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Der Christlichnationale Gewerkschaftsbund (CNG) kündigte an, eine Volksinitiative starten zu wollen, mit der er ein Recht auf Weiterbildung verlangen will. Mindestens fünf Arbeitstage pro Jahr sollen bei vollem Lohn zur beruflichen oder allgemeinen Weiterbildung genutzt werden dürfen.

Der Christlichnationale Gewerkschaftsbund (CNG) kündigte an, eine Volksinitiative starten zu wollen, mit der er ein Recht auf Weiterbildung verlangen will

Einstimmig ermächtigte der Nationalrat den Bundesrat, drei Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu ratifizieren, nämlich die Übereinkommen Nr. 119 (Maschinenschutz), 132 (Mindestdauer bezahlter Ferien) und 162 (Sicherheit bei der Verwendung von Asbest). Mit einem Postulat der vorberatenden Kommission beauftragte er zudem die Regierung, die Gesetzesänderungen zu prüfen, die notwendig sind, um die Hindernisse zur Ratifikation der Übereinkommen 170 (Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit) und 171 (Nachtarbeit) zu beseitigen. Der Bundesrat hatte dem Parlament beantragt, die Ratifizierung dieser beiden Abkommen auf unbestimmte Zeit zu vertagen, da selbst der Entwurf für ein revidiertes Arbeitsgesetz nicht in allen Punkten mit diesen beiden Übereinkommen kompatibel sei. Die kritischen Punkte betreffen den Kündigungsschutz, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer, die Nachtarbeit sowohl für Männer wie für Frauen sowie den Mutterschaftsschutz.

drei Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation

Neue Technologien und personelle Engpässe fördern tendenziell die individuelle Mitbestimmung der gut qualifizierten Arbeitskräfte. Schwächere Arbeitnehmer laufen aber Gefahr, wegen dieser Individualisierung noch mehr als bisher von der Mitbestimmung ausgeschlossen zu werden. Dies ist das Fazit einer Untersuchung, die der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) veranlasst hatte. Nach Feststellung der Gewerkschaften ist die Mitbestimmung bei den Schweizer Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen kein vordringliches Thema mehr. Die momentan zur Diskussion stehenden Mitbestimmungsvorschläge der EG-Kommission würden, falls sie rechtskräftig werden sollten, die Situation in der Schweiz zudem kaum berühren, da die meisten Betriebe den Mindestanforderungen bereits genügen.

kein vordringliches Thema mehr

Die Gewerkschaft Textil, Chemie, Papier (GTCP) forderte rechtsverbindliche Richtlinien zur Regelung der Arbeitssicherheit bei der Forschung und Produktion von bio- und gentechnologischen Erzeugnissen. Die Anwendung der heutigen, von der Schweizerischen Kommission für biologische Sicherheit (SKBS) empfohlenen Richtlinien erachtet die Gewerkschaft als ungenügend, da sie auf Freiwilligkeit beruhen.

Die Gewerkschaft Textil, Chemie, Papier (GTCP) forderte rechtsverbindliche Richtlinien zur Regelung der Arbeitssicherheit bei der Forschung und Produktion von bio- und gentechnologischen Erzeugnissen

Ein Thurgauer Bezirksgericht fällte eines der ersten Urteile, bei dem der vor zwei Jahren in Kraft getretene revidierte Kündigungsschutz zum Tragen kam. Ein Romanshorner Haushaltsapparate-Unternehmen hatte im März 1990 einer türkischen Arbeitnehmerin gekündigt, weil sich diese aus religiösen Gründen geweigert hatte, bei ihrer Arbeit auf das Tragen eines Kopftuches zu verzichten. Das Bezirksgericht Arbon entschied ein Jahr später, dass diese Kündigung missbräuchlich gewesen sei, weil niemand wegen der Ausübung eines verfassungsmässigen Rechts – hier der Religions- und Glaubensfreiheit – entlassen werden kann. Die Firma wurde nicht dazu verurteilt, die Betroffene wieder einzustellen, musste ihr jedoch eine Entschädigung ausrichten.

Kündigungsschutz Tragen eines Kopftuches

Gleich wie der Bundesrat bedauerten die Räte hingegen, dass die Schweiz das bei gleicher Gelegenheit angenommene Ubereinkommen Nr. 167, welches die Förderung der Sicherheit und Gesundheit auf den Baustellen beinhaltet, nicht unterzeichnen kann, da die selbständigen Erwerbstätigen in der Schweiz nicht vom Geltungsbereich der Unfallverhütungsgesetzgebung erfasst werden. Nationalrat Leuenberger (sp, SO) versuchte mit einer Motion, eine Ausdehnung des Geltungsbereiches des Versicherungsobligatoriums und damit zusammenhängend der Unfallverhütungsvorschriften auf Selbständigerwerbende zu erreichen. Der Bundesrat war bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, doch wurde sie von Allenspach (fdp, ZH) bekämpft und konnte deshalb nicht abschliessend behandelt werden.

Sicherheit und Gesundheit auf den Baustellen

Die vorbereitende Kommission beantragte dem Nationalrat, die drei zum Teil noch aus den siebziger Jahren zu stammenden parlamentarischen Initiativen Morel (sp, FR), Egli (cvp, LU) und Biderbost (cvp, VS) für eine Mitbestimmung der Arbeitnehmer bzw. für ein Mitwirkungsgesetz abzuschreiben. In ihrem schriftlichen Bericht würdigte die Kommission die wechselvolle Geschichte dieser drei Vorstösse und erinnerte daran, dass sie selber einen Beschlussentwurf zu Art. 34 BV ausgearbeitet hatte, den sie nun ebenfalls zur Abschreibung empfahl. Um das Thema nicht gänzlich ausser Traktanden fallen zu lassen, unterbreitete sie dem Rat ein Postulat, mit welchem der Bundesrat ersucht wird, im Hinblick auf den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einen Bericht über die Mitbestimmungsregelungen in anderen europäischen Staaten und über die Auswirkungen auf die Schweiz zu erstatten.

Dieses Vorgehen wurde von den politischen Gruppierungen unterschiedlich bewertet. FDP und SVP erinnerten an ihre traditionelle Abneigung gegenüber gesetzlichen Regelungen in diesem Bereich und fanden es an der Zeit, einen definitiven Schlussstrich unter diese Diskussion zu ziehen. SP, LdU/EVP und CVP betonten, dass sie nur zur Entkrampfung der Situation und als Eingeständnis eines Misserfolges der Kommission der Abschreibung zustimmten, dass damit für sie aber das Thema Mitbestimmung ganz klar nicht vom Tisch sei. Im Sinn einer Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner wurden die parlamentarischen Initiativen abgeschrieben und das Postulat überwiesen.

parlamentarischen Initiativen

Ein postulat Carobbio (sp, TI), welches eine Überprüfung der unterschiedlichen Grenzwerte für den Umgang mit schädlichen Substanzen (NO, NO2, SO2 und 03) in den Suva-Bestimmungen und in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und eine Herabsetzung der Suva-Richtwerte verlangte, wurde oppositionslos überwiesen.

Ein postulat Carobbio (sp, TI), welches eine Überprüfung der unterschiedlichen Grenzwerte für den Umgang mit schädlichen Substanzen (NO, NO2, SO2 und 03) in den Suva-Bestimmungen und in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und eine Herabsetzung der Suva-Richtwerte verlangte, wurde oppositionslos überwiesen [23]

Beide Kammern nahmen•vom Bericht des Bundesrates über die 1988 an der 75. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommenen Ubereinkommen und Empfehlungen Kenntnis. Einstimmig wurde der Regierung grünes Licht für die Ratifizierung des Ubereinkommens Nr. 168 über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit erteilt. Dieses Ubereinkommen revidiert das Abkommen Nr. 44 über Arbeitslosigkeit und hat zum Ziel, die Koordination der Systeme zum Schutz gegen Arbeitslosigkeit und der Beschäftigungspolitik sicherzustellen und das Problem der Arbeitslosigkeit nicht nur mit reaktiven, sondern auch mit vorbeugenden Massnahmen anzugehen.

Ratifizierung des Ubereinkommens Nr. 168 über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit