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Mit der Problematik der gebundenen Ausgaben setzte sich die FK-NR im Oktober 2021 auseinander. Sie verlangte ein langfristiges Management der gebundenen Ausgaben in Form eines Berichts, in dem diejenigen Bereiche der gebundenen Ausgaben, deren Anstieg denjenigen der Bundeseinnahmen übersteigen, ausgewiesen werden sollen. Zudem sollen Massnahmen zu einer Verlangsamung des Anstiegs der entsprechenden Kosten, die finanziellen Auswirkungen dieser Massnahmen sowie die dafür nötigen Rechtsbestimmungen ausgewiesen werden. Das Postulat sei eine Reaktion auf die Aktualisierung des Berichts über die gebundenen Ausgaben des Bundes, die den starken Anstieg der gebundenen Ausgaben um 10 Prozent innert 10 Jahren aufgezeigt habe. Gleichzeitig solle mit dem Bericht auch eine Umsetzungsmöglichkeit für die Kommissionsmotion Mo. 17.3259 aufgezeigt werden. Der Bundesrat erachtete die vom Postulat aufgeworfenen Fragen jedoch mit der Aktualisierung des Berichts von 2017 grösstenteils als beantwortet. So sei bereits bekannt, dass der Bundesbeitrag an die AHV, die Ergänzungsleistungen und der Beitrag an die Prämienverbilligungen schneller wachsen als die Einnahmen, und auch Reformvorschläge und die dafür nötigen Gesetzesänderungen seien im Bericht skizziert worden. Die Auswirkungen dieser Massnahmen unterschieden sich schliesslich vor allem danach, ob die Massnahmen leistungs- oder finanzierungsseitig erfolgten. Der Nationalrat widersprach hingegen dieser Einschätzung der Regierung und nahm das Postulat in der Frühjahrssession 2022 mit 98 zu 71 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an. Ein Minderheit Schneider Schüttel (sp, FR), welche die Ablehnung des Postulats beantragt hatte, fand bei den Fraktionen der SP und der Grünen, bei der Hälfte der Mitte-Fraktion und bei einem Mitglied der FDP.Liberalen-Fraktion Zustimmung.

Langfristiges Management der gebundenen Ausgaben

Ende 2019 forderte Ada Marra (sp, VD) eine Untersuchung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Parameter für eine Anpassung der Schuldenbremse. Die Schuldenbremse sei auf die Zeit um 2001 ausgerichtet, als die Staatsverschuldung und die Defizite deutlich höher gewesen seien. Heute liege die Schuldenquote jedoch deutlich tiefer, zudem seien Schulden aufgrund der Negativzinsen gewinnbringend. Statt also die Haushaltsüberschüsse vollständig für den Schuldenabbau zu verwenden, sollten sie für dringend notwendige Investitionen genützt werden, forderte die Postulantin. Der Bundesrat stritt jedoch einen entsprechenden Reformbedarf ab, zumal der Bund die notwendigen Investitionen auch ohne Änderung finanzieren könne. In der Herbstsession 2021 lehnte der Nationalrat den Vorstoss mit 100 zu 83 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ab. Auf Zustimmung stiess das Postulat bei der SP- und der Grünen-Fraktion, bei der Mehrheit der GLP-Fraktion sowie bei den Mitgliedern der EVP.

Für eine geschmeidigere Schuldenbremse (Po. 19.4475)
Dossier: Schuldenbremse

Die nationalrätliche Finanzkommission reichte ein Postulat mit der Forderung an den Bundesrat ein, zu erklären, weshalb er die Umwandlung von Bundesdarlehen in der Höhe von CHF 374,4 Mio. an die SIFEM AG in Aktienkapital beantragt hatte. Die SIFEM AG (Swiss Investment Fund for Emerging Markets) stellt eine durch den Bund kontrollierte und kapitalisierte Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft dar. Mit ihrem Postulat verfolgte die FK-NR eine Anfrage der Finanzdelegation weiter, welcher die parlamentarische Oberaufsicht über den Aufbau der SIFEM AG zukommt. Die Finanzdelegation war bereits im Mai 2016 mit der Bitte an den Bundesrat gelangt, vor der geplanten Umwandlung zu prüfen, inwiefern die SIFEM AG ihre bei der Gründung festgelegten Ziele erreicht habe und ob diese auch mithilfe von Instrumenten der klassischen Entwicklungszusammenarbeit hätten erreicht werden können. Da die Umwandlung im Rahmen des Voranschlags zu erfolgen habe, die Diskussion über Ziel und Nutzen der SIFEM AG jedoch nicht Teil der Budgetdebatte sein solle, wünschte sich die Finanzdelegation eine Beantwortung dieser Frage noch vor deren Diskussion im Parlament. Der Bundesrat bekräftigte in einem Schreiben vom August 2016 seine Überzeugung, dass die SIFEM AG auch in Zukunft ein nützliches Instrument in der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit sein werde. Er betonte zudem, dass die Umwandlung des Darlehens die Zukunftsfähigkeit der SIFEM AG stärke, da deren Fremdkapitalfinanzierung für private Investoren ein Hindernis darstelle. Unbeantwortet liess der Bundesrat gemäss der Finanzdelegation hingegen die Frage, ob die vor der Gründung der SIFEM AG definierten Ziele nicht auch durch Instrumente der klassischen Entwicklungszusammenarbeit erreicht werden könnten. Folglich nahm die FK-NR diese Frage in ihrem Postulat erneut auf, um innert nützlicher Frist eine breite Diskussion zur SIFEM AG zu ermöglichen. Da die Frage der Relevanz des Instruments der Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft bis zur Beratung des Voranschlags 2017 im Parlament nicht debattiert werden konnte, beantragten beide Finanzkommissionen ihren Räten erfolgreich, die Umwandlung des Darlehens in Aktienkapital aus dem Voranschlag 2017 zu streichen und allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

In der Frühjahrssession 2017 beriet der Nationalrat das Postulat seiner Finanzkommission. Bundesrat Schneider-Ammann erläuterte dabei den Auftrag und den Nutzen der SIFEM AG. So liege ihre Hauptaufgabe im Bereich der Arbeitsplatzbeschaffung, wobei sie auch auf gute Arbeitsbedingungen, Weiterbildung des Personals und die Einhaltung internationaler Nachhaltigkeitsstandards bedacht sei. Bisher habe sie „die Erwartung des Bundesrates eingelöst" und könne trotz ihrer Investitionen in schwierigen Märkten positive Betriebsergebnisse und solide Finanzzahlen präsentieren. Zur Sicherung ihrer Leistungsfähigkeit plane der Bundesrat eine weitere Kapitalaufstockung, was jedoch ohne die Umwandlung in Aktienkapital zu Fehlinterpretationen in Bezug auf die Finanzkraft der SIFEM AG führen könne. Dennoch erachtete der Bundesrat das Postulat als gute Möglichkeit, die offen gebliebenen Fragen zu beantworten und empfahl es zur Annahme. Stillschweigend akzeptierte der Nationalrat in der Folge das Postulat.

Sifem AG. Antrag des Bundesrates auf Umwandlung des Bundesdarlehens in Aktienkapital

Nachdem die Motion Quadri (lega, TI) im Nationalrat praktisch keine Unterstützung fand, zog Thomas Aeschi (svp, ZG) gleichentags sein Postulat mit einem ähnlichen Anliegen zurück. Aeschi wollte prüfen lassen, ob die Einführung eines Finanzreferendums nötig sei. Gerade die Abstimmung über die Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen habe gezeigt, wie wichtig ein Mitspracherecht der Stimmbevölkerung bei Ausgabenbeschlüssen des Parlamentes sei. Der Bundesrat hatte noch im August 2014 in seiner ablehnenden Antwort geltend gemacht, dass die Diskussion um ein Finanzreferendum schon mehrere Male in den letzten Jahren ins Leere geführt habe.

Postulat Aeschi für Finanzreferenudm zurückgezogen (Po. 14.3489)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Im Rahmen seines Berichts zu Motionen und Postulaten der gesetzgebenden Räte im Jahre 2015 beantragte der Bundesrat die Abschreibung des Postulats Leutenegger Oberholzer (sp, BL) bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von finanziellen Sanktionen. Mit der Vorlage des Berichts im September 2014 erachte er das Postulat als erfüllt, erklärte der Bundesrat. Im Juni 2016 sprach sich der Nationalrat stillschweigend für die Abschreibung aus.

steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bussen

Der Bundesrat habe zu prüfen, nach welchen Kriterien verwaltungsexterne Träger öffentlicher Aufgaben der Prüfung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) unterstellt werden sollten. Dieser Meinung war der Nationalrat im März 2016 und überwies dem Bundesrat diskussionslos ein Postulat Feller (fdp, VD). Wenige Monat zuvor war die Finanzkommission des Nationalrats (FK-NR) mit einer Motion gescheitert, die die Suva unter die Finanzaufsicht der EFK stellen wollte. Der Bundesrat hatte sich damals zwar gegen das Ansinnen ausgesprochen, jedoch festgehalten, dass man sich einer stärkeren Aufsicht über die Suva nicht grundsätzlich verschliesse.

Prüfung der Kriterien für die EFK-Unterstellung von Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung

Nur gerade drei Monate nach der Annahme eines Postulats Leutenegger Oberholzer (sp, BL) präsentierte der Bundesrat im September 2014 seinen Bericht zur steuerlichen Abziehbarkeit von Bussen und finanziellen Verwaltungssanktionen. Gemäss Auffassung des Bundesrates stellten demnach Bussen "keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand" dar und dürften aus diesem Grunde auch nicht von der Steuer abgezogen werden. Weiter argumentierte der Bundesrat, dass durch die steuerliche Abzugsfähigkeit die Strafwirkung verringert würde, was der beabsichtigen Wirkung von Bussen ("sie sollen die bestrafte Person direkt treffen") zuwiderlaufen würde. Unklar blieb indes weiter, was dies für die Grossbank Credit Suisse zu bedeuten hatte, die im Zuge des US-Steuerstreits eine Busse von CHF 2,8 Mrd. bezahlen musste, da sie durch den Kanton Zürich veranlagt wurde. In seinem Bericht betonte der Bundesrat denn auch, dass die steuerliche Behandlung von Bussen, finanziellen Verwaltungssanktionen und Gewinnabschöpfungen im Gesetz "nicht explizit" geregelt sei und bezeichnete es aufgrund der "bestehenden Unsicherheiten" als sinnvoll, entsprechende Bestimmungen in das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und in das Gesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund und Kantonen (StHG) aufzunehmen.

steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bussen

Im Juni 2014 befasste sich der Nationalrat mit der Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bussen gegen natürliche und juristische Personen, die im Zuge des US-Steuerstreits und einer Busse gegen die Grossbank Credit Suisse in der Höhe von CHF 2,8 Mrd. hohe Wellen schlug. Eine Mehrheit des Nationalrats kritisierte die Möglichkeit der Banken, einen Teil ihrer Bussen von den Steuern abziehen zu können und überwies mit 99 zu 81 Stimmen bei 6 Enthaltungen ein Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL), das den Bundesrat beauftragte, die rechtliche Situation zu klären und dem Parlament in einem Bericht darzulegen, wie Bussen und andere finanzielle Sanktionen von natürlichen und juristischen Personen steuerlich beim Bund und in den einzelnen Kantonen behandelt werden. Bekämpft wurde das Postulat namentlich von Ruedi Noser (fdp, ZH), der argumentierte, dass nicht in jedem Fall klar sei, welcher Anteil einer Busse strafrechtlichen Charakter habe. Gewisse Bussen würden auch einen Teil Gewinnabschöpfung enthalten. Zudem gäbe es auch immer wieder Bussen, die im Ausland ausgesprochen würden, bei denen die "Rechtsstaatlichkeit teilweise fraglich" sei. In der gleichen Debatte lehnte der Nationalrat eine Motion Schelbert (gp, LU) ab. Diese forderte, dass alle Folgekosten (Verhandlungen, Verwaltung und Gerichte) aus der Bereinigung des Steuerstreits mit den USA den Finanzinstituten auferlegt werden.

steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bussen

Zwei parlamentarische Vorstösse betrafen die finanzpolitischen Kennzahlen: Auf eine Interpellation Loepfe (cvp, AI) (Int. 01.3689), weshalb die Schweiz nicht in den OECD-Statistiken für die Staats- und die Finanzquote erscheine, antwortete der Bundesrat, dass die schweizerische volkswirtschaftliche Gesamtrechnung die OECD-Standards noch nicht erfülle. Strittig sei die Frage, ob Sozialversicherungen dem öffentlichen oder dem privaten Sektor zugeordnet werden; in der Schweiz betreffe dies insbesondere die Krankenversicherung und die berufliche Vorsorge (beide sind zwar gesetzlich vorgeschrieben, sind aber weitgehend privatwirtschaftlich organisiert). Strahm (sp, BE) wollte den Bundesrat beauftragen, das Konzept der Fiskalquote an die OECD-Kriterien anzupassen und diese Vergleichszahl ohne die Krankenversicherungsbeiträge zu publizieren oder allenfalls beide Konzepte mit und ohne KV-Prämien nebeneinander zu veröffentlichen, da die unterschiedliche Berechnung der Fiskalquote (Abgaben an den Staat in Prozent des Bruttoinlandprodukts) zu einer Verzerrung im internationalen Vergleich führe. Der Bundesrat erklärte sich bereit, das Postulat anzunehmen.

Staats- und die Finanzquote Fiskalquote

La Chambre basse a transmis un postulat Eymann (pl, BS) invitant le gouvernement à reconduire le crédit-cadre de CHF 300 millions qui avait été octroyé à l'occasion du 700e anniversaire de la Confédération pour le financement de projets en faveur de l'environnement mondial.

Reconduction du crédit-cadre pour des mesures environnementales globales

Bei der Debatte über die Legislaturplanung wünschte der Nationalrat, dass die Regierung die Leitidee des qualitativen Wachstums unter anderem insofern konkretisiere, als sie in jeder Botschaft an das Parlament die ökologischen Auswirkungen des jeweiligen Geschäfts darlege. Mit einem Postulat Müller (fdp, ZH) verlangte die Volkskammer vom Bundesrat ferner einen Bericht darüber, wie sich umweltwirksame Gesetze und Verordnungen sowie insbesondere auch Steuern, Abgaben und Subventionen auf das Umweltverhalten auswirken. Der Bericht soll zugleich Vorschläge für eine allfällige Revision bestehender Rechtsgrundlagen enthalten.

Bericht über Auswirkungen von umweltwirksamen Gesetzen und Verordnungen auf das Umweltverhalten gefordert (Po. 88.325)