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Suite à l'adoption de la motion 15.3001 par le Parlement, le Conseil fédéral a adapté, à nouveau, l'OEaux afin d'aménager une plus grande marge de manœuvre aux cantons lors de la détermination de l'espace réservé aux eaux. Avec la deuxième étape de la modification de l'OEaux, les spécificités locales devraient mieux être prises en compte lors de la délimitation de ces espaces.
La modification de l'ordonnance a été soumise à consultation, 83 avis ont été récoltés sur les six changements apportés aux articles 41a, 41c et 41cbis. La majorité des cantons approuvent le projet et saluent la marge de manœuvre supplémentaire qui leur est conférée. Le PLR voudrait étendre la marge de manœuvre aux zones à bâtir et aux petits cours d'eau. Au contraire, le PS rejette l'ensemble du projet. Les modifications seraient contraires au compromis politique trouvé dans le cadre de révision de l’OEaux. Les associations intercommunales, ainsi que les associations économiques se sont prononcées positivement. Les organisations environnementales ont trouvé que le projet affaiblissait la législation sur la protection des eaux. Finalement, les associations paysannes ont évoqué une mise en œuvre insuffisante de la motion 15.3001. Ils ont déploré le manque d'harmonisation avec d'autres ordonnances et précisé que le projet n'élargissait pas la marge de manœuvre des cantons.

Zweite Anpassung der Gewässerschutzverordnung nach Annahme des Gegenvorschlags zur Revitalisierungs-Initiative
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Bereits im Dezember 2011 hatte der Bundesrat die Abschreibung der Motion Noser (fdp, ZH) beantragt, mit welcher die IT-Leistungserbringung in der Bundesverwaltung zentralisiert werden sollte. Die Argumente des Bundesrates – eine Zentralisierung laufe der Idee der dezentralisierten Steuerungsgrundsätze zuwider; Zentralisierungen hätten auf freiwilliger Basis bereits stattgefunden; Querschnittleistungen würden bereits gemeinsam erbracht und das Controlling sei verbessert worden – stiessen damals bei der FK-NR aber auf taube Ohren. Man wollte zu jenem Zeitpunkt insbesondere auch den Bericht der Arbeitsgruppe "Insieme" abwarten, der als Grundlage für eine ausführliche Diskussion zum Umgang mit IT-Beschaffungen in der Bundesverwaltung dienen soll.
Im September 2016 diskutierte die FK-NR den Abschreibungsantrag erneut. Die Frage nach der Leistungserbringung sei zwar nach wie vor aktuell, es gehe heute jedoch eher um die Kontrolle der Kompetenzen der Querschnittsämter als um eine Zentralisierung. Deshalb sei dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzuschreiben. Dieser Empfehlung folgte der Nationalrat in der Wintersession 2016 schliesslich ohne Diskussion.

IT-Leistungserbringung zentralisieren - Abschreibung Motion
Dossier: IT-Leistungserbringer zentralisieren

Aufgrund der Uneinigkeit zwischen der ständerätlichen UREK-SR und der nationalrätlichen UREK-NR gelangte die parlamentarische Initiative Parmelin (svp, VD) mit der Forderung nach Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten bei der Festlegung des Gewässerraums ins Parlament. Dem Nationalrat, der sich in der Wintersession 2016 als Erstrat mit dem Anliegen befasste, lag neben dem befürwortenden Mehrheitsantrag seiner Kommission auch ein linker Minderheitsantrag vor, welcher der Initiative keine Folge geben wollte. Minderheitssprecher Jans (sp, BS) begründete die ablehnende Haltung der Kommissionsminderheit damit, dass dem Anliegen bereits mit einer im Herbst 2015 angenommenen Motion der UREK-SR Rechnung getragen werde. Im Gegensatz zur vorliegenden parlamentarischen Initiative erlaubt diese eine Anpassung der Bestimmungen auf dem Verordnungsweg. Auf der anderen Seite machte sich die Kommissionsmehrheit dafür stark, sich eine Gesetzesänderung vorzubehalten, sollte die in Erfüllung der Kommissionsmotion erarbeitete Verordnungsänderung nicht zufriedenstellend ausfallen. Mit 114 zu 57 Stimmen sprach sich die grosse Kammer für Folge geben aus, womit der Ständerat ebenfalls über die Vorlage beraten wird.

Parlamentarische Initiative verlangt Flexibilisierung des Gewässerraums in Gewässerschutzgesetz (Pa.lv. 13.455)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Wohl auch, weil der Bundesrat die Annahme des Postulats Weibel empfahl, wurde es in der Herbstsession von der grossen Kammer stillschweigend überwiesen. Thomas Weibel (glp, ZH) möchte mit seinem Vorstoss vom Bundesrat in einem Bericht aufgezeigt haben, welche Abhängigkeiten von IT-Anbietern bestehen und wie hoch das damit verbundene Risiko bei IT-Beschaffungen ist. Weibel nahm Bezug auf seine eigene Interpellation (Ip. 15.3943), die gezeigt habe, dass viele Informatikaufträge des Bundes ohne öffentliche Ausschreibung vergeben würden. Es sei aufzuzeigen, inwiefern Ausschreibungen, die Lizenzen von einem Hersteller fordern, Abhängigkeiten schaffen oder aber den Wettbewerb auf bestimmte Produkte einschränken.

Risiko bei IT-Beschaffungen (Po. 16.3515)

Bei ihrer Beratung der Standesinitiative des Kantons Bern, die eine erhöhte finanzielle Beteiligung des Bundes sowie die finanzielle Entflechtung von Bundes- und Kantonsmitteln im Naturschutz forderte, konnte sich die UREK-NR auf einen im Mai 2016 gefällten Entscheid des Bundesrates berufen, der jährlich zusätzliche Beiträge in der Höhe von CHF 55 Mio. für die Biodiversität vorsieht. Zusammen mit dem im Vorjahr bereits von der erstberatenden UREK-SR ins Feld geführten Argument, der Erhalt der Umwelt sei eine gesamtheitliche Aufgabe, die von Kanton und Bund sowohl in nationalen als auch in lokalen Projekten gemeinsam getragen werden müsse, erwog die nationalrätliche Kommission einstimmig, auf keine Folge geben zu plädieren. Der Nationalrat folgte diesem Antrag in der Herbstsession 2016 stillschweigend und versenkte das Anliegen.

Kanton Bern verlangt zusätzliche Mittel zur Umsetzung neuer Aufgaben im Naturschutz

Fabio Regazzi (cvp, TI), der seine Interessen als passionierter Fischer gleich zu Beginn der parlamentarischen Beratung seiner Motion darlegte, störte sich am Umstand, dass die Kantone gemäss einer 2014 erfolgten Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) nicht über die Zulassung von Widerhaken in Fliessgewässern bestimmen dürfen. Im Gegensatz dazu haben die Kantone die Kompetenz, Wiederhaken in gewissen Seen und Stauhaltungen zu erlauben. Ferner trage die Regelung dem Föderalismus auch insofern nicht Rechnung, als die Morphologie der Gewässer in den Kantonen sehr unterschiedlich sei. Nicht zuletzt verschwinde dadurch gerade im Tessin auch eine jahrhundertealte Tradition des Angelns mit toten Ködern. Der Nationalrat aus dem Südkanton wusste mit diesem Anliegen auch den Tessiner Anglerverband und den Staatsrat hinter sich.
Bundesrätin Leuthard hingegen konnte auf die Unterstützung des Schweizerischen Fischereiverbandes zählen und stellte sich dezidiert gegen das Anliegen. Ihr sei nicht bekannt, dass Fische im Tessin anders, resp. weniger, leiden als Fische in Fliessgewässern anderer Kantone. Sie verteidigte die bestehende Regelung im Namen des Tierschutzes – entgegen der Ansicht des Motionärs, der bereits in seiner Begründung argumentiert hatte, dass das Fischen mit Widerhaken kleinere Fische gar schütze. Eine fast geschlossen stimmende SVP sowie die Grossmehrheiten der CVP- und FDP-Fraktionen verhalfen der Motion zum Sieg in der grossen Kammer: Mit 98 zu 83 Stimmen bei 5 Enthaltungen nahm der Nationalrat das Anliegen in der Herbstsession 2016 an, womit dieses zur Beratung an den Zweitrat und dessen Kommission weitergereicht wurde.

Kantone sollen Hoheit über Zulassung von Widerhaken in Fliessgewässern erhalten (Mo. 14.4045)

Zurück im Nationalrat wurde die abgeänderte Motion Aebi (svp, BE) „Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die heutige Nutztierhaltung“ ohne weitere Diskussion angenommen.

Adaptation de la législation sur la protection des eaux à la situation actuelle en matière d'élevage d'animaux de rente (Mo. 13.3324)

Im September 2016 veröffentlichte das BAFU eine in Auftrag gegebene Situationsanalyse zu Mikroverunreinigungen in Fliessgewässern aus diffusen Einträgen, respektive aus Einträgen, die nicht über die Abwasserreinigungsanlagen (ARA), sondern auf anderem Weg in die Gewässer gelangen. Diese diffuse Verschmutzung tritt vor allem bei starken Regenfällen und insbesondere in Gebieten mit intensiver Landnutzung auf. Verursacht wird sie an erster Stelle durch die Landwirtschaft, ist in geringerem Umfang aber auch der Besiedlung geschuldet. Die bedeutendsten Stoffe, die zu dieser Mikroverunreinigung beitragen, sind Pestizide, Biozide und Schwermetalle. Beunruhigende Befunde zeigte der Bericht insbesondere für kleine Fliessgewässer auf; dort sei die Verschmutzung teilweise so stark, dass sie für gewisse Lebewesen toxisch sei und die Mikroverunreinigung so zur Reduktion der Artenvielfalt beitrage. Während mit einer Änderung des Gewässerschutzgesetzes im Jahr 2014 die Aufrüstung der ARA mit dem Zweck beschlossen worden war, die so verursachte Mikroverunreinigung zu reduzieren, forderten die Studienautoren nun auch Massnahmen zur Reduktion der Mikroverunreinigung aus diffusen Einträgen. Als Grundlage bedürfe es einer verbesserten Überwachung der Wasserqualität in kleinen Fliessgewässern – eine Forderung, die nur wenige Monate zuvor ebenfalls in einem Bericht der Nationalen Beobachtung für Oberflächengewässerqualität (NAWA) gestellt worden war. Ferner seien Massnahmen an der Quelle ins Auge zu fassen, wozu beispielsweise Stoffverbote, aber auch sanfte Massnahmen wie Informationsvermittlung zur Änderung von Verhaltensmustern zählen. Ein sich in Arbeit befindender Bericht in Erfüllung eines Postulats Hêche soll zudem aufzeigen, wie Massnahmen an der Quelle verstärkt werden könnten. Zur gegebenen Zeit ebenfalls erstellt wurde, in Erfüllung einer Motion Moser, ein Aktionsplan zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Situationsanalyse zu Mikroverunreinigungen in Fliessgewässern aus diffusen Einträgen (2016)
Dossier: Pestizidbelastung in Fliessgewässern

Aus dem von Bund und Kantonen gemeinsam getragenen und im Jahr 2011 ins Leben gerufenen Monitoringprogramm «Nationale Beobachtung Oberflächengewässerqualität» (NAWA) resultierte im Jahr 2016 ein Bericht, der erstmals einen Gesamtüberblick über den Zustand der Schweizer Fliessgewässer lieferte. Und dieses Bild fiel nicht sehr positiv aus. «Mit den Flüssen geht es bachab», titelte etwa die NZZ. Der ökologische Zustand der Gewässer, gemessen durch rund 100 Messstationen in mittelgrossen und grossen Fliessgewässern, wird von der Studie sehr unterschiedlich beurteilt. Zum einen habe die Belastung durch Nährstoffe deutlich abgenommen, was dem Ausbau der Abwasserreinigungsanlagen zu verdanken sei. An einigen Stellen, so auch in Gewässern, die an intensiv genutzte Landwirtschaftsgebiete angrenzen, sei die Belastung aufgrund diffuser Einträge, respektive Einträge, die nicht über die Abwasserreinigungsanlagen in die Gewässer gelangen, jedoch nach wie vor hoch.
Ferner gewännen Mikroverunreinigungen generell an Bedeutung. Das bestätigte auch ein weiterer, nur wenige Monate später vom BAFU herausgegebener Bericht, der ebenfalls auf problematische Umstände bezüglich der Mikroverunreinigung in Fliessgewässern verwies. Die NAWA berichtete zudem, dass die Qualität der Fliessgewässer im Mittelland aufgrund der intensiven anthropogenen Beeinflussung schweizweit am schlechtesten sei und dass insbesondere die Fische sensibel auf die Wasserqualität reagierten, was die Artenvielfalt beeinflussen könne. Gemäss Bericht bieten nur 27 Prozent der Gewässer an den berücksichtigten Messstationen gute oder sehr gute Lebensbedingungen für Fische. Aufgrund ihrer Erkenntnisse erachteten die Studienautoren die Reduktion von Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträgen in Gewässern als vordringliches Ziel und forderten parallel auch verstärkte Bestrebungen zur Renaturierung der Gewässer.

Bericht zum Zustand der Fliessgewässer in der Schweiz (2016)
Dossier: Pestizidbelastung in Fliessgewässern

Das BAFU veröffentlichte in Erfüllung der Motion Hadorn (sp, SO) die entsprechenden Konzentrationswerte auf seiner Website und wird diese Liste periodisch aktualisieren. Diese Veröffentlichung der zusätzlich hergeleiteten Konzentrationswerte sollte den zuständigen kantonalen Behörden die Arbeit erleichtern. Daher erachtete der Bundesrat das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragte deren Abschreibung. Der National- und der Ständerat stimmten der Abschreibung im Herbst 2016 zu.

Konzentrationswerte von Schadstoffen

Der Ton zwischen Pro Natura und den Bauern verschärfte sich im Sommer 2016, als die Naturschutzorganisation Ende Mai eine Plakatkampagne startete, in der sie die Landwirtschaft für die Pestizidbelastung in den Gewässern verantwortlich machte. Der Schweizer Bauernverband (SBV) fühlte sich von dieser Kampagne zu Unrecht angegriffen. Die Branche habe in den letzten Jahren grosse Anstrengungen unternommen, um die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu optimieren, verteidigte sich der Verband in einer Medienmitteilung. Der konfrontative Kurs von Pro Natura sei unverständlich; das Gespräch zu suchen wäre zielführender. Pro Natura wiederum liess verlauten, dass ein zielführender Dialog mit den Bauern über den Einsatz von Pestiziden nicht möglich sei, da die Landwirte aus dem Einsatz von Pestiziden resultierende Probleme negieren würden. In die Hand spielte der Naturschutzorganisation ein kurz darauf vom BAFU veröffentlichter Bericht, der die Landwirtschaft als primäre Quelle von Mikroverunreinigungen durch diffuse Einträge identifizierte und Verunreinigungen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für die Wasserlebewesen als am problematischsten erachtete. Den Zeitpunkt zur Lancierung ihrer Kampagne hatte Pro Natura nicht zufällig gewählt, sondern bewusst um den Termin gelegt, an dem der Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in die Vernehmlassung gelangte. Es gelte, den Druck aus der Öffentlichkeit aufrecht zu erhalten, bestätigte der Sprecher der Organisation. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Interessenvertreter aus Landwirtschaft und Chemieindustrie den Aktionsplan entschärfen würden.

Bereits Ende 2015 hatte Pro Natura die Bauern in einer Medienmitteilung angeklagt, sich nicht um die Umwelt zu scheren. Ferner habe sich der Bauernverband im Aufruf zur Demonstration gegen die vorgesehenen Budgetkürzungen vom November 2015 explizit gegen den Gewässerschutz ausgesprochen, lautete ein weiterer, zu jener Zeit von Pro Natura erhobener Vorwurf. Auch diese Anschuldigungen wies der Bauernverband damals zurück.

Pro Natura klagt gegen Bauern
Dossier: Pestizidbelastung in Fliessgewässern
Dossier: Reduzierung und Verbot des Pestizideinsatzes

La Suisse, par obligation liée au protocole de l'Organisation mondiale de la santé (OMS) sur l'eau et la santé, a informé sa population sur la qualité de l'eau potable et de l'eau de baignade, ainsi que sur les projets menés dans les domaines de l'eau et de l'assainissement des eaux usées. L'Office fédéral de la sécurité alimentaire et des affaires vétérinaires (OSAV) et l'Office fédéral de l'environnement (OFEV) ont analysé, de 2013 à 2015, la qualité de l'eau potable, la collecte des eaux usées, l'accès à l'eau potable et l'apparition de maladies hydriques. Leur rapport atteste de la bonne qualité de l'eau potable et de baignade. Les cas de maladies sont sporadiques et l'ensemble de la population a accès à de l'eau potable salubre. Toutefois, l'absence de collecte de données centralisées est pointée du doigt. Jusqu'à présent, les données sont récoltées par une dizaine de cantons et environ 1400 distributeurs d'eau potable. La Suisse devrait procéder à des évaluations nationales basées sur une gestion optimale des données relatives à la qualité de l'eau. De plus, elle devrait instaurer un système de déclaration des cas de maladies liées à l'absorption d'eau contaminée et créer un dispositif d'urgence pour améliorer l'approvisionnement en eau lors de situations extraordinaires. S'agissant des projets, des stations d'épuration seront équipées d'ici 2040 pour éliminer les micropolluants. Au vue des résultats, la Suisse répond aux exigences du protocole, à savoir de contribuer à la réduction du nombre de maladies en améliorant la gestion hydrique.

Studie zu Qualität des Bade- und Trinkwassers in der Schweiz

Mitte März 2016 wurde die Frage der Einführung eines standardisierten GEVER-Produkts im Nationalrat diskutiert. Auch hier gab die Vorlage kaum Anlass zu Kritik. Der Neo-Bundeskanzler Walter Thurnherr wies darauf hin, dass der Umstand, dass es sich hier um ein IKT-Schlüsselprojekt handle, auch eine schärfere Kontrolle bedeute. Die Eidgenössische Finanzkontrolle habe das Vorhaben bereits mehrmals geprüft. Thurnherr bezifferte zudem die geplanten Einsparungen. Pro Benutzer würden die Kosten von heute (rund CHF 1'270) mit der heterogenen Vielzahl unterschiedlicher Systeme auf etwa CHF 750 sinken. Wie schon in der kleinen Kammer gab es auch im Nationalrat keinen Antrag auf Nichteintreten. Mit 170 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen lösten die Volksvertreterinnen und Volksvertreter die Ausgabenbremse und hiessen den Entwurf mit 168 zu 5 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) gut. Die Presse begegnete dem neuen Projekt eher skeptisch. Die Weltwoche befürchtete gar ein "Insieme im Quadrat".

Einführung eines GEVER-Produkts

Der Ständerat diskutierte im Frühjahr 2016 darüber, ob es notwendig sei, das Jagdgesetz so anzupassen, dass der Bund und die Kantone dazu verpflichtet werden, Schäden an Infrastruktur, welche vom Biber verursacht werden, finanziell zu übernehmen. Der Biber steht laut der Gesetzgebung der Schweiz unter Schutz und darf weder gefangen oder getötet werden, noch darf sein Lebensraum beschädigt werden. Diese Regelung wurde getroffen, um dem in der Schweiz früher fast komplett ausgerotteten Biber die Wiederansiedlung zu erleichtern. Die Strategie hat Früchte getragen und so leben zurzeit wieder über 2500 Biber in der Schweiz, wovon rund ein Fünftel im Kanton Thurgau lebt.
Da Biber an Bäumen nagen, Dämme bauen und Höhlen graben, gibt es immer wieder Schäden an Strassen und anderen Bauten, welche in der Nähe von Gewässern gebaut sind. Um die Akzeptanz des Bibers bei der Bevölkerung nicht zu gefährden und die Grundbesitzer mit Biberschäden finanziell zu entlasten, lancierte der Kanton Thurgau diese Standesinitiative, mit der die Kantone und der Bund dazu verpflichtet werden sollen, diese Schäden zu übernehmen.
Im Ständerat ergriffen vorwiegend die Thurgauer Ständeratsmitglieder für das Anliegen ihres Kantons das Wort. Dagegen stellte sich die Mehrheit der UREK-SR mit der Begründung, dass die Umsetzung der Änderung des Gewässerschutzgesetzes, welche im Jahr 2011 in Kraft getreten ist, dazu führen könnte, dass die Schäden von alleine zurückgingen. Kommissionssprecher Luginbühl (bdp, BE) erläuterte, dass mit den Anpassungen vermehrt Gewässer revitalisiert werden und seither nicht mehr so nahe an die Gewässer gebaut werden dürfe. Dies werde dazu führen, dass weniger Gebäude nahe am Wasser liegen und sich das Risiko einer Beschädigung dadurch reduziere. Weiter würde eine Umsetzung der Standesinitiative den Staatshaushalt zusätzlich belasten, was zurzeit nicht gewünscht sei. Mit knappen 20 zu 17 Stimmen ohne Enthaltung folgte die kleine Kammer ihrer Kommission und stimmte gegen Folge geben.

Standesinitiative zur Änderung des Jagdgesetzes für die Entschädigung von Schäden, welche Biber an Infrastrukturen anrichten (Kt.Iv 15.300)
Dossier: Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel

Wie in einem Votum von Seiten der Grünen im Nationalrat vorgeschlagen, wurde der Text der Motion Aebi (svp, BE) „Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die heutige Nutztierhaltung“ von der UREK-SR in seiner Formulierung angepasst. Mit dem abgeänderten Text war dann auch Bundesrätin Leuthard zufrieden und empfahl das Anliegen zur Annahme. Diesem Vorschlag folgte der Ständerat und nahm die im Kern des Anliegens unveränderte Motion an.

Adaptation de la législation sur la protection des eaux à la situation actuelle en matière d'élevage d'animaux de rente (Mo. 13.3324)

Der Bundesrat beantragte in seiner Botschaft zur Finanzierung der Erstellung sowie der Einführung eines standardisierten GEVER-Produkts in der Bundesverwaltung einen Gesamtkredit von CHF 67 Mio. Für das WTO-konform ausgeschriebene, neue Produkt für die elektronische Geschäftsverwaltung (GEVER) wurden insgesamt CHF 142 Mio. veranschlagt, wobei die Bundesverwaltung Eigenleistungen von CHF 75 Mio. tragen soll. Mit der elektronischen Geschäftsverwaltung soll die Geschäftskontrolle und die automatische Aktenführung sichergestellt werden. Dies sei insbesondere bei personellen Wechseln an der Spitze der Departemente wichtig, damit kein Know-How verloren ginge. Die bisher verwendete Software Fabasoft müsse ersetzt werden und gleichzeitig sollen die in den verschiedenen Ämtern sehr unterschiedlichen und nicht standardisierten Produkte auf ein einziges Programm vereinheitlicht werden, um die Interoperabilität in der gesamten Verwaltung zu ermöglichen.
Bereits im September 2014 hatte die Bundeskanzlei – sie ist Programmleiterin dieses IKT-Schlüsselprojektes – eine WTO-Ausschreibung vorgenommen. Gefordert war eine Bundeslizenz für die Ausstattung einer unbegrenzten Anzahl Arbeitsplätze sowie die Möglichkeit der Vernetzung mit kantonalen, kommunalen und privaten Stellen. Alle Departemente hatten sich für das gleiche Produkt ausgesprochen. Das vom Bundesrat formulierte Ziel ist die Einführung des neuen Produktes bis 2018.
In der Debatte im Ständerat wies Bundeskanzlerin Corina Casanova darauf hin, dass es dank dem neuen System zwar nur noch einen Leistungserbringer gebe, damit aber doppelt so viele User wie mit den alten Systemen – also neu rund 30'000 Arbeitsplätze – bedient werden könnten, was zu grossen Kosteneinsparungen führen werde. Der Ständerat trat in der Folge nicht nur ohne Gegenantrag auf das Geschäft ein, sondern löste einstimmig und ohne Enthaltung die Schuldenbremse und nahm den Entwurf ebenso einstimmig an.

Einführung eines GEVER-Produkts

Zeitgleich mit seinem definitiven abschlägigen Entscheid betreffend die neun Standesinitiativen zur Lockerung des Gewässerschutzgesetzes schickte der Ständerat auch eine vom Nationalrat bereits angenommene Motion Leo Müller (cvp, LU) endgültig bachab. Dies entgegen des Willens der UREK-SR, welche ihrem Rat mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Bischofberger (cvp, AI) im Herbst 2015 empfohlen hatte, die Motion anzunehmen. Das Anliegen forderte die Erlaubnis, die minimale Breite des Gewässerraumes unterschreiten zu können, sofern dies der besseren Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Nutzung oder anderer Interessen diene. Die knappe Kommissionsmehrheit erwog, dass die bisher unternommenen Schritte zur Konkretisierung der im Rahmen des Gegenvorschlags zur Renaturierungs-Initiative erfolgten Bestimmungen – namentlich durch den unterdessen abgeschlossenen ersten Teil der Verordnungsrevision sowie durch die Annahme einer Motion der UREK-SR und einer abgeänderten Motion der UREK-NR – zwar in die richtige Richtung weisen würden, jedoch noch mehr unternommen werden müsse, damit Agrar- und Bauland nicht gefährdet werde. Im Gegenzug warnte eine starke Kommissionsminderheit, dass der im Gegenvorschlag erarbeitete Kompromiss, der damals zum Rückzug der Volksinitiative des Fischereiverbands geführt habe, bei Annahme der Motion gefährdet werde. Deutlich klarer lagen die Fronten schlussendlich im Ständerat: Mit 11 zu 33 Stimmen folgte dieser der Kommissionsminderheit und beerdigte das Anliegen.

Keine Gesetzesanpassung betr. minimale Breite des Gewässerraumes erforderlich (Mo. 12.3047)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Im März 2015 befasste sich der Ständerat als Erstrat mit neun Standesinitiativen zur Lockerung des Gewässerschutzgesetzes aus den Kantonen Schwyz (12.309), St. Gallen (12.320), Luzern (12.321), Schaffhausen (12.324), Uri (12.325), Nidwalden (13.301), Graubünden (13.307), Aargau (13.311) und Zug (13.314). Sie alle kritisierten die im Rahmen der letzten Gewässerschutzrevision aufgenommenen Bestimmungen zur Festlegung des Gewässerraumes, die als Gegenvorschlag zur Initiative "Lebendiges Wasser" (sog. Renaturierungs-Initiative) erlassen worden waren. Im Interesse der Renaturierung, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung darf der Gewässerraum nur extensiv bewirtschaftet werden, wodurch die intensive landwirtschaftliche Nutzung oder der Bau von Liegenschaften innerhalb dieser Zone untersagt ist. Konkret wollten die Anliegen sicherstellen, dass landwirtschaftliche und die Siedlungsentwicklung betreffende Interessen bei der Bestimmung der Breite des Gewässerraumes berücksichtigt werden. Einstimmig mit einer Enthaltung empfahl die Kommission ihrem Rat, den Initiativen keine Folge zu geben, da sie den Anliegen mit einer kommissionseigenen Motion Rechnung zu tragen gedenke. Ferner verwies Kommissionssprecher Bischofberger (cvp, AI) auf eine im Jahr 2014 bereits in abgeänderter Form überwiesene Motion der UREK-NR, die in ihrer angenommenen Version verlangt, dass durch die Festlegung des Gewässerraumes effektiv verloren gegangene Fruchtfolgeflächen kompensiert werden müssen. Auch auf die sich in Arbeit befindende Revision der Gewässerschutzverordnung, die unter anderem Präzisionen zum Gewässerschutz vornehmen und den Kantonen mehr Handlungsspielraum einräumen will, machte Bischofberger aufmerksam. Der Ständerat folgte der Empfehlung seiner UREK-SR und gab den Initiativen keine Folge.
Anders der zweitberatende Nationalrat: Im Rahmen der Beratungen zur Motion der UREK-SR empfahl eine bürgerliche Kommissionsmehrheit ihrem Rat, den Standesinitiativen Folge zu geben, damit der Druck bei der sich in Umsetzung befindenden Revision der Gewässerschutzverordnung aufrecht erhalten werden könne. Die grosse Kammer folgte dieser Empfehlung mit 90 zu 73 Stimmen. Neben der SP, den Grünen und den Grünliberalen plädierte eine Minderheit aus der CVP/EVP- sowie aus der BDP-Fraktion erfolglos für Nicht-Folgegeben.
Somit ging das Anliegen zurück in den Ständerat, der den endgültigen Entscheid in der Wintersession 2015 angesichts des unterdessen verabschiedeten ersten Teils der Gewässerschutzverordnungsrevision sowie der mittlerweile angenommenen Motion der UREK-SR treffen konnte. Diese Ausgangslage veranlasste den Ständerat, an seinem früher gefällten Entscheid festzuhalten und den Standesinitiativen keine Folge zu geben. Diese sind somit erledigt.

Keine Folge für neun Standesinitiativen zur Lockerung der Gewässerschutzgesetzgebung (Kt.lv.12.309)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

L'Office fédéral de l'environnement (OFEV), l'Office fédéral de météorologie et de climatologie (MétéoSuisse) ainsi que l'Académie suisse des sciences naturelles (SCNAT) ont signé des accords pour un monitoring des glaciers suisses. Ainsi, la surveillance de 105 glaciers est assurée à long terme. Les données récoltées par le Réseau des observations glaciaires (GLAMOS) et divers partenaires, permettant de mesurer les variations de longueur des glaciers, le bilan de masse des glaciers, les changements de volume, la surface des glaciers, la vitesse d'écoulement des glaces et la température de la glace seront accessibles sur un portail internet public dédié aux glaciers. Les coûts annuels estimés pour le monitoring sont de 406'000 francs et seront supportés par les différents partenaires.

Systematische Überwachung der Gletscher

Le Conseil fédéral a approuvé la révision de l'ordonnance sur la protection des eaux (OEaux), dont l'entrée en vigueur est prévue au 1er janvier 2016. La version modifiée définit de nouvelles exigences relatives au déversement d'eaux usées et réglemente la taxe sur les eaux usées. Elle apporte quelques précisions sur la gestion de l'espace réservé aux eaux, notamment quant au maintien des cultures pérennes et l'établissement de chemins de dessertes dans cet espace. Les mesures d'organisation du territoire ont été adaptées afin de protéger les eaux dans les aquifères karstiques et fissurés fortement hétérogènes. Des valeurs écotoxicologiques pour les composés traces organiques seront progressivement inscrites dans l'ordonnance, afin que les cantons puissent contrôler la qualité des eaux de surface et leur charge de micropolluants. Une centaine de stations d'épuration seront équipées d'un procédé éliminant les micropolluants, financé par une redevance sur les eaux usées de 9 francs par habitant et par an.

Zweite Anpassung der Gewässerschutzverordnung nach Annahme des Gegenvorschlags zur Revitalisierungs-Initiative
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Wider den Willen der UREK-NR, die sich im Vorjahr mehrheitlich für Folge geben ausgesprochen hatte, lehnte die UREK-SR im Herbst 2015 eine parlamentarische Initiative Parmelin (svp, VD) ab, die explizit im Gewässerschutzgesetz verankert haben wollte, dass die Kantone den Gewässerraum unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten festlegen können. Die Kommission sah die Problematik nicht bei den gesetzlichen Bestimmungen an sich, sondern im Bereich des Vollzugs, weswegen sie von einer Gesetzesänderung absehen wollte; eine Haltung, die sie gleichentags auch gegenüber neun Standesinitiativen mit ähnlichen Anliegen zum Ausdruck brachte. Um Vollzugsprobleme zu klären, hatte die UREK-SR im selben Jahr ihrerseits einen Vorstoss in Form einer Motion lanciert, der es erlauben soll, bestehenden Unklarheiten mittels Verordnungsanpassung entgegenzuwirken.

Parlamentarische Initiative verlangt Flexibilisierung des Gewässerraums in Gewässerschutzgesetz (Pa.lv. 13.455)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Die UREK-SR war der Ansicht, dass den Kantonen bei der Festlegung der Gewässerräume – einem Auftrag, den die Kantone mit dem Gegenvorschlag zur Renaturierungs-Initiative gefasst hatten – ein maximaler Handlungsspielraum eingeräumt werden müsse. Dieser solle ihnen jedoch auf Verordnungsweg gewährt werden, ohne dass es einer Gesetzesanpassung bedürfe, die möglicherweise den im Rahmen der Beratungen zum Gegenvorschlag erarbeiteten Kompromiss, der zum Rückzug der Volksinitiative geführt hatte, gefährden würde. Aus diesem Grund empfahl die Kommission ihrem Rat, die neun Standesinitiativen zur Lockerung des Gewässerschutzgesetzes abzulehnen, und den darin enthaltenen Anliegen im Rahmen einer kommissionseigenen Motion mittels Änderung der Gewässerschutzverordnung Rechnung zu tragen. In der Frühjahrssession 2015 nahm der Ständerat die vom Bundesrat gestützte Motion an; der Nationalrat folgte diesem Entscheid in der Herbstsession desselben Jahres – jedoch nicht ganz oppositionslos. Eine linke Kommissionsminderheit hatte der grossen Kammer die Ablehnung der Motion empfohlen. Sie störte sich insbesondere an der Formulierung, dass den Kantonen der grösstmögliche Spielraum gewährt werden solle, und fürchtete deswegen, dass auch eine so ausgestaltete Verordnungsänderung den Interessen der Initiative zuwider- und den Kompromiss unterlaufen würde, wie Minderheitssprecherin Thorens Goumaz (gp, VD) ausführte. Der Nationalrat befürwortete die Motion im Sinne der Kommissionsmehrheit mit 98 zu 68 Stimmen.

