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Der Nationalrat hielt sich an den Antrag seiner SPK und beschloss mit 123 zu 60 Stimmen, der parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion für die Einführung des Finanzreferendums keine Folge zu geben. Das Hauptargument der Gegner war, dass beim Bund – im Gegensatz zu den Kantonen, die ja alle das Finanzreferendum kennen – fast alle grossen Ausgabeposten auf Gesetzen beruhen, und diese ja bereits dem fakultativen Referendum unterstellt sind. Gleich anschliessend an diesen Entscheid beschloss der Nationalrat mit 120 zu 61 Stimmen, auch einer parlamentarischen Initiative der Grünen für die Einführung des fakultativen Referendums bei Rüstungsausgaben (06.442) keine Folge zu geben. Die SP, welche den SVP-Vorstoss bekämpft hatte, stimmte in diesem Fall für die Ausweitung der Volksrechte, die SVP dagegen.

Finanzreferendum - Parlamentarische Initiative der SVP 2003 (03.401)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Die SPK des Nationalrats beantragte, einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion für die Einführung des Finanzreferendums nun doch keine Folge zu geben. Der Nationalrat hatte dieser allgemein formulierten Initiative 2004 gegen den Widerstand der Linken und einer Mehrheit der CVP mit knappem Mehr Folge gegeben und damit die SPK mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt. In ihrem Bericht konstatierte die SPK, dass die Wissenschaft aufgrund von Daten aus den USA sowie schweizerischen Kantonen und Gemeinden nachgewiesen hat, dass dieses direktdemokratische Recht zu weniger Staatsausgaben führt. Die Kommission hatte dazu verschiedene Varianten formuliert und diese im Frühjahr 2007 in eine Vernehmlassung gegeben. Neben der FDP und der SVP unterstützten auch Economiesuisse und der Gewerbeverband die Vorlage. Der Bauernverband und die Gewerkschaften sprachen sich ebenso dagegen aus wie SP, CVP, EVP und LP. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats begründete ihren Ablehnungsantrag nicht nur mit der mehrheitlich negativen Vernehmlassung, sondern auch mit der Angst vor einer Blockierung der Bundespolitik. Meist sei eine Ausgabe gesetzlich verankert und damit bereits heute mit dem Referendum gegen das Gesetz angreifbar. In anderen Fällen wie etwa beim jährlichen Rüstungsprogramm würde sich die Volksabstimmung zeitlich mit der Ausarbeitung des nächsten Programms überschneiden und damit eine seriöse Planung verunmöglichen.

Finanzreferendum - Parlamentarische Initiative der SVP 2003 (03.401)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

In der Wintersession 2006 hatte der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes (Kreditsperre) präsentiert. Ziel dieser Revision war es, die Kreditsperre, welche einen Beitrag zur Gewährleistung eines schuldenbremsenkonformen Bundeshaushaltes leistet, dauerhaft im Finanzhaushaltgesetz zu verankern.

Der Ständerat trat in der Frühjahrssession diskussionslos auf die Vorlage ein. Er präzisierte die Regeln zur Freigabe der Kreditsperre, indem er festhielt, dass die Kreditfreigabe wegen schwerer Rezession der Genehmigung durch die Bundesversammlung bedarf und der Bundesrat über andere Freigaben dem Parlament in den Botschaften über die Nachtragskreditbegehren oder mit der Staatsrechnung Bericht zu erstatten hat. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Gesetz mit 35 zu 1 Stimmen an.

Im Nationalrat beantragte eine links-grüne Minderheit, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Kreditsperre komme einer finanzpolitischen Bankrotterklärung des Parlaments gleich und sei mit ihrer flächendeckenden Wirkung ein ungeeignetes Instrument der Ausgabenbremse. Die Vertreter des bürgerlichen Lagers, welche sich schliesslich durchsetzten, sahen in der Kreditsperre ein probates Mittel, um übermässiges Ausgabenwachstum zu bremsen. Bei der Detailberatung wurden zwei Minderheitsanträge des links-grünen Lagers abgelehnt. Der erste Antrag verlangte, dass die Bundesversammlung im Beschluss über den Voranschlag Ausgaben teilweise sperren könne, wenn die Schuldenbremse dies erfordere und der zweite Minderheitsantrag wollte bereits eingegangene Verpflichtungen und gesetzlich zugesicherte Beiträge von der Sperrung ausnehmen. Der Nationalrat nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 128 zu 68 Stimmen an.

Kreditsperre dauerhaft im Gesetz zu verankern

Ende Jahr unterbreitete die Regierung dem Parlament eine Botschaft zur Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes mit dem Ziel, die Kreditsperre dauerhaft im Gesetz zu verankern, da das befristete Kreditsperrungsgesetz von 2002 Ende 2007 ausläuft. Das Instrument, das der Bundesrat seit 1997 im Rahmen des Voranschlags sechs Mal beantragt hatte, hatte sich zu einem wichtigen Instrument der Haushaltsteuerung entwickelt und den Bundeshaushalt insgesamt um über 1 Mia Fr. entlastet.

Kreditsperre dauerhaft im Gesetz zu verankern

Die von der SVP-Fraktion nach dem Sonderkredit für die Rettung der Luftfahrtgesellschaft Swissair angestrebte Neuregelung der Bewilligung von ausserordentlichen und dringlichen Ausgabenbeschlüssen des Bundesrats scheiterte. Die SPK-NR beurteilte zwar den aktuellen Zustand, der die Kompetenzen des Parlaments auf eine nachträgliche Sanktionierung beschränkt, nach wie vor als unbefriedigend. In der Dezembersession beschloss der Nationalrat aber auf ihren Antrag, an der von ihm im Vorjahr unterstützten und von der kleinen Kammer abgelehnten parlamentarischen Initiative der SVP nicht mehr festzuhalten. Diese hatte verlangt, dass ab einem bestimmten Minimalbetrag eine vorhergehende Bewilligung durch das Parlament erforderlich ist. Bereits zuvor hatten sich der Ständerat und der Bundesrat durchgesetzt, als sie die Aufnahme einer entsprechenden neuen Regelung für die Bewilligung von dringlichen ausserordentlichen Ausgaben in das totalrevidierte Finanzhaushaltsgesetz verhinderten.

Dringliche Ausgabenentscheide des Bundesrats: Bewilligung durch das Parlament

Da sich beide Räte bezüglich der Kompetenzen der Finanzdelegation für die Beibehaltung des Status quo und gegen eine „Lex Swissair“ ausgesprochen hatten, lehnte es der Nationalrat ab, auf eine entsprechende Gesetzesvorlage einzutreten, welche seine Finanzkommission aufgrund einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion ausgearbeitet hatte. Mit Zustimmung des Bundesrates überwies das Parlament eine Motion der FK-NR (Mo. 05.3003), welche eine Überprüfung von Ressourcen und Leistungen im Flag-Modell auf Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verlangte.

Dringliche Ausgabenentscheide des Bundesrats: Bewilligung durch das Parlament

Im Differenzbereinigungsverfahren der Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes setzte sich der Ständerat mit seiner Ablehnung einer „Lex Swissair“ durch; die Kompetenzen von Bundesrat und Finanzdelegation bei der Bewilligung von dringlichen Krediten werden nicht eingeschränkt. Künftig ist der Bundesrat verpflichtet, das Budget bis spätestens Ende August zuhanden der Räte zu verabschieden. Und um die Einflussmöglichkeiten des Parlaments zu verstärken, hat die Regierung bei einer Motion der Bundesversammlung zum Finanzplan nicht mehr maximal zwei Jahre Zeit, um tätig zu werden, sondern muss bereits mit dem nächsten Finanzplan berichten, wie sie das Begehren umgesetzt hat. Weicht sie von der Motion ab, muss sie einen begründeten Abschreibungsantrag stellen. Die Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes wurde in der Schlussabstimmung im Nationalrat mit 175:4 Stimmen bei 7 Enthaltungen und im Ständerat mit 43:0 Stimmen angenommen.

Nationalrat Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes

In der Sommersession behandelte der Ständerat die Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes: Er begrüsste die bessere Vergleichbarkeit der Rechnungslegung des Bundes mit jener der Kantone, der Gemeinden, aber auch des Auslandes. In der Detailberatung verpflichtete er Parlament und Regierung, Sach- und Finanzierungsentscheide soweit als möglich aufeinander abzustimmen. Unverändert aus dem alten Gesetz übernommen wurden die Ausführungsnormen zur Schuldenbremse; abgelehnt wurde hingegen ein Antrag Leuenberger (sp, SO), beim Entwurf und Vollzug des Voranschlags auch nach Möglichkeiten für Mehreinnahmen zu suchen. Bei der dringlichen Kreditsprechung beharrte die kleine Kammer im Gegensatz zum Nationalrat auf dem geltenden Recht, wonach der Bundesrat eine nicht budgetierte Aufgabe, die keinen Aufschub erträgt, vor der Bewilligung eines Nachtragskredites durch die Bundesversammlung beschliessen kann, wobei er wenn möglich die vorgängige Zustimmung der Finanzdelegation einholt. Um weitere Fälle analog dem Scheitern des Rüstungsprogramms 2004 zu verhindern, schlug Reimann (svp, AG) eine Änderung im Differenzbereinigungsverfahren vor: Die Einigungskonferenz sollte zu jeder einzelnen Differenz eines Budgets oder eines Verpflichtungskredits einen separaten Antrag stellen; bei Ablehnung des Antrages sollte der Verpflichtungskredit gestrichen resp. der tiefere Betrag aus der dritten Beratungsrunde gelten. Bundesrat Merz und die Ratsmehrheit argumentierten, dieses Vorgehen durchbräche den Grundsatz der Gesamtbereinigung und gefährde die positive Konsensfindung, worauf der Vertreter der SVP seinen Vorschlag zurückzog. Beim Finanzplan hielt der Ständerat ebenfalls an der bestehenden Regelung, Kenntnisnahme und nicht Genehmigung durch das Parlament, fest. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 19 Stimmen bei drei Enthaltungen.

Nationalrat Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes

Im Frühjahr nahm der Nationalrat die Beratungen zur Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes in Angriff. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung scheiterte die Linke mit all ihren Anträgen, welche die unverändert übernommenen Bestimmungen zur Schuldenbremse betrafen: Weder müssen Parlament und Regierung bei der Führung des Bundeshaushaltes künftig ausser der Finanzierungs- und der Erfolgssicht auch der Konjunktur Rechnung tragen, noch wird der Bund dazu verpflichtet, die ihm gesetzlich zustehenden Einnahmen lückenlos und fristgerecht geltend zu machen; Bundesrat und Bundesversammlung haben jedoch weiterhin bei jeder Vorlage den aus der Schuldenbremse resultierenden Höchstbetrag der Gesamtausgaben zu berücksichtigen. Ebenfalls keine Mehrheit fand das Anliegen der Linken, die Regierung solle beim Entwerfen und beim Vollzug des Voranschlages die sich bietenden Möglichkeiten für Mehreinnahmen nutzen. Bei den dringlichen Kreditbegehren beschnitt die grosse Kammer gegen die Empfehlungen von FDP und CVP mit 88:67 Stimmen die Kompetenzen von Bundesrat und Finanzdelegation: Letztere sollte nur noch Beiträge von maximal 0,5% der im laufenden Jahr budgetierten Einnahmen (zur Zeit ca. 250 Mio Fr.) bewilligen dürfen, einem höheren Kreditbetrag müsste das Parlament zustimmen, notfalls an einer ausserordentlichen Session; die Ratsminderheit hatte vergeblich darauf hingewiesen, dass es sich beim Fall Swissair, wo die Finanzdelegation im Schnellverfahren 1,2 Mia Fr. gesprochen und so das Parlament vor vollendete Tatsachen gestellt hatte, um eine einmalige Situation gehandelt habe. Um sicherzustellen, dass die Schuldenbremse auf alle Fälle eingehalten wird, verschärfte der Nationalrat gegen den Widerstand von Regierung und links-grünem Lager das parlamentarische Verfahren bei der Behandlung des Budgets: Neu darf der Einigungsantrag über den Voranschlag des Bundes gegenüber dem Beschluss der dritten Beratung, der den tieferen Betrag vorsieht, nur Mehrausgaben vorsehen, die keine Überschreitung des Höchstbetrages zur Folge haben. Schliesslich verstärkte die grosse Kammer die Mitwirkung des Parlaments und entschied, dass der Finanzplan den Räten nicht wie bis anhin nur zur Kenntnisnahme, sondern zur Genehmigung vorzulegen sei. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 93:61 Stimmen; abgelehnt wurde sie von den Grünen und den Sozialdemokraten.

