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  • Beziehungen zwischen Bund und Kantonen

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  • Gschwind, Jean-Paul (cvp/pdc, JU) NR/CN

Prozesse

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In der Herbstsession 2020 behandelte der Nationalrat die parlamentarische Initiative seiner Finanzkommission, welche die Prüf- und Aufsichtskompetenzen im DBG stärken wollte. Kommissionssprecher Gschwind (cvp, JU) und Kommissionssprecherin Widmer (sp, ZH) wiesen noch einmal auf die grössten Probleme im aktuellen System hin: Fehler entstünden heute vor allem bei der Erfassung von Steuerpflichtigen, bei den Regeln zur Steuerpflicht sowie bei der Veranlagung. Eine einheitliche Umsetzung sei aber aufgrund der Steuergerechtigkeit und Rechtsgleichheit geboten. Eine Minderheit Farinelli (14 zu 11 Stimmen) verlangte, der Initiative keine Folge zu geben. Föderalismus müsse auf implizitem Vertrauen beruhen und man müsse akzeptieren, dass es «im Einzelfall auch Unterschiede in der Beurteilung» geben könne. Die von der Initiative vorgeschlagene Regelung beinhalte zahlreiche Nachteile, unter anderem müsste der Personalbestand der ESTV stark erhöht werden. Mit 108 zu 83 Stimmen sprach sich der Nationalrat für Folgegeben aus, die ablehnenden Stimmen stammten von der SVP- und der FDP.Liberalen-Fraktion sowie von einem Mitglied der Grünliberalen.

Stärkung der Prüf- und Aufsichtskompetenzen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Pa.Iv. 18.469)

In der Frühjahrssession 2015 nahm sich die grosse Kammer als Zweitrat den Grundbeiträgen des Ressourcen- und Lastenausgleichs für die Beitragsperiode 2016-2019 an. Entgegen der Meinung des Ständerats, der sich im vorangegangenen Dezember gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Reduktion des Ressourcenausgleichs um CHF 330 Mio. ausgesprochen hatte, folgte der Nationalrat seiner vorberatenden Finanzkommission (FK-SR) und gab deren Mehrheitsmeinung, dem Bundesrat zuzustimmen, mit 101 zu 88 Stimmen gegenüber jener einer Minderheit Gschwind (cvp, JU), die dem Ständerat folgen wollte, den Vorzug. Geschlossen für den Antrag des Bundesrates stimmten einzig die Grünliberalen. Durch alle anderen Fraktionen zog sich eine mehr oder weniger stark ausgeprägte Geber-Nehmer-Konfliktlinie. Gleichwohl konnten sich - für einmal - die Geberkantone durchsetzen. Auch die Frage, wie viel Geld in den kommenden vier Jahren für den Lastenausgleich aufgewendet werden soll, war im Nationalrat umstritten. Die FK-NR hatte sich in der Vorberatung für eine Aufdotierung des soziodemografischen Lastenausgleichs um CHF 196 Mio. ausgesprochen. Die Zentrumslasten müssten besser abgegolten werden, so die Meinung der Kommissionsmehrheit. Die Höhe der Aufstockung entsprach exakt dem beim Ressourcenausgleich eingesparten Bundesanteil. Dieser Antrag scheiterte jedoch in der Abstimmung, wenngleich mit 93 zu 94 Stimmen nur hauchdünn, an einer Minderheit Gasche (bdp, BE), die, dem Ständerat zustimmend, weder an der Gesamtdotierung des Lastenausgleichs noch an deren paritären Aufteilung auf die geografisch-topografische bzw. soziodemografische Komponente etwas ändern wollte. Damit war der Lastenausgleich für die Beitragsperiode 2016-2019 in trockenen Tüchern.

Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2016-2019