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Jahresrückblick 2023: Verbände

Zu den bedeutsamsten Ereignissen des Jahres 2023 gehörten für viele Verbände die eidgenössischen Wahlen. Wohl am meisten Präsenz hatten dabei Economiesuisse, Arbeitgeber-, Gewerbe- und Bauernverband, die erhebliche Mittel in ihre gemeinsame Wahlkampagne «Perspektive Schweiz» investierten, welche zu einem (land)wirtschaftsfreundlich zusammengesetzten Parlament beitragen sollte. Dabei wurde insbesondere von links-grüner Seite, aber auch in Medienkommentaren und von vereinzelten Bürgerlichen darauf verwiesen, dass der SBV und die grossen Wirtschaftsverbände namentlich in den Themen Freihandel und Subventionen grundlegend andere Interessen hätten, die mit der Zusammenarbeit nur notdürftig zugedeckt und früher oder später aufbrechen würden. In den Medien wurde denn auch unterschiedlich eingeschätzt, inwieweit der Rechtsruck im Nationalrat tatsächlich im Sinn der grossen Wirtschaftsverbände sei, da er vor allem durch Gewinne der SVP zustandekam, die in europa- und migrationspolitischer Hinsicht oft andere Positionen vertritt als etwa Economiesuisse. Einig war sich die Presse indessen, dass der Bauernverband gestärkt aus den Wahlen hervorging. Vor allem im Zusammenhang mit den Wahlen konnte dieser gegenüber den Vorjahren auch seine Medienpräsenz deutlich steigern (siehe Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse).

Mit Vorwürfen sah sich im Wahlkampf der Gewerkschaftsbund (SGB) konfrontiert, weil er den Organisationsaufwand für eine grosse Kaufkraftdemonstration kurz vor den Wahlen nicht als Wahlkampfkosten gemäss der neuen Transparenzgesetzgebung zur Politikfinanzierung deklariert hatte. Der SGB legte sein Budget für die Demonstration daraufhin rasch offen, stellte sich aber auf den Standpunkt, es habe sich nicht um eine Wahlkampfveranstaltung gehandelt. Scharfe Kritik handelte sich sodann die Kampagnenorganisation Campax ein, als sie im Wahlkampf einen Aufkleber verbreitete, auf dem die SVP und die FDP mehr oder weniger explizit als «Nazis» bezeichnet wurden. Campax änderte das Sujet daraufhin ab, doch der Vorfall führte zu erneuten bürgerlichen Forderungen, die Regeln für politische Kampagnenaktivitäten von staatlich unterstützten NGOs zu verschärfen.

Mehrere Verbände mussten sich im Berichtsjahr mit bedeutenden internen Konflikten auseinandersetzen. Im Schweizer Tierschutz (STS) eskalierten Diskussionen um Spesenabrechnungen und Führungsstil zu einem heftigen Machtkampf zwischen der Präsidentin und einem Teil der übrigen Vorstandsmitglieder. Stärker politisch aufgeladen war ein Machtkampf zwischen konservativen und progressiven Kräften in der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG), in dessen Zug der Vorstand alle Neueintritte bis 2024 sistierte, um einen befürchteten «Putsch» an der Mitgliederversammlung zu verhindern. Auch beim Konsumentenforum entbrannte ein Konflikt mit stark politischer Note, indem ein Vereinsmitglied der Verbandsspitze vorwarf, auf Kosten der Konsumentinnen- und Konsumenten-Interessen eine Kaperung der Organisation, insbesondere durch Wirtschaftsverbände, zu orchestrieren. Beim Hauseigentümerverband (HEV) war dessen Nein-Kampagne zum Klimagesetz Auslöser für interne Auseinandersetzungen und zahlreiche, teilweise prominente Verbandsaustritte. Zu einer Zerreissprobe kam es sodann bei der Frauen-Dachorganisation Alliance F, als deren Spitze sich im März im Parlament zugunsten der BVG-Reform einsetzte. Als Reaktion sistierten die SP Frauen zunächst ihre Verbandsmitgliedschaft und prüften unter anderem den Aufbau einer neuen, linken Frauen-Dachorganisation. Schliesslich entschieden sie jedoch, unter bestimmten Bedingungen vorerst doch bei Alliance F zu bleiben.

Beim Gewerbeverband (SGV) fielen Auseinandersetzungen um die politische Ausrichtung des Verbands derweil mit einem Personalgeschäft zusammen, das dem Verband deutlich mehr mediale Aufmerksamkeit bescherte als in den Vorjahren (siehe Abbildung 2): Als Nachfolger des langjährigen Verbandsdirektors Hans-Ulrich Bigler wurde zunächst Henrique Schneider gewählt, aufgrund einer Plagiatsaffäre wurde Schneiders Wahl jedoch noch vor dessen Amtsantritt widerrufen. So wählte der SGV mit Urs Furrer letztlich einen Verbandsdirektor, von dem die Medien einen moderateren Kurs erwarteten als von Bigler und Schneider. Reibungsloser ging die Neubesetzung von Spitzenposten in einer Reihe anderer Verbände über die Bühne, so beim Arbeitgeberverband, bei der Syna, beim VPOD, beim Versicherungsverband, bei Curafutura, bei der Bankiervereinigung, bei Avenir Suisse und bei Auto Schweiz.

Grössere strukturelle Veränderungen gab es in der Schweizer Verbandslandschaft 2023 kaum. Mit «Cinéconomie» wurde eine neue Allianz von Interessenorganisationen der Filmwirtschaft gegründet. Die Bankiervereinigung konnte die Rückkehr von Raiffeisen in den Verband verzeichnen, wohingegen der Krankenkassenverband Curafutura den Austritt der KPT hinnehmen musste.

Mediale Aufmerksamkeit für eigene inhaltliche Forderungen erzielte der Arbeitgeberverband mit einem Papier zum Fachkräftemangel, in dem er unter anderem längere und flexiblere Arbeitszeiten forderte, was starke Kritik von den Gewerkschaften provozierte. Der Mieterinnen- und Mieterverband forderte in der Diskussion um die steigenden Mieten insbesondere staatliche Mietzinskontrollen gegen missbräuchliche Mieten und deutlich mehr gemeinnützigen Wohnungsbau. Auch verschiedene Gruppierungen der Klimabewegung versuchten, Aufmerksamkeit für ihre Anliegen zu generieren, wobei sie wie in den Vorjahren wiederum zu teilweise umstrittenen Aktionsformen griffen.

Jahresrückblick 2023: Verbände
Dossier: Jahresrückblick 2023

Jahresrückblick 2023: Bildung und Forschung

Im Jahr 2023 war der Bereich Bildung und Forschung von keinem grösseren Ereignis geprägt, es waren vielmehr verschiedene kleinere Debatten, die im Laufe des Jahres inner- und ausserhalb des Parlaments geführt wurden. Dies zeigte sich auch in der Medienberichterstattung (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse), wo sich kein grösserer inhaltlicher Schwerpunkt feststellen lässt. Generell brachten die Medien dem Themenbereich «Bildung und Forschung» im Vergleich zu den Vorjahren relativ wenig Interesse entgegen (vgl. Abbildung 2). Zweifellos wurden aber 2023 auch in diesem Themenbereich wichtige Punkte debattiert.

Bei den Grundschulen, insbesondere auf Primarstufe, war der Lehrkräftemangel ein wichtiges Thema. Wie bereits im Vorjahr waren auch im Frühling 2023 im Hinblick auf das neue Schuljahr noch viele Stellen unbesetzt. Um diesem Problem auf den Grund zu gehen, überwies das Parlament zwei Postulate, die einen Bericht zu den Gründen für den Berufswechsel von Lehrpersonen und eine systematische Evaluation der vergangenen und laufenden Schulreformen forderten. Eine weitere Motion, die verlangte, dass Absolventinnen und Absolventen der Berufsmatura ohne Aufnahmeprüfung zum Studium als Primarlehrerin oder Primarlehrer an der PH zugelassen werden, scheiterte im Ständerat. Durch Annahme eines weiteren Postulats ist der Bundesrat jedoch angehalten, die Zulassungsbedingungen zur PH zu überprüfen.

In der Berufsbildung verlangte eine viel beachtete Motion die Anpassung der Titel von Abschlüssen: Durch die Einführung der sogenannten Titeläquivalenz durch die Schaffung eines Professional Bachelor und Professional Master soll eine Aufwertung der höheren Berufsbildung (HBB) im In- und Ausland erfolgen. Der Vorstoss scheiterte jedoch im zweitberatenden Ständerat; befürchtet wurde eine Verwechslung mit den akademischen Titeln der universitären Hochschulen. Jedoch wird der Bundesrat 2024 in Erfüllung zweier Motionen (Mo. 18.3392 und Mo. 18.3240) einen Entwurf in die Vernehmlassung schicken, in dem die Titel «Professional Bachelor» und «Professional Master» lediglich als Zusätze zu den bestehenden und geschützten Berufsbezeichnungen eingeführt werden sollen, wie der Bundesrat im November 2023 in einem Bericht erklärte. Die neuen international verständlichen Titel sollen also nur gemeinsam mit den eidgenössisch anerkannten HBB-Titeln getragen werden dürfen.

Bei den Beziehungen der Schweiz zur EU kam es im Berichtsjahr zu keiner substanziellen Einigung (vgl. Jahresrückblick zur Aussenpolitik), daher bewegte sich auch bei der von der Schweiz gewünschten Assoziierung an das Forschungsprogramm Horizon nicht viel. Allerdings beschloss der Bundesrat für das Jahr 2023 Übergangsmassnahmen in der Höhe von CHF 625 Mio. für die Ausschreibungen des Horizon-Pakets. Zudem legte die WBK-SR einen Vernehmlassungsentwurf für das Horizon-Fonds-Gesetz vor, das zwei Basler Standesinitiativen umsetzen soll. Dieser zeitlich befristete Fonds soll die finanziellen Mittel für die Schweizer Forschungsstätten in der aktuellen Horizon-Programmperiode 2021–2027 besser sichern und die Nachteile infolge der Nichtassoziierung der Schweiz möglichst kompensieren.

Jahresrückblick 2023: Bildung und Forschung
Dossier: Jahresrückblick 2023

Jahresrückblick 2023: Soziale Gruppen

Von allen Themen im Bereich der «Sozialen Gruppen» berichteten die Medien im Jahr 2023 wie bereits im Vorjahr am häufigsten über Asylfragen (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse). Sowohl parlamentarische als auch ausserparlamentarische Diskussionen drehten sich im Jahr 2023 häufig um potentielle und aktuelle Kapazitätsengpässe bei der Unterbringung von Asylsuchenden, bedingt durch die stark ansteigenden Asylgesuchszahlen sowie durch zahlreiche Schutzsuchende aus der Ukraine. Dabei kam es auch zu Misstönen zwischen Bund und Kantonen. Die Kantone, aber auch die Schweizer Armee stellten im Frühherbst weitere Unterbringungsplätze zur Verfügung; im Spätherbst war die Lage zwar angespannt, eine Notlage blieb jedoch aus. Eine umfassende, respektive konkretere Notfallplanung nach weiteren Absprachen zwischen Bund und Kantonen empfahl die Evaluationsgruppe zum Schutzstatus S in ihrem Schlussbericht.

Die SVP machte den Asylbereich zu einem ihrer Haupt-Wahlkampfthemen. Anfang Juli lancierte sie die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» (Nachhaltigkeitsinitiative), mit der sie unter anderem die von ihr empfundenen Missstände im Asylwesen bekämpfen will. Im Berichtsjahr verlangte die SVP zudem gleich drei ausserordentliche Sessionen zur Asylpolitik. Insgesamt fanden die zahlreichen und aus diversen Parteien stammenden Motionen im Bereich Asyl im Jahr 2023 jedoch kaum Mehrheiten im Parlament und scheiterten meist bereits im Erstrat. Der Bundesrat wiederum gab im Berichtsjahr einen Entwurf in die Vernehmlassung, mit dem der Zugang zur beruflichen Ausbildung für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers erleichtert werden soll.

In der Migrationspolitik gab die Masseneinwanderungsinitiative zu reden. Gleich bei zwei Gesetzesrevisionen wurde die Frage der Vereinbarkeit mit dem durch die Annahme der Initiative im Jahr 2014 in die Bundesverfassung aufgenommenen Zuwanderungsartikel in den Raum gestellt: Sowohl bei der Vorlage zur Beseitigung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug als auch bei derjenigen zur Lockerung der Zulassungsbestimmungen für ausländische Drittstaatenangehörige mit Schweizer Hochschulabschluss kam es wegen vertiefter Abklärungen der Verfassungsmässigkeit zu einem Marschhalt.

Die Politik setzte sich 2023 auch mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auseinander. So wies ein Postulatsbericht für die Schweiz im europäischen Vergleich einen hohen gesamten geschlechtsspezifischen Einkommensunterschied (Gender Overall Earnings Gap) und einen relativ hohen geschlechtsspezifischen Unterschied bei den Gesamtrenten (Gender Pension Gap) aus. Ein weiterer Postulatsbericht zeigte Einflussfaktoren auf, die einen beruflichen Wiedereinstieg oder die Erhöhung des Arbeitspensums von Frauen mit Kindern begünstigen. Als Mittel zur verstärkten Arbeitsmarktintegration von Frauen verwies der Bundesrat darin auf die Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung sowie auf die hängige Vorlage zur Beteiligung des Bundes an den elterlichen Kita-Betreuungskosten, obwohl er Letztere ablehnte. Nachdem der Nationalrat der Vorlage im März ohne die vom Bund verlangte Gegenfinanzierung zugestimmt hatte, bestand die ständerätliche Kommission auf der Prüfung eines alternativen Modells, das 2024 in die Vernehmlassung geschickt werden soll. In jedem Fall wird sich das Parlament in Kürze wieder zur Frage der Subventionierung der Betreuungskosten äussern: Die im Vorjahr lancierte Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle» (Kita-Initiative) kam im Sommer zustande.

Nicht vorgelegt werden der Stimmbevölkerung zwei die Frauen betreffende Volksinitiativen mit dem Ziel der Reduktion von Schwangerschaftsabbrüchen. Diese scheiterten im Berichtsjahr im Sammelstadium. Erfolgreicher war eine aus der Frauensession 2021 resultierende Forderung zur Verstärkung der Erforschung von Frauenkrankheiten, die in Form einer Motion im Berichtsjahr an den Bundesrat überwiesen wurde. Ebenfalls gab der Bundesrat 2023 die Lancierung eines Nationalen Forschungsprogramms zur Gendermedizin bekannt. Die Lohngleichheit war eine der grossen Forderungen am Feministischen Streik 2023, entsprechende parlamentarische Forderungen wurden im Parlament jedoch beinahe allesamt abgelehnt.

Grundsätzlich wurde Massnahmen gegen häusliche Gewalt oder zur Verstärkung des Opferschutzes bei häuslicher Gewalt wie bereits 2022 auch 2023 ein hoher Stellenwert beigemessen. So gab der Bundesrat einen Entwurf in die Vernehmlassung, mit der die gewaltfreie Erziehung gesetzlich verankert werden soll. Als Erstrat behandelte der Nationalrat in der Wintersession zudem eine Vorlage, die ausländische Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen will. Auch einige parlamentarische Initiativen und Motionen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt stiessen 2023 in der Legislative auf Zuspruch.

Ende 2023 läuft die 20-jährige Frist zur Ermöglichung des barrierefreien Zugangs zum ÖV für Menschen mit Handicap ab, wie es das im Jahr 2004 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz vorsah. Im März präsentierte der Bundesrat einen Bericht, der bei der Zugänglichkeit noch beträchtliche Lücken aufzeigte. Die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, sowohl im Verkehr als auch in allen weiteren Lebensbereichen, forderte die im April lancierte Inklusions-Initiative. Ebenfalls mehr Einbindung verlangten im März die Teilnehmenden der ersten Behindertensession, wobei sie ein besonderes Augenmerk auf die Teilhabe an der Politik legten. Ferner diskutierte ein im Herbst vom Bundesrat publizierter Bericht, ob der Stimmrechtsausschluss von Menschen mit einer geistigen Behinderung legitim sei. Durch die medial begleitete (Wieder-)Wahl von Philipp Kutter, Christian Lohr und Islam Alijaj in den Nationalrat dürften Menschen mit Behinderung in Zukunft auch innerhalb des Parlaments ein breiteres Sprachrohr haben.

Auch LGBTQIA-Personen erhielten durch die Kandidatur und schliessliche durch die Wahl von Anna Rosenwasser in Zürich verstärkte Aufmerksamkeit. Zu einem bedeutenden Fortschritt für schwule und bisexuelle Männer kam es dank einer vom Parlament verabschiedeten Änderung des Heilmittelgesetzes, die unter anderem einen diskriminierungsfreien Zugang zur Blutspende ermöglicht. Somit werden in Zukunft grundsätzlich alle schwulen und bisexuellen Männer nach jahrzehntelangem Ausschluss als potentielle Blutspender zugelassen. Im Berichtsjahr überwies das Parlament ferner ein Postulat, das einen Bericht zur Verbesserung der Situation von nicht-binären Personen fordert.

Jahresrückblick 2023: Soziale Gruppen
Dossier: Jahresrückblick 2023

Jahresrückblick 2023: Institutionen und Volksrechte

Das im Jahr 2023 zentrale politische und sehr stark medial begleitete Ereignis im Themenbereich «Institutionen und Volksrechte» waren die eidgenössischen Wahlen vom 22. Oktober (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse).

Im Nationalrat wechselten per Saldo lediglich 7.5 Prozent der 200 Sitze die Parteifarbe – wesentlich weniger als noch vor vier Jahren (14.5%) – und in zehn Kantonen kam es zu keinerlei parteipolitischen Sitzverschiebungen. Grösste Wahlsiegerin war die SVP, die netto 9 Sitze gewann (vgl. Jahresrückblick Parteien), was die Medien als «Rechtsrutsch» interpretierten. Sitze gewinnen konnten auch die SP (+2 Sitze), die Mitte und die EDU (je +1 Sitz) sowie das MCG (+ 2 Sitze), das damit erneut ins Parlament einzog. Verluste mussten auf der anderen Seite insbesondere die GLP (-6 Sitze) und die Grünen (-5 Sitze), aber auch die FDP, die EVP, die PdA und Ensemble à Gauche (je -1 Sitz) hinnehmen. Letztere zwei Parteien sind somit nicht mehr im Parlament vertreten. Gemessen an der Sitzzahl überholte die Mitte damit die FDP und wurde neu drittstärkste Partei in der grossen Kammer. Zu reden gab diesbezüglich ein Programmierfehler des Bundesamts für Statistik, das zuerst fälschlicherweise verkündet hatte, dass die Mitte auch hinsichtlich Wählendenstärke knapp vor der FDP liege.

Zu Sitzverschiebungen kam es auch im Ständerat. Die Gesamterneuerungswahlen führten in acht Kantonen zu parteipolitischen Verschiebungen und zu insgesamt 13 neuen Mitgliedern in der kleinen Kammer. Die Reihenfolge bezüglich Sitzstärke blieb freilich weitgehend dieselbe wie schon 2019: Als stärkste Partei in der kleinen Kammer konnte sich die Mitte mit dem Gewinn eines Sitzes halten, während die FDP mit einem Sitzverlust weiterhin am zweitmeisten Sitze im Stöckli besetzte. Darauf folgten die SP, die ihre zwei bei Ersatzwahlen während der Legislatur verlorenen Sitze zurückgewinnen konnte, die SVP, die einen Sitz und mit Thomas Minder ein langjähriges Fraktionsmitglied verlor, die Grünen mit zwei Sitzverlusten sowie die GLP und das MCG, die mit je einem Sitz ins Stöckli einzogen. Während im Ständerat mit vier neuen Frauen ein rekordhoher Frauenanteil von 34.8 Prozent erreicht wurde (2019: 26.1%; Herbstsession 2023: 30.4%), sank der Frauenanteil im Nationalrat wieder unter den bei den Wahlen 2019 erzielten bisherigen Rekordwert von 42 Prozent (neu: 38.5%).

Im Rahmen der im Dezember stattfindenden Bundesratserneuerungswahlen gab es aufgrund des Rücktritts von Alain Berset auch eine Ersatzwahl. Dabei sorgte das Zweierticket der SP für mediale Diskussionen über die seit einigen Jahren befolgte informelle Regel, Vorschläge einer Fraktion nicht zu desavouieren. Die Mehrheit des Parlaments hielt sich an diese Regel und entschied sich im dritten Wahlgang für Beat Jans. Erfolglos blieb der Angriff der Grünen Partei mit Gerhard Andrey auf einen FDP-Sitz; alle bisherigen Bundesratsmitglieder wurden in ihrem Amt bestätigt. Als Überraschung werteten die Medien die Departementsverteilung: Elisabeth Baume-Schneider wechselte nach nur einem Jahr im EJPD ins frei gewordene EDI. Beat Jans übernahm entsprechend die bisherigen Dossiers seiner Parteikollegin.

Wie bereits zu früheren Zeitpunkten sorgte auch die Wahl des neuen Bundeskanzlers für einige Spannung. Der zurückgetretene Walter Thurnherr wurde im zweiten Wahlgang durch den Vizekanzler Viktor Rossi ersetzt, der Mitglied der GLP ist. Zum ersten Mal in der Geschichte der Schweiz stellt somit eine Partei den Bundeskanzler, die nicht in der Regierung vertreten ist.

Neben all diesen Wahlen und Wahlgeschäften gab es im Themenbereich «Institutionen und Volksrechte» aber auch wichtige thematische Entwicklungen. So waren Regierung und Verwaltung etwa mit den Nachwehen der Covid-19-Pandemie beschäftigt. Verschiedene Berichte zu einer Verbesserung der Krisenorganisation der Exekutive forderten einen permanenten Krisenstab, mit dem die Zusammenarbeit zwischen den Departementen, aber auch zwischen Bund und Kantonen und mit der Wissenschaft im Krisenfall verbessert werden soll. Auch das Parlament erhöhte seine Handlungsfähigkeit in Krisensituationen: Künftig können ausserordentliche Sessionen rascher einberufen, virtuelle Teilnahmen an Ratssitzungen ermöglicht sowie Rats- oder Kommissionssitzungen auch digital durchgeführt werden.

2023 erliess das Parlament neue Regeln zur Digitalisierung der Verwaltung, indem es das EMBAG verabschiedete, mit dem der Einsatz von elektronischen Mitteln zur Erfüllung von Behördenaufgaben geregelt wird. Dass eine Verbesserung der digitalen Infrastruktur des Bundes dringend sei, schlossen die Medien aus verschiedenen erfolgreichen Hackerangriffen auf die Bundesverwaltung (vgl. Jahresrückblick Rechtsordnung). Der Bundesrat wurde in einem parlamentarischen Vorstoss aufgefordert, die Verwaltung besser gegen Cyberangriffe zu schützen.

Unter Dach und Fach brachte das Parlament 2023 eine verbesserte Vereinbarkeit von Mutterschaft und Parlamentsmandat. Die auf verschiedene Standesinitiativen zurückgehende Teilrevision des Erwerbsersatzgesetzes sieht vor, dass gewählte lokale, kantonale oder nationale Parlamentarierinnen ihren Anspruch auf Entschädigung nicht mehr verlieren, wenn sie während des Mutterschaftsurlaubs an Kommissions- oder Ratssitzungen teilnehmen.

Einiges zu reden gab 2023 der Teuerungsausgleich für die Löhne des Bundes. Die Anpassung der Löhne von Magistratspersonen ist per Verordnung geregelt und wurde unter medialer Kritik für das Jahr 2023 auf 2.5 Prozent angesetzt. Den rund 40'000 Verwaltungsangestellten gewährte der Bundesrat ebenfalls eine Lohnanpassung von 2.5 Prozent. Allerdings lehnte das Parlament den für die nachträgliche Erhöhung von 2.0 auf 2.5 Prozent benötigten Nachtragskredit ab. Auch für sich selber lehnte das Parlament medienwirksam einen Teuerungsausgleich ab.

Lediglich zu drei eidgenössischen Vorlagen, die auf einen einzigen Abstimmungstermin angesetzt worden waren, konnte sich die Stimmbevölkerung im Berichtsjahr äussern (Klimagesetz, 5. Covid-19-Gesetzesrevision, OECD-Mindestbesteuerung). Das im Jahresvergleich eher geringe mediale Interesse am Unterthema «Direkte Demokratie» (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse) dürfte damit zu erklären sein. Zwar stehen 2024 wieder wesentlich mehr direktdemokratische Urnenentscheide an, diese werden freilich kaum staatspolitischen Inhalt haben: Die Volksinitiativen «Volk und Stände entscheiden über dringlich erklärte Bundesgesetze!» und auch die Forderung für eine Totalrevision der Bundesverfassung scheiterten nämlich 2023 an der Unterschriftenhürde. In diesem Jahr mit der Unterschriftensammlung begann hingegen ein Begehren, das eine Bestätigungswahl für Bundesratsmitglieder durch Volk und Stände verlangt.

Auch 2023 gab es Diskussionen über eine Ausweitung des Kreises an Stimmberechtigten und über die Erleichterung der Wahrnehmung des Stimmrechts. Zum dritten Mal stimmte die grosse Kammer gegen einen Abschreibungsantrag ihrer SPK-NR, die nun eine Vorlage für Stimmrechtsalter 16 ausarbeiten muss. Zu reden geben wird diesbezüglich künftig wohl auch der bisherige Stimmrechtsausschluss von Menschen mit geistigen Behinderungen. Bei den eidgenössischen Wahlen durften zudem in drei Kantonen (BS, SG, TG) nach einiger Zeit wieder Versuche mit E-Voting durchgeführt werden.

Jahresrückblick 2023: Institutionen und Volksrechte
Dossier: Jahresrückblick 2023

Die SP im Jahr 2023: Kurzüberblick

Die SP startete mit einer Stabilisierung ihres Wählendenanteils bei den Zürcher Wahlen ins Jahr, und in Luzern gelang ihr die Rückkehr in die Kantonsregierung. Auch wenn die Partei bei einigen anderen kantonalen Wahlen des Jahres – unter anderem im Tessin, wo ihr eine Parteiabspaltung zu schaffen machte – weniger gut abschnitt, ergab dies zusammen mit zunehmend positiven nationalen Umfragewerten in den Medien das Bild einer Partei, die sich nach einer längeren Phase von Niederlagen bei kantonalen Wahlen wieder gefangen hatte.
In der Tat vermochte die SP schliesslich sowohl bei den Nationalrats- als auch bei den Ständeratswahlen zuzulegen. Eine Erklärung für den Wahlerfolg sah die Presse in der Themenlage, die mit Inflation, steigenden Mieten und einem Schub bei den Krankenkassenprämien der SP in die Hände gespielt habe: In ihrem Wahlkampf hatte die Partei – nebst Gleichstellung und Klimaschutz – vor allem das Thema Kaufkraft propagiert.
Im Rampenlicht stand die SP im Zusammenhang mit den Bundesratswahlen, bei denen sie den Sitz des zurücktretenden Alain Berset zu verteidigen hatte. War zunächst noch spekuliert worden, dass die Grünen mit bürgerlicher Unterstützung den SP-Sitz angreifen könnten, wurde der Anspruch der SP auf zwei Bundesratssitze spätestens nach den eidgenössischen Parlamentswahlen im Prinzip kaum mehr in Frage gestellt – von bürgerlicher Seite jedoch unter der Bedingung, dass die SP den Angriff der Grünen auf die FDP-Sitze nicht unterstütze. Die Mehrheit der SP-Fraktion erfüllte – nach eigenen Angaben «contre coeur» – diese Bedingung, was wiederum die Grünen vertäubte. Des Weiteren gab es kurz vor der Bundesratswahl aus den bürgerlichen Parteien Drohungen, eine SP-Vertretung ausserhalb des offiziellen SP-Tickets zu wählen. Auf dieses hatte die SP-Fraktion den Basler Regierungsrat Beat Jans und den Bündner Nationalrat Jon Pult gesetzt. Vier weitere Kandidierende – darunter wie schon im Vorjahr auch die Berner Regierungsrätin Evi Allemann und der Zürcher Ständerat Daniel Jositsch – blieben auf der Strecke. Die Bundesversammlung entschied sich letztlich deutlich für Beat Jans, der sich in den Anhörungen bei den anderen Fraktionen gemäss Medienberichten konzilianter gegeben hatte als Jon Pult. Dieser erhielt in allen drei Wahlgängen gar weniger Stimmen als Daniel Jositsch. Bei der Departementsverteilung blieben das EDI und das EJPD in SP-Hand, wobei überraschend die bisherige EJPD-Vorsteherin Elisabeth Baume-Schneider ins EDI wechselte und der Neugewählte Beat Jans somit das EJPD übernahm.
In der direktdemokratischen Arena musste die SP eine Niederlage hinnehmen, als die von ihr bekämpfte OECD-Mindeststeuer an der Urne deutlich angenommen wurde. Die Nein-Parole dazu hatten die Parteidelegierten entgegen der Empfehlung der Parteileitung gefasst, welche Stimmfreigabe beantragt hatte. Einen Erfolg konnte die SP verbuchen, indem sie im Sommer ihre Kita-Initiative zustande brachte.
Bereits vor den Wahlen hatte die SP ihr Fraktionspräsidium im Bundeshaus neu zu besetzen. Die Doppelkandidatur von Samira Marti und Samuel Bendahan für die Nachfolge von Roger Nordmann blieb ohne Konkurrenz, womit die Fraktion nun wie schon die Bundespartei von einem geschlechtergemischten Co-Präsidium geführt wird.

Die SP im Jahr 2023: Kurzüberblick
Dossier: Kurzüberblick über die Parteien im Jahr 2023

Im Jahr 2023 scheiterten einige Vorstösse zur Stellung der Frau in der Gesellschaft, eingereicht von Frauen aus dem links-grünen Lager, bereits in einem frühen Stadium. Darunter befanden sich Vorstösse, die den Schutz vor Diskriminierung verstärken wollten oder verbesserte Informationsgrundlagen zur Einschätzung des Ausmasses der Diskriminierung verlangten. Bereits im Erstrat abgelehnt wurde eine Motion Marti (sp, ZH) zur Angleichung des Schweizer Gleichstellungsgesetzes an das EU-Gleichbehandlungsrecht im Erwerbsleben (Mo. 21.3938), ein Postulat Feri (sp, AG), das mehr Informationen über das Ausmass der Altersdiskriminierung von Frauen und Möglichkeiten zur Bekämpfung der festgestellten Diskriminierung verlangte (Po. 21.3090), sowie ein Postulat Gysin (gp, TI), das mehr Klarheit über die Konzepte der Gleichstellung und der Diskriminierung aufgrund von biologischem und sozialem Geschlecht schaffen wollte (Po. 22.3714).

Auch Vorstösse mit dem Ziel der Verbesserung der Situation von Frauen im Arbeitsleben scheiterten im Erstrat, namentlich eine Motion Imboden (gp, BE) mit der Forderung nach spezifischen, auf die Digitalisierung und eine nachhaltige Gesellschaft ausgerichtete Aus- und Weiterbildungsprogrammen für Frauen im Niedriglohnsegment (Mo. 22.3623), sowie mehrere Motionen, die verstärkte Massnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verlangten (Mo. 22.3564 Fehlmann Rielle, sp, GE; Mo. 22.3736 Piller Carrard, sp, FR; Mo. 23.3223 Carobbio Guscetti, sp, TI). Von der Urheberin zurückgezogen wurde ferner eine Motion Feri (sp, AG) mit der Forderung nach verstärkter Hilfe für Sexarbeitende aufgrund prekärer Umstände während der Covid-19-Pandemie (Mo. 21.3114). Unbehandelt abgeschrieben wurde schliesslich ein Postulat Prezioso Batou (egsols, GE), das vom Bundesrat einen Bericht zu den arbeitsmarktlichen Auswirkungen von Covid-19 auf die Frauen forderte (Po. 21.3390).

Im Erstrat abgelehnt wurde ferner eine Motion Funiciello (sp, BE) mit der Forderung, dass 0.1 Prozent des BIP zur Bekämpfung geschlechterspezifischer und sexualisierter Gewalt eingesetzt werde (Mo. 21.3768). Zwei weitere Vorstösse zu diesem Thema wurden von den Urheberinnen wieder zurückgezogen: Die Motion Gysin (gp, TI) mit der Forderung nach einer Übernahme der Verfahrenskosten für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt (Mo. 21.3084) und ein Postulat Fellmann Rielle (sp, GE) betreffend der Finanzierung von Frauenhäusern für Opfer von Gewalt (Mo. 21.3073). In punkto Bekämpfung von Gewalt an Frauen wurden 2023 hingegen durch Zustimmung zu anderen Vorstössen und parlamentarischen Interventionen bedeutende Zugeständnisse erzielt.

Schliesslich wurde im Jahr 2023 ein die Gesundheit von Frauen betreffender Vorstoss abgeschrieben, da er nicht innert zwei Jahren vom Parlament behandelt worden war. Bei dieser Abschreibung handelte es sich erneut um ein Postulat Prezioso Batou (egsols, GE). Dieses wollte überprüfen lassen, wie auch Männer verstärkt in die sexuelle und reproduktive Gesundheitsprävention einbezogen werden könnten (Po. 21.3429).

Bereits im Erstrat gescheiterte Vorstösse zu Frauen- und Gleichstellungspolitik (2023)

Nachdem der Nationalrat während der Herbstsession 2023 die Motion Roduit (mitte, VS) mit dem Titel «Endometriose. Schluss mit den medizinischen Irrungen und Wirrungen» angenommen hatte, befasste sich der Ständerat in der darauffolgenden Wintersession mit dem Geschäft. WBK-SR-Sprecherin Isabelle Chassot (mitte, FR) betonte die Relevanz, welche der Endometrioseforschung zukomme. Dennoch empfehle die Kommission, den Vorstoss abzulehnen. Die Freiburgerin begründete diese Haltung damit, dass zur Festlegung von Forschungsthemen transparente und koordinierte Regeln existierten, an denen die ständerätliche WBK festhalten wolle. Projekte zur Endometriose könnten etwa durch das NFP 83 «Gendermedizin und -gesundheit» unterstützt werden. Anders sah dies Céline Vara (gp, NE), welche die Annahme der Motion beantragte. Sie begründete ihren Antrag unter anderem damit, dass die spezifisch weibliche Krankheit Endometriose nicht in das Thema «Gender» passe und die Forschungsförderung für Endometriose verglichen mit anderen Krankheiten gering ausfalle. Weiter verwies sie auf die Petition «Endometriose – Geben Sie Betroffenen eine Stimme!» (Pet. 22.2012), welche mit über 18'000 Unterschriften eine breite Unterstützung erfahren hatte. Nichtsdestotrotz lehnte der Ständerat die Motion mit 23 zu 11 Stimmen (bei 9 Enthaltungen) ab.

Endometriose: Schluss mit den medizinischen Irrungen und Wirrungen (Mo. 22.3224)
Dossier: Behandlung der Petitionen der Frauensession 2021 in parlamentarischen Vorstössen

Als eines der ersten Geschäfte behandelte der nach den Wahlen neu zusammengestellte Nationalrat in der Wintersession 2023 das Bundesgesetz über die SIFEM. Die Kommissionssprecherinnen Christine
Badertscher (gp, BE) und Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR) stellten das Geschäft vor und erläuterten, dass die Kommission das Gesetz begrüsse. Eintreten war denn auch unbestritten. Die Mehrheit der vorberatenden APK-NR und in der Folge auch die grosse Kammer folgten in allen diskutierten Punkten dem Bundesrat. Keine Mehrheiten fanden entsprechend die vier Minderheitsanträge aus der Kommission: Eine Minderheit Friedl (sp, SG) hatte verlangt, dass die SIFEM spezifische Massnahmen für die Chancengleichheit von Mann und Frau ergreift. Eine zweite Minderheit Friedl hatte den Artikel über die Geschäftstätigkeit um einen Passus zur Stärkung der Investitionen in den am wenigsten entwickelten Ländern ergänzen wollen. Ein explizites Investitionsverbot in fossile Energieträger hatte die Minderheit Crottaz (sp, VD) verlangt. Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) wiederum hatte in der letzten Minderheit gefordert, dass die SIFEM ihre Arbeit mit den Tätigkeiten der relevanten Bundesstellen, insbesondere mit der DEZA und dem SECO, abstimmt. Einen ähnlich formulierten Passus hatte der Ständerat in der Herbstsession 2023 angenommen.
In der Gesamtabstimmung wurde die unveränderte Vorlage schliesslich einstimmig gutgeheissen.

Bundesgesetz über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM (BRG 22.084)

Mitte Oktober 2023 nahm Aussenminister Ignazio Cassis an der vierten ministeriellen Konferenz der «Moldova Support Platform» in Chisinau teil; wenige Tage danach besuchte die Präsidentin Moldaus, Maia Sandu, die Schweiz zu einem offiziellen Besuch.
Die «Moldova Support Platform» ist ein von Deutschland, Frankreich und Rumänien initiiertes Gremium, mit welchem die Republik Moldau bei der Bewältigung der Folgen des Ukraine-Krieges politisch, finanziell und technisch unterstützt werden soll. Die Republik Moldau stehe insbesondere aufgrund der Integration der zahlreichen ukrainischen Flüchtlinge sowie des Unterbruchs von Lieferketten vor immensen Herausforderungen. Gemäss Medienmitteilung des Bundesrates unterstützt die Schweiz die Republik Moldau seit mehreren Jahren im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit; derzeit liegen die Schwerpunkte in den Bereichen wirtschaftliche Entwicklung und Arbeitsmarkt, lokale Regierungsführung sowie Gesundheit. Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine habe sich die Zusammenarbeit mit Moldau nochmals intensiviert: Der politische Dialog wurde verstärkt und das Kooperationsprogramm wurde um den Bereich der humanitären Hilfe ergänzt.
Der Besuch Sandus in der Schweiz stand ebenfalls im Zeichen der Auswirkungen des Angriffkriegs auf die Ukraine. Weitere Diskussionspunkte waren die Zusammenarbeit der beiden Staaten auf internationaler Ebene – beispielsweise im Rahmen der Europäischen Politischen Gemeinschaft – sowie die Weiterentwicklung der bilateralen wirtschaftlichen Beziehungen.

Intensivierung der Beziehungen zur Republik Moldau
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2023
Dossier: Staatsbesuche und öffentliche Besuche in der Schweiz seit 1990

Der Bundesrat publizierte im Oktober 2023 den Bericht Zusammenarbeit mit Schweizer NGO: Mehrwert, Rechtsgrundlagen und Übersicht der Beiträge und Mandate 2017–2020 in Erfüllung eines im Jahr 2020 eingereichten Postulats von Elisabeth Schneider-Schneiter (heute mitte, BL).
Im Bericht wurde die Zusammenarbeit der massgebenden Bundesstellen (DEZA, AFM und SECO) mit den NGO hinsichtlich verschiedener Punkte erläutert: So wurden etwa die rechtlichen Grundlagen für die Zusammenarbeit vorgestellt. Diese finden sich für die Mandate im öffentlichen Beschaffungsrecht (insbesondere BöB) sowie für die finanziellen Beiträge im Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG). Die rechtlichen Bestimmungen verpflichteten die Bundesstellen dazu, den Mitteleinsatz, der sich im übrigen für die Periode 2017–2020 auf CHF 1.2 Mrd. belief, zu kontrollieren und einen sparsamen und effizienten Einsatz der Mittel sicherzustellen. Der Verwaltung stünden zu diesem Zweck verschiedene Kontrollinstrumente zur Verfügung. Des Weiteren würden die NGO gemäss transparenten Kriterien ausgewählt und vor dem Abschluss eines Zusammenarbeitsvertrages detailliert überprüft, so der Bericht. Sodann werde der Inhalt der Zusammenarbeit durch klare Ziele und messbare Indikatoren definiert. Schliesslich würden die NGO regelmässigen Evaluationen unterzogen, was bei einem Fehlverhalten ein rasches Einschreiten und die Anordnung von Sanktionen erlaube.

Bundesbeteiligung und gesetzliche Grundlagen bei schweizerischen NGO (Po. 20.4389)

Noch in der Herbstsession 2023 bereinigten die beiden Kammern ihre Differenz im Entwurf zur Revision des Erwerbsersatzgesetzes zur Neuregelung der Mutterschaftsentschädigung von Parlamentarierinnen. Die Räte waren sich einig, dass die Teilnahme an parlamentarischen Abstimmungen, Sessionen und Sitzungen von Kommissionen für nationale, kantonale und lokale Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub nicht mehr zu einem Verfall des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung für ihre Erwerbstätigkeit führen soll, die neben dem Parlamentsmandat ausgeübt wird. Die Differenz zwischen den Räten bestand in der Frage, ob die Teilnahme an Kommissionssitzungen nur dann unter die neue Ausnahmeregelung fallen soll, wenn keine Regelung für eine Stellvertretung besteht.
Nachdem der Ständerat stillschweigend an dieser Bedingung festgehalten hatte, lag der Ball beim Nationalrat. Man bedauere zwar das Nichteinlenken des Ständerats, da man die Gesetzesänderung aber für «dringlich» halte, habe die SPK-NR einstimmig beantragt, auf die Version des Ständerats einzuschwenken, erklärte Céline Widmer (sp, ZH) noch in derselben Session. Diesem Antrag folgten die Volksvertreterinnen und -vertreter stillschweigend.

In den Schlussabstimmungen passierte die Gesetzesrevision den Nationalrat mit 152 zu 41 Stimmen (3 Enthaltungen) und den Ständerat mit 37 zu 3 Stimmen (3 Enthaltungen). In beiden Kammern kam die Opposition hauptsächlich (Nationalrat) oder vollständig (Ständerat) aus der SVP-Fraktion.

Mutterschaft und Parlamentsmandat (Kt.Iv. 19.311, Kt.Iv.20.313, Kt.Iv.20.323 und Kt.Iv.21.311)
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Die Motion «Gesundheit als neuer Schwerpunkt der internationalen Zusammenarbeit» von Elisabeth Schneider-Schneiter (mitte, BL) wurde in der Herbstsession 2023 im Ständerat behandelt. Im Namen der APK-SR, welche die Motion einstimmig zur Annahme empfahl, argumentierte Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU), dass eine qualitativ hochstehende und faire Gesundheitsversorgung einen Schwerpunkt der internationalen Zusammenarbeit bilden solle. Die Motion wurde anschliessend stillschweigend angenommen.

Gesundheit als neuer Schwerpunkt der internationalen Zusammenarbeit (Mo. 22.3144)

Im Mai 2023 verlangte Marianne Maret (mitte, VS) in einer Motion eine verstärkte Unterstützung für Weiterbildungen und berufliche Umschulungen, um die Rückkehr in die Arbeitswelt zu erleichtern. So könnten Personen, die ihre Arbeit zum Beispiel zwecks Kinderbetreuung freiwillig aufgeben, oft aus finanziellen Gründen keine Weiterbildungen machen, sofern sie nicht unter die arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung fallen. Weiterbildungen seien aber oft nötig, um nach einem längeren Unterbruch wieder in den früheren Beruf zurückkehren zu können. Folglich soll der Bund zusammen mit den Kantonen ein entsprechendes Pilotprojekt durchführen. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, da es bereits zahlreiche entsprechende Unterstützungsmassnahmen gebe, wie er in der Folge und mit Verweis auf den Bericht zum Postulat 20.4327 aufzählte. Der Ständerat nahm den Vorstoss jedoch in der Herbstsession 2023 mit 22 zu 13 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an.

Verstärkte Unterstützung für Weiterbildungen und berufliche Umschulungen, um die Rückkehr in die Arbeitswelt zu erleichtern (Mo. 23.3699)

In der Herbstsession 2023 bekräftigte der Nationalrat die Meinung einer bürgerlichen Mehrheit der WBK-NR und beschloss, drei parlamentarischen Initiativen, die verstärkte Massnahmen zur Herstellung von Lohngleichheit forderten, keine Folge zu geben (Pa.Iv. 22.464; Pa.Iv. 22.473; Pa.Iv. 22.481). Für alle drei Initiativen hatten links-grüne Kommissionsminderheiten Folgegeben beantragt, teilweise unterstützt von je einer Mitte- und EVP-Nationalrätin. Im Nationalrat vermochten die Kommissionsminderheiten über die links-grünen Fraktionsgrenzen hinaus jedoch nicht zu punkten. Die Initiativen waren damit erledigt.

Parlamentarische Initiativen verlangen verstärkte Massnahmen zur Herstellung von Lohngleichheit (Pa.Iv. 22.464; Pa.Iv. 22.473; Pa.Iv. 22.481)
Dossier: Lohngleichheitsanalysen und Diskussionen über die Einführung von Sanktionen

Das Bundesgesetz über die SIFEM stand in der Herbstsession 2023 auf der Traktandenliste des Ständerates. Der kleinen Kammer lagen dabei die Anträge der Kommissionsmehrheit sowie zwei Minderheitsanträge vor; im Grossen und Ganzen war der Entwurf jedoch unbestritten. So wurde Eintreten denn auch ohne Gegenantrag beschlossen. Eine Minderheit Sommaruga (sp, GE) beantragte in der Detailberatung, dass der Zweckartikel um einen Absatz zur Erhöhung der lokalen Steuereinnahmen ergänzt wird. Dem hielt Kommissionssprecher Pirmin Bischof (mitte, SO) entgegen, dass mit dem Fokus auf Steuereinnahmen einerseits kleine Unternehmungen, wie etwa landwirtschaftliche Betriebe, und andererseits genossenschaftlich organisierte Betriebe von der SIFEM nicht mehr unterstützt werden könnten. Der Ständerat lehnte den Antrag Sommaruga mit 28 zu 12 Stimmen (2 Enthaltungen) ab. Danach stimmte die kleine Kammer deutlich für einen Antrag der Kommission, der die obligatorische Zusammenarbeit zwischen der SIFEM und dem SECO sowie der DEZA explizit festhalten wollte. Damit stellte sich die kleine Kammer gegen die bundesrätliche Version, die es bei einer Kann-Formulierung belassen wollte. Abschliessend diskutierte der Ständerat die zweite Minderheit von Carlo Sommaruga zum Aktienkapital der SIFEM. Sie verlangte, dass die Beteiligung Dritter am Aktienkapital der SIFEM nur durch eine Kapitalerhöhung erfolgen kann. Die Mehrheit des Rates verwarf diesen Antrag mit 28 zu 14 Stimmen.
In der Gesamtabstimmung sprach sich die kleine Kammer mit 37 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Annahme des Entwurfs aus.

Bundesgesetz über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM (BRG 22.084)

Im Frühjahr 2022 reichte Benjamin Roduit (mitte, VS) eine Motion ein, die auf die verstärkte Forschungsförderung zu Endometriose abzielte. So solle der SNF mit einem entsprechenden Forschungsauftrag betraut werden, wobei auch auf die finanziellen Auswirkungen der Krankheit auf die Krankenkassen und die Gesellschaft eingegangen werden soll. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion.
Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2023 mit dem Vorstoss. Vor seinen Ratskolleginnen und -kollegen betonte der Motionär die Bedeutung seines Anliegens. Bedingt durch ihr Ausmass – eine von zehn Frauen sei von der Krankheit betroffen – und den mit ihr verbundenen Einschränkungen im täglichen Leben handle es sich bei der Endometriose um ein öffentliches Gesundheitsproblem. Oftmals werde die Krankheit aber erst nach vielen Jahren diagnostiziert – einerseits aufgrund ungenügenden Wissens in der Bevölkerung und bei der Ärzteschaft, andererseits wegen dem begrenzten Zugang zu Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten. Das Parlament habe sich bereits einige Male dem Thema Endometriose angenommen. Dennoch biete beispielsweise das Postulat der WBK-SR mit dem Titel «Für eine Strategie zur Früherkennung von Endometriose» nicht die benötigten Forschungsmittel für eine entsprechende Studie. Bundesrat Guy Parmelin beteuerte, dass sich Bund und Kantone dafür engagierten, dass Frauen mit Endometriose die notwendige Gesundheitsversorgung erhielten. Da die Regierung auf das «bottom-up»-Prinzip setze, bei welchem Forschende von Schweizer Hochschuleinrichtungen jederzeit einen Antrag für Mittel stellen können, um ihre wissenschaftlichen Projekte zu Endometriose durchzuführen, und es bereits mehrere solche Projekte gebe, beantrage die Landesregierung dennoch die Ablehnung der Motion. Mit 106 zu 76 Stimmen (bei 9 Enthaltungen) nahm der Nationalrat den Vorstoss jedoch an. Dabei stimmten die Fraktionen der SP, GLP und der Grünen geschlossen für den Antrag. Von der Mitte-Fraktion enthielten sich 7 Mitglieder ihrer Stimme, der Rest sprach sich ebenfalls für die Motion aus. Gegen den Vorstoss stimmten hingegen die Fraktionen der SVP und der FDP, wobei sich pro Fraktion je eine Person gegen die Fraktionsmeinung stellte und das Geschäft befürwortete. Die restlichen beiden Enthaltungen stammten aus den Reihen der FDP.
Dass das Thema nicht nur innerhalb des Parlaments zu reden gab, sondern auch in der Bevölkerung sehr präsent ist, zeigt etwa die Petition «Endometriose – Geben Sie Betroffenen eine Stimme!» (Pet. 22.2012), welche von 18'672 Personen unterschrieben wurde, sowie die Petition «Chancengleichheit für eine ganzheitliche sexuelle Gesundheit von Frauen» (Pet. 21.2035). Letztere war im Rahmen der Frauensession 2021 eingereicht worden.

Endometriose: Schluss mit den medizinischen Irrungen und Wirrungen (Mo. 22.3224)
Dossier: Behandlung der Petitionen der Frauensession 2021 in parlamentarischen Vorstössen

In der Herbstsession 2023 beugte sich der Nationalrat über die auf vier Standesinitiativen zurückgehende Vorlage, mit der Parlamentarierinnen erlaubt werden soll, ihr Mandat auch während eines Mutterschaftsurlaubes wahrzunehmen, ohne den Anspruch auf Entschädigung zu verlieren, die ihnen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit zukommt. Die SPK-SR hatte vorgeschlagen, das Erwerbsersatzgesetz um eine Ausnahmeregelung zu ergänzen: Gemäss dieser sollen Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub bei Teilnahme an Ratsabstimmungen sowie an Rats- und Kommissionssitzungen ihren Versicherungsanspruch nicht mehr verlieren. Die Wahrnehmung des Parlamentsmandats soll aber freiwillig bleiben; niemand darf gezwungen werden, an Sitzungen teilzunehmen, um die Idee des Mutterschutzes nicht zu untergraben.
Die SPK-NR unterstütze diesen Vorschlag und heisse es gut, dass die Regelung nicht auf die Exekutive oder die Judikative ausgeweitet werde, erklärte Céline Widmer (sp, ZH) für die Kommission. Allerdings wolle die SPK-NR die neue Regelung nicht wie vom Ständerat beschlossen an eine Stellvertretungslösung koppeln. Eine Teilnahme an Kommissionssitzungen müsse für eine Parlamentarierin im Mutterschaftsurlaub stets möglich sein und nicht nur dann, wenn für eine Kommission eine Stellvertretungsregelung fehle, so Widmer. Mit 21 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen empfahl die SPK-NR Eintreten und Annahme der so modifizierten Vorlage.
Alle Fraktionssprechenden plädierten für Eintreten. Ausnahme bildete einzig die SVP-Fraktion, für die Barbara Steinemann (svp, ZH) argumentierte, dass mit der neuen Regelung erstens der Mutterschutz untergraben werde und zweitens eine Besserstellung von Parlamentarierinnen im Vergleich zu «Mütter[n] im gewöhnlichen Erwerbsleben» geschaffen werde. Es sei ein «falsches Signal», wenn Parlamentarierinnen nicht nur das Geld der Mutterschaftsversicherung und die Jahrespauschale erhielten, sondern auch noch die Gelder für die Sitzungen, an denen sie neu teilnehmen könnten. Man schaffe damit zudem ein Präjudiz für weitere Ausnahmen auch in der Privatwirtschaft. Die SVP werde die Vorlage «grossmehrheitlich ablehnen» schloss Barbara Steinemann ihr Votum.
Ein Antrag gegen Eintreten lag nicht vor, so dass die grosse Kammer sogleich zur Detailberatung schritt. Dort hatte Pirmin Schwander (svp, SZ) einen Einzelantrag eingereicht, der sich hinsichtlich der Stellvertretungsregelung für den Beschluss des Ständerats stark machte. Ein Erwerbsersatzanspruch müsse ausgeschlossen werden, wenn Vertretungsmöglichkeiten bestehen, so die Argumentation. Mit 149 zu 29 Stimmen (4 Enthaltungen) wurde der Antrag Schwander abgelehnt. In der folgenden Gesamtabstimmung erhielt der Entwurf breite Unterstützung. Mit 155 zu 22 Stimmen (5 Enthaltungen) schickte ihn die grosse Kammer mit der Differenz bezüglich der Stellvertretungsregelung an den Ständerat zurück. In beiden Abstimmungen war die Opposition aus der SVP-Fraktion gekommen.

Mutterschaft und Parlamentsmandat (Kt.Iv. 19.311, Kt.Iv.20.313, Kt.Iv.20.323 und Kt.Iv.21.311)
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Mit knappen 87 zu 85 Stimmen (9 Enthaltungen) überwies der Nationalrat in der Herbstsession 2023 ein Postulat Fehlmann Rielle (sp, GE), das den Bundesrat dazu auffordert zu prüfen, ob in Erfüllung des Artikels 15 der Istanbul-Konvention eine obligatorische Schulung für Polizeikräfte zum Thema sexuelle Gewalt und Gewalt gegen Frauen im Allgemeinen eingeführt werden soll.
Der Bundesrat hatte sich ablehnend zum Vorstoss gestellt, da er die Ansicht vertrat, dass dem Anliegen mit den existierenden Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für verschiedene Berufsgruppen, darunter auch für die Polizei, bereits ausreichend Rechnung getragen werde.
Vereinzelte Stimmen und Enthaltungen aus den Fraktionen der SVP, der FDP und der Mitte – bei letzterer unter anderem die drei EVP-Vertretenden – hatten zusammen mit den geschlossen dafür stimmenden Fraktionen der SP, der GLP und der Grünen für die Entscheidung gesorgt.

Prüfung einer obligatorischen Schulung für Polizeikräfte zum Thema sexuelle Gewalt (Po. 21.4215)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Rückblick auf die 51. Legislatur: Soziale Gruppen

Autorin: Marlène Gerber, Sophie Guignard und Viktoria Kipfer

Stand: 17.08.2023

Die eidgenössischen Wahlen 2019 waren ein denkwürdiges Ereignis für die politische Vertretung von Frauen; die 51. Legislatur wurde kurz vor dem fünfzigjährigen Bestehen des Frauenstimmrechts (siehe Legislaturrückblick «Problèmes politiques fondamentaux») sowohl im National- als auch im Ständerat mit einem bedeutend höheren Frauenanteil gestartet als die früheren Legislaturen. Doch auch ansonsten gab es zahlreiche Neuerungen, welche direkt oder indirekt in erster Linie die Frauen betrafen. In der 51. Legislatur beschäftigte sich das Parlament sehr ausführlich mit der Revision des Sexualstrafrechts – die Revision war Teil der Strafrahmenharmonisierung, die über alle Themenbereiche hinweg das am stärksten debattierte Geschäft der gesamten Legislatur darstellte. Viele Frauen lobten, dass der in der Revision erzielte Kompromiss einer «Nein heisst Nein»-Lösung unter Einbezug des Tatbestands des sogenannten Freezings einen besseren Schutz bei Vergewaltigungen bringt – wobei neu auch Männer Opfer einer Vergewaltigung sein können. Grössere Auswirkungen auf Frauen haben auch die im Rahmen der viel diskutierten BVG-Revision vorgeschlagenen Änderungen beim Koordinationsabzug, mit dem Mehrfach- und Teilzeitbeschäftigte bessergestellt werden sollen. Konkrete Auswirkungen auf die Frauen hat ebenfalls die in der 51. Legislatur an der Urne bestätigte AHV-21-Reform, die ebenso wie die BVG-Revision unter den Frauen umstritten war und mit der das Rentenalter der Frauen an dasjenige der Männer angeglichen wird.

Viel zu diskutieren gab im Parlament auch die Überführung der Kita-Anstossfinanzierung in eine dauerhafte Lösung, mit welcher der Bund verpflichtet werden soll, sich zukünftig an den Kosten der Eltern für die familienexterne Kinderbetreuung zu beteiligen. Bis zum Sommer 2023 hatte sich erst der Nationalrat dazu geäussert; er forderte eine 20-prozentige Kostenbeteiligung durch den Bund, womit sich der Bundesrat nicht einverstanden erklärte. Weiter sprach sich die Stimmbevölkerung während der 51. Legislatur für die Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs aus. Dabei handelte es sich um einen indirekten Gegenvorschlag zu einer bedingt zurückgezogenen Volksinitiative, die vier Wochen Urlaub für Väter gefordert hatte. Auch Eltern, die ein Kind unter vier Jahren adoptieren, haben aufgrund Annahme einer entsprechenden Vorlage durch das Parlament künftig Anrecht auf einen zweiwöchigen bezahlten Urlaub.

Bedeutend gestärkt wurden in der 51. Legislatur die Rechte von LGBTQIA+-Personen. Eine Verbesserung an der Urne gab es für gleichgeschlechtliche Paare, als die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im September 2021 mit deutlicher Annahme der «Ehe für alle» die Möglichkeit ihrer Eheschliessung bestätigten und weitere Ungleichheiten im Familienleben gleichgeschlechtlicher Paare beseitigten. Ebenfalls im betrachteten Zeitraum wurde die Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm auf die sexuelle Orientierung an der Abstimmung von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern klar befürwortet.

Keine Mehrheit an der Urne fand hingegen die Begrenzungsinitiative im September 2020. Auch weitere Forderungen im Themenbereich Asyl- und Migration scheiterten in der 51. Legislatur: Etwa die Verschärfung des Familiennachzugs für Schutzbedürftige, ein Verbot der Administrativhaft für Minderjährige oder zuerst auch die Möglichkeit zur Beendigung der Lehre nach einem abgewiesenen Asylentscheid wurden nicht eingeführt, weil sich die beiden Räte in diesen Fragen nicht einig waren. Letzteres Anliegen überzeugte in Form einer breiter gefassten Kommissionsmotion schliesslich dennoch beide Räte. Ob die beiden Räte hingegen in der Frage der Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss zu einer Einigung kommen werden, war bis Redaktionsschluss (Mitte August) noch offen. Während der 51. Legislatur vom Parlament nach intensiveren Diskussionen beschlossen wurde hingegen eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, die ein Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene beinhaltete. Eine weitere, während der aktuellen Legislatur kontrovers diskutierte Änderung des Asylgesetzes erlaubt es zukünftig zudem, zur Feststellung der Identität von asylsuchenden Personen deren mobile Datenträger auszuwerten. Zu vergleichsweise wenig Diskussionen kam es schliesslich, als das Parlament die Möglichkeit zur Durchführung zwangsweiser Covid-19-Tests bei Wegweisung in der Herbst- und Wintersession 2022 bis Ende Juni 2024 verlängerte.

Für die 51. Legislatur als bedeutend hervorzuheben ist auch die erstmalige Aktivierung des Schutzstatus S, die der Bundesrat im Rahmen des Ukraine-Kriegs beschloss. Zahlreiche Ukrainerinnen und Ukrainer suchten in anderen Ländern Schutz; so auch in der Schweiz, wobei das SEM über 80'000 Personen den Status S gewährte. Davon verliessen über 10'000 Personen die Schweiz in der Zwischenzeit wieder. Ab der zweiten Hälfte der Legislatur verzeichnete die Schweiz zudem eine deutliche Zunahme an Asylgesuchen, wobei diese im Jahr 2022 den höchsten Wert seit 2017 erreichten, jedoch deutlich hinter dem Spitzenwert von 2015 zu liegen kamen. Die erste Hälfte des aktuellen Jahres machte indes deutlich, dass für 2023 womöglich noch grössere Anstiege folgen werden.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Soziale Gruppen
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

Rückblick auf die 51. Legislatur: Aussenpolitik

Autorinnen und Autoren: Amando Ammann und Marlène Gerber

Stand: 17.08.2023

Zwei Ereignisse prägten die Debatten in der Schweizer Aussenpolitik der 51. Legislatur in besonderem Masse. Das erste war der Abbruch der Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen, den der Bundespräsident nach einem Treffen mit der EU-Kommissionspräsidentin im April 2021 bekannt gab. Für zentrale substantielle Differenzen in den Bereichen Lohnschutz, Unionsbürgerrichtlinie und staatliche Beihilfen hatten die beiden Parteien keine Einigung erzielen können. Der Verhandlungsabbruch führte unter anderem zu einer Blockierung der Teilnahme am EU-Forschungsprogramm «Horizon Europe» (siehe auch den Legislaturrückblick zur Bildung). Die daraufhin erfolgte Freigabe der zweiten Kohäsionsmilliarde durch die Schweiz trug nicht wesentlich zur Entspannung der Beziehungen bei. Nach mehreren Sondierungsgesprächen signalisierte der EU-Kommissar bei einem Besuch in der Schweiz in gewissen Punkten Entgegenkommen von Seiten der EU. Im Juni desselben Jahres verabschiedete der Bundesrat die Eckwerte für ein neues Verhandlungsmandat mit der EU.

Wie ein Damoklesschwert über den bereits belasteten Beziehungen mit der EU hing zuvor auch das Referendum gegen die Beteiligung der Schweiz am Ausbau von Frontex, da ein Nein an der Urne den Ausschluss aus Schengen hätte nach sich ziehen können. Im Mai 2022 sprachen sich indes sieben von zehn Abstimmenden für den Frontex-Ausbau aus. Auch im Jahr 2020 hatte das Parlament bereits intensiv über mögliche Folgen der Ablehnung einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands diskutiert: Zu Beginn hatte sich der Nationalrat geweigert, auf den Ausbau des Schengener Informationssystems (SIS) einzutreten, änderte seine Meinung nach den vom Ständerat eingefügten Änderungen jedoch, woraufhin die Weiterentwicklung genehmigt wurde.

Mit sofortiger Wirkung stellte der Ausbruch des Kriegs in der Ukraine in der zweiten Hälfte der Legislatur andere aussenpolitischen Themen in den Schatten und prägte die Schweizer Aussenpolitik der 51. Legislatur fortan in aussergewöhnlichem Masse. In noch nie dagewesenem Ausmass übernahm die Schweiz Sanktionen der EU gegen Russland. Der Erlass und die Übernahme von Sanktionen führten auch im Parlament zu mehreren intensiven Debatten, insbesondere im Rahmen der Revision des Embargogesetzes, dessen Anpassung ursprünglich angegangen worden war, als der Bundesrat während der Krim-Krise 2014 beschlossen hatte, die EU-Sanktionen gegen Russland nicht zu übernehmen. In Zusammenhang mit den aktuellen Aggressionen wurden indes Kommissionsinitiativen lanciert, mit denen das für andere Staaten geltende Wiederausfuhrverbot von in der Schweiz erworbenen Rüstungsgütern gelockert werden soll. Direkt verknüpft wurden die Debatten um die Sanktionen und die Wiederausfuhr mit denjenigen zur Schweizer Neutralitätspolitik.

Ebenfalls Anlass für Diskussionen rund um das Neutralitätsverständnis bot der Umstand, dass die Schweiz im Juni 2022 und somit elf Jahre nach Ankündigung ihrer Kandidatur als nichtständiges Mitglied des UNO-Sicherheitsrats gewählt wurde.

Eine weitere aussenpolitische Premiere ereignete sich mit der Volksabstimmung über das Freihandelsabkommen mit Indonesien, denn zum ersten Mal in der Schweizer Geschichte war ein fakultatives Referendum zu einem Freihandelsabkommen zustande gekommen. Im März 2021 befürworteten knapp 52 Prozent der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmberechtigten das Freihandelsabkommen, das zwar erstmals Nachhaltigkeitskriterien einschloss, aber auch Zollerleichterungen für Palmöl beinhaltete.

Eine bedeutende Neuerung stellte nicht zuletzt auch die Aussenpolitische Strategie 2020-2023 dar, die zur Verbesserung der Kohärenz zwischen Innen- und Aussenpolitik erstmals in einem interdepartementalen Prozess erarbeitet worden war. Ebenfalls durften sich die Räte erstmals zur Aussenpolitischen Strategie äussern. Als weitere Folge der Praxisänderung erarbeitete der Bundesrat in der Folge Substrategien für verschiedene geographische Regionen, wobei die China-Strategie am meisten zu reden gab.

Im Bereich der Entwicklungspolitik führte die während Beginn der Corona-Pandemie im Rahmen der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 diskutierte Frage zum prozentualen Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe am Bruttonationaleinkommen für intensive Debatten im Parlament. Die finanzielle Belastung der Schweiz durch die Corona-Pandemie wurde auch als Argument vorgebracht, um die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank zu verhindern. Die beiden Kammern nahmen die Krediterhöhungen jedoch an.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
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Rückblick auf die 51. Legislatur: Aussenpolitik
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

Mit 14 zu 9 Stimmen beschloss die WBK-NR im August 2023, einer parlamentarischen Initiative aus der Feder von Natalie Imboden (gp, BE) keine Folge zu geben. Die Initiantin verlangt, dass Arbeitnehmende von ihren (zukünftigen) Arbeitgebenden Auskünfte über das individuelle und kollektive Lohngefüge des Betriebs, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Funktion, erhalten können. Zusätzlich soll es auch Arbeitnehmendenvertretungen ermöglicht werden, kollektive Daten eines Betriebs in aggregierter Form zu beziehen. Die 9-stimmige Kommissionsminderheit plädierte auf Folgegeben, da sie sich von dieser Massnahme zur Förderung von Lohntransparenz eine Verbesserung der Geschlechtergleichstellung in der Arbeitswelt versprach. Die Kommissionsmehrheit, die 14 Stimmen auf sich vereinte, wollte hingegen die Lohnvertraulichkeit schützen und vorerst die in Zusammenhang mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes für 2025 in Aussicht gestellte Zwischenbilanz abwarten. Ebenso verwies sie auf eine im Ständerat hängige Motion zur Einführung von Sanktionen im Falle der Nichteinhaltung der Lohngleichheit. Auch das Schicksal dieses Vorstosses gelte es abzuwarten.

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Lohntransparenz fördern, Verhandlungsposition stärken (Pa.Iv. 22.493)
Dossier: Lohngleichheitsanalysen und Diskussionen über die Einführung von Sanktionen

Ende Juli 2023 gab Swissmedic eine Anpassung der Blutspendekriterien bekannt, welche von Blutspende SRK Schweiz beantragt worden war. Neu soll anstelle der sexuellen Orientierung das Risikoverhalten ausschlaggebend dafür sein, ob jemand Blut spenden darf. Konkret müssen neu nach dem letzten neuen Sexualkontakt vier Monate verstrichen sein, bevor jemand als Spender oder Spenderin agieren darf. Hat die respektive der Spendewillige innerhalb der vergangenen vier Monate mit mehr als zwei Personen sexuellen Kontakt gehabt, beträgt die Wartefrist zwölf Monate. Seit 2017 hatten Männer, die Sex mit Männern haben, nur Blut spenden dürfen, falls sie zuvor während eines Jahres keine homosexuellen Kontakte gehabt hatten. In der Zeitspanne zwischen 1985 und 2017 war es ihnen gar vollständig untersagt gewesen, als Spender aktiv zu sein. Für lesbische und bisexuelle Frauen hatten hingegen zu keinem Zeitpunkt besondere Einschränkungen oder Vorgaben existiert. Die praktische Umsetzung der neuen Regelung sei ab November 2023 geplant, so Swissmedic. Die Schweizerische Ärztezeitung berichtete, dass die Schweiz damit mit anderen europäischen Ländern wie Deutschland, Finnland, Frankreich und Grossbritannien gleichziehe, welche dieselbe Regelung bereits eingeführt hätten. Studien aus diesen Ländern hätten seit der Änderung keinen Anstieg der HIV-Infektionszahlen ergeben. Positiv aufgenommen wurde der Entscheid vom Dachverband für schwule und bisexuelle Männer, Pink Cross, der sich für die Gleichberechtigung in diesem Thema eingesetzt hatte. Allerdings brauche es nun «erst eine Charmeoffensive und einen Vertrauensaufbau» bei homosexuellen Männern, da ihr «Blut [jahrelang] unerwünscht war».

Blutspende durch homosexuelle Männer

In Erfüllung eines Postulats Arslan (basta, BS) zur Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen gab der Bundesrat eine Studie in Auftrag, die zentrale Einflussfaktoren auf die Arbeitsmarktbeteiligung von Müttern eruierte und darauf aufbauend Empfehlungen zur Erleichterung des Wiedereinstiegs und des Verbleibs von Frauen im Arbeitsmarkt formulierte.

Die vom Beratungsbüro Ecoplan durchgeführte Studie, zu der 1'000 Frauen mit Kindern unter 12 Jahren befragt wurden, förderte zu Tage, dass sich vier von fünf interviewten und aktuell nicht erwerbstätigen Frauen eine Erwerbstätigkeit wünschten, wenn «alle für [s]ie persönlich wichtigen Voraussetzungen» zuträfen. Insgesamt am häufigsten gaben die befragten Frauen an, dass sie ihr Erwerbspensum erhöhen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen würden, wenn eine finanzielle Notwendigkeit dazu bestünde (38% der erwerbstätigen und 45% der nicht erwerbstätigen Frauen). Auch weitere Faktoren entpuppten sich als entscheidungsrelevant für viele Frauen, wobei sich die Einschätzungen bei Frauen mit und ohne Erwerbstätigkeit teilweise stark unterschieden: So gab beinahe jede zweite Frau ohne Erwerbstätigkeit an, dass sie bei familienfreundlichen Arbeitsbedingungen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen würde (47%), während nur knapp eine von drei erwerbstätigen Frauen ihr Pensum unter diesen Gegebenheiten erhöhen würde (31%). Auch die zusätzlich von Ecoplan durchgeführte Befragung von Arbeitgebenden unterstrich neben dem generellen Trend hin zu mehr Teilzeitarbeit die Bedeutung von flexiblen Arbeitszeiten und -orten für die Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen. Zwei von fünf nicht erwerbstätigen Frauen (40%) würden zudem eine Arbeitsstelle annehmen, wenn sie Aussicht auf eine Stelle mit passenden Anforderungen hätten, wogegen nur für eine von fünf Frauen im Arbeitsmarkt eine passendere Stelle ein Grund für eine Erhöhung des Pensums darstellte (22%). Die Kosten für die familienexterne Kinderbetreuung (31% der Erwerbstätigen; 27% der nicht Erwerbstätigen) sowie der Wegfall steuerlicher Nachteile (je 28%) schienen für beide Gruppen von Frauen ähnlich entscheidend zu sein.

Als zentrale, die Erwerbstätigkeit beeinflussende Faktoren für die befragten Frauen identifizierten die Autorinnen und Autoren der Studie die Kosten für die familienexterne Kinderbetreuung, die Familienfreundlichkeit der Arbeitsbedingungen, steuerliche Erwerbsanreize sowie Sensibilisierungs-, Beratungs- und Bildungsangebote, um über die finanziellen Konsequenzen tiefer oder fehlender Erwerbstätigkeit aufzuklären. Auch ein in Erfüllung des Postulats vom SECO organisierter Runder Tisch zwischen Kantonen, Sozialpartnern, Akteuren im Bereich Gleichstellung und den betroffenen Bundesämtern bestätigte die Relevanz der mit diesen Erklärungsfaktoren verbundenen Handlungsfelder. Gleichzeitig verwiesen sie auf die zahlreichen bestehenden Massnahmen und nannten eine Fülle von Vorzeigeprojekten, die auf verschiedenen Staatsebenen und durch private oder öffentliche Akteure organisiert würden. Die am Runden Tisch involvierten Akteure hoben darüber hinaus die Wichtigkeit von Massnahmen hervor, die speziell auf die Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Migrationshintergrund abgestimmt sind. Ebenso sei es für die Stellung von Frauen im Arbeitsmarkt zentral, dass sich Massnahmen zur Verbesserung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen auch an Männer adressierten und auch für Männer die Möglichkeit gefördert werde, einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen.

Der Bundesrat leitete aus dem Bericht ab, dass es aufgrund bestehender Massnahmen und Projekte entgegen der Forderung der Postulantin weder einer Gesamtstrategie noch eines Massnahmenplans bedürfe. Vielmehr müssten die zahlreichen bestehenden Massnahmen und Angebote besser bekannt gemacht und die Koordination zwischen den verschiedenen Verantwortlichen verbessert werden. Zusätzlich rege der bestehende Fachkräftemangel Unternehmen dazu an, «proaktiv attraktive und familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen». Mit der Legislaturplanung und der Gleichstellungsstrategie 2030 bestünden die strategischen Leitplanken zudem bereits. Weiter verwies der Bundesrat auf laufende Geschäfte auf Bundesebene, insbesondere auf Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung sowie auf die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch den Bund. Während Letztere bislang in Form von befristeten Finanzhilfen erbracht wurde, soll es dafür gemäss einer hängigen parlamentarischen Initiative künftig eine stärkere und dauerhafte finanzielle Unterstützung geben (Pa.Iv. 21.403). Die Regierung fügte an, sie habe in ihrem Bericht zur Erfüllung eines Postulats Moret (fdp, VD; Po. 19.3621) zudem Empfehlungen zur Verbesserung bestehender Beratungsangebote zum Wiedereinstieg aufgezeigt. Grundsätzlich betonte der Bundesrat jedoch auch, dass er in Bezug auf die Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs in erster Linie die Kantone und die Unternehmen in der Verantwortung sehe.

Massnahmenplan für den Wiedereinstieg von Frauen in die Arbeitswelt (Po. 20.4327)

Im Rahmen der Beratung einer Standesinitiative aus dem Kanton Tessin, die die Einführung eines bezahlten Trauerurlaubs nach einer Fehl- oder Totgeburt forderte, lancierte die SGK-SR ein Kommissionspostulat, das vom Bundesrat verlangte, die Einführung eines bezahlten Urlaubs im Fall einer Fehl- oder Totgeburt vor der 23. Woche zu prüfen. Während der Anspruch auf Mutterschaftsurlaub bei einer Totgeburt nach der 23. Woche – ab dem Zeitpunkt der Lebensfähigkeit eines Kindes – besteht, gilt eine Fehl- oder Totgeburt vor diesem Zeitpunkt im OR als Arbeitsverhinderung mit Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Dauer der Lohnfortzahlung ist jedoch zeitlich begrenzt und steht in Abhängigkeit der geleisteten Dienstjahre. Ferner erlischt der Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn bei der betreffenden Frau im selben Jahr bereits aus anderen Gründen eine Arbeitsverhinderung vorlag, mit der die maximale Dauer der Lohnfortzahlung wegen unverschuldeter Arbeitsverhinderung bereits ausgeschöpft wurde.
Der Ständerat nahm das Postulat in der Herbstsession auf Anraten des Bundesrats stillschweigend an. Damit ist der Bundesrat beauftragt, eine Auslegeordnung zu den geltenden Bestimmungen zu erstellen, Lösungen in anderen Ländern aufzuzeigen sowie betroffene Fälle und deren finanzielle Auswirkungen in der Schweiz zu evaluieren.

Kommissionspostulat fordert Bericht zur Einführung eines bezahlten Urlaubs im Fall einer Fehl- oder Totgeburt vor der 23. Woche (Po. 23.3962)

Die von den SVP-Nationalrätinnen Yvette Estermann (svp, LU) und Andrea Geissbühler (svp, BE) co-präsidierte Volksinitiative «Für den Schutz von ausserhalb des Mutterleibes lebensfähigen Babys (Lebensfähige-Babys-retten-Initiative)» scheiterte im Sammelstadium. Dies teilte die Bundeskanzlei im Juni 2023 mit. Dasselbe galt für das gleichzeitig Ende 2021 lancierte Volksbegehren «für einen Tag Bedenkzeit vor jeder Abtreibung (Einmal-darüber-schlafen-Initiative. Beide Volksinitiativen stammten aus der Feder des JSVP-Präsident David Trachsel, welcher die beiden Nationalrätinnen für das Co-Präsidium angefragt hatte.

Der US-amerikanische Supreme Court hatte Ende Juni 2022 sein für die Abtreibungsfrage grundlegendes Urteil «Roe v. Wade» gekippt und damit das gesamtstaatliche Recht auf Abtreibung in den USA untergraben, was auch in der Schweiz die Debatte über Schwangerschaftsabbrüche befeuerte. Allerdings stand selbst die SVP, der die Initiantinnen angehörten, alles andere als geschlossen hinter den beiden Volksbegehren. So befürwortete SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (svp, ZG) in der Presse die heute geltende Fristenlösung, während Camille Lothe, Präsidentin der SVP Stadt Zürich, die Forderungen ihrer Parteikolleginnen gar als «nicht akzeptabel» bezeichnete und ankündigte, die beiden Volksinitiativen bekämpfen zu wollen.

Beide Initiativen scheiterten schliesslich an der Hürde von 100'000 Unterschriften. Man habe sich schlicht und einfach «überlüpft» mit den beiden gescheiterten Initiativen, liess JSVP-Präsident David Trachsel, als Reaktion auf das Scheitern in den AZ-Medien verlauten. Laut dem Tagesanzeiger liess sich das Initiativkomitee aber von der Schlappe nicht beirren: Bereits würden «künftige Anliegen» vom Trio ins Auge gefasst.

Volksinitiative «Für den Schutz von ausserhalb des Mutterleibes lebensfähigen Babys (Lebensfähige-Babys-retten-Initiative)»
Dossier: Aktuelle Vorstösse zur Verschärfung der Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen (ab 2020)