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Im September 2021 zog die FK-NR ihre Motion kommentarlos zurück. Darin hatte sie verlangt, die Corona-bedingten Mehrkosten nicht als ausserordentliche Ausgaben und somit nicht auf dem Amortisationskonto zu verbuchen. Unterdessen hatte der Bundesrat – mit Zustimmung des Parlaments – jedoch bereits im Jahr 2020 die entsprechenden Kosten auf das Amortisationskonto gebucht und plante, dasselbe auch für das Jahr 2021 zu tun. Zudem hatte er aber auch einen Vorschlag unterbreitet, wie die entsprechenden Schulden abgebaut werden sollen.

Keine Buchung der Covid-19-Kosten auf das Amortisationskonto der Schuldenbremse (Mo. 20.3470)
Dossier: Wie sollen die Kosten der Covid-19-Krise verbucht und die Schulden abgebaut werden?

Im Dezember 2020 respektive März 2021 schrieben der Ständerat und der Nationalrat die Motion der FK-NR gegen eine Aufweichung der bewährten Schuldenbremse ab. Der Bundesrat hatte zuvor in seiner Botschaft zur Revision des Finanzhaushaltsgesetzes für eine Vereinfachung und Optimierung der Haushaltssteuerung festgehalten, dass eine entsprechende Bestimmung, wonach die Schuldenbremse nicht geändert werden dürfe, nur deklaratorischen Charakter habe. Hingegen akzeptiere der Bundesrat die Aufforderung an ihn, «von Anpassungen am Regelwerk der Schuldenbremse abzusehen». Eine Minderheit Schwander (svp, SZ) zeigte sich im Nationalrat von dieser Argumentation nicht überzeugt, die Ratsmehrheit sprach sich jedoch für die Abschreibung aus (140 zu 52 Stimmen bei 1 Enthaltung).

Keine Aufweichung der bewährten Schuldenbremse (Mo. 16.3634)
Dossier: Schuldenbremse

«Exzesse beim Umgang mit staatlichen Spesen» und «Spesenskandale» lösten Unmut in der Bevölkerung aus, begründete Thomas Burgherr (svp, AG) seine Motion, mit der er den Spesenaufwand beim Bund reduzieren will. Dieser Unmut habe auch damit zu tun, dass die grosszügigen Arbeitsbedingungen und Löhne von Mitgliedern der Bundesverwaltung der Öffentlichkeit bekannt seien. Spesenentschädigungen brauche es zwar, aber ein Vergleich mit der Privatwirtschaft zeige ein Missverhältnis: Während dort pro Vollzeitstelle CHF 700 bis 800 an Spesen pro Jahr ausbezahlt würden, läge dieser Betrag im WBF bei CHF 4'000 pro Person und Jahr, beim EDA gar bei über CHF 5'500 und im Staatssekretariat für internationale Finanzfragen bei mehr als CHF 11'000. Mit einer Kürzung von 50 Prozent der über CHF 120 Mio., die alleine im Jahr 2018 in allen Departementen für Spesen ausgegeben worden seien (Spesen der Gerichte und der Bundeskanzlei nicht einberechnet), könne nicht nur Exzessen und Skandalen vorgebeugt, sondern könnten auch Bescheidenheit und Effizienz unterstrichen werden, so der Aargauer Volksvertreter in der Debatte im Nationalrat in der Wintersession 2020. Gerade in Anbetracht der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie müsse der Staat mit gutem Beispiel vorangehen. Finanzminister Ueli Maurer warb für die Ablehnung der Motion. Er erinnerte daran, dass der Vorstoss auf ein Ereignis im VBS zurückgehe, das es in die Medien geschafft habe. Das VBS habe inzwischen Massnahmen vorgenommen und es sei nicht angezeigt, aufgrund eines Einzelfalles alle Spesenausgaben zu halbieren. Der Grossteil dieser Spesen betreffe Flugreisen und Hotelübernachtungen im Rahmen von internationalen Konferenzen, an denen die Interessen der Schweiz vertreten sein müssten. Die Spesenentschädigung sei ordentlich, aber nicht grosszügig. Er sei ja bei internationalen Konferenzen oft dabei, so Maurer: «Wir bezahlen unser Getränk und unser Essen in der Regel aus der eigenen Tasche.» Er könne sich zudem die Bemerkung nicht verkneifen, dass Bundesangestellte oft neidisch auf die Spesenentschädigung der Parlamentsmitglieder schauen würden: «Sie könnten auch bei Ihnen noch einmal über die Bücher gehen, falls Sie den Vorstoss doch annehmen», so der Aufruf Maurers an die Nationalrätinnen und Nationalräte. Diese lehnten den Vorstoss jedoch mit 134 zu 52 Stimmen (ohne Enthaltungen) ab. Lediglich die Fraktion des Motionärs stimmte geschlossen für das Vorhaben.

Spesenaufwand beim Bund reduzieren (Mo. 18.4115)

Im Gegensatz zur FK-NR, welche darauf verzichten wollte, die Corona-bedingten Ausgaben als ausserordentliche Ausgaben zu verbuchen (Mo. 20.3470), beantragten Charles Juillard (cvp, JU; Mo. 20.3285) sowie die Mitte-Fraktion (Mo. 20.3300) in einer Motion, die «Schuldenbremse zu respektieren und die Ventilklausel zu nutzen». Sämtliche Ausgaben zur Bewältigung der Coronakrise sollten entsprechend als ausserordentliche Ausgaben verbucht werden. Da die auf das Amortisationskonto der Schuldenbremse gebuchten Ausgaben innert sechs Jahren kompensiert werden müssten, dies aber bei den Corona-Ausgaben aufgrund ihrer Höhe «nicht realistisch» sei, sollte dafür eine Fristerstreckung beantragt werden. Wie auch bei der Motion der Finanzkommission verwies der Bundesrat auf die finanzpolitische Gesamtschau, die er Ende 2020 durchführen werde. In der Herbstsession 2020 folgte der Ständerat stillschweigend einem Ordnungsantrag Français (fdp, VD) auf Zuweisung der Motion Juillard an die FK-SR. Die Kommission müsse eine Bestandsaufnahme zu diesem Thema machen, argumentierte Français.

Schuldenbremse respektieren – Ventilklausel nutzen! (Mo. 20.3285)
Dossier: Wie sollen die Kosten der Covid-19-Krise verbucht und die Schulden abgebaut werden?

In einer Motion verlangte die SVP-Fraktion im Juni 2020 ein Aufgaben- und Ausgabenmoratorium während fünf Jahren. Demnach sollte der Bundesrat dem Parlament während mindestens fünf Jahren keine Erlassentwürfe zur Übernahme oder Erweiterung von Aufgaben durch Bund und Kantone oder zur Schaffung oder Erhöhung von Ausgabenposten (mit Ausnahme eines Teuerungsausgleichs) präsentieren, ausser er integriere im Erlassentwurf «mindestens gleichwertige Entlastungsmassnahmen». Dieses Moratorium sollte gemäss SVP-Fraktion jedoch nur den Bundesrat betreffen, nicht aber das Parlament. Dieses sollte auch weiterhin Erlassentwürfe ausarbeiten dürfen. Als Begründung für ihren Vorstoss verwies die Fraktion auf die hohen Ausgaben im Rahmen der Covid-19-Pandemie, die den Handlungsspielraum des Bundes stark eingeschränkt hätten. Der Bundesrat warnte davor, dass ein Ausgabenwachstum unterhalb der Teuerung «wesentliche Ausgabenkürzungen zur Folge» hätte und dass die auf Gesetzes- oder Verfassungsebene geregelten Ausgaben nicht kurzfristig plafoniert werden könnten. Relevant sowohl für Ausgaben als auch Einnahmen des Bundes sei denn auch nicht die Teuerung, sondern das nominale BIP. Im Juni 2022 sprach sich der Nationalrat mit 134 zu 49 Stimmen – letztere stammten von der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion – gegen die Motion aus, die damit erledigt war.

Aufgaben- und Ausgabenmoratorium während fünf Jahren (Mo. 20.3567)
Dossier: Mögliche Massnahmen zur Reduktion des Covid-19-bedingten Defizits

Ende Mai 2020 beantragte die FK-NR in einer Motion, dass die im Zusammenhang mit Covid-19 entstandenen ausserordentlichen Ausgaben nicht auf das Amortisationskonto der Schuldenbremse gebucht werden. Ein Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto – zu diesem Zeitpunkt rechnete der Bundesrat mit einem Fehlbetrag von knapp CHF 40 Mrd. – müsste gemäss Finanzhaushaltsgesetz innerhalb von sechs Jahren abgebaut werden. Schon ohne diesen Schuldenabbau seien aber wegen des Rückgangs der Wirtschaftstätigkeit aufgrund der Corona-Krise in den Finanzplanjahren 2022-2024 Massnahmen zur Haushaltssanierung nötig, argumentierte die Finanzkommission. Deshalb sollten die ausserordentlichen Ausgaben ausnahmsweise als Staatsschulden verbucht werden. Der Bundesrat bestätigte in seiner Antwort, dass die ausserordentlichen Ausgaben Ende 2020 zu einem hohen Defizit führen werden. Er werde Ende Jahr eine finanzpolitische Gesamtschau erstellen und dort die Möglichkeiten, wie mit den ausserordentlichen Ausgaben umgegangen werden soll, diskutieren. Er wolle jedoch die «grundsätzliche Stossrichtung der Schuldenbremse» beibehalten und empfahl daher die Motion zur Ablehnung.
Mit einer ähnlichen Begründung hatte Charles Juillard (cvp, JU; Mo. 20.3285) kurz zuvor das umgekehrte Vorgehen vorgeschlagen: So sollen die ausserordentlichen Corona-Ausgaben regulär auf dem Amortisationskonto verbucht werden, die Frist zu ihrem Abbau aber verlängert werden.

Keine Buchung der Covid-19-Kosten auf das Amortisationskonto der Schuldenbremse (Mo. 20.3470)
Dossier: Wie sollen die Kosten der Covid-19-Krise verbucht und die Schulden abgebaut werden?

In der Wintersession 2018 folgte der Ständerat dem Nationalrat und der Empfehlung seiner Finanzkommission und nahm die Motion zur Anpassung der Gebührenverordnung stillschweigend an. Somit wird der Bundesrat eine neue Regelung verankern, welche die Anhörungspflicht des Preisüberwachers bereits während der Vorbereitung von Anträgen zur Festlegung oder Änderung von Gebühren festschreibt. Dadurch soll dieser genügend Zeit erhalten, die Angemessenheit der Gebühren zu prüfen.

Gebühren auf Bundesebene. Einhaltung des Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzips (Mo. 18.3303)

Nur wenige Tage nachdem der Nationalrat zwei parlamentarischen Initiativen zum gleichen Thema keine Folge gegeben hatte, empfahl auch die Mehrheit der SPK-SR mit 5 zu 3 Stimmen (2 Enthaltungen) die Einführung des Finanzreferendums auf nationaler Ebene zur Ablehnung. Der Ständerat hatte die Motion Minder (parteilos, SH) zu diesem Thema in der Frühjahrssession zur Vorprüfung an die SPK-SR verwiesen. Die Kommission nahm zwar zur Kenntnis, dass das Instrument auf kantonaler Ebene gut funktioniere, begründete ihre ablehnende Haltung aber damit, dass die eidgenössische Ebene mit den Kantonen nicht zu vergleichen sei. In den Kantonen würde mit dem Finanzreferendum über Infrastrukturvorhaben abgestimmt, während auf Bundesebene Gesetzesbeschlüsse gefasst würden, die den Bund zu finanziellem Engagement beauftragten. Diese Beschlüsse unterstünden in der Mehrzahl bereits dem Referendum. Zudem sei auf lokaler Ebene die Mehrheit der Stimmbevölkerung von zu finanzierenden Projekten direkt betroffen, während sich Bundesausgaben nur auf eine Region konzentrieren könnten. Im Interesse des nationalen Ausgleichs seien solche Ausgaben aber nötig und sollten nicht mittels Finanzreferendum gesamtschweizerisch zur Disposition gestellt werden können. Die Kommissionsminderheit verwies auf die Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen oder die Olympischen Spiele, deren Finanzierungskredite nur mit unschönen Kniffen und speziellen Konstrukten dem Referendum hätten unterstellt werden können. Für solche Ausgaben müsse das Finanzreferendum geschaffen werden.
«Weshalb müssen wir über Kuhhörner abstimmen, aber nicht über 5 Milliarden Franken, die ihr in Bern leichtsinnig ausgebt?» zitierte Finanzminister Maurer «die Stimme des Volkes». Staatspolitisch habe er durchaus Verständnis für solche Fragen und das Anliegen der Motion Minder. Allerdings stelle sich auch die Frage nach dem Funktionieren des Staates. Mit der Ausgabenbremse und der Schuldenbremse seien Parlament und Bundesrat gezwungen, den Finanzhaushalt im Gleichgewicht zu halten. Die eidgenössische Ausgabenpolitik, die auch auf intensiven Diskussionen und Fachwissen basiere, funktioniere also gut – ein Argument, dass Ueli Maurer gegen die wissenschaftlichen Befunde der grösseren Ausgabendisziplin durch Kantone mit Finanzreferendum ins Feld führte. Eine Volksabstimmung mit Hilfe eines Finanzreferendums sei vor allem in jenen Bereichen zu erwarten, in denen dann politische und eben nicht mehr sachliche Diskussionen geführt würden. Dies ziehe nicht nur Verzögerungen nach sich, sondern mache auch die Interpretationen des Abstimmungsresultats schwierig. So wünschbar ein Finanzreferendum also staatspolitisch sei, so wenig würde es dem Finanzhaushalt helfen, «denn der ist in Ordnung». Das schien auch die Mehrheit des Ständerats so zu sehen: Mit 34 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde die Motion Minder abgelehnt.

Finanzreferendum auf nationaler Ebene (Mo. 17.4318)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Im November 2016 legte der Bundesrat in Erfüllung der Motion Luginbühl (bdp, BE) die Botschaft zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen vor. Das Bundesratsgesetz sei «im Sinne der Motion» verfasst, weshalb er den Vorstoss zur Abschreibung empfehle, betonte der Bundesrat. Stillschweigend folgten Stände- und Nationalrat in der Frühjahrs- und Herbstsession 2018 dem Antrag.

Parlament überweist Motion zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bussen (Mo. 14.3450)
Dossier: Steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen

Alois Gmür (cvp, SZ) beabsichtigte im Frühjahr 2018 in einer Motion, durch eine Anpassung der Gebührenverordnung sicherzustellen, dass das Kostendeckungsprinzip und das Äquivalenzprinzip zukünftig bei der Gebührenfestlegungen auf Bundesebene hinreichend berücksichtigt werden und der Preisüberwacher regelmässig und rechtzeitig angehört wird. Gemäss dem Kostendeckungsprinzip darf der Gesamtertrag die Gesamtkosten nicht (stark) übersteigen, das Äquivalenzprinzip verlangt, dass die Gebührenhöhe im Einzelfall den Wert der Leistung widerspiegelt. Nachdem der Bundesrat in seiner Antwort zu einer Interpellation Gmür (Ip. 17.4283) zu demselben Thema den Handlungsbedarf anerkannt und die Prüfung einer aktiveren Einbindung des Preisüberwachers angekündigt habe, soll die Motion nun für eine umgehende Umsetzung dieses Vorhabens sorgen. Der Bundesrat erklärte, dass der Preisüberwacher die Gebührenverordnungen bereits kontrollieren könne, die kurzfristigen Fristen in der Ämterkonsultation aber eine vertiefte Überprüfung verunmöglichten. Da er eine explizite Anhörungspflicht des Preisüberwachers als sinnvoll erachte, beantragte er die Annahme der Motion. Diesem Antrag folgte der Nationalrat in der Sommersession 2018 stillschweigend.

Gebühren auf Bundesebene. Einhaltung des Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzips (Mo. 18.3303)

Knapp, mit 7 zu 6 Stimmen, hatte die FK-SR im Januar 2017 beantragt, die Motion gegen eine Aufweichung der bewährten Schuldenbremse anzunehmen. Die Schuldenbremse habe sich seit ihrer Annahme durch das Volk bewährt, argumentierte die Kommissionsmehrheit. Mehrausgaben durch eine Aufweichung der Schuldenbremse «Tür und Tor zu öffnen», sei ob der sich verschlechternden Finanzaussichten des Bundes nicht angebracht. Die unterlegenen Mitglieder der ständerätlichen Finanzkommission reichten einen Minderheitsantrag Comte (fdp, NE) auf Ablehnung der Motion ein. Zwar würden sie nicht den Grundsatz der Schuldenbremse in Frage stellen, wohl aber dessen strikte Auslegung, erklärten sie. Es solle möglich sein, die strukturellen Überschüssen zumindest teilweise für Investitionen zu verwenden – gerade hinsichtlich der sich verschlechternden Finanzsituation. Zudem sei es «eigenartig, eine im Gesetz verankerte [...] Regelung per Motion noch einmal ins Gesetz aufzunehmen.»
Letzteren Punkt unterstrich auch Finanzminister Maurer in der Ständeratsdebatte: Er sehe Schwierigkeiten in der Umsetzung der Motion, da diese eine Präzision des Gesetzes verlange, so dass eine «Aufweichung der bisherigen Regelung [zur Schuldenbremse] ausgeschlossen» sei. Bundesrat Maurer verwies überdies noch einmal auf den Expertenbericht Sturm, der mögliche Szenarien für die Verwendung der strukturellen Überschüsse aufzeigt. Dieser verdeutliche, dass zukünftig unter anderem aufgrund des neuen Rechnungsmodells des Bundes die Überschüsse kaum mehr so hoch ausfallen dürften wie in den letzten Jahren. Bis im Frühjahr 2019 wolle der Bundesrat jedoch den durch diese Überschüsse entstehenden Spielraum in einer Gesamtschau ausloten. Nach dem Willen der Ständeratsmehrheit ist eine solche Gesamtschau jedoch unnötig: Mit 23 zu 21 Stimmen wurde die Motion knapp angenommen.

Keine Aufweichung der bewährten Schuldenbremse (Mo. 16.3634)
Dossier: Schuldenbremse

In der Sommersession 2018 behandelte der Ständerat die Motion der SVP-Fraktion zur Analyse und Reduktion der gebundenen Ausgaben. Im März 2018 hatte sich bereits die FK-SR mit der Motion auseinandergesetzt und diese der kleinen Kammer zur Ablehnung empfohlen. Die Kommission argumentierte, dass der Bundesrat bereits dabei sei, die Motion 17.3259 der FK-NR umzusetzen. Diese beinhalte ebenfalls einen Auftrag, verschiedene Möglichkeiten zur Reduktion der gebundenen Ausgaben vorzulegen, ohne jedoch eine zeitliche Einschränkung vorzusehen. Der Ständerat folgte dem Kommissionsantrag stillschweigend und lehnte die Motion ab.

Analyse und Reduktion der gebundenen Ausgaben

Ausführlichere Diskussionen als zur anderen, zeitgleich eingereichten Motion der SVP-Fraktion zur Analyse und Reduktion der gebundenen Ausgaben führten die FK-SR sowie der Ständerat zur Motion für eine umfassende Aufgabenprüfung bei den Staatsausgaben. Zuerst entschied die FK-SR, den letzten Satz der Motion zu streichen, da ihr nicht klar war, ob dieser eine Reduktion der Staatsausgaben um fünf Prozent oder um fünf Prozentpunkte beinhaltete. Dieser modifizierte Vorschlag scheiterte jedoch mit 5 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung in der Kommission, worauf eine Minderheit Hösli (svp, GL) Annahme der vom Nationalrat gutgeheissenen Version beantragte, da Kommissionsminderheiten im Zweitrat keine geänderten Versionen einreichen können.
Die Kommissionsmehrheit begründete ihre ablehnende Haltung damit, dass das Parlament zwar Sparen im Allgemeinen üblicherweise befürworte, konkrete Sparvorhaben aber jeweils am Widerstand der betroffenen Kreise scheiterten. In der Ständeratsdebatte bekräftige Finanzminister Maurer letzteren Punkt noch einmal: So hätte man in derselben Woche bei der Debatte um Agroscope mit einer kleinen Korrektur einen grossen Effizienzgewinn erzielen können, aber durch Annahme der Motion darauf verzichtet. Er bat daher den Rat darum, die Motion der SVP-Fraktion abzulehnen und stattdessen bei den geplanten strukturellen Reformen mit 62 konkreten Massnahmen Hand zu bieten. Der Ständerat folgte diesem Antrag und lehnte die Motion mit 16 zu 23 Stimmen ab.

Durchführung einer umfassenden Aufgabenüberprüfung bei den Staatsaufgaben

Die Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene ist immer mal wieder Thema in den eidgenössischen Räten. So war etwa eine parlamentarische Initiative der SVP aus dem Jahr 2003 in der Vernehmlassung durchgefallen. Ein paar Jahre später wurden auch die Vorstösse abgelehnt, die im Rahmen der Ablehnung der Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen diskutiert worden waren. Die Begründung damals war, dass das Referendum, das sich gegen den Beschaffungsfonds richtete, eigentlich ein verkapptes Finanzreferendum sei. Ähnlich argumentierte Thomas Minder (parteilos, SH), der mit seiner Ende 2017 eingereichten Motion einen neuerlichen Anlauf wagte. Die Vorstösse für eine Volksabstimmung zu den Olympischen Winterspielen oder für eine Grundsatzabstimmung zur Beschaffung eines neuen Kampfjets seien «Pro-Forma-Finanzreferenden», so Minder. Es sei nicht einsichtig, weshalb das Parlament bestimmte Infrastruktur- und Investitionsprojekte in Bundesgesetze kleide, um ein Referendum zu ermöglichen, andere aber nicht. Hier verwies der Schaffhauser Ständerat neben der Gripen-Beschaffung auch auf die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels und die Kohäsionsmilliarde. Diese beliebigen ad-hoc Entscheidungen des Parlaments stünden der direkten Demokratie aber schlecht an. Diese müsse vielmehr «vorhersehbaren und rechtsgleichen Spielregeln gehorchen», so Minder. In seiner Begründung zum Vorstoss wollte Minder zwar keine konkreten Beträge für eine mögliche Referendumsergreifung festlegen, zeigte aber auf, dass sich im relativen Vergleich mit den Kantonshürden für den Bund ein Betrag in der Höhe von CHF 250 Mio. als mögliche Schwelle ergeben würde, bei der ein fakultatives Finanzreferendum ergriffen werden könnte. Dies wäre gleichbedeutend mit etwa zehn Projekten pro Jahr, die dem Finanzreferendum unterstellt wären. Diese Projekte würden vorwiegend die Armee, die Entwicklungszusammenarbeit und den Strassenverkehr betreffen.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er verwies auf die mehrheitlich ablehnende Haltung bei der Vernehmlassung zur erwähnten parlamentarischen Initiative der SVP und machte geltend, das es mit einem solchen neuen Instrument nicht nur zu Verzögerungen käme, sondern dass der Bund auch die Flexibilität in finanzpolitischen Fragen verlieren würde. Die Regierung wies zudem darauf hin, dass ein Finanzreferendum nicht mittels Gesetzesänderung (wie von der Motion gefordert), sondern mittels Verfassungsänderung eingeführt werden sollte.
Der Ständerat behandelte den Vorstoss Minder in der Frühjahrssession 2018. Der Vorschlag von Peter Hegglin (cvp, ZG), den Vorstoss an die SPK-SR zur Vorprüfung zuzuweisen, stiess in der kleinen Kammer auf offene Ohren. Er habe durchaus Sympathien für die Idee, so der Zuger. Aber auf nationaler Ebene gebe es andere Instrumente, die für eine Budgetdisziplin sorgten, so etwa die Schuldenbremse oder das Zweikammersystem. Die Kommission solle die Thematik auch deshalb vertieft ausloten, weil die vom Bundesrat aufgeworfene Frage, ob ein fakultatives Finanzreferendum via Gesetzes- oder Verfassungsänderung eingeführt werden müsste, von Bedeutung sei.

Finanzreferendum auf nationaler Ebene (Mo. 17.4318)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Im Dezember 2017 reichte die SVP-Fraktion zwei Motionen ein, mit denen der Staatshaushalt des Bundes durch Analyse und Reduktion der gebundenen Ausgaben sowie durch eine umfassende Aufgabenprüfung bei den Staatsausgaben (Mo. 16.3972) wieder ins Lot gebracht werden sollte. Erstere Motion beinhaltete einen Auftrag an den Bundesrat, die gebundenen Ausgaben zu analysieren und mittels Gesetzesrevision bis zum Voranschlag 2022 von 56 Prozent (2016) um mindestens 5 Prozent – wobei nicht ganz klar wurde, ob Prozent oder Prozentpunkte gemeint sind – zu senken. Die zweckgebundenen Ausgaben, die insbesondere bei der Altersvorsorge (100%) und dem Verkehr (ab 2018 75%) hohe Anteile aufweisen, würden zunehmend die Ausgaben in denjenigen Bereichen, in denen geringere Anteile zweckgebunden sind – zum Beispiel in der Landwirtschaft und der Landesverteidigung (3-10 Prozent) – verdrängen, lautete die Begründung. Dadurch sinke auch der finanzpolitische Steuerungseinfluss des Parlaments.
Der Bundesrat bestätigte, dass der Anteil gebundener Ausgaben bis 2020 auf „deutlich über 60 Prozent der Gesamtausgaben“ ansteigen werde, was aber nicht auf ein Wachstum der Ausgaben, sondern auf neue, durch das Parlament beschlossene Ausgabenbindungen (BIF, NAF, Netzzuschlagsfonds) in der Höhe von über 11 Prozentpunkten zurückzuführen sei. Zudem müsse unterschieden werden zwischen gebunden Ausgaben, die schneller wüchsen als ihre Einnahmen – zum Beispiel bei den Sozialversicherungen –, und einnahmeabhängigen und gegenfinanzierten Ausgabenbindungen. Letztere würden zwei Drittel aller gebundenen Ausgaben ausmachen und stellten keine Gefahr für die schwächer gebundenen Ausgaben dar. Die geforderte Reduktion der gebundenen Ausgaben auf 50 Prozent der Gesamtausgaben bezeichnete der Bundesrat jedoch als nicht umsetzbar. Eine solche Reduktion um beinahe 15 Prozentpunkte sei nur durch Kürzung oder Flexibilisierung der gebundenen Beiträge möglich, was jedoch mittel- und langfristig die Finanzierung der entsprechenden Projekte gefährde oder die Kosten auf die Kantone abschiebe. Bedacht werden müsse – wie Finanzminister Maurer dem Nationalrat in der Frühjahrssession 2018 erläuterte – auch, dass der Bundesrat einen Grossteil der gebunden Ausgaben nicht beeinflussen könne: Von den 56 Prozent stark gebundenen Ausgaben stellten 25 Prozent Beiträge an die Sozialversicherungen und 5 Prozent Anteile der Sozialversicherungen an den Bundeseinnahmen dar; 15 Prozent seien durchlaufende Beträge an die Kantone, zum Beispiel Steuern, Schuldzinsen oder Beiträge an den Finanzausgleich; 6 Prozent gehörten zur Einlage des Bundes in den BIF; hinzu kämen auch Kosten von Behörden, Gerichten oder dem Parlament. Reduzieren könne der Bundesrat somit lediglich die Personalausgaben, die 7.8 Prozent der stark gebundenen Ausgaben ausmachten. Dies sei aber ein so geringer Anteil, dass selbst grosse Reduktionen kaum Auswirkungen auf das Budget hätten. Dennoch betonte Maurer, dass der Bundesrat die Sorge bezüglich der finanziellen Flexibilität aufgrund der gebundenen Ausgaben teile und deshalb strukturelle Reformen im gesamten Aufgabenspektrum des Bundes prüfe. Eine Expertengruppe des EFD untersuche zudem, wie strukturelle Überschüsse den Handlungsspielraum vergrössern könnten. Als ersten Schritt empfahl Maurer dem Rat jedoch, keine neuen gebundenen Ausgaben zu schaffen. Von diesen Einwänden liess sich der Nationalrat jedoch nicht überzeugen und nahm die Motion mit 104 zu 90 Stimmen und 3 Enthaltungen an. Dabei setzten sich die geschlossen stimmenden SVP- und FDP-Fraktionen sowie 4 CVP-Mitglieder gegen den Widerstand der übrigen Fraktionen durch.

Analyse und Reduktion der gebundenen Ausgaben

Im Dezember 2017 reichte die SVP-Fraktion zwei Motionen ein, mit denen der Staatshaushalt des Bundes durch eine umfassende Aufgabenprüfung bei den Staatsausgaben sowie durch Analyse und Reduktion der gebundenen Ausgaben (Mo. 16.3975) wieder ins Lot gebracht werden sollte. Der Bundesrat soll demnach die eidgenössischen Staatsaufgaben überprüfen und aufzeigen, auf die Erbringung welcher Aufgaben die Eidgenossenschaft in Zukunft verzichten könnte. Dadurch soll die Staatsquote um mindestens 5 Prozent reduziert werden, ohne dass es zu Aufgaben- oder Kostenverlagerungen auf die Kantons- oder Gemeindeebene kommt. Die SVP-Fraktion erachtete es als nötig, dass man – wie in der Privatwirtschaft üblich – auch beim Staat die bestehenden Aufgaben hinterfrage. Dies sei aber weder beim Konsolidierungsprogramm 2012-2013, noch beim Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 oder beim Stabilisierungsprogramm 2017-2019 geschehen. Der Bundesrat beantragte die Motion zur Ablehnung und erklärte, die Ausgabenquote des Bundes sei seit dem Jahr 2000 stabil, die Ausgaben wüchsen also gleich schnell wie die Wirtschaft. Eine Senkung der Ausgabenquote um 5 Prozent würde jährliche Kürzungen der Bundesausgaben um CHF 3.7 Mrd. bedingen. Da die Ausgaben in vielen Bereichen kaum oder nur schwierig reduziert werden könnten, würden die Kürzungen einzelne Aufgabengebiete sehr stark treffen und hätten dort „einen namhaften Leistungsabbau zur Folge”. Dies widerspreche auch den Entscheidungen des Parlaments, das die Mittel in allen grossen Aufgabenbereichen des Bundes erhöht und die vom Bundesrat vorgelegten Sparprogramme reduziert habe. Da der Bundesrat den Bedarf einer Entlastung des Haushalts anerkenne, plane er, strukturelle Reformen im gesamten Aufgabenspektrum in die Wege zu leiten, und lasse er Möglichkeiten prüfen, wie er strukturelle Überschüsse im Budget verwenden dürfe. Schliesslich bedürften grössere Aufgabenverzichte aufgrund der Einheit der Materie einzelne, vom Parlament separat beratene Gesetzesvorlagen. Diese Argumentationen überzeugten die Mehrheit des Nationalrats – bestehend aus den geschlossen stimmenden SVP- und FDP-Fraktionen sowie aus einer Minderheit der BDP-Fraktion – nicht: Mit 101 zu 94 Stimmen nahm die grosse Kammer die Motion an.