Handlungsspielraum in der Gewässerschutzverordnung schaffen (Mo. 15.3001)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Der Kanton Bern sorgte sich um die Finanzierung neuer Aufgaben im Naturschutz. Um solche, etwa im Bereich der Biodiversität oder des Gewässerschutzes, erfüllen zu können, müssten gemäss Kanton die Bundesmittel erhöht werden. In Form einer Standesinitiative fordert der Kanton die Entflechtung von Bundes- und Kantonsmitteln: Nationale Projekte sollen ausschliesslich mit Bundesmitteln und regionale oder lokale Projekte gänzlich aus der Kantonskasse finanziert werden. Die UREK-SR als vorberatende Kommission des Erstrates empfahl dem Ständerat das Anliegen einstimmig zur Ablehnung. Sie anerkannte zwar die vom Kanton angesprochene Problematik, da die vom Bund zum Erhalt der Biodiversität, zur Sanierung von Wasserkraftanlagen und zur Renaturierung der Gewässer bereitgestellten Mittel im Moment nicht ausreichen würden, sprach sich jedoch für eine gesamtheitliche Betrachtung der Umwelt aus: Massnahmen zum Erhalt der Umwelt können somit nur kofinanziert werden. Der Ständerat folgte dem Antrag seiner Kommission in der Herbstsession 2015 und gab dem Anliegen keine Folge.

Kanton Bern verlangt zusätzliche Mittel zur Umsetzung neuer Aufgaben im Naturschutz

Ein von der UREK-NR eingereichtes Postulat forderte vom Bundesrat eine Standortbestimmung zur Fischerei in Schweizer Seen und Fliessgewässern. Der Bericht sollte eine Übersicht darüber geben, wie sich die Fischerei in der Schweiz entwickelt habe. Zu diesem Zweck sollte er ökologische Themen wie die Gewässerqualität, Nährstoffvorkommen und Gewässerbiologie abdecken, aber auch Auskünfte über sozioökonomische Aspekte wie etwa die Berufsausbildung der Fischerinnen und Fischer oder die Einkünfte aus der Fischerei liefern. Schliesslich sollten Informationen über die Einfuhr und die Herkunftsdeklaration von Fischereiprodukten, die Konsumentwicklung sowie Empfehlungen zur nachhaltigen Nutzung der einheimischen Fischbestände enthalten sein. Der Bundesrat beantragte das Postulat mit Verweis auf das hydrologische Jahrbuch und die Eidgenössische Fischereistatistik abzulehnen, da die genannten Publikationen bereits umfangreiche Informationen über die ökologische Situation der Schweizer Seen und Fliessgewässer liefern. Im Nationalrat fand der Vorstoss aber Anklang und wurde mit 125 zu 47 Stimmen (2 Enthaltungen) angenommen.

Standortbestimmung zur Fischerei in Schweizer Seen und Fliessgewässern

Nachdem sowohl die Motion Regazzi (14.3872) (vergleichbare Regeln bezüglich der Nutzung der Amtssprachen bei Auftragsausschreibungen in bundesnahen Betrieben analog zu öffentlichen Aufträgen) als auch die Motion Cassis (Anpassung der Regeln zur Nutzung der Amtssprache für Bauaufträge des Bundes) im Dezember 2014 vom Erstrat angenommen worden waren, befürwortete im Juni 2015 auch der Ständerat als Zweitrat beide Anliegen. Die Diskussion um die Motion de Buman (12.3914) eröffnete hingegen eine Kontroverse. Der Ständerat hatte diese bereits im Dezember 2014 an die Kommission zurückgewiesen mit dem Auftrag, die Ende 2013 erschienene Schätzung der WRK bezüglich der nach Sprachregionen aufgeteilten Vergabe öffentlicher Aufträge zu analysieren. Nachdem die Kommission diese Analyse zur Kenntnis genommen hatte, anerkannte sie die massgebliche Rolle der sprachlichen Hürden im Bereich des Beschaffungswesens. Dennoch sah sie keinen Bedarf, dem Bundesrat zusätzliche Aufträge zu erteilen, da bereits eine Empfehlung der Beschaffungskonferenz des Bundes zur Förderung der Mehrsprachigkeit vorliegt und der Bundesrat in der Vernehmlassung zum öffentlichen Beschaffungsrecht bereits das Einverlangen mindestens einer Offerte aus einer anderen Sprachregion vorgeschlagen hatte. Die Mehrheit der Kommission beantragte ihrem Rat, die Motion abzulehnen, und stützte sich hierbei auf die Argumentation des Bundesrates, welcher den Mehraufwand und die Mehrkosten im Vergleich zum effektiven Nutzen in Frage stellte. Die Motion wurde im Ständerat dennoch mit 21 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen, womit das Anliegen überwiesen wurde. Der Nationalrat hatte der Motion als Erstrat bereits 2014 zugestimmt.

Sprachenfreundlichere Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision