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  • Beziehungen zwischen Bund und Kantonen

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Nicht nur auf konzeptioneller, sondern auch auf institutioneller Ebene belebte die Europapolitik die Diskussion zwischen Bund und Kantonen. Der EWR hätte zwar die Verlagerung eines Teils der Gesetzgebungsautonomie von den Kantonen nach Brüssel gebracht, beim Vollzug der EWR-Normen wäre aber die bestehende Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen nicht geändert worden. Wie bereits das Parlament, meldeten nun auch die Kantone Anspruch auf eine grössere Einflussnahme auf die Aussenpolitik des Bundesrats an. Insbesondere die Grenzkantone, welche schon heute mit ihren Nachbarregionen grenzüberschreitende Zusammenarbeit pflegen, verlangten mehr als blosse Konsultationsrechte in Fragen der europäischen Integrationspolitik. Die von einer Arbeitsgruppe der Kantonsregierungen vorgebrachte Idee, wonach der Bundesrat bei den Verhandlungen über die Anwendung und Weiterent wicklung des EWR-Rechts soweit sie kantonales Recht betreffen, an die Stellungnahme einer Mehrheit der Kantone gebunden sein sollte, konnte sich freilich nicht durchsetzen. In der EWR-Debatte beschloss das Parlament immerhin, dass der Bundesrat bei derartigen Verhandlungen nicht nur die Interessen der Kantone, sondern auch deren Kompetenzen hätte schützen müssen. Das Scheitern des EWR-Vertrags verstärkte in den Grenzregionen – namentlich in Genf, im Jurabogen und in Basel – die Überzeugung, dass der grenzüberschreitenden regionalen Zusammenarbeit in Zukunft grösseres Gewicht zukommen muss. Um sich über die Entstehung zukünftiger europäischer Grossregionen ein besseres Bild machen zu können, gab der Ständerat mit einem Postulat beim Bundesrat einen entsprechenden Bericht in Auftrag.

belebte die Europapolitik die Diskussion zwischen Bund und Kantonen Kantone Anspruch auf eine grössere Einflussnahme auf die Aussenpolitik des Bundesrats

Der Bundesrat konkretisierte seine Ankündigung, im Jurakonflikt vermehrt vermittelnd auftreten zu wollen. Er ernannte eine Konsultativkommission, welcher er die Aufgabe übertrug, die zwischen den Kantonen Jura und Bern hängigen Probleme zu prüfen und Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Dem vom ehemaligen Zürcher Stadtpräsidenten Widmer (Idu) präsidierten Organ gehören die ehemaligen Regierungsräte Bonnard (lp, VD), Blanc (svp, VD), Fontanet (cvp, GE) und Comby (fdp, VS) an. Die beiden ersteren waren vom Kanton Bern, die beiden letzteren vom Kanton Jura vorgeschlagen worden. Von allen wurde diese Kommission freilich nicht akzeptiert. Die probernische Jugendorganisation Sanglier lehnte zuerst ein Treffen mit ihr ab; ihr Vertreter im bernischen Grossen Rat, der Freisinnige Houriet, forderte die Regierung später erfolglos auf, die Zusammenarbeit mit der Kommission abzubrechen. Das Rassemblement jurassien (RJ), der Bélier und die separatistischen Organisationen des Berner Juras machten die Inkraftsetzung des Gesetzes zur Initiative "Unir" zur Vorbedingung für ein Treffen mit der Konsultativkommission.

Ernennung der Konsultativkommission Widmer (1992)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Mit der Diskussion der Maastrichter Verträge der Europäischen Gemeinschaft ist in Europa ein Begriff aktualisiert worden, der in der Schweiz schon lange als eine der wichtigsten Staatsmaximen gilt, die Subsidiarität. Gemeint ist damit, dass die staatlichen Aufgaben an die jeweils unterste Ebene zugeteilt werden sollen, welche diese Aufgaben erfüllen kann und will. Im Rahmen der Debatte über die Legislaturplanung des Bundesrates wurde von der vorberatenden Kommission des Ständerats die Meinung geäussert, dass diesem Prinzip in der Schweiz in den letzten Jahren zu wenig Beachtung geschenkt worden ist. Sie reichte deshalb eine Richtlinienmotion ein, welche vom Bundesrat verlangte, ein klares Konzept auszuarbeiten, wie in Zukunft die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen aussehen soll und welche Auswirkungen ein Beitritt zum EWR auf diese Rollenverteilung haben wird. Zusätzlich sollte das Konzept aber auch eine Aufgabenabgrenzung zwischen Staat und Privaten vornehmen und aufzeigen, welche staatlichen Aktivitäten an Private übertragen werden könnten. Nachdem der Bunderat dargelegt hatte, dass sich die Regierung gerade im Zusammenhang mit dem EWR und einem zukünftigen EG-Beitritt bereits mit diesen Fragen auseinandersetzt, waren die Motionäre mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden.

