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Inhalte

  • Kriminalität

Akteure

  • Schmid-Federer, Barbara (cvp/pdc, ZH) NR/CN
  • Fässler, Daniel (cvp/pdc, AI) NR/CN

Prozesse

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In der Sommersession 2015 behandelte der Ständerat als Erstrat die Vorlage zur Verschärfung des Korruptionsstrafrechts. Der Kern der Verschärfung besteht darin, dass die Privatbestechung als Offizialdelikt in das Strafgesetzbuch aufgenommen und somit neu von Amtes wegen und nicht mehr nur auf Antrag verfolgt werden soll. Die nur durch den Stichentscheid des Präsidenten zustande gekommene Mehrheit der RK-SR beantragte ihrem Rat jedoch, die Verschärfung dahingehend abzumildern, dass Privatbestechung nur dann von Amtes wegen verfolgt werden soll, wenn durch die Tat öffentliche Interessen verletzt oder gefährdet sind. Die kleine Kammer folgte – ebenfalls äusserst knapp mit 23 zu 22 Stimmen – ihrer Kommissionsmehrheit und schuf damit zwei Kategorien von Bestechungsfällen im Privatbereich. Mit 23 zu 4 Stimmen bei 16 Enthaltungen überwies die Kantonskammer die Vorlage an den Nationalrat.
Nachdem der Nationalrat mit 133 gegen 51 Stimmen aus der SVP-Fraktion Eintreten beschlossen hatte, war auch er der Meinung, Privatbestechung müsse nicht ausnahmslos von Amtes wegen verfolgt werden. Die Abgrenzung von Antrags- und Offizialdelikten anhand des öffentlichen Interesses, wie sie der Ständerat vorgesehen hatte, bringe jedoch Interpretationsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheit mit sich, weil die Staatsanwaltschaft in einem konkreten Fall nicht wisse, ob sie von Amtes wegen ermitteln oder auf einen Antrag warten müsse. Aus diesem Grund sprach sich die grosse Kammer für einen Einzelantrag Fässler (cvp, AI) aus, welcher vorsieht, dass Privatbestechung «in leichten Fällen» nur auf Antrag verfolgt wird: Der Begriff des «leichten Falles» finde sich bereits im geltenden Strafrecht und die rechtsanwendenden Behörden wüssten damit umzugehen. Mit 133 Ja- gegenüber 49 Nein-Stimmen aus der SVP-Fraktion bei 2 Enthaltungen stimmte der Nationalrat der so geänderten Vorlage zu. Nachdem auch der Ständerat diesen Vorschlag gutgeheissen hatte, stimmte er der Vorlage in der Schlussabstimmung mit 38 zu 5 Stimmen zu. Auch im Nationalrat wurde der Entwurf in der Schlussabstimmung mit 141 zu 53 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen, wobei die SVP-Fraktion an ihrer ablehnenden Haltung festhielt.

Verschärfung des Korruptionsstrafrechts (BRG 14.035)

Die letztes Jahr eingereichte parlamentarische Initiative Schmid-Federer (cvp, ZH), welche die Effektivität und Effizienz in den Bereichen Jugendmedienschutz und Internetkriminalität sicherstellen wollte, wurde im Mai von der Initiantin zurückgezogen.

Effektivität und Effizienz in den Bereichen Jugendmedienschutz und Internetkriminalität

Der Nationalrat überwies eine Motion Hochreutener (cvp, BE) für ein Verbot des Verkaufs von gewalttätigen Computerspielen (so genannte Ego-Shooter) an Kinder und Jugendliche. Obwohl der Bundesrat für Ablehnung plädierte, weil die rechtlichen Grundlagen für ein Verbot für die Darstellung von grausamer Gewalt bereits bestehen und Verkaufseinschränkungen unter dem Aspekt des Jugendschutzes in der Kompetenz der Kantone liegen, überwies der Nationalrat den Vorstoss. Noch weiter geht eine vom Nationalrat ebenfalls gutgeheissene Motion (09.3422) Allemann (sp, BE), die ein grundsätzliches Verbot der Herstellung, des Verkaufs und der Weiterverbreitung von Computerspielen fordert, bei denen „grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen“. In der Herbstsession verabschiedete der Nationalrat auch noch ein Postulat Schmid-Federer (cvp, ZH), welches vom Bundesrat einen Forschungsbericht zum grundsätzlichen Gefährdungspotential von Computerspielen, namentlich auch in Bezug auf Suchtgefahr, fordert.

Motionen für ein Verbot von sogenannten "Killerspielen" (Mo. 07.3870 und Mo. 09.3422)