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Ende November 2023 empfing das Staatsoberhaupt von Oman, Sultan Haitham Bin Tariq Al Said, Bundespräsident Alain Berset zu einem Präsidialbesuch. Dies war der erste Schweizer Präsidialbesuch in den seit 50 Jahren bestehenden diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Ländern. Alain Berset wurde bei seiner Visite von einer Delegation der Schweizer Wissenschaft und Wirtschaft begleitet. Die bilateralen Gespräche drehten sich um erneuerbare Energiequellen, um den Tourismus sowie um Fragen der Friedensförderung. Der Schweizer Bundespräsident nahm während seines Aufenthalts im Oman auch an einem Anlass zu «Gesundheit und Frieden» teil, der von der Schweiz, dem Oman sowie der WHO organisiert wurde. Anschliessend reiste Alain Berset weiter nach Dubai (VAE), um am Auftakt der 28. UNO-Klimakonferenz teilzunehmen.

Präsidialbesuch in Oman

Bundespräsident Alain Berset stattete der kriegsgebeutelten Ukraine im November 2023 einen Besuch ab. Berset reiste anlässlich des internationalen Gipfels für Ernährungssicherheit nach Kiew; an diesem Treffen wurde die Notwendigkeit betont, dass die Ausfuhr von Nahrungs- und Düngemitteln über das Schwarze Meer auf die Weltmärkte wieder ungehindert vonstattengehen müsse.
Berset traf zudem den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj und nahm an den Gedenkfeierlichkeiten zu Ehren der Millionen Opfer teil, die im Rahmen der Hungerkatastrophe in den Jahren 1932/1933 in der Ukraine (Holodomor) ums Leben gekommen waren. Im Gespräch mit dem ukrainischen Präsidenten betonte Alain Berset, dass sich die Schweiz nach wie vor solidarisch an der Seite der Ukraine positioniere und sich «für einen umfassenden, gerechten und anhaltenden Frieden in der Ukraine» engagiere.

Alain Berset in Kiew zu Besuch
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2023

Am 21. November 2023 empfingen Bundespräsident Alain Berset und Aussenminister Ignazio Cassis Ungarns Premierminister Viktor Orbán zu einem Höflichkeitsbesuch. Im Zentrum der Gespräche standen zum einen die bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Staaten. Ungarn ist eines derjenigen Länder, welches vom Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten profitiert. Zum anderen wurde auch über die EU diskutiert. Die Schweiz bestätigte dabei ihre Absicht, den bilateralen Weg mit der EU voranzubringen. Schliesslich wurden auch aktuelle internationale Fragen erörtert, wie etwa der Krieg in der Ukraine und der Konflikt im Nahen Osten. Die offizielle Schweiz betonte dabei, dass das humanitäre Völkerrecht geachtet werden müsse und wies darauf hin, dass der OSZE bei Konflikten in Europa eine wichtige Rolle zukommen müsse. Die OSZE könne laut Medienmitteilung als Plattform auch für den Austausch mit Staaten dienen, «die hinsichtlich der europäischen Sicherheitsarchitektur nicht  gleichgerichtete Werte vertreten.»
Wie sich den Medien entnehmen liess, sei der eigentliche Grund für Orbáns Besuch in der Schweiz das 90.-jährige Bestehen der Zeitschrift Weltwoche. Zu diesem Anlass war der ungarische Premier als Festredner eingeladen worden. Dabei habe sich Viktor Orbán als «Vorkämpfer für ein christliches und konservatives Europa» (NZZ) präsentiert und unter anderem seine Haltung in der Flüchtlingskrise 2015 verteidigt. Der Chefredaktor der Weltwoche, Roger Köppel, lobte Orbán in der Zeitschrift für seine Politik und bezeichnete ihn als «Fels in der Brandung gegen den Zeitgeist, Gralshüter eines vernünftigen Konservativismus in Europa.»

Höflichkeitsbesuch von Ungarns Premierminister Viktor Orbán
Dossier: Staatsbesuche und öffentliche Besuche in der Schweiz seit 1990

Mitte November 2023 trafen der französische Staatspräsident Emmanuel Macron und seine Ehefrau Brigitte Macron zu einem medial stark begleiteten zweitägigen Staatsbesuch in der Schweiz ein. Am ersten Tag empfing der Gesamtbundesrat die Gäste auf dem Bundesplatz mit militärischen Ehren, danach standen Ansprachen und politische Gespräche im Bundeshaus auf der Traktandenordnung. Am zweiten Tag besuchten Staatspräsident Macron und Bundespräsident Alain Berset die Romandie, bevor das Ehepaar Macron wieder nach Paris zurückkehrte. In den offiziellen Medienmitteilungen wurde auf die engen Verflechtungen der beiden Länder hingewiesen. Stichworte waren dabei die intensiven Wirtschaftsbeziehungen, die zahlreichen Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die Schweizer Investitionen in Frankreich oder auch die gemeinsame Sprache.
In den politischen Gesprächen zwischen Macron sowie den einzelnen Bundesrätinnen und Bundesräten ging es sodann um die vielfältigen bilateralen und grenzüberschreitenden Beziehungen. So wurden etwa der Ausbau des öffentlichen Verkehrs im grenznahen Raum und die Kooperation bei der Energieversorgung besprochen. Darüber hinaus war auch die Weiterentwicklung des Verhältnisses zwischen der Schweiz und der EU ein wichtiges Thema. Ebenso wurden die Zusammenarbeit im UNO-Sicherheitsrat sowie aktuelle internationale Konflikte vertieft. Insbesondere vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine würdigte der Bundesrat auch die vor wenigen Jahren von Macron ins Leben gerufene Europäische Politische Gemeinschaft «als Chance für mehr Dialog auf dem Kontinent».
Die Medien zeigten reges Interesse am Besuch. Sie berichteten unisono, dass eine sehr freundschaftliche Stimmung herrschte und sich insbesondere Alain Berset und Emmanuel Macron hervorragend verstanden. So wurde unter anderem kolportiert, dass Macron Berset als «cher Alain» ansprach und als «ami» bezeichnete. Wie den Zeitungen zu entnehmen war, schienen die Unstimmigkeiten vergessen, die nach dem Entscheid der Schweiz, US-amerikanische Kampfflugzeuge anstelle der französischen Rafale zu kaufen, die bilateralen Beziehungen getrübt hatten. Macron habe sich vielmehr sehr erfreut darüber gezeigt, dass die Schweiz aktives Mitglied der von ihm vorangetriebenen Europäischen Politischen Gemeinschaft ist. Dieses «Herzensprojekt» (NZZ) von Macron war im übrigen auch Thema in der europapolitischen Rede des Staatspräsidenten, die er am zweiten Tag des Zusammentreffens an der Universität Lausanne hielt.

Staatsbesuch von Präsident Emmanuel Macron in der Schweiz

Anfang November 2023 reiste Bundespräsident Berset nach Kanada, wo er auf den kanadischen Premierminister traf und ein neues Filmabkommen unterzeichnete.
Mit Premierminister Justin Trudeau tauschte sich Alain Berset über die bilateralen Beziehungen, die Frankophonie, die internationale Politik sowie über den UNO-Sicherheitsrat aus. Das Filmabkommen zwischen der Schweiz und Kanada soll die Koproduktionsbedingungen zwischen den beiden Ländern aktualisieren. Damit sollen koproduzierte Filme, aber auch Serien einfacher finanziert und in den beiden Ländern besser vertrieben werden können.

Der Bundespräsident trifft den kanadischen Premierminister und unterzeichnet ein neues Filmabkommen
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2023

Kosovos Premierminister Albin Kurti wurde im September 2022 von Bundespräsident Alain Berset zu einem Höflichkeitsbesuch empfangen, wie der Bundesrat in einer Medienmitteilung bekannt gab. Dabei sicherte Bundesrat Berset dem kosovarischen Premier die Unterstützung bei der Normalisierung der Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien zu und betonte, dass in diesem Prozess von beiden Seiten Schritte gemacht werden müssten. So sei es nun am Kosovo, die Zusage einzuhalten, wonach die Gemeinden mit einer serbischen Mehrheit ein angemessenes Mass an Selbstverwaltung erhielten. Wie bereits beim Treffen mit der Generalsekretärin des Europarats festgehalten, unterstütze die Schweiz die Aufnahme Kosovos in den Europarat, zumal dadurch alle Einwohnerinnen und Einwohner Kosovos den EGMR anrufen könnten. Des Weiteren war der offiziellen Medienmitteilung zu entnehmen, dass Kosovo einen Schwerpunkt der internationalen Zusammenarbeit bilde, wobei insbesondere auf die Bereiche demokratische Gouvernanz, nachhaltige Wirtschaft, Klimawandel, Wasser, Gesundheit sowie Migration fokussiert werde.

Kosovos Premierminister Albin Kurti bei Bundespräsident Alain Berset
Dossier: Staatsbesuche und öffentliche Besuche in der Schweiz seit 1990

In Chișinău (Republik Moldau) fand Anfang Juni 2023 das zweite Gipfeltreffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) statt; die Schweiz wurde von Bundespräsident Berset vertreten. An diesem Treffen, an dem insgesamt 47 Staaten plus die Institutionen der EU teilnahmen, tauschten sich die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs zu verschiedenen Themen, wie etwa zu Sicherheit, Energieversorgung, Mobilität und Infrastruktur aus. Der Bundesrat erklärte in seiner Medienmitteilung, dass die Schweiz die EPG, welche vom Französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron ins Leben gerufen worden war, als Forum für den politischen Dialog auf europäischer Ebene sehr schätze.

Treffen der «Europäischen Politischen Gemeinschaft»
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2022

An den Krönungsfeierlichkeiten von König Charles III. und Königin Camilla im Mai 2023 in London wurde die Schweiz von Bundespräsident Alain Berset vertreten. Der Bundespräsident habe dem Paar im Namen des Gesamtbundesrats und der Schweizer Bevölkerung gratuliert und den beiden die besten Wünsche für eine lange und glückliche Regentschaft überbracht, teilte das EDI in einer Medienmitteilung mit.

Bundespräsident Berset vertrat die Schweiz an den Krönungsfeierlichkeiten in London
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2023

Ende April 2023 reiste der botsuanische Präsident Mokgweetsi Eric Keabetswe Masisi für einen zweitägigen Staatsbesuch in die Schweiz. Es handelte sich hierbei um einen Gegenbesuch, nachdem Bundespräsident Berset im Februar 2023 nach Botsuana gereist war.
Für viel Aufsehen sorgte Masisis Besuch an der Landsgemeinde in Appenzell Innerrhoden, an die er gemeinsam mit dem Bundespräsidenten reiste. Das EDI teilte in seiner Medienmitteilung mit, dass es in Botsuana vergleichbare Versammlungen gebe (sogenannte «Kgotlas») und wies damit auf die demokratischen Gemeinsamkeiten der beiden Länder hin. An einer solchen Kgotla habe Bundesrat Berset während seines Besuchs im Februar ebenfalls teilgenommen.
Tags darauf wurde Präsident Masisi nach einem Besuch der Universität Freiburg vom Bundesrat in Bern in corpore in Empfang genommen, bevor er bilaterale Gespräche mit den Bundesräten Parmelin, Cassis und Berset führte. Der Bundesrat teilte mit, dass die Beziehungen mit Botsuana in den vergangenen Jahren intensiviert worden seien, insbesondere im Gesundheitsbereich. Auch wirtschaftliche Themen standen auf dem Programm. Die Schweizer Vertreter betonten diesbezüglich die Bedeutung von Nachhaltigkeitsklauseln, um die Gespräche über eine Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen der EFTA und der Zollunion des Südlichen Afrika abschliessen zu können.
Für die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit hat Botsuana eine grosse Bedeutung, da die Hauptstadt Gaborone Sitz der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) ist. Beziehungen zu Regionalorganisationen wie der SADC sind ein Schwerpunkt der Schweizer Subsahara-Afrika-Strategie 2021-2024. Entsprechend ging es bei den Gesprächen auch um Themen wie die Kooperation der beiden Länder in der UNO, um Demokratie und Menschenrechte sowie um die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine auf Afrika. Zum Abschluss des Staatsbesuchs unterzeichneten die beiden Parteien eine Absichtserklärung für eine verstärkte bilaterale Zusammenarbeit in weiteren Bereichen wie beispielsweise Kultur und Wirtschaft.

Staatsbesuch des Präsidenten Botsuanas in der Schweiz
Dossier: Staatsbesuche und öffentliche Besuche in der Schweiz seit 1990

Bundespräsident Berset reiste im April 2023 nach Berlin, um sich dort mit dem deutschen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Olaf Scholz zu treffen. Mit diesen unterhielt sich der Bundespräsident wenig überraschend über den Krieg in der Ukraine und warb für Verständnis für die Position der Schweiz bezüglich Kriegsmaterial-Wiederausfuhren. Man könne die Schweiz nicht dazu zwingen, gegen ihre eigenen Gesetze zu verstossen, zitierte die Aargauer Zeitung Berset. Gemäss NZZ hatten sich im Vorfeld des Besuchs verschiedene deutsche Politiker kritisch zur Rolle der Schweiz geäussert, dieser Kritik habe Bundeskanzler Scholz aber während des Treffens kaum Ausdruck verliehen. Stattdessen lobte der deutsche Bundeskanzler die Schweiz für die vollständige Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland und bemerkte im Allgemeinen eine Verbesserung der bilateralen Beziehungen. Der Schweizer Bundespräsident habe sich eher darauf fokussiert, die Hilfeleistungen der Schweiz für die Ukraine in anderen Bereichen, wie beispielsweise den Guten Diensten, hervorzuheben, schrieb die NZZ. Das Treffen habe zwar länger gedauert als ursprünglich angekündigt, schrieb «Le Temps», doch die Differenzen über die Frage der Schweizer Neutralität und die Waffenwiederausfuhren seien bei der Pressekonferenz dennoch augenscheinlich gewesen.
Weitere Themen des Treffens waren gemäss Medienmitteilung des Bundesrats die Europapolitik der Schweiz und auch die Etablierung eines von Deutschland initiierten Klimaclubs. Hinsichtlich der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU erwähnte Bundespräsident Berset die positive Dynamik, welche sich zuletzt in den Sondierungsgesprächen eingestellt habe. Es sei gelungen, ein gemeinsames Verständnis über den neuen Paketansatz des Bundesrats zu entwickeln. Nun seien noch die letzten offenen Fragen zu klären, um eine Basis für die Vorbereitung des Verhandlungsmandats festzulegen. Auch die Zusammenarbeit beider Länder auf internationaler Ebene wurde thematisiert. Diesbezüglich legte Bundespräsident Berset die Prioritäten der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat dar und informierte die deutsche Delegation über die bevorstehende Schweizer Ratspräsidentschaft.

Bundespräsident Berset trifft deutschen Bundespräsidenten Steinmeier und Bundeskanzler Scholz in Berlin
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2023

Der Präsidialbesuch von Bundespräsident Berset in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) Mitte April 2023 stand ganz im Zeichen der Friedensförderung und der Entwicklungszusammenarbeit. Die Reise in die DRK war die zweite, die der Bundespräsident im Vorfeld der Mitte Mai stattfindenden Sitzung des UNO-Sicherheitsrats zum Schutz von Zivilpersonen in Konfliktgebieten unternahm. Zuvor war er im Februar 2023 bereits nach Mosambik gereist, um sich vor Ort mit Behörden unterschiedlicher staatlicher Ebenen, internationalen Organisationen und NGOs auszutauschen.
Die dominierenden Themen des Arbeitstreffens mit Präsident Félix Tshisekedi waren nebst den bilateralen Beziehungen die politische Stabilität, die Sicherheitslage des Landes und das Wohlergehen der Bevölkerung. Der Bundespräsident zeigte sich besorgt über die humanitäre Lage im Osten der Republik Kongo und bot Unterstützung für die regionalen Friedensprozesse an. Auch die MONUSCO (Mission der Vereinten Nationen für die Stabilisierung in der Demokratischen Republik Kongo), einer der grössten friedenssichernden Einsätze der UNO, war Bestandteil des Programms. Da sich auch die Schweiz an diesem Einsatz beteiligte, traf sich Berset mit Schweizer Einsatzkräften vor Ort. Des Weiteren besuchte der Bundespräsident ein Lager für Binnenflüchtlinge und traf sich mit regionalen Behörden, Schweizer Partnerorganisationen und Menschenrechtsaktivisten.

Präsidialbesuch in der Demokratischen Republik Kongo
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2023

