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Eine Folge der eidgenössischen Wahlen 2019, die einen massiven Wahlgewinn der Grünen und eine Niederlage der Polparteien mit sich gebracht hatten, waren die virulenten Diskussionen um die Zusammensetzung und die Bestellung des Bundesrats. Auf der einen Seite wurde eine neue Zauberformel gefordert. Das Parlament müsse bei der Bestellung der Regierung rascher auf Veränderungen reagieren können. Auf der anderen Seite wurden Reformen gefordert, die eine Erhöhung der Zahl der Regierungsmitglieder, Koalitionsverhandlungen oder einen eigentlichen Systemwechsel weg von der Konkordanzidee vorsahen.

Die Zauberformel, die 1959 mit der Idee eingeführt worden war, dass die drei grössten Parteien je zwei und die viertgrösste Partei einen Sitz erhalten soll, wurde durch die aktuellen Wahlresultate gleich mehrfach in Frage gestellt. Jahrzehntelang passte die Formel gut zu den Kräfteverhältnissen, weil die FDP, die CVP und die SP bei den Nationalratswahlen jeweils mehr als 20 Prozent Wähleranteile hinter sich wussten und die SVP auf jeweils etwas mehr als zehn Prozent zählen konnte. Eine erste Verschiebung der Kräfteverhältnisse führte 2003 zu einem Sitzwechsel von der CVP zur SVP. Nach einer durch die Nichtbestätigung von Christoph Blocher 2007 beginnenden Übergangsphase, während der CVP, SVP und BDP je einen Sitz hatten, kehrte man mit der Wahl von Guy Parmelin im Jahr 2015 wieder zu dieser 2-2-2-1-Verteilung zurück – neu mit der CVP als Juniorpartner. War diese Verteilung freilich schon 2015 hinterfragbar, geriet sie 2019 vollends in die Kritik, weil mit der SVP nur noch eine Partei über 20 Prozent Wähleranteil verfügte (25.6%), aber vier Parteien neu über 10 Prozent lagen: Die SP mit 16.8 Prozent, die FDP mit 15.1 Prozent, die Grünen mit 13.2 Prozent und die CVP mit 11.4 Prozent. Diese Verteilung liess Raum für zahlreiche Rechenspiele, die in den Medien für viel Gesprächsstoff sorgten und die Diskussionen im Vorfeld der Bundesratswahlen anheizten.

Eine neue Zauberformel wurde natürlich insbesondere von den Gewinnerinnen und Gewinnern der eidgenössischen Wahlen 2019 gefordert. Die Frage war freilich, auf wessen Kosten die Grünen einen Bundesratssitz erhalten sollten. Wahlweise vorgeschlagen wurde, dass die CVP als neu kleinste Partei verzichten müsse. Aber auch die FDP und die SP hätten eigentlich – je nach Berechnung – keinen Anspruch auf zwei Sitze. Die GP selber forderte – unterstützt von der SP – den Sitz von FDP-Bundesrat Ignazio Cassis. Mediale Aufmerksamkeit erhielt ein Vorschlag von Christoph Blocher, der eine Proporz-Zusammensetzung vorschlug, die der SVP zwei Sitze und allen anderen Parteien inklusive der GLP (die bei den Wahlen auf 7.8% Wähleranteil gewachsen war) je einen Sitz zugestand. Freilich wurde in der Diskussion auch die Frage laut, ob für die Berechnung der Zusammensetzung lediglich die Wählerprozente, also nur die Zusammensetzung des Nationalrats, oder nicht vielmehr die Sitzverteilung in National- und Ständerat herangezogen werden müssten. Auf der Basis der totalen Anzahl Sitze aus beiden Kammern wäre die CVP (total 38 Sitze) wiederum stärker als die GP (total 33 Sitze), was für den Status Quo sprechen würde.
Eine Erweiterung der Diskussion wurde durch die Überlegung geschaffen, nicht Parteien, sondern Blöcke zu betrachten. Die NZZ schlug vor, den Polen – bestehend aus SVP auf der einen und SP zusammen mit den Grünen auf der anderen Seite – je zwei Sitze und den Parteien in der Mitte (FDP, CVP und allenfalls GLP) drei Sitze zuzusprechen. Wenn die Grünen einen Sitz erhielten und die SP ihre beiden Sitze behalten würde, dann wäre das linke Lager, das kumuliert auf rund 30 Prozent Wählerstärke komme, stark übervertreten, so die Argumentation der NZZ.

