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  • Finanzhaushalt der Kantone und Gemeinden

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Im Rahmen seiner Beratung des bundesrätlichen Berichts über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte 2019 schrieb der Nationalrat ein Postulat der WAK-NR als erfüllt ab, das einen Bericht über die Situation der Besteuerung von Grundstücken mit unterschiedlicher Eigentümerschaft verlangt hatte. Dieser Forderung war der Bundesrat Ende Mai 2019 nachgekommen.

Kommissionspostulat Besteuerung von Grundstücken im Geschäftsvermögen mit unterschiedlicher Eigentümerschaft

Im Mai 2019 veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht zur Besteuerung von Grundstücken im Geschäftsvermögen mit unterschiedlicher Eigentümerschaft. Damit erfüllte er ein zwei Jahre vorher überwiesenes Postulat der WAK-NR. Dieses hatte eine Übersicht über die fiskalische Belastung von Grundstückgewinnen durch die drei Staatsebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) verlangt. Vor allem hatte der Bundesrat zu prüfen, wie sich die Ungleichbehandlung von natürlichen Personen, also selbständig Erwerbenden, gegenüber juristischen Personen, also Unternehmen, vermeiden oder zumindest abschwächen liesse. Neben Unterschieden in der fiskalischen Belastung je nach Steuertarif und -progressionsstufe, nach Sozialabgaben und Staatsebene (Bund vs. Kantone) bestehen gemäss Bericht auch Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen, insbesondere zwischen Kantonen mit monistischen und dualistischen Systemen der Veranlagung. Um eine Angleichung der Steuerbelastung auf Grundstückgewinnen aus dem Geschäftsvermögen zu erreichen, zeigte der Bundesrat folgende fünf Varianten auf und rechnete diese beispielhaft durch: Anrechnungsmethode, Erhöhung des Teilbesteuerungsmasses, Ausdehnung der privilegierten Liquidationsbesteuerung, Wechsel der dualistischen Kantone zum monistischen System und Streichung der Sozialversicherungsbeiträge auf ebenjenen Grundstückgewinnen. Die Mehr- oder Mindereinnahmen der fünf Varianten konnte der Bericht allerdings mangelnder Daten wegen nicht beziffern.

Kommissionspostulat Besteuerung von Grundstücken im Geschäftsvermögen mit unterschiedlicher Eigentümerschaft

In Erfüllung der Motion Schneeberger (fdp, BL), die klare Kriterien zur Überprüfung der Einhaltung der NFA-Prinzipien bei Vernehmlassungserläuterungen forderte, veröffentlichte der Bundesrat eine Neuauflage des Botschaftsleitfadens und des Gesetzgebungsleitfadens, die neu solche Kriterien enthalten. Damit erachtete er das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragte sie zur Abschreibung. National- und Ständerat folgten diesem Antrag in der Sommersession 2018 stillschweigend.

Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften (Mo. 14.3858)
Dossier: Einhaltung der NFA-Prinzipien

Le Conseil fédéral a soumis au Parlement son message relatif aux révisions des constitutions cantonales des cantons d'Uri, de Bâle-Campagne et d'Appenzell Rhodes-Intérieures. Il le prie d'accorder la garantie fédérale aux changements constitutionnels apportés. Le canton d'Uri a ajouté des précisions et a supprimé des dispositions constitutionnelles pour les intégrer dans la nouvelle loi sur les communes. La constitution modifiée de Bâle-Campagne accroît l'autonomie des communes et consacre les principes de la subsidiarité et de l'équivalence fiscale pour améliorer la collaboration au sein d'espaces fonctionnels. Elle oblige les communes à renforcer leur collaboration. Finalement, le canton d'Appenzell Rhodes-Intérieures a révisé le droit de vote et d'éligibilité ecclésiastique.

Garantie des constitutions cantonales (UR, BL, AI) (MCF 18.019)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Im September 2019 forderte die grüne Fraktion vom Bundesrat einen Bericht zu Möglichkeiten zur Verbesserung und Vereinheitlichung der Praxis der Prämienverbilligung in den Kantonen. Das bei Einführung des KVG formulierte Ziel einer Prämienbelastung von maximal 8 Prozent des Einkommens werde heute klar verfehlt, betonte die Fraktion.
Der Bundesrat verwies auf den im März 2017 angenommenen Entwurf zur finanziellen Entlastung der Familien bei der Krankenversicherung, mit dem die Situation von Familien mit unteren und mittleren Einkommen verbessert werden sollte. Des Weiteren betonte er den engen Zusammenhang zwischen Prämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe, der den grossen Handlungsspielraum der Kantone in diesem Bereich rechtfertige. Dennoch halte auch er den starken Rückzug mehrerer Kantone in diesem Bereich – zehn Kantone finanzierten 2016 weniger als einen Drittel, elf Kantone weniger als die Hälfte der Prämienverbilligungsbeiträge – für problematisch. Deshalb erklärte er sich bereit, einen entsprechenden Bericht, der auch das Postulat Humbel (cvp, AG; Po. 17.3880) aufnehmen und den Bericht zur Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen berücksichtigen sollte, zu verfassen.
In der Wintersession 2017 bekämpfte Verena Herzog (svp, TG) das Postulat, das folglich in der Frühjahrssession 2018 vom Nationalrat behandelt wurde. Dabei verzichtete die Thurgauerin auf eine Stellungnahme. Der Bundesrat lud die Nationalrätinnen und Nationalräte nochmals dazu ein, das Postulat anzunehmen, zumal der Rat in der Wintersession 2017 bereits die für den Bundesrat inhaltlich nahezu identische Motion Humbel angenommen habe. Bei 96 zu 84 Stimmen (bei 1 Enthaltung) führten die geschlossen Nein-stimmenden SVP- und FDP-Fraktionen zur Ablehnung des Postulats der grünen Fraktion.

Prämienverbilligungen bei den Krankenkassen verbessern und vereinheitlichen (Po. 17.3877)
Dossier: Prämienverbilligung

Etant donné les modalités de distribution du bénéfice de la Banque nationale suisse (BNS), les cantons peuvent se réjouir du bénéfice annoncé pour l'année 2016. Comme l'essentiel du revenu de la BNS provient des placements de devises et de l'or, les taux de change et le cours de ce métal précieux ont permis à la BNS de dégager un bénéfice de 24 milliards en 2016. Vu que ce bénéfice dépasse les 20 milliards, Confédération et cantons vont se partager environ 1,5 milliards de francs suisses.

Bénéfice de la BNS (2016)
Dossier: Was tun mit den Erträgen der Schweizerischen Nationalbank?

Selon une étude de l'Université de St.-Gall, les communes n'économiseraient pas en fusionnant - une analyse qui remet donc en question l'argument économique souvent utilisé par les partisans des fusions. Après avoir analysé 142 cas de fusions de communes dans dix cantons différents, les chercheurs de l'Université de St.-Gall pensent que ce résultat est dû au fait que les communes coopèrent déjà ensemble sur un certain nombre de tâches avant même d'entamer une procédure de fusion, diminuant ainsi l'effet de réduction des coûts provenant de cette dernière.

Les communes n'économisent pas en fusionnant, selon une étude

Weil in der auch per Internet erhältlichen Publikation "Finanzstatistik der Schweiz" neu auch die kantonale Verteilung von Bundesgeldern in Form zweier Tabellen aufgenommen wird, in denen die Finanzströme vom Bund zu den Kantonen aufgeschlüsselt dargestellt werden, erachtete der Bundesrat die Motion von Anita Fetz (sp, BS) als erfüllt. Dem Antrag auf Abschreibung kamen die Räte in der Sommersession nach.

jährliche Ausweisung der kantonalen Verteilung von Bundesgeldern (Mo. 14.3207)

Die kantonalen Rechnungen schlossen 2015 mit einem kumulierten Überschuss von CHF 957 Mio. ab. Insgesamt betrugen die Ausgaben CHF 88 Mrd. und überstiegen damit die ordentlichen Aufwände des Bundes um rund CHF 23 Mrd. Budgetiert hatten die Kantone einen Fehlbetrag in der Höhe von rund CHF 363 Mio., wobei lediglich neun Kantone mit schwarzen Zahlen gerechnet hatten. Defizite schrieben dann jedoch nur die Kantone Basel-Landschaft, Genf, Obwalden, Solothurn, Tessin und Zug. Das grösste Minus verbuchten das Tessin (-91 Mio.) und Zug (-88 Mio.). Von den 20 Kantonen, die 2015 einen Überschuss erzielten, konnte Basel-Stadt (CHF 432 Mio.) das beste Ergebniss ausweisen. Dahinter folgten die Kantone Waadt (CHF 194 Mio.), Bern (CHF 170 Mio.) und St. Gallen (CHF 155 Mio.). Im Verhältnis zur Bevölkerung schnitten Basel-Stadt und Uri am besten ab. Zug rangierte mit einem Minus von CHF 720 pro Kopf am Schluss der Rangliste. Hauptgrund für das positive Abschneiden war die doppelte Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB), die den Kantonen 2015 CHF 1,33 Mrd. in die Kassen spülte. Im Vorjahr waren die Kantone leer ausgegangen. Auf der Ausgabenseite nahmen die Kosten insbesondere in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Bildung zu. Die Nettoverschuldung aller Kantone betrug Ende 2015 CHF 34,4 Mrd., wobei mit Graubünden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Freiburg, Zug, Obwalden und Uri sieben Kantone über ein Nettovermögen verfügten. Genf weist mit CHF 12,7 Mrd. die höchste Nettoverschuldung aller Kantone auf.

Kantonsfinanzen

Im März 2015 überwies der Ständerat diskussionslos eine Motion Schneeberger (fdp, BL) an den Bundesrat, die von der Regierung forderte, dass in Zukunft in allen erläuternden Berichten zu Vernehmlassungen und in allen Botschaften zu Vorlagen, die die Aufgabenteilung oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone betreffen, aufgezeigt wird, ob die NFA-Prinzipien eingehalten werden und welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf Kantone und Gemeinden haben. Damit folgte die kleine Kammer dem Nationalrat und der vorberatenden Finanzkommission (FK-SR), die sich beide für das Ansinnen ausgesprochen hatten. Die Motion ging auf den Bericht über die Einhaltung der NFA-Grundsätze zurück, den der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats Stadler (glp, UR) erstellt und im September 2014 veröffentlicht hatte. In diesem hatte die Regierung ihre Bereitschaft signalisiert, alle künftigen Gesetzes- und Verfassungsvorlagen auf Einhaltung der NFA-Prinzipien zu überprüfen. Der Motionärin war dies jedoch zu wenig verbindlich gewesen.

Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften (Mo. 14.3858)
Dossier: Einhaltung der NFA-Prinzipien

Der mit CHF 38 Mrd. ausserordentlich hohe Jahresgewinn 2014 der SNB weckte auf Seiten zahlreicher kantonaler Finanzdirektoren Begehrlichkeiten. Weil die Gewinnausschüttung der Nationalbank aufgrund eines schlechten Ergebnisses im Vorjahr ausgeblieben war, sollte dies durch eine zusätzliche Ausschüttung von mindestens einer Milliarde Franken kompensiert werden, so der Tenor. Die Kantone erhofften sich von zusätzlichen Mitteln aus dem Topf der Nationalbank eine Verbesserung der kantonalen Budgets für das laufende Jahr, die weitestgehend mit Defiziten rechneten.
Ende Januar 2015 einigten sich SNB und das Eidgenössische Finanzdepartement schliesslich auf die von den Kantonen geforderte zusätzliche Ausschüttung über eine Milliarde Franken, wobei ein Drittel dieses Geldes in die Bundeskasse floss und die restlichen Mittel proportional zur Bevölkerungszahl auf die Stände verteilt wurden.

Performanz der SNB

Die kantonalen Rechnungen schlossen 2014 mit einem kumulierten Defizit von CHF 527 Mio. ab. CHF 521 Mio. an Überschüssen standen dabei CHF 1'048 Mio. an Defiziten gegenüber. Budgetiert hatten die Kantone einen Fehlbetrag in der Höhe von rund CHF 540 Mio. Die Differenz zwischen den Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen von CHF 13 Mio. betrug beim Gesamtvolumen der Kantonshaushalte von CHF 87 Mrd. nur rund 0.15‰. Während im Vorjahr noch 16 Kantone rote Zahlen geschrieben hatten, mussten 2014 noch exakt die Hälfte aller Kantone ein Defizit ausweisen. Die grössten Defizite fuhren mit den Kantonen Schwyz (CHF 211,1 Mio.) und Zug (CHF 139 Mio.) ausgerechnet zwei klassische NFA-Geberkantone ein. Das höchste Plus verzeichnete der Nehmerkanton Bern (CHF 211,6 Mio.). Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Gesamtausgaben der Kantone um CHF 700 Mio., obwohl etliche Sparprogramme ergriffen worden waren. In erster Linie sorgten steigende Ausgaben in den Bereichen Gesundheit, Sozialleistungen und Bildung für Mehraufwand. Der Gesamtbetrag der kantonalen Nettoinvestitionen verharrte mit rund CHF 4,1 Mrd. auf dem Niveau des Vorjahrs.

einem kumulierten Defizit von 472 Millionen Franken

Der Bundesrat habe in Zukunft in allen erläuternden Berichten zu Vernehmlassungen und in allen Botschaften zu Vorlagen, die die Aufgabenteilung zwischen oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone betreffen, aufzuzeigen, ob die NFA-Prinzipien eingehalten werden und welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf Kantone und Gemeinden haben. Dieser Auffassung war im Dezember 2014 der Nationalrat und reichte eine entsprechende Motion Schneeberger (fdp, NR) diskussionslos an den Ständerat weiter. Die Regierung hatte kurz zuvor in ihrem Bericht über die Einhaltung der NFA-Grundsätze Bereitschaft signalisiert, alle künftigen Gesetzes- und Verfassungsvorlagen auf Einhaltung der NFA-Prinzipien zu überprüfen. Der Motionärin war dies jedoch zu wenig verbindlich gewesen. Der Bundesrat begrüsste die Annahme des Vorstosses.

Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften (Mo. 14.3858)
Dossier: Einhaltung der NFA-Prinzipien

Eine Motion Anita Fetz (sp, BS), die eine jährliche Ausweisung der kantonalen Verteilung von Bundesgeldern forderte, wurde im Berichtsjahr von beiden Räten stillschweigend angenommen. Die Motionärin rannte mit ihrer Forderung offene Türen ein, da die bis 2007 im Rahmen der offiziellen Publikation „Öffentliche Finanzen der Schweiz“ veröffentlichten Angaben laut Bundesrat ab 2014 wieder in die jährlich publizierte Finanzstatistik aufgenommen werden solle. Der Überblick über die Einnahmen der einzelnen Kantone aus Bundesquellen soll so wieder verfügbar sein und die Transparenz der Finanzströme erhöht werden. Der Bundesrat kündigte an, auch Einnahmen der Kantone aus Investitionsbeiträgen, Entschädigungen und Kantonsanteilen an den Bundeseinnahmen detailliert aufnehmen und im Internet veröffentlichen zu wollen.

jährliche Ausweisung der kantonalen Verteilung von Bundesgeldern (Mo. 14.3207)

Im Zuge der starken medialen und politischen Präsenz einerseits des Krankenversicherungs- und andererseits des Altersvorsorgesystems, und weil Ende Dezember die dreijährige Einführungsphase der neuen Pflegefinanzierung auslief, wurde im Jahr 2014 eine bereits früher geäusserte Forderung erneut breit diskutiert: Jene nach einer obligatorischen Alterspflegeversicherung. Einen konkreten Anlass dazu bieten die demographische Alterung und die Entwicklungen in der Medizin, welche die Kosten der Alterspflege stark ansteigen lassen: Manche Experten rechnen mit einer Verdoppelung der aktuellen Kosten bis ins Jahr 2030. Eine durchschnittliche Person in der Schweiz wird heute im Alter von 81 Jahren pflegebedürftig und muss dann für rund 950 Tage gepflegt werden, wobei sich die Kosten in einem Pflegeheim im Schnitt auf CHF 7‘500 monatlich belaufen. Unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen müssen die Bewohnerinnen und Bewohner einen maximalen Anteil der Pflegekosten von CHF 26,60 täglich übernehmen, für den Rest kommen die Krankenversicherung und die öffentliche Hand auf. Die Kosten für Hotellerie und Betreuung gehen dagegen vollständig zulasten der Patientinnen und Patienten. Diese Kosten übersteigen die Möglichkeiten vieler Rentnerinnen und Rentner, welche in Folge auf Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV angewiesen sind. Aktuell trifft dies auf 53% der Personen in Alters- und Pflegeheimen zu. Die Kosten für EL haben sich seit dem Jahr 2000 fast verdoppelt und betragen gegenwärtig rund CHF 4,5 Mrd. jährlich, was in der Grössenordnung der Ausgaben für die Landesverteidigung liegt. Zudem werden Kantone und Gemeinden, welche sich an den Kosten ihrer Pflegeplätze beteiligen, stark belastet. Vor diesem Hintergrund wurden Forderungen nach verschiedenen Massnahmen geäussert, um die bestehenden Sozialwerke und die Steuerzahlenden zu entlasten sowie die Finanzierung der Alterspflege auf eine nachhaltige Basis zu stellen. Die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen schlug zwei Modelle für die Abdeckung dieses Risikos vor: Entweder könnten ab einem Alter von 40 oder 45 Jahren zusätzliche Beiträge an die Krankenversicherung entrichtet werden – hier sei mit individuellen Zusatzkosten von rund CHF 30 monatlich zu rechnen – oder es solle eine neue, durch Lohnabzüge finanzierte Pflegeversicherung eingerichtet werden. Auch der Direktor der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren sprach sich für eine obligatorische Pflegeversicherung aus. Im Juli veröffentlichte die liberale Denkfabrik „Avenir Suisse" ein Buch, in dem sie unter anderem eine Versicherung nach dem Kapitaldeckungsprinzip vorschlug, in die alle älteren Bürgerinnen und Bürger einzahlen würden. Diese Versicherung sollte organisatorisch bei der Krankenversicherung angesiedelt werden. Ausgehend von einem Beitragsbeginn mit 55 Jahren und einer Beitragsdauer von 26 Jahren würde eine monatliche Prämie von rund CHF 300 resultieren – ein hoher Betrag, der jedoch zum Teil durch Einsparungen bei Krankenversicherungsprämien und Steuern kompensiert werden könnte. Ergänzt würde das Vorsorgekapital durch Zinserträge. Nicht aufgebrauchtes Kapital sollte nach dem Ableben vererbt werden können, um einen Anreiz für einen haushälterischen Umgang mit den Geldern zu schaffen, höhere Kosten sollten dagegen durch eine klassische Versicherung mit Risikoprämien gedeckt werden. Sämtliche geäusserten Ideen stiessen auf ein gemischtes Echo und erhielten eher pessimistische Prognosen betreffend ihrer politischen Durchsetzbarkeit. Während bürgerliche Kreise sich gegen die Schaffung eines neuen, eigenen Sozialwerkes stellen dürften, befürchteten andere eine Schwächung der Solidarität durch verstärkte Belastung der älteren Generation. Das Gesundheitssystem basiere auf der Kostenbeteiligung aller Versicherten. Auch wurde betont, die Finanzierung der Pflege über Steuern sei erwünscht, da sie höhere Einkommen stärker belaste als tiefere. Manche Sachverständige erwarten zudem mittelfristig eine Entspannung der Lage, da der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern, welche Leistungen aus der seit 1985 obligatorischen beruflichen Vorsorge beziehen, zunimmt.

obligatorischen Alterspflegeversicherung

Eine Untersuchung der Weltwoche ging der Verteilung der jährlich im Umfang von rund CHF 20 Mrd. an die Kantone überantworteten Bundesmittel nach. Damit wurde auf die gesamte Umverteilung von Mitteln von der Bundes- auf die Kantonsebene fokussiert und eine etwas globalere Sichweise auf den Streit um den Nationalen Finanzausgleich (NFA) ermöglicht. Zum Vergleich: Der NFA verteilt lediglich rund CHF 4,6 Mrd. um, wobei die Kantone 1,5 Mrd. beisteuern und 3,1 Mrd. aus Bundesquellen kommen. Im Schnitt stammt laut der Weltwoche rund ein Viertel aller kantonalen Einnahmen aus unterschiedlichen Bundestöpfen. Umgerechnet auf CHF pro Kantonsbewohner zeigte die Analyse der Weltwoche, dass ein Kanton pro Jahr im Schnitt CHF 2‘485 pro Kopf aus der Bundeskasse erhält. Die wenigsten Mittel erhalten die Kantone Aargau (CHF 1‘457 pro Kopf), Basel-Landschaft (CHF 1‘534 pro Kopf) und Zürich (CHF 1‘735 pro Kopf). Die finanzschwachen und topografisch eher benachteiligten Kantone Jura (CHF 5‘964 pro Kopf), Uri (CHF 5‘842 pro Kopf) und Graubünden (CHF 5‘830 pro Kopf) bilden das Spitzentrio der meistbegünstigten Kantone. Während der Kanton Uri mehr als die Hälfte seines Budgets aus Bundesmitteln bildet, machen die Bundeseinnahmen für den Kanton Basel-Stadt lediglich 13% des kantonalen Haushaltes aus.

an die Kantone überantworteten Bundesmittel

Mit der Gründung einer Konferenz der städtischen Finanzdirektoren (KSFD) Ende August 2014 in Zürich wollen die Städte mehr Einfluss auf die nationale Finanzpolitik nehmen. Ziel sei, dass man den finanz- und steuerpolitischen Anliegen der Städte mehr Gehör verschaffe. Erstes Ziel des städtischen Schulterschlusses ist eine Einflussnahme auf die Unternehmenssteuerreform III, mit der Steuerausfälle erwartet werden, die insbesondere auch die Städte treffen dürften. Obwohl dies der Fall sei, seien sie bisher nicht angehört worden, so Renate Amstutz, die Direktorin des Schweizer Städteverbandes. Die Städte wollen, dass der Bund nicht nur wie versprochen die Kantone für die prognostizierten Steuerausfälle entschädigt, sondern auch direkt die Städte.

Konferenz der städtischen Finanzdirektoren

In der gängigen Lehrmeinung ist der Föderalismus – neben dem Milizsystem und der direkten Demokratie – einer der zentralen Pfeiler des Politischen Systems der Schweiz. In der Tat scheint die Identifikation mit der Schweiz über das Verbundenheitsgefühl mit der eigenen Gemeinde und vor allem mit dem eigenen Kanton zu funktionieren – die abgelehnten Gemeinde- und Kantonsfusionen können hier als Indizien herangeführt werden. Allerdings geraten die Vielgliedrigkeit und das Subsidiaritätsprinzip immer stärker unter Druck: Globalisierung, Mobilität oder Kommunikationstechnologien scheinen die Organisation vieler Probleme auf nationalstaatlicher, ja internationaler Ebene vordringlich zu machen. Abhängigkeiten über Kantons- und Landesgrenzen hinweg machen föderale Lösungsansätze und das Subsidiaritätsprinzip obsolet. Zunehmender Zentralisierungsdruck (vgl. dazu das Föderalismus-Monitoring) machen dem Föderalismus zu schaffen. Der auch im Berichtjahr heftig umstrittene Finanzausgleich (vgl. dazu ausführlich Kapitel 5), aber auch die zunehmenden interkantonalen Konkordate scheinen lediglich Hilfskonstrukte zu sein, mit denen zwar die territoriale Gliederung erhalten wird, die letztlich aber ebenfalls zu einer Zentralisierung von Problemen beitragen. Eine lose Reihe von Beiträgen aus Wissenschaft und Praxis, die in der NZZ unter dem Stichwort „Föderalismus in Bewegung“ erschienen, wollte dem Spannungsfeld zwischen Subsidiarität und Zentralisierung auf den Grund gehen. Wurden auf der einen Seite ökonomische Gründe für die Überkommenheit des Kantönligeistes ins Feld geführt, wurde auf der anderen Seite darauf hingewiesen, dass die multiethnische Zusammensetzung der Willensnation Schweiz letztlich ohne föderale Organisation nicht bestehen könne. Die vorgebrachten Vorschläge, wie etwa eine grundlegende Reform der territorialen Strukturen über Kantonsgrenzen hinweg, Änderungen des Ständemehrs, Aufwertung der Städte oder Strukturen, die nichtterritorialen Minderheiten besser Rechnung tragen, waren allerdings nicht wirklich neu und wiesen darauf hin, dass der Föderalismus eine Dauerbaustelle bleiben wird. Auch die Teilnehmer an der Föderalismustagung – die alle vier Jahre stattfindet und von der CH-Stiftung organisiert ist, welche von den Kantonen getragen wird – kamen zum Schluss, dass sich an den 200-jährigen föderalistischen Strukturen in absehbarer Zeit kaum etwas ändern wird. Für grosse Reformen gehe es der Schweiz schlicht zu gut, so die Quintessenz.

Föderalismus Pfeiler des Politischen Systems

Auch 2014 war der Nationale Finanzausgleich (NFA) Zankapfel zwischen den Kantonen (ausführlich zur politischen Debatte vgl. Kapitel 5). Uneinigkeit herrschte vor allem zwischen den zehn ressourcenstarken Geber- (BS, BL, GE, NW, SH, SZ, TI, VD, ZG, ZH) und den 16 ressourcenschwachen Nehmerkantonen. Erschwerend kamen die sich ankündigenden härteren wirtschaftlichen Zeiten hinzu. Die Geberkantone – allen voran die Kantone Schwyz und Zug – empfanden es als ungerecht, dass sie ein Sparprogramm schnüren und gleichzeitig ihre Beiträge für die Nehmerkantone erhöhen mussten.

Nationaler Finanzausgleich

Die kantonalen Rechnungen schlossen 2013 mit einem kumulierten Defizit von 472 Millionen Franken. Die Budgets sahen einen Fehlbetrag in Höhe von 550 Millionen Franken vor. Von den 16 Kantonen, die rote Zahlen schrieben, wiesen die Kantone Neuenburg (-237 Mio.), Tessin (-177 Mio.), Schwyz (-141 Mio.) und Solothurn (-121 Mio.) die höchsten Negativsaldi aus. Pro Kopf verzeichnete Schwyz das höchste Defizit. Auf der Einnahmeseite stellten der verschärfte Steuerwettbewerb und die ausbleibenden Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) die Kantone vor grossen Herausforderungen. Gegenüber dem Vorjahr stiegen deren Ausgaben von 85,5 Milliarden auf insgesamt 87 Milliarden Franken. Ins Gewicht fielen dabei die überdurchschnittlich steigenden Kosten im Gesundheits- und Sozialbereich. Um die Finanzhaushalte wieder ins Lot zu bringen, griff eine der Mehrheit der Kantone auf Sparprogramme zurück. Diese wirkten sich allerdings negativ auf die Investitionstätigkeit aus. Der Gesamtbetrag der kantonalen Nettoinvestitionen sank auf 4,1 Milliarden Franken, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um gut drei Prozent entsprach.

einem kumulierten Defizit von 472 Millionen Franken

Wie aufgrund der im Vorjahr verabschiedeten Budgets zu erwarten war, schlossen die Kantone ihre Rechnungen 2012 insgesamt mit einem Ausgabenüberschuss ab. Somit rutschten sie zum ersten Mal seit neun Jahren in die roten Zahlen. Das kumulierte Defizit betrug 789 Millionen Franken. 13 Kantone wiesen negative Rechnungsergebnisse aus, ebenso viele legten Überschüsse vor. Negativ auf die Finanzhaushalte wirkte sich der Umstand aus, dass die Kantone mit der Neuordnung der Spital- und Pflegefinanzierung und der neuen Strafprozessordnung zwei gewichtige Lastenüberwälzungen durch den Bund zu tragen hatten. Darüber hinaus mussten in einigen Kantonen die öffentlichen Pensionskassen saniert werden. Die angespannte finanzielle Situation schlug sich auch auf die staatlichen Investitionen nieder. Erstmals seit fünf Jahren entwickelten sich diese wieder rückläufig, und zwar gleich um 15 Prozent. Was die Voranschläge für 2013 betraf, budgetierten 17 Kantone ein Minus. Erfreulich präsentierte sich hingegen die Verschuldungssituation. Ende 2012 lag die Nettoverschuldung der Gesamtheit der Kantone bei 40 Milliarden Franken, was gemessen am Bruttosozialprodukt einem niedrigen Anteil von 6,6 Prozent entsprach.

kumulierte Defizit betrug 789 Millionen Franken

Die Kantone schlossen ihre Rechnungen 2011 mit einem kumulierten Überschuss von 2,48 Milliarden Franken ab, was gegenüber dem Vorjahr eine Verbesserung um 500 Millionen Franken darstellte. Zum achten Mal in Folge schlossen die Kantone in ihrer Gesamtheit mit schwarzen Zahlen ab. Seit 2004 konnten sie Überschüsse von insgesamt 19 Milliarden Franken anhäufen. 17 Kantone wiesen ein positives Ergebnis aus. Lediglich die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Jura, Neuenburg, Nidwalden, St. Gallen, Schaffhausen und Schwyz hatten Defizite zu beklagen. Allerdings präsentierte sich die Lage für 2012 weit weniger erfreulich. Es zeichnete sich ab, dass die Neuordnung der Pflege- und Spitalfinanzierung die Kantone mit knapp einer Milliarde Franken zusätzlich belasten würde. Hinzu kamen weitere Mehrkosten aufgrund der demografischen Entwicklung und der defizitären Pensionskassen. Diese Umstände führten dazu, dass die meisten Kantone von trüben Perspektiven ausgingen. Ausdruck dieser Trendwende waren die bereinigten Budgets im Hinblick auf das Jahr 2012. Nur acht Kantone rechneten mit einem positiven Ergebnis. Insgesamt veranschlagten die Kantone einen Ausgabenüberschuss von 1,06 Milliarden Franken.

Rechnungen 2011 Überschuss von 2,48 Milliarden Franken Verbesserung um 500 Millionen Franken darstellte

Der Kanton Solothurn hatte im Jahr 2009 eine Standesinitiative eingereicht, welche die Bundesversammlung dazu einlud, Massnahmen zu treffen, um die Steuerhoheit des Kantons Solothurn vor jeglicher Einmischung durch die Europäische Union zu schützen. Dieses Anliegen stiess im Parlament auf breites Unverständnis. In der Sommersession des Berichtsjahres gab der Ständerat als Erstrat dem Vorstoss keine Folge.

Steuerhoheit des Kantons Solothurn

Gemäss der offiziellen Rechnung erzielten die Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 83,8 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 2,0 Mia Fr., dies nachdem in den Voranschlägen noch von einem Defizit die Rede war. Das Endergebnis fiel damit um 3,1 Mia Fr. besser aus als erwartet. 21 Kantone schlossen mit einem Überschuss ab und konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen, fünf Kantone (SZ, BS, TI, SH, NE) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus.

Gemäss der offiziellen Rechnung erzielten die Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 83,8 Mia Fr

Für das Jahr 2011 rechneten die Kantone insgesamt mit einem Defizit von 276 Mio Fr. Dabei budgetieren 12 Kantone schwarze Zahlen mit einem Gesamtüberschuss von rund 384 Mio Fr. Das grösste Plus verzeichnet dabei der Kanton Zürich (+192 Mio Fr.), weiter weisen die Kantone Bern (+76,5 Mio Fr.), Basel-Stadt (+45,6 Mio Fr.) und Wallis (22,6 Mio Fr.) grössere Überschüsse aus. Praktisch ausgeglichene Budgets planen die Kantone Uri, Waadt, Freiburg, Nid- und Obwalden, Solothurn, Thurgau, Schaffhausen und Aargau. Die grössten Defizite sehen Genf (-175 Mio Fr), Schwyz (-136 Mio Fr.), Tessin (-133 Mio Fr.), sowie Zug (-39,7 Mio Fr.) vor.

Für das Jahr 2011 rechneten die Kantone insgesamt mit einem Defizit von 276 Mio Fr