Depuis mars 2023, le débat autour de la réexportation d'armes n'a cessé de faire des vagues: que ce soit au Parlement, à l'étranger ou en Ukraine, les armes suisses ont suscité de l'intérêt et de la frustration. En mai, 24 Heures affirmait en effet: «aucune majorité ne se dessine à Berne pour redéfinir la neutralité. Entre UDC, gauche et centre droit, les positions semblent irréconciliables». A la fin de la même semaine, La Liberté publiait un article soufflant qu'atteindre une majorité au Parlement en faveur de la réexportation d'armes restait possible, car seule l'UDC – défenseuse de la neutralité sous sa forme actuelle – et les Vert-e-s – par pacifisme – y sont fermement opposés. Cependant, il faudrait pour cela que les partis acceptent de passer certains différends sous silence, a souligné le journal fribourgeois, car chacun avait jusqu'alors «préféré tirer la couverture à lui et saborder la solution du voisin, sur fond de guerre d'ego et en vue des élections fédérales».
L'indécision du Parlement quant à l'exportation d'armes a eu quelques retombées, notamment lorsque le président de la Confédération Alain Berset a rendu une visite au chancelier allemand Olaf Scholz en avril. Une visite que Le Temps a résumé avec le titre «dialogue de sourds entre Berlin et Berne», avant d'affirmer que les relations entre la Suisse et l’Allemagne n'ont rarement été aussi tendues. Et que dire de la photo d'un char type Eagle – fabriqué en Suisse puis livré au Danemark dans les années 90 – qui s'est retrouvé sur un champ de bataille ukrainien en mars. La Confédération a mené l'enquête afin de reconstruire son histoire. En effet, après sa vente au Danemark, le char serait passé entre les mains d'une entreprise allemande. Cinq ans plus tard, l'ex-directeur de la société en aurait hérité, avant de le réexporter vers l'Ukraine. Dans tous les cas, il avait été soutenu que la Confédération helvétique devait être avertie en cas de réexportation, et possédait un droit de veto le cas échéant. Dans le cas précis, aucune demande n'aurait été faite, ce qui n'excuse pas la Confédération pour autant.

Alors que le débat sur la réexportation d'armes vers l'Ukraine mobilisait les parlementaires, 24 Heures a mis une tout autre réalité en lumière dans son édition du 15 juin. En effet, des pièces détachées suisses auraient été retrouvées dans des armes russes. Ces pièces, de type microélectroniques, n'ont pas été conçues à but militaire, mais leur utilisation aurait été détournée. L'article a toutefois souligné que les échanges commerciaux entre les entreprises concernées et la Russie datent d'avant la guerre et les sanctions. En outre, il n'était pas possible de dire exactement quand ces pièces avaient été acquises par la Russie, car les entreprises concernées, bien qu'appliquant les sanctions envers la Russie, continuaient de livrer des pièces à des pays comme la Turquie et le Kazakhstan, qui détiennent un accord de libre-échange avec la Russie.

En conclusion, la situation géopolitique a, comme exposé dans les paragraphes ci-dessus, été traité en long et en large par les médias. En vue de l'indécision de la politique suisse, les débats pourraient encore perdurer.

Exportation de munitions et d'armes et guerre en Ukraine
Dossier: Die Schweizer Neutralität
Dossier: Der Krieg in der Ukraine und die Schweizer Armee: Sicherheitsfragen

In der Frühjahrssession 2023 nahm sich der Ständerat das Abkommen zwischen der Schweiz und Albanien über soziale Sicherheit vor, welches die SGK-SR einstimmig zur Annahme beantragt hatte. Kommissionssprecher Damian Müller (fdp, LU) erklärte der kleinen Kammer, dass Albanien seit dem Inkrafttreten des Sozialversicherungsabkommens mit Bosnien und Herzegowina im Jahr 2021 der letzte Staat im Westbalkan sei, mit dem die Schweiz kein Abkommen über die soziale Sicherheit abgeschlossen habe. Diese Lücke solle geschlossen werden, nicht zuletzt, weil die Schweizer Behörden eng mit Albanien kollaborierten, beispielsweise bei der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und bei Migrationsfragen. Inhaltlich entspreche das Abkommen den bisherigen Sozialversicherungsabkommen, welche die Schweiz mit den übrigen Balkanstaaten abgeschlossen habe, führte Müller aus. Es umfasse Bestimmungen zur Gleichberechtigung der Staatsangehörigen in Bezug auf die Rentenauszahlung im Ausland, die Anrechnung von Versicherungszeiten, sowie die Anstellung von Erwerbstätigen und die gegenseitige Verwaltungshilfe. Müller äusserte sich auch zu den Folgekosten des Abkommens, die auf CHF 2.5 Mio. pro Jahr geschätzt wurden – CHF 500'000 zulasten des Bundes und CHF 2 Mio. zulasten der Versicherungen. Der anwesende Bundesrat Alain Berset ergänzte, dass dieses Abkommen die Rückkehr albanischer Staatsangehöriger in ihr Heimatland erleichtere und damit zur Stabilisierung der wirtschaftlichen und politischen Lage im Westbalkan beitrage. Bundesrat Berset relativierte auch die Kostenfrage, indem er aufzeigte, dass den CHF 2.5 Mio. auch schwer zu beziffernde Einsparungen im Bereich der Ergänzungsleistungen und der Prämienverbilligungen gegenüberstünden. Der Ständerat nahm das Abkommen mit 34 zu 4 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) an.
In den Schlussabstimmungen stimmte der Nationalrat mit 144 zu 51 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) für die Annahme des Entwurfs, der Ständerat tat es ihm mit 38 zu 3 Stimmen (bei 1 Enthaltung) gleich. Die Nein-Stimmen stammten in beiden Kammern von Mitgliedern der SVP-Fraktion.

Sozialversicherungsabkommen mit Albanien
Dossier: Sozialversicherungsabkommen mit den Nachfolgestaaten der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien

Anfang Februar 2023 kündigte der Bundesrat einen Präsidialbesuch von Alain Berset in Botsuana und Mosambik an.

In Botsuana traf sich Bundespräsident Berset mit Präsident Mokgweetsi Eric Keabetwse Masisi, um über den Ausbau der Beziehungen der beiden Länder zu sprechen. Diese Intensivierung entsprach gemäss Medienmitteilung des Bundesrats der aktuellen Subsahara-Afrika-Strategie der Schweiz. Berset unterzeichnete unter anderem eine Absichtserklärung für eine verstärkte Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich und sprach über die angedachte Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen der EFTA und der Zollunion des Südlichen Afrikas, insbesondere die darin vorgesehenen Nachhaltigkeitsklauseln. Zudem kündigte er an, 2023 mehrere Reisen nach Afrika durchführen zu wollen und betonte die Absicht der Schweiz, die Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union und Regionalorganisationen auszubauen.

