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In der Sondersession im Mai 2019 behandelte der Nationalrat die Standesinitiative des Kantons Aargau zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Olivier Feller (fdp, VD) bewarb seine Minderheit, die sich gegen ein Folgegeben ausgesprochen hatte. Er verwies darauf, dass auch die Minderheit einer Abschaffung der Heiratsstrafe positiv gegenüberstehe, dass es aber Schwierigkeiten bei der Initiative gebe. So verstehe die Vorlage die Ehe und die eingetragene Partnerschaft als Wirtschaftsgemeinschaft – die entsprechenden Paare sollen folglich gemeinsam besteuert werden –, der Nationalrat habe aber bereits eine Motion der FK-NR zur Individualbesteuerung angenommen. Eine Annahme dieser Initiative würde folglich einen Widerspruch darstellen. Da das Bundesgericht in der Zwischenzeit die Abstimmung zur Initiative gegen die Heiratsstrafe für ungültig erklärt habe, werde dieses Thema in Kürze im Parlament ausgiebig behandelt. Es bedürfe somit keiner zusätzlichen Vorlage. Diesem Votum folgte der Rat nicht und gab der Standesinitiative mit 102 zu 74 Stimmen (bei einer Enthaltung) Folge.

Verschiedene Vorstösse zur Ehepaar- oder Individualbesteuerung (Mo. 05.3299, Kt.Iv. 06.302 / 07.305 / 08.318, Pa. Iv. 05.468, Mo. 16.3006, Kt.Iv. 16.318)
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Am 10. April 2019 kam es zu einer Premiere im politischen System der Schweiz: Weil das Transparenzgebot in schwerwiegender Weise verletzt worden sei, sprach sich das Bundesgericht mit 4 zu 1 Stimmen für die Annullierung der Abstimmung zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» aus. Als «Verletzung der Informationspflicht», «schwere, ja geradezu schockierende Verletzung der Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten» sowie als «Verletzung der Grundprinzipien wie Objektivität und Transparenz» bezeichneten drei der fünf Richter gemäss Medien das damalige Informationsverhalten der Bundesverwaltung und des Bundesrates. Da das Ergebnis äusserst knapp ausgefallen sei, sei es nicht nur theoretisch möglich, dass die Fehlinformationen durch die Bundesverwaltung das Abstimmungsergebnis verfälscht hätten, sondern sogar wahrscheinlich. Als grosse Unregelmässigkeit empfand das Gericht insbesondere, dass der Bundesrat nicht informiert hatte, dass es sich bei den Zahlen um Schätzungen aus dem Jahr 2001 handelte. Zudem habe der Bundesrat die richtigen Zahlen gemäss NZZ noch vor der Abstimmung erhalten, diese aber nicht publiziert, weil er nicht durch neue Zahlen Verunsicherung stiften wollte.
Die Medien zogen in der Folge Vergleiche zum abgelehnten Einspruch gegen die Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform II, bei welcher der Bundesrat die Steuerausfälle vorgängig ebenfalls viel zu tief eingeschätzt hatte. Diese Abstimmung hatte aber konkrete Folgen für die Rechtssetzung – unter anderem habe dies womöglich den Entscheid verschiedener Unternehmen, in die Schweiz zu ziehen, beeinflusst, erklärten die Medien. Das Bundesgericht verzichtete damals auf eine Annullierung des Urnengangs, rügte aber den Bundesrat für seine Informationspolitik. Damit habe das Bundesgericht der Bundesverwaltung ein falsches Signal gesendet, das nun korrigiert worden sei, argumentierte der Tagesanzeiger.

Noch nie zuvor war also eine eidgenössische Volksabstimmung für ungültig erklärt worden. Entsprechend unklar war daher, wie es nun weitergehen würde: Würde der Bundesrat dem Parlament eine neue Botschaft zur Initiative vorlegen, da auch die Entscheidungen des Bundesrates und des Parlaments auf falschen Zahlen beruht hatten, oder würde lediglich die Volksabstimmung wiederholt? Entscheiden über das Vorgehen wollte der Bundesrat nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung. Relevant war dieser Entscheid insbesondere auch für die CVP. Diese erklärte zwar offiziell ihre Freude über den Sieg vor Gericht, die Medien erachteten ihre Situation aber als kritisch. So sei die Initiative vor der Abstimmung stark kritisiert worden, weil sie eine Definition der Ehe als «gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» beinhaltete und damit Homosexuellen die Heirat verunmöglichte. Müsste die Vorlage Volk und Ständen nun mit demselben Abstimmungstext erneut zur Abstimmung vorgelegt werden, müsse sich die CVP fragen, ob sie diesen Text noch immer verteidigen wolle, zumal heute gemäss Studien eine Mehrheit der Bevölkerung die Ehe für alle gutheisse. Kathrin Bertschy (glp, BE) ging noch einen Schritt weiter und kritisierte nicht nur die konservative Ehedefinition, sondern auch das für Frauen diskriminierende Steuermodell, das mit der Initiative vorgeschlagen werde. Dieses verunmögliche zudem zukünftig die Individualbesteuerung. Als möglichen Ausweg nannte unter anderem CVP-Ständerat Konrad Graber (cvp, LU) die Vorlage des Bundesrates für eine ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung, welche die WAK-SR nach Einreichung der Abstimmungsbeschwerden sistiert hatte, bis der Bundesrat sein weiteres Vorgehen bezüglich der Initiative bekannt gab. Würde dieses Bundesratsgeschäft der CVP-Initiative als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt, könne die Partei ihre Initiative zurückziehen, ohne das Gesicht zu verlieren, urteilte die NZZ. Zwar wurde auch dem in dieser Vorlage enthaltenen Steuersystem viel Kritik entgegengebracht; es würde jedoch die Individualbesteuerung zukünftig nicht verunmöglichen.

Im Juni 2019 entschied der Bundesrat schliesslich, die Initiative zuerst noch einmal dem Parlament zur Behandlung vorzulegen und ihm damit erneut eine Möglichkeit für einen indirekten Gegenvorschlag zu geben. Die CVP erhielt bis zum 27. Mai 2020 Zeit, die Initiative zurückzuziehen; falls nicht, würde anschliessend erneut darüber abgestimmt.

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

D'après l'étude de l'EAWAG et du Centre Ecotox, les ruisseaux aux bassins versants très agricoles sont fortement pollués par les produits phytosanitaires, menaçant ainsi les animaux et végétaux aquatiques. Leurs analyses s'appuient sur des échantillons prélevés de mars à octobre 2017, dans cinq cours d'eau représentatifs, sous mandat de l'OFEV dans le cadre de l'observation nationale de la qualité des eaux de surface (NAWA). D'après les résultats, des dépassements de critères de qualité environnemental ont été observés. Les seuils uniques de l'ordonnance sur la protection des eaux ne sont pas respectés et n'assurent pas une protection suffisante des organismes aquatiques. Cette troisième recherche sur les pesticides complète les analyses de routine du réseau de base constitué de 100 stations de mesure. Les données serviront à évaluer les effets des mesures du plan d'action sur les produits phytosanitaires et à améliorer le réseau d'observation.

Etudes sur les produits phytosanitaires dans les petits ruisseaux
Dossier: Pestizidbelastung in Fliessgewässern

Im September 2017 reichte Marco Chiesa (svp, TI) eine Motion für eine Reduktion der steuerlichen Doppelbelastung durch eine Schaffung von Möglichkeiten zur Senkung der Vermögenssteuer ein. Er störte sich daran, dass das Kapital eines Unternehmens vom Unternehmen selbst sowie von den Beteiligungsinhaberinnen und -inhabern als Vermögen versteuert werden muss. Nachdem sich der Bund im Bereich der Gewinnsteuer bereits für eine Milderung der Doppelbelastung ausgesprochen habe, sollen die Kantone nun im StHG die Möglichkeit erhalten, die Vermögenssteuern bei Beteiligungen von mindestens 10 Prozent am Aktienkapital einer Aktiengesellschaft oder am Genossenschaftskapital einer Genossenschaft zu senken.
Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, da «eine allfällige Korrektur der wirtschaftlichen Doppelbelastung auf Unternehmensebene bei der Kapitalsteuer ansetzen sollte», da diese nicht dazu führt, dass Gewinne zurückbehalten werden und dadurch in reifen Unternehmen mit geringem Wachstum verbleiben, sondern stattdessen ausbezahlt werden und in jüngere, wachstumsträchtigere Unternehmen mit hohem Investitionsbedarf investiert werden können. Zudem würden gerade die Vermögenswerte der vom Motionär erwähnten Unternehmen üblicherweise eher unterbewertet – sie seien daher also eher weniger stark von der Problematik der Doppelbelastung betroffen. Überdies habe das Bundesgericht entschieden (BGE 136 I 65, E. 5.5), dass ein 10-Prozent-Qualifikationskriterium gegen das verfassungsrechtliche Prinzip der Belastungsgleichheit verstosse. Schliesslich hätten sich die Kantone im Rahmen der USR III gegen die Möglichkeit, auf die Erhebung der Kapitalsteuer verzichten zu können, gewehrt. Stattdessen würde die wirtschaftliche Doppelbelastung in den Kantonen bereits heute zum Beispiel durch Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer oder durch sehr tiefe Kapitalsteuertarife beseitigt.
Diese Argumente überzeugten den Nationalrat in der Frühjahrssession 2019 jedoch nicht; er nahm die Motion mit 101 zu 86 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) an. Anklang fand sie bei den geschlossen stimmenden SVP- und FDP-Fraktionen sowie bei einzelnen Mitgliedern der CVP; dagegen votierten die Mitglieder der übrigen Fraktionen.

Steuerliche Doppelbelastung. Möglichkeit zur Senkung der Vermögenssteuer

In der Frühjahrssession 2019 genehmigte auch der Nationalrat das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Die Mehrheit der WAK-NR hatte zuvor die Annahme der Vorlage empfohlen, eine Minderheit fürchtete jedoch insbesondere den administrativen Mehraufwand für die Unternehmen und sprach sich daher gegen Eintreten aus. Dennoch trat der Nationalrat mit 112 zu 56 Stimmen (ohne Enthaltungen) auf das Geschäft ein und verabschiedete dieses mit ähnlicher Stimmenzahl (114 zu 64 Stimmen ohne Enthaltungen) jeweils gegen den Widerstand der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion. Dieselben Fronten waren auch Tage später bei der Schlussabstimmung festzustellen, als der Nationalrat das Geschäft mit 129 zu 64 Stimmen und der Ständerat geschlossen mit 44 zu 0 Stimmen annahmen.

Multilaterales Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Genehmigung
Dossier: BEPS-Übereinkommen mit der OECD

«Der Bundesrat will für einmal nicht die Welt verbessern, (...) er will ein ganz kleines Steuerproblem lösen», beteuerte Finanzminister Maurer gegen Ende der nationalrätlichen Debatte zur Erhöhung des Steuerabzugs von Kosten für die Betreuung von Kindern durch Dritte in der Frühjahrssession 2019. Der Bundesrat hatte beabsichtigt, im Rahmen seiner Fachkräfte-Initiative den Steuerabzug für externe Kinderbetreuung zu erhöhen, um so für Personen mit hohen Einkommen Anreize zu schaffen, sich trotz Kindern stärker in die Arbeitswelt zu integrieren. Finanzminister Maurer rechnete mit etwa 2500 Vollerwerbsstellen, die so besetzt werden könnten. Das beschränkte Zielpublikum der Massnahme erachteten aber verschiedene Kommissionsminderheiten als diskriminierend – diese reichten folglich weiterführende Vorschläge ein.
Den Anfang machte Jacqueline Badran (sp, ZH) mit einem Rückweisungsantrag an die WAK-NR: Diese solle anstelle der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung einen Systemwechsel hin zu einem Gutschriftensystem für Kinder einrichten, durch das Familien unabhängig von Lebensform und Einkommen für jedes Kind eine Gutschrift erhielten. Die bisherigen Kinderabzüge sollten hingegen gestrichen werden. Dadurch könne die Ungleichbehandlung der Familien aufgrund ihrer Einkommenshöhe durch die bisherige Regelung korrigiert werden. Der Nationalrat folgte diesem Antrag nicht und sprach sich mit 134 zu 54 Stimmen für Eintreten aus.
Regula Rytz (gp, BE) erachtete Familien mit hohen Einkommen durch die aktuelle Regelung als benachteiligt, da diese die Betreuungsplätze durch ihre Steuern finanzierten, selbst aber keine finanzielle Unterstützung erhielten und die vollständigen Betreuungstarife bezahlen müssten. Daher wollte sie diese Familien entlasten, indem der vom Bundesrat vorgesehene Abzug auf die Betreuung in institutionellen Betreuungsformen wie Kitas, Tagesschulen, Tagesfamilien oder Tagesmütter begrenzt würde. Dadurch könne überdies verhindert werden, dass die Kosten von privat angestellten Nannys, die überdies Hausarbeit verrichteten, ebenfalls abgezogen werden könnten, argumentierte Rytz. Ihr Antrag fand jedoch nur in der SP und bei den Grünen Unterstützung und wurde mit 139 zu 52 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) verworfen.
Auch Thomas Aeschi (svp, ZG) argumentierte mit einer Ungleichbehandlung verschiedener Familien: Er kritisierte, dass die Vorlage nur jenen Familien Betreuungsabzüge gewähre, die ihre Kinder gegen Entgelt fremdbetreuen liessen. Familien, die ihre Kinder selbst betreuten oder private Lösungen gefunden hätten, würden so diskriminiert. Darum schlug er vor, den Abzug der Kinderdrittbetreuungskosten auch dann zu gewähren, wenn keine direkten Kosten anfielen. Diese Lösung – gemäss Kommissionssprecherin Kathrin Bertschy (glp, BE) von der Kommission als Neuauflage der SVP-Familieninitiative eingestuft – fand nur bei einem Grossteil der SVP-Fraktion, der Hälfte der CVP/EVP-Fraktion und bei einem Mitglied der BDP Anklang und wurde folglich mit 116 zu 74 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) abgelehnt.
In eine ähnliche Richtung ging der Einzelantrag Kutter (cvp, ZH), der die allgemeinen Kinderabzüge, also unabhängig von der Betreuungssituation der Kinder, von CHF 6'500 auf CHF 10'000 erhöhen wollte. Trotz des Einwands des Finanzministers, dass ein Vorschlag, der CHF 350 Mio. koste, nicht einfach angenommen werden könne, ohne dass er zuvor in der Vernehmlassung gewesen sei, stimmte ihm der Rat mit 100 zu 92 Stimmen (bei 1 Enthaltung) zu: Die Fraktionen der SVP und der CVP/EVP sowie eine Mehrheit der BDP-Fraktion stellten sich hinter die höheren Kinderabzüge.
In der Gesamtabstimmung sprach sich der Nationalrat mit 131 zu 48 Stimmen (bei 14 Enthaltungen) für die Vorlage aus. Die Nein-Stimmen stammten von den Mitgliedern der SP, von einem Teil der Grünen sowie von einzelnen SVP-Mitgliedern.

Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten

In der Frühjahrssession 2019 stimmte der Nationalrat der vom Ständerat geänderten Motion der FDP.Liberalen-Fraktion bezüglich einer Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b stillschweigend zu. Die WAK-NR hatte zuvor ihre Unterstützung für die Änderung erklärt, da damit das Ziel der Motion erreicht werden könne, ohne dass den kantonalen Behörden zu viel Mehraufwand generiert werde. Wichtig sei aber, betonte die Kommission, dass der Bundesrat die Höhe der Pauschale regelmässig an die Anlagebedingungen anpasse.

Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b (Mo. 12.3814)

Au mois de mars 2019, le Conseil des Etats s'est à son tour exprimé en faveur de la convention contre les doubles impositions conclue avec le Brésil (40 voix pour, 1 contre et 0 abstention). Le projet a en définitive été adopté à l'occasion du vote final du 22 mars 2019.

Double imposition. Convention avec le Brésil
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Au mois de mars 2019, le Conseil des Etats a suivi l'avis de la chambre basse en s'exprimant à l'unanimité en faveur du protocole modifiant la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et le Royaume-Uni. Le projet a en définitive été adopté à l'occasion du vote final du 22 mars 2019.

Double imposition. Convention avec le Royaume-Uni
Dossier: BEPS-Übereinkommen mit der OECD
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Nachdem der Nationalrat bezüglich des Bundesgesetzes über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen entgegen dem ersten Entscheid des Ständerats einer steuerlichen Abzugsfähigkeit von ausländischen Bussen unter gewissen Bedingungen zugestimmt hatte, präsentierte die WAK-SR Anfang 2019 diesbezüglich einen neuen Vorschlag: Ausländische Bussen sollen nur dann abzugsfähig sein, wenn die Sanktionen gegen den schweizerischen Ordre public verstossen oder die der Sanktion zugrunde liegenden Handlungen auf gutem Glauben beruhten. Martin Schmid (fdp, GR) erklärte für die Kommission, dass man die Meinung des Nationalrats teile, dass für Zahlungen aufgrund von willkürlichen und unfairen ausländischen Gerichts- oder Verwaltungsentscheiden – zum Beispiel wenn elementare Verfahrensgrundsätze der EMRK oder des Uno-Paktes verletzt wurden – die Möglichkeit eines Abzugs von den Steuern geschaffen werden solle. Man habe daher eine «Zwischenvariante» zwischen den Versionen des Bundesrates und des Nationalrates vorgeschlagen, bei der es jedoch an den juristischen oder natürlichen Personen liege, solche Verfahrensmängel oder ein Verhalten nach gutem Glauben gemäss Artikel 3 ZGB nachzuweisen. Anita Fetz (sp, BS) reichte einen Rückweisungsantrag an die Kommission ein. Sie erklärte, dass sich Juristinnen und Juristen ausserhalb der Bundesverwaltung – im Unterschied zu ihren Kolleginnen und Kollegen innerhalb der Verwaltung – nicht einig gewesen seien, wie die Klausel bezüglich des «guten Glaubens» genau zu interpretieren sei, da sie viel Ermessensspielraum lasse. Deshalb solle die Kommission diesen Aspekt nochmals besprechen und falls nötig präzisieren. Zusätzlich wies sie darauf hin, dass diese Regelung für die Kantone einen grossen Mehraufwand mit sich bringen würde und dass diese entsprechend vorgängig angehört werden sollten. Letzteres Argument fand auch bei Finanzminister Maurer Anklang. Trotz zahlreicher Wortmeldungen, in denen sich Kommissionsmitglieder über den Rückweisungsantrag erstaunt zeigten und argumentierten, dass die offene Frage problemlos im Zweitrat diskutiert werden könnte, hiess der Ständerat den Antrag Fetz mit 21 zu 18 Stimmen (bei 1 Enthaltung) gut.

Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen (BRG 16.076)
Dossier: Steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen

In der Frühjahrssession 2019 diskutierte der Ständerat als Zweitrat die Motion Grin (svp, VD) «Erhöhung der Pauschalabzüge bei der direkten Bundessteuer zum Ausgleich der Explosion der Krankenkassenprämien» sowie eine weitere Motion Lehmann (cvp, BS; Mo. 15.4027) zum Abzug der Krankenkassenprämien von den Steuern. Die Mehrheit der WAK-SR hatte zuvor Annahme der Motion Grin beantragt, da die Krankenkassenprämien als «Teil der unvermeidlichen Lebenshaltungskosten» stark angewachsen, die entsprechenden Abzüge aber bisher nicht angepasst worden seien. Eine Minderheit Zanetti (sp, SO) beantragte die Ablehnung der Motion, da sie zu grossen Steuerausfällen führen würde; Letztere bezifferten Zanetti und Kommissionssprecher Baumann (cvp, UR) auf CHF 465 Mio. Zudem würden Personen mit höheren Einkommen überproportional von den Abzügen profitieren, was – wie Zanetti in der Plenardebatte erläuterte – dem Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zuwider laufe. Dies löste eine hitzige Debatte im Rat aus. Erich Ettlin (cvp, OW) zum Beispiel konterte, dass eine Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit aus Fairnesgründen eben nicht nur eine progressive Besteuerung der Einkommen, sondern auch progressive Abzüge beinhalten müsse. Anita Fetz (sp, BS) betonte jedoch, dass das Grundproblem bei den Krankenkassenprämien die Finanzierung durch Kopfsteuern sei – dass man dort eben eine Flat Rate Tax und keine Progression habe. Dadurch sei vor allem der Mittelstand benachteiligt, der keine Prämienverbilligungen erhalte. Finanzminister Maurer verwies indes auf die Ineffizienz der in der Motion vorgeschlagenen Massnahme: Personen mit hohen Einkommen würden dadurch nur minimal entlastet, hingegen kosteten die Abzüge den Staat fast eine halbe Million Franken. Dennoch sprach sich der Rat mit 30 zu 13 Stimmen für die Motion Grin aus und lehnte die Motion Lehmann, wie auch von der Kommission beantragt, ab (vgl. hier).

Erhöhung der Pauschalabzüge bei der direkten Bundessteuer zum Ausgleich der Explosion der Krankenkassenprämien (Mo. 17.3171)
Dossier: Abzug der Krankenkassenprämien von den direkten Bundessteuern (seit 2002)

Zusammen mit der Motion Grin (svp, VD; Mo. 17.3171) behandelte der Ständerat in der Frühjahrssession 2019 die Motion Lehmann (cvp, BS), mit der er Krankenkassenprämien gemäss KVG steuerlich abzugsfähig machen wollte. Mit 8 zu 4 Stimmen hatte die SGK-SR die Motion Lehmann im Januar 2019 zur Ablehnung empfohlen. Zwar befürwortete die Kommission eine Erhöhung der Pauschalabzüge, da die Krankenkassenprämien zu den unvermeidlichen Lebenshaltungskosten gehörten. Die Abstufung der Abzüge, wie sie die Motion Lehmann vorsah, würde jedoch das Steuersystem verkomplizieren. Stattdessen sprach sich die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen für die Motion Grin aus. Nach ausführlicher Plenumsdebatte zur Frage, ob eine Abstufung der Abzüge nach Einkommen gerecht sei, lehnte der Ständerat die Motion Lehmann in der Frühjahrssession 2019 stillschweigend ab und sprach sich mit 30 zu 13 Stimmen für die Motion Grin aus.

Krankenkassenprämien gemäss KVG steuerlich abzugsfähig machen (Mo. 15.4027)
Dossier: Abzug der Krankenkassenprämien von den direkten Bundessteuern (seit 2002)

Obwohl der Bundesrat im März 2018 einen Vorschlag für eine «ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung», also für eine Abschaffung der Heiratsstrafe, vorgelegt hatte, empfahl die WAK-NR der grossen Kammer im Februar 2019 mit 12 zu 12 Stimmen bei Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Jean-François Rime (svp, FR), der Standesinitiative des Kantons Aargau mit ebendiesem Ziel Folge zu geben. Dadurch solle der Druck auf den Bundesrat aufrechterhalten werden, argumentierte die Kommissionsmehrheit.

Verschiedene Vorstösse zur Ehepaar- oder Individualbesteuerung (Mo. 05.3299, Kt.Iv. 06.302 / 07.305 / 08.318, Pa. Iv. 05.468, Mo. 16.3006, Kt.Iv. 16.318)
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Im Dezember 2017 wollte Marco Chiesa (svp, TI) mittels einer parlamentarischen Initiative erreichen, dass der Maximalabzug für Krankenkassenprämien bei der direkten Bundessteuer von CHF 3'500 (Ehepaare), CHF 1'700 (übrige Steuerpflichtige) und CHF 700 (Kinder) auf CHF 7'000 (Ehepaare), CHF 3'500 (übrige Steuerpflichtige) und CHF 1'000 (Kinder) annähernd verdoppelt wird. Da die Krankenkassenprämien in den letzten Jahren stark angestiegen seien – im Tessin zum Beispiel gemäss einer Studie der Fachhochschule der italienischen Schweiz (Supsi) um 64 Prozent, wodurch sie für eine Person bei CHF 3'700 lägen –, würden sie den in der direkten Bundessteuer gewährten Maximalabzug in vielen Fällen übersteigen. Im Februar 2019 gab die SGK-NR der Initiative mit 15 zu 7 Stimmen Folge. Die zunehmende Belastung des Mittelstandes müsse abgefedert werden, argumentierte die Kommission in ihrer Medienmitteilung. Eine Kommissionsminderheit kritisierte, dass von einer solchen Regelung Personen mit höherem Einkommen überproportional profitieren würden.

Abzug für Krankenkassenprämien erhöhen und so an die Realität anpassen (Pa.Iv. 17.520)
Dossier: Abzug der Krankenkassenprämien von den direkten Bundessteuern (seit 2002)

Anfang 2019 stimmte auch die WAK-NR der durch den Ständerat erfolgten Änderung der Motion Jauslin (fdp, AG) für eine Harmonisierung der Zinsen bei Bundessteuererlassen mit 17 zu 8 Stimmen zu. Eine Minderheit beantragte dem Nationalrat hingegen, die geänderte Motion abzulehnen: Sie befürchtete, dass der Bundesrat die Verzugs- und Vergütungszinsen durch den Verzicht auf deren Anbindung an die Marktentwicklung auf 5 Prozent und nicht auf die gewünschten 3 Prozent festsetzen werde. Stattdessen sollten die Ratsmitglieder der parlamentarischen Initiative Regazzi (cvp, TI; Pa.Iv. 16.470) vertrauen, mit der die Verzugszinsen an die Marktzinsen angepasst werden sollen, erklärte Thomas Aeschi (svp, ZG) für die Minderheit im Nationalrat, der die geänderte Motion in der Frühjahrssession 2019 beriet. Matthias Jauslin zeigte sich in der Folge besorgt um die Harmonisierung der Verzugszinsen der verschiedenen Steuern, die in der Initiative nicht enthalten ist. Finanzminister Maurer betonte, die geänderte Motion Jauslin bei Annahme zusammen mit der parlamentarischen Initiative Regazzi behandeln zu wollen. Der Nationalrat folgte der Mehrheit mit 118 zu 65 Stimmen und nahm die geänderte Motion Jauslin an.

Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuererlassen (Mo. 16.3055)

Le Conseil fédéral a publié un rapport en réponse au postulat de la CEATE-CN demandant un état des lieux de la situation des lacs et cours d'eau de Suisse en matière de pêche. La commission s'inquiétait de la situation des pêcheurs et pêcheuses qui voient leur revenu baisser d'année en année. En Suisse, 262 personnes pratiquent la pêche professionnelle en tant qu'activité principale, tandis qu'environ 150'000 personnes la pratiquent durant leurs loisirs. Pour ces premiers, le revenu annuel se monte, en moyenne, à CHF 60'000 par année et le rendement de la pêche s'élève à 1350 tonnes par an. Cela ne représente cependant que 2% de la consommation totale de poisson en Suisse. La demande en poisson régional et sauvage est, par ailleurs, largement supérieure à l'offre actuelle.
Quant à l'amélioration des conditions de ces professionnels, le Conseil fédéral estime que c'est à la branche d'assurer la pérennité de ses activités. Il ne peut agir qu'au niveau des habitats aquatiques, en poursuivant l'actuelle politique de protection et de valorisation des eaux.

Standortbestimmung zur Fischerei in Schweizer Seen und Fliessgewässern

Die Vermögenssteuer anpassen und die Besteuerung des Arbeitsinstruments aufheben wollte Fathi Derder (fdp, VD) mithilfe einer parlamentarischen Initiative. Ziel der Initiative war eine Entlastung für Startups und KMUs durch eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Dazu sollten Personen, die eine leitende Funktion in einem Unternehmen innehaben oder dem Verwaltungsrat angehören und die am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft beteiligt sind, diese Beteiligungen zu einem speziellen Steuertarif oder gar nicht versteuern müssen. Seine Forderung begründete Derder mit dem Bericht des Bundesrates zu einem Postulat Derder (Po. 13.4237), in dem der Bundesrat eine Entlastung der Unternehmen von den Kapital- und Vermögenssteuern als erwägenswert erachtet hatte.
Mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung gab die WAK-NR der Initiative Anfang 2019 Folge. Zwar prüfe der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Förderung innovativer Unternehmen, dennoch bestehe gemäss Kommission Handlungsbedarf. Vorgeschlagen werden solle eine Kann-Formulierung, die neben Startups auch KMU betreffe.

Vermögenssteuer anpassen und Besteuerung des Arbeitsinstruments aufheben

Im Dezember 2018 veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht über die Auswirkungen der Robotisierung in der Wirtschaft auf das Steuerwesen und auf die Finanzierung der Sozialversicherungen in Erfüllung des Postulats Schwaab (sp, VD). Der Bundesrat verwies darin eingangs auf den Bericht zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Beschäftigung und das Arbeitseinkommen, gemäss dem keine Anzeichen für einen sinkenden Anteil der Arbeit am Volkseinkommen oder für einen markanten Anstieg der Einkommensungleichheit festgestellt werden konnten. Zudem seien die Einkommen in jüngster Zeit tendenziell angestiegen. Eine Veränderung des Verhältnisses zwischen Kapital- und Arbeitseinkommen sei jedoch nicht auszuschliessen. Dies hätte zwar keinen signifikanten Einfluss auf die Steuereinnahmen, da Kapitaleinkommen und Arbeitseinkommen ähnlich besteuert würden, die Sozialversicherungseinnahmen würde es jedoch reduzieren. Unklar sei, ob und wie stark dies durch eine Zunahme der Produktivität und des Gesamteinkommens abgeschwächt oder gar kompensiert würde. Gerade solche Produktivitätsgewinne könnten jedoch durch eine Robotersteuer oder durch eine Ausweitung der Bemessungsgrundlage für die Arbeitgeberbeiträge gebremst werden, da diese die Investitionen in die produktivsten Technologien bremsen würden. Daher seien Mehrwertsteuererhöhung oder eine Besteuerung des Konsums oder des Arbeits- und Kapitaleinkommens zu bevorzugen, erklärte der Bundesrat im Bericht.

Roboterisierung in der Wirtschaft (Po. 17.3045)

Le Conseil fédéral a présenté, dans un rapport, les mesures pour atténuer les effets négatifs de la libre circulation dans les cantons limitrophes. S'agissant de l'imposition des travailleurs frontaliers, les solutions trouvées avec les pays voisins tiennent compte des particularités régionales. L'échange de renseignements s'est amélioré, les autorités fiscales peuvent plus facilement examiner la situation fiscale des personnes confrontées à des affaires transfrontalières. Ainsi, depuis le dépôt du postulat, il y a eu davantage de transparence en matière fiscale et plusieurs mesures ont été prises en matière d'imposition pour une meilleure égalité de traitement entre les résidents et non-résidents. D'après le rapport, les mesures d'accompagnement permettent de répondre aux défis engendrés par la libre circulation des personnes. Le Conseil fédéral surveille l'évolution de la situation et interviendra à nouveau dans le futur, si nécessaire.

Negative Auswirkungen der Personenfreizügigkeit in den Grenzkantonen (Po. 13.3945)

Im Dezember 2018 präsentierte der Bundesrat seinen Bericht in Erfüllung des Postulats Vogler (csp, OW). Das ARE und swisstopo legen darin die Herausforderungen für die teils sehr vielfältige Nutzung des Untergrundes (z.B. für Rohre oder Kabel, Gewinnung von Bodenschätzen, Speichern von Erdgas etc.) dar. Während zum Beispiel an der Erdoberfläche periodisch nachgeführte Planungs- und Umweltdaten ausreichend vorhanden sind, fehlen für die Vermessung des Untergrunds überhaupt erst allgemein gültige Normen. Dazu kommen Aufwand, Kosten und Unsicherheiten, was wiederum das Veröffentlichen einmal gewonnener Daten behindert. Aus Sicht des Bundesrates sollte vor allem die Koordination zwischen den verschiedenen Staatsstufen und Ämtern verbessert werden. Das Ausarbeiten gesetzlicher Grundlagen zum Untergrund würde aber zwecks föderaler Aufgabenteilung vor allem bei den Kantonen anfallen. Auf Stufe Bund könnte einzig eine Teilrevision des Geoinformationsgesetzes das Erheben und Zusammenführen geologischer Daten explizit regeln; eine entsprechende Botschaft stellte der Bundesrat denn auch in Aussicht. Am 18. Juni 2019 schrieb der Nationalrat das Postulat ab.

Données géologiques relatives au sous-sol

Le 6 décembre 2018, le Conseil national s'est à son tour exprimé en faveur de la convention contre les doubles impositions signée entre la Suisse et la Zambie (87 voix pour, 43 contre et 43 abstentions). Céline Amaudruz (udc, GE) avait au préalable fait savoir que les représentantes et représentants du groupe parlementaire de l'Union démocratique du centre avaient l'intention de s'abstenir ou de refuser l'accord soumis au vote, craignant notamment que ce dernier n'ouvre la porte à des demandes groupées ou «fishing expeditions». Dans les faits, le groupe UDC a finalement voté en majorité contre le projet du Conseil fédéral (43 voix contre, 8 pour et 1 abstention à l'occasion du vote sur l'ensemble, 67 voix contre lors du vote final).
La convention a en définitive été adoptée par chacune des deux chambres fédérales à l'occasion du vote final du 14 décembre 2018.

Double imposition. Convention avec la Zambie
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Le 6 décembre 2018, le Conseil national s'est à son tour exprimé en faveur du protocole modifiant la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et l’Équateur (130 voix pour, 48 contre et 8 abstentions). Céline Amaudruz (udc, GE) avait au préalable fait savoir que les représentants du groupe parlementaire de l'Union démocratique du centre avaient l'intention de s'abstenir ou de refuser l'accord soumis au vote, craignant notamment que ce dernier n'ouvre la porte à des demandes groupées d'informations («fishing expeditions» ou «pêche aux données»).
La convention a en définitive été adoptée par chacune des deux chambres fédérales à l'occasion du vote final du 14 décembre 2018.

Double imposition. Convention avec l’Equateur
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Au début du mois de décembre 2018, le Conseil national s'est exprimé en faveur (133 voix pour, 40 contre et 15 abstentions) de la convention contre les doubles impositions conclue avec le Brésil à la suite de nombreuses années de négociations. La convention en question s'inscrit en conformité avec les standards internationaux établis par le Modèle OCDE.

Double imposition. Convention avec le Brésil
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Au mois de décembre 2018, le Conseil national s'est exprimé en faveur du projet d'arrêté fédéral portant approbation d'un protocole modifiant la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et le Royaume-Uni (149 voix pour, 30 contre et 7 abstentions). Le protocole de modification bilatéral adjoint à la CDI-GB certaines mesures relatives aux conventions fiscales développées dans le cadre du projet BEPS.

Double imposition. Convention avec le Royaume-Uni
Dossier: BEPS-Übereinkommen mit der OECD
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen