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Mit einer Motion wollte Corrado Pardini (sp, BE) eine Lohngrenze für Kader von bundesnahen Betrieben einführen. Als Referenz für eine Obergrenze sollte der Lohn eines Bundesratsmitglieds dienen. Pardini nannte in seinem Antrag die Zahl von CHF 500'000. Er sehe nicht ein, weshalb Topmanager von Unternehmen mehr verdienen sollen als die politisch für diese Unternehmen verantwortlichen Bundesrätinnen und Bundesräte. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion.
Finanzminister Ueli Maurer legte in der nationalrätlichen Debatte während der Wintersession 2017 dar, dass die Regierung eine Begrenzung als falsch erachte. Es dürfte schwierig sein, den Lohn eines Bundesratsmitglieds, der zum Beispiel auch das Ruhegehalt beinhaltet, zu berechnen. Es sei zudem wesentlich einfacher, Bundesrätinnen und Bundesräte zu finden als CEOs für die Bundesbetriebe. Ein Lohndeckel könnte die Suche nach geeignetem Managementpersonal erschweren. Der Nationalrat folgte allerdings mit 111 zu 74 Stimmen bei 2 Enthaltungen Pardinis Antrag, der damit an den Ständerat ging. Zustimmung erhielt die Motion von den geschlossenen Fraktionen der Grünen und der SP sowie einer sehr starken Mehrheit der SVP-Fraktion.
Für Verwirrung hatte der Umstand gesorgt, dass Pardini seine Motion vorerst mit einem Verweis auf die sehr ähnliche parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) zurückgezogen hatte, sie dann aber trotzdem aufrechterhielt und es zum Schluss zur Abstimmung kam.

Lohngrenze für Kader von bundesnahen Betrieben

Zur Umsetzung der Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft für eine zusätzliche Aufstockung des Grenzwachtkorps und die angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen erachtete die SiK-NR die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage als nicht zielführend. Stattdessen beantragte sie der FK-NR im Rahmen deren Beratungen des Voranschlages 2017 die Aufstockung des Grenzwachtkorps um 36 Stellen. Die Finanzkommission lehnte diesen Antrag jedoch ab, worauf die SiK-NR denselben selbst direkt bei der Beratung des Voranschlages 2017 stellte, damit jedoch in der Einigungskonferenz scheiterte.

Im Mai 2017 wurde auch vom Kanton St. Gallen eine Standesinitiative (Kt.Iv. 17.311) eingereicht, die ebenfalls eine Aufstockung des Grenzwachtkorps forderte. Diesem Vorstoss gab der Ständerat im Herbst 2017 keine Folge, nachdem seine vorberatende SiK versprochen hatte, sich vom EFD über die Entwicklungen im Personalbestand des Grenzwachtkorps und einen allfälligen Aufstockungsbedarf ins Bild setzen zu lassen und, sollte letzterer gegeben sein, bei den Beratungen des Voranschlags 2018 einen entsprechenden Antrag einzureichen.

Als sich die SiK-NR im Oktober 2017 mit den beiden Standesinitiativen befasste, beschloss sie, der FK-NR 30 zusätzliche Stellen für das Grenzwachtkorps zu beantragen oder, sollte die Finanzkommission den Antrag ablehnen, diesen selbst in die Beratungen zum Voranschlag 2018 einzubringen. Gleichzeitig beantragte sie dem Nationalrat, die Standesinitiative aus Basel-Landschaft abzuschreiben und jener des Kantons St. Gallen keine Folge zu geben, da mit dem Aufstockungsantrag im Rahmen des Voranschlages 2018 dem Anliegen Rechnung getragen werde.

Nachdem die Aufstockung jedoch wider der allgemeinen Erwartung bei den Beratungen des Voranschlages 2018 erneut gescheitert war, beschäftigte sich in der Wintersession 2017 der Nationalrat mit den beiden Vorstössen. Die grosse Kammer stimmte einem Ordnungsantrag Leutenegger Oberholzer (sp, BL) zu, der verlangte, die beiden Standesinitiativen von der Traktandenliste zu nehmen. Damit wollte man die Möglichkeit erhalten, das Anliegen nochmals zu behandeln und im Falle des St. Galler Vorstosses einen ordnungsgemässen Antrag auf Folgegeben zu stellen.

Aufstockung des Grenzwachtkorps und angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen (Kt.Iv. 15.301 und 17.311)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Die Devise «Schuster, bleib bei deinem Leisten!» soll gemäss Nationalrat Marco Romano (cvp, TI) in Bezug auf das Grenzwachtkorps gelten. Mit einer im Frühjahr 2017 eingereichten Motion mit ebendiesem Titel forderte er den Bundesrat auf, Massnahmen zu treffen, damit das Grenzwachtkorps sich auf seine Kernaufgaben – Grenzkontrolle und Registrierung der einreisenden Migrantinnen und Migranten – konzentrieren könne. Der seit Monaten grosse Migrationsdruck an der Schweizer Grenze führe dazu, dass sich das Grenzwachtkorps zunehmend auch mit logistischen Aufgaben belastet sehe, zum Beispiel mit der Überwachung der Empfangszentren oder mit Personentransporten. Von diesen Aufgaben müsse das Grenzwachtkorps befreit werden, damit es an der Grenze nicht an Personal mangle, so der Motionär. Der Bundesrat bestätigte, dass diese zusätzlichen Aufgaben, solange sie keinen direkten hoheitlichen Bezug hätten, von anderen Sicherheitskräften übernommen werden könnten und beantragte die Annahme der Motion. Grünen-Nationalrat Balthasar Glättli (gp, ZH) bekämpfte den Vorstoss. Er sah darin eine unnötige «Stellvertreterauseinandersetzung um die Frage, ob wir die Arbeit und die schwierige Situation des Grenzwachtkorps ernst nehmen», denn nicht-hoheitliche Aufgaben würden zum Teil bereits heute ausgelagert; die Motion brauche es schlichtweg nicht. Bundesrat Ueli Maurer nutzte sein Votum im Nationalrat indes auch dafür, dem Grenzwachtkorps «für die hervorragende Arbeit» zu danken. Die Motion gehe in die richtige Richtung. Mit 148 zu 22 Stimmen bei 10 Enthaltungen nahm die grosse Kammer den Vorstoss in der Herbstsession 2017 an. Der Ständerat stimmte ihm in der darauffolgenden Wintersession ebenfalls zu.

Grenzwachtkorps. Schuster, bleib bei deinem Leisten! (Mo. 17.3188)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Auf der Liste der abzuschreibenden Postulate und Motionen im entsprechenden Bericht von 2017 fand sich auch die Motion Gilli (gp, SG). Mit der Anpassung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV), mit der nicht nur Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen, sondern auch Kader der Anstalten des Bundes ihre Interessenbindungen offenlegen müssen, erachte der Bundesrat die Motion als erfüllt. Die Revision der RVOV war Anfang 2017 in Kraft getreten und auch die Räte fanden, dass der ursprünglichen Idee damit Genüge getan sei.

Leitende Angestellte sollen ihre Interessenbindungen offenlegen (Mo. 13.4040)

D'après le rapport environnemental 2006-2016, la charge environnementale de l’administration fédérale a diminué de 26,9% par équivalent plein temps durant les dix dernières années. L'objectif des 10% a été largement dépassé par la mise en œuvre du programme de gestion des ressources et de management environnemental systématiques (RUMBA). Des normes énergétiques plus sévères ont été appliquées aux nouveaux bâtiments, le parc immobilier a été rénové, les collaboratrices et collaborateurs ont été sensibilisés et des appareils technologiquement plus performants ont été utilisés. Toutefois, les voyages en train et en avion ont augmenté. Le Conseil fédéral entend poursuivre sur cette lancée, en réduisant particulièrement les émissions de gaz à effet de serre. Il a fixé comme objectif, une réduction de la charge environnementale d'ici 2019 de 30% par rapport à 2006. Le programme RUMBA aura, dès à présent, le statut de mandat permanent afin d’être mieux ancré au sein de l’administration.

Umweltbericht der Bundesverwaltung (2006-2016)

Weil die SPK-SR die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) über angemessene Kaderlöhne in Bundes- und bundesnahen Unternehmen abgelehnt hatte, war der Nationalrat am Zug. Die SPK-NR empfahl mit 18 zu 5 Stimmen, der Initiative Folge zu geben. Der Kommissionssprecher Gerhard Pfister (cvp, ZG) wies denn auch darauf hin, dass die entscheidende Debatte wohl nicht in der grossen Kammer stattfinden werde, im Ständerat aber noch Überzeugungsarbeit notwendig sei. Die SPK-SR habe die Initiative Leutenegger Oberholzer zwar abgelehnt, ihrerseits aber eine parlamentarische Initiative lanciert (Pa.Iv. 17.443), mit der die Löhne nicht begrenzt, aber reguliert werden sollen. Mit der im Nationalrat diskutierten Initiative sollen Kader von Bundes- oder bundesnahen Unternehmen nicht mehr verdienen als ein Bundesrat, wobei Pfister erörterte, dass dies nicht unbedingt das aktuelle Bundesratssalär von rund CHF 475'000 bedeuten müsse, sondern dass man auch betrachten müsse, welche Leistungen ein Exekutivmitglied nach seiner Amtszeit beziehe. Pfister sprach von „approximativ” einer Million Franken als Benchmark. Der Nationalrat gab der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer diskussionslos Folge.

Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen (Pa.Iv. 16.438)
Dossier: Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen

Wie der Kaderlohnraport aufzeige, seien die Kaderlöhne in Bundes- und bundesnahen Unternehmen seit deren Ausgliederung stetig gestiegen. In der Zwischenzeit würden sich die Löhne der Unternehmensspitzen am internationalen Markt orientieren, also «einem kleinen Kartell von Begünstigten» statt an den Leistungen der Kader selber. Dies stosse in der Bevölkerung auf Unverständnis und gefährde das Vertrauen in den Service public. Gestützt auf diese Argumentation forderte Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL) mittels parlamentarischer Initiative eine gesetzliche Obergrenze für die Löhne der Kader in Bundes- und bundesnahen Unternehmen. Der Maximallohn solle sich dabei an der Entschädigung von Bundesräten orientieren.
Die SPK-NR stimmte dem Vorschlag im Januar 2017 deutlich mit 21 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung zu. In der Tat sei es stossend, dass Kader in Bundesbetrieben mehr verdienten als ein Bundesrat – umso mehr, als dass diese Betriebe nur beschränkt dem Markt ausgesetzt seien. Auch die SPK-SR sah zwar Handlungsbedarf, eine gesetzlich geregelte Obergrenze und damit die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer lehnte sie jedoch ab. Vielmehr sei dem Bundesrat der Auftrag zu erteilen, im Rahmen der Eignerstrategie Bandbreiten für Kaderlöhne festzulegen. Mit zehn zu drei Stimmen beschloss die SPK-SR deshalb, eine Kommissionsinitiative einzureichen (Pa.Iv. 17.443). Ende Juni 2017 tagte erneut die SPK-NR, die mit 18 zu 5 Stimmen beschloss, an der Idee einer gesetzlichen Obergrenze festzuhalten und den alternativen Vorschlag der Schwesterkommission zu sistieren.

Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen (Pa.Iv. 16.438)
Dossier: Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen

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Zusammenfassung
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Kaderlöhne in Bundes- und bundesnahen Unternehmen (Pa.Iv. 16.438)

Eine im Juni 2016 von Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL) eingereichte parlamentarische Initiative verlangte eine Lohnobergrenze für Kader in Bundes- und bundesnahen Unternehmen, die sich am Bruttogehalt von Bundesrätinnen und Bundesräten orientieren sollte. Im Februar 2020 legte die SPK-NR einen ersten Entwurf vor, der auch eine parlamentarische Initiative Minder (parteilos, SH; Pa.Iv. 18.428) zur Regelung von Abgangsentschädigungen mit einschloss. Die Vorlage sah eine Lohnobergrenze von CHF 1 Mio. und ein Verbot von Abgangsentschädigungen vor. Den Nationalrat passierte der Entwurf in der Frühjahrssesion 2021 deutlich, der Ständerat wollte hingegen nicht auf die Vorlage eintreten – es brauche gar keine Gesetzesänderung, da Lohnexzesse in Bundes- und bundesnahen Betrieben bereits mit bestehenden Massnahmen verhindert würden. Unter anderem mit Verweis auf die Abzockerinitiative und die entsprechende Kritik aus der Bevölkerung an zu hohen Löhnen bekräftige der Nationalrat seinen ursprünglichen Beschluss in der Folge. Nachdem jedoch der Ständerat in der Frühjahrssession 2022 erneut nicht auf die Vorlage eingetreten war, war diese – rund sechs Jahre nach ihrer Einreichung – endgültig vom Tisch.

Chronologie
Die SPK-NR gibt Folge, die SPK-SR sagt Nein.
Der Nationalrat stimmt diskussionslos zu.
Die SPK-SR schwenkt um.
Erster Entwurf und Vernehmlassung
Der Nationalrat stimmt dem Entwurf zu.
Der Ständerat tritt nicht auf die Vorlage ein.
Der Nationalrat hält an Eintreten fest.
Der Ständerat versenkt die Vorlage definitiv.
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Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen (Pa.Iv. 16.438)
Dossier: Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen

Nachdem die Motion Hegglin (cvp, ZG) "Für eine Rechnungslegung, die der tatsächlichen Finanz- und Ertragslage entspricht" bereits im Ständerat nur wohlwollende Voten erhalten hatte, nahm sie der Nationalrat auf einstimmigen Antrag seiner FK-NR sowie des Bundesrates ohne Wortmeldungen und stillschweigend an.

Für eine Rechnungslegung, die der tatsächlichen Finanz- und Ertragslage entspricht

Ziemlich knapp mit 21 zu 18 Stimmen bei drei Enthaltungen lehnte der Ständerat eine Motion Noser (fdp, ZH) ab, mit der ein unabhängiger Lohn- und Pensionskassenvergleich zwischen Bundesveraltung und Privatwirtschaft gefordert worden wäre. Der Bundesrat hätte aufzeigen sollen, ob in der Verwaltung marktgerechte Löhne und BVG-Leistungen bezahlt werden. Um wettbewerbsverzerrende Effekte zu vermeiden, hätten sowohl die Löhne als auch die Sozialabgaben periodisch dem Marktniveau angepasst werden sollen. Noser stiess sich am „überdurchschnittlich starken Lohnwachstum beim Bund“ seit 2005. Damals sei der letzte umfassende Vergleich zwischen Privatwirtschaft und Verwaltung angestellt worden.
Dem widersprach der Bundesrat in seiner Stellungnahme. In regelmässigen Abständen würde die Bundesverwaltung hinsichtlich Anstellungsbedingungen mit ausgewählten Unternehmen aus der Privatwirtschaft verglichen. Die letzte solche Standortbestimmung sei 2014 vorgenommen worden und sei auf das gleiche Resultat gekommen wie die Vergleichsstudie von 2015: die höheren Bundeskader würden vergleichsweise schlechter und die tiefer qualifizierten Funktionen eher besser vergütet als in der Privatwirtschaft. Das Lohnwachstum sei eher auf die höhere Anzahl Mitarbeitenden im Lohnklassenmaximum zurückzuführen. Darüber hinaus habe der Bundesrat den Auftrag für Reformvorschläge des Lohnsystems bereits im Januar 2017 erteilt. In der Debatte warnte Finanzminister Maurer zudem davor, Löhne und Sozialabgaben nach unten zu korrigieren – was die Motion ja eigentlich indirekt verlange. Das bringe die öffentliche Hand nie durch. Die Bundesverwaltung sei kein Privatbetrieb, bei dem der Hebel beliebig gedreht werden könne. Der Weg der kleinen Schritte, den der Bundesrat eingeschlagen habe, sei wesentlich zielführender, um langfristig zu sparen.

Lohn- und Pensionskassenvergleich

In der Staatsrechnung 2016 schloss der Bundeshaushalt mit einem ordentlichen Überschuss von rund CHF 750 Mio. Dieser kam dank Mehreinnahmen in der Höhe von CHF 300 Mio. und Minderausgaben von CHF 1 Mrd. zustande. Die Schuldenbremse hätte für 2016 ein konjunkturbereinigtes Defizit von CHF 0.7 Mrd. zugelassen, der strukturelle Überschuss von CHF 1.5 Mrd. wird entsprechend dem Ausgleichskonto gutgeschrieben, auf dem sich nun CHF 26 Mrd. befinden. Zudem konnten die Bruttoschulden um CHF 5 Mrd. auf CHF 98 Mrd. reduziert werden, was 15.2 Prozent des BIP entspricht und einen international rekordtiefen Verschuldungswert darstellt.
Der Einnahmeüberschuss ist vor allem auf Mehreinnahmen bei der direkten Bundessteuer zurückzuführen. Diese kamen unter anderem durch hohe Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer aufgrund der Negativzinsen zustande, zudem führten Letztere auch bei den Agios (also bei den Aufpreisen auf Bundesanleihen) aus der Aufstockung von Anleihen zu grösseren Einnahmen. Negativ wirkten sich hingegen insbesondere die Rückzahlungen der Verzugszinsen bei der Verrechnungssteuer auf den Bundeshaushalt aus. Insgesamt sanken die ordentlichen Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um CHF 0.6 Mrd. (-0.8%) trotz Anstieg des nominalen BIP (0.7%) und einer expandierenden Wirtschaftsleistung (1.3%). Die Minderausgaben sind hauptsächlich auf einen Minderbedarf bei den Passivzinsen, bei den Zahlungen an AHV und IV sowie bei den nicht ausbezahlten Millionen für das EU-Forschungsprogramm Horizon 2020 zurückzuführen. Dennoch wuchsen die ordentlichen Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 1.6 Prozent an, wobei der Anstieg in den Bereichen "Verkehr" und "Soziale Wohlfahrt" – aufgrund des Bahninfrastrukturfonds und der Migrationsausgaben – am stärksten war. Hinzu kommen ausserordentliche Einnahmen von CHF 478 Mio., wovon rund ein Drittel aus Bussen der Wettbewerbskommission (CHF 170 Mio.), ein Drittel aus der Nachlassliquidation der Swissair (CHF 165 Mio.) und ein Drittel aus der letzten Zahlungstranche für die Vergabe der Mobilfunklizenzen aus dem Jahr 2012 (CHF 144 Mio.) stammt. Werden diese ausserordentlichen Einnahmen berücksichtigt, beträgt der Überschuss CHF 1.2 Mrd.
Sowohl die EFK als auch die Finanzkommissionen des National- und Ständerats empfahlen nach ausführlicher Prüfung der Rechnung des Bundes sowie der Sonderrechnungen einstimmig und ohne Einschränkung deren Genehmigung. Entsprechend stimmten sowohl Stände- als auch Nationalrat allen vier Bundesbeschlüssen über die eidgenössische Staatsrechnung 2016, über die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds 2016, über die Rechnung des Infrastrukturfonds 2016 sowie über die Rechnung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung 2016 einstimmig zu.

Staatsrechnung 2016 (BRG 17.003)
Dossier: Bundeshaushalt 2016: Voranschlag und Staatsrechnung
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Das Anliegen einer Personalbremse in Analogie zur Ausgabenbremse stiess in der grossen Kammer auf Gehör – ganz im Gegensatz zum Postulat Föhn (svp, SZ), das mit der gleichen Idee im Ständerat bereits in der Herbstsession 2015 gescheitert war. Das von der FDP-Parteipräsidentin Petra Gössi (fdp, SZ) eingereichte Postulat ersucht den Bundesrat um einen Vorschlag zur Einführung höherer Hürden gegen die von der Postulentin so bezeichnete «Regulierungsflut», für die sie als Indiz die Anzahl Seiten in der Systematischen Rechtssammlung anführte, die sich zwischen 2000 (3'112 Seiten) und 2012 (7'508 Seiten) mehr als verdoppelt hatte. Das Parlament selber müsse in die Pflicht genommen werden, indem beispielsweise ein qualifiziertes Mehr für Erlasse, die eine Aufstockung des Personals nach sich ziehen, verlangt werden müsse. Der Bundesrat lehnte das Postulat ab mit der Begründung, dass sich eine Personalbremse nicht als Mittel zur Minderung der Regulierungskosten eigne. In der Debatte versuchte Finanzminister Ueli Maurer vergeblich zu relativieren, indem er versicherte, dass sich die Personalausgaben konstant bei etwa 8% des gesamten Budgets bewegten und nicht als Kostentreiber bezeichnet werden könnten; selbst wenn 10% aller Stellen gestrichen würden, würde lediglich 1% der Kosten gespart. In seiner eigenen SVP-Fraktion, aber auch bei der FDP- und der BDP-Fraktion, verfing dieses Argument freilich nicht und das Begehren wurde mit 106 zu 83 Stimmen (bei einer Enthaltung) angenommen.

Personalbremse

Mit 103 zu 83 Stimmen lehnte der Nationalrat eine Motion Golay (mcg, GE) ab, die quasi einen Inländervorrang in der Bundesverwaltung gefordert hätte. Golay argumentierte, dass trotz 150'946 Arbeitslosen und 206'138 Stellensuchenden (Zahlen des Seco vom Januar 2015) zahlreiche Grenzgängerinnen und Grenzgänger in bundesnahen Betrieben (SBB, Post) beschäftigt seien. Insbesondere in Grenzkantonen könnten mit einer besonderen Berücksichtigung von Schweizerinnen und Schweizern die Sozialkosten gesenkt werden – so der Genfer in der Begründung seines Vorstosses.
In der Ratsdebatte wies Bundesrat Ueli Maurer darauf hin, dass mit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative bereits Schritte in die geforderte Richtung unternommen worden seien. Die Motion sei zudem aus zwei Gründen nicht erfüllbar. Erstens sei sie nicht kompatibel mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU und zweitens habe der Bundesrat gar keinen Einfluss auf die bundesnahen Betriebe. Er können diesen keine Vorschriften hinsichtlich ihrer Anstellungspolitik machen. Ob dieser Argumentation erstaunt die dennoch relativ starke Unterstützung der Motion, die nicht nur alle Mitglieder der SVP-Fraktion, sondern auch eine Zweidrittelsmehrheit der CVP-Fraktion hinter sich scharen konnte. Die Stimmen der mit Ausnahme der FDP geschlossenen anderen Fraktionen reichten allerdings aus, um die Idee zu versenken.

Inländervorrang in der Bundesverwaltung

Ende Januar 2017 legte der Bundesrat seinen Bericht zum Lohnsystem des Bundes in Erfüllung des Postulats der FK-NR vor. Das Lohnsystem des Bundes weist verschiedene Elemente für Leistungsanreize auf, wobei von der FK-NR insbesondere der Funktionslohn – also Vergütungen auf der Basis von Erfahrung und Leistung – betont wurde.
Die Exekutive liess das Lohnsystem von der Firma "perinnova" analysieren, die diesem ein insgesamt gutes Zeugnis erstellte. Es seien insbesondere keine Auswüchse hinsichtlich Leistungsprämien erkennbar. Die Praxis sei adäquat. Kritisiert wurden hingegen die Ortszuschläge, bei denen nicht klar sei, was das Ziel sei. Die dort geltenden Ansätze, die noch vor 1989 eingeführt worden seien, entsprächen nicht mehr der aktuellen Situation. Zudem wurden die 2016 eingeführten Lohnentwicklungsbandbreiten als zu wenig flexibel kritisiert. Schliesslich wurde ein regelmässiges Controlling angemahnt, mit dem eine einheitliche Anwendung des Lohnsystems gewährleistet werden solle. Der Bundesrat kam aufgrund der Analyse zum Schluss, dass das bestehende Lohnsystem nicht grundlegend geändert werden müsse. Trotzdem beauftragte er das EFD, ein Papier auszuarbeiten, mit welchem Weiterentwicklungsmöglichkeiten skizziert werden sollen.

Bericht zum Lohnsystem

Das Wahlverfahren für den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) hatte bei der Wahl von Adrian Lobsiger im Jahr 2016 viel zu reden gegeben. In den Medien war dem Bundesrat, dem die Wahl des EDÖB obliegt, vorgeworfen worden, mit einem ehemaligen Bundesbeamten – Lobsiger war lange Zeit Chef des Fedpol gewesen – keine guten Voraussetzungen für die nötige Unabhängigkeit geschaffen zu haben. Auch im Parlament wurde nicht goutiert, dass sich die Regierung vor der Wahl, die von der Vereinigten Bundesversammlung lediglich noch bestätigt werden kann, nicht mit dem Parlament ausgetauscht hatte. Der Unmut manifestierte sich schliesslich in einer parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL). Die Baselbieter Sozialdemokratin bemängelte, dass das Parlament mit der einfachen Genehmigung der Wahl keinen Einfluss auf die Auswahl und die Beurteilung der Eignung von EDÖB-Kandidierenden habe. Zwar finde eine formelle Nachprüfung durch die GK statt, dies könne aber kein Ersatz sein für ein stimmiges Ausschreibe- und Auswahlverfahren. Das ganze Wahl- und Auswahlverfahren sei deshalb integral dem Parlament bzw. der vorgelagerten Gerichtskommission beider Räte zu übertragen.
Anfang 2017 gab die SPK-NR der Initiative mit 13 zu 6 Stimmen bei drei Enthaltungen Folge. Es sei in der Tat stossend, dass das Parlament vor ein "fait accompli" gestellt werde. Ende März folgte auch die Schwesterkommission: Mit 9 zu 3 Stimmen stimmte die SPK-SR dem Vorschlag ebenfalls zu. Das heutige Verfahren befriedige in der Tat nicht. Die SPK-NR wird in der Folge einen Entwurf ausarbeiten.

