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  • Keller-Sutter, Karin (fdp, plr) BR EJPD / CF DFJP

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In der Herbstsession 2021 behandelte der Nationalrat die Motion Müller (fdp, LU), die vom Bundesrat Verhandlungen mit Algerien über Rückführungen auf dem Seeweg forderte. Eine Minderheit der SPK-NR, angeführt von Greta Gysin (gp, TI), beantragte die Ablehnung der Motion, da der Bundesrat bereits im Austausch mit Algerien stehe, um die Situation bei den Rückführungen zu verbessern, und die Zielsetzung der Motion diesbezüglich «nicht zielführend» sei. Zudem habe die Schweiz kein Problem bei der Durchführung von Zwangsrückführungen, sondern mit 50 Prozent gar eine deutlich höhere Abschiebequote als beispielsweise die EU, argumentierte Gysin in der Ratsdebatte. Eine marginale Mehrheit der Kommission – der Entscheid war mit 10 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung sehr knapp ausgefallen – setzte sich hingegen für Annahme des Vorstosses ein, weil die Motion den Anstrengungen des Bundesrats Nachdruck verleihe. Kommissionssprecher Jauslin (fdp, AG) kritisierte, dass in der gegenwärtigen Lage eine Rückführung nur mit Linienflügen möglich sei, während Algerien Sonderflüge nicht erlaube. Viele abgewiesene Asylsuchende blieben daher auf unbestimmte Zeit in der Schweiz, weshalb auch die in der Motion vorgeschlagenen Rückführungen auf dem Seeweg sinnvoll seien. Die Mehrheit der Kommission vertrete die Meinung, dass der effiziente Vollzug von Rückführungen wichtig für die Glaubwürdigkeit des Asylsystems sei, schloss Jauslin. Bundesrätin Karin Keller-Sutter wies darauf hin, dass Algerien auch keine Sonderflüge aus anderen europäischen Ländern akzeptiere, ansonsten aber das Rückübernahmeabkommen mit der Schweiz gut umsetze. Die Rückkehrpendenzen seien trotz der Corona-bedingten Verzögerung nur leicht angestiegen und man sei überzeugt, dass sich die positive Entwicklungstendenz nach Ende der Pandemie wieder einstellen werde. Die Bundesrätin bezweifelte, dass sich Algerien auf die Verhandlungen für ein Abkommen zur maritimen Rückführung einlassen werde, weshalb ein verbindlicher Verhandlungsauftrag nicht hilfreich wäre.
Der Nationalrat tat es in der Abstimmung jedoch der kleinen Kammer gleich und nahm die Motion mit 116 zu 64 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) gegen den Willen des Bundesrats an. Der geeinte Widerstand der SP- und Grünen-Fraktionen vermochte die Annahme nicht zu verhindern.

Rückführungen auf dem Seeweg mit Algerien verhandeln

Carlo Sommaruga (sp, GE) verlangte im Juni 2021 in einer Motion, keine Abkommen im Bereich der Polizeikooperation mit Ländern abzuschliessen, die die Menschenrechte schwerwiegend verletzen. Sommaruga wollte damit sicherstellen, dass der Bundesrat und das Fedpol bei der Ausübung ihrer neuen Kompetenzen zum Abschluss von Abkommen im Bereich der Polizeikooperation und von Vereinbarungen über operative, technische oder administrative Inhalte mit ausländischen Polizeibehörden die verfassungsrechtliche Pflicht zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte angemessen umsetzen. Sommaruga nannte exemplarisch ein Abkommen mit China, einem Staat der Menschenrechte schwer verletze und chinesische Staatsangehörige in der Schweiz überwache, welches aufgrund öffentlicher Entrüstung nicht erneuert worden sei. In seiner Stellungnahme berichtigte der Bundesrat, dass es sich bei dem von ihm genannten Abkommen nicht um ein polizeiliches Kooperationsabkommen, sondern um eine technische Vereinbarung gehandelt habe. Der Bundesrat achte bei Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit nicht nur auf die «operationellen Bedürfnisse der Polizei», sondern auch auf die Menschenrechtslage im Vertragsstaat. Polizeiliche Kooperationsverträge dürften zudem nie genutzt werden, um Informationen zu erhalten, die nicht auf dem Rechtshilfeweg beschafft werden könnten. Probleme hinsichtlich der Menschenrechte habe es in der Vergangenheit aber auch noch nie gegeben, meinte der Bundesrat. Daher beantragte er die Ablehnung der Motion.

In der Herbstsession 2021 versuchte Motionär Sommaruga seine Ratskolleginnen und -kollegen von seinem Anliegen zu überzeugen. Er argumentierte, dass sich seine Motion nicht nur auf Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit beziehe, sondern auch auf andere Abkommen technischer Natur mit Drittstaaten. Dabei gehe es aber nur um jene Staaten, die «schwerwiegende» Menschenrechtsverletzungen begingen. Sommaruga bemängelte, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme nicht auf die Achtung der Menschenrechte im Rahmen von «technischen Abkommen polizeilicher Natur» eingegangen sei. Wenn die Schweiz mit der Polizeistruktur eines Drittstaates zusammenarbeite, der die Menschenrechte schwer verletzt, so würde man diese Menschenrechtsverletzungen legitimieren, beklagte der Motionär. Bundesrätin Karin Keller-Sutter erklärte den Ratsmitgliedern, dass es sich bei Polizeikooperationsabkommen um eine Rechtsgrundlage für die gemeinsame Bekämpfung verschiedener Formen von Kriminalität handle. Abkommen wie jenes mit China, welches Sommaruga in der Motionsbegründung erwähnt hatte, hätten also nichts mit polizeilicher Zusammenarbeit zu tun, sondern seien Vereinbarungen auf Verwaltungsebene zur Einhaltung des Asylgesetzes. Der Ständerat folgte dem Antrag des Bundesrats und lehnte die Motion mit 24 zu 13 Stimmen ab.

Keine Abkommen im Bereich der Polizeikooperation mit Ländern, die die Menschenrechte schwerwiegend verletzen

Das Rechtshilfeabkommen in Strafsachen mit Indonesien kam in der Frühjahrssession 2021 in den Ständerat und verursachte keinen grossen Diskussionsbedarf. Die RK-SR beantrage einstimmig die Annahme des Staatsvertrags, teilte ihr Sprecher Beat Rieder (mitte, VS) dem Rat mit. Mit dem Rechtshilfevertrag, der inhaltlich auf einer Linie mit den bisherigen Rechtshilfeverträgen liege, schaffe die Schweiz die völkerrechtliche Grundlage, damit die Justizbehörden in einer zunehmend globalisierten Welt zusammenarbeiten können, so der Kommissionssprecher. Der Vertrag enthalte Massnahmen, die zur Unterstützung eines Strafverfahrens im anderen Land ergriffen werden können. Darüber hinaus nenne er Voraussetzungen für die Leistung der Rechtshilfe, regle die Modalitäten der Durchführung und lege Situationen fest, in denen die Rechtshilfe abgelehnt werden kann. Im Gegensatz zu bestehenden Rechtshilfeverträgen enthalte er auch eine Bestimmung zum Datenschutz. Laut Rieder beruht der Vertrag auf den Grundsätzen des schweizerischen Rechtshilferechts und enthalte detailliert formulierte Bestimmungen, weshalb keine gesetzgeberische Umsetzung notwendig sei. Rieder machte klar, dass mit den ausgebauten wirtschaftlichen Beziehungen zu Indonesien auch der Bekämpfung von Wirtschaftsdelikten, Geldwäscherei und Korruption eine zunehmende Bedeutung zukomme. Die anwesende Bundesrätin Karin Keller-Sutter erklärte, dass der Vertrag mit Indonesien ein «konkretes Bedürfnis» der Schweizer Strafverfolgungsbehörden bediene. Der Vertrag enthalte ausserdem Garantien, dass die Schweiz nur dann Rechtshilfe leiste, wenn keine konkreten Hinweisen auf die Verletzung von Menschenrechten durch Indonesien im Anschluss an ein Rechtshilfeverfahren vorlägen. Damit erfülle die Schweiz ihr innerstaatliches Recht, sowie ihre internationale Verpflichtung. Der Ständerat nahm den Entwurf mit 43 Stimmen (bei 1 Enthaltung) einstimmig an.
In der Schlussabstimmung bestätigte der Ständerat seinen Beschluss mit 44 Stimmen einstimmig und auch der Nationalrat nahm das Abkommen mit 186 zu 7 Stimmen (bei 1 Enthaltung) mit überwältigender Mehrheit an.

Abkommen mit Indonesien über Rechtshilfe in Strafsachen (BRG 19.084)

Im Dezember 2020 reichte Damian Müller (fdp, LU) eine Motion ein, mit der er den Bundesrat beauftragen wollte, Rückführungen nach Algerien auf dem Seeweg zu vollziehen. Konkret forderte er den Abschluss einer Vereinbarung mit Algerien, welche Rückführungen erlaubt, ein Transitlands mit Seezugang bewilligt und die Entsendung eines sogenannten Immigration Liaison Officers (ILO) nach Algier ermöglicht. Ständerat Müller begründete seine Motion damit, dass algerische Flüchtlinge in der Schweiz «praktisch keine Chance» auf einen legalen Verbleib hätten und Algerien die nationale Liste der hängigen Ausschaffungen daher seit Jahren anführe. Müller verwies auch auf Aussagen der kantonalen Migrationsbehörden, gemäss derer es vermehrt «Problemfälle» aus Algerien gebe. Obwohl Algerien 2012 vom EJPD als prioritäres Land zur Rückkehr von Migrantinnen und Migranten eingestuft worden war, seien zwangsweise Rückführungen mittels Sonderflügen auf Basis des bestehenden Rückübernahmeabkommens nicht möglich. Gemäss Ständerat Müller funktioniere die Rückführung auf dem Seeweg nach Marokko hingegen gut, weshalb man auf diesem Modell aufbauen sollte. Die Entsendung eines ILO nach Algier schliesslich sei notwendig, um die Beziehungen mit den algerischen Behörden im Migrationsbereich zu verbessern. Müller verwies dabei auf die Absicht des SEM weitere ILO-Stellen schaffen zu wollen.
Der Bundesrat räumte in seiner Stellungnahme ein, dass Rückführungen auf dem Seeweg oder durch Sonderflüge gemäss dem geltenden Abkommen mit Algerien unzulässig seien. Die Zusammenarbeit mit Algerien habe sich in den vergangenen Jahren jedoch verbessert und die Vollzugspendenzen seien bis zur Reisebeschränkungen durch die Covid-19-Pandemie deutlich gesenkt worden. Der Bundesrat zeigte sich optimistisch, dass neue Rückführungsmassnahmen – wie zum Beispiel Abflüge von Basel aus – nach der Öffnung der Grenzen zur positiven Entwicklung beitragen werden. Die Entsendung eines ILO sei zurzeit nicht notwendig. Einerseits weil dieser gemäss SEM in Algier nicht ausreichend ausgelastet wäre, andererseits aber auch weil die Schweizer Botschaft in Algerien über ein gutes Beziehungsnetz in der Migrationszusammenarbeit verfüge. Aus diesen Gründen beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

In der Frühjahrssession 2021 gelangte das Anliegen in den Ständerat, wo der Motionär dem Bundesrat Passivität vorwarf. Der Bundesrat lobe sich selber für die Senkung der Vollzugspendenzen, obwohl selbige wieder angestiegen seien. Algerier gehörten zu jenen Asylsuchenden, die «auffällig oder eben sehr oft auch straffällig» würden. Laut Müller habe sich die Zusammenarbeit mit Algerien in den vergangenen drei Jahren, entgegen der Einschätzung des Bundesrats, nicht verbessert. Er forderte die anwesende Bundesrätin Karin Keller-Sutter dazu auf, es ihrem Amtskollegen Cassis gleichzutun und für bilaterale Gespräche nach Algerien zu reisen. Bundesrätin Keller-Sutter entgegnete, dass der Ausbau der Zusammenarbeit mit Algerien im Rückkehrbereich für den Bundesrat höchste Priorität habe, jedoch habe die Corona-Pandemie für einen zeitweiligen Stopp der Bemühungen gesorgt. Die Bundesrätin bat, die Motion abzulehnen, da ein verbindliches Verhandlungsmandat ihrer Ansicht nach aussichtslos wäre. Der Ständerat liess sich davon jedoch nicht beeindrucken und nahm die Motion mit 25 zu 16 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) an.

Rückführungen auf dem Seeweg mit Algerien verhandeln

Der Nationalrat hatte die Motion Stamm (svp, AG) zur Verbesserung der Kooperation bezüglich des Vollzugs von Freiheitsstrafen im Herkunftsland in der Frühjahrssession 2019 stillschweigend angenommen.
Erst in der Wintersession 2020 beschäftigte sich schliesslich der Ständerat mit der Motion. Die RK-SR hatte sich im Vorfeld der Session gegen die Motion ausgesprochen, da die Schweiz ohnehin bereits bestrebt sei, die Zusammenarbeit mit Staaten wie etwa Italien, Albanien und Bosnien Herzegowina zu verbessern, indem man diese zur Ratifikation des Zusatprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen bewege. Die Kommission konnte daher keinen zusätzlichen Gesetzgebungsbedarf erkennen, wie ihr Sprecher Daniel Jositsch (sp, ZH) dem Rat im Plenum mitteilte. Die anwesende Bundesrätin Karin Keller-Sutter merkte an, dass der Bundesrat die Motion in ihrer Stossrichtung unterstütze, er sie aber eigentlich als bereits umgesetzt erachte. Man arbeite so oder so daran, möglichst viele Überstellungen durchzuführen, weshalb der Bundesrat nichts dagegen hätte, wenn die Motion abgelehnt werden würde. Der Ständerat liess sich nicht zweimal bitten und verwarf die Motion mit 29 zu 7 Stimmen deutlich.

Strafvollzug im Ausland. Verstärkung der Kooperation mit umliengeden Ländern (Mo. 18.4369)

In der Wintersession 2020 befasste sich der Nationalrat mit dem Rechtshilfeabkommen in Strafsachen mit Indonesien, welches bei einem Teil der SVP-Fraktion auf Widerstand stiess. Eine Minderheit Reimann (svp, SG) wollte nicht auf das Geschäft eintreten, weil man sich damit zum «Handlanger von Menschenrechtsverletzungen» mache. Nationalrat Reimann befürchtete auch einen Missbrauch der Rechtshilfe durch die indonesischen Behörden und schlug stattdessen vor, dass man Indonesien in seiner Entwicklung helfe, indem man die Menschenrechte und die Religionsfreiheit stärke. Die Bedenken der Minderheit stiessen bei den anderen Fraktionen zwar auf Gehör, vermochten diese aber nicht zur Ablehnung des Abkommens zu bewegen. Min Li Marti (sp, ZH) und Nicolas Walder (gp, GE) argumentierten, dass die Schweiz bei Anzeichen von Menschenrechtsverstössen gemäss Abkommen sowieso keine Rechtshilfe leisten dürfe. Laut Sidney Kamerzin (cvp, VD) würde man den Kampf gegen das Verbrechen in Indonesien mit dem Rechtshilfeabkommen gar stärken. Und auch die FDP sprach sich für die Annahme des Abkommens aus. Wenn man Freihandel mit Indonesien haben könne, dann könne man auch Rechtshilfe mit klaren Rechtsmitteln unterhalten, so Christian Lüscher (fdp, GE). Bundesrätin Karin Keller-Sutter fügte an, dass neben reinen Sicherheitsbedenken auch weitere Gründe für das Abkommen sprächen. So solle die internationale Staatengemeinschaft nicht als Hort für illegale ausländische Gelder dienen, deren Rückgabe im Vertrag vorgesehen seien. Die Abstimmung über den Nichteintretensantrag fiel entsprechend deutlich aus: Er wurde mit 153 zu 32 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) abgelehnt. Das Rechtshilfeabkommen selber wurde dann vom Nationalrat mit 150 zu 32 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) verabschiedet.

Abkommen mit Indonesien über Rechtshilfe in Strafsachen (BRG 19.084)

In der Herbstsession 2020 befasste sich der Ständerat mit dem Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland, wobei nach der einstimmigen Annahme durch den Nationalrat im Juni desselben Jahres auch in der kleinen Kammer kaum Diskussionsbedarf bestand. Laut Kommissionssprecher Damian Müller (fdp, LU) empfehle auch die APK-SR die Vorlage einstimmig zur Annahme. Bundesrätin Keller-Sutter bezeichnete das Abkommen als ein Zeichen der «engen und freundschaftlichen Beziehungen» zwischen den beiden Ländern, welches Kontinuität und Rechtssicherheit schaffe. Schweizer Staatsangehörige würden zukünftig im Vereinigten Königreich mindestens gleich gut behandelt wie EU-Bürgerinnen und -Bürger. Der Ständerat nahm den Entwurf mit 40 Stimmen und ohne Enthaltungen einstimmig an. Auch das Ergebnis der Schlussabstimmungen war eindeutig. Der Nationalrat wie auch der Ständerat stimmten mit 195 Stimmen respektive 44 Stimmen einstimmig für die Annahme des Entwurfs.

Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland
Dossier: Mind the Gap-Strategie nach dem Brexit

In den Jahren 2019 und 2020 jährte sich der Beginn des Zweiten Weltkriegs im Jahre 1939 zum 80. und das Ende des Kriegs 1945 zum 75. mal. Entsprechend häufig und vielfältig wurde der Krieg anlässlich der Jahrestage – dem 1. September (Überfall auf Polen) und dem 8. Mai (Ende des Krieges in Europa) respektive dem 2. September (Kapitulation Japans) – in den Medien thematisiert.
Berichtet wurde über die politisch und rassistisch begründeten Verfolgungen zahlreicher Menschen durch die NSDAP; den Holocaust und den Porajmos sowie die versuchten Attentate auf Hitler; über Schweizer Widerstandskämpferinnen und -kämpfer und Fluchthelferinnen und -helfer ebenso wie Sympathisantinnen und Sympathisanten des Nationalsozialismus; die Schuld respektive Unschuld der Schweiz an verübten Kriegsverbrechen; über den Kriegsverlauf; die Strategie von General Guisan; über nach wie vor vermutetes Nazi-Geld auf Konten Schweizer Banken; über die beiden Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki; über den Jubel und die Freude über das Kriegsende und über den darauffolgenden Wiederaufbau zerstörter Städte. Zu reden gab zudem ein Sachbuch, welches sich erstmals der über 400 Schweizerinnen und Schweizer annahm, die in deutschen Konzentrationslagern getötet worden waren.
Auch der Bundesrat nutzte die Gelegenheit, sich an die Geschehnisse zu erinnern: Zu Ehren der Opfer des Völkermords reiste die Schweizer Bundespräsidentin im Januar nach Auschwitz und nahm an der dortigen Gedenkfeier teil. Auch wurde am 1. April eine Gedenkfeier zum 80. Jahrestag der Bombardierung Schaffhausens in der Schaffhauser Steigkirche abgehalten. Anwesend am Anlass waren Bundesrätin Karin Keller-Sutter sowie der US-amerikanische Botschafter Edward McMullen.

Jahrestage und Gedenkfeier Zweiter Weltkrieg