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In der Herbstsession 2018 beriet der Nationalrat die Motion Baumann (cvp, UR) für eine faire Lastenverteilung bei den Familienzulagen. Dabei wurden dieselben Argumente angeführt wie bereits bei der Behandlung im Erstrat: Die Mehrheit der SGK-NR wollte einen «später entdeckten Systemfehler» bei den Familienzulagen beheben, der zu grossen innerkantonalen Differenzen in den Beitragssätzen führe. Die Kommissionsminderheit wollte die gut funktionierende Lösung mit kantonal unterschiedlichen Regelungen beibehalten, zumal das duale System mit staatlichen und privaten Ausgleichskassen branchengerechte Lösungen ermögliche. Die Kosten eines Lastenausgleichs müsste überdies die Wirtschaft tragen, argumentierte Regine Sauter (fdp, ZH) für die Minderheit. Auch der Bundesrat bewarb noch einmal den Status quo und die föderalistische Lösung, stiess dabei aber im Rat auf taube Ohren: Mit 137 zu 33 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) nahm der Nationalrat die Motion Baumann gegen den Willen einer Mehrheit der FDP.Liberalen-Fraktion und einer Minderheit der SVP-Fraktion an.

Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung (Mo. 17.3860)

Im September 2017 reichte Isidor Baumann (cvp, UR) eine Motion für eine faire Lastenverteilung bei den Familienzulagen ein. Das Anliegen liess sich im Motionstext zwar in lediglich sieben Worten ausdrücken, beinhaltete jedoch einige Brisanz: Baumann wollte die Lohnanteile, welche die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Finanzierung der Familienzulagen zu bezahlen haben, vereinheitlichen. Aktuell schwanken diese zwischen den 229 Familienausgleichskassen (FAK) zwischen 0.1 und 3.36 Prozent des AHV-pflichtigen Lohns. Dies, da der Bund nur die Mindestleistungen, nicht aber die Beitragssätze festschreibt und sich die FAK bezüglich Versicherten-Portfolios stark unterscheiden: Insbesondere in Branchen mit vergleichsweise tiefen Lohnsummen, einem hohen Mütteranteil und einer hohen Teilzeiterwerbsquote seien die Beitragssätze hoch, begründete der Motionär sein Anliegen. Daher soll innerhalb der Kantone zwingend ein Lastenausgleich zwischen den FAK, wie er in 16 Kantonen bereits besteht und sich dort gemäss dem Motionär bewährt hat, eingeführt werden.
Der Bundesrat verwies indes auf das Familienzulagengesetz, das den Kantonen Vorgaben zu Mindestbeträgen und Anspruchsvoraussetzungen macht, ihnen aber ansonsten weitreichende Kompetenzen lässt – explizit auch bezüglich der Einführung eines Lastenausgleichs. Da die Kantone über die Art und Höhe der Leistungen für Familien entschieden, liege auch die Entscheidung bezüglich eines Lastenausgleichs in ihrer Kompetenz, führte der Bundesrat aus und beantragte die Motion zur Ablehnung.
Die anschliessende Behandlung der Motion im Ständerat in der Herbstsession 2017 fiel aufgrund eines angenommenen Ordnungsantrags Dittli (fdp, UR) nur kurz aus. Dittli, ein Mitunterzeichner der Motion, beantragte eine Zuweisung an die zuständige Kommission, weil er einen vorschnellen negativen Entscheid aufgrund der ablehnenden Haltung des Bundesrates verhindern wollte. Die Kommission solle erst die «Vor- und Nachteile der neuen Lastenverteilung im Verhältnis zur Einschränkung der Kantonsautonomie» sowie die Kosten und Nutzen des Vorschlags überprüfen. Im Februar 2018 bestätigte die SGK-SR jedoch mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung knapp die Einschätzung des Bundesrates: Da einige Kantone bereits Änderungen planten oder diese angedacht hätten, die Kantone insgesamt folglich dabei seien, «ihren Bedürfnissen entsprechende Massnahmen» zu treffen, sei kein Handlungsbedarf auf Bundesebene gegeben, erklärte die Kommissionsmehrheit. Eine starke Minderheit begrüsste aber die Motion, da sie «Familienausgleichskassen in Branchen mit tendenziell tiefen Löhnen und einem hohen Mütteranteil» entlasten würde.
In der Ständeratsdebatte in der Frühjahrssession 2018 führte Paul Rechsteiner (sp, SG) die Position der Minderheit weiter aus. Man habe sich insbesondere durch den Bericht des Vertreters der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen überzeugen lassen, gemäss dem die Einführung des Lastenausgleichs im Kanton Schwyz die Beiträge insgesamt gesenkt und gleichzeitig die Leistungen verbessert habe. Die Kommissionsminderheit sei der Meinung, die Familienzulage sei «im Begriff, eine richtige Sozialversicherung zu werden». Diesen Punkt bestritt Kommissionssprecher Kuprecht (svp, SZ) mit Verweis auf die fehlende Gegenseitigkeit heftig: Da nur Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Prämien bezahlten, nicht aber Arbeitnehmende, handle es sich hier lediglich um eine Zulage, nicht um eine Versicherung. Umstritten war schliesslich auch die Frage, inwiefern diese Regelung für die Steuervorlage 17 relevant sei. Gemäss bundesrätlichem Vorschlag sollen bei der SV17 die kantonalen Mindestvorgaben bei den Kinderzulagen erhöht werden. Isidor Baumann sprach sich folglich dafür aus, hier die Lasten für die KMU fair zu verteilen, um sich diese nicht zusätzlich als Gegner bei der Steuervorlage einzuhandeln. Alex Kuprecht wehrte sich jedoch dagegen, noch weitere Elemente in die SV17 hineinzupacken. Knapp entschied sich der Ständerat mit 20 zu 18 Stimmen (bei 1 Enthaltung) für die Annahme der Motion.

Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung (Mo. 17.3860)

Le Conseil national rejette tacitement la motion Fiala (plr, ZH) visant à édicter des directives, à l'attention des cantons, en termes de procédures en cas de mauvais traitements envers les animaux. Au travers de cette motion, Doris Fiala rendait attentive au fait que la juridiction concernant la protection des animaux n'est que peu connue et que les peines en cas de maltraitance sont souvent dérisoires et bien en-deçà des peines qui pourraient être infligées. Elle proposait donc que du personnel soit formé dans les cantons, le cas échéant, afin de pouvoir mieux appliquer le droit en vigueur. La députée zurichoise estime, de plus, qu'il faudrait reconsidérer le fait que les cas graves de mauvais traitement ainsi que les actes sadiques ne relèvent que du simple délit, une situation qu'elle considère comme étant anachronique, étant de l'avis que ce genre de cas sont plutôt de l'ordre du crime. La députée a, de plus, fait remarquer qu'il a déjà été démontré que les personnes commettant des actes graves envers les animaux ont aussi tendance à perpétrer des crimes violents à l'encontre des êtres humains.
Dans sa prise de position, le Conseil fédéral proposait, lui, de rejeter cette motion, argumentant que cette compétence doit être laissée aux cantons et qu'intervenir dans ce domaine au niveau fédéral risquerait donc d'éroder le principe d'autonomie des cantons. De plus, il note que le nombre de procédures pénales dans ce domaine augmente d'années en années, signe, selon les autorités fédérales, d'une amélioration de la sensibilisation et de la professionnalisation des autorités cantonales en ce qui concerne ces problèmes. La chambre du peuple suit donc, sans discussion, la position de l'exécutif.

Mauvais traitements infligés aux animaux. Création de structures spécialisées et adaptation des peines

A l'origine d'une motion de la Commission de l'économie et des redevances du Conseil National (CER-NR), qui vise à demander au Conseil fédéral d'élaborer un projet de loi donnant aux cantons l'autonomie de procéder à une régularisation fiscale unique du passé, se trouve le retrait des initiatives parlementaires Regazzi(15.435) et Barazzone (15.469), traitant toutes deux de la même thématique. Malgré l'existence d'outils permettant de régulariser les situations fiscales, la majorité de la commission défend ce projet pour les raisons suivantes: en élargissant les incitatifs à la régularisation fiscale, les députés en faveur de cette motion veulent permettre aux cantons de procéder à une amnistie fiscale si ceux-ci l'estiment nécessaire - les amnisties fiscales pouvant être, selon leurs défenseurs, une source de revenus non-négligeable pour les cantons. La fiscalité étant en grande partie du domaine de compétence des cantons, ils estiment que ces derniers ne devraient pas être empêchés par la Confédération de procéder à une telle amnistie. Actuellement, cette possibilité est bloquée, suite à une décision du Tribunal fédéral ayant statué négativement sur une amnistie fiscale du canton du Tessin, car contraire au droit fédéral. Finalement, la majorité de sa Commission rappelle que cette motion ne fait pas force de loi et que les députés votent sur un mandat à donner au Conseil fédéral. Le député Guillaume Barazzone (cvp/pdc GE) souligne, en outre, qu'avec l'entrée en vigueur en 2018 de l'échange automatique de renseignements en matière fiscale internationale entre la Suisse et des pays tiers, les cantons ont à souhait d'encourager leurs contribuables à se régulariser rapidement.
Du côté des opposants à cette motion, l'amnistie fiscale est vue comme moralement discutable: ce qui prévaut pour les citoyens payant honnêtement leurs impôts ne s'applique pas aux personnes ayant triché. En effet, le principe d'amnistie fiscale consiste à ce que les personnes n'ayant pas déclaré la totalité de leurs impôts puissent les déclarer rétroactivement, sans pour autant être punies. De plus, comme argumenté par la députée Birrer-Heimo, une concurrence entre cantons pourrait apparaître sur l'application de cette amnistie, créant une course vers le bas concernant les conditions pour les fraudeurs. Ueli Maurer, au nom du Conseil fédéral, explique, en outre, que la possibilité d'une dénonciation spontanée non punissable (aussi appelée "petite amnistie") existe depuis 2010, ce qui remet en question l'utilité d'une amnistie fiscale générale. En effet, depuis cette date, 22'000 personnes se sont dénoncées volontairement, pour une somme totale déclarée de 24,7 milliards de francs. De plus, la différence entre la motion et la possibilité déjà existante est que cette première propose l'instauration d'un rabais. Suivant l'avis de la majorité de la Commission, la motion est acceptée par le Conseil national par 105 voix contre 79 et deux abstentions.
La motion étant passée dans la seconde chambre, la Commission compétente (CER-CE) du Conseil des États propose quant à elle de la rejeter. Les débats entre les deux parties sont similaires à ceux ayant eu lieu dans la chambre basse (à savoir, principalement, l'existence de cette "petite amnistie" et la question morale d'un côté et de l'autre, le respect du fédéralisme et les bénéfices pour les caisses publiques). Suivant l'avis de la majorité de sa Commission, le Conseil des États rejette la motion demandant au Conseil fédéral d'élaborer un projet de loi visant à donner aux cantons l'autonomie de procéder à une régularisation fiscale unique du passé, signant ainsi l'arrêt du processus.

Donner aux cantons l'autonomie de procéder à une régularisation fiscale unique du passé

Par la motion "Défense du fédéralisme. Juridiction constitutionnelle limitée en faveur des cantons", Andrea Caroni (plr, AR) demande que soit étudiée la possibilité de mettre en place une juridiction constitutionnelle permettant aux cantons d'aller devant le Tribunal fédéral s'ils estiment que la Confédération outrepasse ses compétences. Le député argue que le contraire est possible et que, dans un Etat fédéral où la tendance est à la centralisation, il serait nécessaire d'avoir un outil permettant aux cantons d'être sur un pied d'égalité avec la Confédération.
Le Conseil fédéral, dans sa réponse, tient à rappeler que diverses tentatives ont été entreprises pour aller dans ce sens depuis 1999 mais qu'à chaque fois, les chambres fédérales ont rejeté les différentes propositions. De plus, les cantons ont la possibilité, tout au long du processus législatif, d'exercer une influence sur les projets de loi. C'est pourquoi, le Conseil fédéral appelle les membres du Conseil national à rejeter la motion en question. Kurt Fluri (plr, SO) – qui a repris, entre temps, la motion des mains du député Caroni – n'étant pas présent dans le plénum, la motion est refusée sans discussion par 143 voix contre, 39 voix pour et 4 abstentions.

Verfassungsgerichtsbarkeit «light» (Mo. 14.4038)
Dossier: Verfassungsgerichtsbarkeit

Weil in der auch per Internet erhältlichen Publikation "Finanzstatistik der Schweiz" neu auch die kantonale Verteilung von Bundesgeldern in Form zweier Tabellen aufgenommen wird, in denen die Finanzströme vom Bund zu den Kantonen aufgeschlüsselt dargestellt werden, erachtete der Bundesrat die Motion von Anita Fetz (sp, BS) als erfüllt. Dem Antrag auf Abschreibung kamen die Räte in der Sommersession nach.

jährliche Ausweisung der kantonalen Verteilung von Bundesgeldern (Mo. 14.3207)

Nicht zufrieden mit dem Verlauf der Diskussionen um die Forderungen aus dem Kanton Tessin zeigte sich Giovanni Merlini (fdp, TI). Nachdem der Ständerat die drei Standesinitiativen des Kantons Tessin abgelehnt hatte, reichte der Tessiner Nationalrat eine Motion ein, in der er eine Verbesserung der Beziehungen zwischen dem Bund und dem Kanton Tessin fordert. In seiner abschlägigen Antwort verwies der Bundesrat auf den Bericht zur Erfüllung des WAK-Postulats, der in der Zwischenzeit vorlag.

Kanton Tessin (Kt. Iv. 14.302)

Im März 2015 überwies der Ständerat diskussionslos eine Motion Schneeberger (fdp, BL) an den Bundesrat, die von der Regierung forderte, dass in Zukunft in allen erläuternden Berichten zu Vernehmlassungen und in allen Botschaften zu Vorlagen, die die Aufgabenteilung oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone betreffen, aufgezeigt wird, ob die NFA-Prinzipien eingehalten werden und welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf Kantone und Gemeinden haben. Damit folgte die kleine Kammer dem Nationalrat und der vorberatenden Finanzkommission (FK-SR), die sich beide für das Ansinnen ausgesprochen hatten. Die Motion ging auf den Bericht über die Einhaltung der NFA-Grundsätze zurück, den der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats Stadler (glp, UR) erstellt und im September 2014 veröffentlicht hatte. In diesem hatte die Regierung ihre Bereitschaft signalisiert, alle künftigen Gesetzes- und Verfassungsvorlagen auf Einhaltung der NFA-Prinzipien zu überprüfen. Der Motionärin war dies jedoch zu wenig verbindlich gewesen.

Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften (Mo. 14.3858)
Dossier: Einhaltung der NFA-Prinzipien

Der Bundesrat habe zusammen mit dem dritten Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs eine vollständige Analyse aller Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen zu erstellen. Dieser Meinung war im März 2015 der Nationalrat und folgte damit dem Vorschlag des Ständerats, der im Dezember 2014 eine Motion der nationalrätlichen Finanzkommission (FK-NR) leicht angepasst hatte.

Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen (Mo. 13.3363)

Mitte Februar nahm der Bundesrat zur Motion Caroni (fdp, AR) Stellung. Er wies darauf hin, dass die Idee einer Verfassungsgerichtsbarkeit in den Räten bisher immer auf Ablehnung gestossen sei – auch wenn damit explizit die Stellung der Kantone verbessert worden wäre. So wurde etwa im Rahmen der Justizreform 1999 explizit auf die Möglichkeit verzichtet, dass ein Kanton beim Bundesgericht hätte prüfen lassen können, ob ein Gesetz die kantonale Autonomie verletze. Diese Möglichkeit hatte der Bundesrat auf Wunsch der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) auch in die NFA-Botschaft eingebaut, aber auch dieser Vorschlag war 2003 in den Räten gescheitert. Schliesslich scheiterten erst kürzlich auch zwei parlamentarische Initiativen im Ständerat, mit denen die Beschränkung der Normenkontrolle hätte aufgeweicht werden sollen. Aufgrund dieser ablehnenden Haltung erachtete die Regierung die Diskussion über eine Verfassungsgerichtsbarkeit als nicht erfolgversprechend. Zudem dürfe die Idee einer richterlichen Kontrolle der Einhaltung der Verfassung nicht nur den Kantonen dienen, sondern müsse auch den Bürgerinnen und Bürgern nutzen. Die Kantone hätten zudem bereits jetzt zahlreiche Möglichkeiten, auf die Gesetzgebung einzuwirken.
Da Andrea Caroni bei den eidgenössischen Wahlen in den Ständerat gewählt wurde, wurde der Vorstoss von Kurt Fluri (fdp, SO) übernommen.

Verfassungsgerichtsbarkeit «light» (Mo. 14.4038)
Dossier: Verfassungsgerichtsbarkeit

Der Bundesrat habe in Zukunft in allen erläuternden Berichten zu Vernehmlassungen und in allen Botschaften zu Vorlagen, die die Aufgabenteilung zwischen oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone betreffen, aufzuzeigen, ob die NFA-Prinzipien eingehalten werden und welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf Kantone und Gemeinden haben. Dieser Auffassung war im Dezember 2014 der Nationalrat und reichte eine entsprechende Motion Schneeberger (fdp, NR) diskussionslos an den Ständerat weiter. Die Regierung hatte kurz zuvor in ihrem Bericht über die Einhaltung der NFA-Grundsätze Bereitschaft signalisiert, alle künftigen Gesetzes- und Verfassungsvorlagen auf Einhaltung der NFA-Prinzipien zu überprüfen. Der Motionärin war dies jedoch zu wenig verbindlich gewesen. Der Bundesrat begrüsste die Annahme des Vorstosses.

Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften (Mo. 14.3858)
Dossier: Einhaltung der NFA-Prinzipien

Eine Motion Anita Fetz (sp, BS), die eine jährliche Ausweisung der kantonalen Verteilung von Bundesgeldern forderte, wurde im Berichtsjahr von beiden Räten stillschweigend angenommen. Die Motionärin rannte mit ihrer Forderung offene Türen ein, da die bis 2007 im Rahmen der offiziellen Publikation „Öffentliche Finanzen der Schweiz“ veröffentlichten Angaben laut Bundesrat ab 2014 wieder in die jährlich publizierte Finanzstatistik aufgenommen werden solle. Der Überblick über die Einnahmen der einzelnen Kantone aus Bundesquellen soll so wieder verfügbar sein und die Transparenz der Finanzströme erhöht werden. Der Bundesrat kündigte an, auch Einnahmen der Kantone aus Investitionsbeiträgen, Entschädigungen und Kantonsanteilen an den Bundeseinnahmen detailliert aufnehmen und im Internet veröffentlichen zu wollen.

jährliche Ausweisung der kantonalen Verteilung von Bundesgeldern (Mo. 14.3207)

Um den Föderalismus «als tragende Säule» zu erhalten, reichte Andrea Caroni (fdp, AR) Ende 2014 eine Motion ein, mit der eine Art Verfassungsgerichtsbarkeit «light» eingeführt werden soll. Weil Kantone keine rechtliche Handhabe haben, um sich gegen die auch von einem KdK-Bericht festgestellte Zentralisierungstendenz zur Wehr zu setzen, sollte ein Verfassungsgericht eigens für die Kantone geschaffen werden. Hier würden auf Antrag der Kantone Bundesgesetze kassiert, die föderalistische Rechte beschneiden. Die Motion wurde 2014 nicht mehr behandelt und auch der Bundesrat gab noch keine Stellungnahme dazu ab.

Verfassungsgerichtsbarkeit «light» (Mo. 14.4038)
Dossier: Verfassungsgerichtsbarkeit

Im Zusammenhang mit dem Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) stimmte der Nationalrat in der Herbstsession einer Motion seiner Finanzkommission (FK-NR) zu, die eine verstärkte Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen anstrebte. Der Bundesrat sollte dem Parlament eine vollständige Analyse aller Verbundsaufgaben unterbreiten und jeweils die Zweckmässigkeit einer vollständigen Überführung in die Kantons- oder Bundeshoheit prüfen. Der Entscheid des Ständerates zu diesem Geschäft war am Jahresende noch hängig.

Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen (Mo. 13.3363)

Afin d’accélérer les procédures d’autorisation des installations éoliennes, le parlement a adopté une motion de la CEATE-CN. Le texte stipule que la Confédération veille avec les cantons à ce que les régions convenant à l’exploitation de l’énergie éolienne soient inscrites dans les plans directeurs cantonaux.

Inscrire les sites d'implantation d'éoliennes dans les plans directeurs cantonaux (Mo. 12.3008)
Dossier: Die Verfahren für die Planung und den Bau für die Produktion erneuerbarer Energien zu beschleunigen

La stratégie énergétique du Conseil fédéral vise notamment à augmenter de 5'400 gigawattheures la quantité de courant produit à partir d’énergies renouvelables d’ici 2030. Cette objectif nécessitant la construction d’infrastructures, la CEATE-CN a déposé une motion chargeant le gouvernement de dresser un état des lieux des projets faisant actuellement l’objet d’oppositions et de proposer, en collaboration avec les cantons, des mesures censées accélérer les procédures pour les projets présentant un intérêt prépondérant. Le plénum a approuvé sans discussion la motion de sa commission, après que le Conseil fédéral s’est dit favorable à sa transmission.

état des lieux des projets faisant actuellement l’objet d’oppositions

Dem Kanton St. Gallen sind aufgrund eines Berechnungsfehlers CHF 85 Mio. beim neuen Finanzausgleich entgangen. Eine Motion Reimann (svp, SG) regte nun an, diese entgangenen Zahlungen über die Ausgleichszahlungen 2009/2010 zu 100% zu kompensieren. Dieser Forderung wurde von beiden Räten zugestimmt und die Motion somit überwiesen. 

Mo. 08.3530: Kompensation für den Kanton St. Gallen im NFA wegen eines Berechnungsfehlers

Ein mysteriöser Kriminalfall, bei welchem im Sommer ein scheinbar zufällig ausgewähltes Kind ohne klar erkennbares Motiv entführt und ermordet worden war, bewog die Rechtskommission des Nationalrats zu einer Motion, die ein zwischen Bund und Kantonen institutionalisiertes Entführungsalarmdispositiv verlangt. Dieses System soll es ermöglichen, bei Kindsentführungen rasch zu reagieren und koordiniert vorzugehen. Dabei geht es insbesondere um eine massive, sofortige und systematische Verbreitung von Meldungen und Informationen, welche die Bevölkerung zu besonderer Aufmerksamkeit und zur Zusammenarbeit aufrufen. Beide Kammern stimmten der Motion diskussionslos zu.

Entführungsalarmdispositiv

Die Realisierung des E-Government kommt voran, nachdem im Vorjahr keine wesentlichen Fortschritte erzielt wurden. Im Sommer unterzeichneten der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen eine Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit in diesem Bereich. Sie einigten sich darin insbesondere auf einen Katalog von Vorhaben mit hoher Priorität und auf eine enge Koordination. Verantwortlich für die Umsetzung der gemeinsamen Ziele ist ein Steuerungsausschuss, der sich aus je drei Vertretern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden zusammensetzt. Der Nationalrat überwies eine Motion Barthassat (cvp, GE), die verlangt, dass bis 2009 die Bürgerinnen und Bürger ihren Verkehr mit der Bundesverwaltung vollständig auf elektronischem Weg abwickeln können.

E-Government bis 2009? (07.3545)
Dossier: E-Government

Eine Motion der WAK des Nationalrates, welche den Bundesrat beauftragte, in Zusammenarbeit mit den Kantonen Verbesserungsmöglichkeiten der Kontrolle über den Bezug der direkten Bundessteuer zu prüfen, mit dem Ziel, die Ordnungsmässigkeit zu gewährleisten, wurde vom Nationalrat angenommen. Der Ständerat nahm die Motion ebenfalls an, allerdings in leicht geänderter und präziserer Fassung. Dem stimmte anschliessend auch der Nationalrat zu.

Verbesserungsmöglichkeiten direkten Bundessteuer

Angesichts der etwas verfahrenen Situation der Interkantonalen Vereinbarung über die Koordination der hochspezialisierten Medizin reichte Ständerätin Fetz (sp, BS) eine Motion ein, mit der sie den Bundesrat verpflichten wollte, selber aktiv zu werden, falls sich die Kantone nicht bis im Frühjahr 2006 einigen können. Dieser verwies auf die noch nicht in Kraft getretene Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA), weshalb er der Umsetzung durch die Kantone nicht vorgreifen wolle. Auf seinen Antrag wurde die Motion mit 27 zu 11 Stimmen abgelehnt. Weil der Bundesrat aus den gleichen Gründen Ablehnung beantragte, zog Nationalrat Joder (svp, BE) eine analoge Motion (Mo. 04.3634) zurück. Die Verzögerungen bei der Umsetzung der IVKKM veranlasste auch die im Nationalrat vertretene Ärzteschaft, im Fall einer nicht einvernehmlichen Lösung eine Intervention des Bundes zu verlangen. (Zur NFA siehe hier.)

Massnahmen für eine koordinierte Spitzenmedizin der Kantone durch den Bund (Mo. 05.3565)
Dossier: Koordination der Spitzenmedizin

Die hoch spezialisierte Medizin soll gesamtschweizerisch konzentriert und von den Kantonen gemeinsam geplant werden. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren unterbreitete den Kantonen Ende Jahr eine entsprechende Vereinbarung zur Ratifikation. Bis im Herbst 2007 will sie die Standorte für bestimmte Bereiche verbindlich festlegen. Diese Koordination geschieht sowohl im Interesse der Wirtschaftlichkeit als auch der Qualität. Mit der „Interkantonalen Vereinbarung über die Koordination und Konzentration der hoch spezialisierten Medizin“ (IVKKM) werden die Kantone ihre Planungshoheit in der Spitzenmedizin an die GDK abtreten. Durch dieses Vorgehen soll eine Bundeslösung abgewendet werden, wie sie eine 2002 vom Ständerat überwiesene Motion Frick (cvp, SZ) verlangt, die nun vom Nationalrat ebenfalls angenommen wurde.

Gemeinsame Planung der Spitzenmedizin in den Kantonen (Mo. 02.3170)
Dossier: Koordination der Spitzenmedizin

Ohne sie materiell zu diskutieren nahm der Nationalrat in der Frühjahrssession mit 82 zu 66 Stimmen eine Motion Gysin (fdp, BL) an, die ein stärkeres Engagement des Bundes an den Fachhochschulen verlangte; der Bundesrat hatte Umwandlung in ein Postulat beantragt. Der Bund sollte mehr Kompetenzen in der Regelung der Studiengänge erhalten und diese massiv stärker subventionieren. Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes und der kantonalen Kompetenzen insbesondere im Billdungsbereich lehnte der Ständerat die Motion in der Herbstsession ab.

stärkeres Engagement des Bundes an den Fachhochschulen

Oppositionslos überwies der Ständerat eine Motion Plattner (sp, BS) für eine substanzielle Erhöhung der Grundsubventionen an die kantonalen Universitäten in der Periode 2002 bis 2012 gegenüber dem heutigen Finanzplan. Die Begründung der Motion fokussiert insbesondere auf die Tatsache, dass die Schweiz im Vergleich zu anderen Wirtschaftsnationen zu wenig in die Hochschulbildung investiert, was dem veritablen internationalen Wettrüsten in diesem Bereich zuwiderläuft; im weiteren fordert die Motion einen Ausgleich des Finanzierungsgefälles zwischen den ETH und den Universitäten. Wie im Ständerat war das Anliegen, den Wissenschaftsstandort Schweiz zu fördern, auch im Nationalrat unbestritten, der die Motion seinerseits überwies.

substanzielle Erhöhung der Grundsubventionen an die kantonalen Universitäten

CVP-Nationalrat Walker (SG) beantragte in einer Motion, zur besseren Akzeptanz der NFA eine Überbrückungshilfe zu schaffen, die aus der vorgesehenen Erhöhung der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank zu finanzieren sei. Der Bundesrat entgegnete, das bestehende Konzept des NFA sehe bereits eine degressiv ausgestaltete Überbrückungshilfe vor. Die potentiellen Gewinne der Nationalbank sollten allerdings nicht zum jetzigen Zeitpunkt bereits zweckgebunden werden. Der Rat überwies den Vorstoss als Postulat. 

zur besseren Akzeptanz der NFA eine Überbrückungshilfe zu schaffen