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  • Finanz- und Ausgabenordnung

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  • Wettstein, Felix (gp/verts, SO) NR/CN

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2015 hatten die eidgenössischen Räte das neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) angenommen, das seit 2017 in Kraft ist. Voranschläge mit integrierten Aufgaben- und Finanzplänen, Leistungsgruppen in Amtsstellen, Globalbudgets und jährliche Ziele mit Messgrössen sind seit damals zentrale Elemente in der Bundesverwaltung. In der Gesetzesänderung war vorgesehen worden, dass das NFB nach rund vier Jahren Laufzeit evaluiert werden soll, weshalb der Bundesrat im November 2021 den Bericht zur 2021 durchgeführten Wirkungsanalyse vorlegte. Die Erwartungen seien «über weite Strecken erfüllt» worden, so die Zusammenfassung des Berichts. Die drei übergeordneten Ziele – die Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit durch Globalbudgets, die Weiterentwicklung der Verwaltungsführung und -kultur mittels Leistungsvereinbarungen sowie eine Verbesserung und stärkere Transparenz der Haushaltsteuerung dank integrierten Aufgaben- und Finanzplänen – seien erreicht worden und die neuen Instrumente in der Verwaltung mehrheitlich auf Unterstützung gestossen. Der Bericht sah jedoch bei zwei Instrumenten noch Möglichkeiten zur Optimierung: Angestrebt werden soll eine Verwesentlichung der Ziele und Messgrössen und die Ermöglichung einer freieren Gestaltung der Leistungsvereinbarungen.

Der Nationalrat nahm in der Sommersession 2022 Kenntnis vom Bericht. Die Kommissionssprecher Felix Wettstein (gp, SO) und Jean-Pierre Grin (svp, VD) erläuterten, dass die Meinung in der FK-NR zum Bericht gespalten sei: Der Bericht erfasse die Sicht der Verwaltung, nicht aber die möglichen Verbesserungen für das Parlament. Innerhalb der Kommission sei man sich einig gewesen, dass die Definition von Leistungsgruppen insbesondere bei der parlamentarischen Diskussion von Staatsrechnung und Finanzplan nützlich sei. Während ein Teil der Kommissionsmitglieder zudem klare Vorteile aufgrund der besseren Übersichtlichkeit der Darstellungen sah, beurteilten andere, dass das Parlament mit dem NFB keine besseren Steuerungsmöglichkeiten erhalten habe. Kontrovers diskutiert worden sei auch die Nützlichkeit von Zielen und Messgrössen. Man sei zum Schluss gekommen, dass Ziele, die erwünschte Wirkungen formulierten, besser seien als Leistungsziele, die lediglich das Eintreffen bestimmter Ereignisse anstreben würden. Die Kommission beantragte Kenntnisnahme des Berichts. Auch Finanzminister Ueli Maurer meldete sich zu Wort. Es stehe fest, dass das NFB «wesentlich mehr Inhalt und Informationen» verschaffe, dies aber vom Parlament noch zu wenig genutzt werde. Weil man innerhalb der Verwaltung noch Verbesserungspotenzial sehe, gebe es «auf beiden Seiten noch Lernbedarf».

Im Ständerat, der vom Bericht in der Herbstsession 2022 Kenntnis nahm, fasste Johanna Gapany (fdp, FR) die Position der FK-SR, die ebenfalls Kenntnisnahme beantragte, zusammen. Der Bericht zeige auf, dass sich sowohl der Bundesrat als auch die Verwaltung nicht einfach auf dem Bestehenden ausruhen wollten, sondern noch Verbesserungspotenzial sähen und dieses angehen wollten. Diesen konstruktiven Ansatz, ein gutes Modell noch besser und nachhaltig zu machen, unterstütze die FK-SR. Besonders positiv sei in der Kommission die Flexibilität aufgenommen worden, die für die einzelnen Verwaltungseinheiten herrsche, wobei aber die Informationen trotzdem vergleichbar geblieben seien. Freilich wurde die Nützlichkeit einzelner Detailinformationen hinterfragt. Auch die FK-SR bemängelte zudem, dass einzelne formulierte Ziele nicht wirklich ambitioniert und ab und zu nur sehr schwer messbar seien. Auch in der kleinen Kammer ergriff Bundesrat Maurer das Wort. Er erinnere sich an die Zeit, als er noch in der Finanzkommission gewesen sei: «Es bleibt immer ein gewisses Unbehagen zurück, nicht alles verstanden zu haben, vielleicht nicht überall Einfluss genommen zu haben, wo man hätte Einfluss nehmen können.» Deshalb sei es wichtig, die Instrumente weiter zu verbessern und noch mehr Transparenz zu schaffen – ein Ziel, das Bundesrat und Verwaltung ernst nehmen würden.

Evaluationsbericht zum neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung (BRG 21.071)

In der Wintersession 2020 behandelte der Nationalrat als Erstrat das Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts. Jean-Paul Gschwind (cvp, JU) und Peter Schilliger (fdp, LU) erläuterten die Vorlage und betonten, dass diese den Bundeshaushalt zwar insgesamt entlasten werde, es jedoch unklar sei, wie stark – zudem falle die Entlastung vermutlich geringer aus, als viele gehofft hätten, erklärte Gschwind. Das Ziel seien denn auch nicht signifikante Einsparungen, sondern die Steigerung der Personaleffizienz um 2 Prozent pro Jahr. In der Folge zeigten sich die meisten Fraktionssprecherinnen und -sprecher in der Tat nicht begeistert vom Ausmass der Einsparungen, zeigten jedoch Verständnis für die Problematik und sagten der vorliegenden Revision ihre Unterstützung zu.
Die FK-NR hatte sich zuvor entschieden, die Einführung von Pauschalen bei der Berechnung der Kostenbeteiligung für die Post- und Fernmeldeüberwachung (ÜPF), der aber eben auch eine gesetzliche Grundlage für die Analyse der Überwachungsdaten im ÜPF-Verarbeitungssystem hinzugefügt worden war, in ein separates zweites Teilprojekt zu verschieben; dieses zweite Teilprojekt sollte wegen der Analyse der Überwachungsdaten zudem an die RK-NR zur Vorberatung zurückgewiesen werden. Die Aufteilung hiessen die Sprechenden gut, zumal die Massnahme selbst insbesondere auf der linken Ratsseite auf Kritik stiess: Eine solche Änderung wäre «definitiv nicht einfach ein administrativer Akt», kritisierte etwa Felix Wettstein (gp, SO) und Céline Widmer (sp, ZH) ergänzte, dass nicht gleichzeitig mit den übrigen eher technischen Massnahmen auch die Rechtsgrundlage für eine Analyse der ÜPF-Daten bezüglich Personennetzwerken sowie Kommunikations- und Bewegungsgewohnheiten von überwachten Personen geschaffen werden könne. Stillschweigend nahm der Rat den Rückweisungsantrag für das zweite Teilprojekt an.
Zum ersten Teilprojekt lagen zwei Minderheitsanträge Wettstein bezüglich des Eisenbahngesetzes und des Bahninfrastrukturfondsgesetzes vor, die darauf abzielten, das heutige Investitionsniveau im Bereich des öffentlichen Verkehrs zu halten; durch eine Umstellung des Berechnungsmasses vom Bahnbau-Teuerungsindex auf den LIK würde das Investitionsniveau um CHF 20 bis 30 Mio. reduziert, argumentierte Wettstein. Der Nationalrat sprach sich mit 157 zu 29 Stimmen und mit 156 zu 29 Stimmen gegen die Minderheitsanträge aus, diese fanden lediglich bei der geschlossen stimmenden Grünen-Fraktion und bei je einem Mitglied der FDP.Liberalen- und der Mitte-Fraktion Anklang. Alle übrigen Massnahmen hiess der Nationalrat stillschweigend gut und nahm den Entwurf in der Gesamtabstimmung einstimmig an.

Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts (BRG 20.067)