Wahlverfahren für den EDÖB

Für eine Rechnungslegung, die der tatsächlichen Finanz- und Ertragslage entspricht“, setzte sich Peter Hegglin (cvp, ZG) mit einer Motion ein. Da in der Finanzierungsrechnung, auf der die Steuerung des Bundeshaushalts basiert, rein buchmässige Vorgänge wie zeitliche Abgrenzungen, Rückstellungen oder Abschreibungen nicht aufgeführt werden, wird die tatsächliche Ertragssituation in einem Jahr zeitlich verzerrt und nicht periodengerecht dargestellt. Die Unterscheidung zwischen finanzwirksamen Ausgaben und nichtfinanzwirksamen Aufwänden führt daher zu unterschiedlichen Beträgen im Voranschlag, in der Jahresrechnung sowie teilweise in den Begründungen. Gemäss der Motion sollten stattdessen Vorauszahlungen der direkten Bundessteuern kommender Jahre auch diesen Jahren gutgeschrieben werden sowie Agios von Bundesanleihen (also Aufpreise auf Bundesanleihen) über die ganze Laufdauer verteilt werden. Nicht zurückgeforderte Verrechnungssteuern sollen zudem künftigen Rechnungsabschlüssen belastet werden. Entsprechend solle der Bundesrat die Verwendung der Erfolgsrechnung anstelle der Finanzierungsrechnung zur Haushaltssteuerung prüfen.

Der Bundesrat zeigte sich mit der Argumentation des Motionärs einverstanden. Bundesrat Maurer bekräftigte bei der Behandlung im Ständerat, dass die Finanzierungsrechnung ein falsches Bild der Rechnung des Bundes liefern und damit Parlament und Regierung dazu verleiten könne, Ausgaben zu machen, auf die ansonsten verzichtet werden würde. Aus diesem Grund hatte der Bundesrat in seiner Begründung vom 15. Februar 2017 auch die Annahme der Motion empfohlen. Dennoch wies der Finanzminister darauf hin, dass die Umstellung auf die Erfolgsrechnung zu zahlreichen Problemen führen würde, insbesondere weil die Schuldenbremse auf der Finanzierungsrechnung und entsprechend auf den Schulden anstelle des Eigenkapitals des Bundes beruhe. Zudem müssten die Kantone in die Umstellung eingebunden werden, da der Bund lediglich die von den Kantonen gemeldeten Eingänge verbuche und eine Systemänderung somit auch bedinge, dass die Kantone nicht die Zahlungen, sondern die Rechnungsstellungen meldeten. In der Frühjahrssession 2017 nahm der Ständerat die Motion ohne gegenteilige Meinungsäusserungen stillschweigend an.

Für eine Rechnungslegung, die der tatsächlichen Finanz- und Ertragslage entspricht

Insbesondere die «Problemregion Nordwestschweiz» sei bei der letzten personellen Aufstockung des Grenzwachtkorps nicht adäquat berücksichtigt worden, monierte der Kanton Basel-Stadt in der Begründung seiner Standesinitiative. Er forderte eine angemessene personelle Ausstattung des Grenzwachtkorps an allen Standorten, damit es seine Aufgaben qualitativ gut und den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung entsprechend wahrnehmen könne. Der zunehmende Kriminaltourismus schade auch der öffentlichen Akzeptanz der Personenfreizügigkeit nachhaltig. Anders als von seiner Finanzkommission einstimmig beantragt, gab der Ständerat der Initiative in der Wintersession 2015 Folge. Mit der Annahme könne ein Signal gesendet werden, dass das bereits mehrfach – u.a. in einer ähnlichen Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft (Kt.Iv. 15.301) – vorgebrachte Anliegen ernst genommen werde, so der Tenor in der Debatte.
Wie im Vorjahr ihre Schwesterkommission kam auch die FK-NR im März 2016 mehrheitlich zum Schluss, die Standesinitiative sei der falsche Weg, um dem Problem zu begegnen. Der schnellere, effizientere und effektivere Weg führe über einen entsprechenden Personalkredit im Voranschlag oder in einem Nachtrag. Stillschweigend schloss sich der Nationalrat in der Frühjahrssession 2016 dieser Argumentation an und gab der Initiative keine Folge.
Da der Standesinitiative Basel-Landschaft mit der fast identischen Forderung inzwischen Folge gegeben worden war und dem Anliegen damit Rechnung getragen werde, folgte der Ständerat im Herbst 2016 schliesslich seiner immer noch ablehnenden Kommission und versenkte die Initiative Basel-Stadt definitiv.

Aufstockung des Grenzwachtkorps (Kt.Iv. 15.311)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Le conseiller national vaudois Jean-Pierre Grin (udc, VD) demande au Conseil fédéral, par l'intermédiaire d'un postulat, d'étudier la possibilité de réduire l'imposition du revenu provenant du travail de milice au sein des exécutifs communaux. Le député UDC veut ainsi mettre en place un système encourageant les personnes à s'engager dans cette fonction communale. Il rappelle qu'un tel système a été mis en place pour les sapeurs-pompiers, différenciant donc l'activité principale de l'activité publique en ce qui concerne la fiscalisation des revenus.
Tout en reconnaissant qu'il est aujourd'hui de plus en plus difficile de trouver des personnes voulant s'engager dans l'exécutif communal, le conseiller fédéral Ueli Maurer a tenu à rappeler que les indemnisations au niveau communal sont, en règle générale, très faibles et qu'une réduction de l'imposition n'aurait donc pas beaucoup d'effet. Il ajoute qu'il serait difficile de décider par la suite d'une ligne déterminant quel service rendu à la collectivité pourrait profiter d'un allégement fiscal ou non, laissant la porte ouverte à d'autres demandes. Comme proposé par le Conseil fédéral, le conseil National rejette par une très large majorité le postulat Grin, par 168 contre 14 et 4 absentions.

