifonds wurden geklärt und gelöst. Die Delegiertenversammlungen der Gewerkschaften Unia und Syna sowie des Baumeisterverbands hiessen den neuen Landesmantelvertrag Ende April gut; er wurde auf den 1. Mai in Kraft gesetzt.

Landesmantelvertrags im Bauhauptgewerbe kurze, nicht angekündigte Streiks

In Bellinzona reagierten die Beschäftigten der SBB-Unterhaltswerkstätte anfangs März mit einem unbefristeten Streik auf den Entscheid des SBB-Verwaltungsrates, den rund 400 Personen umfassenden Personalbestand massiv abzubauen. Im Rahmen einer Restrukturierung von SBB-Cargo wollte die SBB in Bellinzona 128 Stellen abbauen, 18 nach Chiasso (TI) verlegen und 10 ins Werk Yverdon (VD) verschieben, wo in Zukunft der Lokomotivunterhalt konzentriert werden soll. Offen war noch, wie es mit dem Bereich Güterwagen-Unterhalt mit über 200 Beschäftigten weitergehen soll. Erwogen wurde ein gemeinsames Projekt mit einer Privatfirma aus der Region. In der Folge zeigte sich in der Agglomeration Bellinzona, ja im ganzen Tessin eine breite Solidarität mit den Streikenden. In Grossdemonstrationen manifestierten die Bevölkerung, aber auch Politiker aller Parteien und Vertreter der katholischen Kirche gegen den Stellenabbau und die drohende Schliessung der „Officine FSS“. Obwohl die gewerkschaftlich Organisierten unter den Streikenden mehrheitlich dem Schweizerischen Eisenbahnerverband (SEV) angehörten, traten vor allem das betriebliche Streikkomitee und die Gewerkschaft Unia in Erscheinung.

Eine Gesprächsrunde zusammengesetzt aus Tessiner Politikern, einer Delegation der SBB und Bundesrat Leuenberger schlug vor, dass unter der Voraussetzung eines Streikabbruchs die SBB den Stellenabbau vorübergehend sistieren solle. Sie hätte dann die den Reorganisationsbeschlüssen zugrunde liegenden Berechnungen transparent zu machen und mit den Arbeitnehmervertretern nochmals Verhandlungen über die Zukunft der Werkstätte zu führen. Die Streikenden lehnten dieses Angebot zweimal ab. Sie verlangten Garantien für das uneingeschränkte Weiterbestehen des SBB-Werks in Bellinzona, wobei die Beschäftigten weiterhin dem SBB-GAV unterstellt sein müssten. Nach genau einem Monat, am 7. April, brachen die Streikenden ihre Aktion ab, ohne dass man sich auf eine Lösung geeinigt hätte. In der Folge wurden Verhandlungen zwischen der SBB und den Gewerkschaften und mit alt-Nationalrat Franz Steinegger (fdp, UR) als Vermittler aufgenommen. Diese führten nach sechs Monaten zu einer Einigung, welche den Bestand der Werkstätte Bellinzona bis 2013 garantiert, von dieser aber eine höhere Produktivität fordert. Die gleichzeitig mit dem Abbau in Bellinzona beschlossene Schliessung des SBB-Cargo-Kundenzentrums in Freiburg (165 Stellen) und der Personalabbau im SBB-Werk Biel (46 Stellen) führte zwar auch zu Protesten, aber nicht zu Arbeitsniederlegungen.

Bestand der Werkstätte Bellinzona bis 2013 garantiert

Wie nach den Positionsbezügen im Vorjahr zu erwarten war, gestaltete sich die Weiterführung des Gesamtarbeitsvertrags (Landesmantelvertrag, LMV) im Bauhauptgewerbe, das über 100'000 Beschäftigte (davon rund 80'000 Festangestellte) zählt, als äusserst schwierig. Im Mai beschlossen die Bauunternehmer, den seit Anfang 2006 geltenden LMV auf Ende September 2007 zu künden. Die Arbeitgeber beschuldigten die Gewerkschaften Unia und Syna, bei der Frage der Flexibilisierung der Arbeitszeiten zwecks der Kompensation von ausgefallenen Arbeitsstunden infolge von schlechtem Wetter und Ähnlichem nicht kompromissbereit zu sein. Auf den 1. Oktober trat die Kündigung des LMV durch die Bauunternehmer in Kraft, wobei die Arbeitgeber zugesichert hatten, sich während der vertragslosen Zeit an die Bestimmungen des alten LMV halten zu wollen. Die Gewerkschaft Unia hatte Ende September mit einer grossen Demonstration (rund 15'000 Teilnehmende) in Zürich gegen die Vertragsauflösung protestiert, und die Bauarbeiter hatten sich gemäss Angaben der Gewerkschaften in Abstimmungen auf den Bauplätzen zu rund 85% für Kampfmassnahmen ausgesprochen.

Mitte Oktober begannen die Unia und die Syna ihre kurzen Streiks auf den NEAT-Baustellen und in den Städten Genf, Bern und Neuenburg. Anfangs November legten sie für einen Tag mehr als 200 Baustellen in und um Zürich sowie in Basel lahm. Sozusagen als Begleitaktion drohte der Schweizerische Gewerkschaftsbund, dass er bei Nichtzustandekommen eines GAV die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien bekämpfen werde. Nachdem die Gewerkschaften die Vorsteherin des EVD, Doris Leuthard, um Vermittlung ersucht hatten, stellte sich auf deren Wunsch hin der pensionierte Seco-Spitzenbeamte Jean-Luc Nordmann als Mediator zur Verfügung. Die Gewerkschaften sistierten während der Vermittlung alle weiteren geplanten Kampfaktionen. Mitte Dezember einigten sich die Verhandlungsdelegationen der Sozialpartner auf einen Kompromiss, der allerdings im Januar 2008 noch von den Delegiertenversammlungen ratifiziert werden muss.

Landesmantelvertrag Streiks

Sehr lange, aber ohne die Begleitung durch Kampfmassnahmen, hatten die Verhandlungen um einen neuen GAV im Holzbaugewerbe mit seinen rund 13'000 Beschäftigten gedauert. Sie waren 2003 aufgenommen worden, die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit durch den Bundesrat kam jedoch erst im Berichtsjahr zustande. Hauptgrund für die Verzögerung waren Einwände von Arbeitgeberverbänden benachbarter Branchen gewesen.

neuen GAV im Holzbaugewerbe

Personen, die Temporärarbeit leisten, riskieren, beim Aufbau der Alterssicherung in der beruflichen Vorsorge durch die Maschen zu fallen. Werden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen für ein Beschäftigungsverhältnis von unter drei Monaten eingestellt, so können sie von der beruflichen Vorsorge ausgeschlossen zu werden, auch wenn sie regelmässig wiederbeschäftigt werden. Dieser Umstand bewog Robbiani (cvp, TI) den Bundesrat mit einem Postulat zu ersuchen, in einem Bericht detailliert aufzuzeigen, welche Auswirkungen die gegenwärtige Zunahme der Temporärarbeit und der atypischen Arbeitsformen überhaupt auf die berufliche Vorsorge hat. Obgleich der Bundesrat darauf hinwies, dass ein entsprechender Bericht (primär bezogen auf die Kulturschaffenden) bereits in Arbeit sei, beantragte er dennoch Annahme des Postulates, worauf dieses vom Nationalrat diskussionslos überwiesen wurde.

Temporärarbeit beruflichen Vorsorge

Ebenso keine Zustimmung fand eine parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, SG), die mit einer Änderung des OR erreichen wollte, dass Teilzeitanstellungen gekoppelt mit einer ständigen Abrufbereitschaft und der Beschränkung einer Zweitbeschäftigung unzulässig sind. Er wies auf Praktiken vor allem ausländischer Discounter hin, die neu im schweizerischen Detailhandel tätig sind, und die den zumeist weiblichen Angestellten bisher unübliche Arbeitsverträge vorlegen: Sie werden nur zu 50% angestellt, müssen jedoch jederzeit zu Überstunden bereit sein und dürfen eine zusätzliche Beschäftigung nur mit Bewilligung des Arbeitgebers annehmen. Derartige Arbeitsverträge gelten nach Arbeitslosenversicherungsgesetz (Art. 16 AVIG) als unzumutbar, werden im OR aber toleriert. Auf Empfehlung der vorberatenden Kommission lehnte der Nationalrat die Initiative gegen den Widerstand der Linken mit 82 zu 61 ab.

Teilzeitanstellungen gekoppelt mit einer ständigen Abrufbereitschaft

Fin décembre 2006, les pilotes de Swiss European, compagnie régionale de Swiss (ex-Crossair), ont une nouvelle fois refusé d’entrer en matière sur le projet de convention collective de travail (CCT) proposé par la direction pour la période 2007-2010. Les pilotes ont exprimé leur volonté que leur syndicat, Swiss Pilots, rejoigne la table des négociations en vue de satisfaire leur principale revendication préalable: l’égalité salariale pour tous les pilotes de Swiss et Swiss European volant sur le continent européen. Finalement, les deux parties sont parvenues à un accord en avril, l’employeur ayant concédé des alignements avec la CCT des pilotes de Swiss. La nouvelle CCT des pilotes régionaux est ainsi entrée en vigueur le 1er juillet.

Gesamtarbeitsvertrag für Regionalpiloten für 2007-2010
Dossier: Gesamtarbeitsverträge der Swiss

Mit 117 zu 56 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) ab, die einen indexbereinigten Mindestlohn von CHF 3'500 sowie Höchsteinkommen verlangte, welche das Zehnfache des Mindestlohnes nicht übersteigen dürfen. Nach Aussage der Kommissionssprecherin hätten sich auch die Gewerkschafter in der Kommission mehrheitlich dagegen ausgesprochen, da ihre Strategie die Festlegung der Mindestlöhne über Gesamtarbeitsverträge (GAV) sei. Die Mehrheit der Kommission sei sich der Problematik der Working Poor bewusst, erachte aber eine Lösung über einen regulierten Arbeitsmarkt als nicht zielführend, da dadurch Stellen für unqualifizierte Arbeitnehmende vom schweizerischen Arbeitsmarkt verschwinden würden. Im Namen der Gewerkschaften relativierte SGB-Präsident Rechsteiner (sp, SG) die Aussagen der Kommissionssprecherin: Es sei zwar richtig, dass man im gewerkschaftlichen Lager primär auf GAV setze, es gebe aber Branchen, die sozialpartnerschaftlich kaum organisiert seien, weshalb hier gesetzliche Bestimmungen über den Mindestlohn dringend notwendig seien.

Mindestlohn

Mit 116 zu 65 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Teuscher (gp, BE) ab, die eine systematische Erhebung aller möglicherweise mit Asbest verseuchten Gebäude sowie eine Entschädigung allfälliger Opfer durch einen neu zu errichtenden Fonds verlangte. Die Sprecher der Kommissionsmehrheit machten für ihre Ablehnung geltend, seit 1990 seien sehr strenge Vorschriften bezüglich Asbest in Kraft; zudem sei das Material nur gesundheitsgefährdend, wenn die Umhüllung durch andere Baumaterialien (z.B. Beton) beschädigt werde.

Asbest

Ebenfalls gemäss Angaben des BFS beschlossen die Sozialpartner der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) für 2007 im Mittel nominale Lohnerhöhungen von 2%. Davon wurden 1,3% generell und 0,7% individuell zugesichert. Damit wurde erstmals seit fünf Jahren die 2%-Grenze erreicht. Die Mindestlöhne wurden durchschnittlich um 2,9% angehoben. Die nominale Mindestlohnerhöhung gehört mit jener von 2001 (+2,9%) und 2002 (+2,6%) zu den höchsten der vergangenen zehn Jahre. Bei den öffentlich-rechtlichen GAV lagen die durchschnittlichen Lohnanpassungen bei 2,9%, während es bei den privatrechtlichen 1,8% waren.

2001 2,9% mehr Lohn generelle Lohnerhöhungen Leistungslohnkomponenten