Durchführung einer umfassenden Aufgabenüberprüfung bei den Staatsaufgaben

In der Herbstsession behandelte der Ständerat die Motion „Gebundene Ausgaben reduzieren” der nationalrätlichen Finanzkommission. Brigitte Häberli-Koller (cvp, TG) erklärte im Namen der Mehrheit der FK-SR, dass eine Annahme der Motion „als wichtiges politisches Signal zugunsten der Bemühungen des Bundesrates“ zu verstehen sei, da sich dieser der Thematik bereits annehme. Dieses Vorgehen kritisierte Roberto Zanetti (sp, SO) als parlamentarischen Leerlauf, indem er daran erinnerte, dass eine Motion das Ziel habe, den Bundesrat zum Handeln aufzufordern. Inhaltlich kritisierte er den Vorschlag als mutlos, weil das Parlament darauf verzichte, die geforderten Einsparungen von CHF 2 bis 4 Mrd. selbst vorzunehmen und stattdessen „den Schwarzen Peter dem Bundesrat [zuspiele]“. Paul Rechsteiner (sp, SG) befürchtete, dass das Ziel der Vorlage vor allem darin bestehe, vom Parlament gemachte und vom Volk bestätigte Beschlüsse infrage zu stellen. Dies mache vor allem dann keinen Sinn, wenn man die überaus gute Verfassung des Bundeshaushalts in Betracht ziehe. Finanzminister Maurer betonte diesbezüglich, dass der Schweizer Bundeshaushalt zwar im internationalen Vergleich gut dastehe, dass aber der hohe und vor allem steigende Anteil der gebundenen Ausgaben den Handlungsspielraum von Parlament und Regierung immer stärker einschränke. Um einen langfristig geordneten Haushalt sicherzustellen, bedürfe es der Suche nach neuen Lösungen – entsprechend habe sich der Bundesrat für die Annahme der Motion ausgesprochen. In diesem Sinne stimmte die Mehrheit des Ständerats und nahm die Motion mit 27 zu 15 Stimmen (0 Enthaltungen) an.

Gebundene Ausgaben reduzieren

Anders als zuvor im Nationalrat stiess die Motion zur Änderung von Artikel 18 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes im Ständerat auf Ablehnung. Kommissionssprecherin Fetz (sp, BS) erklärte die einstimmig ablehnende Haltung der FK-SR damit, dass der Budgetierungsprozess bereits jetzt sehr komplex sei und durch ein entsprechendes Gesetz „zu einem Automatismus in einem vorgegebenen Korsett” werden würde. Nachdem auch Bundesrat Maurer nochmals auf die daraus folgenden Einschränkungen des Handlungsspielraums hingewiesen hatte, lehnte der Ständerat die Motion stillschweigend ab.

Änderung von Artikel 18 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes

In der Sondersession 2017 behandelte der Nationalrat die Motion zur Änderung von Artikel 18 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes. Dabei präzisierte Kommissionssprecherin Sollberger (svp, BL) das Anliegen dieses Vorstosses: Es gehe nicht darum, die Handlungsfreiheit von Parlament und Bundesrat durch einen Automatismus einzuschränken. Ziel der Motion sei es, dass in Zukunft grundsätzlich überlegt wird, welche Aufgaben mehr oder weniger Priorität geniessen, respektive welche auch auf der lokalen Ebene oder durch unternehmerische und gesellschaftliche Innovation erfüllt werden können. Zudem sollen die vergangenen Sparanteile der verschiedenen Bereiche eine objektive Grundlage zur Prioritätensetzung liefern. Bundesrat Maurer bezweifelte den Erfolg dieser Prioritätenordnung, da er vermutete, dass das Parlament auch in Zukunft den Vorschlag des Bundesrates gerade bezüglich Kürzungen in politisch aktuellen Bereichen wieder korrigiere. Sinnvoll sei es aber, bei Kürzungsvorgaben weniger kurzfristig zu entscheiden, um nicht wiederholt die gleichen Bereiche zu treffen. Bedingung dafür sei, dass das Parlament nicht immer bei denjenigen Bereichen aufstocke, die Konjunktur hätten – wie momentan bei der Bildung oder beim Verkehr. Der Nationalrat liess sich jedoch von dieser Kritik an ihm und am neuen Instrument nicht beirren und nahm die Motion mit 99 zu 84 Stimmen (keine Enthaltungen) an. Befürwortet wurde die Motion vollständig von der SVP- und der FDP-, sowie teilweise von der CVP/EVP-Fraktion.

Änderung von Artikel 18 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes

Mir der Motion „Gebundene Ausgaben reduzieren" erhoffte sich die FK-NR vom Bundesrat Vorschläge dazu, wie die stark gebundenen Bundesausgaben um 5 bis 10 Prozent reduziert werden können. Diese würden gemäss dem Bericht „Gebundene Ausgaben des Bundes" der Finanzverwaltung zwischen 2016 und 2020 von 50 Prozent auf 64 Prozent – also um fast ein Drittel – ansteigen. Ihr zunehmender Anteil am Bundeshaushalt schränke den Handlungsspielraum des Parlaments zum Nachteil der Bereiche mit schwach gebundenen Aufgaben – genannt werden der Eigenbereich des Bundes, die Landwirtschaft, die Armee sowie die Bildung – ein. Der Bundesrat solle ausführliche Vorschläge mit konkreter Projektplanung, Meilensteinen und Zeitplänen ausarbeiten, welche die Reduktion dieser gebundenen Ausgaben zum Ziel haben.
Der Bundesrat erklärte die steigenden Anteile der gebundenen Ausgaben durch neu beschlossene Ausgabenbindungen, insbesondere durch die Projekte BIF, NAF und die Reform der Altersvorsorge. Er anerkenne jedoch die Problematik des schwindenden Handlungsspielraums und schlage daher Annahme der Motion vor. Kurzfristig erachte er aber die Reduktion der gebundenen Ausgaben um 5 bis 10 Prozent als nicht realisierbar. Um mittelfristige Reduktionen erzielen zu können, seien verschiedene grössere Reformprojekte nötig, die Gesetzes- und Verfassungsänderungen beinhalteten. Die Motion sei somit lediglich längerfristig umsetzbar. Als erster Schritt sei aber bereits ein Vorgehenskonzept zur Erarbeitung struktureller Reformen geplant.
In der Nationalratsdebatte lobte Hans-Ulrich Bigler (fdp, ZH) einerseits die bisherigen Bemühungen des Bundesrates, der bei der Armasuisse, beim BBL, beim Astra und bei den SBB die Kosten um 5 Prozent, bei der IKT durch Synergiegewinne um jährlich 2,5 Prozent senken will. Er betonte aber auch, dass dies bei Weitem nicht genüge. Die von der Motion angegebene Grössenordnung der Reduktionen sei einzuhalten. Eine Minderheit der FK-NR unterstützte die Motion nicht. Alois Gmür (cvp, SZ) betonte in deren Namen, dass der Anstieg der gebundenen Ausgaben auf Volksentscheiden beruhe und entsprechend im Sinne der Stimmbürgerschaft sei. Zudem tendiere das Parlament dazu, höhere gebundene Ausgaben zu beschliessen als der Bundesrat. Seine Minderheit mache sich entsprechend Sorgen, dass diese Motion dazu führe, dass in Zukunft an den falschen Orten – zum Beispiel bei AHV, IV oder den Prämienverbilligungen – gespart werden müsse. Da zudem die Ziele der Motion nicht erreicht werden können, stelle sie die Glaubwürdigkeit des Parlaments in Frage. Diese Besorgnis teilte die Mehrheit des Nationalrats nicht und nahm die Motion mit 107 zu 63 Stimmen (keine Enthaltungen) an.

Gebundene Ausgaben reduzieren

In der Frühjahrssession 2017 behandelte der Ständerat die Motion der FK-NR gegen eine „Aufweichung der bewährten Schuldenbremse“. Dabei stellte Konrad Graber (cvp, LU) einen Ordnungsantrag auf Sistierung der Behandlung der Motion bis nach der Beratung des Berichts „Zukunftsperspektiven für die Schweiz”. In dem Bericht würden dieselben Fragen behandelt, welche im Rahmen dieser Motion relevant seien. Die WAK-SR werde den Bericht in Kürze beraten und, da diese Fragen „eine breitere Diskussion” erforderten, werde er beantragen, den Bericht im Plenum zu diskutieren. Bei Annahme seines Ordnungsantrags müsste man folglich diese Diskussion nicht zweimal führen, erklärte Graber. Im Namen der FK-SR unterstützte Anita Fetz (sp, BS) den Antrag auf Sistierung. Philipp Müller (fdp, AG) hingegen erklärte, dass der Grundsatz der Schuldenbremse nicht angetastet werden solle und der Bericht daher überflüssig sei. Er lehne den Ordnungsantrag in der Annahme ab, dass die Motion angenommen werde. Soweit kam es jedoch nicht: Mit 34 zu 9 Stimmen (bei einer Enthaltung) sprach sich der Ständerat für die Sistierung der Motion aus.

Keine Aufweichung der bewährten Schuldenbremse (Mo. 16.3634)
Dossier: Schuldenbremse

Die FK-NR beabsichtigte mit einer Motion zur Änderung von Artikel 18 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes eine Prioritätenordnung des Bundesrats bezüglich Sparmassnahmen zur Einhaltung der Schuldenbremse zu schaffen. Bisher regelt das Finanzhaushaltsgesetz nicht, in welchen Bereichen der Bundesrat zur Einhaltung der Schuldenbremse zuerst sparen soll. Dies habe gemäss der FK-NR in der Regel zu Kürzungen bei schwach gebundenen Ausgaben, genannt werden die Landwirtschaft und die Armee, sowie zu Querschnittskürzungen bei der Verwaltung geführt. In Zukunft soll der Bundesrat in denjenigen Bereichen sparen, wo er bisherige staatliche Aufgaben gänzlich streichen kann und die während der letzten fünf Legislaturperioden besonders stark gewachsen sind. Zudem soll es unter Vorbehalt von gesetzlichen Ansprüchen und rechtskräftig zugesicherten Leistungen möglich sein, bewilligte Verpflichtungs- und Voranschlagskredite zu sperren.
Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme von Ende April die Ablehnung der Motion. Zwar ziehe er gezielte Sparmassnahmen linearen Kürzungen vor; damit diese vom Parlament unterstützt würden und zudem die Vorgaben der Schuldenbremse erfüllten, bedürfen sie aber einer gewissen Ausgewogenheit und müssten rasch umsetzbar sein. Zudem müsse berücksichtigt werden, ob die strukturellen Defizite einer tiefen Teuerung, Steuersenkungen oder expansiver Ausgabenpolitik geschuldet seien. Da die Staatsausgaben auch die sich ändernden Prioritäten des Staates abbilden, führen Kürzungen bei den am stärksten wachsenden Bereichen zu einer „systematischen Nivellierung der vom Parlament gesetzten Prioritäten".

Änderung von Artikel 18 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes

Die FK-SR sprach sich mehrheitlich gegen die Motion „Bilanz des Generationenvertrages“ aus und argumentierte dabei in Übereinstimmung mit Bundesrat Berset, dass eine vollständige Bilanz zum Generationenvertrag neben den Sozialversicherungen auch Aktiva wie Bildung und Infrastruktur beinhalten müsste und dadurch sehr arbeitsintensiv werden würde. Mit Verweis auf mehrere bisher erschienene Berichte zur Finanzperspektive der Sozialversicherungen und auf die Bereitschaft des Bundesrates, den Bericht zur Gesamtsituation über die Finanzperspektive der Sozialversicherungen mindestens einmal pro Legislatur zu aktualisieren, bestritten sowohl der Bundesrat als auch die FK-SR die Notwendigkeit eines zusätzlichen Berichts. Schliesslich würde der Auftrag zu einem solchen auch den aktuellen Bestrebungen, den Personalbestand der Bundesverwaltung zu reduzieren, zuwiderlaufen. In Übereinstimmung mit diesen Argumenten lehnte der Ständerat die Motion ab.

Bericht zum Generationenvertrag

Am 8. September 2016 reichte die Finanzkommission des Nationalrats die Motion „Keine Aufweichung der bewährten Schuldenbremse" ein. Diese beauftragt den Bundesrat, durch eine Präzisierung der gesetzlichen Bestimmungen zur Schuldenbremse eine Aufweichung der bisherigen Regelung zu verhindern. Als nötig erachtete die FK-NR diese Motion, weil sie befürchtete, dass der Bundesrat aufgrund des Tiefzinsumfeldes Überschüsse im Bundeshaushalt nicht mehr zwingend und vollständig für den Schuldenabbau einsetzen möchte. Anzeichen für eine solche Lockerung waren gemäss den Zuger Nationalräten Aeschi (svp, ZG) und Pezzatti (fdp, ZG) mehrfach vorhanden: der Auftrag des Bundesrates an das EFD, eine „symmetrische Bewirtschaftung des Ausgleichskontos" vertieft zu prüfen; der Antrag des Bundesrates beim Voranschlag 2016, Migrationsausgaben von CHF 400 Mio. als ausserordentlich zu verbuchen; sowie die Motion Müller (cvp, LU), die forderte, dass künftige Überschüsse auch für die Mitfinanzierung von budgetierten Mehrausgaben im Bereich der Sozialversicherung verwendet werden können. Eine Lockerung der Schuldenbremse würde jedoch gemäss FK-NR beim Staat jährlich Mehrausgaben von bis zu CHF 1 Mrd. nach sich ziehen und damit zu einer weiteren Vergrösserung der Ausgaben zulasten der nächsten Generation führen.

Demgegenüber argumentierte der Bundesrat, dass sein Auftrag an das EFD die Schuldenbremse selbst nicht tangiere. So bestehe das Ziel der Schuldenbremse in einem dauerhaften Gleichgewicht zwischen Ausgaben und Einnahmen, sie verlange entsprechend eine Stabilisierung der nominellen Schulden. Stattdessen seien aber seit 2006 dank strukturellen Überschüssen Schulden in der Höhe von CHF 20 Mrd. abgebaut worden. Diese systembedingten Budgetunterschreitungen hofft der Bundesrat in Zukunft für andere Zwecke als ausschliesslich für die Schuldenreduktion verwenden zu können. Er beantragte entsprechend die Ablehnung der Motion, da diese der Prüfung dieser Frage durch das EFD vorgreifen würde. Thomas Weibel (glp, ZH) ergänzte, dass neben der Stabilisierung der nominellen Schuld auch die konjunkturpolitische Stabilisierung zu den Hauptfunktionen der Schuldenbremse gehöre. Dadurch, dass aber zu hohe Fehlbeträge im Ausgleichskonto innerhalb dreier Jahre abgetragen werden müssen, während Überschüsse nicht verwendet werden können, werde „die konjunkturpolitische Wirkung der Schuldenbremse torpediert". Von dieser Argumentation liess sich der Nationalrat jedoch nicht überzeugen und pflichtete mit seinem Votum zur Annahme der Motion dem Argument von Albert Vitali (fdp, LU) bei, wonach sich das Parlament frühzeitig gegen eine Aufweichung der Schuldenbremse positionieren müsse.

Der Ständerat liess sich hingegen nicht auf eine inhaltliche Beratung der Motion ein, sondern nahm einen Ordnungsantrag Graber Konrad (cvp, LU) mit 34 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Dieser verlangte die Sistierung der Behandlung der Kommissionsmotion, bis die WAK-SR den Bericht des Bundesrates „Zukunftsperspektiven für die Schweiz", der auf einem Postulat Grabers beruht, beraten konnte. Der Luzerner Ständerat hatte argumentiert, dass er mit seinem Ordnungsantrag vor allem verhindern möchte, dass dieselbe Diskussion zweimal geführt werden müsse.

Keine Aufweichung der bewährten Schuldenbremse (Mo. 16.3634)
Dossier: Schuldenbremse

In seiner Botschaft zum Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 beantragte der Bundesrat, die Motion „Strategische Überprüfung der Bundesaufgaben“ abzuschreiben. Er argumentierte, dass mit den im Voranschlag 2016 und dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 ergriffenen Massnahmen die Kernforderung der Motion – die Entlastung des Haushalts um mindestens CHF 1,5 Mrd. durch strategische Überprüfung der Bundesausgaben – erfüllt worden sei. So sei die ausgabenseitige Entlastung sowohl durch Aufgabenverzicht als auch durch Reformen und Effizienzsteigerungen erzielt worden, ohne dass dabei die Kernaufgaben des Staates gefährdet worden wären. Sowohl der Ständerat (am 28.09.2016) als auch der Nationalrat (am 30.11.2016) folgten dem bundesrätlichen Antrag und schrieben die Motion ab.

Überprüfung der Bundesaufgaben