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  • Vogler, Karl (csp/pcs, OW) NR/CN

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Ende November 2018 publizierte der Bundesrat einen unter Leitung des ARE erstellten Bericht in Erfüllung eines Postulats Vogler (csp, OW), in dem er aufzeigte, wie die Koordination der Raum- und Verkehrsplanung in Zukunft verbessert werden kann. Zur Erstellung des Berichts wurden neben den zuständigen Bundesstellen auch Verkehrs- und Raumplanungs-Verantwortliche in diversen Kantonen und aus der Agglomeration Lausanne sowie die BPUK, der Städteverband, der Verband öffentlicher Verkehr (VöV), der Raumplanungsverband EspaceSuisse und verschiedene Planungsbüros einbezogen. Der Bericht schlussfolgert, dass die heutige Koordination zwischen der vom Bund geprägten Verkehrsplanung und der in erster Linie den Kantonen obliegenden Raumplanung zielführend ist und demnach keine neuen Instrumente geschaffen werden müssen. Ebenso soll an der bestehenden Kompetenzordnung festgehalten werden. Dennoch schlug der Bundesrat punktuelle Verbesserungen vor. Diese beinhalten insbesondere die Stärkung des Sachplans Verkehr als Instrument der Gesamtverkehrskoordination oder etwa auch die Intensivierung des Erfahrungsaustausches von Verantwortlichen für Raumplanung und Verkehr auf allen drei Staatsebenen, die stärkere Berücksichtigung von raumplanerischen und ökologischen Auswirkungen bei der Planung raumwirksamer Verkehrsprojekte oder das Festhalten von Qualitätskriterien für Siedlungsdichte und Siedlungsverträglichkeit in den Richtplänen. Nicht zuletzt sollen auch Pilotprojekte und Forschungsprogramme im Bereich der nachhaltigen Raumentwicklung und Mobilität stärker unterstützt werden.

Aménagement du territoire et planification des transports

Le Conseil fédéral a présenté son rapport, intitulé «Délimitation et utilisation moins schématiques des espaces réservés aux eaux», en réponse au postulat de Karl Vogler (pdc, OW). Depuis le contre-projet indirect à l'initiative populaire «Eaux vivantes», les cantons sont astreints à délimiter un espace réservé aux eaux pour assurer la protection contre les crues et la conservation de la biodiversité. Comme conséquence à l'introduction de cette obligation, le budget des paiements directs a été augmenté de 20 millions de francs par année pour compenser le manque à gagner dans l'agriculture. Le rapport rappelle que les cantons avaient connaissances des conséquences avant la mise en place de l'obligation. Les dispositions relatives à l'espace réservé aux eaux ont été peu à peu assouplies. Suite à la modification de l'ordonnance sur la protection des eaux (OEaux), découlant de la motion de la CEATE-CE (15.3001), les cantons jouissent d'une plus grande marge de manœuvre pour tenir compte des spécificités locales lors de la délimitation et la réglementation de l'utilisation des espaces réservés aux eaux. Les acteurs cantonaux et fédéraux concernés continuent de se concerter pour une application harmonisée à l'échelle nationale, mais souple, des bases légales. La législation actuelle concilie les impératifs de sécurité et de protection avec ceux de l'agriculture. Les espaces réservés aux eaux permettent de réduire les risques de crues et de restaurer la biodiversité.

Ausscheidung und Nutzung der Gewässerräume (Po. 12.3142)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Par 109 voix contre 59, le Conseil national a adopté le postulat déposé par Karl Vogler (pcs, OW) pour une meilleure coordination de l'aménagement du territoire et de la planification des transports. L'aménagement du territoire relevant prioritairement des cantons et la planification des transports étant de la compétence de la Confédération, une meilleure coordination à l'échelle nationale permettrait un développement plus ciblé des infrastructures de transport ainsi qu'une diminution des coûts. Les conseillers nationaux chargent ainsi le Conseil fédéral de leur soumettre un rapport fournissant des solutions pour mieux coordonner ces deux domaines. Il signalera les domaines dans lesquels il est nécessaire d'intervenir et présentera les exemples à suivre, tout en faisant appel à des experts indépendants et à l'appui des cantons. Le Conseil fédéral avait proposé l'acceptation du postulat.

Aménagement du territoire et planification des transports

Die Brisanz der Anpassung der Gewässerschutzgesetzgebung (GSchG), in deren Folge die Renaturierungsinitiative zurückgezogen wurde, zeigte sich in der relativ deutlichen Annahme des Postulats Vogler (csp, OW) durch den Nationalrat. Der Obwaldner Parlamentarier verwies als Beispiel auf die Situation im eigenen Kanton, wo 175 ha landwirtschaftliche Nutzflächen von Gewässerräumen erfasst seien, was den Kulturlandflächen von 15 Landwirtschaftsbetrieben entspreche. Konkret verlangte der Postulant vom Bundesrat die Ausarbeitung eines Berichts, der aufzeigen soll, wie sich die Ausscheidung von Gewässerräumen auf die Landwirtschaft und die Eigentümer von eingezontem Bauland auswirke und ob mit einer differenzierten anstelle einer, wie im revidierten GSchG vorgesehenen, fixen Ausscheidung und Nutzung der Gewässerräume dem Gewässer- und Hochwasserschutz ebenfalls Rechnung getragen werden könnte. Trotz ablehnender Haltung der Regierung – Bundesrätin Leuthard (cvp) wies in der parlamentarischen Beratung einmal mehr auf bestehende Bestrebungen in Zusammenarbeit mit der BPUK sowie auf eine bereits vorgesehene Evaluation hin – fand das Anliegen im Nationalrat deutliche Zustimmung. Vergeblich gegen die Überweisung des Postulats votierten eine geschlossene SP-Fraktion sowie ein Viertel der FDP-Liberalen. Die Fraktion der Grünen enthielt sich grossmehrheitlich der Stimme.

Ausscheidung und Nutzung der Gewässerräume (Po. 12.3142)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Eine von der bürgerlichen Mehrheit der UREK-NR unterstützte Motion störte sich an den Auswirkungen der revidierten Gewässerschutzverordnung auf die Landwirtschaft. Die Anpassungen der Verordnung wie auch des entsprechenden Gewässerschutzgesetzes waren in den Vorjahren als Antwort auf das Anliegen der Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ erfolgt, worauf die Initiative denn auch zurückgezogen wurde. In ihrem Anliegen verlangten die Motionäre eine Lockerung der Gewässerschutzbestimmungen zugunsten der Landwirtschaft. Der Bundesrat plädierte auf Ablehnung des Anliegens. Er vertrat die Ansicht, dass bestehende Regelungen bereits genügend Raum liessen und eine Lockerung betreffender Bestimmungen den in der Beratung der Gewässerschutzgesetzrevision im Jahr 2009 erarbeiteten Kompromiss unterlaufen würde. Dieselbe Ansicht vertrat die Regierung auch in ihren Antworten auf die Motion Müller (cvp, LU) und das Postulat Vogler (csp, OW), die sich ebenfalls an den neuen Bestimmungen zur revidierten Gewässerschutzgesetzgebung stiessen. Im Nationalrat obsiegte das Anliegen der von einer Mehrheit der UREK-NR gestützten Motion, indem sich eine bürgerliche Mehrheit mit 94 zu 89 Stimmen bei drei Enthaltungen knapp gegen den Minderheitsantrag der Kommission und die geschlossenen Fraktionen der GLP, der Grünen und der SP durchsetzte. Im bürgerlichen Lager zeigte sich insbesondere die BDP gespalten und immerhin ein Drittel der CVP/EVP-Fraktion unterstützte die Gegnerseite. Nach der parlamentarischen Beratung im Nationalrat wurden Stimmen von Seiten der Fischerei- und Umweltverbände laut, die dem Kommissionssprecher Daniel Fässler (cvp, AI) vorwarfen, die knappe Abstimmung mittels Verwendung unwahrer Aussagen gewonnen zu haben. Der Sprecher hatte während der Beratung verlauten lassen, die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) unterstütze die Motion einhellig, obwohl vom Gremium zum betreffenden Zeitpunkt keine Stellungnahme vorlag. Daraufhin stimmte die BPUK über das Anliegen ab und sprach sich im September klar gegen die Unterstützung der Motion aus. Gleichzeitig zeigte sie Verständnis für das Anliegen, äusserte aber Bedenken, dass die Annahme des Geschäftes zu einer erneuten Initiative von Seiten des Fischereiverbandes führen könnte. Der Ständerat beriet das Anliegen im Berichtsjahr noch nicht.

Motion verlangt Konkretisierungen im Gewässerschutz betr. Fruchtfolgeflächen (Mo.12.3334)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen