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Der Anhang 1 zur Altlastenverordnung (AltlV) legt in einer Tabelle Konzentrationswerte von Schadstoffen für die Beurteilung der Belastung der Gewässer fest. Diese Auflistung ist jedoch nicht abschliessend und Konzentrationswerte weiterer Schadstoffe müssen jeweils mittels vorgegebener toxikologischer Kriterien eruiert und vom BAFU abgesegnet werden. Eine Motion Hadorn (sp, SO) verlangt nun, dass letztere Werte ebenfalls öffentlich zugänglich gemacht werden, damit nicht in jedem Fall von Altlasten dieselben Abklärungen wiederholt werden müssten. Der Nationalrat leitete das Anliegen auf Anraten des Bundesrates diskussionslos an den Ständerat weiter, der sich im Berichtsjahr noch nicht zum Vorstoss äusserte.

Konzentrationswerte von Schadstoffen

Ständerat Bischofberger (cvp, AI) erachtete die in Artikel 24 der Gewässerschutzverordnung enthaltenen Bestimmungen nicht länger als zeitgemäss und beantragte deswegen mit einer Motion die Aufhebung der Vorschriften zum ortsüblichen Bewirtschaftungsbereich (oBB). Der betreffende Artikel definiert den oBB als die sich im Umkreis von 6 km zum Stallgebäude befindende Nutzfläche, auf der Hofdünger anfällt. Bischofberger argumentierte, mittlerweile werde mittels anderer Instrumente sichergestellt, dass die Hofdüngerverwertung umweltgerecht und nicht im Übermass erfolge, wobei die reine Distanz zum Hof nicht mehr länger ein relevantes Kriterium darstelle. Auch wenn der Bundesrat in seiner Antwort dem Motionär in diesem Aspekt zustimmte, stellte er sich dennoch gegen das Anliegen: Die Verwaltung prüfe gegenwärtig, ob und wie die Bestimmung zum oBB im Hinblick auf die Agrarpolitik 2018-2021 durch ein zweckmässigeres Instrument zum Schutze der Gewässer vor übermässigen Nährstoffflüssen ersetzt werden könnte, weswegen man hier nicht vorgreifen wolle. Ferner befürchtete der Bundesrat Rechtsunsicherheit, da der oBB nach wie vor im Gewässerschutzgesetz erwähnt sei, durch den Wegfall der Definition in der Gewässerschutzverordnung jedoch uneinheitlich bestimmt werden könnte. Im Ständerat obsiegten hingegen die Argumente des Ratskollegen Bischofberger und die kleine Kammer leitete das Geschäft in der Sommersession mit deutlichen 21 zu 8 Stimmen an den Nationalrat weiter. Dessen zuständige Kommission beantragte ihrem Rat im Herbst mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Hans Killer (svp, AG) ebenfalls die Annahme der Motion.

Rayon d'exploitation usuel. Abrogation de l'article 24 de l'ordonnance sur la protection des eaux (Mo. 14.3095)

Das Bundesgericht verweigerte im Juni für zwei neu zu erstellende Mehrfamilienhäuser die Erteilung von Ausnahmebewilligungen zum Bau im Gewässerraum an der Wigger im luzernischen Dagmersellen. Die 2011 verabschiedete Gewässerschutzverordnung regelt, dass in "dicht überbauten Gebieten" innerhalb des Gewässerraumes gebaut werden darf, sofern eine Ausnahmebewilligung vorliegt. Die Definition sei jedoch eng auszulegen, zeigte sich das Bundesgericht überzeugt. Die betreffende Ausnahme sei geschaffen worden, um städtebauliche Verdichtung zu ermöglichen, wobei man an Stadt- und Dorfzentren gedacht habe, die von Flüssen durchquert werden. Diese Voraussetzungen seien hier nicht gegeben. Im Vorjahr war die entsprechende Verwaltungsbeschwerde zum Bau der Liegenschaften bereits am Kantonsgericht Luzern abgeblitzt, wonach die Kläger das Bundesgericht angerufen hatten.

Erteilung von Ausnahmebewilligungen zum Bau im Gewässerraum

Das revidierte, 2011 in Kraft getretene Gewässerschutzgesetz beauftragte die Kantone, bis Ende 2018 entlang von Gewässern Gebiete zum Gewässer- und Hochwasserschutz, den sog. Gewässerraum, festzulegen. In Zusammenarbeit mit der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) sowie der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) erarbeiteten die zuständigen Bundesämter daraufhin zwei Merkblätter, die eine einheitliche Umsetzung in den Kantonen ermöglichen sowie offene Fragen und Probleme klären sollen. Während das Merkblatt zum "dicht überbauten Gebiet" bereits 2013 beschlossen wurde, präsentierte das BAFU im Mai 2014 nun das Merkblatt "Gewässerraum und Landwirtschaft". Dieses veranschaulicht unter anderem die Festlegung des Gewässerraumes bei unterschiedlicher Breite der Gewässer, Möglichkeiten der extensiven Bewirtschaftung im Gewässerraum sowie die Harmonisierung der Abstandsvorschriften im Falle der extensiven Nutzung. Betreffend Fruchtfolgeflächen berücksichtigt das Merkblatt die Version des Bundesrates und des ARE, wonach im Gewässerraum liegende Böden mit Fruchtfolgeflächen-Qualität separat ausgewiesen werden sollen. Diese dürften im Krisenfall vorübergehend intensiv bewirtschaftet werden.

Merkblatt "Gewässerraum und Landwirtschaft"
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Am 7. April befasste sich die UREK-SR mit einer Vielzahl von Anliegen, die im Nachgang zur Revision des Gewässerschutzgesetzes und dessen Verordnung betreffend Ausscheidung des Gewässerraums eingereicht worden waren. Die insgesamt neun Standesinitiativen, wovon fünf im Jahr 2012 und vier weitere im Folgejahr deponiert worden waren und welche allesamt auf eine stärkere Berücksichtigung der Forderungen von Seiten der Landwirtschaft, der Gemeinden und der Grundeigentümer gegenüber ökologischen Anliegen pochten, stiessen in der UREK der Kantonskammer auf wenig Zustimmung. Diese begrüsste den eingeschlagenen Weg der Verwaltung und sah mit Ausnahme der Fruchtfolgeflächen im Gewässerraum kaum zusätzlichen Handlungsbedarf. Letzteres Anliegen befürwortete die Kommission im Rahmen einer Motion ihrer Schwesterkommission. Die UREK-SR stellte sich zudem gegen eine Motion Leo Müller (cvp, LU), die eine Unterschreitung der minimalen Breite des Gewässerraumes ermöglichen wollte. 2013 war das Anliegen vom Nationalrat befürwortet worden. Der Ständerat äusserte sich 2014 lediglich noch zur Motion UREK-NR.

Ausscheidung des Gewässerraums

Beunruhigende Resultate förderte eine im März 2014 veröffentlichte und vom BAFU in Auftrag gegebene Studie der Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag) zu Tage: Die Untersuchung von fünf mittelgrossen Fliessgewässern (Salmsacher Aach (TG), Furtbach (ZH), Surb (AG), Limpach (SO) und Mentue (VD)) ergab eine erhebliche Belastung der Mittellandflüsse durch Pestizide, wobei ein Grossteil dieser Belastung durch in der Landwirtschaft eingesetzte Pflanzenschutzmittel verursacht wurde. Von den 104 nachgewiesenen Substanzen überschritten insgesamt 31 die in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) festgelegten Grenzwerte. Auch wenn die festgestellten Konzentrationen für den Menschen ungefährlich seien, könnten Auswirkungen auf in den Gewässern heimische Organismen nicht ausgeschlossen werden, so die Eawag. Diese Befunde nahm Pro Natura sogleich zum Anlass, um der Forderung nach einer raschen Ausscheidung der Gewässerräume, wie dies die Gewässerschutzverordnung vorsieht, Nachdruck zu verleihen. Neben Pro Natura meldete sich auch der Fischereiverband mit der Forderung nach strikteren Massnahmen zum Schutz vor schädlichen Pestiziden zu Wort. Überrascht zeigte sich Markus Ritter, der Präsident des Bauernverbandes. Man sei davon ausgegangen, dass bestehende rechtliche Bestimmungen ausreichen würden und man sei auf die Einhaltung der Vorschriften bedacht, würde der Angelegenheit jedoch in Zukunft verstärkte Aufmerksamkeit widmen. Mit einer Interpellation verlangte Nationalrat Jacques Bourgeois (fdp, FR) in der Folge vom Bundesrat weitere Informationen zu Generalisierbarkeit und Interpretation der Studienergebnisse. Ersteres bestätigte der Bundesrat und hielt in diesem Zusammenhang fest, dass in kleineren Gewässern bislang gar höhere Konzentrationswerte gefunden worden waren. Er gab allerdings auch bekannt, dass gemäss den Umweltqualitätsnormen der EU lediglich 19 und nicht - wie gemäss GSchV - 31 Pestizide den Grenzwert überschreiten würden, erachtete den Handlungsbedarf in der Landwirtschaft zur Reduktion der Gewässerbelastung jedoch als gegeben. Er verwies in diesem Zusammenhang auf in Angriff genommene Massnahmen, wie die im Berichtsjahr beschlossene Aufrüstung der Abwasserreinigungsanlagen oder die in Erfüllung eines Postulats zu prüfende Lancierung eines Aktionsplans zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Studie der Eawag fiel zusammen mit der umstrittenen Umsetzung der Gewässerschutzverordnung, bei der die Interessen des Natur- und Hochwasserschutzes und diejenigen der Landwirtschaft bereits heftig aufeinanderprallten. Die Tribune de Genève fasste die laufenden Bestrebungen und Erkenntnisse im Gewässerschutz treffend folgendermassen zusammen: "Le sauvetage des rivières suisses ne sera pas un long fleuve tranquille."

Studie zur Belastung der Mittellandflüsse durch Pestizide
Dossier: Pestizidbelastung in Fliessgewässern

Im Berichtsjahr beschloss das Parlament mit einer Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) die Aufrüstung von 100 Abwasserreinigungsanlagen (ARA) zur Reduzierung der Mikroverunreinigung. Während sich der Ständerat bereits 2013 positiv zum Vorhaben geäussert hatte, stimmte der Nationalrat dem Anliegen im Berichtsjahr zu - dies jedoch nicht ganz ohne Opposition. Eine aus SVP-Repräsentanten bestehende Kommissionsminderheit verlangte Nichteintreten. Sie sah weder den Handlungsbedarf für eine Aufrüstung gegeben - die Schweiz verfüge bereits über hervorragendes Trinkwasser -, noch das Verursacherprinzip berücksichtigt, da die anfallenden Kosten zur Sanierung eines Siebtels aller ARA über eine gesamtschweizerische Abwasserabgabe finanziert werden solle. Mit Ausnahme der SVP fand die Vorlage jedoch bei allen anderen Fraktionen Unterstützung. Die Höhe der Abgabe (max. CHF 9 pro Einwohner und Jahr) sei vertretbar, lautete eines der Hauptargumente der Befürworterseite, und der Bedarf für eine Nachrüstung sei gegeben: Organische Mikroverunreinigungen, wie sie heute etwa durch Inhalte von Medikamenten, Pflanzenschutzmitteln oder Körperpflegeprodukten entstehen, könnten von den Anlagen nur ungenügend herausgefiltert werden, weswegen eine Aufrüstung der zentralen ARA angebracht sei. Wie bereits im Ständerat fand sich auch im Nationalrat eine weitere Kommissionsminderheit, welche auch die Elimination von Stickstoff und die dazu benötigten Einrichtungen zur Nitrifikation finanziell unterstützen wollte - ein Anliegen, welches alle grossen Fraktionen im Rat spaltete. Mit 111 zu 70 Stimmen folgte der Rat schliesslich der Kommissionsmehrheit. Somit gelangte die Botschaft ohne Differenzbereinigung in die Schlussabstimmungen der beiden Räte, wo sie in der Kantonskammer mit 39 zu 1 Stimmen bei zwei Enthaltungen und im Nationalrat mit 137 zu 55 Stimmen bei drei Enthaltungen verabschiedet wurde.

Parlament beschliesst Aufrüstung von zentralen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) (BRG 13.059)
Dossier: Aufrüstung von 100 Abwasserreinigungsanlagen (ARA)

Ähnliche Anliegen wie die Motion Müller (cvp, LU) sowie eine im Jahr 2012 vom Nationalrat behandelte Motion der UREK-NR verfolgten vier im Jahr 2013 eingereichte Standesinitiativen der Kantone Aargau, Graubünden, Nidwalden und Zug. Gleich wie die fünf bereits 2012 deponierten kantonalen Initiativen aus Schwyz, St. Gallen, Luzern, Schaffhausen und Uri forderten sie eine Anpassung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) zur besseren Berücksichtigung von Interessen der Landwirtschaft und Siedlungsentwicklung bei der Festlegung des Gewässerraumes.

Keine Folge für neun Standesinitiativen zur Lockerung der Gewässerschutzgesetzgebung (Kt.lv.12.309)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Um gegen die durch Medikamente, Hormone und Biozide verursachte und für Fische und andere Wasserlebewesen äusserst schädliche Mikrovereinigung der Gewässer vorzugehen, präsentierte der Bundesrat im Juni eine Botschaft zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes. Der auf eine im Jahr 2011 überwiesene Motion der UREK-SR zurückgehende Gesetzesentwurf war im Vorjahr in die Vernehmlassung geschickt worden. Um den Anteil von Mikroverunreinigungen im gesäuberten Abwasser zu vermindern, sollen 100 Abwasserreinigungsanlagen (ARA) insbesondere in dichtbesiedelten Regionen der Schweiz entsprechend aufgerüstet werden. Zur Deckung von 75% der bei der Aufrüstung der Abwasserreinigungsanlagen anfallenden Kosten soll mit der Gesetzesänderung eine zweckgebundene Spezialfinanzierung geschaffen werden, mit welcher die Grundlage für eine von der gesamten Wohnbevölkerung der Schweiz zu entrichtende Abwasserabgabe geschaffen wird. Diese soll der Bund bei den ARA voraussichtlich bis zur Deckung der Aufrüstungskosten von ca. CHF 1,2 Mia. im Jahr 2040 erheben. Die Höhe der Abgabe, die sich an der Anzahl der an die ARA angeschlossenen Personen orientiert, soll den Betrag von CHF 9 pro Jahr und Einwohner nicht übersteigen. Die Ergebnisse der im Vorjahr durchgeführten Vernehmlassung zeigten, dass 130 der insgesamt 147 eingegangenen Stellungnahmen die Einführung einer gesamtschweizerischen Abwasserabgabe grundsätzlich begrüssten. Unter den ablehnenden Stellungnehmenden befanden sich der Kanton Jura, die SVP und die Industrieverbände. Verschiedene Vernehmlasser hatten zudem verlangt, die um eine zusätzliche Klärstufe ausgebauten Abwasserreinigungsanlagen von der Einziehung einer solchen Abgabe zu befreien, da diese durch den erfolgten Ausbau bereits höhere Gesamtkosten tragen müssten. Diese Bestimmung wurde vom Bundesrat nach der Vernehmlassung in die Botschaft aufgenommen. Dem Ständerat, der die Vorlage in der Wintersession als Erstrat behandelte, lag ein Minderheitsantrag Imoberdorf (csp, VS) vor, der zusätzlich zu Massnahmen zur Elimination von organischen Spurenstoffen auch Massnahmen zur Nitrifikation subventionieren wollte. Damit sollte eine Benachteiligung von 30 ARA in der Romandie verhindert werden, die während der in den 90er Jahren durch den Bund erfolgte Subventionierung der Stickstoffbehandlung nicht berücksichtigt wurden, weil sie gemäss dem damaligem Gewässerschutzgesetz gar nicht zur Nitrifikation verpflichtet gewesen waren. Bundesrätin Leuthard stellte sich gegen diesen Antrag. Experten wie der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) und das Wasserforschungsinstitut EAWAG seien der Ansicht, dass Nitrifikation zur Eliminierung von Spurenstoffen nicht notwendig sei. Weiter seien die während den 90er Jahren eingesetzten Subventionsgelder in einigen Westschweizer Kantonen sogar überdurchschnittlich hoch ausgefallen und darüber hinaus würden mit diesem Zusatz diejenigen ARA benachteiligt, welche sich damals freiwillig und ohne Bundessubventionen zur Aufrüstung entschieden hätten. Der Minderheitsantrag fand mit 15 zu 22 Stimmen keine Mehrheit und der Ständerat überwies die unveränderte Botschaft an den Nationalrat, welcher im Berichtsjahr noch keine Stellung dazu nahm.

Parlament beschliesst Aufrüstung von zentralen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) (BRG 13.059)
Dossier: Aufrüstung von 100 Abwasserreinigungsanlagen (ARA)

Die 2011 in Kraft getretenen Änderungen des Gewässerschutzgesetzes provozierten weiterhin Opposition. Die Revision war als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „lebendiges Wasser“ geschaffen worden. Die sogenannte Renaturierungs-Initiative wurde daraufhin von den Initianten zurückgezogen, da diese ihre Interessen angemessen berücksichtigt sahen. Eine im Vorjahr lancierte Motion Leo Müller (cvp, LU) verlangt nun Möglichkeiten zur Unterschreitung der minimalen Breite des Gewässerraumes zum Schutze der landwirtschaftlichen Nutzfläche oder anderer Interessen. Die neue Regelung, die einen absoluten Schutz der Gewässerräume fordere, lasse keine haushälterische Nutzung der Ressource Boden zu und das Ausscheiden der Gewässerräume bedeute eine Enteignung der Grundeigentümer, was der Rechtssicherheit widerspreche. In seiner Antwort zum Vorstoss verteidigte der Bundesrat die Festlegung des Gewässerraums als zentrales Element der Kompromisslösung des damals erarbeiteten Gegenvorschlags zum Volksanliegen und verwies auf die gesetzlichen Ausnahmeregelungen und den bestehenden Spielraum der Kantone, insbesondere im Umgang mit Fruchtfolgeflächen im Gewässerraum. Obwohl Bundesrätin Leuthard (cvp) in der Herbstsession des Nationalrats darüber hinaus erläuterte, dass der Bund in Zusammenarbeit mit der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) und der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz (LDK) Merkblätter zur Festlegung des Gewässerraumes im Siedlungsgebiet sowie in landwirtschaftlichen Gebieten aktuell erarbeite, resp. bereits erarbeitet habe, nahm die grosse Kammer unter Opposition der SP, der Grünen und der GLP die Motion mit 104 zu 82 Stimmen an. Ein vom Schweizerischen Fischereiverband in Auftrag gegebenes Gutachten hielt eine voreilige Gesetzesanpassung indes für staatspolitisch bedenklich. Es gelte, eine erste Evaluation der Auswirkungen abzuwarten.

Keine Gesetzesanpassung betr. minimale Breite des Gewässerraumes erforderlich (Mo. 12.3047)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Die Brisanz der Anpassung der Gewässerschutzgesetzgebung (GSchG), in deren Folge die Renaturierungsinitiative zurückgezogen wurde, zeigte sich in der relativ deutlichen Annahme des Postulats Vogler (csp, OW) durch den Nationalrat. Der Obwaldner Parlamentarier verwies als Beispiel auf die Situation im eigenen Kanton, wo 175 ha landwirtschaftliche Nutzflächen von Gewässerräumen erfasst seien, was den Kulturlandflächen von 15 Landwirtschaftsbetrieben entspreche. Konkret verlangte der Postulant vom Bundesrat die Ausarbeitung eines Berichts, der aufzeigen soll, wie sich die Ausscheidung von Gewässerräumen auf die Landwirtschaft und die Eigentümer von eingezontem Bauland auswirke und ob mit einer differenzierten anstelle einer, wie im revidierten GSchG vorgesehenen, fixen Ausscheidung und Nutzung der Gewässerräume dem Gewässer- und Hochwasserschutz ebenfalls Rechnung getragen werden könnte. Trotz ablehnender Haltung der Regierung – Bundesrätin Leuthard (cvp) wies in der parlamentarischen Beratung einmal mehr auf bestehende Bestrebungen in Zusammenarbeit mit der BPUK sowie auf eine bereits vorgesehene Evaluation hin – fand das Anliegen im Nationalrat deutliche Zustimmung. Vergeblich gegen die Überweisung des Postulats votierten eine geschlossene SP-Fraktion sowie ein Viertel der FDP-Liberalen. Die Fraktion der Grünen enthielt sich grossmehrheitlich der Stimme.

Ausscheidung und Nutzung der Gewässerräume (Po. 12.3142)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Mittels Postulat verwies Nationalrätin Trede (gp, BE) auf den Umstand, dass negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt durch Fracking, resp. die hydraulische Frakturierung von Gesteinsschichten zur Erdöl- oder Erdgasförderung, bisher nicht ausgeschlossen werden können. Im Gegenteil bestünde durch den Einsatz von Stützmittelflüssigkeit die Gefahr der Grundwasserverschmutzung. Ein vom Bundesrat erarbeiteter Bericht soll daher eine explizite Haltung der Regierung gegenüber Fracking ausdrücken, stichfeste Nachweise zur Umweltverträglichkeit erbringen und Möglichkeiten aufzeigen, wie die Schweiz bei den angrenzenden Ländern auf ein potentielles Fracking-Verbot oder -Moratorium Einfluss nehmen könnte. Darüber hinaus soll der Bundesrat Wege darlegen, wie ein zehnjähriges Moratorium für die Exploration und Gewinnung von Schiefergas in der Schweiz geschaffen werden könnte. Wie bereits in seiner Antwort zu einer vom Parlament noch nicht behandelten Motion Reimann (svp, SG), zeigte sich der Bundesrat bereit, seine Ansicht gegenüber einem allfälligen Schiefergasförderungs-Moratorium detailliert darzulegen. Nach dieser positiven Stellungnahme der Regierung überwies der Nationalrat das Postulat in der Sommersession stillschweigend.

Postulat fordert Bericht zu Fracking (Po. 13.3108)
Dossier: Tiefengeothermie

Mit dem 1992 in Kraft getretenen Gewässerschutzgesetz wurden die Kantone zur Gewässersanierung angehalten, um in Flüssen unterhalb von bestehenden Kraftwerken bis Ende 2012 eine ausreichende Restwassermenge sicherzustellen. Im Berichtsjahr wurde bekannt, dass nur die Kantone Basel-Landschaft und Genf dieser Verpflichtung fristgerecht nachkommen können. In 16 Kantonen könne die Gewässersanierung voraussichtlich 2015 abgeschlossen werden; die restlichen Kantone – mit Ausnahme von Schaffhausen und Appenzell Innerrhoden, die keinen Sanierungsbedarf aufwiesen – befänden sich noch stärker im Verzug. Dieser Umstand, der zur Verendung von Tausenden von Fischen und Kleinlebewesen führe, erzürnte Umwelt- und Fischereiverbände. Die Kantone begründeten die Verzögerungen mit Kapazitätsengpässen, anderweitigen Prioritäten – namentlich die Gefahrenkarte und die Festlegung des Gewässerraumes – sowie mit schleppenden Verhandlungen mit den Kraftwerkbetreibern.

Restwassersanierung: Kantone im Rückstand

Nachdem der Ständerat im Vorjahr bereits einem Entwurf zur Anpassung des Gewässerschutzgesetzes zugestimmt hatte, der das Anliegen einer Berner Standesinitiative zur Lockerung des Verbots zur Verbauung und Korrektur von Fliessgewässern umsetzen wollte, folgte der Nationalrat im Berichtsjahr der kleinen Kammer. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesanpassung soll es neu auch möglich sein, Änderungen des natürlichen Flussverlaufs zur Errichtung einer Deponie für unverschmutztes Aushubmaterial vorzunehmen. Dem Nationalrat lag ein Nichteintretensantrag einer linken Kommissionsminderheit vor, welche die Ansicht vertrat, dass es aufgrund Berücksichtigung eines Einzelfalles – denn darauf beruhte das Anliegen des Kantons Bern – keiner Gesetzesänderung bedürfe, die potentiell Raum für zusätzliche Ausnahmen schaffen würde. Da dieser Antrag nur bei den geschlossenen Fraktionen der SP, Grünen und GLP Unterstützung fand, beschloss der Nationalrat allerdings, auf das Geschäft einzutreten, und nahm es in der Folge an. In der Schlussabstimmung passierte die neue Regelung den Ständerat mit 36 zu 3 und den Nationalrat mit 116 zu 72 Stimmen.

Änderung zum Gewässerschutzgesetz

Im Rahmen der im Vorjahr angenommenen Standesinitiative des Kanton Berns erarbeitete die UREK-SR eine Änderung zum Gewässerschutzgesetz. Mit seiner Standesinitiative will der Kanton Bern das Verbot zur Verbauung und Korrektur von Fliessgewässern lockern. Während dies im Falle von unverbauten Fliessgewässern nur zu Zwecken des Hochwasserschutzes oder der Schiffbarmachung erlaubt war, sollen Änderungen des natürlichen Flussverlaufes neu auch zur Errichtung einer Deponie für unverschmutztes Aushubmaterial vorgenommen werden können. Die Initianten begründeten ihr Anliegen mit den weiten und als Folge dessen wenig ökologischen Transportwegen, welche oft nötig wären, um Aushubmaterial aus abgelegenen Tälern zur nächsten Deponie zu verfrachten. Die Erstellung einer eigenen Deponie sei jedoch aufgrund der engen Platzverhältnisse in den Tälern ohne Flusskorrektur oft nicht möglich. Nachdem die zuständigen Kommissionen der beiden Räte im ersten Quartal einen Gesetzesvorentwurf genehmigt hatten, schickten sie diesen im April in die Vernehmlassung. Während sich 21 Stellungnehmer mit der Änderung vollauf zufrieden zeigten, wurde der Einschub von ebenso vielen Stellungnehmern kritisiert. Zwei Drittel der Kritiker sahen in der Änderung eine zu grosse Aufweichung des bestehenden Verbots von Korrektur und Verbauung natürlicher Fliessgewässer, das verbleibende Drittel an kritischen Äusserungen favorisierte einen Gesetzesentwurf mit weiterreichenden Ausnahmen zum Verbot. Aufgrund der gemischten Vernehmlassungsantworten beschloss die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen bei zwei Enthaltungen, an ihrem auch vom Bundesrat unterstützten Entwurf festzuhalten. Der Ständerat, welcher die Vorlage als Erstrat behandelte, stütze diesen Entscheid in der Wintersession einstimmig.

Änderung zum Gewässerschutzgesetz

Eine von der bürgerlichen Mehrheit der UREK-NR unterstützte Motion störte sich an den Auswirkungen der revidierten Gewässerschutzverordnung auf die Landwirtschaft. Die Anpassungen der Verordnung wie auch des entsprechenden Gewässerschutzgesetzes waren in den Vorjahren als Antwort auf das Anliegen der Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ erfolgt, worauf die Initiative denn auch zurückgezogen wurde. In ihrem Anliegen verlangten die Motionäre eine Lockerung der Gewässerschutzbestimmungen zugunsten der Landwirtschaft. Der Bundesrat plädierte auf Ablehnung des Anliegens. Er vertrat die Ansicht, dass bestehende Regelungen bereits genügend Raum liessen und eine Lockerung betreffender Bestimmungen den in der Beratung der Gewässerschutzgesetzrevision im Jahr 2009 erarbeiteten Kompromiss unterlaufen würde. Dieselbe Ansicht vertrat die Regierung auch in ihren Antworten auf die Motion Müller (cvp, LU) und das Postulat Vogler (csp, OW), die sich ebenfalls an den neuen Bestimmungen zur revidierten Gewässerschutzgesetzgebung stiessen. Im Nationalrat obsiegte das Anliegen der von einer Mehrheit der UREK-NR gestützten Motion, indem sich eine bürgerliche Mehrheit mit 94 zu 89 Stimmen bei drei Enthaltungen knapp gegen den Minderheitsantrag der Kommission und die geschlossenen Fraktionen der GLP, der Grünen und der SP durchsetzte. Im bürgerlichen Lager zeigte sich insbesondere die BDP gespalten und immerhin ein Drittel der CVP/EVP-Fraktion unterstützte die Gegnerseite. Nach der parlamentarischen Beratung im Nationalrat wurden Stimmen von Seiten der Fischerei- und Umweltverbände laut, die dem Kommissionssprecher Daniel Fässler (cvp, AI) vorwarfen, die knappe Abstimmung mittels Verwendung unwahrer Aussagen gewonnen zu haben. Der Sprecher hatte während der Beratung verlauten lassen, die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) unterstütze die Motion einhellig, obwohl vom Gremium zum betreffenden Zeitpunkt keine Stellungnahme vorlag. Daraufhin stimmte die BPUK über das Anliegen ab und sprach sich im September klar gegen die Unterstützung der Motion aus. Gleichzeitig zeigte sie Verständnis für das Anliegen, äusserte aber Bedenken, dass die Annahme des Geschäftes zu einer erneuten Initiative von Seiten des Fischereiverbandes führen könnte. Der Ständerat beriet das Anliegen im Berichtsjahr noch nicht.

Motion verlangt Konkretisierungen im Gewässerschutz betr. Fruchtfolgeflächen (Mo.12.3334)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Diskussionslos überwies der Ständerat ein Postulat Hêche (sp, JU), das eine Untersuchung zu bestehenden und zusätzlichen Massnahmen zur Verminderung von Mikroverunreinigungen in Schweizer Gewässern fordert. Dabei sollen insbesondere Massnahmen berücksichtigt werden, die direkt bei den Verursachern ansetzen.

Postulat verlangt Untersuchung zu Massnahmen zur Verminderung von Mikroverunreinigungen (Po.12.3090)
Dossier: Pestizidbelastung in Fliessgewässern

Fünf im Berichtsjahr eingereichte Standesinitiativen aus den Kantonen Luzern, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen und Uri wollten die Interessen der Landwirtschaft sowie der Siedlungsentwicklung gegenüber ökologischen Anliegen und Anliegen des Hochwasserschutzes im Bereich des Gewässerschutzes stärker einbringen. Zusätzlicher Widerstand formierte sich in anderen ländlich geprägten Kantonen, darunter die Kantone Aargau und Nidwalden, welche im Berichtsjahr ebenfalls über die Einreichung einer Standesinitiative diskutierten. Die parlamentarische Behandlung der fünf eingereichten Standesinitiativen (Kt.Iv. 12.309 (SZ); Kt.Iv. 12.320 (SG); Kt.Iv. 12.321 (LU); Kt.Iv. 12.324 (SH); Kt.Iv. 12.325 (UR)) fand im Berichtsjahr noch nicht statt.

Keine Folge für neun Standesinitiativen zur Lockerung der Gewässerschutzgesetzgebung (Kt.lv.12.309)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Eine im Berichtsjahr in die Vernehmlassung geschickte Änderung zum Gewässerschutzgesetz will die Mikroverunreinigung durch Massnahmen bei zentralen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) reduzieren. Um die Mikroverunreinigung in gereinigten Gewässern zu halbieren, müssten rund 100 Schweizer ARAs speziell aufgerüstet werden, wozu rund 1,2 Mia. Franken benötigt würden. Zur Finanzierung der Aufrüstung schlägt der Bundesrat eine von den Betreibern der ARA zu entrichtende Abgabe vor, die sich an der Anzahl der an die Reinigungsanlage angeschlossenen Einwohner bemisst. Die Vorlage wurde in Erfüllung einer im Vorjahr überwiesenen UREK-Motion ausgearbeitet. Der Vernehmlassungsbericht lag im Berichtsjahr noch nicht vor.

Parlament beschliesst Aufrüstung von zentralen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) (BRG 13.059)
Dossier: Aufrüstung von 100 Abwasserreinigungsanlagen (ARA)

Im März 2012 verabschiedete der Bundesrat den ersten Teil seiner Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz. Darin hielt er die Ziele, Herausforderungen und Handlungsfelder auf Bundesebene fest. Diese Anpassung sei nötig, weil die globalen Temperaturen auch gemäss den positivsten Szenarien in den nächsten Jahrzehnten aufgrund des Klimawandels ansteigen würden. Die Strategie formulierte folgende Ziele: Die Schweiz soll die Chancen nutzen, die der Klimawandel bietet (bspw. für den Sommertourismus); die Risiken, die sich aus dem Klimawandel ergeben, minimieren; sowie die Anpassungsfähigkeit von Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft steigern. Die wichtigsten Herausforderungen, die sich aus dem Klimawandel für die Anpassung ergeben, sah der Bundesrat unter anderem in der grösseren Hitzebelastung (insbesondere in den dicht besiedelten Städten), im steigenden Hochwasserrisiko, in der Beeinträchtigung der Wasser-, Boden- und Luftqualität oder auch in der Veränderung von Lebensräumen und Landschaften. Die Anpassungsstrategie listete schliesslich auch die Sektoren, in welchen Anpassungsleistungen vollzogen werden müssen, auf – wie etwa die Landwirtschaft, den Tourismus, die Raumentwicklung oder die Energiewirtschaft. Für diese Sektoren wurden insgesamt 48 Handlungsfelder definiert, die Anpassungsziele festgehalten und die Stossrichtung zur Erreichung dieser Ziele festgelegt.
Der zweite Teil der Strategie bildet der Aktionsplan für die Jahre 2014-2019.

Strategie des Bundesrates zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Der Ständerat hiess eine Motion Rechsteiner (sp, BS) mit dem Titel „Entwicklungszusammenarbeit und MSC-Zertifizierung“ gut. Der Motionär forderte darin, dass die Schweiz die illegale Fischerei in den Empfangsstaaten von Schweizer Entwicklungshilfe bekämpfen und lokale Fischer durch gezielte Projekte für eine nachhaltige Fischerei gewinnen sollte, welche dann langfristig mit dem MSC-Label ausgezeichnet werden könnten. Der Nationalrat hatte dem Begehren bereits 2009 zugestimmt.

Entwicklungszusammenarbeit und Bekämpfung illegaler Fischerei

Mitte Jahr präsentierte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zusammen mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) den neuen Bericht zum Zustand der Umwelt in der Schweiz. Positiv bewertet wurden unter anderem der Zustand des Oberflächen- und Grundwassers sowie die Luftqualität und die Altlastensanierung. Der Bericht ortet die weitgreifenden, positiven Veränderungen jedoch hauptsächlich vor der Jahrtausendwende, während er in jüngster Vergangenheit eher von einer Stabilisierung des Zustandes spricht. Als klar verfehlt bezeichnet er die Ziele im Bereich des Klimawandels und der Biodiversität. Das BAFU konstatiert, dass das im Rahmen des Kyoto-Protokolls definierte Ziel zur CO2-Reduktion von 8% im Vergleich zu1990 bis anhin nicht erreicht worden sei, was auf den gestiegenen Verbrauch von Treibstoff (+16%) und Erdgas (+68%) zurückzuführen sei. Der Biodiversitätsverlust sowie der Verlust an natürlichen Lebensräumen konnte ebenfalls nicht eingedämmt werden. Grund dafür sei insbesondere die Zersiedelung und die intensive Landwirtschaft.

Schweiz: Erreichung der Reduktionsziele des Kyoto-Protokolls I
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: Jährliche Treibhausgasemissionen
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Im Berichtsjahr publizierte das UVEK die Anhörungsergebnisse zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative der UREK-SR zu Schutz und Nutzung der Gewässer, welche auch einer Anpassung der Gewässerschutzverordnung bedurfte. Notwendig geworden sind die Anpassungen aufgrund der Annahme des indirekten Gegenvorschlages zur – daraufhin bedingt zurückgezogenen – Volksinitiative „Lebendiges Wasser“. Die Anpassung betrifft in erster Linie die Renaturierung der Gewässer, Massnahmen im Bereich Schwall und Sunk, Geschiebehaushalt sowie die Finanzierung. Die Umweltorganisationen sowie die Hälfte der Kantone bewerteten den Entwurf positiv. Über 70 der 173 eingegangenen Stellungnahmen äusserten sich jedoch auch negativ zum Entwurf und 34 Vernehmlassungsteilnehmer lehnten ihn sogar vollständig ab. Zu Letzteren gehörten neben sechs Kantonen auch der Bauernverband und die SVP. Bedenken äusserten des Weiteren Vertreter der Elektrizitätswirtschaft und die Kraftwerke. Umstritten war insbesondere die Festlegung der Breite des Gewässerraumes. Während Umwelt- und Fischereiverbände eine weitere Ausdehnung des Gewässerraumes forderten, erachtete die Mehrheit der restlichen Vernehmlassungsteilnehmer den in der Anhörung präsentierten Wortlaut als zu weitgehend. Darüber hinaus wurde stark kritisiert, dass die Regelungen den Kantonen zu wenig Spielraum gewähren würden. Der Bundesrat hielt jedoch daran fest, den Gewässerraum genau zu definieren, wie dies auch die Kernforderung der zurückgezogenen Initiative vorsah. Damit werden ca. 4000 km Ufer von Fliessgewässern revitalisiert. Darüber hinaus sei der Gewässerraum bei Gewässern mit mehr als 15 m Breite für die Gewährleistung der natürlichen Funktionen und für den Hochwasserschutz zu reservieren. Der Bundesrat zeigte sich jedoch auch zu Kompromissen bereit. Nach diesen darf der Gewässerraum in urbanen Zentren in gewissen Fällen vermindert werden und auf die Festlegung eines Grenzwertes für den Wasserstand bei Wasserkraftanlagen wird verzichtet. Der Bundesrat bleibt dabei, dass die Landwirte den Gewässerraum in ländlichen Gebieten nur extensiv nutzen dürfen. Für diese Einschränkung werden die Landwirte jedoch entschädigt und zwar mit Aufstockung des Landwirtschaftsbudgets um CHF 20 Mio. pro Jahr. Die Verordnung trat in dieser Form am 1. Juni 2011 in Kraft. Die Kantone sind angehalten, innerhalb von vier Jahren die Grundlagen zur Planung der Revitalisierung und der Massnahmen zur Sanierung der Wasserkraftwerke zu schaffen.

Erste Anpassung der Gewässerschutzverordnung nach Annahme des Gegenvorschlags zur Renaturierungs-Initiative
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Le Tribunal administratif fédéral (TAF) a admis le recours de Pro Natura, d’Helvetia Nostra et de l’association suisse pour la protection des oiseaux relatif aux mesures de régulations des populations de cormorans de la réserve du Fanel sur le lac de Neuchâtel. Les associations ont notamment contesté l’ampleur des dégâts attribués à ces oiseaux. Le TAF a ainsi constaté des erreurs non négligeables dans les calculs de l’Office fédéral de l’environnement (OFEV) et évalue les pertes dues aux oiseaux à 2,5% du revenu annuel brut des pêcheurs professionnels et non pas à 6%. Les associations environnementales ont demandé l’interruption immédiate des mesures.

populations de cormorans

Der Nationalrat folgte dem im Vorjahr gefällten Entscheid des Ständerats und stimmte einer Motion der ständerätlichen UREK zu, welche eine gesetzliche Grundlage für die verursachergerechte Finanzierung den von Spurenstoffen im Abwasser schaffen will. Offen blieb die genaue Ausgestaltung der Abgabe. Einerseits steht eine Abgabe auf jene Produkte zur Diskussion, welche die Mikroverunreinigung tatsächlich verursachen. Als weitere Möglichkeit wurde eine generelle Abwasserabgabe diskutiert. Eine solche würde weniger dem Verursacherprinzip entsprechen, wäre jedoch, laut Aussagen des Kommissionssprechers Bäumle (glp, ZH), verhältnismässig auszugestalten und würde den Vollzug erleichtern.

Motion demandant l’élimination des micropolluants selon le principe du pollueur-payeur ( Mo.10.3635)
Dossier: Aufrüstung von 100 Abwasserreinigungsanlagen (ARA)
Dossier: Pestizidbelastung in Fliessgewässern