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Der Bundesrat nahm Ende September 2022 Stellung zum Bericht der GPK-NR «Grundwasserschutz in der Schweiz» und stimmte dabei den von der GPK-NR abgegebenen Empfehlungen vollumfänglich zu. Der Bundesrat teilte folglich die Ansicht, dass die Vollzugsdefizite in den Kantonen rasch behoben werden müssen, damit ein besserer Schutz der Trinkwasserressourcen gewährleistet werden kann. Dafür müssten die Rechtsgrundlagen, auf Basis derer der Bund den kantonalen Vollzug unterstützt und kontrolliert, gestärkt werden. Der Bundesrat plane daher unter anderem, im Rahmen der laufenden Anpassung des Gewässerschutzgesetzes die Instrumente des Vollzugs sowie die Verankerung des Grundwasserschutzes in der Raumplanung zu stärken.

Bericht Grundwasserschutz in der Schweiz
Dossier: Grundwasserschutz in der Schweiz

L'Office fédéral de l'environnement (OFEV), l'Office fédéral de météorologie et de climatologie (MétéoSuisse) ainsi que l'Académie suisse des sciences naturelles (SCNAT) ont signé des accords pour un monitoring des glaciers suisses. Ainsi, la surveillance de 105 glaciers est assurée à long terme. Les données récoltées par le Réseau des observations glaciaires (GLAMOS) et divers partenaires, permettant de mesurer les variations de longueur des glaciers, le bilan de masse des glaciers, les changements de volume, la surface des glaciers, la vitesse d'écoulement des glaces et la température de la glace seront accessibles sur un portail internet public dédié aux glaciers. Les coûts annuels estimés pour le monitoring sont de 406'000 francs et seront supportés par les différents partenaires.

Systematische Überwachung der Gletscher

Seit 2014 existiert eine standardisierte Norm für einen sogenannten Wasser-Fussabdruck, bei dessen Entwicklung die Schweiz als zentraler Akteur beteiligt war. Die neue ISO-Norm, die im Juli an der Weltwasserwoche in Stockholm vorgestellt wurde, bemisst den direkten und indirekten Wasserverbrauch von Produzentinnen und Konsumenten und soll unter anderem die durch die Wassernutzung entstandene Beeinflussung der Umwelt quantifizieren sowie ein effizienteres Wassermanagement ermöglichen.

Wasser-Fussabdruck

Das revidierte, 2011 in Kraft getretene Gewässerschutzgesetz beauftragte die Kantone, bis Ende 2018 entlang von Gewässern Gebiete zum Gewässer- und Hochwasserschutz, den sog. Gewässerraum, festzulegen. In Zusammenarbeit mit der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) sowie der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) erarbeiteten die zuständigen Bundesämter daraufhin zwei Merkblätter, die eine einheitliche Umsetzung in den Kantonen ermöglichen sowie offene Fragen und Probleme klären sollen. Während das Merkblatt zum "dicht überbauten Gebiet" bereits 2013 beschlossen wurde, präsentierte das BAFU im Mai 2014 nun das Merkblatt "Gewässerraum und Landwirtschaft". Dieses veranschaulicht unter anderem die Festlegung des Gewässerraumes bei unterschiedlicher Breite der Gewässer, Möglichkeiten der extensiven Bewirtschaftung im Gewässerraum sowie die Harmonisierung der Abstandsvorschriften im Falle der extensiven Nutzung. Betreffend Fruchtfolgeflächen berücksichtigt das Merkblatt die Version des Bundesrates und des ARE, wonach im Gewässerraum liegende Böden mit Fruchtfolgeflächen-Qualität separat ausgewiesen werden sollen. Diese dürften im Krisenfall vorübergehend intensiv bewirtschaftet werden.

Merkblatt "Gewässerraum und Landwirtschaft"
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Sur préavis favorable du gouvernement, le Conseil national a adopté tacitement un postulat Walter (udc, TG) chargeant le Conseil fédéral d’élaborer une stratégie de l’eau dans la perspective de la raréfaction de cette ressource induite par le réchauffement climatique. Le gouvernement doit notamment prendre en compte les besoins spécifiques des diverses catégories d’utilisateurs (ménages, agriculture, production d’énergie et industrie) et proposer des règles afin de garantir une juste pesée des intérêts (économiques, paysagers, etc.).

stratégie de l’eau

Pro Natura startete im Berichtsjahr eine Kampagne, in der die Energieproduzenten dazu aufgefordert wurden, das Wasserschutzgesetz von 1992 anzuwenden und die Bestimmungen zu den Restwassermengen einzuhalten. Die Kampagne wendete sich auch an die Kantone; ihnen wurde vorgeworfen, dass sie zuwenig Druck auf die Energieproduzenten ausüben, weil sie durch ihre Beteiligungen an den Unternehmen von deren Gewinnen profitieren können. Die Kampagne dauert drei Jahre und ist mit einem Budget von insgesamt 150'000 Franken ausgestattet.

Pro Natura Wasserschutzgesetz von 1992

Les participants à un colloque organisé à l'EPFZ par l'Institut fédéral pour l'aménagement, l'épuration et la protection des eaux ont tiré un bilan positif de l'interdiction des phosphates dans les poudres à lessive décrétée en 1986. En participant pour une part importante à la réduction d'un tiers des quantités de phosphore mesurées dans les cours d'eau en l'espace de vingt ans, cette prescription a ainsi permis d'améliorer notablement la qualité des eaux d'une dizaine de lacs.

interdiction des phosphates
Dossier: Überdüngung der Schweizer Gewässer – Phosphatverbots für Textilwaschmittel

Déjà occupée en août 1994 par des militants de Greenpeace, la décharge pour déchets spéciaux de Saint-Ursanne (JU) a continué d'être l'objet d'une vive polémique entre écologistes et autorités jurassiennes. Suite à une nouvelle occupation du site par Greenpeace qui devait durer trois semaines, les deux parties ont signé une convention prévoyant de soumettre les études et concepts de la décharge à des experts neutres. Désignés par l'OFEFP et le canton du Jura, ces derniers ont conclu dans un premier temps que si la décharge ne présentait aucun danger immédiat majeur, sa sécurité à long terme ne pouvait toutefois être garantie. Des travaux supplémentaires devaient révéler, en fin d'année, l'existence d'un lien hydraulique entre la décharge et la nappe phréatique alimentant plusieurs communes de la région en eau potable.

décharge pour déchets spéciaux de Saint-Ursanne

En ce qui concerne les débits minimums, le Conseil national est resté sur les positions du Conseil fédéral et du Conseil des Etats et a rejeté une proposition visant à imposer des débits résiduels supplémentaires. Cependant, la grande chambre a adopté le projet plus rigoureux du Conseil fédéral en matière de réglementation des exceptions. De plus, elle a ajouté au texte, contre l'avis de sa commission, des prescriptions qui rejoignent les propositions de l'initiative «Pour la sauvegarde de nos eaux» en assurant une protection presque absolue des cours d'eau restés en leur état naturel. Dans le domaine de la pollution des eaux par l'agriculture, elle a approuvé la règle de trois unités de bétail-fumure (UGBF) à l'hectare pour l'épandage mais a ajouté, en particulier, une proposition selon laquelle la moitié au moins de la quantité d'engrais de ferme provenant d'une entreprise agricole doit être répandue sur la surfacé utile exploitée. Cette mesure devrait toucher environ 13'000 exploitations.

Rettung unserer Gewässer. Volksinitiative und Gewässserschutz. Revision (BRG 87.036)
Dossier: Schutz der Seeufer

Bei der schweizerischen Trinkwasserversorgung stellt sich immer häufiger das Problem des steigenden Nitratgehaltes in den genutzten Grundwasservorkommen. Angesichts der beängstigenden Entwicklung der Belastung des Trinkwassers durch Schadstoffe wie Nitrate, chlorierte Kohlenwasserstoffe und Atrazin sowie der Vollzugsprobleme beim Gewässerschutz in der Landwirtschaft sind zusätzliche Massnahmen nötig. Besorgt über die zunehmende gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung durch Nitrate in Nahrungsmitteln und im Trinkwasser forderten die Kantonschemiker der Schweiz einschneidende Massnahmen, in erster Linie eine Änderung der Landwirtschaftspolitik und die Förderung ökologisch sinnvoller Produktionsweisen. Die Berner Regierung beantragte beim Bundesrat ein Verbot des Unkrautvertilgungsmittels Atrazin sowie Vorschriften für die Einschränkung des Verbrauchs anderer Herbizide. Im Sinne einer aktiven Selbstkontrolle der Hersteller lancierte die Schweizerische Gesellschaft für chemische Industrie (SGCI) ein Forschungsprojekt, das in Zusammenarbeit mit Bundes- und Kantonsbehörden die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser untersuchen und deren Verursacher feststellen will. Die Resultate sollen dazu dienen, auftretende Verunreinigungen zu eliminieren und entsprechend verseuchte Trinkwasserversorgungen zu sanieren.

Belastung des Trinkwassers durch Schadstoffe

Im Namen der Gesamtregierung gab Bundesrat Egli am 2. Dezember vor der eigens dazu einberufenen Vereinigten Bundesversammlung eine Erklärung zur Chemiekatastrophe ab. Er kündigte die Verbesserung der Melde- und Alarmorganisation, die Inventarisierung potentiell gefährlicher Anlagen sowie eine wirksamere staatliche Kontrolle an, appellierte aber auch an die Selbstverantwortung der Industrie, bessere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. In der parlamentarischen Diskussion bestand zwar Einigkeit darüber, dass solche Katastrophen künftig verhindert werden müssten, doch gingen die Meinungen über die nötigen Vorkehrungen weit auseinander. Vertreter der Linken, der LdU/EVP-Fraktion, der Grünen und der NA forderten rigorose staatliche Kontrollen sowie eine Beschränkung der Produktion gefährlicher Erzeugnisse. Die Mehrheit der bürgerlichen Redner dagegen warnte davor, sich zu Überreaktionen hinreissen zu lassen; sie gab ihrem Vertrauen in die Selbstverantwortung der Industrie Ausdruck und forderte diese zu einem Ausbau ihrer Sicherheitsvorkehrungen auf. Jedoch anerkannten gerade einige Industrievertreter die Berechtigung verstärkter staatlicher Interventionen. In diesem Zusammenhang wurde von Vertretern aller Parteien eine ganze Reihe von Vorstössen eingereicht, u.a. eine parlamentarische Initiative und zwölf Motionen.

Chemiekatastrophe in Schweizerhalle

In der Nacht auf den 1. November kam es in einer Lagerhalle der Firma Sandoz zu einem Chemiegrossbrand, der katastrophale Auswirkungen auf das Ökosystem des Rheins hatte. Durch das mit grossen Mengen von Agrochemikalien angereicherte Löschwasser gelangten unter anderem giftige Insektizide und Quecksilberverbindungen in den Fluss und vernichteten den gesamten Bestand an Fischen und Mikrolebewesen bis weit über die Landesgrenzen hinaus. Die Wiederbelebung des Rheins wird nach Ansicht von Experten mindestens zehn Jahre dauern. Über Stunden war zudem unklar, ob der Brand, bei dem gegen 800 Tonnen Chemikalien in Flammen aufgingen, eine akute Gesundheitsgefährdung darstelle. Niemand wusste genau, welche Stoffe die stinkende Chemikalienwolke enthielt – nicht zuletzt deshalb, weil die Firma Sandoz keine genaue Inventarliste der gelagerten Stoffe vorlegen konnte. Zwar war noch in der Nacht Katastrophenalarm ausgelöst worden, doch funktionierte die Warnung und Information der Bevölkerung und namentlich auch der Rheinanliegerstaaten, die ihr Trinkwasser teilweise aus dem Fluss beziehen, nicht bzw. erfolgte zu spät. Die ungenügende Informationspolitik der Basler Behörden sowie der Sandoz löste Angst und Verunsicherung aus, war doch das reale Ausmass der Bedrohung während Stunden ungewiss. Dass Schweizerhalle kein Einzelfall war, zeigte eine ganze Reihe von weiteren, kleineren Chemieunfällen, die in der Folge öffentlich bekannt wurden. In mehreren Demonstrationen im In- und Ausland gaben die Betroffenen ihrem Unmut und ihrer Angst Ausdruck und forderten unter anderem ein Verbot von umwelt- und gesundheitsgefährdenden Produktionsverfahren. Nachdem die Sandoz die Katastrophe anfangs noch zu einem blossen Ereignis heruntergespielt hatte, entschuldigte sie sich später bei der Bevölkerung. Drei Wochen nach dem Unglück wandte sich erstmals Sandoz-Präsident Moret an die Öffentlichkeit und erklärte, dass sein Konzern für finanzielle Schäden aufkommen werde. Um das Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen, will die Sandoz ihre Informationspolitik verbessern sowie eine umweltschonendere Produktion anstreben.

Chemiekatastrophe in Schweizerhalle

Nachdem Ende April die einzige öffentliche Sondermülldeponie in Kölliken(AG) wegen Geruchsimmissionen und Sickerwasserbelastung geschlossen werden musste, wurde das Problem der Sondermüllentsorgung akut. Eine gesamtschweizerische Standortplanung für solche Deponien war versäumt worden. Angesichts des Widerstandes betroffener Regionen, Sondermüll auf ihrem Gebiet zu lagern, wurde die Erstellung spezieller Verbrennungsanlagen erwogen. Dass auch hochgiftiger Abfall unweltgerecht entsorgt werden kann, zeigte das Beispiel des aus dem Chemieunfall im italienischen Seveso stammenden Dioxins, welches – ohne mehr grosses Interesse zu erregen – in einem Spezialofen der Basler Chemie verbrannt wurde. Einen Teilaspekt der Abfallproblematik soll die Verordnung über den Verkehr mit gefährlichen Abfällen (VVGA) regeln, für welche 1985 die Vernehmlassung abgeschlossen wurde. Auf internationaler Ebene beschäftigte sich die OECD-Konferenz in Basel mit diesem Problem; die 22 teilnehmenden Länder beschlossen, noch vor Ende 1987 Richtlinien zur besseren Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs mit gefährlichen Abfällen zu schaffen.

Sondermülldeponie in Kölliken(AG) wegen Geruchsimmissionen und Sickerwasserbelastung geschlossen
Dossier: Giftgaskatastrophe Seveso
Dossier: Bessere Kontrolle von PFAS, PCB und Dioxin in der Umwelt

Der Natur- und Heimatschutz konnte im Berichtsjahr namentlich bei den Bestrebungen zur Erhaltung der sich noch in natürlichem Zustand befindenden See- und Flussufer einige Erfolge erzielen. So vereinbarten die Regierungen Freiburgs und der Waadt mit dem Schweizerischen Naturschutzbund ein Konzept für die Rettung der ausgedehnten Schilfgebiete am südwestlichen Ufer des Neuenburgersees (La Grande Cariçaie). Im Kanton Bern hiessen die Stimmbürger eine sozialdemokratische Initiative für die freie Zugänglichkeit der See- und Flussufer gut. Diese bringt neben dem Wegrecht für die Öffentlichkeit auch einen Schutz vor weiteren Überbauungen und sieht Massnahmen zur Erhaltung von natürlich gebliebenen Zonen vor. Auf eidgenössischer Ebene ist die Lancierung einer Volksinitiative zum Schutz der letzten natürlichen Fliessgewässer geplant.

Erhaltung der sich noch in natürlichem Zustand befindenden See- und Flussufer
Dossier: Schutz der Seeufer

Mit der Inbetriebnahme von drei Kläranlagen in Basel konnte der äusserst unbefriedigende Zustand, dass die Abwässer der zweitgrössten Schweizerstadt ungereinigt ins Ausland fliessen, behoben werden. Ihr Bau war vor allem durch die schwierigen Raumverhältnisse am Rheinknie – eine Anlage musste gar auf französischem Territorium errichtet werden – hinausgezögert worden.

Inbetriebnahme von drei Kläranlagen in Basel

Ende 1972 standen 479 (Ende 1971: 423) Abwasserreinigungsanlagen im Betrieb, an die 54.6 Prozent (Ende 1971: 49.8 Prozent) der Bevölkerung angeschlossen werden können. Erneut wurde aber betont, dass die bisher angewandten Reinigungstechniken nicht genügten. Zugleich wurde verlangt, dass die Industrie ihre Abwässer vermehrt in den Betrieben selber reinige und auf die Produktion von besonders wasserschädigenden Stoffen überhaupt verzichte. Besondere Probleme stellen die Grenzgewässer. Über die Errichtung einer rechtsrheinischen Kläranlage bei Basel konnte mit Baden-Württemberg ein Staatsvertrag paraphiert werden, der das südbadische Haltingen als Standort vorsieht. Über das links-rheinische Gegenstück kam es mit Frankreich noch zu keiner Einigung, nachdem ein erstes Projekt auf elsässischem Boden am Widerstand der ansässigen Bevölkerung gescheitert war. Der Bundesrat erklärte auf eine parlamentarische Anfrage, dass notfalls ein Standort auf Schweizer Boden in Betracht gezogen werden müsse. An einer Konferenz der Rheinanliegerstaaten im Haag verpflichtete sich die Schweiz, sich an den Kosten von Massnahmen zu beteiligen, welche die Verschmutzung des Rheins durch Abfälle der elsässischen Kaligruben eindämmen sollen. Mit Italien wurde ein Abkommen über den Schutz der Grenzgewässer unterzeichnet, das nach dem Beispiel der bereits mit den anderen Nachbarstaaten getroffenen Vereinbarungen die Einsetzung einer zwischenstaatlichen Kommission vorsieht. In der Nordostschweiz regten sich Besorgnisse über badisch-württembergische Pläne zur Ableitung von Bodenseewasser nach dem Neckar, die auch den Bau eines Regulierwerkes am Ausfluss des Untersees erfordern würden. Auf die Auseinandersetzungen über energiewirtschaftliche Eingriffe in den Wasserhaushalt ist schon hingewiesen worden.

jahresrückblick Gewässerschutz 1972