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Das Verbot der Prostitution von Minderjährigen blieb auch nach der im Vorjahr überwiesenen Motion Amherd (cvp, VS), welche die Unterzeichnung der Lanzarotekonvention und die Strafbarkeit der Inanspruchnahme der Prostitution von Minderjährigen forderte, ein Thema. Dieselben Forderungen wie die Motion Amherd hatten zwei gleichlautende, parlamentarische Initiativen Galladé (sp, ZH) (10.435) und Barthassat (cvp, GE) (10.439). Nachdem sie beide vom Nationalrat angenommen wurden, lehnte sie der Ständerat mit dem Argument ab, dass sich das Parlament nicht parallel zu den laufenden Arbeiten des Bundesrates mit dem Thema beschäftigen solle. Mit demselben Argument hielt er auch an seinem Entschluss fest, den beiden Standesinitiativen Wallis (10.320) und Genf (10.311) zu diesem Problem keine Folge zu geben.

Prostitution von Minderjährigen

An der Delegiertenversammlung in Basel Ende August äusserte sich die Parteispitze zur Sicherheitspolitik. Angeprangert wurden die Kriminalität von Asylbewerbern und der lasche Umgang der Polizei und der Justiz damit. Statt auf Sicherheit zu setzen, würde die Staatstätigkeit ausgedehnt. Zudem dauerten Asylverfahren viel zu lange. Auf den arabischen Frühling müsse in der Schweiz ein Winter der Sicherheit folgen.

Sicherheitspolitik

Mit der Annahme der Volksinitiative „Für die Unverjährbarkeit pornographischer Straftaten an Kindern“ stimmten Volk und Stände der Aufnahme eines neuen Verfassungsartikels 123b zu. Die unpräzise Formulierung dieses Artikels verlangte jedoch eine Umsetzung der Forderung auf Gesetzesstufe. Der Bundesrat erarbeitete deshalb einen Entwurf zu einem Bundesgesetz zur Umsetzung von Artikel 123b der Bundesverfassung über die Unverjährbarkeit sexueller und pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät. Dieser Entwurf sieht durch eine Revision des Strafgesetzbuches, des Militär- und Jugendstrafgesetzes vor, dass von mündigen Tätern begangene sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigungen, Vergewaltigungen und Schändungen unverjährbar werden. Diese Regelung betrifft auch alle Handlungen, die am Abstimmungstag noch nicht verjährt waren. Der Nationalrat schuf eine Differenz zum Entwurf des Bundesrates, indem er eine ausdrückliche Auflistung von sexuellen Handlungen mit Anstaltshäftlingen, Gefangenen und Beschuldigten sowie die Ausnützung von Notlagen in den Strafbestandkatalog forderte. Diese Tatbestände sind vom Bundesrat nicht in den Entwurf aufgenommen worden, da sie nach herrschender Doktrin unter sexuelle Handlungen mit Kinder fallen. Der Ständerat stimmte jedoch der vom Nationalrat vorgenommen Ergänzung zu. Beide Räte nahmen das Gesetz in der Schlussabstimmung einstimmig an und es kann somit am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative (BRG 11.039)
Dossier: Unverjährbarkeitsinitiative – Abstimmung und Umsetzung

Der Bundesrat hat im Mai zwei Varianten zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in die Vernehmlassung geschickt. Dabei bevorzugt er jene Variante, die eine Konkretisierung des in der neuen Verfassungsbestimmung enthaltenen Deliktkatalogs vorsieht. Ein Landesverweis soll grundsätzlich dann ausgesprochen werden, wenn einer Person aufgrund eines aufgelisteten Delikts eine Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verhängt wird. Dadurch werden die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen weitgehend eingehalten. Nicht eingehalten werden jedoch Verpflichtungen, die sich aus den Freizügigkeitsabkommen ergeben. Die zweite Variante sähe hingegen eine zwingende Ausweisung auch bei Bagatelldelikten vor.

Umsetzung der Ausschaffungsinitiative (BRG 13.056)
Dossier: Ausschaffungsinitiative – Abstimmung und Umsetzung

Nach dem Nationalrat überwies auch der Ständerat mit 20 zu 15 Stimmen eine Motion der CVP/EVP/glp-Fraktion, welche mit einer Revision des Asylgesetzes den Vollzug im Asylwesen verbessern will. Konkret soll der Bund den Kantonen die Haftgestehungskosten vollumfänglich erstatten. Im Gegenzug muss der Vollzug dringend stattfinden und wird vom Bund überprüft. Des Weitern fordert die Motion, dass Rekursverfahren gegen abgelehnte Asylgesuche nicht länger als ein Jahr dauern dürfen, dass verstärkt Personenkontrollen im Inland und an den Grenzen durchgeführt werden sowie dass der Vollzug der Strafe im Herkunftsland des Delinquenten gefördert werden soll. Die Gegner der Motion waren zum einen der Meinung, dass die bestehenden Vollzugsfragen nicht auf gesetzlicher Ebene behoben werden können. Zum andern sahen sie in der Vorschreibung einer Behandlungsfrist von abgelehnten Gesuchen einen Verstoss gegen die verfassungsmässige vorgeschriebene gerichtliche Unabhängigkeit.

Anpassung des Asylgesetzes

Le Conseil des Etats a suivi le Conseil national en acceptant la motion « Lutter contre la criminalité étrangère » déposée par le groupe PDC, PEV, PVL. Le groupe souhaite que le Conseil fédéral propose une modification de la loi sur l’asile sur les points suivants. Premièrement, les frais de détention en matière d’asile doivent être intégralement remboursés aux cantons. En contrepartie, les cantons devront s’assurer que les renvois soient exécutés, et ceci dans les délais. Deuxièmement, le groupe demande également une harmonisation des pratiques cantonales concernant la loi sur les étrangers et sur l’asile, une incitation à effectuer les éventuelles peines dans les pays d’origine et finalement un meilleur contrôle aux frontières suisses. Un dernier point demande que les procédures de recours durent un an au maximum. Cette dernière mesure a été intensément discutée, car elle mettrait en péril l'indépendance des autorités judiciaires. Malgré les mises en garde, le Conseil des Etats a accepté la motion par 20 voix contre 15.

Anpassung des Asylgesetzes

Ein grosses Medienecho gab es für das Gerichtsverfahren im Fall des Au-Pair-Mädchens Lucie Trezzini, welches am 4. März 2009 Opfer eines Gewaltverbrechens wurde. Das Bezirksgericht Baden verurteilte den Wiederholungstäter Daniel H. am 29. Februar 2012 wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Die Richter stuften den Mörder zwar als „derzeit unbehandelbar“, jedoch nicht als untherapierbar, ein, weshalb sie nicht die lebenslängliche sondern die normale Verwahrung wählten, bei welcher Daniel H. regelmässig einem psychologischen Gutachten unterzogen wird. Dieses Urteil entsprach der Forderung der Verwahrungsinitiative von 2004, welche „dauerhaft nicht therapierbare“ Täter lebenslänglich verwahren will. Dennoch liess das Urteil die Diskussion über die Verwahrungsinitiative und deren Umsetzung wieder aufleben und Forderungen nach einer lebenslänglichen Verwahrung von Daniel H. wurden laut. So will der Aargauer Staatsanwalt den Fall weiterziehen und eine lebenslängliche Verwahrung erwirken. Der Fall zeigte jedoch auch das unklare Verhältnis zwischen Haft und Verwahrung: Auch bei einem Urteil zu lebenslänglicher Haft, kann der Straftäter nach fünfzehn Jahren laut Gesetz einen Antrag auf bedingte Entlassung stellen. Wird die Frage nach seiner Rückfälligkeit negativ beantwortet, kann der Täter entlassen werden. Was dann mit der Verwahrung geschehen würde, ist unklar. Das seit 2007 in Kraft stehende Strafgesetzbuch schweigt nämlich zu der Frage, wann die Strafzeit für einen Lebenslänglichen endet und seine Verwahrung beginnt. Das Urteil veranlasste auch die Initiantin der Verwahrungsinitiative, Anita Chaaban, eine Revision des Strafgesetzbuches anzustreben, nach der auch ein „auf lange Sicht nicht therapierbarer“ Täter lebenslang verwahrt werden kann.

