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Der Aussenpolitische Bericht 2024 erschien im Februar 2025 und widmete sich in einem ersten Teil schwerpunktmässig den BRICS-Staaten, womit er die Forderungen des Postulats 23.3970 erfüllte. Das Kapitel zu den BRICS-Staaten ging auf die Entstehung und die Weiterentwicklung des losen Staatenbundes, auf ihre gemeinsamen Ziele (beispielsweise die Reform der UNO sowie der globalen Finanzinstitutionen) aber auch auf ihre Unterschiede, etwa in Bezug auf ihre geopolitischen Interessen oder auch auf die Gesellschaftspolitik, ein. Zudem beleuchtete der Bundesrat auch die Rolle der Staatengruppe hinsichtlich der Weltwirtschaft, aber auch bezüglich der globalen Sicherheitsarchitektur. Wichtig für die Schweiz sei insbesondere, die Beziehungen zu den aufstrebenden Volkswirtschaften innerhalb und ausserhalb von BRICS zu stärken sowie diese Staaten zu ermuntern, für Frieden und Sicherheit sowie für einen funktionierenden Multilateralismus Verantwortung zu tragen.
Im zweiten Teil des Berichts stellte der Bundesrat die aussenpolitischen Aktivitäten der Schweiz entlang der 28 Ziele der Aussenpolitischen Strategie 2024-2027 vor. Ins Auge fielen im Berichtsjahr unter anderem die Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU, wo Ende Jahr der Mandatsentwurf für den so genannten Paketansatz verabschiedet wurde, aber auch die anhaltende humanitäre und diplomatische Unterstützung für die Ukraine, oder auch die Aktivitäten im Bereich der internationalen Klimapolitik, wo die Schweiz im Berichtsjahr insbesondere bei Projekten zur Emissionsreduktion mit Kenia und Mosambik mitgewirkt habe.

Aussenpolitischer Bericht 2024 (BRG 25.009)

Jahresrückblick 2024: Aussenpolitik

In der Schweizer Aussenpolitik zeigten sich im Berichtsjahr unterschiedliche Schwerpunkte, was sich auch in der Medienkonjunktur (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse) widerspiegelte. Zum einen waren die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU ein in Bundesbern sowie in den Medien viel diskutiertes Thema: Im März 2024 starteten die Verhandlungen für ein weiteres Abkommenspaket (auch Bilaterale III genannt), die Ende Jahr zu einem Abschluss kamen. Dieses Paket beinhaltete neue sektorielle Abkommen (z.B. im Strombereich), institutionelle Elemente, Regeln für staatliche Beihilfen sowie die regelmässige Zahlung der Schweiz an ausgewählte EU-Mitgliedsstaaten. Im nächsten Jahr wird sich das Parlament und voraussichtlich in einigen Jahren auch die Stimmbevölkerung mit diesem Geschäft auseinandersetzen.

Zum anderen waren auch der Umgang mit den Konflikten im Nahen Osten sowie in der Ukraine zentrale Themen der Aussenpolitik. Bezüglich des Konflikts im Nahen Osten legte der Bundesrat im September die Botschaft zum Gesetz für ein Verbot der Hamas vor, wie dies die beiden sicherheitspolitischen Kommissionen in zwei identischen Motionen (Mo. 23.4312 und Mo. 23.4329) gefordert hatten. Das Gesetz wurde von den beiden Kammern in der Wintersession gutgeheissen. Zwei weitere Vorstsösse der beiden sicherheitspolitischen Kommissionen forderten auch ein Verbot der Hisbollah (Mo. 24.4263 und Mo. 24.4255). Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat befürworteten die Motion ihrer jeweiligen Kommission in der Wintersession. Bundesrat und Parlament beschäftigten sich auch mit der humanitären Hilfe für die Zivilbevölkerung im Gaza-Streifen. Dabei stellte die Rolle der UNRWA einen Spaltpilz dar: Während vor allem das links-grüne Lager argumentierte, dass einzig die UNRWA in der Lage sei, im Gaza-Streifen angemessene humanitäre Hilfe zu leisten, hielt die Mehrheit des bürgerlichen Lagers dagegen, dass die finanzielle Hilfe für die Zivilbevölkerung in Gaza nicht über die UNRWA verteilt werden dürfe, da diese teilweise durch die Hamas beeinflusst oder gar unterwandert würde. Der Nationalrat hiess im Berichtsjahr denn auch zwei Motionen (Mo. 24.3469 und Mo. 24.3194) zur Streichung der Gelder an die UNRWA gut. Die ständerätliche Kommission beschloss, eine Anhörung durchzuführen, bevor sie ihrem Rat eine Empfehlung zu den Motionen unterbreitet. Der Bundesrat sprach nach Konsultation der beiden aussenpolitischen Kommissionen 2024 insgesamt CHF 79 Mio. für die humanitäre Hilfe in der Region. Aufgrund der Skepsis gegenüber der UNRWA soll der Grossteil dieser Gelder über andere Organisationen wie etwa das IKRK in die Region fliessen.

Der Krieg in der Ukraine veranlasste den Bundesrat auch im vergangenen Jahr dazu, zahlreiche Elemente des EU-Sanktionsregimes gegenüber Russland zu übernehmen; darunter etwa weitere Sanktionierungen von natürlichen und juristischen Personen, das Verbot des Kaufs und Imports russischer Diamanten sowie Exportbeschränkungen für militärische und technologische Güter. Die Regierung setzte sich zudem mit Materiallieferungen und der Organisation einer Konferenz im Bereich der zivilen Minenräumung ein. Im April gab der Bundesrat ausserdem bekannt, dass er den Wiederaufbau in der Ukraine in den nächsten zwölf Jahren mit insgesamt CHF 5 Mrd. unterstützen werde. Weiter organisierte die Schweiz im Juni in Zusammenarbeit mit der Ukraine einen medial stark beachteten internationalen Friedensgipfel für die Ukraine (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Die Schweiz setzte sich im Vorfeld des Gipfels im Rahmen von zahlreichen Staatsbesuchen (z.B. aus Brasilien) stark dafür ein, eine Vielzahl von Staaten für die Teilnahme an der Konferenz auf dem Bürgenstock zu gewinnen. Auch das Parlament beschäftigte sich mit dem Ukraine-Konflikt und nahm beispielsweise eine Motion der SP an, die ein internationales Programm zur Räumung von Minen in der Ukraine fordert.

Das in diesem Themenbereich 2024 im Parlament am intensivsten debattierte Geschäft war die Strategie der internationalen Zusammenarbeit für die Jahre 2025–2028 (vgl. Tabelle 1): Der Bundesrat legte in der Botschaft ein Budget von CHF 11.27 Mrd. vor, womit die drei Pfeiler der internationalen Zusammenarbeit – humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit sowie Förderung von Frieden, Demokratie und Menschenrechten – finanziert werden sollen. In den Räten wurde darum gerungen, wie viele Mittel die IZA erhalten soll und wie viele Mittel aufgrund der angespannten Lage des Bundeshaushalts generell eingespart oder stattdessen für die Sicherheitspolitik respektive die Armee eingesetzt werden sollen. Auch die CHF 1.5 Mrd., die der Bundesrat für die Ukraine auf Kosten der allgemeinen Entwicklungszusammenarbeit bereitstellen will, sorgten – neben einer grundsätzlichen Debatte um Qualität und Wirkung der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit – für kontroverse Diskussionen, wurden schliesslich aber im vorgesehenen Umfang belassen. Insgesamt kürzte das Parlament den IZA-Kredit jedoch um CHF 151 Mio. Weitere Kürzungen kamen im Rahmen der Budgetdebatte 2025 hinzu.

Auf dem Gebiet der Aussenwirtschaftspolitik legte der Bundesrat im Herbst 2024 die lange erwartete Botschaft zum Freihandelsabkommen mit Indien vor – die dafür notwendigen Verhandlungen hatten circa 16 Jahre gedauert. Mit diesem Abkommen sollen für 94.7 Prozent der Schweizer Exporte nach Indien Zollerleichterungen gelten. Ausserdem ist vorgesehen, nichttarifäre Handelshemmnisse in verschiedenen Bereichen zu reduzieren. Der Ständerat sprach sich in der Wintersession einstimmig für die Genehmigung des Abkommens aus. Im Berichtsjahr hiessen auch beide Räte das FHA mit der Republik Moldau gut, wovon sich der Bundesrat und das Parlament neben der wirtschaftlichen auch eine politische Stärkung dieses Nachbarlandes der Ukraine versprachen.

Schliesslich gab es auch im Bereich der direktdemokratischen Mitwirkung in der Aussenpolitik einige Entwicklungen zu verzeichnen. Im Mai gab die Bundeskanzlei bekannt, dass die Neutralitätsinitiative von Pro Schweiz zustande gekommen war. Diese Volksinitiative möchte die immerwährende und bewaffnete Neutralität in der Bundesverfassung verankern. Damit möchte das Initiativkomitee verhindern, dass die Schweiz einem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten kann. Der Bundesrat entschied indes, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Im Sammelstadium befanden sich Ende 2024 drei Volksinitiativen, die dem Bereich Aussenpolitik zugeordnet werden können: Die Kompass-Initiative verlangt, dass Staatsverträge, welche «wichtige rechtsetzende Bestimmungen» enthalten, sowohl der Stimmbevölkerung als auch den Kantonen zur Genehmigung vorgelegt werden müssen; die Europa-Initiative will eine aktive Rolle der Schweiz in der europäischen Integration und die Atomwaffenverbotsinitiative macht sich für den Beitritt der Schweiz zum Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW) stark. Zu möglichen Auswirkungen dieses Beitritts wurde im März 2024 ein Bericht in Erfüllung eines Postulats veröffentlicht.

Jahresrückblick 2024: Aussenpolitik
Dossier: Jahresrückblick 2024

Der Bundesrat verabschiedete im Dezember 2024 seine Afrika-Strategie für die Jahre 2025 bis 2028. Neu widmete die Regierung dem Kontinent nicht mehr zwei Strategien (vgl. Subsahara-Afrika-Strategie 2021-2024 sowie MENA-Strategie 2021-2024), sondern fasste alle Regionen des Kontinents zusammen. Es habe sich gezeigt, dass den starken Verbindungen zwischen den verschiedenen afrikanischen Regionen, wie etwa in Form der Zusammenarbeit innerhalb der Afrikanischen Union, dadurch besser Rechnung getragen werden könne. Die Strategie habe zum Ziel, die vielfältigen Beziehungen zwischen der Schweiz und den afrikanischen Staaten zu stärken und zu intensivieren.
Die Strategie umfasste vier Schwerpunktthemen:
Der erste Fokus lag auf der Stärkung von Frieden und Sicherheit. Die Schweiz strebe an, durch verschiedene Instrumente bei der Prävention und Bewältigung von gewalttätigen Konflikten mitzuwirken. Bei der zivilen Friedensförderung setze die Schweiz auf Unparteilichkeit, ihre langjährige diesbezügliche Erfahrung und die grossen fachlichen Kompetenzen. Ein wichtiges Anliegen sei auch der Einbezug der Frauen bei Friedens- und Wiederaufbauprozessen. Bei der militärischen Friedensförderung werde sich die Schweiz wie bis anhin an verschiedenen UNO-Missionen und -Institutionen beteiligen. In Migrationsfragen suche die Schweiz gemeinsam mit den Herkunfts- und Transitländern nach Lösungen und unterstütze dabei den Aufbau lokaler Strukturen für die Steuerung der Migration, aber auch für die Rückkehr und die erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Auch der Schutz der Flüchtenden entlang der Migrationsrouten müsse im Auge behalten werden.
Zweitens solle auf Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit fokussiert werden, wobei die Liefer- und Wertschöpfungsketten durch offene Märkte und die Durchsetzung international vereinbarter Regeln gestärkt und diversifiziert werden sollen. Zusätzlich werde auch die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit in ausgewählten Partnerländern dafür sorgen, dass die Widerstandsfähigkeit und der Wohlstand weiterwachsen. Bei den für die Schweiz so wichtigen Rohstoffen wie Kaffee und Kakao sollen die Lebensbedingungen der Bäuerinnen und Bauern, der Schutz der natürlichen Ressourcen und die Förderung der Artenvielfalt verbessert werden. Generell setze sich die Schweiz im Bereich der Rohstoffe für die Einhaltung hoher Standards ein, insbesondere bei Rohstoffen aus Konfliktregionen sowie bei Hinweisen auf Kinderarbeit. Im Finanzbereich wiederum stehe für die Schweiz die Stärkung internationaler Regeln im Mittelpunkt.
Den dritten Schwerpunkt setzte die Strategie im Umweltbereich. Hierbei möchte die Schweiz zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels sowie zur Förderung von für das Klima positiven Praktiken beitragen. Dazu zählen die Reduzierung von Treibhausgasemissionen, Wiederaufforstungsmassnahmen, die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, der Erhalt der Ökosysteme sowie die Bekämpfung der Wüstenbildung und der Degradation von Böden.
Beim vierten und letzten gewichtigen Thema, Demokratie und Gouvernanz, werde das Hauptziel verfolgt, demokratische Werte, Prozesse sowie Institutionen zu stärken. Dazu gehören laut Strategie eine gute Regierungsführung, die lokale Gouvernanz, die Förderung der Medien, die Teilhabe von Frauen, die nachvollziehbare Verwendung von Ressourcen und auch die Stärkung der Gewaltenteilung.

Afrika-Strategie 2025–2028
Dossier: Aussenpolitische Strategien

Da nach der Beratung des Ständerats zum Voranschlag 2025 noch 54 Differenzen offengeblieben waren, nahm der Nationalrat die erste Runde der Differenzbereinigung in zwei Blöcken vor. Im ersten Block, der die Departemente EDA, EJPD, VBS und WBF umfasste, folgte die grosse Kammer grösstenteils ihrer Kommissionsmehrheit und räumte nur wenige Differenzen aus. Sie übernahm unter anderem die vom Ständerat vorgeschlagene Kürzung der Sozialhilfe für Asylsuchende um CHF 100 Mio. sowie die Erhöhung der Mittel für die Sportverbände um CHF 2.2 Mio. und verzichtete auf die ursprünglich geplanten Kürzungen im Finanzplan 2026–2028 bei ausserordentlichen Schutzaufgaben von Kantonen und Städten. Bei der internationalen Zusammenarbeit schlug der Nationalrat einen Kompromiss vor, indem er seine Kürzung von ursprünglich CHF 250 auf 170 Mio. reduzierte. Auch bei der Erwerbstätigkeit von Frauen kam er dem Ständerat entgegen und senkte den jährlichen Soll-Wert der Steigerung von 5 auf 1 Prozentpunkt. Im zweiten Block, der die Departemente EDI, EFD und UVEK betraf, folgte der Nationalrat seinem Schwesterrat bei verschiedenen Sparmassnahmen: So stimmte er den Kürzungen der kleinen Kammer bei den Ausgaben für Güter und Dienstleistungen, beim elektronischen Patientendossier, bei der AHV sowie beim Güterverkehr zu. Gleichzeitig unterstützte er die Erhöhung der Mittel zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit im Veterinärwesen um CHF 10 Mio. Kompromissvorschläge formulierte der Nationalrat beim grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr, wo er die Kürzung von CHF 30 auf 15 Mio. reduzierte, sowie bei den Betriebsausgaben, bei denen er statt der ursprünglich vorgesehenen CHF 20 Mio. nur noch CHF 13 Mio. einsparen wollte.

Der Ständerat zeigte sich in dieser ersten Runde bereit, auf einige der Kompromissvorschläge einzugehen, etwa bei den Lohnmassnahmen für Frauen oder bei den Ausgaben für Güter und Dienstleistungen. Bei der internationalen Zusammenarbeit schlug er jedoch seinerseits einen neuen Kompromiss vor, indem er seine Kürzung von ursprünglich CHF 30 auf 71 Mio. erhöhte, um einen finanziellen Ausgleich zur geplanten Erhöhung der Rüstungsausgaben zu schaffen. Im Bereich Bildung und Forschung bereinigte der Ständerat ebenfalls einige Differenzen, insbesondere im ETH-Bereich und beim SBFI. Nicht durchsetzen konnte sich jedoch die Mehrheit des Nationalrats mit ihrem Vorschlag, die Beiträge an ausländische Studierende in der Schweiz um CHF 4.8 Mio. zu kürzen; hier obsiegte die Minderheit Herzog (sp, BS), die auf die Kürzung verzichten wollte.

Zu Beginn der zweiten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens bestanden weiterhin über zwanzig offene Differenzen. Der Nationalrat räumte in dieser Phase einige Differenzen aus, etwa bei den Beiträgen an multilaterale Organisationen, wo er sich dem Kürzungsvorschlag des Ständerats in der Höhe von CHF 10 Mio. anschloss. Auch bei der Baukultur übernahm die grosse Kammer die Kürzung des Ständerats in Höhe von CHF 3 Mio. Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit unterbreitete sie weitere Kompromissvorschläge: Die Kürzung wurde von CHF 170 auf 125 Mio. reduziert, was jedoch weiterhin eine Differenz von CHF 54 Mio. zum Ständerat bedeutete. In ähnlicher Weise reduzierte der Nationalrat bei der Entwicklungszusammenarbeit seine ursprünglich vorgesehene Kürzung von CHF 135 auf 90 Mio., um dem Vorschlag des Ständerats von CHF 25 Mio. entgegenzukommen. Auch bei den Stipendien für ausländische Studierende schlug der Nationalrat neu eine Kürzung um CHF 2 Mio. vor. Bei den Lohnmassnahmen im eidgenössischen Personalamt wollte er im Vergleich zur kleinen Kammer mit einer Kürzung um CHF 30 Mio. statt CHF 45 Mio. auskommen. Die zahlreichen Kompromissvorschläge führten im Rat sowie in den Medien zu Vergleichen mit einem Basar.

Der Ständerat ging in der Folge unter anderem auf den Vorschlag des Nationalrats zu den Lohnmassnahmen ein. Gleichzeitig machte er aber bei der internationalen Zusammenarbeit einen weiteren neuen Vorschlag, indem er seine Kürzung auf CHF 98 Mio. erhöhte. Auch bei den Beiträgen an ausländische Studierende kam er dem Nationalrat entgegen, indem er eine Kürzung von CHF 1 Mio. vorschlug.

Somit bestand in der Einigungskonferenz viel Raum für Kompromisse: Bei der internationalen Zusammenarbeit einigte man sich auf eine Kürzung um CHF 110 Mio., die Beiträge an ausländische Studierende wurden um CHF 1.5 Mio. gekürzt und der Beitrag an die «Neue Regionalpolitik» um CHF 6 Mio. erhöht. Der Ständerat setzte sich bei der Erhöhung der Mittel für familienergänzende Kinderbetreuung um CHF 10 Mio. sowie bei den zusätzlichen Beiträgen für den Bereich «Wildtiere und Jagd» um CHF 0.5 Mio. durch. Der Nationalrat war hingegen mit seinem Antrag, im Bundesamt für Bauten und Logistik keine Kürzung vorzunehmen, erfolgreich. In der Folge hiessen beide Kammern die Anträge der Einigungskonferenz mit deutlichen Mehrheiten gut.

Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026–2028 (BRG 24.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2025: Voranschlag und Staatsrechnung

Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2024 mit einer Motion Rechsteiner (mitte, AI) zum Engagement der Schweiz in der Ukraine. Wie Marco Chiesa (svp, TI) seitens der APK-SR darlegte, beantragte die Kommission, die Motion abzulehnen, da ihre Forderungen bereits erfüllt würden. So sei in der Kommission auf die CHF 1.5 Mrd. hingewiesen worden, die der Bundesrat in der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028 zu Gunsten der Ukraine und der Region vorgesehen hat. Zudem hätten die APK beider Räte bereits je eine eine Motion (Mo. 24.3824 und Mo. 24.4268) eingereicht, in welcher eine Rechtsgrundlage für die Ukraine-Hilfe gefordert werde. Schliesslich anerkenne und schätze die Kommission auch die entsprechenden Bemühungen der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat. Aussenminister Ignazio Cassis, der seitens des Bundesrates den Antrag auf Ablehnung der Motion vertrat, rief darüber hinaus in Erinnerung, dass die Schweiz schon mehrere Konferenzen, darunter diejenige auf dem Bürgenstock, durchgeführt und für die nächsten 12 Jahre nebst den CHF 1.5 Mrd. aus dem IZA-Budget weitere CHF 3.5 Mrd. für den Wiederaufbau der Ukraine gesprochen habe. Anschliessend wurde die Motion stillschweigend abgelehnt.

Ukraine. Mehr Engagement für den Frieden (Mo. 23.3182)
Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)

Auch im Nationalrat gab die Strategie der internationalen Zusammenarbeit für die Jahre 2025–2028 in der Wintersession 2024 viel zu reden. Kommissionssprecherin Corina Gredig (glp, ZH) berichtete, dass die APK-NR mit 15 zu 9 Stimmen beantragt habe, auf die Vorlage einzutreten. Die Mehrheit sei der Ansicht, dass diese Strategie eine sinnvolle Antwort der Schweiz auf globale Herausforderungen wie etwa Armut, Konflikte oder den Klimawandel darstelle. Der Kommissionsmehrheit standen zwei Minderheitsanträge Rüegger (svp, OW) gegenüber. Während die erste Minderheit auf Nichteintreten plädierte, wollte die zweite Minderheit eine Rückweisung aller drei Entwürfe (wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit, generelle Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sowie Massnahmen zur Friedensförderung und zur Stärkung der Menschenrechte) an den Bundesrat erwirken. Dieser solle bei der Neukonzipierung des Entwurfs insbesondere die bei der Behandlung der Armeebotschaft gefällten Finanzbeschlüsse besser berücksichtigen sowie die Finanzplanung für die kommenden vier Jahre und den Bericht der Expertengruppe Gaillard mit einbeziehen. Monika Rüegger begründete die beiden Anträge im Ratsplenum mit dem Umstand, dass die Armee dringend mehr Geld benötige, und auch die Finanzierung der kürzlich an der Urne gutgeheissenen 13. AHV-Rente noch nicht geklärt sei. Zudem hätten die vergangenen Jahre gezeigt, dass die Entwicklungshilfe keinen wirklichen Fortschritt bringe. Vielmehr begünstige die Entwicklungshilfe den «Exodus» vieler Menschen aus ihren Heimatländern.
Anschliessend legten die verschiedenen Fraktionen in einem zum Teil mit spitzer Zunge geführten Schlagabtausch ihre Positionen dar, wobei alle Fraktionen ausser derjenigen der SVP den Willen äusserten, auf das Geschäft einzutreten. In der anschliessenden Abstimmung votierte die grosse Kammer mit 126 zu 64 Stimmen gegen den Antrag Rüegger und damit für Eintreten. Beim Rückweisungsantrag an den Bundesrat resultierte dasselbe Stimmenverhältnis. Damit war auch der Rückweisungsantrag vom Tisch. Beide Male stimmte einzig die geschlossen agierende SVP-Fraktion für die Minderheitsanträge Rüegger.

In der Detailberatung zu den drei Bundebeschlüssen wurden die Mehr- und Minderheitsanträge aus der APK-NR und der FK-NR diskutiert. Dabei verfolgten zwei links-grüne Minderheiten «die Stossrichtung eines Ausbaus des Konzepts des Bundesrates» (Gredig), während rechts-bürgerliche Minderheiten die vom Bundesrat vorgesehenen Mittel generell kürzen wollten. Dazwischen lag der Vorschlag des Bundesrates, welchem die Kommissionsmehrheit im Grossen und Ganzen folgen wollte. Der Nationalrat blieb dabei grundsätzlich auf der Linie von Bundesrat und Ständerat. Beim Bundesbeschluss über die Finanzierung der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit entschied sich die grosse Kammer mit 95 zu 94 Stimmen und 3 Enthaltungen, der Version des Ständerates zu folgen. Sie bewilligte damit einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 1376.9 Mio. Die grosse Kammer stimmte ebenfalls für die Verknüpfung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit der Kooperation in Migrationsfragen. Damit war der Bundesbeschluss zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit bereinigt. Auch beim Verpflichtungskredit zur Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe folgte der Nationalrat dem Beschluss des Ständerates (entscheidende Abstimmung: 95 zu 94 Stimmen und 3 Enthaltungen). Allerdings wurde anschliessend bei der Abstimmung über die Ausgabenbremse das qualifizierte Mehr nicht erreicht, weshalb sich der Nationalrat noch einmal mit diesem Punkt beschäftigen wird. Bei den übrigen Bestimmungen dieses Bundesbeschlusses nahm der Nationalrat noch kleinere Änderungen vor: So wurde der Bundesrat verpflichtet, eine rechtliche Grundlage für die Umsetzung des Ukraine-Unterstützungsprogramms zu erarbeiten. Zudem sollen die Wiederaufbauhilfen, wenn möglich durch Schweizer Firmen geleistet werden. Weiter beschloss der Nationalrat, im Rahmen dieses zweiten Bundesbeschlusses den Schwerpunkt Gesundheit zu stärken, wie es eine Motion Schneider-Schneiter (mitte, BL, Mo. 22.3144) gefordert hatte. Der dritte Bundesbeschluss zur Finanzierung von Massnahmen zur Friedensförderung und zur Stärkung der Menschenrechte konnte ebenfalls bereinigt werden; der Nationalrat folgte der Version des Ständerates und lehnte gleichzeitig linke Minderheitsanträge zur Erhöhung des Kredits ab.

Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 (BRG 24.049)
Dossier: Strategien zur internationalen Zusammenarbeit

Im Rahmen der Beratungen zum Voranschlag 2025 nahm der Ständerat umfangreiche Änderungen am Entwurf des Nationalrates vor. Die FK-SR konzentrierte sich darauf, Spielraum für eine zügige Erhöhung des Armeebudgets zu schaffen, da man die Ausgaben für die militärische Landesverteidigung bereits bis 2032 auf 1 Prozent des BIP steigern wolle, nicht erst bis 2035, wie es der Bundesrat geplant hatte – wie Kommissionssprecher Jakob Stark (svp, TG) dem Rat erklärte. Für den Voranschlag 2025 bedeute dies konkret eine Erhöhung der Rüstungsinvestitionen um CHF 530 Mio. auf insgesamt CHF 2.71 Mrd. – analog zum Beschluss des Nationalrats. Zur Gegenfinanzierung schlug die Kommission deshalb Entlastungsmassnahmen in Höhe von CHF 344 Mio. vor, die alle Departemente betrafen.

Der Ständerat nahm in der Folge sämtliche Kürzungsanträge seiner Kommission an, darunter unter anderem Kürzungen im VBS (CHF -20 Mio.), im Asylwesen (CHF -185 Mio.), bei den Investitionen in Bundesbauten (CHF -31 Mio.) sowie in den Bundesämtern für Kultur, Gesundheit und Sozialversicherungen (insgesamt CHF -28 Mio.). Zudem wurde eine Querschnittskürzung von CHF 10 Mio. bei den Eigenausgaben und eine Reduktion von CHF 40 Mio. bei der Ressortforschung des Bundes beschlossen. Aufgrund des Schätzfehlers bei der AHV konnte zudem der Betrag für die AHV um CHF 3 Mio. nach unten korrigiert werden. Zudem revidierte der Ständerat die Aufstockung des Nationalrats um CHF 22 Mio. für die Zoll- und Grenzsicherheit an den Flughäfen Basel und Genf.
Auch bei den «Güterverkehrsanlagen und technischen Neuerungen im Güterverkehr» sowie bei den alternativen Antriebssystemen für Busse und Schiffe nahm die kleine Kammer Kürzungen von CHF 62 Mio. beziehungsweise CHF 31 Mio. vor, da der Bedarf hier geringer sei als budgetiert. Mit Stichentscheid von Ständeratspräsident Andrea Caroni (fdp, AR) kürzte der Ständerat zudem den Kredit zu den Umweltschutzmassnahmen des BAZL um CHF 14 Mio. mit der Begründung, dass der vorgesehene Betrag ohnehin nicht ausgeschöpft werden könne. Beim grenzüberschreitenden Personenverkehr folgte die kleine Kammer schliesslich einem Einzelantrag Rieder (mitte, VS) für eine Mittelkürzung von CHF 30 Mio.; auch Rieder begründete diese Kürzung damit, dass die SBB nicht über die Kapazität verfüge, die für dieses Geld vorgesehenen Nachtzugfahrten nach Rom und Barcelona durchzuführen.

Zu mehr Diskussionen führten Kürzungsanträge in anderen Bereichen: So beantragte die Kommissionsmehrheit eine Budgetkürzung um CHF 45 Mio. beim EPA, womit nur noch ein Teuerungsausgleich von 0.75 Prozent (anstatt 1.5%) möglich wäre. Eine Minderheit um Eva Herzog (sp, BS) wehrte sich mit Verweis auf eine berechnete Teuerung von 1.1 bis 1.2 Prozent vergeblich gegen diese Kürzung. Zudem machte der Ständerat die vom Nationalrat beschlossene Erhöhung der Mittel für die Regionalpolitik um CHF 12.5 Millionen rückgängig und lehnte dabei einen Minderheitsantrag Rieder (mitte, VS) ab, der hier dem Nationalrat folgen wollte. Erfolgreich war hingegen ein Minderheitsantrag Maillard (sp, VD), der im Gegensatz zur Kommissionsmehrheit die vom Nationalrat beschlossene Kürzung der Mittel für Pro Helvetia rückgängig machen wollte. Auch beim SBFI obsiegte der Minderheitsantrag Ettlin (mitte, OW), der die Zustimmung zum bundesrätlichen Entwurf und damit die Einhaltung der Querschnittskürzungen auch im Bildungsbereich forderte. Einer Mehrheit der Kommission wollte dem Nationalrat folgen und in diesem Bereich auf die Querschnittskürzungen verzichten.

Neben diesen Kürzungen beschloss der Ständerat auch einige Budgeterhöhungen: So machte er die Kürzung des Nationalrats beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung rückgängig und stellte die vom Bundesrat vorgesehenen Mittel für nationale Sportanlagen in Höhe von CHF 2.2 Mio. wieder her. Weiter stockte er die Mittel des BLV um CHF 10 Mio. auf, um Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit zu beschaffen. Auch dieser Antrag der Kommission wurde diskussionslos angenommen, ebenso wie ein Antrag zur Aufstockung der Mittel um CHF 0.5 Mio. bei der Arten- und Lebensraumförderung in Jagdbanngebieten. Die kleine Kammer beschloss zudem eine Kürzung der Mittel für die internationale Entwicklungszusammenarbeit um CHF 30 Mio., während der Nationalrat in diesem Bereich eine Reduktion von CHF 250 Mio. vorgesehen hatte. Die Mehrheit setzte sich dabei gegenüber verschiedenen Einzel- und Minderheitsanträgen durch, die insbesondere stärkere Kürzungen bei der internationalen Zusammenarbeit oder eine schnellere Erhöhung der Rüstungsausgaben forderten.

Nach der Detailberatung im Ständerat wies der Voranschlag 2025 ein Finanzierungsdefizit von CHF 491.9 Mio. – CHF 20 Mio. weniger, als es die Schuldenbremse erlaubt hätte, und CHF 7.4 Mio. weniger, als die FK-SR zuvor beantragt hatte. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Voranschlag 2025 sowie die Bundesbeschlüsse über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2025 und über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2025 einstimmig an. Ohne Gegenstimme (42 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung) hiess er auch die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2025 gut.

Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026–2028 (BRG 24.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2025: Voranschlag und Staatsrechnung

Zu Beginn der Wintersession 2024 nahm der Nationalrat die Beratung des Voranschlags 2025 mit integriertem Finanzplan 2026–2028 auf. Anna Giacometti (fdp, GR) und Jacques Nicolet (svp, VD) präsentierten dem Rat den Budgetentwurf sowie die Änderungsanträge der FK-NR. Sie betonten für die Kommissionsmehrheit, dass der Bundeshaushalt angesichts der strukturellen Defizite der letzten Jahre weiterhin unter grossem Druck stehe. Zwar könnten die Vorgaben der Schuldenbremse dank Bereinigungsmassnahmen des Bundesrates in der Höhe von rund CHF 2 Mrd. eingehalten werden, doch seien weitere Schritte erforderlich, um den Bundeshaushalt langfristig ins Gleichgewicht zu bringen. Die Kommissionsmehrheit beantragte zudem insgesamt Mehrausgaben von CHF 95.9 Mio., denen Mehreinnahmen von CHF 22 Mio. gegenüberstanden, womit die Schuldenbremse noch immer eingehalten werden könne.

Die Fraktionsvoten machten in der Folge die unterschiedlichen finanzpolitischen Prioritäten im Nationalrat deutlich. Lars Guggisberg (svp, BE) kritisierte das anhaltende Wachstum des Staates und forderte eine Neuausrichtung der Schwerpunkte, weg von der internationalen Zusammenarbeit hin zu Ernährungssicherheit und Landesverteidigung. Im Namen der FDP-Fraktion erklärte Alex Farinelli (fdp, TI), dass die Schweiz nicht ein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem habe, was eine klare Prioritätensetzung und einen stärkeren Fokus auf die nationale Sicherheit nötig mache. Für die Mitte-Fraktion forderte Pius Kaufmann (mitte, LU) eine konsequente Ausgabendisziplin, in der neue Ausgaben nur getätigt werden, wenn sie entsprechend gegenfinanziert seien.
Andere Akzente setzte etwa Corina Gredig (glp, ZH) für die GLP-Fraktion. Sie warnte vor einem Verlust der humanitären Schweizer Tradition, sollten Kürzungen in der internationalen Zusammenarbeit bei gleichzeitiger Aufstockung des Armeebudgets um CHF 500 Mio. vorgenommen werden. Ähnlich argumentierte Felix Wettstein (gp, SO) für die Grüne Fraktion, die das Budget als unausgewogen bezeichnete, da es von einer überproportionalen Erhöhung der Rüstungsausgaben geprägt sei. Für die SP-Fraktion kritisierte Sarah Wyss (sp, BS) die Haushaltsplanung als einseitige Abbaupolitik, die zu stark an der Schuldenbremse ausgerichtet sei und dringend benötigte Investitionen verhindere. Stattdessen forderte sie gezielte Investitionen in Bildung, Kultur, Kinderbetreuung, öffentlichen Verkehr und Umweltschutzmassnahmen.

Die Beratung des Budgets erfolgte im Nationalrat in sieben Blöcken, beginnend mit dem ersten Block zu den Ausgaben im Eigenbereich des Bundes. Die Kommissionsmehrheit stellte drei Kürzungsanträge: eine Reduktion um CHF 7 Mio. beim Eigenaufwand des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung, eine Kürzung um CHF 0.9 Mio. beim Budget des Büros für Konsumentenfragen sowie eine departementsübergreifende Kürzung der Personalausgaben um CHF 70 Mio. zur Senkung des Personalkostenwachstums. Diesen Kürzungsanträgen standen jeweils Minderheitsanträge Funiciello (sp, BE) gegenüber, welche die Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates und somit einen Verzicht auf die Kürzungen forderte. Die Kommissionsmehrheit setzte sich dank den Stimmen der bürgerlichen Fraktionen in allen Punkten durch. Chancenlos blieben hingegen weitergehende Kürzungsanträge aus den Reihen der SVP, die sich ebenfalls auf Personalaufwendungen bezogen, ausserhalb der eigenen Fraktion jedoch keine Unterstützung fanden.

Im zweiten Block zur Sicherheit und Justiz lagen sowohl Kürzungs- als auch Aufstockungsanträge der Kommissionsmehrheit vor. So beantragte die Mehrheit der FK-NR eine Reduktion der Bundesbeiträge an Modellversuche im Straf- und Massnahmenvollzug um CHF 1 Mio., während die Minderheit Zybach (sp, BE) dafür plädierte, analog zum Entwurf des Bundesrates hier nicht zu kürzen. Eine weitere Kürzung um CHF 2.6 Mio. sah die Kommissionsmehrheit bei den ausserordentlichen Schutzaufgaben der Kantone und Städte vor, deren Mittel beim Bundesamt für Polizei entsprechend reduziert werden sollten. Diese Anträge fanden allesamt eine Mehrheit im Rat. Hingegen beantragte die Mehrheit der FK-NR erfolgreich eine Erhöhung der Mittel beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit um CHF 22 Mio.: Neu sollten die Flughäfen Genf und Basel dem Bund eine Entschädigung für Personenkontrollen durch das Grenzwachtkorps bezahlen müssen. Ein Minderheitsantrag Götte (svp, SG) für jährlich zusätzliche CHF 20 Mio. für mehr Personal zum Grenzschutz fand ausserhalb der SVP jedoch keine Unterstützung und wurde abgelehnt.
Ein weiterer umstrittener Punkt betraf die Cybersicherheit. Die Kommissionsmehrheit beantragte eine Erhöhung der Mittel um CHF 10 Mio. auf insgesamt CHF 26 Mio. auf Kosten der Armee. Der Nationalrat folgte jedoch einem Minderheitsantrag Schilliger (fdp, LU), der sich für eine Beibehaltung der vom Bundesrat vorgesehenen CHF 16 Mio. aussprach, u.a. zumal die Armee bereits andere Leistungen kompensieren müsse. Dank der Unterstützung von SVP, FDP und Mitte-Fraktion setzte sich die Minderheit in diesem Punkt durch.
Besonders kontrovers verlief schliesslich die Diskussion über die Verteidigungsausgaben. Die Kommissionsmehrheit beantragte eine Erhöhung der Mittel für Rüstungsinvestitionen um CHF 530 Mio., damit bis 2030 ein Prozent des BIP für die Verteidigung aufgewendet werden kann – der Bundesrat hatte vorgesehen, bis 2035 ein Prozent des BIP für die Verteidigung auszugeben. Gegen diesen Antrag lagen verschiedene Minderheitsanträge aus den Reihen der SP und Grünen vor, die allesamt scheiterten. So verlangte etwa eine Minderheit Kälin (gp, AG) eine Plafonierung der Rüstungsausgaben bei CHF 2 Mrd. und eine Minderheit Wyss (sp, BS) gar eine Reduktion des Verteidigungsbudgets um CHF 23 Mio., während eine Minderheit Andrey (gp, FR) dem Bundesrat folgen wollte. Hingegen beantragte die Kommissionsmehrheit selbst Einsparungen beim Globalbudget zur Verteidigung (CHF 45 Mio.) sowie beim Betriebsaufwand der Armasuisse (CHF 5 Mio.) mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung in diesen Bereichen.

Im dritten Block zu den Beziehungen zum Ausland schlug die Mehrheit der FK-NR weitreichende Kürzungen in der Höhe von insgesamt CHF 250 Mio. vor. Besonders betroffen waren dabei die wirtschaftliche Zusammenarbeit (CHF -50 Mio.), die Entwicklungszusammenarbeit (CHF -140 Mio.) sowie die Beiträge an multilaterale Organisationen (CHF -52 Mio.). Gegen diese Kürzungen wehrte sich eine Minderheit Gredig (glp, ZH), die dem Entwurf des Bundesrates folgen wollte. Darüber hinaus forderten weitere Minderheiten zusätzliche Mittel: Eine Minderheit Fehlmann Rielle (sp, GE) beantragte etwa eine Erhöhung der Mittel für die internationale Zusammenarbeit auf 0.5 Prozent des BIP, während eine Minderheit Funiciello (sp, BE) 0.7 Prozent des BIP für die öffentliche Entwicklungshilfe ausgeben wollte. Die Kommissionsmehrheit setzte sich gegen sämtliche Minderheitsanträge durch. Zusätzlich stimmte der Nationalrat einem Einzelantrag Zuberbühler (svp, AR) zu, wonach keine Bundesbeiträge mehr an das Hilfswerk UNRWA geleistet werden dürfen, was bereits früher zu kontroversen Diskussionen geführt hatte.

Im vierten Block zur Migration standen vier Anträge der Kommissionsmehrheit sowie sechs Minderheitsanträge zur Diskussion. Ein zentraler Punkt war die Effizienzsteigerung im Asylverfahren. Die Kommissionsmehrheit schlug vor, in den Planungsgrössen die maximale Anzahl der erstinstanzlichen Gesuche bei Asyl und Rückkehr, die älter als ein Jahr sein dürfen, von 2100 auf 1000 zu senken. Zudem sollte die Gesamtzahl der hängigen erstinstanzlichen Gesuche von 8400 auf 5800 reduziert werden. Gleichzeitig soll zukünftig im Bereich Unterbringung ein Qualitätsstandard von 90 Prozent erreicht werden – der Bundesrat hatte einen Standard von 85 Prozent vorgesehen. Der Nationalrat nahm diese Anträge einstimmig an.
Daneben setzte die Kommissionsmehrheit auf Kürzungen: Sie beabsichtigte, CHF 85 Mio. bei den Betriebsausgaben für die Bundesasylzentren zu streichen – eine Massnahme, die mit der rückläufigen Zahl an Asylsuchenden begründet wurde. Zudem sollte die Sozialhilfe an Asylsuchende um CHF 20 Mio. gekürzt werden, wobei diese Einsparungen gezielt bei der Arbeitsintegration von Schutzsuchenden aus der Ukraine ansetzen sollten. Gegen diese Kürzungen sprachen sich mehrere Minderheiten aus. So forderte eine Minderheit Kälin (gp, AG) einen Verzicht auf die Sparmassnahmen, während eine Minderheit Wyss (sp, BE) vorschlug, die entsprechenden Ausgaben ausserordentlich zu verbuchen, wie es bei «nicht steuerbare[n] Ausgaben» möglich ist. Eine Minderheit Sollberger (svp, BL) schlug umgekehrt vor, die gesamten Ausgaben für den Schutzstatus S ordentlich zu verbuchen, da eine ausserordentliche Verbuchung nach drei Jahren Krieg nicht mehr zulässig sei. Der Nationalrat folgte jedoch auch hier jeweils der Kommissionsmehrheit.
Auch bei den Integrationsmassnahmen für Ausländerinnen und Ausländer lagen verschiedene Minderheitsanträge auf Kürzungen und Erhöhungen vor, welche der Nationalrat jedoch allesamt zugunsten der Position der Kommissionsmehrheit, die dem Bundesrat folgen wollte, ablehnte.

Im umfangreichen fünften Block, der die Themen Landwirtschaft, Standortförderung, Arbeitsmarktpolitik und Wohnungswesen umfasste, setzte sich durchwegs die Kommissionsmehrheit durch. So wurde die gezielte Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials bei den Planungsgrössen als neues Ziel definiert, was insbesondere durch eine Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen sowie durch eine Steigerung ihres durchschnittlichen Arbeitspensums erreicht werden soll. Zudem wurden die Finanzhilfen an Schweiz Tourismus in den Finanzplanjahren 2026–2028 um jährlich 5 Prozent und die Finanzierung des Förderinstruments «Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus» in den Jahren 2025 und 2026 um jeweils CHF 1 Mio. reduziert.
Ein kontrovers diskutierter Punkt betraf die Mittel der Regionalpolitik: Die Kommissionmehrheit sprach sich erfolgreich für eine Erhöhung um CHF 12.5 Mio. aus, während eine Minderheit Gredig auf diese Erhöhung verzichten wollte. Der am intensivsten diskutierte Bereich war jedoch die Landwirtschaft. Die Kommissionsmehrheit beantragte, die Direktzahlungen auf dem bisherigen Niveau zu belassen und die vom Bundesrat geplante Kürzung um CHF 42 Mio. rückgängig zu machen. Ein Minderheitsantrag Wermuth (sp, AG), der eine vorrangige Zuteilung dieser Mittel an Betriebe in Berggebieten vorsah, wurde ebenso abgelehnt wie der Minderheitsantrag Funiciello (sp, BE), der sich für eine Zustimmung zum Bundesratsentwurf aussprach. Auch mehrere Minderheitsanträge aus den Reihen der GLP, die Kürzungen bei der Absatzförderung, der Entsorgung tierischer Nebenprodukte und den Beihilfen für die Tierproduktion forderten, sowie ein Minderheitsantrag Gafner (edu, BE), der eine Erhöhung der Beihilfen für die pflanzliche Produktion um CHF 1 Mio. verlangte, fanden keine Mehrheit.

In sechsten Block (Bildung, Kultur, Digitalisierung, Familie, Sport und Gesundheit) setzte sich die Mehrheit der FK-NR mit dem Antrag durch, die Anschubfinanzierung für «Digitalisierungsprojekte von hohem öffentlichem Interesse» (jeweils CHF 2 Mio. im Voranschlag und in den Finanzplanjahren) zu streichen. Eine Minderheit Andrey (gp, FR) wollte diese Mittel beibehalten. Erfolgreich war hingegen eine Minderheit Stadler (mitte, UR), die eine Kürzung von CHF 1.5 Mio. bei Pro Helvetia durchsetzte – insbesondere bei den Aussenstellen im Ausland. Es sei unverständlich, so der Minderheitssprecher, dass seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine weiterhin eine Aussenstelle von Pro Helvetia in Russland bestehe.
Die übrigen Minderheitsanträge blieben in diesem Block jedoch erfolglos: So scheiterte eine Minderheit Pahud (svp, VD) mit dem Antrag, das Budget des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung um CHF 1 Mio. zu kürzen. Erfolglos blieben auch Minderheitsanträge im Kulturbereich, etwa eine weitere Minderheit Pahud zur Reduktion der Filmförderung oder die Minderheit Wettstein (gp, BS) mit der Forderung nach mehr Mitteln für die Jenischen, Sinti und die nomadische Lebensweise. Hingegen setzte sich die Kommissionsmehrheit mit einer Erhöhung der Museumsmittel für Erinnerungskultur um CHF 0.5 Mio. durch.
Im Gesundheitsbereich forderten Minderheiten der SP und Grünen erfolglos zusätzliche Mittel für die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (CHF +1.8 Mio.), für die Überwachung übertragbarer Krankheiten (CHF +5.9 Mio.) und für die Förderung sexueller Gesundheit (CHF +0.1 Mio.). In der Sozialpolitik setzte sich die Kommissionsmehrheit mit einer Budgeterhöhung für familienergänzende Kinderbetreuung (CHF +6.9 Mio.) sowie mit der Aufstockung der Förderung ausserschulischer Aktivitäten für Kinder und Jugendliche (CHF +0.33 Mio.) durch. Schliesslich sprach sich der Nationalrat einstimmig gegen eine Kreditsperre für internationale Sportveranstaltungen aus und unterstützte die Erhöhung des Budgets für den ETH-Bereichs von CHF 2.44 Mrd. auf CHF 2.45 Mrd.

Im letzten, siebten Block zu Umwelt, Energie und Verkehr setzte sich die Mehrheit der FK-NR gegenüber verschiedenen Minderheitsanträgen mit ihrem Antrag durch, die vom Bundesrat beschlossene Kreditsperre für Nachtzüge im grenzüberschreitenden Schienenverkehr aufzuheben. Zudem obsiegte die Kommissionsmehrheit mit einer Erhöhung der Mittel für den regionalen Personenverkehr um CHF 7.75 Mio., um die vom Bundesrat vorgesehenen Kürzungen für strukturschwache Kantone zu vermeiden, sowie mit der Aufstockung der Waldmittel um CHF 70 Mio. über vier Jahre. Ausserdem war eine Minderheit Stadler (mitte, UR) mit ihrem Antrag erfolgreich, die Kreditsperre für alternative Antriebssysteme bei Bussen und Schiffen aufzuheben. Erfolglos blieben im Bereich Energie hingegen eine Minderheit Nicolet (svp, VD) mit dem Kürzungsantrag der Mittel für «Programme Energie Schweiz» um CHF 3.6 Mio. sowie eine Minderheit Wettstein beim BAFU mit der Forderung nach einer Erhöhung der Mittel für Revitalisierungsprojekte um CHF 4 Mio. pro Jahr sowie CHF 16 Mio. für die Finanzplanjahre.

Nach der Bereinigung des Voranschlags durch den Nationalrat betrugen die beschlossenen Ausgaben CHF 1.5 Mio. weniger als die Mehrheit der Finanzkommission beantragt hatte. Damit könne die Schuldenbremse eingehalten werden, wie diverse Kommissionssprechende betonten. In der Folge hiess der Nationalrat den Voranschlag in der Gesamtabstimmung mit 120 zu 73 Stimmen gut. Die ablehnenden Stimmen stammten von den Fraktionen der SP, Grünen und GLP. Angenommen wurden in der Folge auch der Bundesbeschluss über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2025 (161 zu 31 Stimmen bei 1 Enthaltung; abgelehnt hatten ihn die geschlossenen stimmenden Fraktionen der Grünen und der GLP), der Bundesbeschluss über den Finanzplan für die Jahre 2026–2028 (188 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung; abgelehnt hatten ihn die Mitglieder der SVP-Fraktion) sowie der Bundesbeschluss über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2025 (193 zu 0 Stimmen).

Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026–2028 (BRG 24.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2025: Voranschlag und Staatsrechnung

Der Bundesrat beantragte Ende September 2024 einen Kredit für eine dritte Tranche über CHF 13 Mio. für humanitäre Hilfsprojekte im Nahen Osten. Aufgrund eines Entscheids des Parlaments vom Dezember 2023 soll die Auszahlung der Gelder erst nach Konsultation der beiden aussenpolitischen Kommissionen erfolgen. Die Gelder sollen Organisationen aus der Schweiz, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, Organisationen der Vereinten Nationen sowie internationalen Nichtregierungsorganisationen zu Gute kommen und sollen «in den Bereichen Wasser, Ernährung, Gesundheit, Bildung, Einkommen und gesellschaftlicher Zusammenhalt im Irak, in Jordanien, im Libanon, im Besetzten Palästinensischen Gebiet und in Syrien» eingesetzt werden. Wie der Bundesrat in der Medienmitteilung weiter ausführte, betrug das Gesamtbudget 2024 für humanitäre Hilfe im Nahen Osten rund CHF 79 Mio., wobei eine erste Tranche von CHF 56.2 Mio. im April 2024 beschlossen worden war und im Mai 2024 eine zweite Tranche in der Höhe von CHF 10 Mio. für die UNRWA bereitgestellt wurde. Die beiden aussenpolitischen Kommissionen hiessen diese dritte Tranche für humanitäre Hilfe im Nahen Osten an ihren Sitzungen im Oktober 2024 gut.