Nationalrat Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes

Ende November präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes. Diese ist notwendig, damit der Bund bis 2007 ein neues Rechnungsmodell einführen kann, bei dem Budgetierung, Buchführung und Rechnungslegung neu einheitlich nach kaufmännischen Grundsätzen erfolgen und Rechnungsaufbau und Finanzberichterstattung der in der Privatwirtschaft gebräuchlichen Darstellung entsprechen. Die Gesetzesrevision sieht zudem die Verankerung der finanziellen Steuerung von Verwaltungseinheiten vor, welche mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG) geführt werden. Damit stellt das neue Rechnungsmodell die notwendigen Informationen sowohl für die strategisch-politische Steuerung als auch für die operative Ebene der Verwaltungs- und Betriebsführung bereit, indem es die Transparenz über die durch die politischen Behörden zu treffenden Entscheide verbessert und das Parlament bei der Ausübung seiner Budgethoheit unterstützt.

Nationalrat Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes

In Ausführung einer vom Nationalrat 2003 – nach dem Sonderkredit für die Rettung der Luftfahrtgesellschaft Swissair – angenommenen parlamentarischen Initiative der SVP legte die SPK-NR ihre Vorschläge für die Neuregelung der Bewilligung von ausserordentlichen und dringlichen Ausgabenbeschlüssen des Bundesrats vor. Gemäss ihrem Antrag sollen Beträge bis CHF 250 Mio. (die SVP hatte in ihrer Initiative einen Grenzwert von CHF 100 Mio. vorgesehen) von der Finanzdelegation zu bewilligen sein, für höhere Summen wäre die Zustimmung des Parlaments – wenn nötig in einer ausserordentlichen Session – erforderlich. Der Bundesrat sprach sich gegen diese Vorschläge aus, da sie ihn zu sehr in seiner Handlungsfähigkeit beschränken würden. Trotzdem stimmte der Nationalrat dieser Neuerung zu. Umstritten war einzig, ob eine absolute Zahl (CHF 250 Mio.) oder wie von Bühlmann (gp, LU) verlangt, ein Anteilswert (0,5% des Budgets) als Limite gelten solle. Erstere Lösung setzte sich knapp durch. Insgesamt wurde die neue Regelung sehr deutlich angenommen. Ebenso klar sprach sich in der Folge der Ständerat dagegen aus. Es wurde dabei argumentiert, dass sich die bisherige Regelung bewährt habe und die vorgeschlagene Prozedur bei dringlichen Ausgaben von über CHF 250 Mio. schlecht praktikabel sei, da es ja nicht bloss um die Einberufung einer dringlichen Sondersession gehe, sondern der Entscheid auch in kürzester Frist in den Kommissionen und Fraktionen vorbereitet werden müsste.

Dringliche Ausgabenentscheide des Bundesrats: Bewilligung durch das Parlament

Gegen den Antrag des Bundesrates stimmte der Nationalrat einem Entwurf seiner SPK zu einer Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes zu. Für dringliche Beschlüsse der Finanzdelegation des Parlaments soll neu eine Obergrenze von 250 Mio Fr. gelten; ein Minderheitsantrag hatte die Obergrenze bei 0,5% der Einnahmen festlegen wollen, um eine später nötige Anpassung an die Teuerung zu vermeiden. Damit zog der Rat die Konsequenzen aus dem Swissair-Grounding, als das Parlament vor ein Fait accompli in Milliardenhöhe gestellt worden war. Der Ständerat trat auf die Vorlage nicht ein.

Dringliche Ausgabenentscheide des Bundesrats: Bewilligung durch das Parlament

Von den beiden im Vorjahr von der SVP-Fraktion eingereichten parlamentarischen Initiativen für mehr Volksabstimmungen über Finanzbeschlüsse des Parlaments konnte sich eine, nämlich diejenige, welche die Einführung des Finanzreferendums verlangt, durchsetzen. Die SPK des Nationalrats hatte sich mit Stichentscheid des Präsidenten für eine Unterstützung entschieden. Demnach sollen Verpflichtungs- oder Rahmenkredite ab einem im Initiativtext nicht festgelegten Betrag dem fakultativen Referendum unterstellt sein. Gegen den Widerstand der geschlossenen Linken und einer Mehrheit der CVP gab der Nationalrat dieser Initiative Folge. Dieses Finanzreferendum (obligatorisch und/oder fakultativ) kennen alle Kantone.

Finanzreferendum - Parlamentarische Initiative der SVP 2003 (03.401)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Mit 90:75 Stimmen gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion Folge, welche die Einführung des Finanzreferendums auf Bundesebene verlangt. Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige oder neue wiederkehrende Ausgaben nach sich ziehen, sollen ab einem bestimmten Betrag dem fakultativen Referendum unterstehen. Gemäss der Mehrheit der vorberatenden SPK könnten einzelne konkrete Ausgaben für das Volk von grösserem Interesse sein als abstrakte Gesetze. Analysen auf Gemeinde- und Kantonsebene hätten zudem gezeigt, dass das Finanzreferendum eine bremsende Wirkung auf die Ausgaben und die Verschuldung habe. Linke und Teile der CVP lehnten den Vorstoss ab mit dem Hinweis, dass die Ausgaben zumeist auf Gesetzen beruhen, die bereits dem Referendum unterstanden. Eine weitere parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion (Pa. Iv. 03.402), welche die Einführung eines Behördenreferendums für Parlamentsbeschlüsse verlangte, die zu nennenswerten Mehrausgaben führen, wurde verworfen.

Finanzreferendum - Parlamentarische Initiative der SVP 2003 (03.401)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Die SVP-Fraktion im Nationalrat reichte zwei parlamentarische Initiativen zur Einführung des Finanzreferendums ein. Darin verlangt sie, dass Verpflichtungs- oder Rahmenkredite ab einem im Initiativtext nicht festgelegten Betrag dem fakultativen Referendum unterstellt sein sollen (03.401). Kredite von einem niedriger liegenden Minimalumfang sollen zudem auf Verlangen von je einem Drittel der Mitglieder der beiden Ratskammern dem fakultativen Referendum unterstellt werden (03.402). Die SPK des Nationalrats beantragte, dem ersten Vorstoss Folge zu geben und den zweiten abzulehnen. Der Freisinnige Müller (ZH) reichte zudem eine vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlene Motion für ein fakultatives Finanzreferendum ein (03.3019).

Finanzreferendum - Parlamentarische Initiative der SVP 2003 (03.401)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Auf Antrag seiner SPK beschloss der Nationalrat mit knappem Mehr (91:84), einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion Folge zu geben, welche die Kompetenz der Finanzdelegation des Parlaments zur Bewilligung von ausserordentlichen und dringlichen Ausgabenentscheiden des Bundesrats begrenzen will. Der im Nachgang zum Entscheid der Regierung zur Unterstützung der Swissair im Herbst 2001 eingereichte Vorstoss verlangt, dass der Bundesrat nur noch dringliche Ausgabenbeschlüsse bis zu maximal 100 Mio Fr. verabschieden darf. Bei höheren Summen soll nicht mehr wie bisher eine Zustimmung der Finanzdelegation ausreichen, sondern auf jeden Fall ein Parlamentsentscheid notwendig sein. Die Finanzkommission des Nationalrats hatte diesen Vorstoss vergeblich mit dem Argument bekämpft, dass sich die bisherige Ordnung bewährt habe und die vorgeschlagene Regelung für wirklich dringliche Entscheide zu schwerfällig sei. (Siehe auch hier für weitere Informationen.)

Dringliche Ausgabenentscheide des Bundesrats: Bewilligung durch das Parlament

Im Hinblick auf seine finanzpolitische Standortbestimmung im Herbst 2003 will der Bundesrat sämtliche Vorschläge unabhängig von ihrer Herkunft prüfen, auch den von Nationalrat Walker (cvp, SG) erwähnten Massnahmenkatalog von economiesuisse (Frage 02.5158). In seiner Antwort auf eine Interpellation desselben Parlamentariers betonte der Bundesrat, dass die Schuldenbremse keine strukturellen Defizite mehr zulasse und dass die Überprüfung der Bundesaufgaben schwergewichtig durch die betreffenden Verwaltungseinheiten erfolge.

Massnahmenkatalog economiesuisse Überprüfung der Bundesaufgaben

Zwei parlamentarische Vorstösse betrafen die finanzpolitischen Kennzahlen: Auf eine Interpellation Loepfe (cvp, AI) (Int. 01.3689), weshalb die Schweiz nicht in den OECD-Statistiken für die Staats- und die Finanzquote erscheine, antwortete der Bundesrat, dass die schweizerische volkswirtschaftliche Gesamtrechnung die OECD-Standards noch nicht erfülle. Strittig sei die Frage, ob Sozialversicherungen dem öffentlichen oder dem privaten Sektor zugeordnet werden; in der Schweiz betreffe dies insbesondere die Krankenversicherung und die berufliche Vorsorge (beide sind zwar gesetzlich vorgeschrieben, sind aber weitgehend privatwirtschaftlich organisiert). Strahm (sp, BE) wollte den Bundesrat beauftragen, das Konzept der Fiskalquote an die OECD-Kriterien anzupassen und diese Vergleichszahl ohne die Krankenversicherungsbeiträge zu publizieren oder allenfalls beide Konzepte mit und ohne KV-Prämien nebeneinander zu veröffentlichen, da die unterschiedliche Berechnung der Fiskalquote (Abgaben an den Staat in Prozent des Bruttoinlandprodukts) zu einer Verzerrung im internationalen Vergleich führe. Der Bundesrat erklärte sich bereit, das Postulat anzunehmen.

Staats- und die Finanzquote Fiskalquote

Im Anschluss an die Finanzspritze des Bundes für die Erhaltung einer nationalen Luftfahrtgesellschaft waren im Vorjahr diverse Vorstösse eingereicht worden, welche die Kompetenz der Finanzdelegation des Parlaments zur Bewilligung solcher ausserordentlichen und dringlichen Ausgabenentscheide des Bundesrats begrenzen wollten. In der Herbstsession lehnte der Nationalrat zwei Motionen der SVP (01.3717) resp. der Grünen (01.3654) für eine Limitierung auf maximal CHF 100 Mio. ab. Diese Ablehnung geschah jedoch nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern weil seine SPK sich bereits an die Ausarbeitung entsprechender neuer Regeln in der Form einer parlamentarischen Initiative gemacht hatte.

Dringliche Ausgabenentscheide des Bundesrats: Bewilligung durch das Parlament

Anlässlich der Vorberatungen des Budgets 2002 äusserte die Finanzkommission des Ständerates Unbehagen, dass die nur sechs Personen umfassende Finanzdelegation im Namen des gesamten Parlaments dem Bundesrat grünes Licht geben könne für einen milliardenschweren Kredit für die Luftfahrt. Trotz der gebotenen Eile scheine ihr dies sehr problematisch. Sie beabsichtige deshalb, der staatspolitischen Kommission die Einführung einer Obergrenze für Beträge vorzuschlagen, über welche die Finanzdelegation entscheiden könne, beispielsweise 100 Mio Fr. Bei höheren Beträgen müsste eine Sondersession einberufen oder das Geschäft zumindest der Finanzkommission oder der WAK übergeben werden. Nationalrätin Vallender (fdp, AR) reichte eine Motion ein, welche solche ausserordentlichen Ausgabenentscheide des Bundesrats mit Absegnung durch die Finanzdelegation auf Beträge von 100 Mio Fr. (resp. 500 Mio Fr. bei einstimmiger Zustimmung durch die Finanzdelegation) limitieren will.

Dringliche Ausgabenentscheide des Bundesrats: Bewilligung durch das Parlament

Bei dem vom Bundesrat im Dringlichkeitsverfahren beschlossenen und von der Finanzdelegation der eidg. Räte abgesegneten Hilfspaket für die schweizerische Luftfahrt nach dem Zusammenbruch der Swissair waren zwar die vom Gesetz vorgeschriebenen Verfahren eingehalten worden; im Parlament löste das Vorgehen, welches ihm nur noch das Recht einer nachträglichen Sanktionierung liess, aber trotzdem Unbehagen aus. Nationalrätin Vallender (fdp, AR) reagierte mit einer Motion, welche solche ausserordentlichen Ausgabenentscheide des Bundesrats mit Absegnung durch die Finanzdelegation auf Beträge von CHF 100 Mio. (resp. CHF 500 Mio. bei einstimmiger Zustimmung durch die Finanzdelegation) limitieren will.

Dringliche Ausgabenentscheide des Bundesrats: Bewilligung durch das Parlament

Mit einer Motion forderte Ständerat Pfisterer (fdp, AG) den Bundesrat auf, institutionelle Hilfen für die bessere Verknüpfung der Sach- und der Finanzpolitik im politischen Alltag bereit zu stellen, um den Einfluss des Parlaments zu verbessern. Mit der vorgesehenen Unterstützung sollte jedes Parlamentsmitglied die Chance haben, gesamtheitlich in die finanz- und sachpolitische Diskussion eingreifen zu können. Bundesrat Villiger hielt das Anliegen für berechtigt, aber eine Gesetzesänderung nicht für notwendig. Der Ständerat überwies den Vorstoss als Postulat.

bessere Verknüpfung der Sach- und der Finanzpolitik

Mit ihrer Forderung nach einer Reduktion der Staatsquote auf das Niveau von 1990 hatte die SVP-Fraktion Erfolg. Vergeblich wurde die Motion von der SP, der EVP und den Grünen bekämpft. Fässler (sp, SG) führte den Ausgabenanstieg auf die Arbeitslosigkeit zurück und nicht – wie in der Motion beschrieben – auf den Ausbau der Staatstätigkeiten. Mit 92 zu 71 Stimmen überwies der Nationalrat das Begehren als Postulat. Ausserdem verlangten die Finanzkommissionen beider Räte (FK-NR und FK-SR) vom Bundesrat, das Budget 2002 und den Finanzplan 2003-2005 in der Weise zu konzipieren, dass sich die Staatsquote merklich reduziere, wobei der Einfluss der demographischen Entwicklung auf die AHV/IV auszuklammern sei. Der Bundesrat hielt fest, dass das Finanzleitbild 2002-2004 eine kontinuierliche Absenkung der Staatsquote auf 11,2% anstrebt und beantragte, beide Motionen abzulehnen. Der Gefahr eines überproportionalen Anstiegs der Bundesausgaben will der Bundesrat mit einer Koppelung derselben an die Entwicklung der Einnahmen entgegentreten. Konjunkturelle Mehreinnahmen sollen primär zur Tilgung der Bundesschuld eingesetzt werden. Die Fraktionen der Bürgerlichen standen dem Kommissionsanliegen zustimmend gegenüber, die rot-grünen Ratsmitglieder und die EVP nahmen mehrheitlich eine ablehnende Haltung ein oder verlangten die Umwandlung in ein Postulat. Schliesslich überwies der Nationalrat seine Motion (Mo. 00.3600) mit 78 zu 67 Stimmen. Der Vorstoss (Mo. 00.3611) wurde im Ständerat lediglich als Postulat überwiesen.