Postulat bezüglich Föderaler Aufgabenteilung und Auswirkungen eines potentiellen EG-Beitritts

Bei der Regelung des Datenschutzes im Bereich der Bundesstrafrechtspflege und des Datenaustausches mit den Kantonen und dem Ausland übernahm der Nationalrat die meisten Beschlüsse des Ständerates aus dem Vorjahr. Die Sozialdemokraten kämpften dabei zusammen mit den Grünen vergeblich gegen die rechtlichen Anderungen im Bereich des Datenaustausches und die Schaffung von Gesetzesgrundlagen für das computerisierte Fahndungssystem RIPOL. Immerhin wurde auf Antrag von Leuenberger (sp, ZH) ein zusätzlicher Persönlichkeitsschutz eingebaut. Betroffene Personen sollen – nach Abschluss der Ermittlungen – nicht nur dann informiert werden, wenn es zu einer formellen richterlichen Voruntersuchung kommt, sondern in der Regel auch dann, wenn die vorangehende polizeiliche Fahndung ohne Eröffnung einer Voruntersuchung eingestellt wird.

Bundesgesetz über den Datenschutz (BRG 88.032)

Die Bestimmungen des neuen Datenschutzgesetzes werden sowohl für den Bund als auch für Private gelten, hingegen aus Gründen der kantonalen Autonomie der Verwaltungsorganisation nicht für die Kantone und Gemeinden. Eine Motion Salvioni (fdp, TI) für die Schaffung einer Verfassungsgrundlage, welche es dem Bund erlauben würde, allgemein gültige Datenschutzregeln aufzustellen, lehnte der Nationalrat auf Antrag des Bundesrates ab. Der Vorsteher des EJPD gab dabei zu bedenken, dass vom neuen Bundesgesetz eine Nachahmungs- und Harmonisierungswirkung auf die Kantone erwartet werde und deshalb eine Verfassungs- und anschliessende Gesetzesrevision nur zu Verzögerungen führen würde. Eine Kommissionsmotion für die Erarbeitung von Datenschutzregeln für den Telekommunikationsbereich wurde hingegen überwiesen (Mo. 91.032).

Datenschutzgesetz Kantone und Gemeinden

Die noch bestehenden Differenzen beim zweiten Massnahmenpaket zur Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen konnten im Berichtsjahr ausgeräumt werden. Beim Wasserbaugesetz beharrte der Ständerat auf seinem Entscheid, dass bei Hochwasserschutzbauten auch die finanzstarken Kantone subventionsberechtigt sein sollen, worauf der Nationalrat nachgab.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

De façon générale, le programme a été bien reçu par les différents partis politiques et groupes d'intérêt. La conférence des directeurs cantonaux de l'énergie l'a approuvé dans ses grandes lignes et s'est engagée à faire participer activement les cantons; elle a décidé de créer deux groupes de travail, l'un chargé de préparer la future loi sur l'énergie et l'autre de formuler des propositions pour la mise en oeuvre des recommandations tarifaires de la Confédération. Bien que favorables au programme, les socialistes et les écologistes lui reprochèrent de rester trop dépendant du nucléaire et se sont montrés moins optimistes que le chef du DFTCE sur la possibilité de réaliser les objectifs fixés. Certaines organisations écologistes ont proposé de compléter le programme par un nouvel arrêté fédéral, prévoyant la création d'un fonds «Energie», financé par une hausse de 15% du prix du courant et destiné à promouvoir la politique énergétique.

Cadre du programme Energie 2000 et rapports annuels
Dossier: Energie 2000
Dossier: Energieperspektiven des Bundes

Die wachsende Integration Westeuropas und die Entwicklungen in Osteuropa führten allgemein zu einem grösseren Interesse an föderalistischen Ordnungsprinzipien. Dass die Schweiz mit ihrer reichen Erfahrung an praktiziertem Föderalismus einen Beitrag zu dieser Diskussion leisten könnte, ist evident. Dieser Meinung wird auch vom Parlament geteilt: der Nationalrat überwies ein von der Mehrheit der Abgeordneten unterzeichnetes Postulat Ott (sp, BL), welches die Errichtung einer internationalen Forschungsstelle für den Föderalismus durch den Bund anregt.

Postulat Ott: Stelle zur Erforschung des Föderalismus (Po. 90.609)

Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession als Zweitrat mit dem zweiten Massnahmenpaket zur Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen. Nach dem früheren Beschluss, dessen wichtigsten Teil, die Revision des Hochschulförderungsgesetzes, separat zu behandeln, beschränkte sich die ursprünglich als Wiederbelebung des Föderalismus konzipierte Vorlage auf einige administrative Vereinfachungen.
Die sechs Erlasse waren denn auch nur in einigen Details umstritten. Eine wesentliche Differenz zum Ständerat ergab sich einzig bei der Neufassung des Wasserbaugesetzes, wo sich die Volkskammer der bundesrätlichen Version anschloss, wonach an finanzstarke Kantone keine Bundesbeiträge mehr ausgerichtet werden sollen. Kleinere Abweichungen zu den Beschlüssen des Ständerats schuf die Volkskammer zudem bei den Bundesgesetzen über die Invalidenversicherung und über die Fischerei.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

Bei der Beratung der Reorganisation der Invalidenversicherung im Rahmen des zweiten Paketes der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen schloss sich die Mehrheit des Nationalrates der Argumentation von Bundes- und Ständerat an und lehnte den Antrag der Minderheit für die Schaffung regionaler anstatt kantonaler IV-Stellen sowie einer eigenen IV-Stelle für das Bundespersonal ab.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

A la suite de l'acception, par la Landsgemeinde nidwaldienne, des trois initiatives – finalement déclarées recevables par le tribunal constitutionnel cantonal – accordant un droit de participation à l'assemblée populaire dans l'octroi de concessions pour le stockage des déchets radioactifs, la CEDRA a décidé de faire recours auprès du Tribunal fédéral et du tribunal constitutionnel cantonal afin de clarifier la répartition des compétences relatives à l'entreposage des déchets radioactifs en Suisse (L'exploitation d'installations atomiques se trouvant dans des galeries ou cavernes sera soumise à un devoir de concession; la compétence dans l'attribution des autorisations relatives à l'utilisation du sous-sol est du ressort de la Landsgemeinde. La votation eut lieu le 29 avril).

Initiatives nidwaldiennes quant au droit de participation dans l'octroi de concessions pour le stockage des déchets radioactifs (1990)
Dossier: Debatte um die Lagerung von Nuklearabfällen, 1976–2000

Das zum 2. Massnahmenpaket gehörende, aber auf Wunsch der Kantone beschleunigt behandelte Bundesgesetz über die Genehmigung kantonaler Gesetze durch den Bund fand im Berichtsjahr auch die Zustimmung des Nationalrats, der die im Vorjahr vom Ständerat vorgenommenen Detailkorrekturen übernahm.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

Der Ständerat behandelte als Erstrat die – nach dem Vorziehen des oben erwähnten Beschlusses und der Separatbehandlung des Hochschulförderungsgesetzes – verbleibenden sechs Erlasse des zweiten Massnahmenpakets zur Aufgabenneuverteilung. In diesem Paket bringt allerdings lediglich die Totalrevision des Fischereigesetzes eine echte Neuordnung der Kompetenz und Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Gliedstaaten. Die Beschlüsse über die Erstellung einer Schulwandkarte der Schweiz und über minime Anderungen der Strassen resp. der Militärgesetzgebung fanden in der vom Bundesrat beantragten Form Zustimmung. Der Beschluss über die Bildung von kantonalen Invalidenversicherungsstellen sowie derjenige über eine Totalrevision des Fischereigesetzes wurden mit einigen kleinen Anderungen ebenfalls gutgeheissen. Eine wesentliche Modifikation ergab sich hingegen bei der Neufassung des Wasserbaugesetzes (bisher Wasserpolizeigesetz genannt). Hier lehnte der Rat mit Stichentscheid des Präsidenten den Antrag des Bundesrates ab, den finanzstarken Kantonen in, Zukunft keine Beiträge an Wasserbauten auszurichten.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

Die Reorganisation der Invalidenversicherung (IV) bildet den Hauptinhalt des zweiten Paketes zur Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Entgegen einem Minderheitsantrag Onken (sp, TG), der den ursprünglichen Vorschlag einer vom Bundesrat eingesetzten Studienkommission wiederaufnahm und die Errichtung von regionalen IV-Stellen des Bundes anregte, gab der Ständerat in der Sommersesssion dem bundesrätlichen, d.h. kantonalen Modell den Vorzug, da es ihm bürgernaher und effizienter schien und vor allem den föderalistischen Sensibilitäten der Kantone Rechnung trägt.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

Die Landesregierung beantragte in diesem zweiten Paket zudem eine Revision des Bundesgesetzes über die Genehmigung kantonaler Erlasse durch den Bund. Dieses an sich unbestrittene Aufsichtsrecht des Bundes soll gestrafft und auf das absolut Notwendige beschränkt werden. Auf Wunsch der Kantone entschloss sich das Parlament zu einer beschleunigten Behandlung dieser Vorlage. Der Ständerat nahm daran einige Detailkorrekturen vor und stimmte ihr oppositionslos zu.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

Die vorberatende Kommission des Ständerats konnte bis Ende Jahr drei der sieben Gesetzesrevisionen des zweiten Massnahmenpakets abschliessend und in zustimmendem Sinn behandeln (Fischerei, Wasserbau und Schulwandkarten). Beim Wasserbaugesetz strich sie allerdings den vorgeschlagenen Verzicht auf die Ausrichtung von Bundesbeiträgen an finanzstarke Kantone.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

In Baselland stimmte der Souverän im Verhältnis von 3:2 einer 1985 eingereichten und von Regierung und Parlament unterstützten Volksinitiative zu, welche verlangte, dass sich die kantonalen Behörden für eine Aufwertung von einem Halb- zu einem Vollkanton einsetzen. Der mit 40% überraschend hohe Anteil der Neinstimmen erklärt sich damit, dass die Befürworter einer Wiedervereinigung mit Baselstadt die Initiative bekämpft hatten.

Volksinitiative Baselland 1988
Dossier: Basel als Vollkantone

Die mit dem ersten Paket gemachten Erfahrungen und die Kritiken anlässlich des Vernehmlassungsverfahrens führten dazu, dass das zweite Massnahmenpaket noch magerer ausfiel als das erste. Da der Bundesrat auf einige von der Expertenkommission vorgeschlagene Massnahmen verzichtet hatte (z.B. in den Bereichen Berufsbildung und Denkmalpflege) und er die Aufgabenentflechtung in den Bereichen Landwirtschaft, Gewässerschutz und Forstwirtschaft in die laufenden Revisionen der entsprechenden Gesetze integrierte, reduzierte sich die Anzahl der betroffenen Gebiete von ursprünglich 14 auf 7. Es handelt sich dabei um die Hochschulförderung, die Beschaffung von Schulwandkarten, die Invalidenversicherung, den Wasserbau, die Fischerei, den Strassenverkehr und die militärische Landesverteidigung. Die angestrebten Neuerungen beschränken sich weitgehend auf administrative und organisatorische Belange. Da der Bundesrat mit dem zweiten Paket keine finanzpolitischen Ziele mehr verfolgt, ergibt sich aus den vorgeschlagenen Massnahmen lediglich eine geringfügige Mehrbelastung der Kantone von CHF 8 Mio. Am meisten ins Gewicht fällt dabei mit CHF 3.5 Mio. der Verzicht auf die Ausrichtung von Bundesbeiträgen für Wasserbauten an finanzstarke Kantone.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

Der Bundesrat legte am 25. Mai das zweite Paket von Massnahmen zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen vor. Seiner Ansicht nach setzt dieses Paket den vorläufigen Schlusspunkt hinter die anfangs der siebziger Jahre gestarteten Bestrebungen für eine grundsätzliche Überprüfung und Neuordnung der föderalistischen Aufgabenteilung. In Erfüllung einer 1973 überwiesenen Motion Binder (cvp, AG) hatte das EJPD 1978 nach diversen Vorarbeiten eine Expertenkommission eingesetzt; gleichzeitig hatte der Bundesrat die Kantone zur Bildung eines ständigen Kontaktgremiums auf Regierungsebene eingeladen. Bei allen Bekenntnissen zum Föderalismus zeigte sich in der Folge, dass eine konsequente Entflechtung der Zuständigkeiten und der finanziellen Verantwortung auf grosse politische Hindernisse stiess. Zum einen protestierten die Kantone gegen die Absicht des Bundesrates, mit der Abtretung gewisser Aufgaben an die Kantone zugleich auch seinen Haushalt zu entlasten. Zum andern bestanden in der politischen Linken Zweifel am Willen und an der Fähigkeit der Kantone, die vom Bundesstaat abzutretenden Aufgaben im sozialen Bereich und im Bildungswesen vollumfänglich zu übernehmen. Dieses Misstrauen manifestierte sich namentlich in der Rückweisung der Kantonalisierung der Stipendien durch den Souverän. Das 1981 von der Regierung vorgelegte erste Massnahmenpaket wurde bis 1985 unter anderem mit verschiedenen Volksabstimmungen bereinigt verschiedenen Volksabstimmungen bereinigt und in den folgenden Jahren in Kraft gesetzt.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

Dans son message relatif au second train de mesures de répartition des tâches entre la Confédération et les cantons, le Conseil fédéral a prévu une réorganisation de la loi sur l'assurance-invalidité (AI). Elle doit permettre de simplifier la procédure et d'accroître la transparence de l'administration afin de les rendre plus accessibles au citoyen. Le Conseil fédéral envisage également la création d'offices cantonaux de l'AI qui prendraient en charge toutes les tâches assumées jusqu'à présent par les commissions, secrétariats et offices régionaux. Ceux-ci vont devoir fixer les prestations de l'AI et offrir une gamme complète de services.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

Die Frage der Aufwertung von Halbkantonen zu Kantonen wurde im Berichtsjahr erneut im Parlament behandelt. Nachdem 1979 und 1981 entsprechende Vorstösse an Bedenken über eine Gefährdung des Gleichgewichts zwischen deutsch- und französischsprachigen Kantonen gescheitert waren, hatte Ständerat Miville (sp, BS) 1983 eine neue parlamentarische Initiative eingereicht. Diese beschränkte sich auf eine Aufwertung von Baselstadt. Die kleine Kammer lehnte diesen Vorstoss mit 36:3 Stimmen deutlich ab, da es nicht angehe, einen einzelnen Halbkanton zu bevorzugen. Anzumerken ist, dass in Basel selbst in dieser Frage keine Einigkeit herrscht: Der Grosse Rat überwies gegen den Willen der Regierung einen Vorstoss, der die Streichung des Verfassungsartikels über die Wiedervereinigung mit Baselland verlangt. Erst dieser Verzicht würde es Basel erlauben, den Wunsch nach Anerkennung als Vollkanton überzeugend und ohne Vorbehalte vorzutragen.

Pa.Iv. 83.226: Basel-Stadt. Umwandlung in einen Vollkanton
Dossier: Basel als Vollkantone

Auf einer wesentlich weniger grundlegenden Ebene ist das zweite Paket von Massnahmen zur Neuverteilung von Aufgaben zwischen Bund und Kantonen anzusiedeln. Die 1986 in der Vernehmlassung manifestierte Opposition gegen die neue Lastenverteilung im Bereich der Invalidenversicherung (IV) war erfolgreich: Der Bundesrat beschloss, die Entflechtungsmassnahmen bei der IV auf Organisatorisches zu beschränken. Das Paket soll noch acht Gebiete umfassen, wobei das Hochschulförderungsgesetz den Schwerpunkt bilden wird. Ausgekoppelt und als eigene Vorlagen angekündigt wurden hingegen die Revisionen des Forst- und des Gewässerschutzgesetzes sowie der Rückzug des Bundes aus der Mitfinanzierung der Schulen für soziale Arbeit.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

Der Bundesrat nahm Kenntnis vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens über das zweite Paket von Massnahmen zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen. Zur Diskussion stand eine Reihe von Vorschlägen, mit denen die Abrundung von Zuständigkeiten im Rahmen grösserer Aufgabengebiete bezweckt und insbesondere ein Abbau unnötiger administrativer und finanzieller Verflechtungen anvisiert wird. Während die allgemeinen Ziele der zweiten Aufgabenneuverteilung mehrheitlich Zustimmung fanden, lösten die vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich der Invalidenversicherung (IV) vehemente Kritik aus. Vorab die Behindertenorganisationen wehrten sich gegen diese Reorganisation der IV, da sie befürchteten, einzelne Kantone könnten das bisherige Niveau der Invalidenbetreuung nicht halten. Aber auch die linken wie die bürgerlichen Parteien sowie acht Kantone verlangten, dass die IV-Neuregelung aus dem zweiten Paket ausgeklammert werde. Die meisten Kantone sind demgegenüber nicht bereit, ersatzlos auf die CHF. 25 Mio. , die ihnen die IV-Entflechtung nach dem Vernehmlassungsentwurf einbringen würde, zu verzichten und beharrten auf der Zielvorgabe von höchstens CHF. 70 Mio. Mehrbelastung. Bis Ende 1987 soll nun das EJPD eine Botschaft über das zweite Massnahmenpaket zur Aufgabenneuverteilung ausarbeiten und deren Konzeption mit dem Kontaktgremium der Kantone absprechen.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

L'échec enregistré par le projet de la suppression des subsides accordés aux apprentis et aux étudiants risque d'entraîner de fâcheuses conséquences pour la suite des opérations, et ceci tout spécialement dans l'optique du second paquet. Le verdict rendu par les urnes traduit en effet un manque de confiance certain au sein de la population dans les possibilités des cantons lorsque l'objet prend une importance trop grande. Dès lors, il est probable que la deuxième donne de compétences entre Confédération et cantons rencontre, elle aussi, des obstacles non négligeables sur son chemin. Les premières prises de position affichées en fin d'année par les cantons, partis et associations consultés par le DFJP à ce sujet l'ont d'ailleurs confirmé. Une grande partie des cantons s'est élevée contre la nouvelle charge financière que ce second train de mesures lui apportera s'il est accepté. Celle-ci se monte selon les prévisions à 70 millions de francs. L'un des seize domaines touchés par cette deuxième répartition, la redistribution des charges de l'assurance-invalidité, n'est pas combattu par les cantons, puisque celle-ci leur rapporterait finalement 25 millions de francs, mais elle l'est par contre par les quatres partis gouvernementaux et les organisations concernées. Les socialistes sont même allés plus loin en refusant d'entrer en matière sur ce second paquet. Ceux-ci estiment en effet que ce dernier, comme son prédécesseur, ne vise qu'à assainir les finances fédérales, alors qu'il risque de porter préjudice aux habitants des cantons économiquement faibles. Dans un autre domaine, le souverain a marqué sa préférence pour l'intérêt collectif au détriment de celui des principes du fédéralisme en acceptant au début de l'automne d'harmoniser la période de la rentrée scolaire entre les cantons. De même, le Conseil des Etats a refusé, lui, d'accorder la garantie fédérale à un passage de la nouvelle Constitution du demi-canton de Bâle-Campagne portant sur la construction d'installations nucléaires. Là également, l'intérêt général a été jugé supérieur aux principes fédéralistes.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

Dans sa version soumise en consultation, le second train de mesures relatives à la nouvelle répartition des tâches entre la Confédération et les cantons touche à divers secteurs de l'AI. Pour l'essentiel, il s'agirait, par la suppression de certaines subventions fédérales, de faire supporter aux cantons la plus grande partie de l'aide aux invalides. En contrepartie, ceux-ci seraient déchargés de 12.5% à 7% de leur contribution au financement de l'assurance. Cette proposition s'est heurtée à une large opposition. Les partis et les associations interrogés ont estimé que l'organisation interne du régime en vigueur fonctionnait de manière efficace. Elle n'appelait dès lors aucune modification sous peine de compliquer inutilement son application et de nuire à la qualité de la prise en charge des intéressés. Pour ce qui a trait au désengagement financier de l'AI du domaine de l'assistance, il a été jugé par la gauche et les associations de handicapés de nature à porter atteinte aux droits acquis.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)