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Die schweizerische Aussenwirtschaft sah sich einer ungünstigen Weltwirtschaftslage gegenüber. Das Wachstum des Bruttosozialproduktes der westlichen Industriestaaten verlangsamte sich. Die Arbeitslosigkeit nahm zu. Der massive Anstieg der Erdölpreise, um 150 Prozent seit Ende 1978, stellte eine der Hauptursachen der Konjunkturschwäche dar. Einige Regierungen schlugen einen restriktiven monetären Kurs (Beschränkung des Wachstums der Geldmenge) ein, um die hohen Inflationsraten zu senken. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, welche sich sektoriell noch durch die aggressive Exportstrategie einiger Niedriglohnländer verschärften, waren mit ein Grund für das Wiedererstarken protektionistischer Tendenzen.

Trotz ihrer engen Auslandsverflechtung konnte sich die schweizerische Volkswirtschaft 1980 weitgehend von den Rezessionserscheinungen der übrigen Industriestaaten abschirmen. Die Beschäftigung erreichte den höchsten Stand seit 1975. Eine der Ursachen dafür, dass die schweizerische Konjunktur nicht parallel zur ausländischen verlief, ist in der Entwicklung des Wechselkurses zu suchen. Nominell sank der Wert des Frankens gegenüber den Währungen der wichtigsten Handelspartner 1980 um durchschnittlich ungefähr 3.5 Prozent. Da die Inflationsrate in der Schweiz um etwa 6.5 Prozent geringer war als im Ausland, betrug die reale Abwertung gar rund zehn Prozent. Die Situation am Währungsmarkt war derjenigen von 1978 entgegengesetzt. Damals hatte der hohe Frankenkurs die Wettbewerbsfähigkeit der Exportindustrie beträchtlich in Mitleidenschaft gezogen. 1980 hingegen wirkte sich der gesunkene Kurs fördernd auf die Exporte aus. Der hohe Auslastungsgrad der Exportindustrie trug wesentlich zum guten Abschneiden der schweizerischen Gesamtwirtschaft bei. Am Jahresende verlangsamte sich jedoch das Wachstum der Ausfuhren. Der Auftragsbestand war nicht mehr höher als 1979. Nach und nach begann die ungünstige internationale Wirtschaftslage trotz des schwachen Frankens die Nachfrage nach schweizerischen Exporten zu beeinflussen. Die Entwicklung des Wechselkurses brachte auch Nachteile mit sich. Die Importpreise stiegen noch mehr, als es wegen der Verteuerung des Erdöls ohnehin der Fall gewesen wäre. Für die auf Geldwertstabilität ausgerichtete schweizerische Konjunkturpolitik stellte dies eine unerwünschte Entwicklung dar.
(Siehe auch: Währungspolitik der SNB in 1980)

Aussenwirtschaftspolitik

MIGRIERT Trotz ihrer engen Auslandsverflechtung konnte sich die schweizerische Volkswirtschaft 1980 weitgehend von den Rezessionserscheinungen der übrigen Industriestaaten abschirmen. Die Beschäftigung erreichte den höchsten Stand seit 1975. Eine der Ursachen dafür, dass die schweizerische Konjunktur nicht parallel zur ausländischen verlief, ist in der Entwicklung des Wechselkurses zu suchen. Nominell sank der Wert des Frankens gegenüber den Währungen der wichtigsten Handelspartner 1980 um durchschnittlich ungefähr 3.5%. Da die Inflationsrate in der Schweiz um etwa 6.5% geringer war als im Ausland, betrug die reale Abwertung gar rund 10%. Die Situation am Währungsmarkt war derjenigen von 1978 entgegengesetzt. Damals hatte der hohe Frankenkurs die Wettbewerbsfähigkeit der Exportindustrie beträchtlich in Mitleidenschaft gezogen. 1980 hingegen wirkte sich der gesunkene Kurs fördernd auf die Exporte aus. Der hohe Auslastungsgrad der Exportindustrie trug wesentlich zum guten Abschneiden der schweizerischen Gesamtwirtschaft bei. Am Jahresende verlangsamte sich jedoch das Wachstum der Ausfuhren. Der Auftragsbestand war nicht mehr höher als 1979. Nach und nach begann die ungünstige internationale Wirtschaftslage trotz des schwachen Frankens die Nachfrage nach schweizerischen Exporten zu beeinflussen. Die Entwicklung des Wechselkurses brachte auch Nachteile mit sich. Die Importpreise stiegen noch mehr, als es wegen der Verteuerung des Erdöls ohnehin der Fall gewesen wäre. Für die auf Geldwertstabilität ausgerichtete schweizerische Konjunkturpolitik stellte dies eine unerwünschte Entwicklung dar.
(Siehe auch: Währungspolitik der SNB in 1980)

Trotz ihrer engen Auslandsverflechtung konnte sich die schweizerische Volkswirtschaft 1980 weitgehend von den Rezessionserscheinungen der übrigen Industriestaaten abschirmen

Wechselkurswirkung und Erdölpreiserhöhung waren Hauptursachen dafür, dass sich die Einfuhren um durchschnittlich 20.7 Prozent verteuerten. Bei den Exporten war der Preisauftrieb nur halb so gross. Die Schweiz musste also eine markante Verschlechterung des realen Austauschverhältnisses (terras of trade) und damit eine Tendenz zur Passivierung der Handelsbilanz hinnehmen. Zudem wurde die reale Zunahme der Exporte von 1.7 Prozent durch diejenige der Importe, die 3.5 Prozent betrug, übertroffen. Die gute inländische Konjunktur liess die Importnachfrage trotz der stark gestiegenen Preise zunehmen. Das Ergebnis war eine ausgeprägt defizitäre Handelsbilanz. Einfuhren in der Höhe von CHF 609 Mrd. standen Ausfuhren von CHF 49.6 Mrd. gegenüber. Die Exporte deckten demnach nur 81.5 Prozent der Importe. 1979 hatte diese Zahl noch 90.3 Prozent betragen. Die Saldi aus der Dienstleistungs- und der Kapitalertragsbilanz vermochten den Fehlbetrag im Aussenhandel nicht zu kompensieren. Dies obwohl sich der Tourismus erfreulich entwickelte und obwohl die Netto-Kapitalerträge aus dem Ausland deutlich stiegen. Zum ersten Mal seit fünfzehn Jahren wies die Schweiz somit eine defizitäre Ertragsbilanz auf. Ungewollt kam die Schweiz mit der Passivierung ihrer Ertragsbilanz dem Wunsche derjenigen internationalen Organisationen entgegen, die von den Staaten mit einer guten Wirtschaftslage, also von der Bundesrepublik Deutschland, Japan und der Schweiz, eine Ausweitung ihrer Importnachfrage gefordert hatten; dieses Ziel, sollte mittels einer expansiven Konjunkturpolitik erreicht werden. 1980 vollzog sich in dieser Beziehung innerhalb des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der OECD jedoch ein beachtlicher Gesinnungswandel. Als Rezept gegen den weltweiten Konjunkturabschwung gilt nicht mehr monetäre und fiskalische Expansion, sondern die absolute Priorität der Inflationsbekämpfung. Damit empfehlen diese Organisationen nunmehr gerade den Kurs, den die schweizerische Nationalbank schon seit langem zu verwirklichen trachtet.

Bei einem beinahe stagnierenden Welthandelsvolumen vermochte die Schweiz ihren Weltmarktanteil leicht zu erhöhen. Wichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz als Lieferanten und als Abnehmer waren nach wie vor die westeuropäischen Staaten. Die Importe aus diesem Gebiet stiegen nominal um 21 Prozent, die Exporte dorthin um 13.9 Prozent. Das schweizerische Handelsbilanzdefizit mit Westeuropa betrug nahezu CHF 15 Mrd. Auch der Handel mit den aussereuropäischen OECD-Staaten führte zu einem Passivum. Gegenüber Japan musste die Schweiz sogar eine Exporteinbusse hinnehmen, während die Einfuhren aus diesem Land um 48.6 Prozent höher waren als vor Jahresfrist. Die gestiegenen Energiekosten führten zu einer markanten Ausweitung des Importwertes aus den OPEC-Staaten und aus den osteuropäischen Handelspartnern. Während sich gegenüber der OPEC jedoch auch die Exporte um 23.9 Prozent zu steigern vermochten, stagnierte der Wert der Ausfuhren nach Osteuropa. Dies ist hauptsächlich auf die restriktive Handelspolitik dieser Länder zurückzuführen, die das Wachstum der Aussenverschuldung zu bremsen versuchen. Im Handel mit Iran war eine leichte Erholung zu verzeichnen. Das Niveau von 1978 wurde jedoch noch immer nicht erreicht. Die Schweiz ist also nicht zur Nutzniesserin des Wirtschaftsboykotts der USA und der EG geworden. Insgesamt führte der Handel mit den Nicht-OECD-Staaten (Staatshandelsländer und Dritte Welt) zu einem Aktivum in der Handelsbilanz von rund CHF 4.5 Mrd.

Am stärksten vermochte die Maschinen- und Apparateindustrie ihre Ausfuhr zu steigern. Sie verkaufte nominal 14.1 Prozent, real elf Prozent mehr ans Ausland als 1979. Auch die Branchen Metall- und Metallwaren, Textil und Bekleidung sowie Chemie schnitten gut ab. Die Uhrenindustrie weitete ihren Export zwar nominal um 8.9 Prozent aus, musste aber eine mengenmässige Einbusse von 6.1 Prozent hinnehmen; der Trend zu teureren Produkten ist an dieser Entwicklung mitbeteiligt.

Bei den Importen sticht die Erhöhung der Einfuhr von Investitionsgütern um real 19 Prozent hervor. Rohstoffe und Halbfabrikate wurden 8.8 Prozent mehr importiert. Die Schweiz bezog real 0.6 Prozent weniger Energieträger vom Ausland als 1979; wegen der gestiegenen Preise musste sie dennoch 17.2 Prozent mehr dafür bezahlen als im Vorjahr. Stark fiel die Teuerung der importierten Edelmetalle für die Industrie ins Gewicht, da die Einfuhr auch mengenmässig beträchtlich stieg.
(Cf. Kritk vom OECD-Rat in 1979)

Aussenhandel - Commerce extérieur (1966-1986)

MIGRIERT Auch von ausländischer Seite wurden Bedenken gegen die schweizerischen Atomtechnologieexporte geäussert. Die USA kritisierten die Lieferung von industriellen Ausrüstungsgütern an Pakistan, welche nicht auf der Sperrliste des Nonproliferationsvertrages stehen, von denen die USA jedoch annehmen, dass sie zur Herstellung von Atomwaffen dienen könnten. Nach Ansicht der Administration Carter verstiess die Schweiz zwar nicht gegen den Buchstaben, wohl aber gegen den Geist des Atomsperrvertrages, den sie 1977 unterzeichnet hatte. An der Konferenz zur Überprüfung des Atomsperrvertrages in Genf und an der Generalkonferenz der Internationalen Atomenergie-Organisation betonte die Schweiz, dass sie sich streng an ihre internationalen Verpflichtungen bezüglich der Nichtverbreitung von Atomwaffen halte. Sie wandte sich jedoch dagegen, dass nuklearindustriell führende Mächte einseitig auf andere Staaten Druck ausübten und deren Exporte, die der zivilen Nutzung von Kernenergie dienen sollen, zu behindern trachteten. Da sich Pakistan — trotz mehrmaliger Versicherung, seine Atomanlagen nur für friedliche Zwecke zu verwenden — nicht der Kontrolle der Internationalen Atomenergie-Organisation unterstellte, beschloss der Bundesrat zu überprüfen, wie er in Zukunft Nuklearexporte nach Pakistan behandeln will.

Aussenwirtschaftspolitik

Für die Direktinvestitionen ist die Währungssituation ein wichtiger Bestimmungsfaktor. Während der Zeit des hohen Frankenkurses war die schweizerische Industriepräsenz in den USA stark gestiegen. Ob der veränderte Aussenwert des Frankens 1980 wiederum eine Trendwende zugunsten amerikanischer Direktinvestitionen in der Schweiz ausgelöst hat, ist noch nicht festzustellen.

Die entwicklungspolitischen Aspekte der Direktinvestitionen in der Dritten Welt sind weiterhin umstritten. Nach der Ansicht derjenigen, welche in den Direktinvestitionen ein Mittel für den dringend nötigen Technologietransfer in die Entwicklungsländer (BRG 80.043) sehen, leisten die multinationalen Unternehmungen mit ihren Betrieben in der Dritten Welt einen nicht zu unterschätzenden Beitrag an eine Entwicklungszusammenarbeit auf der Basis der Gleichberechtigung.
Die Kritiker der Tätigkeit der «Multis» in der Dritten Welt jedoch beurteilen deren Einfluss auf das Wohlergehen der dortigen Bevölkerung als überwiegend negativ. Die langfristigen Rückwirkungen der angefochtenen Investitionen auf den Industriestandort Schweiz sind ebenfalls nicht geklärt. Einerseits wächst durch die Erhöhung des Bruttosozialproduktes der Entwicklungsländer deren Nachfrage nach Produkten aus den Industriestaaten. Andererseits gehen in der Schweiz Arbeitsplätze verloren, wenn die Schweizer Unternehmen ihre Produktion aus Kostengründen in Niedriglohnländer verlegen.

Dass Direktinvestitionen Risiken rechtlicher und politischer Art mit sich bringen können, ist allgemein anerkannt. Zur gegenseitigen Absicherung von Investor und Gastland eignen sich bilaterale und multilaterale Investitionsschutzabkommen. Seit 1977 versucht die Kommission für transnationale Unternehmungen, welche vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen ins Leben gerufen worden war, einen Verhaltenskodex für die «Multis» auszuarbeiten. Auch die Schweiz ist in dieser Kommission vertreten. Sie befürwortet die Schaffung eines solchen Kodexes unter der Voraussetzung, dass dieser sowohl Verhaltensnormen für die «Multis» als auch Richtlinien für die Haltung der Regierungen gegenüber ausländischen Investoren enthält; dadurch will man einen gewissen Schutz gegen willkürliche Verstaatlichungen schaffen. Die Schweizer Delegation hat sich während der bisherigen Kommissionsarbeit dafür eingesetzt, dass der Kodex keine Rechtsverbindlichkeit erhalte. Nach Ansicht des Bundesrates lassen sich nach den bisherigen Erfahrungen keine Regelungen ausarbeiten, die so präzise sind, wie es für eine bindende Ausgestaltung nötig ist.
Dieses Einstehen für einen rechtlich unverbindlichen Charakter des Verhaltenskodexes wurde vom Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes scharf kritisiert. Er beanstandete, dass die Schweizer Delegation als Sachwalterin der Auslandsinvestoren auftrete, anstatt die Interessen der drei Millionen Beschäftigten in der Schweiz wahrzunehmen. Nach Ansicht des SGB hätten die Vertreter der Schweiz sich für eine möglichst weitgehende Informationspflicht der «Multinationalen» gegenüber der Öffentlichkeit und für Verhandlungsrechte der Beschäftigten auf der Ebene der Weltkonzerne einsetzen müssen.

Aussenwirtschaftspolitik

Die Mitarbeit an einem Verhaltenskodex für multinationale Unternehmungen ist einer der Bereiche der multilateralen Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz, welche die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern fördern sollen. Noch grundlegendere Bedeutung kommt der Beteiligung an der Vorbereitung der dritten Entwicklungsstrategie der Vereinten Nationen zu, welche die Sondersession der UNO-Vollversammlung verabschiedete. Die Strategie ist zwar rechtlich unverbindlich, doch könnte sie für die künftige Gestaltung der Nord-Süd-Beziehungen wegweisend sein. Die Schweiz konnte sich zwar an der Ausarbeitung der Strategie beteiligen, an den Verhandlungen in der Sondersession war sie jedoch – da sie Nicht-Mitglied der UNO ist – nur als Beobachterin zugelassen.

Für die rohstoffarme Schweiz hat der Abschluss von internationalen Rohstoffabkommen nicht nur eine entwicklungs-, sondern auch eine versorgungspolitische Bedeutung.
Ende Juni nahmen in Genf 101 Regierungen das Statut für einen internationalen Rohstoff-Fonds unter Ratifikationsvorbehalt an. Der Fonds gilt als Schlüsselelement für die Verwirklichung des Integrierten Rohstoff-Programms der UNCTAD. Er soll erstens dazu dienen, den Abschluss und das Funktionieren von internationalen Rohstoffabkommen zu erleichtern, indem er finanzielle Beiträge an Ausgleichslager gewährt; zweitens hat er entwicklungspolitische Aufgaben wahrzunehmen wie Produktivitätsverbesserungen in der Rohstoffwirtschaft und Förderung der vertikalen Integration. Die Finanzierung des Fonds liegt in erster Linie bei den westlichen Industriestaaten. Die Schweiz kündigte an, dass sie sich voraussichtlich mit ungefähr USD zehn Mio. am Fonds beteiligen wird.

Mit Botschafter Arthur Dunkel wurde zum zweiten Mal ein Schweizer Generaldirektor des GATT. Eine seiner Hauptaufgaben ist es, die Verwirklichung der an der Tokio-Runde erzielten Ergebnisse zu überwachen. In der gegenwärtigen Weltwirtschaftslage, in der protektionistische Tendenzen wiederum deutlich spürbar sind, kommt dieser Tätigkeit erhöhte Wichtigkeit zu. Für die Schweiz setzte der Bundesrat die zweite der acht vom Genfer Protokoll der Tokio-Runde vorgesehenen Zollsenkungsstufen programmgemäss auf den ersten Januar 1981 in Kraft.

Der Ministerrat der OECD, die 1980 auf eine zwanzigjährige Tätigkeit zurückblickte, verabschiedete eine Handelserklärung, welche über das bisherige Stillhalteabkommen (Trade Pledge) hinausgeht. Die neugeschaffenen Überwachungs- und Konsultationsmechanismen sollen die handelspolitische Zusammenarbeit aller Mitgliedstaaten fördern und der in letzter Zeit vermehrt in Erscheinung tretenden bilateralen Lenkung der Handelsströme zwischen den grössten Wirtschaftspartnern entgegenwirken. Dies liegt namentlich im Interesse der kleineren Staaten.

Aussenwirtschaftspolitik

MIGRIERT Dass Direktinvestitionen Risiken rechtlicher und politischer Art mit sich bringen können, ist allgemein anerkannt. Zur gegenseitigen Absicherung von Investor und Gastland eignen sich bilaterale und multilaterale Investitionsschutzabkommen. Seit 1977 versucht die Kommission für transnationale Unternehmungen, welche vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen ins Leben gerufen worden war, einen Verhaltenskodex für die «Multis» auszuarbeiten. Auch die Schweiz ist in dieser Kommission vertreten. Sie befürwortet die Schaffung eines solchen Kodexes unter der Voraussetzung, dass dieser sowohl Verhaltensnormen für die «Multis» als auch Richtlinien für die Haltung der Regierungen gegenüber ausländischen Investoren enthält; dadurch will man einen gewissen Schutz gegen willkürliche Verstaatlichungen schaffen. Die Schweizer Delegation hat sich während der bisherigen Kommissionsarbeit dafür eingesetzt, dass der Kodex keine Rechtsverbindlichkeit erhalte. Nach Ansicht des Bundesrates lassen sich nach den bisherigen Erfahrungen keine Regelungen ausarbeiten, die so präzise sind, wie es für eine bindende Ausgestaltung nötig ist. Dieses Einstehen für einen rechtlich unverbindlichen Charakter des Verhaltenskodexes wurde vom Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes scharf kritisiert. Er beanstandete, dass die Schweizer Delegation als Sachwalterin der Auslandsinvestoren auftrete, anstatt die Interessen der drei Millionen Beschäftigten in der Schweiz wahrzunehmen. Nach Ansicht des SGB hätten die Vertreter der Schweiz sich für eine möglichst weitgehende Informationspflicht der «Multinationalen» gegenüber der Öffentlichkeit und für Verhandlungsrechte der Beschäftigten auf der Ebene der Weltkonzerne einsetzen müssen.

Aussenwirtschaftspolitik

MIGRIERT Im Handel mit Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten zwischen der Schweiz und den EG waren in den letzten Jahren Probleme aufgetreten. Diese konnten 1980 mit dem Abschluss der Agrarverhandlungen aus dem Weg geräumt werden. Bei einigen Produkten der Nahrungsmittelindustrie erhielt die Schweiz das Recht zur vollen Anwendung der Einfuhrzölle, welche die Preise der in den importierten Konkurrenzprodukten verarbeiteten Rohstoffe auf das schweizerische Niveau anheben. Dieses Entgegenkommen der EG ermöglicht die konsequente Verwirklichung des Agrarpreisausgleichs im Sinne des Gesetzes über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten, welches der Souverän 1975 angenommen hatte. Als Gegenleistung gewährt die Schweiz Zollsenkungen bei einigen Importen.

Abschluss der Agrarverhandlungen löst Probleme zwischen der Schweiz und den EG

Auch die Waffenausfuhr gab 1980 Anlass zu heftigen Diskussionen. Der «Informationsdienst 3. Welt» äusserte die Ansicht, dass der Export von Waffen in die Dritte Welt die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Entwicklungshilfe beeinträchtige. Die Tatsache, dass während des Militärputsches von 1979 in Bolivien schweizerische Sturmgewehre und Schützenpanzer im Einsatz gewesen waren, veranlasste die SPS, vom Bundesrat ein Verbot der Waffenausfuhr für ganz Lateinamerika zu fordern. Die Nationalräte Ziegler (sp, GE) (79.814) und Carobbio (psa, TI) (79.815) kritisierten in Einfachen Anfragen die Waffenlieferungen an die Philippinen. Der Bundesrat antwortete, die Unruhen auf den Philippinen hätten nie ein Ausmass angenommen, welches nach dem Gesetz als Verbotsgrund für die Waffenausfuhr gelten könnte.

Umstrittene Ausfuhren / Kriegsmaterialexporte - Exportations controversées / exportations de matériel de guerre

Auch die EFTA feierte ihr zwanzigjähriges Bestehen. An der Jubiläumstagung in Schweden und an der Genfer Ministerkonferenz setzte sich Bundesrat Honegger für eine auf Geldwertstabilität bedachte und an marktwirtschaftlichen Grundsätzen orientierte Wirtschaftspolitik ein. Gewerkschaftliche Kreise in der EFTA, namentlich aus Skandinavien, befürworteten jedoch eine konzertierte Beschäftigungspolitik. In bezug auf das Verhältnis der EFTA zu den EG wandte sich Honegger gegen neue institutionelle Bindungen; ein freiwillig koordiniertes Vorgehen seitens der EFTA-Länder sei vorzuziehen. Schweden und Norwegen scheinen jedoch geneigt zu sein, der Zusammenarbeit von EG und EFTA einen «politischeren» Rahmen zu geben.

Die EFTA feierte ihr zwanzigjähriges Bestehen

Wie schon 1979 stiessen die Nuklearexporte auf Kritik. Die Opposition gegen die Lieferung einer Schwerwasseranlage an Argentinien formierte sich in der «Arbeitsgemeinschaft gegen Atomexporte». Ihrer Ansicht nach ist das Interesse Argentiniens an diesem Geschäft in erster Linie militärischer Natur. Sie protestierte deshalb gegen die Ausfuhrbewilligung, die das Bundesamt für Energiewirtschaft der Firma Sulzer für die Schwerwasseranlage erteilte. Die Bewilligung stützte sich darauf, dass Buenos Aires der Schweiz zugesichert hatte, die Anlage nur für friedliche Zwecke zu gebrauchen. Die Nukleartätigkeit Argentiniens, das den Atomsperrvertrag nicht unterzeichnet hat, untersteht zudem der Kontrolle der Internationalen Atomenergie-Organisation.

Auch von ausländischer Seite wurden Bedenken gegen die schweizerischen Atomtechnologieexporte geäussert. Die USA kritisierten die Lieferung von industriellen Ausrüstungsgütern an Pakistan, welche nicht auf der Sperrliste des Nonproliferationsvertrages stehen, von denen die USA jedoch annehmen, dass sie zur Herstellung von Atomwaffen dienen könnten. Nach Ansicht der Administration Carter verstiess die Schweiz zwar nicht gegen den Buchstaben, wohl aber gegen den Geist des Atomsperrvertrages, den sie 1977 unterzeichnet hatte. Amerikanische Kommentatoren stellten fest, dass gleichzeitig schweizerische Gesuche um Bewilligungen für die Ausfuhr abgebrannter Brennstäbe von den USA ungewöhnlich eingehend geprüft wurden; sie nahmen an, dass die Gesuche blockiert bleiben würden, bis die Schweiz ihre Haltung gegenüber den Nuklearexporten nach Pakistan geändert habe.
An der Konferenz zur Überprüfung des Atomsperrvertrages in Genf und an der Generalkonferenz der Internationalen Atomenergie-Organisation betonte die Schweiz, dass sie sich streng an ihre internationalen Verpflichtungen bezüglich der Nichtverbreitung von Atomwaffen halte. Sie wandte sich jedoch dagegen, dass nuklearindustriell führende Mächte einseitig auf andere Staaten Druck ausübten und deren Exporte, die der zivilen Nutzung von Kernenergie dienen sollen, zu behindern trachteten. Da sich Pakistan – trotz mehrmaliger Versicherung, seine Atomanlagen nur für friedliche Zwecke zu verwenden – nicht der Kontrolle der Internationalen Atomenergie-Organisation unterstellte, beschloss der Bundesrat zu überprüfen, wie er in Zukunft Nuklearexporte nach Pakistan behandeln will. Siehe diesbezüglich die Interpellation (Ip. 80.493) Carobbio (psa, TI).

Aussenwirtschaftspolitik

Aufgabe der Aussenhandelspolitik ist es, möglichst günstige Rahmenbedingungen für die Exportwirtschaft zu schaffen und die Einfuhr von wichtigen Gütern sicherzustellen.
Ein bewährtes Instrument zur Exportförderung ist die Exportrisikogarantie (ERG). Das dieser Versicherung zugrundeliegende Gesetz wurde 1980 einer Teilrevision unterzogen. Der Entwurf des Bundesrates sah eine Abkoppelung der ERG von der Bundeskasse vor; der Staat sollte nur noch eine Art Rückversicherer für Schadenzahlungen des Fonds der ERG sein.
Das Ziel der finanziellen Verselbständigung bestand in der Verstärkung des Versicherungscharakters der ERG. Man wollte in Zukunft den Eindruck vermeiden, die schweizerische Exportindustrie werde durch den Bund subventioniert. Der Ständerat hiess die Vorlage in der Sommersession oppositionslos gut. Im Nationalrat war die finanzielle Verselbständigung an sich ebenfalls unbestritten; eine lebhafte Diskussion entspann sich jedoch, als Frau E. Blunschy (cvp, SZ) beantragte, der Bund habe bei der Gewährung der Risikogarantie für einen Export in die Dritte Welt die Grundsätze der schweizerischen Entwicklungshilfepolitik mitzuberücksichtigen. W. Renschler (sp, ZH) setzte sich für eine noch schärfere Formulierung ein: die zuständigen Behörden sollten keine Garantie für Exportaufträge gewähren dürfen, wenn diese im Widerspruch zu den Zielen des Entwicklungshilfegesetzes stünden. Beide Votanten wollten dem bisher rein handelspolitischen Instrument der Exportrisikogarantie eine entwicklungspolitische Dimension geben; die Koordination von Entwicklungs- und Aussenhandelspolitik soll verhindern, dass die ERG in Entwicklungsländern sinnlose Projekte unterstützt, durch welche sich die betreffenden Länder übermässig verschulden. Gegen die Anträge wandten sich die Fraktionssprecher der FDP, der SVP und des LdU. Man könne kaum entscheiden, was entwicklungspolitisch sinnvoll sei. Die Schweiz dürfe sich nicht zum Vormund der Dritten Welt machen und bestimmen, welche Importe einem Entwicklungsland nützten. Zudem würden entwicklungspolitische Auflagen die schweizerischen Exporteure gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten benachteiligen; die Vermischung der Exportförderung und der Entwicklungspolitik werfe also einen Konflikt zwischen Arbeitsplatzsicherung und Entwicklungshilfe auf. Trotz dieser Einwände stimmte die grosse Kammer dem Antrag von Frau Blunschy mit einer Mehrheit von drei Stimmen zu. Der Vorschlag Renschlers wurde als zu weitgehend abgelehnt. Im Differenzenbereinigungsverfahren nahm auch der Ständerat ein entwicklungspolitisches Element in die Gesetzesrevision auf; danach soll der Bund allerdings nur bei der Gewährung der Risikogarantie für Exporte nach ärmeren Entwicklungsländern die Grundsätze der schweizerischen Entwicklungspolitik mitberücksichtigen müssen. Dieser Formulierung pflichtete der Nationalrat diskussionslos bei.

Seit September 1980 besteht im Prinzip wieder der freie Kapitalverkehr mit dem Ausland. Wie wir bereits an früherer Stelle ausgeführt haben, wurde das Verzinsungsverbot für ausländische Gelder aufgehoben; auch die Bestimmungen über den Kapitalexport erfuhren eine Liberalisierung. Die bewilligungspflichtigen Kapitalexporte aus der Schweiz betrugen 1980 CHF 23.3 Mrd. Sie lagen damit um 13 Prozent unter dem Rekordergebnis des Vorjahres. Gesunken sind die Geldaufnahmen ausländischer Schuldner in Form von Notes (Schuldverschreibungen) und Finanzkrediten. Dagegen haben sich die Anleiheemissionen um fünf Prozent und die Exportkredite um 34 Prozent erhöht. Bemerkenswert ist, dass sich die Entwicklungsländer 1980 auf dem schweizerischen Markt um 19 Prozent mehr Kapital beschaffen konnten als im Jahr zuvor.

Aussenpolitische Massnahmen zur Stärkung des Aussenwirtschaft - Mesures de politique étrangère pour renforcer l'économie extérieure

MIGRIERT Für die rohstoffarme Schweiz hat der Abschluss von internationalen Rohstoffabkommen nicht nur eine entwicklungs-, sondern auch eine versorgungspolitische Bedeutung. Ende Juni nahmen in Genf 101 Regierungen das Statut für einen internationalen Rohstoff-Fonds unter Ratifikationsvorbehalt an. Der Fonds gilt als Schlüsselelement für die Verwirklichung des Integrierten Rohstoff-Programms der UNCTAD. Er soll erstens dazu dienen, den Abschluss und das Funktionieren von internationalen Rohstoffabkommen zu erleichtern, indem er finanzielle Beiträge an Ausgleichslager gewährt; zweitens hat er entwicklungspolitische Aufgaben wahrzunehmen wie Produktivitätsverbesserungen in der Rohstoffwirtschaft und Förderung der vertikalen Integration. Die Finanzierung des Fonds liegt in erster Linie bei den westlichen Industriestaaten. Die Schweiz kündigte an, dass sie sich voraussichtlich mit ungefähr USD 10 Mio. am Fonds beteiligen wird.

Für die rohstoffarme Schweiz hat der Abschluss von internationalen Rohstoffabkommen nicht nur eine entwicklungs-, sondern auch eine versorgungspolitische Bedeutung

MIGRIERT Seit September 1980 besteht im Prinzip wieder der freie Kapitalverkehr mit dem Ausland. Wie wir bereits an früherer Stelle ausgeführt haben, wurde das Verzinsungsverbot für ausländische Gelder aufgehoben; auch die Bestimmungen über den Kapitalexport erfuhren eine Liberalisierung. Die bewilligungspflichtigen Kapitalexporte aus der Schweiz betrugen 1980 CHF 23.3 Mrd.. Sie lagen damit um 13% unter dem Rekordergebnis des Vorjahres. Gesunken sind die Geldaufnahmen ausländischer Schuldner in Form von Notes (Schuldverschreibungen) und Finanzkrediten. Dagegen haben sich die Anleiheemissionen um 5% und die Exportkredite um 34% erhöht. Bemerkenswert ist, dass sich die Entwicklungsländer 1980 auf dem schweizerischen Markt um 19% mehr Kapital beschaffen konnten als im Jahr zuvor.

Seit September 1980 besteht im Prinzip wieder der freie Kapitalverkehr mit dem Ausland

MIGRIERT Der Ministerrat der OECD, die 1980 auf eine zwanzigjährige Tätigkeit zurückblickte, verabschiedete eine Handelserklärung, welche über das bisherige Stillhalteabkommen (Trade Pledge) hinausgeht. Die neugeschaffenen Überwachungs- und Konsultationsmechanismen sollen die handelspolitische Zusammenarbeit aller Mitgliedstaaten fördern und der in letzter Zeit vermehrt in Erscheinung tretenden bilateralen Lenkung der Handelsströme zwischen den grössten Wirtschaftspartnern entgegenwirken. Dies liegt namentlich im Interesse der kleineren Staaten.

Neugeschaffene Überwachungs- und Konsultationsmechanismen in der OECD sollen die handelspolitische Zusammenarbeit aller Mitgliedstaaten fördern

MIGRIERT Die entwicklungspolitischen Aspekte der Direktinvestitionen in der Dritten Welt sind weiterhin umstritten. Nach der Ansicht derjenigen, welche in den Direktinvestitionen ein Mittel für den dringend nötigen Technologietransfer in die Entwicklungsländer sehen, leisten die multinationalen Unternehmungen mit ihren Betrieben in der Dritten Welt einen nicht zu unterschätzenden Beitrag an eine Entwicklungszusammenarbeit auf der Basis der Gleichberechtigung. Die Kritiker der Tätigkeit der «Multis» in der Dritten Welt jedoch beurteilen deren Einfluss auf das Wohlergehen der dortigen Bevölkerung als überwiegend negativ. Die langfristigen Rückwirkungen der angefochtenen Investitionen auf den Industriestandort Schweiz sind ebenfalls nicht geklärt. Einerseits wächst durch die Erhöhung des Bruttosozialproduktes der Entwicklungsländer deren Nachfrage nach Produkten aus den Industriestaaten. Andererseits gehen in der Schweiz Arbeitsplätze verloren, wenn die Schweizer Unternehmen ihre Produktion aus Kostengründen in Niedriglohnländer verlegen.

Die entwicklungspolitischen Aspekte der Direktinvestitionen in der Dritten Welt sind weiterhin umstritten

Das Parlament der Europäischen Gemeinschaften befasste sich mit einer mehrere Jahre zurückliegenden Kollision zwischen schweizerischem Strafrecht und EG-internem Wettbewerbsrecht. 1973 hatte ein ausländischer Angestellter der Firma Hoffmann-La Roche, Stanley Adams, den EG Informationen übermittelt, die 1976 zur Verurteilung des schweizerischen Chemie-Konzerns wegen Verstosses gegen die Kartellvorschriften der EG führten; das Urteil wurde 1979 vom Gerichtshof der EG bestätigt. Die Schweiz sprach Adams aufgrund der Artikel 273 und 162 des Strafgesetzbuches der Wirtschaftsspionage und des Verrates von Geschäftsgeheimnissen für schuldig. Das Europäische Parlament fasste 1980 eine Resolution, welche die EG-Kommission aufforderte, der Schweiz nahezulegen, den «Fall Adams» wieder aufzurollen und zu garantieren, dass Personen, die Verletzungen des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und den EG bekanntgeben, nicht gerichtlich verfolgt werden. Der Schweiz wurden daraufhin einige Rechtsfragen über die Auslegung von wettbewerbs- und strafrechtlichen Grundsätzen vorgelegt, die sich zwar inhaltlich von den Vorgängen um den «Fall Adams» ableiteten, formal aber nicht damit verknüpft waren; die EG-Kommission und die Schweiz waren sich einig, dass die Affäre nicht wieder aufgerollt werden sollte. Im Gemischten Ausschuss Schweiz-EG sicherte die Schweiz zu, sie werde alles im Rahmen ihrer Rechtsordnung Mögliche tun, um die Entstehung eines neuen «Fall Adams» zu verhindern. In einer Antwort auf eine Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion äusserte der Bundesrat seine Ansicht, dass das Freihandelsabkommen mit den EG das schweizerische Strafrecht nicht betreffe. Art. 273 des Strafgesetzbuches lasse jedoch einen Ermessensspielraum offen, in welchem man das Freihandelsabkommen berücksichtigen könne. Einen Vertrag mit den EG über Rechtshilfe hielt der Bundesrat für unnötig, da es bereits das Verfahren im Gemischten Ausschuss gebe. Von sozialdemokratischer Seite wurde verlangt, Adams sollte in der Schweiz freigesprochen werden; da das Freihandelsabkommen vorsehe, dass die Vertragsparteien alles unterlassen sollen, was die Vertragserfüllung behindern könnte, dürfe man nicht Informanten bestrafen.

Im Handel mit Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten zwischen der Schweiz und den EG waren in den letzten Jahren Probleme aufgetreten. Diese konnten 1980 mit dem Abschluss der Agrarverhandlungen aus dem Weg geräumt werden. Bei einigen Produkten der Nahrungsmittelindustrie erhielt die Schweiz das Recht zur vollen Anwendung der Einfuhrzölle, welche die Preise der in den importierten Konkurrenzprodukten verarbeiteten Rohstoffe auf das schweizerische Niveau anheben. Dieses Entgegenkommen der EG ermöglicht die konsequente Verwirklichung des Agrarpreisausgleichs im Sinne des Gesetzes über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten, welches der Souverän 1975 angenommen hatte. Als Gegenleistung gewährt die Schweiz Zollsenkungen bei einigen Importen.

Die Erweiterung der EG nach Süden stellt einen weiteren Schritt auf dem Weg zur europäischen Integration dar. 1980 wurde die Aufnahme Griechenlands in die EG beschlossen. Im Rahmen des Freihandelsabkommens der Schweiz mit den EG läuft der Handelsverkehr mit Industrieprodukten zwischen Griechenland und der Schweiz seit dem ersten Januar 1981 zollfrei ab; ausgenommen sind jene Erzeugnisse, für welche bis Ende 1985 eine Übergangsregelung gilt.
Gegenüber einem Postulat (Po. 79.342) Barchi (fdp, TI), das die Prüfung der Frage verlangte, ob Schweizer Beobachter zum neuerdings gewählten Europäischen Parlament entsandt werden könnten, nahm der Bundesrat eine ablehnende Haltung ein; unter anderem begründete er dies damit, dass die Arbeit des Europäischen Parlaments bereits durch die Schweizer Mission bei den EG verfolgt werde. Der Nationalrat sprach sich daraufhin gegen die Überweisung des Postulates aus.

Auch die EFTA feierte ihr zwanzigjähriges Bestehen.
An der Jubiläumstagung in Schweden und an der Genfer Ministerkonferenz setzte sich Bundesrat Honegger für eine auf Geldwertstabilität bedachte und an marktwirtschaftlichen Grundsätzen orientierte Wirtschaftspolitik ein. Gewerkschaftliche Kreise in der EFTA, namentlich aus Skandinavien, befürworteten jedoch eine konzertierte Beschäftigungspolitik. In bezug auf das Verhältnis der EFTA zu den EG wandte sich Honegger gegen neue institutionelle Bindungen; ein freiwillig koordiniertes Vorgehen seitens der EFTA-Länder sei vorzuziehen. Schweden und Norwegen scheinen jedoch geneigt zu sein, der Zusammenarbeit von EG und EFTA einen «politischeren» Rahmen zu geben.

Aussenwirtschaftspolitik

Bien qu'elle ait été conçue, à l'origine, comme une mesure d'économie d'énergie, l'adoption de l'heure d'été a surtout été préconisée en raison d'une meilleure adaptation, dans le domaine des transports notamment, aux horaires d'été des pays avoisinants du Sud et de: l'Ouest. Contre la loi qui aurait permis au Conseil fédéral d'imposer l'heure d'été, les agriculteurs avaient lancé, l'an dernier, un référendum, car ils craignaient que ce changement d'heure soit néfaste à l'accomplissement des travaux agricoles ainsi qu'au rythme de vie. Se sont prononcés contre ce projet de loi (alors que de nombreux milieux ne l'avaient pas pris trop au sérieux), l'UDC, le Parti évangélique, l'extréme droite et l'Union suisse des paysans, ainsi que quelques sections cantonales du Parti radical et du PDC. Le vote populaire révéla une faible majorité de non. Conformément aux pronostics, les cantons ayant des relations étroites avec l'étranger ont approuvé cette loi.


Votation du 28 mai 1977

Participation: 49.01%
Oui: 886'376 (47.9%)
Non: 963'862 (52.1%)

Consignes de vote:
- Oui: PDC, PLR, Adl, PLS, PST
- Non: PEV, MRS, DS, UDC
- Liberté de vote: POCH, PSS

Projet de «loi réglementant l'heure en Suisse» 1977 (MCF 77.041)
Dossier: Zeitumstellung

Diese scharfe Kritik bezog sich unter anderem auch auf das bundesrätliche Lavieren in der Frage des Beitritts der Schweiz zu den Vereinten Nationen. Nachdem bereits 1969 und 1971 zu diesem Thema rapportiert worden war, unterbreitete nun der Bundesrat dem Parlament einen dritten Bericht über das Verhältnis der Schweiz zur UNO (BRG 77.049). Gestützt auf die Empfehlungen der Konsultativkommission, die ihre Arbeiten 1976 abgeschlossen hatte, tat er seine Überzeugung kund, dass unsere Mitgliedschaft in der Weltorganisation eine notwendige Ergänzung zur bisherigen Aussenpolitik darstellen und dem wohlverstandenen Interesse des Landes dienen würde. Im Ausland schwinde das Verständnis für den Sonderfall Schweiz, und wenn wir unsere wirtschaftliche und politische Stellung in der Welt bewahren wollten, so sei ein weiteres Fernbleiben von diesem nunmehr universalen Forum nicht mehr länger verantwortbar. Diese deutlich formulierte Einsicht in die internationale Notwendigkeit verband der Bundesrat allerdings mit einer um nichts weniger ausdrücklichen Rücksicht auf die isolationistische Volksmeinung, welche einem UNO-Beitritt noch negativ gesonnen scheint, weshalb sich denn die Exekutive vorbehielt, den geeigneten Zeitpunkt für das Abstimmungsprozedere erst später zu bestimmen. Vorerst sollten nun Einstellungen und Beweggründe der Stimmbürger anhand einer wissenschaftlichen Meinungsumfrage getestet und die Wissenslücken mit Hilfe einer populär gehaltenen, sachlich orientierenden Broschüre geschlossen werden.

Wie isolationistisch die öffentliche Meinung in der Schweiz auch immer sein mag, die veröffentlichte Meinung jedenfalls begrüsste bis auf wenige konservative Stimmen den Grundsatzentscheid des Bundesrates, den Beitritt unseres Landes zu den Vereinten Nationen anzustreben.
Die meisten Blätter kritisierten indessen die landesväterliche Mutlosigkeit, die weder emotionelle Vorurteile gegen die UNO noch grundsätzliche Gegnerschaft abbauen helfe. Eine Volksabstimmung sei immer noch die beste Form der Meinungsumfrage, und erst in ihrem Vorfeld könnten Aufklärung und Willensbildung tatkräftig gefördert werden. Es gehe auch nicht darum, durch die Verhinderung eines negativen Volksverdikts aussenpolitisch das Gesicht zu wahren, da die Schweiz ein solches kaum mehr zu verlieren habe. Die Volkskammer nahm als Erstrat in zustimmendem Sinne Kenntnis vom dritten UNO-Bericht, verband diese Billigung aber mit der unmissverständlichen Bitte, der Bundesrat möge den Souverän «im nächstmöglichen geeigneten Zeitpunkt» über die Beitrittsfrage befinden lassen. Damit einigte sich der Nationalrat auf eine Kompromissformel, die die Regierung zur beschleunigten Behandlung des Geschäfts ermuntern sollte, ohne sie jedoch vorschnell unter massiven Druck zu setzen.

Die Räte genehmigten ein Zusatzdarlehen an die Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI) (BRG 77.016), um die Vollendung des Sitzgebäudes der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf zu finanzieren.
Der Austritt der USA aus der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wird wohl den Abzug einer ganzen Anzahl von Beamten aus Genf zur Folge haben.
Die Befürchtungen, Wien könnte mit der neuen UNO-City der Rhonestadt die Rolle als internationales Zentrum streitig machen, haben sich indes weitgehend gelegt. Siehe diesbezüglich die einfache Anfrage (A 76.861) von Waldvogel (fdp, SH).

Nachdem es interessierten Kreisen trotz eines massiven Lobbyismus nicht gelungen war, den Beitritt der Schweiz zum Atomsperrvertrag im Parlament zu Fall zu bringen, versuchten der Verein Schweizerischer Maschinen-Industrieller und der Vorort des Schweizerischen Handels- und Industrievereins auf das bundesrätliche Ratifikationsverfahren Einfluss zu nehmen, was die Hinterlegung der Urkunden verzögerte. Siehe dazu auch die einfache Anfrage Renschler (sp, ZH).
Man einigte sich schliesslich auf drei Interpretationsvorbehalte zum fraglichen Abkommen, und der Bundesrat gab anlässlich der Ratifikation eine Erklärung ab, wonach Forschung, Produktion und Nutzung der friedlichen Kernenergie von den Verboten des Atomsperrvertrages nicht erfasst, keine neuen Materialien ohne Zustimmung der Schweiz unter den Vertrag subsumiert und Schweizer Industriefirmen gegenüber der ausländischen Konkurrenz nicht diskriminiert werden dürfen.
Wenig später gab die Regierung jedoch ihren Beschluss bekannt, dem sog. Londoner Klub beizutreten, jener informellen und spekulationsumwitterten Vereinigung Nukleargüter exportierender Staaten, die sich einer besonderen Verantwortung hinsichtlich der Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen bewusst fühlen. Die Mitglieder dieses Klubs erklären sich auf Zusehen hin bereit, für die Ein- und Ausfuhr nuklearer Materialien, Ausrüstungen und Technologien Kontrollbestimmungen anzuwenden, die noch restriktiver sind als die im Atomsperrvertrag enthaltenen Abmachungen. Die Beitrittsfrage verschärfte die Kontroverse zwischen Handelskreisen und Industriebranchen auf der einen Seite, die ihre Exportinteressen auf nukleartechnologischem Gebiet gefährdet glaubten, und Kraftwerkindustrie sowie EPD auf der anderen Seite, die innerhalb des Londoner Atomklubs die schweizerischen Versorgungsinteressen besser aufgehoben sahen und die Chance einer internationalen Mitsprache wahrzunehmen wünschten. Da es sich bei den Londoner Richtlinien nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt, muss der Beitritt vom Parlament nicht bestätigt werden. Zum Beitritt in den Londoner Klub siehe die einfache Anfrage (A 77.682) von Nationalrat Eisenring (cvp, ZH).

Dritter Bundesratsbericht über das Verhältnis der Schweiz zur UNO

A la suite de la crise de l'énergie de 1973, plusieurs pays d'Europe occidentale ont introduit l'heure d'été comme mesure d'économie. C'est moins pour des raisons de politique énergétique – la baisse de consommation s'étant révélée minime chez nos voisins – qu'en vue d'une unification favorable au trafic international que le Conseil fédéral a soumis aux Chambres un projet de «loi réglementant l'heure en Suisse», projet qui lui donne notamment la compétence d'introduire l'heure d'été. Les deux Conseils ont approuvé cette loi sans enthousiasme, l'opposition faisant alors valoir que l'heure d'été perturbe le rythme de travail dans l'agriculture. L'Union suisse des paysans renonça cependant à lancer un référendum. Pourtant, un groupe de jeunes paysans zurichois le fit et récolta les signatures nécessaires (référendum déposé le 25.7.77 avec 82'870 signatures valables).

Projet de «loi réglementant l'heure en Suisse» 1977 (MCF 77.041)
Dossier: Zeitumstellung

C'est dans les relations entre la Suisse et les Nations Unies que s'est manifesté le plus nettement le dilemme d'une politique étrangère qui désire tenir compte des réalités internationales sans, toutefois, remettre profondément en question les fondements de l'identité nationale. L'universalité des Nations Unies et sa politisation par des pays en voie de développement qui prennent conscience de leur valeur ont à nouveau fait craindre aux quelques pays non membres d'être isolés sur la scène internationale. La commission consultative, instituée en 1973 – également mentionné en 1974 –, a terminé ses travaux en concluant que l'adhésion de la Suisse à l'ONU lui apporterait plus d'avantages que d'inconvénients et qu'elle serait compatible avec notre neutralité. Elle a remis au Conseil fédéral, sans le modifier, le rapport que celui-ci lui avait renvoyé en 1975, mais elle l'a complété par deux documents de minorité. L'un formule plus nettement certaines réserves concernant la neutralité politique, tandis que l'autre accentue encore, dans une perspective de politique globale, la nécessité d'une adhésion de la Suisse à l'ONU. Ce pas à faire, indiqué en politique étrangère, serait-il également opportun en politique intérieure? On peut vraiment en douter lorsqu'on considère la force des courants isolationnistes dans l'opinion publique.

A nouveau, nos autorités ont encouru les reproches du Comité des sanctions des Nations Unies, la Suisse servant de plaque tournante au commerce rhodésien, ce qui permet à l'administration Smith de contourner l'embargo mis en place par l'ONU.
Selon certaines opinions critiques, il est contestable que les relations économiques intenses que la Suisse entretient avec les Etats de l'apartheid – elle vient, par habitant, en tête des investisseurs en Afrique du Sud – soient également rentables à long terme. La sauvegarde des intérêts actuels de l'économie suisse, sans obérer les intérêts futurs de notre pays, apparaît comme une entreprise délicate.

L'Assemblée générale de l'ONU a décidé que, dans les cinq prochaines années, 250 fonctionnaires des organisations internationales de Genève seront transférés à Vienne, dans la cité des Nations Unies récemment construite. Pour l'instant, aucun organisme important n'est touché par cette décision et, en particulier, l'importante commission économique des Nations Unies pour l'Europe reste à Genève. Le Conseil fédéral s'est efforcé de sauvegarder le rôle international de cette ville, sans pouvoir toutefois s'engager financièrement, n'ayant pu garantir le maintien de sa subvention annuelle de CHF cinq millions pour couvrir une partie des frais généraux, supprimée dans le budget 1976 déjà.

L'UNESCO a revu sa position à l'égard d'Israël et s'est efforcée de modérer sa politisation, qui avait suscité de vives réactions en Suisse et ailleurs.
C'est pourquoi le parlement a approuvé, avec le budget pour 1977, le paiement rétroactif de dix pourcent de la contribution suisse à l'UNESCO, part qui avait été retenue en 1975 en guise de protestation.
La requête du Département politique fédéral de verser cette part plus tôt avait rencontré l'opposition des commissions des finances.

Beziehungen zu internationalen Organisationen

La situation de l'agriculture suisse et de l'approvisionnement du pays dépend également du commerce agricole extérieur. A la fin de l'année précédente, les Chambres avaient approuvé une nouvelle loi qui permettait le prélèvement de taxes variables supplémentaires à l'importation de certains produits agricoles transformés, le produit de ces taxes servant ensuite de subvention à l'exportation. Par là, on rétablissait la capacité concurrentielle de l'industrie alimentaire nationale face aux fabricants de la CEE et de l'AELE, qui bénéficient de prix des matières premières agricoles bien moins élevés. Soutenue par la Fédération suisse des consommateurs, la maison zurichoise Denner SA lança un référendum contre cette loi. Ayant trouvé entre-temps l'appui de la Fédération romande des consommatrices et du Forum des consommatrices de la Suisse allemande et du canton du Tessin, le référendum fut déposé le neuf avril. La seule formation politique nationale qui se prononça en faveur de cette action fut l'Alliance des indépendants; le PSS, pris entre la défense du consommateur et la sauvegarde des places de travail de l'industrie alimentaire, laissa la liberté de vote à ses membres; dans une situation identique, l'USS délégua à ses fédérations le soin de se prononcer. Malgré ce manque de soutien, c'est une assez faible majorité du peuple qui approuva la loi le sept décembre.

Votation du 17.12.1975

Participation: 31.08%
Oui: 587'148 (52.02%) / Cantons: 18
Non: 541'489 (47.98%) / Cantons: 4

Mots d'ordre:
- Oui: PDC (1*), PEV, PLR, PLS, MRS, DS, UDC; eco, UPS, USP, USAM, FSE
- Non: AdI
- Liberté de vote: PSS (2*); USS, TravS
*Nombre de sections cantonales déviantes entre parenthèses

La nouvelle loi permet de prélever des taxes variables supplémentaires sur les importations de certains produits agricoles transformés

Unter den unilateralen aussenwirtschaftlichen Massnahmen ist neben der bereits genannten Erweiterung der Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer besonders ein neugeschaffenes Bundesgesetz über eine der EG- und EFTA-Praxis angepasste Zollregelung für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse anzuführen. Dieses gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, bei der Ein- und Ausfuhr gewisser industrieller Produkte mittels flexibler Importabgaben bzw. Exporterstattungen die Differenz auszugleichen, die zwischen den Inland- und den Weltmarktpreisen der für die Herstellung verwendeten agrarischen Rohstoffe besteht. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen neutralisiert werden, welche auf fremden agrarpolitischen Massnahmen gründen und die Konkurrenzfähigkeit der einheimischen Nahrungsmittelindustrie beeinträchtigen. Nachdem in beiden Kammern Nichteintretensanträge aus SP- und Landesringkreisen abgelehnt worden waren, stimmten die Räte mit deutlichen Mehrheiten der Vorlage zu. Die Denner AG beschloss jedoch das Referendum zu ergreifen und fand beim schweizerischen Konsumentenbund Unterstützung. Dieser hatte sich bereits in der Vernehmlassung gegen das Gesetz ausgesprochen.

Referendum gegen neugeschaffenes Bundesgesetz über eine angepasste Zollregelung für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse

C'est à Genève précisément que, peu avant son départ au Caire, M. Graber a rencontré le secrétaire général de l'Organisation des Nations Unies, Kurt Waldheim. Ce dernier a déclaré ne remettre à son hôte aucun message relatif aux affaires du Proche-Orient, bien que celles-ci aient été au centre de leur entretien. Officiellement, il ne semble pas que les hommes aient soulevé le problème de l'entrée de la Suisse à l'ONU. En une autre occasion, le chef du DPF a pourtant dit sa préoccupation en ce qui concerne la position de plus en plus délicate de notre pays face à l'institution mondiale. Celle-ci ne peut-elle pas déjà se prévaloir d'une universalité bientôt totale ? Avec la Suisse, seuls la Corée et le Vietnam, pays partagés, et quelques Etats minuscules, n'en sont pas encore membres à part entière. Une votation populaire sur l'adhésion helvétique ne saurait avoir lieu avant 1975, a précisé M. Graber aux yeux de qui il convient de traiter en priorité l'initiative sur le référendum en matière de traités internationaux. C'est que le besoin se fait sentir d'une information plus poussée des citoyens sur l'ONU, raison pour laquelle la motion Tanner (ind., ZH) invitant le Conseil fédéral à entreprendre des démarches en vue de l'adhésion, n'a été adoptée qu'à titre de postulat par le Conseil national. Le même motif, joint à une attitude de prudence, explique la nomination, prévue en 1972 par le gouvernement, d'une Commission consultative chargée de l'étude de «toutes les formes» de relations pouvant lier la Suisse aux Nations Unies. Composé d'une cinquantaine de Membres représentant les principaux milieux, tendances et régions du pays, le nouvel organe a tenu sa séance constitutive en octobre, sous la présidence d'E. Zellweger, ancien parlementaire, ancien ministre de Suisse et ancien haut fonctionnaire de l'ONU, partisan notoire de l'adhésion. L'année écoulée a encore vu la création, d'inspiration privée, d'un Comité d'action Suisse-ONU qui se propose de mener campagne en faveur de notre entrée au Palais de Manhattan, objectif également poursuivi par l'Association suisse pour les Nations Unies, laquelle s'est donné un nouveau président en la personne du professeur L. Wildhaber.

Motion (11480) invitant le Conseil fédéral à entreprendre des démarches en vue de l'adhésion

Autre point de concertation dont le but est de servir la paix dans le monde, l'Organisation des Nations Unies. En 1969, l'Assemblée fédérale avait décidé la présentation périodique, par le gouvernement, d'un rapport sur les relations de la Suisse avec la grande institution. Le premier de ces documents a été publié en 1971. Il décrit l'oeuvre et l'évolution de l'Organisation de 1969 à 1971, l'importance et la complexité des tâches mondiales qu'elle dirige ainsi que la multiplicité des liens qui unissent déjà notre pays à ses institutions spécialisées. L'entrée de la Chine populaire au palais de Manhattan a fait de 1971 une année capitale pour l'Organisation, en passe de devenir véritablement et prochainement universelle. Le Conseil fédéral saisit l'occasion pour signaler le danger d'isolement qui menace le pays. A la longue, l'absence de la Suisse serait même mal comprise de l'opinion mondiale qui voit par ailleurs notre pays collaborer si activement aux institutions techniques de l'Organisation. Il devient ainsi nécessaire, selon le Conseil fédéral, de clarifier cette situation ambigue. A cette fin, notre exécutif a déclaré son intention de créer, comme en 1918 et 1945, une commission consultative ad hoc ayant mandat d'étudier le problème de l'adhésion. Toutefois la décision finale ne devrait intervenir qu'une fois résolu le problème prioritaire de nos rapports avec la future Europe des Dix.

Beziehungen zu internationalen Organisationen