Bundesrat beantragt 13 Millionen Franken für humanitäre Hilfe im Nahen Osten
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Der Ständerat behandelte in der Herbstsession 2024 eine Motion der GLP-Fraktion, welche forderte, den Schutz der Zivilbevölkerung im Kontext von bewaffneten Konflikten bei der Ausfuhr von Schutzmaterialien stärker zu gewichten. Wie Kommissionssprecher Hans Wicki (fdp, NW) darlegte, lehnte die SiK-SR die Motion mit 8 zu 4 Stimmen ab. Das Gleichbehandlungsgebot – ein Kern der Neutralität – bedinge, dass die Schweiz alle Konfliktparteien bei der Lieferung von kriegsrelevanten Gütern gleich behandle. Daher sei es der Schweiz nicht möglich, der Ukraine Güter zu liefern, die sie Russland nicht zugestehe, auch wenn diese Situation moralisch unbefriedigend sei. Es sei hier nun aber der falsche Ort und die falsche Zeit, um grundsätzlich über die Neutralität zu diskutieren. Weiter argumentierte der Kommissionssprecher, dass der Bundesrat die Möglichkeiten, die es im Bereich der humanitären Aktionen gebe, bereits ergreife. Minderheitssprecherin Franziska Roth (sp, SO) entgegnete im Namen ihrer Minderheit, dass man nicht verstehe, weshalb der Bundesrat bei diesem Konflikt auf der Gleichbehandlungspflicht beharre, wo ihm doch derselbe Grundsatz «in zahlreichen anderen Kriegen egal» sei. Der Ständerat lehnte die Motion mit 24 zu 17 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Unterstützung fand der Vorstoss bei Mitgliedern der SP, der Grünen sowie der Mitte.

Höhere Gewichtung des Schutzes der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten bei der Ausfuhr von Schutzmaterialien (Mo. 22.4193)
Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)

In der Herbstsession 2024 diskutierte der Ständerat über die Strategie der internationalen Zusammenarbeit für die Jahre 2025–2028. Diese bestand aus insgesamt drei Bundesbeschlüssen über die Finanzierung der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit, der generellen Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe sowie von Massnahmen zur Friedensförderung und zur Stärkung der Menschenrechte.
Die Debatte drehte sich dabei weniger um die inhaltliche Ausrichtung der Strategie, sondern vielmehr um den gesamten Bundeshaushalt respektive um die Frage, wie viel Geld für die IZA ausgegeben werden soll und wie viele Mittel stattdessen in die Armee und die Sicherheitspolitik fliessen sollen. Der kleinen Kammer lag hierzu ein Einzelantrag von Benjamin Mühlemann (fdp, GL) vor, der die Rückweisung des Entwurfs an den Bundesrat zur Anpassung an die Beschlüsse des Ständerates zur Armeebotschaft vom Juni 2024 verlangte. Mühlemann verwies darauf, dass der Ständerat beim Zahlungsrahmen für die Armee entschieden hatte, einen Teil der gutgeheissenen Mehrausgaben bei der IZA zugunsten der Armee zu kompensieren. Diesem Beschluss solle man nun folgen. Anschliessend äusserten sich zahlreiche Kommissions- und Ratsmitglieder zum Geschäft. Die SP, die Grünen und die GLP sprachen sich deutlich gegen Kürzungen bei den IZA-Ausgaben aus, während sich die Mitte wenn nicht grundsätzlich gegen Sparmassnahmen bei der IZA, so doch gegen den Rückweisungsantrag Mühlemann aussprach. Einige Vertretende der FDP und die SVP signalisierten hingegen Zustimmung zu weitreichenden Kürzungen der finanziellen Mittel für die IZA und zum Antrag Mühlemann. Aussenminister Cassis plädierte dafür, den Rückweisungsantrag abzulehnen und betonte, dass der Bundesrat diese und andere mehrjährige Botschaften ausgeglichen und konform zur Schuldenbremse ausgestalte. In der Folge wurde der Rückweisungsantrag Mühlemann mit 31 zu 13 Stimmen abgelehnt, die Stimmen für den Antrag stammten aus den Reihen der SVP und der FDP.

In der Detailberatung wurde über verschiedene Anträge auf Erhöhung respektive auf Kürzung und Umverteilung der Mittel diskutiert und abgestimmt.
Bei den Bundesbeschlüssen zur wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit sowie zur generellen Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe entschied der Ständerat gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit, die Gelder für Länder, welche «nicht ausreichend bereit sind, die Verknüpfung von Entwicklungszusammenarbeit mit Migrationsfragen zu akzeptieren», zu kürzen. Erfolglos blieben Minderheitsanträge von Carlo Sommaruga (sp, GE) zur Erhöhung der Mittel auf insgesamt 0.5 Prozent des Schweizer BIP und von Franziska Roth (sp, SO) zur Streichung der Verknüpfung mit der Migrationspolitik. Zum Bundesbeschluss zur Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe lag zusätzlich noch ein Antrag von Esther Friedli (svp, SG) auf Kürzung um insgesamt CHF 800 Mio. vor, der mit 28 zu 13 Stimmen und 3 Enthaltungen ebenfalls abgelehnt wurde. Zustimmung fand er einzig bei der SVP- und der FDP-Fraktion. Der Bundesbeschluss über die Finanzierung von Massnahmen zur Friedensförderung und zur Stärkung der Menschenrechte wurde unverändert verabschiedet.

Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 (BRG 24.049)
Dossier: Strategien zur internationalen Zusammenarbeit

Der Nationalrat beschloss in der Herbstsession 2024, dass der Bundesrat die Gaza-Hilfe anpassen und den Schweizer Beitrag an die UNRWA streichen soll; die entsprechenden Gelder sollen künftig vielmehr direkt in die Nothilfe für die palästinensische Zivilbevölkerung fliessen. Diese Forderung ging auf eine entsprechende Motion der APK-NR zurück und wurde auch in der ähnlichen Motion 24.3194 von David Zuberbühler (svp, AR) aufgegriffen. Für die Kommission argumentierten Pierre-André Page (svp, FR) und Hans-Peter Portmann (fdp, ZH), dass die UNRWA drastisch an Legitimation eingebüsst habe, da aufgezeigt worden sei, dass einige Mitarbeitende Verbindungen zur Hamas pflegten. Mit der Motion solle verhindert werden, dass die UNRWA weiterhin direkte Geldtransfers erhalte und diese missbrauchen könne. Die Mehrheit der APK-NR sei sich sicher, dass es Alternativen zur UNRWA gebe, schloss Portmann die Argumentation der Kommissionsmehrheit. Demgegenüber sprachen sich der Bundesrat und Fabian Molina (sp, ZH) seitens der Minderheit der APK-NR für Ablehnung der Motion aus. Molina führte aus, dass die UNRWA gemäss gesicherten Angaben die einzige Organisation sei, «die über das Personal und die Mittel verfügt, Nothilfe im grossen Stil zu organisieren, zu vermitteln und zu leisten», entsprechend gebe es keine valable Alternative. Zudem sei die Forderung der Motion sehr widersprüchlich, hätten die beiden APK doch erst vor einigen Monaten finanzielle Mittel für die UNRWA bewilligt.
Anschliessend stimmte der Nationalrat mit 120 zu 73 Stimmen und einer Enthaltung für Annahme der Motion. Abgelehnt wurde das Anliegen vonseiten der SP, der Grünen, der Grünliberalen sowie von zwei Mitgliedern der Mitte-Fraktion.

Umleitung des UNRWA-Sockelbeitrags 2024 in die humanitäre Nothilfe für die Bevölkerung in Gaza (Mo. 24.3469)
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Der Nationalrat nahm in der Herbstsession 2024 Kenntnis vom Aussenpolitischen Bericht 2023. Die Kommissionssprecherinnen Christine Badertscher (gp, BE) und Laurence Fehlmann Rielle (sp, GE) stellten den Bericht vor, anschliessend hatten die Fraktionen das Wort. Während die Mitte-Fraktion den Bericht lediglich verdankte und die Sprecher der SVP- und der FDP.Liberale-Fraktionen nur auf die gleichzeitig diskutierte aussenpolitische Strategie für die Jahre 2024 bis 2027 eingingen, äusserten sich die übrigen Fraktionen etwas ausführlicher: Corina Gredig (glp, ZH) von der GLP bezeichnete den Bericht als Appell an die Räte, «den Rest der Welt nicht zu vergessen, [ ...] sondern uns für eine bessere Zukunft der Menschen im globalen Süden, in Syrien, in Afghanistan, im Sudan einzusetzen». SP-Nationalrätin Rumy Farah (sp, SO) nahm den Bericht zum Anlass, um den Bundesrat hinsichtlich seiner Ukraine-Politik zu kritisieren. Diese sei inkohärent, da die Schweiz sich zwar immer wieder für die Unterstützung der Ukraine ausspreche, faktisch jedoch nur wenig humanitäre Hilfe leiste. Zudem rügte sie den Bundesrat auch wegen seiner angeblich passiven Rolle bei der Aufgleisung einer neuen UNO-Steuerkonvention. Grünen-Vertreter Nicolas Walder (gp, GE) lobte den Bundesrat hingegen für seine Arbeit im UNO-Sicherheitsrat sowie in der Entwicklungszusammenarbeit.

Aussenpolitischer Bericht 2023 (BRG 24.009)
Dossier: Aussenpolitische Berichte (ab 2009)

David Zuberbühler (svp, AR) forderte mit einer im März 2024 eingereichten Motion die sofortige Einstellung jeglicher Schweizer Beiträge an das Hilfswerk UNRWA. Verschiedene Berichte, unter anderem der UN Watch, hätten gezeigt, dass die UNRWA Lehrpersonen einsetze, welche «Hamas-Terroristen als Märtyrer glorifizieren». Zudem werde in gewissen Lehrbüchern der UNRWA Terrorismus verherrlicht und Antisemitismus gefördert. Angesichts dieser Umstände könne die Schweiz nur mit der Einstellung der Zahlungen wieder zu einer anerkannten, neutralen Vermittlerin werden. Die Motion wurde in der APK-NR vorberaten, wo eine knappe Mehrheit für ihre Ablehnung plädierte, während sich eine Minderheit um Erich Vontobel (svp, ZH) für Annahme aussprach. In der Herbstsession 2024 äusserten sich der Motionär und der Minderheitensprecher zur Motion und bekräftigten die Argumente aus dem Motionstext. Corina Gredig (glp, ZH) führte für die Kommissionsmehrheit aus, dass die UNRWA derzeit die einzige Organisation sei, die der Bevölkerung im Gaza-Streifen grossflächig helfen könne, andere Organisationen wie etwa das IKRK verfügten über viel weniger Personal. Bei einem Finanzierungsstopp für die UNRWA drohten drastische Folgen für die Region. Ähnliche Argumente brachte Fabian Molina (sp, ZH) anschliessend auch zur ähnlich gelagerten Motion 24.3469 vor. Auch Ignazio Cassis wies darauf hin, dass die Bevölkerung des Gaza-Streifens diese Gelder dringend benötige und diese nicht der Finanzierung der UNRWA als solche dienten.
Mit 99 zu 88 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) nahm der Nationalrat die Motion Zuberbühler an. Für Annahme stimmten die gesamte SVP-Fraktion sowie Mehrheiten der FDP.Liberalen- und der Mitte-Fraktion.

Sofortige Einstellung der Beiträge an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) (Mo. 24.3194)
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Nebst zweier Motionen zur Streichung der Finanzhilfen an die UNRWA (Motion 24.3469 und Motion 24.3194), befasste sich der Nationalrat in der Herbstsession 2024 auch mit einer Motion der APK-NR betreffend eine Reform der Flüchtlingshilfe für die palästinensische Bevölkerung. Die aussenpolitische Kommission des Nationalrates forderte den Bundesrat damit auf, sich bei der internationalen Staatengemeinschaft für eine Alternative zur UNRWA einzusetzen; diese könne beispielsweise in der Integration der UNRWA in das UNHCR liegen. Die Kommission argumentierte, dass die umfassende Unterstützung durch die UNRWA zum einen die wirtschaftliche, politische und soziale Selbstständigkeit der palästinensischen Bevölkerung quasi verhindere und mit der Hilfe auch «Raum für Korruption und die Umleitung von Mitteln in terroristische Kanäle» geschaffen werde.
Während der Bundesrat der Motion zustimmte, jedoch darauf hinwies, dass eine Änderung des UNRWA-Mandats einen Beschluss der UNO-Generalversammlung voraussetze, lehnte eine Kommissionsminderheit um Nicolas Walder (gp, GE) die Motion ab. Dieser führte in der Herbstsession 2024 im Nationalrat aus, dass die Motion zum einen auf Vorwürfen beruhe, die nicht bewiesen seien und zum anderen zu einem Risiko für die Glaubwürdigkeit der neutralen Schweiz führen könne.
Anschliessend votierte die grosse Kammer mit 126 zu 63 Stimmen (0 Enthaltungen) für Annahme der Motion. Die ablehnenden Stimmen stammten von den Grünen- und der SP-Fraktion.

Für eine Reform der Flüchtlingshilfe für Palästinenser (Mo. 24.3815)
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Die vom Ständerat modifizierte Motion der SP-Fraktion betreffend ein internationales Programm zur Räumung von Minen in der Ukraine stand in der Sommersession 2024 erneut auf dem Programm des Nationalrates. Die Kommissionsmitglieder Pierre-Alain Fridez (sp, JU) und Heinz Theiler (fdp, SZ) berichteten über die Debatte in der SiK-NR, wo die Kommissionsmehrheit auch der abgeänderten Motion zustimmen wollte. Eine Minderheit der Kommission um Walter Gartmann (svp, SG) vertrat hingegen die Ansicht, dass auch der modifizierte Vorstoss abgelehnt werden sollte. Gartmann kritisierte, dass die geplanten Mittel für dieses Unterfangen zum Teil aus dem Budget des VBS entnommen werden sollen. Es gehe nicht, dass die Schweizer Armee zum Sparen gezwungen werde, währenddem Gelder «in fragwürdige Projekte im Ausland» investiert würden. Zudem sei es angesichts des noch immer anhaltenden Krieges zu früh, die Entminung voranzutreiben. Schliesslich müsse auch beachtet werden, dass das Vorhaben aufgrund der Neutralität der Schweiz sehr heikel sei, da dadurch eine Kriegspartei bevorzugt behandelt würde. Verteidigungsministerin Viola Amherd plädierte anschliessend dafür, die Motion in der ursprünglichen Version anzunehmen, da das diesbezügliche Schweizer Know-How bereits zum Tragen komme, beispielsweise über den Einbezug der Schweizer Armee oder des Genfer Zentrums für humanitäre Minenräumung. Zudem sei die modifizierte Motion wegen dem Prinzip der Nicht-Diskriminierung im Beschaffungswesen abzulehnen.
Anschliessend befand der Nationalrat in zwei Abstimmungen über den Antrag der Kommissionsmehrheit, der Kommissionsminderheit sowie des Bundesrates. In der ersten Ausmarchung bevorzugte die grosse Kammer den Antrag der Mehrheit gegenüber dem Antrag des Bundesrates (151 zu 38, 1 Enthaltung). In der zweiten Abstimmung nahm der Nationalrat die Motion gemäss Mehrheitsantrag mit 131 zu 59 Stimmen und 1 Enthaltung an. Die ablehnenden Stimmen sowie die Enthaltung stammten von der SVP-Fraktion.

Vorbereitung und Unterstützung der humanitären Minenräumung in der Ukraine (Mo. 23.3027)
Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)

Mitte Juni 2024 fand in Berlin die dritte Ukraine Recovery Conference statt. Die Schweizer Regierung war an diesem Anlass, dessen erste Austragung in der Schweiz stattgefunden hatte, durch Aussenminister Ignazio Cassis vertreten. Der Medienmitteilung des Bundesrates liess sich entnehmen, dass an der Konferenz unter anderem über den Einbezug des Privatsektors beim Wiederaufbau der Ukraine diskutiert wurde. Zudem wurde auch über Möglichkeiten gesprochen, wie der soziale Zusammenhalt in der Ukraine gestärkt werden kann. Die Schweiz habe sich gemäss der Medienmitteilung an diesem Treffen und darüber hinaus stark für das Finden einer Friedenslösung eingesetzt; daher organisiere sie auch ein hochrangiges Treffen, das noch im Juni 2024 auf dem Bürgenstock stattfinden sollte. Des Weiteren unterstütze die Schweiz die ukrainische Bevölkerung auch mit humanitärer und finanzieller Hilfe, mit Aktionen vor Ort – wie etwa der Minenräumung – sowie mit der Gewährung des Schutzstatus S für aus der Ukraine Geflüchtete.

Ukraine Reform Conference
Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)

In der Sommersession 2024 nahm der Ständerat Kenntnis vom Aussenpolitischen Bericht 2023 des Bundesrates. APK-SR-Sprecher Marco Chiesa (svp, TI) fasste den Bericht zusammen, indem er kurz auf alle Kapitel des Berichts einging. Anschliessend zeichnete Aussenminister Ignazio Cassis ein düsteres Bild des aussenpolitischen Umfelds im vergangenen Jahr. Er verwies auf die Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten sowie auf eine schwierige wirtschaftliche Lage weltweit, in welcher die Handelsbarrieren zugenommen hätten. Insgesamt sei die derzeitige aussenpolitische Situation durch eine hohe Instabilität und Unsicherheit geprägt.

Aussenpolitischer Bericht 2023 (BRG 24.009)
Dossier: Aussenpolitische Berichte (ab 2009)

Der Ständerat befasste sich in der Sommersession 2024 als Zweitrat mit der APK-NR-Motion zur Untersuchung der finanziellen Unterstützung in Palästina. Dem Rat lag dabei der Mehrheitsantrag der APK-SR auf Annahme sowie ein Minderheitsantrag von Damian Müller (fdp, LU) auf Ablehnung der Motion vor. Kommissionssprecher Marco Chiesa (svp, TI) erläuterte die Ausgangslage und hielt seitens der Kommissionsmehrheit fest, dass angesichts der grossen Mittel, die den Terrororganisationen im Nahen Osten immer noch zur Verfügung stünden, weitere Massnahmen seitens des Bundesrates erforderlich seien. Die Aufmerksamkeit gegenüber diesen Organisationen, welche zu Hass aufriefen und Propaganda verbreiteten, müsse weiter erhöht werden. Damian Müller hielt dagegen, dass der Bundesrat bereits alles in seiner Macht stehende tue und aufgegleist habe, um herauszufinden, «wo welche Gelder eingesetzt wurden» und wie sie sich auswirkten. Da es in der kleinen Kammer Usus sei, Vorstösse zurückzuweisen, die bereits erfüllt seien, bitte er darum, die Motion aus formalen Gründen abzulehnen. Aussenminister Ignazio Cassis schloss sich der Haltung Müllers an. Entgegen diesen ablehnenden Anträgen beschloss der Ständerat anschliessend die Annahme der Motion. Mit 21 zu 20 Stimmen (keine Enthaltungen) fiel dieser Entscheid äusserst knapp aus. Während sich die Mitglieder der SVP für die Motion aussprachen und die grosse Mehrheit von SP und den Grünen den Vorstoss ablehnten, zeigten sich die Mitte und die FDP.Liberalen gespalten.

Finanzielle Unterstützung in Palästina / Einsetzung einer Taskforce (Mo. 23.4338)
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Die APK-NR forderte mit einem im Januar 2024 eingereichten Postulat einen Bericht über die Unterstützung der Schweiz für die armenische Bevölkerung im Bergkarabach-Konflikt. Der Bundesrat soll dabei insbesondere analysieren, inwiefern die Schweiz bezüglich die Freilassung der in Aserbaidschan festgehaltenen armenischen Kriegsgefangenen tätig werden kann und wie die in Bergkarabach verbliebene armenische Bevölkerung sicher leben kann. Zudem solle der Bericht auch darlegen, wie den ca. 100'000 Personen geholfen werden kann, welche nach Armenien geflohen sind. Die APK-NR gab im Übrigen mit der Einreichung dieses Postulats der Petition 20.2024 «Comité Suisse-Karabagh. Recht auf Leben und Selbstbestimmung für die Armenier in Bergkarabach» Folge.
Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Dieses wurde in der Sommersession 2024 stillschweigend angenommen.

Unterstützung der Schweiz für die armenische Bevölkerung angesichts des Bergkarabach-Konflikts (Po. 24.3006)

In der Sommersession 2024 diskutierte der Nationalrat als Erstrat den Nachtrag I zum Voranschlag 2024, der zusätzliche Belastungen des Bundeshaushalts in Höhe von CHF 281.5 Mio. vorsah. Darüber hinaus wurden sieben Verpflichtungskredite im Umfang von CHF 335.4 Mio. beantragt, die über das Jahr 2024 hinausreichen. Wie die beiden Kommissionssprecherinnen Yvonne Bürgin (mitte, ZH) und Laurence Fehlmann Rielle (sp, GE) ausführten, seien eine Mehrheit der beantragten Nachtrags- und Verpflichtungskredite in der Kommission unbestritten gewesen. Dazu gehörten unter anderem der Kredit für Reservekraftwerke oder der Reservationsvertrag für Influenzapandemie-Impfstoffe. Kontrovers diskutiert worden seien hingegen die CHF 255.1 Mio. für den Ausbau der Kapazitäten im Asylbereich, die laut dem SEM insbesondere aufgrund der Verlängerung des Schutzstatus S bis März 2025 erforderlich seien. Die Mehrheit der FK-NR wollte den bundesrätlichen Antrag gutheissen. Eine Minderheit um Peter Schilliger (fdp, LU) forderte eine Kürzung des Betrags auf CHF 167.3 Mio., um den Betrieb von lediglich 9’000 statt der geplanten 10’500 zusätzlichen Betten sicherzustellen und damit Druck auszuüben, damit der Vollzug der Asylverfahren beschleunigt wird. Zwei Minderheitsanträge von Roman Bürgi (svp, SZ) verlangten überdies eine vollständige Streichung der Mittel für den Funktionsaufwand respektive der Betriebsausgaben der Bundesasylzentren, um die Verwaltung zu mehr Effizienz zu bewegen, da die Kapazitätsgrenze für Asylgesuche erreicht worden sei. Während beide Anträge von Bürgi lediglich Unterstützung bei der SVP fanden, wurde der Antrag von Schilliger auch von der FDP unterstützt. Insgesamt setzte sich somit aber der Antrag der Mehrheit durch.
Ein weiterer Konfliktpunkt war der Verpflichtungskredit von CHF 110 Mio. für die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern des Ostens, insbesondere der Ukraine. Eine Minderheit um Andreas Gafner (svp, BE) beantragte dessen Streichung mit dem Argument, dass die humanitären Hilfeleistungen der Schweiz in diesem Bereich bereits ausreichend seien. Auch dieser Antrag erhielt lediglich Unterstützung aus der SVP und einige Enthaltungen innerhalb der Mitte-Fraktion. Im Zusammenhang mit der UEFA Women's Euro 2025 stellte die Kommissionsmehrheit Anträge, um die Nachtrags- und Verpflichtungskredite von ursprünglich CHF 4 Mio. auf CHF 15 Mio. zu erhöhen. Die zusätzlichen Mittel sollten in die Sportförderung, in den Schweizer Tourismus zur Bekanntmachung der Veranstaltung und in ein Kombiticket für den öffentlichen Verkehr investiert werden. Minderheitsanträge wie die Forderung nach einer Kompensation der Kombiticketkosten beim regionalen Personenverkehr (Minderheit Bürgi) oder die Streichung der Tourismusförderung (Minderheit Schilliger) scheiterten gegenüber den Mehrheitsanträgen. Lediglich eine Minderheit Bürgi konnte sich mit der Forderung nach einer Kompensation der zusätzlichen Tourismuskosten bei der Standortförderung durchsetzen, unterstützt von SVP, FDP und Teilen der Grünen.
In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat dem Bundesbeschluss Ia über den Nachtrag I zum Voranschlag 2024 und dem Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen mit 130 zu 66 Stimmen zu. Die ablehnenden Stimmen stammten von der SVP-Fraktion.

Nachtrag I zum Voranschlag 2024 (BRG 24.007)
Dossier: Bundeshaushalt 2024: Voranschlag und Staatsrechnung

Der Bundesrat präsentierte Ende Mai 2024 die Strategie der internationalen Zusammenarbeit für die Periode 2025-2028. Er sah dafür ein Globalbudget von CHF 11.27 Mrd. vor, woraus die drei Pfeiler der internationalen Zusammenarbeit – humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit sowie Förderung von Frieden, Demokratie und Menschenrechten – finanziert werden sollen.
Der geografische Fokus der IZA-Strategie 2025–2028 liegt auf der Ukraine sowie auf den bisherigen Schwerpunktregionen Afrika, Naher und Mittlerer Osten, Asien sowie Osteuropa. Die vier Ziele, die der Bundesrat bereits der IZA-Strategie 2021-2024 zugrunde legte, fanden sich auch in der aktuellen Strategie wieder: «Leben retten und den Zugang zur Grundversorgung sicherstellen; zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum beitragen; die Umwelt schützen und den Klimawandel bekämpfen; Frieden und Menschenrechte fördern sowie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stärken».

Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 (BRG 24.049)
Dossier: Strategien zur internationalen Zusammenarbeit

Der Hilfsappell der UNRWA vom April 2024 blieb in der Schweiz nicht ungehört; Anfang Mai 2024 beschloss der Bundesrat, einen Beitrag in der Höhe von CHF 10 Mio. für die Finanzierung der dringendsten Lebensbedürfnisse im Gazastreifen zu sprechen (beispielsweise für Ernährung, Wasser und Beherbergung). Diese Mittel sollen die Ende April 2024 gesprochenen Hilfszahlungen für die die humanitären Bedürfnisse der Länder im Nahen Osten ergänzen.
Aufgrund des Entscheides des Parlaments im Rahmen der Budgetdebatte 2024 konsultierte der Bundesrat die beiden aussenpolitischen Kommissionen zu diesen weiteren CHF 10 Mio. Die APK-NR sprach sich Mitte Juni 2024 mit 12 zu 11 Stimmen knapp für die Unterstützung des bundesrätlichen Beschlusses aus. Die Kommission drängte aber darauf, dass die Gelder nur für lebensnotwendige Güter verwendet und unter keinen Umständen «für die Deckung der allgemeinen Betriebs- und Administrationskosten der UNRWA» ausgegeben werden dürfen. Die APK-SR unterstützte das Vorgehen des Bundesrates ebenfalls mehrheitlich (7 zu 5 Stimmen). Auch die ständerätliche APK betonte, dass die Gelder ausschliesslich für die Deckung der humanitären Bedürfnisse verwendet werden sollen. Sie vertrat darüber hinaus die Ansicht, dass derzeit nur die UNRWA in der Lage sei, das Leiden der Zivilbevölkerung in Gaza zu mindern; andere Organisationen wie etwa das IKRK verfügten nicht über die notwendigen logistischen und personellen Kapazitäten.

Der Bundesrat will 10 Millionen für die Nothilfe in Gaza freigeben
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Anfang Mai 2024 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht über die im Jahr 2023 abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge. Dieser Bericht umfasst alle Verträge, welche die Schweiz 2023 «ohne Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet, ratifiziert oder genehmigt hat». Ebenso beinhaltet der Bericht jeden Vertrag, dem die Schweiz 2023 beigetreten ist oder der im Berichtsjahr einstweilig anwendbar war. Nicht im Bericht enthalten sind hingegen die Verträge, die dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet wurden. Fast die Hälfte aller Verträge siedelten sich im Bereich Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe an. Als nächstes werden die beiden Räte Kenntnis vom Bericht nehmen.

Bericht über die im Jahr 2023 abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge (BRG 24.051)
Dossier: Bericht zu den abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträgen

Im Dezember 2023 hatte das Parlament im Rahmen der Beratungen des Voranschlags 2024 beschlossen, dass die finanziellen Mittel für den Nahen Osten für das Jahr 2024 in Tranchen ausgezahlt werden sollen und zuerst die beiden Aussenpolitischen Kommissionen konsultiert werden müssen. Diesem Anliegen kam der Bundesrat nun nach; die beiden APK befassten sich Ende April respektive Anfang Mai 2024 mit der Thematik. Der Bundesrat schlug vor, für eine erste Tranche CHF 56.2 Mio. vorzusehen; damit sollen Organisationen aus der Schweiz, das IKRK, UNO-Organisationen sowie internationale und einige wenige lokale NGO mitfinanziert werden. Die beiden APK stimmten dieser Auszahlung jeweils einstimmig zu. Während die APK-NR dem Bundesrat mit 13 zu 11 Stimmen empfahl, einen Teilbeitrag unter der Einhaltung strikter Bedingungen für die Nothilfe der UNRWA vorzusehen, sah die APK-SR vor, sich erst auf Vorschlag des Bundesrates mit der finanziellen Unterstützung der UNRWA zu befassen.
Gleichzeitig beschloss die APK-NR mit 12 zu 9 Stimmen und einer Enthaltung, eine Kommissionsmotion einzureichen, mit welcher sie festhalten wollte, dass der Schweizer Sockelbeitrag im Jahr 2024 nicht an die UNRWA, sondern an andere Organisationen, welche humanitäre Nothilfe für die palästinensische Zivilbevölkerung leisten, ausbezahlt wird.

Die Aussenpolitischen Kommissionen befassen sich mit den finanziellen Mitteln für den Nahen Osten
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA