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In seinem Bericht zum Postulat Killer (svp, AG) bezüglich der Kapazitätsplanung bei Kehrichtverbrennungsanlagen zeigte der Bundesrat auf, was er schon im November 2014 in seiner Stellungnahme festgehalten hatte: Es bestehe kein Handlungsbedarf, weil die Abfallmengen stabil seien und eine Abnahme erst langfristig zu erwarten sei. Die Planung der Kehrichtverbrennungsanlagen und ihrer Kapazitäten sei zudem Sache der Kantone.

Kapazitätsplanung bei Kehrichtverbrennungsanlagen

Mit einem im September 2014 eingereichten Postulat zur Kapazitätsplanung bei Kehrichtverbrennungsanlagen mit Abwärmenutzung wollte Nationalrat Killer (svp, AG) den Bundesrat beauftragen in einem Bericht darzulegen, wie im Hinblick auf die zurückgehenden brennbaren Abfallmengen eine Kapazitätsplanung im Sinne der Energieeffizienz geschaffen werden kann. Der Bundesrat beantragte im November 2014 die Ablehnung des Postulates, da die Abfallmengen stabil und nicht rückläufig seien und sich die rollende Kapazitätsplanung der Kantone bewähre. Im Juni 2016 nahm der Nationalrat das Postulat mit 128 zu 58 Stimmen bei 2 Enthaltungen an, dabei erfuhr das Anliegen die geschlossene Unterstützung der Fraktionen von Grünen, SP, SVP und BDP, während die Fraktionen von FDP, CVP und GLP dem Bundesrat folgten.

Kapazitätsplanung bei Kehrichtverbrennungsanlagen