Als Problem für eine flexiblere Gestaltung der Regierungszusammensetzung wurde zudem die variable Amtszeit der Bundesrätinnen und Bundesräte ausgemacht. Würde die Amtszeit eines Regierungsmitglieds auf acht Jahre fixiert – inklusive der Verpflichtung, nicht freiwillig vor Ablauf dieser Zeit zurückzutreten – ergäben sich bei jeder Gesamterneuerungswahl Vakanzen, die eine Neuausrichtung der parteipolitischen Zusammensetzung des Bundesrats vereinfachen würden, schlug CVP-Parteipräsident Gerhard Pfister (cvp, ZG) als weitere – schon etwas ältere – Idee vor.

Ein weiteres, medial diskutiertes Problem der starren 2-2-2-1-Zauberformel war die Repräsentativität des Bundesrats. Wurden 1959 durch die vier Regierungsparteien noch 85 Prozent der Wählerschaft (gemessen anhand der Wählerprozente bei den Nationalratswahlen) repräsentiert, sank dieser Wert aufgrund der zunehmenden Volatilität, aber auch aufgrund der Ausdifferenzierung des Parteiensystems 2019 erstmals unter 70 Prozent (68.9%). Die «formule magique» verliere ihre Magie, urteilte die Zeitung Le Temps auf Basis dieser Zahlen. In der Regierung müsse sich der Wille der Wählenden unmittelbar niederschlagen; wer fordere, dass die Grünen ihren Wahlerfolg in vier Jahren noch einmal bestätigen müssten, um einen Anspruch auf Einbindung in die Regierung zu haben, sei deshalb «ein schlechter Demokrat», urteilte der Tages-Anzeiger. Letztlich seien es «nicht die Wahlprozente, sondern die Mandatsträger im National- und im Ständerat», welche über die Regierungszusammensetzung entschieden. Dies sei «die eigentliche Machtarithmetik der Bundesratswahlen», kommentierte der emeritierte Historiker Urs Altermatt in der NZZ.

Als Alternative zu einer neuen Zauberformel und als Möglichkeit einer besseren Repräsentation wurde eine weitere alte Idee hervorgekramt: die Erhöhung der Zahl der Regierungsmitglieder auf neun. Zwar waren in der Vergangenheit zahlreiche Vorstösse für eine Umsetzung dieser Idee gescheitert – etwa im Rahmen der Staatsleitungs- und Regierungsreform zu Beginn des Jahrtausends, aber auch bei Debatten zu einzelnen Reformvorschlägen –, die elf Prozent Wähleranteil, die rein arithmetisch bei neun Sitzen für einen Bundesratssitz reichen würden, würden aber ermöglichen, dass die Grünen einen Sitz erhielten, ohne dass die CVP einen Sitz abgeben müsste, so ein Argument in der Aargauer Zeitung. Insbesondere Christian Levrat (sp, FR) machte sich in den Medien für die Erhöhung der Anzahl Regierungsmitglieder stark. Damit könne nicht nur dem Anspruch der Grünen genüge getan werden, so der SP-Parteipräsident, sondern es sei auch nicht mehr zeitgemäss, lediglich sieben Minister zu haben. Dies sei weltweit fast einmalig wenig.

Weitere Vorschläge stellten die Idee der Konkordanz grundsätzlich in Frage. Nicht die wichtigsten Kräfte sollten in der Regierung vertreten sein, stattdessen müsse man ein Oppositionssystem einführen, in welchem wahlweise eine Mitte-Rechts- oder eine Mitte-Links-Regierung einer linken oder rechten Opposition gegenüberstehe, so ein Vorschlag im Tages-Anzeiger. Auch die Idee, dass Parteien mit programmatischen Koalitionsvorschlägen für die Regierung kandidieren könnten, würde das bestehende Konkordanzsystem verändern. Man müsse aber in der Tat mehr über politische Inhalte als bloss über Formeln sprechen, forderte die Aargauer Zeitung.

Man komme wohl in Zukunft nicht darum herum, die Regierungszusammensetzung nach jeden Gesamterneuerungswahlen neu zu diskutieren, folgerte der Tages-Anzeiger. Freilich steht die Konkordanz und die Zusammensetzung der Regierung schon seit einigen Jahren und stets bei Bundesratswahlen zur Diskussion, nur um dann für die nächsten vier Jahre wieder aus dem Fokus der Medien zu verschwinden. Um ebendies nach den Bundesratswahlen 2019, die hinsichtlich Regierungszusammensetzung trotz aller Reformdiskussionen den Status Quo zementierten, zu verhindern, schlug Gerhard Pfister einen «Konkordanzgipfel» vor, wie ihn die Medien betitelten: «Wir müssen die Zauberformel im Bundesrat, die Konkordanz in der Landesregierung, neu erfinden», gab Pfister im Sonntags-Blick zu Protokoll. Es gehöre zum Schweizer System, dass man gemeinsam nach Lösungen suche, begrüsste GLP-Parteipräsident Jürg Grossen (glp, BE) die Initiative der CVP. Alle Parteien waren sich einig, dass die Regeln den zunehmend volatiler werdenden Wahlresultaten angepasst werden müssen. Wie diese Anpassung auszusehen hat, blieb hingegen naturgemäss umstritten.

Reformideen im Nachgang der Bundesratswahlen 2019

Auch 2015 erregte die Frage der Partei- und Politikfinanzierung mediale Aufmerksamkeit. Mitte Jahr reichte die Juso des Kantons Freiburg eine kantonale Volksinitiative ein, mit der gefordert wurde, dass die Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen transparenter wird. Ein ähnliches Anliegen der Juso des Kantons Aargau war im Vorjahr an der kantonalen Abstimmungsurne gescheitert. Hingegen gibt es im Kanton Genf bereits seit 2011 eine entsprechende Regelung. Le Temps veröffentlichte im August die offengelegten Budgets der kantonalen Parteien für das Jahr 2014, die sich zwischen CHF 1.4 Mio. (FDP) und CHF 710'000 (SVP) bewegten (SP: CHF 957'000; EaG: CHF 859'000; MCG: CHF 835'000; CVP: CHF 826'000; GP: CHF 713'000), wobei sich der Anteil an Spenden, die ebenfalls ausgewiesen werden müssen, zwischen den Parteien deutlich stärker unterschied: So stammte fast ein Viertel des Budgets der FDP aus Donationen, während dieser Anteil bei der SVP 11.2 Prozent, bei der CVP 9.5 Prozent und beim MCG 8.3 Prozent betrug. Deutlich geringer war der Anteil an Spenden am Budget der SP (1.1%), der Grünen (1.2%) und der extremen Linken (2.1%). Die links-grünen Parteien finanzierten sich vor allem aus Mandatsabgaben, berichtete Le Temps.
Mitte August ereilte die Schweiz erneut eine Rüge der Greco. Als einziger der 49 Mitgliederstaaten kenne die Schweiz keinerlei Regeln zur Parteienfinanzierung. Sowohl der Befund und die Bewertung im Bericht – Note ungenügend und keine nennenswerten Fortschritte – als auch die Erklärung durch den Bundesrat, wonach sich Transparenz der Politikfinanzierung nicht mit dem speziellen schweizerischen politischen System vertrage, unterschieden sich nicht vom Vorjahresbericht.
Zu reden gaben im Oktober 2015 auch die hohen Ausgaben für die eidgenössischen Wahlen. Der Tages-Anzeiger rechnete – gestützt auf eine Studie aus dem Jahr 2012 – vor, dass im Vergleich von Wahl zu Wahl total jeweils rund CHF 7 Mio. mehr ausgegeben würden als in den jeweils vergangenen eidgenössischen Wahlen. Weil 2003 etwa CHF 28. Mio. aufgewendet worden seien, könne für 2015 entsprechend mit Ausgaben von rund CHF 49 Mio. gerechnet werden. Grund dafür sei auch, dass der Wahlkampf immer früher beginne.
Die SP-Spitze kündigte kurz vor den Wahlen an, die seit einiger Zeit diskutierte Volksinitiative für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung definitiv zu lancieren. Die Delegiertenversammlung gab dafür Anfang Dezember 2015 grünes Licht und im April begann die Partei mit der Unterschriftensammlung. Bei den bürgerlichen Parteien stiess das Anliegen allerdings auf Skepsis.

Kritik an der Politikfinanzierung aus dem Ausland - Greco
Dossier: Finanzierung der Politik

Die Fraktionsbeiträge – eine wichtige Finanzierungsquelle der Parteien und quasi-staatliche Parteienfinanzierung – waren der SVP auch 2014 ein Dorn im Auge. 2013 war ihre parlamentarische Initiative für eine Referendumspflicht bei Erhöhung dieser Beiträge zwar gescheitert; im Zuge der Diskussionen um die Budgetkürzungen brachte die SVP allerdings den Vorschlag, auch bei den sich auf total CHF 7.6 Mio. belaufenden Fraktionsbeiträgen zu kürzen. Der Vorschlag fand letztlich allerdings keine Gnade. Die meisten Parteien sind nicht nur auf die Fraktionsbeiträge angewiesen, sondern verlangen auch einen Anteil der Mandatsentschädigung ihrer Abgeordneten. Diese machen etwa bei der SP rund 4 Prozent des Budgets aus, wobei auch die Abgeordneten auf kantonaler und kommunaler Ebene Abgaben tätigen. Bei der CVP und der SVP betragen die Mandatsbeiträge rund 3 Prozent des nationalen Budgets. Eine internationale Studie zeigte auf, dass die höheren Beiträge, die Mandatsträger von linken Parteien ihren Zentralen abgeben müssen, ein gesamteuropäisches Phänomen darstellen.

Fraktionsbeiträge werden nicht gekürzt (2014)
Dossier: Entschädigung von Parlamentsmitgliedern

Das Korruptions-Barometer von Amnesty International, das in mehreren Ländern über 1 000 Personen nach ihrer Einschätzung zur Korruption in verschiedenen Institutionen fragt, zeigte auf, dass sowohl weltweit als auch in der Schweiz die Parteien als die korruptesten politischen Akteure betrachtet werden. 43% der Befragten in der Schweiz denken, dass die politischen Parteien korrupt sind. Laut den Verfassern der Studie sei dieses Resultat auch auf die fehlende Transparenz hinsichtlich Parteienfinanzierung zurückzuführen.

Kritik an der Politikfinanzierung aus dem Ausland - Greco
Dossier: Finanzierung der Politik

Eine am IDHEAP durchgeführte Studie zeigt auf, dass die Parteienlandschaft nirgends in Europa derart polarisiert ist, wie in der Schweiz. Noch in den 1990er Jahren galt das Parteiensystem in der Schweiz als relativ stabil und nur wenig polarisiert. Die Studie macht aber aufgrund von Professionalisierung und verstärkter Themenorientierung in den letzten Jahren eine massive Zunahme der Polarisierung aus. Sie begründet diese Entwicklung mit den Eigenheiten des Proporzwahlsystems und der Konkordanz. Beide Institutionen machten es möglich, dass auch Regierungsparteien starke Positionen einnehmen können und nicht auf Koalitionen oder ihre Mehrheitsfähigkeit Rücksicht nehmen müssen. Die Studie vergleicht die grossen Schweizer Parteien mit den europäischen Schwesterparteien und streicht die im Vergleich auffallend radikale Politisierung der SVP und der SP heraus. Demgegenüber lassen sich die CVP, die FDP und die Grünen gut mit ihren europäischen Pendants vergleichen.

Parteienlandschaft nirgends in Europa derart polarisiert ist, wie in der Schweiz

In einer Studie des Marktforschungsinstituts Media Focus wurden die Gesamtausgaben für die Wahlkampagnen 2007 auf über 65 Mio Fr. geschätzt. Allein die SVP soll 16,4 Mio Fr. ausgegeben haben, weit mehr als die anderen Parteien. Eine Studie des Hochschulinstituts für öffentliche Verwaltung (Idheap) zeigte, dass die Budgets der nationalen Parteien von 1996 bis 2006 um über 60% zugenommen haben und 2006 zusammen bei 16,4 Mio Fr. lagen. Die Parteien können sich dabei je länger je weniger selber finanzieren. Der Anteil der Fremdfinanzierung der nationalen Parteien lag 2006 bei ca. 70%. Der Fremdfinanzierungsanteil ist bei der FDP am höchsten (ca. 94%), bei den Grünen am tiefsten (60%). Bei der SVP und der SP ist er seit 1996 stark angestiegen (um 45 resp. 35 Prozentpunkte), während er bei CVP und FDP relativ stabil blieb. Im Wahljahr 2007 gaben die nationalen Parteien gemäss der Idheap-Studie zusammen rund 20 Mio Fr. aus. Zu beachten ist dabei, dass viele Gelder bei Abstimmungs- und Wahlkampagnen nicht über das ordentliche Parteibudget fliessen, wodurch auch der grosse Unterschied zur Einschätzung der Höhe der Ausgaben für die Wahlkampagne 2007 in der Studie von Media Focus zu erklären ist.

Studien zu den Wahlkampfbudgets der Parteien
Dossier: Finanzierung der Politik

Auf Antrag der staatspolitischen Kommission schrieb der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Gross (sp, ZH) ab, welche verlangt hatte, dass Beiträge an Abstimmungskomitees von über 500 Fr. der Bundeskanzlei zu melden und im Internet zu publizieren seien. Die Ratsmehrheit war der Meinung, die Umgehungsmöglichkeiten seien zu gross, wie das Beispiel der USA zeige. Abgelehnt wurde auch eine Motion Maillard (sp, VD), welche es Unternehmen verbieten wollte, Parteien und Wahlkämpfe von Parteien und Parlamentsmitgliedern zu finanzieren; bei schweren Verstössen hätte das Wahlergebnis für ungültig erklärt werden können.

Koruptionsdebatte im Nationalrat

Verglichen mit dem Ausland verfügen die Schweizer Parteien über wenig Geld. Gemäss eigenen Angaben betrug das Jahresbudget der SP für 2001/02 3,25 Mio Fr. (Spenden und Sponsoring: 13%, Fraktionsbeiträge: 13%, Mitgliederbeiträge: 58%, Diverses: 16%). Die FDP hatte 2,8 Mio Fr. zur Verfügung (Gönner, Spenden und Sponsoring: 65%, Fraktionsbeiträge: 30%, Mandatsträger und Kantonalparteien: 5%), die CVP 2,5 Mio Fr. (Sponsoring und Finanzaktionen: 50%, Fraktionsbeiträge und Mandatsträger: 25%, Kantonalparteien: 10%, Diverses: 15%), die SVP 2 Mio Fr. (Fraktionsbeiträge: 45%, Spenden: 35%, Kantonalparteien: 10%, Mandatsträger: 10%). Um ihre Finanzmittel aufzubessern, wandten die Parteien neue Methoden des Fund-Raising an: Die SP organisierte einen Gala-Abend mit Kunstauktion, die FDP führte erstmals einen symbolischen Mitgliederbeitrag von 1 Fr. ein und erwog für 2003 einen "Wahlbatzen". Die CVP hingegen prüfte die Einführung einer CVP-Karte, die den Karteninhabern Rabatte in CVP-nahen Betrieben gewähren soll. CVP und SVP warben bei ihren Mitgliedern und Sympathisanten für einen Telefonanbieter, der 10% der Gesprächsgebühren in die Parteikasse weiterleitete; die Spender erhielten Ende Jahr eine Zusammenstellung mit der Höhe ihres so bezahlten Betrags, den sie von der Steuer abziehen konnten.

Schweizer Parteien entecken das Fund-Raising

Um die Parteien von administrativen Arbeiten zu entlasten, beschloss das Parlament mit der Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte auch die Einführung eines Parteienregisters. Trägt sich eine Partei in dieses Register ein, wird ihr bei den Nationalratswahlen das Sammeln der Unterschriften für die Einreichung des Nationalratswahlvorschlags und damit auch das Einholen der Stimmrechtsbescheinigung erlassen. Bedingung ist, dass sie mit mindestens einem Mitglied im Nationalrat oder mit je drei Mitgliedern in drei kantonalen Parlamenten vertreten ist.

Parlament führt nationales Parteienregister ein

Da nach wie vor unklar ist, wie viel Politikerinnen und Politiker für ihren Wahlkampf ausgeben und wer die Abstimmungskampagnen finanziert, schlug der Staatsrechtler und Politikwissenschafter Tiziano Balmelli vor, die Wahlkampfbudgets nach oben zu beschränken, um die Chancengleichheit zu vergrössern und die Gefahr von Bestechung zu verringern. Konkret sollte für jeden Wahlkreis ein Höchstbetrag sowohl für die Kandidierenden als auch für die Parteien im Verhältnis zur Zahl der Stimmberechtigten festgelegt werden. Strenge Sanktionen, z.B. hohe Bussen, der Verlust des politischen Mandats oder der zeitweilige Entzug passiver politischer Rechte sollten Missbräuche verhindern. Weiter forderte Balmelli von den Parteien, ihre Abrechnungen offen zu legen – einzig die Kantone Genf und Tessin kennen gesetzliche Vorschriften, die mehr Transparenz ermöglichen sollen. Öffentliche Mittel als Ersatz für private Spenden seien keine Lösung, sondern würden als Ergänzung gebraucht, wie ein Blick ins Ausland zeige. Die Parteien lehnten diese Vorschläge ab: Ob jemand gewählt werde, hänge nicht in erster Linie vom Budget ab, betonte CVP-Sprecher Paul Felber. SVP-Generalsekretär Jean-Blaise Defago wollte lieber den Markt spielen lassen, während Guido Schommer von der FDP grosse Umsetzungsprobleme sah. SP-Generalsekretär Reto Gamma genügte es, offen zu legen, woher das Geld stamme; damit könnte die Wählerschaft selber entscheiden, ob sie diese Person wählen wolle.

Diskussion um Beschränkung der Wahlkampfbudgets
Dossier: Finanzierung der Politik

Nationalrat Blocher (svp, ZH) hatte in seiner traditionellen Albisgüetli-Rede die Sozialdemokratie in die Nähe zum Faschismus gerückt. Die SP drohte darauf hin mit dem Boykott der Bundesratsparteiengespräche und verlangte von der SVP eine klare Distanzierung von den Aussagen Blochers. Mitte März machte die SP ihre Drohung war. Im Berichtsjahr fanden daher zwei separate Dreiergespräche statt; SP und SVP verhandelten getrennt voneinander mit FDP und CVP. Nach einer formellen Entschuldigung durch SVP-Präsident Maurer beteiligte sich die SP wieder an den Vierergesprächen.

Blocher wirft SP Nähe zum Faschismus vor

Die Spendenaffären in Deutschland und Frankreich hatten auch in der Schweiz zu Diskussionen über die Parteienfinanzierung geführt. Obwohl in den umliegenden Ländern üblich, können Schweizer Parteien – abgesehen von Jugendförderungsgeldern des Bundesamtes für Kultur – nicht auf öffentliche Gelder zurückgreifen. Seit 1972 werden zwar Zuschüsse an die Fraktionen als Organe der Bundesversammlung entrichtet, nicht aber an die Parteien selbst. Das Parlament hat im Berichtsjahr die Fraktionsbeiträge verdoppelt. Damit soll verhindert werden, dass die Fraktionen durch die ohnehin finanzschwachen Parteien subventioniert werden müssen.

Parlament verdoppelt Fraktionsbeiträge (2000)
Dossier: Entschädigung von Parlamentsmitgliedern

Welsche Parlamentarier beklagten, dass sie in den vier vorparlamentarischen Arbeitsgruppen der Bundesratsparteien, die zu Beginn des Jahres ihre Tätigkeit aufnahmen, marginalisiert würden. Unter den 32 eingesetzten Parlamentariern befinden sich nur gerade vier Westschweizer.

Versuche der Zusammenarbeit der Parteien zur Deblockierung der eidgenössischen Politik

Auch die Revolutionäre marxistische Liga sah sich von der Jugendrevolte herausgefordert; sie beschloss, deren Politisierung mit einer Initiative für öffentliche Lehrwerkstätten zu fördern.
Ausserdem benannte sie sich um in «Sozialistische Arbeiterpartei» (SAP), um eine direktere Zuwendung zur Arbeiterschaft zu betonen. Unter dem Eindruck der jüngsten Entwicklungen in Ostasien zerfiel die bisher grösste Gruppe der Maoisten, die Schweizerische Kommunistische Organisation (SKO), unter scharfer Selbstkritik.

Revolutionäre marxistische Liga (RML) / Sozialistische Arbeiterpartei (SAP) 1980