Gegen die Mehrheit der SVP-Fraktion, welche im Protokoll das Fehlen präziser internationaler Auflagen zur Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung bemängelte, billigte das Parlament die Ratifizierung des Protokolls über Wasser und Gesundheit zu den Übereinkommen von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Gewässer. Das Protokoll legt keine technischen Normen fest, sondern enthält ein Konzept für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden, die sich auf nationaler und lokaler Ebene und im grenzüberschreitenden Umfeld mit der Wasserbewirtschaftung befassen. Jede Vertragspartei muss innerhalb von zwei Jahren nach der Ratifizierung des Protokolls die zu erreichenden Ziele bekannt geben. Diese Ziele müssen eine Wasserbewirtschaftung ermöglichen, welche die menschliche Gesundheit und die Ökosysteme gemäss den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung schützt. 36 Staaten, darunter die Schweiz, haben es unterzeichnet; es trat 2005 in Kraft.
Ratifizierung des Protokolls über Wasser und Gesundheit- Schlagworte
- Datum
- 23. Juni 2006
- Prozesstyp
- Internationale Beziehungen
- Geschäftsnr.
- 04.070
- Quellen
-
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- AB SR, 2006, S. 101 f. und 616; AB NR, 2006, S. 760 ff. und 1144; BBl, 2006, S. 5881.
von Magdalena Bernath
Aktualisiert am 19.05.2016
Aktualisiert am 19.05.2016