Réduire l'imposition du revenu provenant du travail de milice au sein des exécutifs communaux (po. 14.3831)
Dossier: Milizparlament in der Krise?

Die Aussage des Chefs der Grenzwacht in der SiK-NR, die Ostschweiz werde bei der Grenzwacht „mit dem Mut zur Lücke vernachlässigt“, gab angeblich den Anstoss für eine Motion Müller (fdp, SG), mit der er vom Bundesrat die angemessene Berücksichtigung der Ostschweiz bei der Stellenbesetzung im Grenzwachtkorps forderte. Die Ostschweiz sei „sehr stark vom sogenannten grenzüberschreitenden Kriminaltourismus aus dem Osten betroffen“ und auch Flüchtlingsströme kämen zunehmend an die ostschweizer Grenze, begründete der Motionär sein Anliegen. Bundesrat Ueli Maurer entgegnete, das Grenzwachtkorps habe angesichts der angespannten Migrationslage generell zu wenig Personal. Daher rührten auch die Überlegungen zur Unterstützung des Grenzwachtkorps durch das Militär. Da das Tessin ein Hotspot für die Migration darstelle, sei dort zeitweise mehr Personal benötigt worden, das in anderen Regionen dann gefehlt habe. Das Personal des Grenzwachtkorps werde flexibel jeweils dort eingesetzt, wo es die laufende Lagebeurteilung gebiete. Trotz dieser Ausführungen des Bundesrates nahm die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat die Motion mit 121 zu 63 Stimmen bei 14 Enthaltungen an. Im Ständerat wurde dem Vorstoss durch stillschweigende Ablehnung jedoch ein jähes Ende bereitet.

Inakzeptable Vernachlässigung der Ostschweiz beim Grenzwachtkorps (Mo. 14.3135)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

In seinem Bericht über die Rolle und den zukünftigen Bestand des Grenzwachtkorps in Erfüllung eines entsprechenden Postulats der SiK-NR zeigte sich der Bundesrat zwar überzeugt davon, dass das Grenzwachtkorps mit zusätzlichen personellen Mitteln zusätzliche Leistungen für die Sicherheit der Schweiz erbringen könnte, wies jedoch auch darauf hin, dass die finanzpolitischen Rahmenbedingungen – insbesondere das Einfrieren des Stellenbestandes bei der Bundesverwaltung auf dem Niveau von 2015 – eine solche Aufstockung derzeit nicht zuliessen. Angesichts der Migrationsbewegungen über die Mittelmeerroute, des anhaltenden Kriminaltourismus und der latenten Terrorgefahr bleibe das Sicherheitsumfeld in absehbarer Zeit herausfordernd. Diese Gefahren könnten jedoch nur partnerschaftlich in internationaler Kooperation bewältigt werden und zur Unterstützung der europäischen Grenzschutzagentur sei die EZV gemäss den Vorgaben der politischen Behörden durchaus in der Lage. In einer ausserordentlichen Lage stehe zudem die Armee bereit, Unterstützung zu bieten, wenn auch deren Einsatz nicht zum Regelfall werden sollte.

Rolle und zukünftiger Bestand des Grenzwachtkorps (Po. 16.3005)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Der Bundeshaushalt schloss das Jahr 2015 mit einem Finanzierungsüberschuss von CHF 2,3 Mrd. ab; budgetiert war ein Überschuss von CHF 411 Mio gewesen. Im Vorjahr hatte ein Defizit von CHF 124 Mio. resultiert. Die Ausgaben fielen 2015 um CHF 1,9 Mrd. tiefer aus als erwartet; die Einnahmen lagen CHF 54 Mio. über den Budgeterwartungen. Da die Schuldenbremse aufgrund des abgeschwächten Wirtschaftswachstums der Schweizer Volkswirtschaft ein konjunkturbedingtes Defizit von CHF 0,7 Mrd. zugelassen hätte, resultierte am Ende ein struktureller Überschuss von CHF 3,1 Mrd., welcher dem Ausgleichskonto gutgeschrieben wurde, das damit einen Stand von CHF 24,5 Mrd. erreichte. Beim ausserordentlichen Haushalt konnten Einnahmen von CHF 493 Mio. verbucht werden, die sich aus einer zweiten Zahlungstranche der 2012 erfolgten Neuvergabe von Mobilfunk-Lizenzen, Einnahmen aus dem Nachlassliquidationsverfahren der Swissair, Bussen der Wettbewerbskommission (WEKO) und Gewinneinziehungen der FINMA zusammensetzten und dem Amortisationskonto gutgeschrieben wurden. Dieses erreichte damit einen Stand von CHF 2,1 Mrd. Der Bund verringerte 2015 zudem seine Bruttoschulden um CHF 5,0 Mrd. und setzte damit den Schuldenabbau fort. Ende 2015 betrugen die Bruttoschulden noch CHF 103,8 Mrd.

Staatsrechnung 2015 (BRG 16.003)
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Die ordentlichen Einnahmen betrugen 2015 CHF 67,58 Mrd und fielen damit um CHF 54 Mio. höher aus als budgetiert. Im Vergleich zum Vorjahr hatten sie um 3,7 Milliarden (5,8%) zugenommen. Während die konjunkturabhängigen Einnahmen wie die Mehrwertsteuer (-0,2 Mrd.) und die übrigen Verbrauchssteuern (-0,3 Mrd.) aufgrund des schwachen Wirtschaftswachstums zurückgegangen waren, konnte bei der direkten Bundessteuer (+2,2 Mrd.) und der Verrechnungssteuer (+1,0 Mrd.) ein deutlicher Zuwachs registriert werden. Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) erklärte die Zunahme unter anderem mit dem Einfluss des negativen Zinsumfelds. Dieses veranlasse die Steuerpflichtigen, ihre Steuerschuld möglichst rasch oder bereits im Voraus zu begleichen und im Falle der Verrechnungssteuer die Rückerstattung aufzuschieben. Schliesslich trugen auch die Stempelabgaben (+0,2 Mrd.) und die doppelte Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank SNB (+0,7 Mrd.) zum starken Einnahmenwachstum bei.

Bundeseinnahmen 2015

Die ordentlichen Ausgaben des Bundes betrugen 2015 CHF 65,24 Mrd. und lagen damit CHF 1,9 Mrd. unter dem Voranschlag. Im Vergleich zum Vorjahr haben sie um CHF 1,2 Mrd. (1,9%) zugenommen, wobei die Ausgaben bei der sozialen Wohlfahrt (+0,6 Mrd.) und den Beziehungen zum Ausland (+0,2 Mrd.) ebenso zulegten wie die Verwendung der CO2-Abgabe (+0,2 Mrd.) und die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen (+0,5 Mrd.). Demgegenüber sind die Zinsausgaben (-0,5 Mrd.) gesunken. Dazu wurde insbesondere in den Bereichen der IV-Ausgaben (-0,3 Mrd.), bei der Bildung und Forschung (-0,3 Mrd.), der Landesverteidigung (-0,2 Mrd.) und dem Verkehr (-0,2 Mrd.) das Budget unterschritten.

Ausgaben 2015

Das Prozedere für die Wahl des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) sieht vor, dass die Vereinigte Bundesversammlung den Wahlvorschlag des Bundesrates bestätigen muss. Eine Kommission hat die Wahl des EDÖB durch den Bundesrat zu begutachten und der Bundesversammlung den von der Regierung gewählten Kandidaten zur Annahme oder zur Ablehnung zu empfehlen. Da der amtierende EDÖB Hanspeter Thür auf eine weitere Amtsperiode verzichtete, hatte der Bundesrat Ende 2015 Adrian Lobsiger, bis dato stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Polizei, in dieses Amt gewählt.
Mit der Begutachtung wurde die GK betraut. In ihrem Bericht kritisierte die GK das Verfahren und die Kompetenzverteilung. Sie äusserte zudem Bedauern, dass vor der Wahl Lobsigers kein Austausch zwischen dem Bundesrat und dem Parlament stattgefunden habe. Das Wahlverfahren selber wurde – aufgrund von Gesprächen mit dem Bundeskanzler Walter Thurnherr sowie der Leiterin der Sektion Personal und Ressourcen Prisca Leu – als korrekt beurteilt. Es sei aus dem Dossier nicht ersichtlich, dass bestimmte Kandidatinnen oder Kandidaten oder bestimmte Bewerberkategorien bevorzugt behandelt worden seien. Bei Gesprächen mit den GPK und den GPDel seien ebenfalls keine Einwände zur Wahl Lobsigers vorgebracht worden. Schliesslich habe auch eine Anhörung des Kandidaten selber auf keine mangelnde Einigung hingewiesen. Mit 10 Stimmen bei sechs Enthaltungen – vermutlich ein stiller Protest gegen das Verfahren und die in den Medien vorgebrachten Bedenken gegen Lobsiger – beantragte die GK deshalb, die Wahl Adrian Lobsigers durch den Bundesrat zu bestätigen.
In den Medien war die Wahl Lobsigers auf Skepsis gestossen. Als Fedpol-Chef sei er treibende Kraft für das präventive Sammeln von Daten gewesen und es sei zudem fraglich, ob er als ehemaliger Bundesbeamter die nötige Unabhängigkeit haben könne. Der Rollenwechsel und seine Verwaltungsnähe waren aber dann für die Bundesversammlung kein Hinderungsgrund, Lobsiger zu bestätigen. In der Frühjahressession folgte sie dem Antrag der GK. Bei der geheimen Wahl, in der ein einfaches Mehr genügt und die leeren Stimmen mitgezählt werden, waren 139 Stimmen für eine Bestätigung der Wahl des Bundesrats und 54 Stimmen dagegen. Fünf Wahlzettel blieben leer. Damit galt Adrian Lobsiger für die 50. Legislaturperiode als EDÖB bestätigt.

Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter - Bestätigung

Mit der Überweisung eines Postulats seiner SiK beauftragte der Nationalrat den Bundesrat im Frühling 2016, eine Gesamtschau über die Rolle und den zukünftigen Bestand des Grenzwachtkorps zu erstellen. Er soll darin darlegen, wie sich die sich verändernden Rahmenbedingungen wie die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen seitens einzelner EU-Staaten, die sich verändernden Flüchtlingsrouten, die Entwicklung der Bundesfinanzen, die Anforderungen an den Zoll infolge der zusammenwachsenden Wirtschaftsräume in den Grenzregionen, Rekrutierungsschwierigkeiten und die Möglichkeit der Unterstützung des Grenzwachtkorps durch die Armee auf die Aufgaben des Grenzwachtkorps auswirken.

Rolle und zukünftiger Bestand des Grenzwachtkorps (Po. 16.3005)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)