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Die von-Wattenwyl-Gespräche dienen den Parteispitzen als wichtige Möglichkeit des Austausches. In der Regel trifft sich eine Delegation des Bundesrates mit den Partei- und Fraktionspräsidenten der Regierungsparteien, um zentrale Geschäfte und Anliegen im Vorfeld der Sessionen zu diskutieren und zu koordinieren. Im Gegensatz zu 2015 war die BDP nach dem Ausscheiden von Eveline Widmer-Schlumpf nicht mehr an die Gespräche eingeladen.
Die Themen blieben bei den ersten Gesprächen Anfang Februar allerdings dieselben wie schon 2015: Die Legislatur- und Finanzplanung sowie die Umsetzungsarbeiten zum Verfassungsartikel 121a (Steuerung der Zuwanderung) und die Flüchtlingssituation in Europa und der Schweiz.
Zu den zweiten Gesprächen im Mai 2016 traten die Parteien mit drei neuen Präsidien an. Bei der FDP hatte Petra Gössi das Zepter übernommen, die CVP wurde neu von Gerhard Pfister präsidiert und bei der SVP war Albert Rösti neu an die Parteispitze gewählt worden. Gegenstand der Diskussionen war der Sprachenstreit, der durch die Diskussionen um den Frühsprachenunterricht in den Kantonen angeheizt worden war. Im Bereich der internationalen Finanzpolitik wurde die Vermeidung eines möglichen Reputationsschadens für die Schweiz durch die Übernahme internationaler Regulierungen diskutiert. Schliesslich informierte der Bundesrat über die Weiterentwicklung der Armee.
Im August wurde auf Anregung von Bundeskanzler Thurnherr entschieden, die von-Wattenwyl-Gespräche des dritten Quartals künftig in Form einer Klausur durchzuführen. An der nach wie vor freien und informellen Diskussion über wichtige politische Anliegen soll neu der Gesamtbundesrat teilnehmen. Damit soll den Gesprächen ein höherer Stellenwert zugemessen werden. Der früher substanzielle Austausch, der als Zeichen der funktionierenden Konkordanz bewertet wurde – die NZZ sprach von einem eigentlichen Schmiermittel der Konkordanz –, laufe immer mehr Gefahr, ein Leerlauf zu werden oder zu reinen Alibi-Gesprächen zu verkommen. Die einzige Möglichkeit für ein Treffen zwischen Regierung und Bundesratsparteien sei aber wichtig, um Möglichkeiten und Strategien auszuloten. Fix auf der Agenda soll eine Diskussion über die Jahresziele des Folgejahres stehen.
Erstmals trat die Exekutive also am 2. September 2016 in corpore zu den Gesprächen an. Neben den Jahreszielen 2017 des Bundesrates, die Schwerpunkte in der Finanzpolitik, im Infrastrukturbereich, der Bildung und der Europapolitik vorsehen, wurden die Lage im Asylwesen und die durch den Brexit schwieriger gewordenen Verhandlungen mit der EU diskutiert.
Bei den letzten Gesprächen des Jahres Mitte November nahm dann wieder nur eine Delegation des Bundesrates teil. Ueli Maurer informierte über die finanzpolitische Lage und plädierte für eine Annahme des Stabilisierungsprogramms 2017-2019. Im Rahmen der Europapolitik wurde auch über die im Dezember anstehende Entscheidung zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, die Rasa-Initiative und den Brexit diskutiert.

Von-Wattenwyl-Gespräche seit 2013

In Ausführung einer vom Nationalrat 2003 – nach dem Sonderkredit für die Rettung der Luftfahrtgesellschaft Swissair – angenommenen parlamentarischen Initiative der SVP legte die SPK-NR ihre Vorschläge für die Neuregelung der Bewilligung von ausserordentlichen und dringlichen Ausgabenbeschlüssen des Bundesrats vor. Gemäss ihrem Antrag sollen Beträge bis CHF 250 Mio. (die SVP hatte in ihrer Initiative einen Grenzwert von CHF 100 Mio. vorgesehen) von der Finanzdelegation zu bewilligen sein, für höhere Summen wäre die Zustimmung des Parlaments – wenn nötig in einer ausserordentlichen Session – erforderlich. Der Bundesrat sprach sich gegen diese Vorschläge aus, da sie ihn zu sehr in seiner Handlungsfähigkeit beschränken würden. Trotzdem stimmte der Nationalrat dieser Neuerung zu. Umstritten war einzig, ob eine absolute Zahl (CHF 250 Mio.) oder wie von Bühlmann (gp, LU) verlangt, ein Anteilswert (0,5% des Budgets) als Limite gelten solle. Erstere Lösung setzte sich knapp durch. Insgesamt wurde die neue Regelung sehr deutlich angenommen. Ebenso klar sprach sich in der Folge der Ständerat dagegen aus. Es wurde dabei argumentiert, dass sich die bisherige Regelung bewährt habe und die vorgeschlagene Prozedur bei dringlichen Ausgaben von über CHF 250 Mio. schlecht praktikabel sei, da es ja nicht bloss um die Einberufung einer dringlichen Sondersession gehe, sondern der Entscheid auch in kürzester Frist in den Kommissionen und Fraktionen vorbereitet werden müsste.

Dringliche Ausgabenentscheide des Bundesrats: Bewilligung durch das Parlament