Die anschliessende Reise nach Mosambik diente unter anderem der Vorbereitung einer Sitzung des UNO-Sicherheitsrates zum Schutz von Zivilpersonen in Konfliktgebieten, welche Berset Mitte Mai 2023 präsidieren sollte. Dementsprechend besuchte der Bundespräsident den terrorgeplagten Norden des Landes, um sich vor Ort im Austausch mit Behörden, internationalen Organisationen und NGOs über das Thema zu informieren. In den bilateralen Gesprächen mit Präsident Filipe Jacinto Nyusi ging es um den Ausbau der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen sowie um Sicherheits- und Menschenrechtsgrundsätze für die Bergbau-, Öl und Gas-Industrie. Da auch Mosambik 2023/24 Mitglied des UNO-Sicherheitsrats ist, wurde die Zusammenarbeit in diesem Gremium diskutiert, unter anderem zum Thema Wasser und zum Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen in Konfliktgebieten.

Präsidialbesuch von Alain Berset in Botsuana und Mosambik
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2023

Anfang 2023 reiste Bundespräsident Alain Berset zum traditionellen Erstbesuch nach Österreich, um sich mit einer hochrangigen Delegation des Nachbarlandes für bilaterale Gespräche zu treffen. Die beiden Seiten hoben die positive Kooperation im Rahmen der 2021 vereinbarten strategischen Partnerschaft in den Bereichen Bildung, Forschung, Innovation, Migration, Verkehr, Sicherheit und Agenda 2030 hervor. Hinsichtlich der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU bedankte sich der Bundespräsident für die Bemühungen Österreichs, bei der Erarbeitung einer für beide Seiten vorteilhaften Lösung. Des Weiteren wurden der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und das Engagement beider Länder zugunsten der ukrainischen Bevölkerung thematisiert. Auch die europäische Migrationspolitik, die Klimapolitik und die Zusammenarbeit der beiden Länder in der UNO und der OSZE wurden besprochen.

Am zweiten Tag des Besuchs traf sich Bundespräsident Berset mit einer Vertretung der OSZE, um über die europäische Sicherheitsarchitektur und die gegenwärtigen Herausforderungen für die Organisation in der Ukraine und auf dem Balkan zu sprechen.

Erstbesuch von Bundespräsident Berset in Österreich
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2023

Im August 2022 publizierte der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Albanien über soziale Sicherheit. Das Abkommen schafft die völkerrechtliche Grundlage für die Koordinierung der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge beider Länder. Gemäss Botschaft entspricht das Abkommen inhaltlich den Sozialversicherungsabkommen, welche die Schweiz mit den anderen Balkanstaaten Montenegro, Serbien, Kosovo sowie Bosnien und Herzegowina abgeschlossen hat. Dementsprechend regle es allgemein geltende Grundsätze wie die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen, die Auszahlung der Renten ins Ausland, die Anrechnung von Versicherungszeiten, die Unterstellung von Erwerbstätigen und die gegenseitige Verwaltungshilfe. Zudem enthalte es eine Grundlage zur Bekämpfung von missbräuchlicher Inanspruchnahme von Leistungen.

Das Geschäft wurde in der Wintersession 2022 vom Nationalrat besprochen, wobei die vorberatende SGK-NR das Geschäft mit grosser Mehrheit zur Annahme empfohlen hatte. Kommissionssprecher Andri Silberschmidt (fdp, ZH) erklärte, dass die Inanspruchnahme von Leistungen der Altersvorsorge im Ausland eigentlich eine Selbstverständlichkeit sei. Für die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme sei jedoch der Abschluss eines zwischenstaatlichen Vertrags notwendig. Die Umsetzung des Abkommens bringe zudem Mehrkosten von CHF 2.5 Mio. mit sich, wobei CHF 2 Mio. zulasten der Versicherungen und die restlichen CHF 500'000 zulasten des Bundes gingen. Es käme aber auch zu Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligungen und der Sozialhilfe, indem die betroffenen Personen ihren Wohnsitz nach Albanien verlegten.
Eine Minderheit Glarner (svp, AG) beantragte dem Rat, nicht auf das Geschäft einzutreten. Minderheitssprecher Glarner wies darauf hin, dass nur 70 Schweizerinnen und Schweizer in Albanien lebten, im Vergleich zu den 3000 Albanerinnen und Albaner in der Schweiz. Die SVP-Fraktion lehne das Abkommen ab, weil die Kaufkraftdifferenz zum Überweisungsland nicht berücksichtigt werde, so Glarner. Zudem käme es bei einer Umsetzung des Abkommens zu einem «Export der schweizerischen Sozialversicherungsleistungen» und die AHV hätte Mehrkosten in Höhe von CHF 2 Mio. zu tragen, obwohl deren Finanzierung nach 2030 nicht gesichert sei. Bundesrat Berset erinnerte den Rat daran, dass das Abkommen identisch mit den bereits mit anderen Balkanstaaten abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen sei. Die finanziellen Auswirkungen bezeichnete er als gering, er hob jedoch die Bedeutung der Betrugsbekämpfungsklausel hervor. Die grosse Kammer trat mit 125 zu 53 Stimmen (bei 1 Enthaltung) auf das Geschäft ein und genehmigte das Abkommen mit 129 zu 52 Stimmen (bei 2 Enthaltungen). Die Gegenstimmen stammten von der SVP-Fraktion.

Sozialversicherungsabkommen mit Albanien
Dossier: Sozialversicherungsabkommen mit den Nachfolgestaaten der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien

Das Abkommen mit dem Vereinigten Königreich zur Koordinierung der sozialen Sicherheit wurde in der Herbstsessoin 2022 im Nationalrat beraten. Christian Lohr (mitte, TG) klärte die Ratsmitglieder im Namen der SGK-NR über den Inhalt des Abkommens auf. Das Abkommen werde seit November 2021 bereits vorläufig angewendet, nachdem die SGKs beider Räte im Vorfeld dazu konsultiert worden seien. Da das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit dem Brexit seine Gültigkeit verloren habe, seien auch Revisionen im Bereich der sozialen Sicherheit notwendig geworden. Lohr erklärte, dass beide Länder eine Fortsetzung der bisherigen Bestimmungen gewollt hätten, was im Grundsatz auch erreicht worden sei. Er betonte insbesondere, dass das Abkommen keine zusätzlichen Kosten mit sich bringen werde, was angesichts der aktuellen Finanzsituation nicht unbedeutend sei. Bundesrat Berset erläuterte, dass das vorliegende Abkommen mehrheitlich dem neuen Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU entspräche, was eine grosse Einheitlichkeit der Regeln im europäischen Raum gewährleiste. Im Namen des Bundesrates forderte er den Nationalrat dazu auf, dem Abkommen zuzustimmen. Nachdem er ohne Gegenstimme auf das Geschäft eingetreten war, nahm der Nationalrat den Entwurf des Bundesrats einstimmig an.

Abkommen mit dem Vereinigten Königreich zur Koordinierung der sozialen Sicherheit (BRG 22.032)
Dossier: Mind the Gap-Strategie nach dem Brexit

In der Frühjahrssession 2022 beschäftigte sich der Nationalrat als Zweitrat mit dem Sozialversicherungsabkommen mit Tunesien. Philipp Nantermod (fdp, VS), Kommissionssprecher der SGK-NR, erklärte der grossen Kammer, dass es im Abkommen um die Koordinierung der Systeme der AHV und der IV gehe. Man wolle damit einerseits Doppelversicherungen und andererseits Beitragslücken vermeiden. Die zusätzlichen Kosten für die AHV würden sich bis in 60 Jahren auf ungefähr CHF 2.7 Mio. belaufen, jedoch erwarte man erhebliche Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen sowie bei den Zuschüssen zur Krankenversicherung und der Sozialhilfe. Seine Kommissionskollegin Yvonne Feri (sp, AG) fügte an, dass die Schweiz den Dialog mit Tunesien, trotz des unsicheren politischen Umfelds, aufrecht erhalte und damit den demokratischen Übergangsprozess und die wirtschaftliche Entwicklung unterstütze. Damit griff sie einem Minderheitsantrag Glarner (svp, AG) vor, der Nichteintreten forderte. Nationalrat Glarner begründete diesen Antrag mit der Lage in Tunesien, die von Korruption, Destabilisierung, islamischer Radikalisierung, Folter und Gewaltanwendung geprägt sei. Zudem werde Homosexualität gesetzlich unter Strafe gestellt, monierte er. Glarner brachte sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass man mit einem Land ein Sozialversicherungsabkommen abschliessen wolle, gleichzeitig aber die Rückführung abgelehnter Asylbewerber aufgrund der dort vorherrschenden Umstände nicht durchführen könne. Er verwies in seinen Ausführungen auch auf eine Aussage seines SPK-NR-Kollegen Barrile (sp, ZH), wonach ehemalige tunesische Parlamentsmitglieder willkürlich verhaftet und verurteilt würden. Besagter Barrile warf Glarner daraufhin vor, das Kommissionsgeheimnis verletzt zu haben. Bundesrat Berset erinnerte die grosse Kammer daran, dass das Abkommen dem Vorteil der Bevölkerung beider Staaten gereiche. Der Minderheitsantrag würde somit primär Probleme für tausende tunesische Arbeitnehmende in der Schweiz und Schweizer Arbeitnehmende in Tunesien bedeuten. Er bat den Nationalrat daher, das Abkommen zu genehmigen. Der Minderheitsantrag auf Nichteintreten wurde mit 132 zu 54 Stimmen gegen den Widerstand der geschlossen auftretenden SVP abgelehnt. Auch bei der Gesamtabstimmung unterlag die SVP. Der Bundesbeschluss wurde mit 134 zu 54 Stimmen angenommen.

Die SVP wehrte sich auch in den darauf folgenden Schlussabstimmungen erfolglos gegen das Abkommen, das mit 140 zu 51 Stimmen im Nationalrat und im Ständerat mit 38 zu 3 Stimmen problemlos angenommen wurde.

Abkommen mit Tunesien zur sozialen Sicherheit
Dossier: Sozialversicherungsabkommen der Schweiz

Der Ständerat nahm sich in der Wintersession 2021 des Sozialversicherungsabkommens mit Tunesien an. Paul Rechsteiner (sp, SG), der im Namen der SGK-SR das Wort ergriff, sprach sich für die Annahme des «Standardabkommens» aus. Dieses werde «keine übertrieben bedeutenden Folgen» haben, aber die soziale Sicherheit für tunesische Staatsangehörige in der Schweiz und für Schweizer Staatsangehörige in Tunesien regeln. Rechsteiner hob hervor, dass über hundert Schweizer Unternehmen mit schweizerischer Kapitalbeteiligung in Tunesien existierten, die rund 14'000 Personen beschäftigten. Die Kommission habe die Annahme des Abkommens einstimmig empfohlen, weil damit ein Rentenexport und die Anrechnung von Beitragszeiten in der ersten Säule möglich gemacht würden. Laut Rechsteiner stellt ein Sozialversicherungsabkommen zudem eine Voraussetzung für die weitere Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen dar. Bundesrat Berset erklärte, dass das Abkommen keine Gesetzesänderung notwendig mache und die langfristigen Kosten auf CHF 2.7 Mio. geschätzt würden, wobei sich diese nur auf die Auszahlung der Renten ins Ausland bezögen. Wie zuvor schon Rechsteiner merkte auch Berset an, dass das Abkommen dem fakultativen Referendum unterliege. Die kleine Kammer nahm das Geschäft mit 35 zu 4 Stimmen deutlich an, nur einige Mitglieder der SVP-Fraktion sprachen sich dagegen aus.

Abkommen mit Tunesien zur sozialen Sicherheit
Dossier: Sozialversicherungsabkommen der Schweiz

Als Zweitrat befasste sich der Ständerat in der Frühjahrssession 2021 mit dem Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien Herzegowina. Paul Rechsteiner (sp, SG) empfahl im Namen der SGK-SR die Annahme des Abkommens, welches für die Schweiz nur beschränkte finanzielle Folgen habe. Das Abkommen regle, wie die bereits ältere Vereinbarung aus dem Jahr 1962, die versicherungsrechtliche Unterstellung, die Gleichbehandlung der Versicherten, die Anrechnung ausländischer Versicherungszeiten sowie den Rentenexport. Bundesrat Berset fügte dem hinzu, dass das Abkommen den Beziehungen mit Bosnien und Herzegowina Stabilität verleihe und das trotz der geringen Kosten für die Schweiz. Der Ständerat nahm die Vorlage mit 39 Stimmen einstimmig an.
In den Schlussabstimmungen am Tag darauf bestätigte der Ständerat diesen Entscheid mit 41 zu 3 Stimmen, während der Nationalrat den Entwurf mit 142 zu 53 Stimmen annahm. Die Gegenstimmen stammten in beiden Räten von Mitgliedern der SVP-Fraktion.

Abkommen mit Bosnien Herzegowina zur Sozialen Sicherheit (BRG 20.047)
Dossier: Sozialversicherungsabkommen der Schweiz
Dossier: Sozialversicherungsabkommen mit den Nachfolgestaaten der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien

Im Juni 2020 veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft zum Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien Herzegowina, welches als Teil einer Reihe von Abkommen mit den Nachfolgestaaten der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien das ursprüngliche Abkommen mit dem ehemaligen Jugoslawien ersetzen soll. Laut Botschaft entspreche das Abkommen inhaltlich den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen und erfülle die internationalen Standards zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Es bezwecke die Koordinierung der AHV, IV und der Unfallversicherung der Vertragsstaaten, um allfällige Nachteile und Diskriminierungen von Staatsbürgern zu vermeiden. Demgemäss garantiere es die Gleichbehandlung der Versicherten und die Auszahlung von Renten ins Ausland. Zudem seien Bestimmungen zur Bekämpfung von Missbrauch und Betrug in den Abkommenstext integriert worden, da gemäss der Stellungnahme des Bundesrats zur SVP-Motion «Aufkündigung von Sozialversicherungsabkommen» (Mo. 09.3887) Abkommen mit den Balkanstaaten nur erneuert oder neu abgeschlossen werden können, wenn ein funktionierendes System zur Aufklärung von Betrugsvorfällen vorliegt. Auf eine Vernehmlassung wurde verzichtet, da die Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, welche die interessierten Kreise umfassend abbildet, das Abkommen ohne Einwände gutgeheissen hatte.

Der Nationalrat befasste sich in der Wintersession 2020 mit dem Geschäft, wobei sich einzig die SVP gegen das Abkommen stellte. So reichte eine Minderheit Aeschi (svp, ZG) einen Antrag auf Nichteintreten ein. Aeschi störte sich vor allem am angeblichen Missverhältnis zwischen Einzahlenden und Bezügerinnen und Bezügern. So lebten lediglich 815 Schweizerinnen und Schweizer in Bosnien und Herzegowina, jedoch 29'000 Personen aus Bosnien und Herzegowina in der Schweiz. Er befürchtete einen «einseitigen Finanztransfer», wobei die Schweiz bezahle und dies zu Lasten der nicht ausfinanzierten Schweizer Sozialversicherungssysteme. Philippe Nantermod (fdp, VS), Sprecher der SGK-NR, stellte jedoch klar, dass die zusätzlichen Kosten auf weniger als CHF 100'000 geschätzt würden. Alain Berset appellierte an den Nationalrat, das Abkommen anzunehmen. Die Modernisierung dieses Übereinkommens sei notwendig, da es im Interesse der Schweiz sei, mit den Ländern, mit denen sie in Kontakt steht, stabile Beziehungen zu pflegen.
Der Nichteintretensantrag der SVP-Fraktion hatte im Rat keine Chance und wurde mit 137 zu 51 Stimmen (bei 1 Enthaltung) abgelehnt. Mit dem gleichen Ergebnis wurde das Sozialversicherungsabkommen in der Folge angenommen, wobei die SVP in beiden Fällen die Minderheit bildete, mit Ausnahme von Alfred Heer (svp, ZH), der sich zweimal der Stimme enthielt.

Abkommen mit Bosnien Herzegowina zur Sozialen Sicherheit (BRG 20.047)
Dossier: Sozialversicherungsabkommen der Schweiz
Dossier: Sozialversicherungsabkommen mit den Nachfolgestaaten der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien

Der Nationalrat folgte in seiner Diskussion über das Abkommen über die soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und dem Kosovo im Juni 2019 dem Ständerat nicht. Im März 2019 hatte die kleine Kammer als Erstrat das Abkommen dem fakultativen Referendum unterstellen wollen. Zwar soll die Revision des Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsgesetz internationale Verträge zukünftig unter ein fakultatives Referendum stellen, doch SGK-Mitglied Benjamin Roduit (cvp, Wallis) argumentierte, dass man um der Kohärenz Willen in diesem Fall das gleiche Vorgehen anwenden möge wie bei den bisherigen Sozialversicherungsabkommen mit den Nachfolgestaaten Jugoslawiens. Der Nationalrat verzichtete schliesslich darauf, das Abkommen dem Referendum zu unterstellen, unter anderem weil es sich, gemäss Bundesrat Berset, um ein Standardabkommen handelte. Der bundesrätliche Entwurf wurde mit 110 zu 58 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) angenommen, womit das Geschäft mit einer Differenz zurück an den Ständerat ging.

Sécurité sociale. Convention avec le Kosovo
Dossier: Sozialversicherungsabkommen der Schweiz
Dossier: Sozialversicherungsabkommen mit den Nachfolgestaaten der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien

Der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier besuchte die Schweiz im April 2018 für zwei Tage. Der Besuch verkam vor dem Hintergrund der Verhandlungen mit der EU über das institutionelle Rahmenabkommen zu einem regelrechten «Medienspektakel», wie die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) schrieb. Da Steinmeiers Rolle aber eher repräsentativer Natur sei, dürfte der Besuch kaum Einfluss auf die Verhandlungen mit der EU haben, so die NZZ. Die bilateralen Gespräche zwischen dem Bundesrat unter der Leitung von Bundespräsident Alain Berset und der deutschen Vertretung hatten vor allem die zwischenstaatlichen Beziehungen zum Thema. Betont wurde die enge Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation sowie die wirtschaftlichen Verflechtungen. Am zweiten Tag widmete sich der deutsche Bundespräsident Fragen der Demokratie und Nachhaltigkeit und besuchte eine Podiumsdiskussion sowie ein Nachhaltigkeitsprojekt im Baubereich. Der Besuch verlief insgesamt äusserst harmonisch, so nannte Steinmeier die Schweiz einen «verlässlichen Partner», sah in der Demokratie ein verbindendes Band und meinte, dass die Zusammenarbeit der beiden Staaten kaum enger sein könnte.

Staatsbesuch des deutschen Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier
Dossier: Staatsbesuche und öffentliche Besuche in der Schweiz seit 1990

Seit einigen Jahren veröffentlicht das Verteidigungsdepartement (VBS) die Zahlen zu den Flugreisen der Bundesrätinnen und Bundesräte. Gemäss den in den Medien präsentierten Zahlen für das Jahr 2017 waren die amtierenden Magistratinnen und Magistraten gesamthaft 623 Stunden in der Luft. Wie schon in den Jahren zuvor nutzte Johann Schneider-Ammann den Lufttransportdienst des Bundes 2017 am häufigsten. Zwar gingen seine Flugstunden von 226 auf 190 zurück – wohl auch, weil er 2017 nicht mehr Bundespräsident war und deshalb die repräsentativen Auslandsbesuche zurückgegangen waren. Die 190 Stunden waren aber immer noch bedeutend mehr als die 118 Stunden der amtierenden Bundespräsidentin Doris Leuthard, die die Flugzeugflotte des Bundes am zweithäufigsten in Anspruch nahm. Am Ende der Rangliste findet sich Ueli Maurer, der im Untersuchungsjahr total 37 Stunden in der Luft war.
Ende Jahr analysierte die Sonntagszeitung alle seit 2015 veröffentlichten Zahlen und berechnete auf Basis einer Zusammenstellung der Departemente zusätzlich die Flugkosten, die nicht durch den Lufttransportdienst, sondern durch die Nutzung von Linienflügen angefallen waren. Hier zeigte sich ein ganz ähnliches Bild wie bei den oben diskutierten Flugstunden. Die 14 Linienflüge von Doris Leuthard schlugen mit CHF 146'833 zu Buche, was allerdings billiger sei, als die Inanspruchnahme der Bundesflotte – so der Sprecher des UVEK, Dominique Bugnon. Johann Schneider-Ammann, der auch im längeren Untersuchungszeitraum mit Abstand am häufigsten den Lufttransportdienst nutzte – er sass in den drei Untersuchungsjahren mehr als 558 Stunden in Flugzeugen oder Helikoptern und somit mehr als fünfmal so lange wie der Wenigflieger Ueli Maurer, der total auf etwas mehr als 107 Stunden kam – fand sich hinsichtlich der Kosten für seine neun Linienflügen auf Rang 2 (CHF 130'714). Auch Ueli Maurer sass zehnmal in Langstreckenflugzeugen, bezahlte dafür aber wesentlich weniger als Schneider-Ammann und Leuthard, nämlich CHF 82'009, weil der Finanzminister gemäss seines EFD-Kommunikationschefs Peter Minder nicht First Class, sondern konsequent Businessklasse fliege. Die acht Linienflüge, die Alain Berset zwischen 2015 und 2018 gebucht hatte, kosteten CHF 65'478. Ignazio Cassis (3 Linienflüge; CHF 22'280) und Guy Parmelin (4 Linienflüge; CHF 18'557) verursachten in ihrer die Untersuchungszeitspanne nicht ganz abdeckenden, kürzeren Amtszeit zwischen Januar 2015 und Ende 2018 etwa gleich hohe Kosten wie Simonetta Sommaruga (4 Linienflüge; CHF 19'017).

Flugreisen von Bundesräten

Le 29 novembre 2016, la Suisse et la France fêtent leur "paix perpétuelle". En effet, il y a de cela 500 ans, les Suisses ont signé le "Traité de Fribourg" avec François Ier, une année après la défaite subie par les troupes helvétiques à Marignan. Ce traité, très favorable aux 13 cantons suisses de l'époque, établit un pacte de non-agression entre les deux belligérants. Il aura tenu près de trois siècles, jusqu'en 1798, lorsque la France envahira la Suisse. Il est toutefois à noter que la monarchie française venait de disparaître – ne rendant plus le pacte contraignant – et que les français sont également intervenus à la demande de certains cantons helvétiques.
Selon l'historien de l'Université de Lausanne, Guillaume Poisson, l'importance de ce traité réside dans le fait qu'il a permis de renforcer la cohésion entre les 13 cantons suisses, en partie parce qu'ils ont du négocier ensemble les clauses et l'accord économique venu quelques années après – en 1521 – avec la France, disposant ainsi d'une politique extérieure commune. Ce pacte marque également, selon l'historien et politologue Olivier Meuwly, les débuts de la neutralité suisse.
Plusieurs événements furent organisés du côté français comme du côté suisse pour fêter cette date historique, avec notamment un colloque organisé au Palais du Luxembourg à Paris, ouvert par le conseiller fédéral en charge de la culture, Alain Berset et le président du Sénat français, Gérard Larcher.

La Suisse et la France fêtent leur "paix perpétuelle"