Fall Lucie Trezzini

Das Urteil, welches Transparency International über die Schweiz fällt, ist positiv. Die Schweiz gehöre zu den weltweit am wenigsten korrupten Ländern. Verbesserungspotential sieht die Organisation jedoch bei der Transparenz bezüglich der Finanzierung von politischen Parteien und von Wahl- und Abstimmungskampagnen sowie der Wahl von Richtern und Staatsanwälten durch politische Behörden. Zudem sollten Whistleblower durch einen besseren Kündigungsschutz und einen nationalen Ombudsmann besser geschützt werden.

Forderungen von Transparency International
Dossier: Whistleblowing

Auch die beiden Rechtskommissionen (RK-NR und RK-SR) beschäftigten sich 2012 mit Korruption. So hiessen beide Kommissionen eine parlamentarische Initiative Sommaruga (sp, GE) gut, welche in Folge des 2010 bekannt gewordenen Fifa-Korruptionsskandals forderte, dass die Bestechung von Privatpersonen analog der Bestechung von Amtspersonen zum Offizialdelikt und somit im Strafgesetzbuch festgeschrieben wird. Damit käme die Schweiz einer Empfehlung der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) nach, welche ebenfalls verlangt, dass solche Bestechungsdelikte nicht mehr als Antragsdelikt geahndet werden.

Bestechung von Privatpersonen

Die 2007 eingereichten Standesinitiativen von Bern (07.300) und Basel-Stadt (07.310), welche beide die Unterzeichnung und Ratifizierung der Menschenhandelskonvention des Europarates forderten, wurden abgeschrieben, da die Konvention bereits 2008 unterzeichnet worden war. Das Übereinkommen bezweckt die Bekämpfung aller Formen von Menschenhandel auf inner- und zwischenstaatlicher Ebene. Die Schweiz erfüllt weitgehend die Anforderungen der Konvention, nur bezüglich des ausserprozessualen Zeugenschutzes besteht Handlungsbedarf. Der Bundesrat plant deshalb die Schaffung einer nationalen Zeugenschutzstelle. Jährlich werden voraussichtlich zehn bis fünfzehn Personen ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden. Zum Einsatz kommt das Programm ausschliesslich dort, wo die Zeugenaussage wesentlich dazu beiträgt, Delikte der Schwerstkriminalität aufzuklären. Der Bundesrat rechnet mit Kosten von 150‘000 Franken pro Fall. Das Parlament ermächtigte den Bundesrat zur Ratifizierung der Konvention und stimmte dem Gesetzesentwurf über den ausserprozessualen Zeugenschutz (ZeugSG) zu.

Menschenhandelskonvention Zeugenschutzstelle

Eine Motion Savary (sp, VD) fordert, dass Telefonanbieter Internetabonnemente anbieten sollen, die es den Eltern ermöglichen, die Kontrolle über den Zugang ihrer Kinder zu pornografischen Bildern auszuüben. Weiter sollen Familienabonnemente angeboten werden, bei welchen Gewalt und Pornografie vom Anbieter vorbeugend herausgefiltert werden. Obwohl der Bundesrat mehr auf die Sensibilisierung der Problematik setzen wolle, beantragte er die Annahme der Motion, welche dann auch von beiden Kammern überwiesen wurde.

Familienabonnemente

Nachdem am 1. August 2007 unmittelbar nach der Feier mit Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ein Sprengsatz auf dem Rütli detonierte, wurde am 8. August 2007 ein Verfahren gegen Unbekannt eröffnet. Im Januar 2008 wurde ein Tatverdächtiger, der im Volksmund als Rütli-Bomber bekannt war, in Untersuchungshaft gesetzt, welche mehrmals verlängert wurde, bis er im Dezember 2008 freigelassen wurde. Bei den Ermittlungen waren technische Überwachungsmassnahmen, unter anderem auch ein sogenannter Trojaner zum Einsatz gekommen, worüber jedoch die Verteidiger informiert worden seien. Am 11. Oktober 2011 hat die Bundesanwaltschaft nach Abschluss der Strafuntersuchung zum Sprengkörper das Verfahren eingestellt. Die Strafbestände haben sich nicht beweisen lassen. (Siehe auch hier.)

Rütli-Bomber

Zur Bekämpfung der Ausländerkriminalität reichte die CVP/EVP/glp-Fraktion des Nationalrates eine Motion ein, welche eine Anpassung des Asylgesetzes fordert. Die Motion wurde im Nationalrat mit 97 zu 85 Stimmen nur knapp angenommen.

Anpassung des Asylgesetzes

In der Frühjahrssession nahm der Nationalrat eine Motion Büchel (svp, SG) an, welche den Bundesrat beauftragt, dem Parlament Massnahmen für die Bekämpfung der Korruption und Wettbewerbsmanipulation im organisierten Sportbetrieb zu präsentieren. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates reichte darauf ein Postulat (11.3754) ein, nach welchem der Bundesrat zuerst die bereits vorhandenen Instrumente auf ihre Effektivität hin prüfen soll. Die kleine Kammer lehnte infolge die Motion ab und überwies das Postulat.

Bekämpfung der Korruption und Wettbewerbsmanipulation im organisierten Sportbetrieb

Das Parlament überwies eine Motion Amherd (cvp, VS), die den Bundesrat beauftragt, an der im Januar 2012 tagenden, intergouvernementalen Expertengruppe der UNO zu Cyber Crime die Bekämpfung des virtuellen Kindesmissbrauchs zu thematisieren.

UNO-Resolutionsentwurf zu virtuellem Kindesmissbrauch

Um die bessere Verfolgung von Pädophilen zu ermöglichen, sollen Internetanbieter verpflichtet werden, die Protokolle über die Zuteilung von IP-Adressen, die Kundinnen und Kunden zur Verfügung gestellt werden, mindestens ein ganzes statt wie bisher ein halbes Jahr aufzubewahren. Dies fordert eine von beiden Kammern überwiesene Motion Barthassat (cvp, GE).

Zuteilung von IP-Adressen

Eine Studie des Instituts für Kriminologie der Universität Zürich hat gezeigt, dass die Schweiz im Bereich Kriminalität den Level Europas erreicht hat. Ein Beispiel dafür waren die schweizweiten Skimmingfälle. Für die Banken sei es aber sehr schwierig, Bankomatenbetrüger, die illegal Kartendaten erlangen, gänzlich das Handwerk zu legen.

Skimmingfälle

Eine Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit der Umsetzung der 2010 angenommenen Volksinitiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer. Eine Mehrheit der Experten empfahl die Initiative modifiziert umzusetzen, da die Vorschläge der SVP weder mit der Bundesverfassung noch mit dem Völkerrecht vereinbar seien. Die Juristen der SVP wollten jedoch am Wortlaut der Initiative festhalten. 2012 soll eine neue Initiative lanciert werden, deren Text die Umsetzung bereits präzisiert.

Umsetzung der Ausschaffungsinitiative (BRG 13.056)
Dossier: Ausschaffungsinitiative – Abstimmung und Umsetzung

Eine Motion Amherd (cvp, VS) fordert die Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch sowie die notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen zu treffen, damit die Inanspruchnahme der Prostitution von Minderjährigen unter Strafe gestellt wird. Die Motion wurde nach der Zustimmung beider Kammern an den Bundesrat überwiesen. Mit der Annahme der Motion wurde dem Anliegen der Standesinitiativen aus Wallis (10.320) und Genf (10.311) entsprochen, weshalb den beiden keine Folge gegeben wurde. Das EJPD gab infolge die Genehmigung und den Vorentwurf der Umsetzung des Übereinkommens bis Ende November in die Vernehmlassung. Der Vorentwurf sieht vor, dass künftig die Indienstnahme von sexuellen Diensten von unter 18-jährigen aber über 16-jährigen unter Strafe gestellt wird. Der Minderjährige bleibt hingegen straflos. Auch am Alter der sexuellen Mündigkeit von 16 Jahren wird nichts geändert.

Übereinkommen des Europarates zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (BRG. 12.066)

Nach einer Strafanzeige durch das EDA ermächtigte der Bundesrat die Bundesanwaltschaft Anfang Juni, aufgrund der Geiselnahme von Rachid Hamdani und Max Göldi Ermittlungen gegen das Gaddafi-Regime aufzunehmen.

Ermittlungen gegen das Gaddafi-Regime

Die letztes Jahr eingereichte parlamentarische Initiative Schmid-Federer (cvp, ZH), welche die Effektivität und Effizienz in den Bereichen Jugendmedienschutz und Internetkriminalität sicherstellen wollte, wurde im Mai von der Initiantin zurückgezogen.

Effektivität und Effizienz in den Bereichen Jugendmedienschutz und Internetkriminalität

Durch das von Nationalrätin Wyss (gp, SO) eingereichte Postulat wird der Bundesrat aufgefordert, die Unterstellung des Immobiliensektors unter das Geldwäschereigesetz (GwG) erneut zu prüfen. Dies war in einem Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Umsetzung der revidierten Empfehlung der internationalen Expertengruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei, Financial Action Task Force (FATF/GAFI), im Jahr 2005 bereits beantragt worden. Aufgrund der ablehnenden Haltung in der Vernehmlassung verzichtete der Bundesrat damals aber darauf und begnügte sich damit, dass durch die Bestimmung des Strafgesetzbuches zur Bekämpfung der Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) nicht nur Finanzintermediäre erfasst sind. Der Nationalrat überwies das Postulat in der Frühjahrssession 2011.

Unterstellung des Immobiliensektors unter das Geldwäschereigesetz (Po. 10.4061)
Dossier: Geldwäschereigesetz

Da das Internet keine Landesgrenzen kennt, ist bei der Bekämpfung der Internetkriminalität eine internationale Zusammenarbeit wichtig. Dieser Ansicht ist auch die grosse Kammer, die nach dem Ständerat ebenfalls den Entwurf des Bundesrates zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität mit 117 zu 30 Stimmen genehmigte. Nur die SVP votierte gegen die Konvention. Zu Diskussionen führte der von der Schweiz anzubringende Vorbehalt, mit dem bei Pornografie auf dem Schutzalter 16 statt 18 beharrt werden soll. Durch die Ratifizierung der Konvention wird der Straftatbestand um das Hacking erweitert. Zugleich wurde so der Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU; Mo. 07.3629) Folge geleistet, welche bereits 2007 die rasche Unterzeichnung der Konvention gefordert hatte.

Parlamentarische Genehmigung des Europarats-Übereinkommens über die Cyberkriminalität
Dossier: Ratifizierung des Übereinkommens über Cyberkriminalität des Europarates (2011)

Das Parlament ermächtigte den Bundesrat zur Ratifizierung des Abkommens zwischen der Schweiz und Eurojust. Der Zweck dieses Abkommens ist die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) im Kampf gegen schwere Formen der internationalen Kriminalität. Detaillierter beschrieben ist dies in Teil I, Kapitel 2 (Europa: EU) .

Abkommen zwischen der Schweiz und Eurojust
Dossier: Internationale polizeiliche Zusammenarbeit

Nach dem Ständerat im Vorjahr genehmigte auch der Nationalrat das Eurojust-Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Dieser Vertrag regelt die Kooperation auf dem Gebiet der Justiz und insbesondere die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Ermittlungen und Strafverfolgungen. Explizit festgeschrieben ist auch der Umgang mit sensiblen, personenbezogenen Daten. Das Vertragswerk legt insbesondere die Zusammenarbeit bei schwerer Kriminalität fest, so beispielsweise bei Terrorismus, Menschenhandel, Drogenschmuggel, Geldwäscherei oder kriminellen Organisationen. Eine Minderheit Schwander (svp, SZ) stellte bei den Beratungen in der grossen Kammer den Antrag auf Nichteintreten. Begründet wurde dieser mit der unklaren Anwendung des Gesetzes beim Datenaustausch; so sei nicht eindeutig, welche Daten übermittelt werden müssten. Ebenso sollte nach Ansicht der Minderheit dieser Informationsaustausch nach wie vor ausschliesslich über die verfahrensmässig geordnete Rechtshilfe in Strafsachen abgewickelt werden. Dem entgegnete Bundesrätin Simonetta Sommaruga, dass das Abkommen eine effizientere Zusammenarbeit erlaube – was in Fällen schwerer Kriminalität oftmals entscheidend sei. Zudem fügte sie an, dass die Schweiz bei den konkreten Einzelfällen das Vertragswerk nur anwenden würde, wenn es das Schweizer Gesetz zulasse. Der Nationalrat folgte der Argumentation der Justizministerin und stimmte dem Abkommen zu. Einzig die SVP-Fraktion votierte dagegen.

Eurojust-Abkommen
Dossier: Internationale polizeiliche Zusammenarbeit