Reduktion der Staatsquote

Nationalrat Zbinden (sp, AG) ersuchte den Bundesrat in einem Postulat (Po. 00.3128) um eine systematische Sichtbarmachung staatlicher Leistungen. Diese Massnahme sollte die oft als asymmetrisch empfundenen Tauschbeziehungen zwischen Bund und Steuerzahlenden nachvollziehbarer gestalten, die staatliche Legitimation stärken und der Steuer- und Abgabenmüdigkeit vieler Bürger entgegenwirken. Im Einvernehmen mit dem Bundesrat wurde das Postulat in der Sommersession angenommen. Ein anderes Ziel verfolgte Parteikollegin Leutenegger (BL) mit einer parlamentarischen Initiative. Sie verlangte die Einführung der Meldepflicht bei staatlichen Leistungen oder Begünstigungen an öffentliche oder private Unternehmungen. Vielfach würden staatliche Behörden durch versteckte Drohungen zu finanziellen Beihilfen oder Steuererlassen gezwungen. Dies führe zu einer Verzerrung des interkantonalen Steuerwettbewerbs. Mit 73 zu 50 Stimmen wurde der Initiative keine Folge gegeben.

Sichtbarmachung staatlicher Leistungen Einführung der Meldepflicht bei staatlichen Leistungen oder Begünstigungen

Une commission du Conseil des Etats a demandé sous la forme d’une motion que le gouvernement maintienne le niveau des dépenses des secteurs de l’armée et de la protection de la population tel qu'il a été fixé dans le plan financier sous revue. Cette perspective devrait rester en vigueur jusqu'à une décision définitive sur la structure d’«Armée XXI» et sur l'avenir de la protection civile. Après ratification de la motion par le Conseil fédéral, celle-ci a été accepté par les deux Chambres. Toutefois, le Département des finances a élevé la voix pour demander à Adolf Ogi d’envisager des économies en termes de frais administratifs au sein du DDPS. La quote-part des dépenses d’exploitation serait ainsi passé de 47% en 1990 à 60% dix ans plus tard. Le Département de la défense a rétorqué en retour avoir réduit de 8211 postes son personnel sur la même période, remplissant ainsi un objectif important d’Armée 95. Ces chiffres ont été immédiatement contestés par Kaspar Villiger qui a rappelé que cette réduction touche essentiellement le personnel des entreprises d’armement nouvellement privatisées, ne portant qu’à 4'459 le nombre d’emplois supprimés. Sur ce chiffre, plus de la moitié (2'321 postes) représentent des suppressions d’emploi réalisées dans ces mêmes entreprises d’armement, avant leur privatisation. Avec 81 instructeurs et 167 maîtres spécialisés de plus qu’en 1990 – alors que les jours de service ont entre temps diminués de moitié – l’administration militaire demeure encore trop fournie aux yeux du DFF. Par ailleurs, le calcul des dépenses de la troupe pour l’exercice 1999 (logement, nourriture, solde, transport) s’est élevé à CHF 211.7 millions, soit une hausse de 10% par rapport à l’année précédente. Près de 225'000 Suisses ont effectué leurs obligations militaires, ce qui représente plus de 6.5 millions de jours de service, dont 300'000 consacrés à l’encadrement de réfugiés ou à la surveillance des missions diplomatiques.

Motion Commission-CN. Niveau des dépenses dans les domaines de l'armée et de la protection de la population (Mo. 00.3207)