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Jahresrückblick 2022: Bevölkerung und Arbeit

Das zentrale Thema im Politikbereich «Bevölkerung und Arbeit» stellten im Jahr 2022 die Löhne allgemein und das Lohndumping im Speziellen dar.

Allgemein standen die Löhne insbesondere Mitte des Jahres und ab Oktober im Zentrum der Diskussion – wie auch Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse 2022 verdeutlicht –, als die Gewerkschaften als Reaktion auf die Teuerung immer stärker auf eine Lohnerhöhung pochten. Die Löhne für das Jahr 2023 sollten demnach bis zu 4 Prozent ansteigen, um so die Senkung der Kaufkraft und der Reallöhne aufgrund der steigenden Inflation auszugleichen. Mit Lohnerhöhungen beschäftigte sich im Mai auch der Nationalrat, der eine Motion der SP-Fraktion, die eine Auszahlung von CHF 5'000 als Prämie für alle in der Covid-19-Pandemie als systemrelevant eingestuften Arbeitskräfte verlangte, deutlich ablehnte. Noch einmal Aufschwung erhielt die Diskussion um die Löhne im November 2022, als das BFS in einem Bericht die durchschnittliche Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern auf 18 Prozent bezifferte.

Das Thema «Lohndumping» stand insbesondere bei der Änderung des Entsendegesetzes (EntsG) zur Debatte. Dieses zielt darauf ab, die Anwendung der kantonalen Mindestlöhne schweizweit auf entsandte Arbeitnehmende auszudehnen. Zwar hatte der Nationalrat die Gesetzesänderung im März 2022 deutlich angenommen, der Ständerat sprach sich in der Sommersession jedoch gegen Eintreten aus. Damit brachte er die Gesetzesänderung nach zwei Jahren Arbeit zum Scheitern.
Ein Mittel gegen Lohndumping – mittels Anpassung der Bestimmungen zur missbräuchlichen Kündigung im OR – suchte auch der Kanton Tessin durch eine Standesinitiative, welcher der Ständerat in der Frühlingsession jedoch keine Folge gab. Thematisiert wurde das Lohndumping schliesslich auch in einer weiteren Tessiner Standesinitiative, welche die Einführung einer Informationspflicht über Lohndumping-Verfehlungen im Bereich des Normalarbeitsvertrages verlangte und welche das SECO 2022 zur Zufriedenheit der WAK-SR umsetzte.

Doch nicht nur bezüglich Lohndumping diskutierte das Parlament über ausländische Arbeitskräfte, auch die Abhängigkeit des Gesundheits- und Sozialwesen von ausländischem Personal wurde in der Sondersession 2022 thematisiert. Dabei lehnte das Parlament ein Postulat ab, das eine Strategie zur Verringerung dieser Abhängigkeit anstrebte. Mehr Anklang fand hingegen eine Motion, gemäss der die Stellenmeldepflicht wieder auf diejenigen Berufsarten beschränkt werden soll, die eine schweizweite Arbeitslosenquote über 8 Prozent aufweisen – sie wurde der Kommission zur Vorberatung zugewiesen.

Als Nachwirkungen der Covid-19-Pandemie wurde auch im Jahr 2022 über die Flexibilisierung der Arbeitsformen gesprochen. Der Ständerat lehnte eine Motion ab, mit der das Arbeitsrecht bezüglich Homeoffice flexibler hätte gestaltet werden sollen. Zuspruch fand hingegen ein Postulat für eine Untersuchung der Auswirkungen neuer Arbeitsformen auf die [Verkehrs-]Infrastrukturen.

Thematisiert wurde schliesslich auch das öffentliche Beschaffungswesen, wobei der Bundesrat im August einen Bericht zur Sicherstellung der Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften im öffentlichen Beschaffungswesen veröffentlichte. Darin beurteilte er das bestehende Kontroll- und Sanktionssystem zur Einhaltung der entsprechenden Vorschriften als angemessen. Eine weitergehende Forderung, wonach die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen so angepasst werden soll, dass auch Prinzipien aus anderen von der Schweiz nicht ratifizierten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu sozialen Mindestnormen eingehalten werden müssen, scheiterte hingegen am Ständerat.

Jahresrückblick 2022: Bevölkerung und Arbeit
Dossier: Jahresrückblick 2022

Im Dezember 2022 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulats Pfister (mitte, ZG) zur Schaffung eines «Swiss Fund» für exportierende KMU. Der Fonds, welcher mit einem Eigenkapitalanteil an Bundesgeldern geschaffen würde, sollte einerseits KMU helfen, einfacher an liquide Mittel für Investitionen zu kommen, und andererseits Investorinnen und Investoren attraktive Anlagemöglichkeiten bieten. Der Bundesrat kam zum Schluss, dass ein staatlicher KMU-Fonds nicht sinnvoll sei und die Finanzierung der KMU über Eigenmittel sowie über Bankkredite gut funktioniere. Die derzeitige Politik setze den Fokus vorwiegend auf die Rahmenbedingungen, zudem gebe es bereits vereinzelt Fonds, etwa für Bürgschaften oder für Innosuisse-Projektmitfinanzierungen, welche aber noch vermehrt genutzt werden könnten. Prüfen wolle der Bundesrat hingegen die Schaffung eines Innovationsfonds für Start-ups, da dort ein Bedürfnis bestehe. Er hatte im Juni 2022 einen entsprechenden Richtungsentscheid gefällt.

Swiss Fund. Une contribution à la maîtrise des défis actuels de la Suisse (Po. 15.3243)

Im Dezember 2020 reichte Balthasar Glättli (gp, ZH) eine Motion für ein nachhaltiges Impulsprogramm zur Bewältigung der Corona-Krise ein. Dieses Impulsprogramm sollte verschiedene Massnahmen und Ziele verfolgen, wie erhöhte Investitionen in den Klimaschutz, Schaffung neuer Arbeitsplätze in nachhaltigen Bereichen, neue Erwerbsperspektiven für Menschen in Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit durch Weiterbildungen und Umschulungen, eine Ausbildungsoffensive gegen den Fachkräftemangel oder Verbesserungen der Arbeitsbedingungen im Gesundheitsbereich. Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme vom Februar 2021, die Motion abzulehnen, und verwies dabei auf bereits geplante Investitionen und Bemühungen seinerseits sowie des Parlaments. Im Dezember 2022 wurde die Motion abgeschrieben, da sie nicht innerhalb der zweijährigen Frist behandelt worden war.

Grüner aus der Corona-Krise: Für ein nachhaltiges Impulsprogramm, das Klimaschutz-Jobs, Zukunfts-Jobs und Care-Jobs schafft (Mo. 20.4726)
Dossier: Covid-19 – Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

Eine in der Wintersession 2020 eingereichte Motion Quadri (lega, TI) forderte – wie eine bereits im Mai eingereichte Motion Addor (svp, VS; Mo. 20.3264) – ein Moratorium für die Erteilung von neuen Grenzgängerbewilligungen und die Wiedereinführung des Inländervorrangs in Grenzkantonen. Die Coronakrise habe zu einer erhöhten Arbeitslosigkeit auf dem Schweizer Arbeitsmarkt geführt, während mehr Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz arbeiteten und somit zusätzlich einheimische Arbeitskräfte vom Arbeitsmarkt verdrängen würden, argumentierte der Motionär. Obschon der Bundesrat in seiner Stellungnahme die schwierige wirtschaftliche Lage von Bewohnerinnen und Bewohnern der Grenzkantone im Zuge der Coronakrise anerkannte, erachtete er die Aufrechterhaltung der Personenfreizügigkeit als immens wichtig, insbesondere um dem Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich während der Corona-Pandemie entgegenzuwirken. Zudem bestehe durch die Stellenmeldepflicht, durch die Stellensuchende fünf Tage vor der öffentlichen Ausschreibung einer Stelle über diese informiert werden, bereits ein effektiver inländischer Mechanismus, um arbeitssuchende Personen wieder in den Arbeitsmarkt einzubinden, so die Regierung.
Mitte Dezember 2022 wurde die Motion abgeschrieben, da sie nicht innert zwei Jahren behandelt worden war.

Coronabedingte Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise. Moratorium für die Erteilung von neuen Grenzgängerbewilligungen und Wiedereinführung des Inländervorrangs (Mo. 20.4521)

In der Wintersession 2022 stimmte der Nationalrat erstmals über eine parlamentarische Initiative Kessler (glp, SG) ab, welche eine Übertragung des Mutterschaftsurlaubs auf hinterbliebene Väter vorsieht, sollte die Mutter während des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs versterben. Im Vorfeld hatte die SGK-NR einen Entwurf in die Vernehmlassung geschickt, der forderte, dass nach dem Ableben der Mutter oder des Vaters unmittelbar nach der Geburt eines Kindes der Elternurlaub des verstorbenen Elternteils dem verbleibenden Elternteil zusätzlich zum bereits bestehenden Urlaub gewährt werden solle. In der Vernehmlassung wurde die Übertragung des Vaterschaftsurlaubs auf die Mutter von den Kantonen Nidwalden und St. Gallen lediglich unter Vorbehalt akzeptiert, unter anderem da die Regelung solcher Einzelfälle mehrheitlich den Sozialpartnern überlassen sein sollte. Bei der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, darunter 22 Kantone, alle stellungnehmenden Parteien oder etwa die FER und der SGB, stiess der ursprüngliche Entwurf im Grunde jedoch auf Anklang. Mit dem SAV und dem SGV lehnten zwei Sozialpartner den Entwurf gänzlich ab, ebenso wie der Kanton Thurgau. Bei der Ausgestaltung der Urlaube zeigten sich die Vernehmlassungsteilnehmenden gespalten. So sprachen sich sowohl die Kantone Appenzell-Innerrhoden, Glarus, Schaffhausen und Uri als auch die SVP und GastroSuisse gegen die Kumulation des Mutter- und Vaterschaftsurlaubs im Todesfall der Mutter oder des anderen Elternteils aus. Die Kantone Graubünden und Zug sowie die FDP sahen lediglich bei der Übertragung des Vaterschaftsurlaubs auf die hinterbliebene Mutter vom Mehrheitsantrag der SGK-NR ab. Der Kanton Aargau dagegen stellte sich gegen eine Kumulation von Mutter- und Vaterschaftsurlaub im Falle des Ablebens der Mutter. Die Mehrheit der SGK-NR entschied sich in Anbetracht der Ergebnisse der Vernehmlassung mit 17 zu 0 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) dazu, auf den Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub bei Ableben des Vaters zu verzichten und lediglich beim Tod der Mutter dem verbliebenen Elternteil den 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub zu gewähren.

Über die nachträgliche Änderung am Entwurf nicht erfreut zeigten sich im Nationalrat zwei Minderheiten: Der erste Minderheitsantrag Mettler (glp, BE) forderte eine Berufung auf die ursprüngliche Vernehmlassungsvorlage und zielte somit darauf ab, den Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub zu bewahren. Des Weiteren solle bei Ableben der Mutter der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub nicht gänzlich erlöschen, sondern mit dem übertragenen Mutterschaftsurlaub kumuliert werden. Noch weiter ging der Minderheitsantrag Flavia Wasserfallen (sp, BE), welcher forderte, dass der hinterbliebene Elternteil – egal ob Vater oder Mutter – insgesamt 20 Wochen Elternurlaub erhalten solle. Der Bundesrat beantragte dem Nationalrat, dem Minderheitsantrag Mettler Folge zu leisten, da dieser die Forderungen der parlamentarischen Initiative am besten zur Geltung bringe. Dieser erste Minderheitsantrag konnte sich gegenüber dem Mehrheitsantrag mit 112 zu 76 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) behaupten, wobei sich lediglich die geschlossenen SVP- und FDP-Fraktionen für den Vorschlag der Kommissionsmehrheit aussprachen. Auch bei der Gegenüberstellung der Minderheitsanträge Mettler und Flavia Wasserfallen nahm der Nationalrat mit 122 zu 69 (bei 2 Enthaltungen) ersteren an, während der Minderheitsantrag Flavia Wasserfallen lediglich auf die Unterstützung der geschlossenen SP- und Grünen-Fraktionen zählen konnte. In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer den so abgeänderten Entwurf auf Antrag des Bundesrats mit 171 zu 1 Stimme (bei 20 Enthaltungen) an.

Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter (Pa.Iv. 15.434)

Anfang September 2022 reichte die WAK-SR eine Motion ein, um in Erfüllung einer Petition des Vereins 50plus (Pet. 15.2038) eine gesetzliche Grundlage gegen Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen. Der Bundesrat sprach sich gegen den Vorstoss aus, da die Altersdiskriminierung bereits vom allgemeinen Diskriminierungsverbot abgedeckt werde und die Altersgruppe der 50- bis 64/65-Jährigen im Arbeitsmarkt vergleichsweise gut gestellt sei. So weise sie etwa den höchsten Medianlohn aller Altersgruppen auf, befinde sich häufiger in stabilen Anstellungsverhältnissen als andere Gruppen und verfüge auch über eine unterdurchschnittliche Erwerbslosenquote. Zwar müssten die Angehörigen dieser Altersgruppe bei einem Stellenverlust mehr Zeit aufwenden als andere, um wieder eine Anstellung zu finden, dagegen stelle der Bund aber bereits ausreichende Unterstützungs- und Förderungsmassnahmen bereit. In der Wintersession 2022 lehnte der Ständerat die Motion mit 22 zu 15 bei 4 Enthaltungen ab.

Schutz vor Altersdiskriminierung (Mo. 22.3894)

Eine von Ständerätin Herzog (sp, BS) eingereichte Motion forderte eine Vereinheitlichung der EO-Entschädigungen bei Militärdienst und Mutterschaft. Insbesondere sah der Vorstoss identische maximale Tagessätze beim Militärdienst und Mutterschaft vor. Heutzutage sieht die Mutterschaftsentschädigung einen Höchstsatz von 196 Franken pro Tag vor, während der maximale EO-Tagessatz bei Militärangehörigen 245 Franken beträgt. Da ausschliesslich Frauen Mutterschaftsentschädigung bezögen, liege eine grundlegende Ungleichbehandlung der Geschlechter vor. Für die Änderung der EO-Entschädigungen sah die Motionärin zwei Varianten vor: Bei der ersten Variante sollten bei gleichem Höchsttagessatz für Mutterschaft und Militärdienst die Gesamtkosten dem heutigen Wert entsprechen. Der grosse Kostenanstieg bei einer allfälligen Angleichung der EO-Entschädigungen war unter anderem ausschlaggebend beim Scheitern einer ähnlichen Vorlage im Ständerat gewesen. Deshalb solle der Bundesrat einen zukünftigen EO-Höchsttagessatz zwischen 196 und 245 Franken ermitteln, welcher ähnliche Folgekosten wie heutzutage zur Folge hätte. Als zweite Variante schlug die Motionärin wiederum eine Angleichung des Höchstsatzes bei Mutterschaft an den des Militärdiensts an. Der Bundesrat beantragte die Motion zur Ablehnung, obschon er hervorhob, dass nicht alle Leistungsempfangenden unter der EO gleichbehandelt würden und dass die EO in naher Zukunft geprüft werden müsse. Trotzdem empfand der Bundesrat den Vorstoss als «zu restriktiv formuliert», da die Motion weitere Beiträge, wie etwa Kinderzulagen, aussen vor lasse. Diesem Argument entgegnete die Motionärin in der parlamentarischen Debatte, dass unter anderem der auszuzahlende Betrag noch relativ frei bestimmt werden könne und der Fokus der Motion lediglich auf der Gleichstellung zwischen Mann und Frau liege. Der Ständerat nahm in der Wintersession 2022 die Motion knapp mit 20 zu 17 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an.

EO-Entschädigungen. Gleiche maximale Tagessätze bei Militärdienst und Mutterschaft (Mo. 22.4019)

Im Oktober 2022 veröffentlichte der Bundesrat einen Ergebnisbericht zur Vernehmlassung eines Vorentwurfs zur Änderung des AIG. Die Gesetzesänderung beabsichtigt die Einführung erleichterter Zulassungsbedingungen in den Arbeitsmarkt für Personen ohne Schweizer Pass aber mit Schweizer Hochschulabschluss. 23 von 25 stellungnehmenden Kantonen stimmten dem Entwurf zu, während sich lediglich der Kanton Zug dagegen positionierte und der Kanton Bern der Vorlage nur unter der Bedingung Unterstützung zusagte, dass die Zulassung und der Aufenthalt tatsächlich an die Erwerbstätigkeit geknüpft werde. Der Kanton Zug bemängelte, dass die beabsichtigte Gesetzesänderung eine zu breite Bevölkerungsgruppe umfasse. Die FDP, die GLP und die Mitte unterstützten den Gesetzesentwurf vollends, die SP lediglich im Grundsatz und die SVP sprach sich vehement dagegen aus, da dadurch die Nettozuwanderung erhöht werden würde. Die SP war der Ansicht, dass die Hürden im vorliegenden Entwurf zu hoch gefasst seien und nicht nur Arbeitnehmende mit Hochschulabschluss berücksichtigt werden sollten. Weiter äusserten auch Dachverbände der Wirtschaft, namentlich der SAV, der SGV, der SGB und economiesuisse, Unterstützung für den Vernehmlassungsentwurf. Für Travail.Suisse fehlte hingegen in der Vorlage eine Einschätzung, welchen Einfluss die Gesetzesänderung in Zukunft auf den Schweizer Arbeitsmarkt haben könnte. Daneben bekundeten 32 interessierte Kreise Interesse an der Vorlage und begrüssten diese – darunter Organisationen aus dem Hochschul- und Wirtschaftsbereich und dem Gastgewerbe.
Obschon ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden die Vorlage also im Grunde unterstützte, wurde Kritik am Entwurf geäussert. Während eine Reihe von Teilnehmenden begrüsste, dass die Motion Dobler (fdp, SG; Mo. 17.3067) im Rahmen einer Änderung des AIG durchgesetzt werde, wünschte sich die FDP angesichts der zeitlichen Dringlichkeit lieber eine Umsetzung auf Verordnungsstufe. Unter anderem äusserte der SGB Bedenken, dass die Schweiz mit entsprechenden Bestimmungen ihren Status als «Brain-Drain-Profiteurin» weiter verstärken könnte und wünschte sich eine verstärkte Zusammenarbeit mit von Brain-Drain betroffenen Staaten sowie entsprechende bilaterale Austauschprogramme. Die SVP dagegen forderte, dass diese Personengruppe weiterhin in das Gesamtkontingent an erteilten Aufenthaltsbewilligungen fallen solle, ausländische Studierende mindestens die Hälfte der Kosten für das Studium selber tragen müssen und die erleichterte Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt ausschliesslich Absolvierenden aus dem MINT-Bereich offen stehen solle. Tourismus- und Gastgewerbeorganisationen sowie Hotelfachschulen schliesslich schlugen vor, den Geltungsbereich der Änderung auf «Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Abschluss der Tertiärstufe» auszuweiten, statt sich lediglich auf Hochschulabsolventinnen und -absolventen zu konzentrieren.

Erleichterte Zulassung zum Arbeitsmarkt für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss (BRG 22.067)
Dossier: Zulassung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss

Im Oktober 2022 gab der Bundesrat bekannt, dass die AHV/IV-Minimalrente auf das Jahr 2023 mittels Verordnungsänderung um CHF 30 pro Monat erhöht werde. Die Minimalrente betrage somit neu CHF 1225 pro Monat, die Maximalrente CHF 2450. In Übereinstimmung mit der geltenden Regelung entsprach die Rentenanpassung um CHF 30 (=2.5%) einer Mischrechnung aus dem Preisanstieg (3%) und dem Lohnanstieg (2%). Gleichzeitig stiegen auch die Mindestbeiträge der Selbstständigerwerbenden, der Nichterwerbstätigen und der freiwilligen AHV/IV, der Koordinationsabzug und die Eintrittsschwelle in der beruflichen Vorsorge, der erlaubte Steuerabzug für die dritte Säule, der Höchstbetrag in der EO sowie verschiedene Beträge in den EL oder den ÜL durch entsprechende Verordnungsänderungen.
Der Bundesrat veröffentlichte seine Medienmitteilung kurze Zeit nachdem National- und Ständerat Motionen mit der Forderung eines vollständigen Teuerungsausgleichs bei den Renten jeweils als Erstrat angenommen hatten. Entsprechend wies der Bundesrat in seiner Medienmitteilung darauf hin, dass es aufgrund der hängigen Motionen möglicherweise zu einer rückwirkenden zusätzlichen Erhöhung der AHV- und IV-Renten kommen könnte.

AHV/IV-Minimalrente steigt 2023 um CHF 30
Dossier: Wie stark soll die AHV-Rente der Teuerung angepasst werden? (2023)
Dossier: Anpassung der AHV- und IV-Renten

Im September 2020 reichte Gabriela Suter (sp, AG) ein Postulat ein, gemäss dem der Bundesrat prüfen sollte, mit welchen rechtlichen Massnahmen die Einflussmöglichkeiten des Bundes beim Erwerb oder Verkauf von arbeitsmarktrelevanten Unternehmen verstärkt werden könnten. Konkret sollte er damit, wie in anderen europäischen Staaten bereits möglich, den Erhalt von Arbeitsplätzen in der Schweiz ermöglichen können.
In seiner Stellungnahme vom November 2020 beantragte der Bundesrat, das Postulat abzulehnen. Er fürchtete, dass eine Verstärkung staatlicher Einflussmöglichkeiten zu einem Attraktivitätsverlust der Schweiz führen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze erschweren könnte. Hingegen sei er dabei, gesetzliche Grundlagen zur Kontrolle ausländischer Investitionen zu schaffen, wie es die Motion Rieder (mitte, VS; Mo. 18.3021) gefordert hatte.
Zwei Jahre nach Einreichung zog Suter ihr Postulat in der Herbstsession 2022 kommentarlos zurück.

Sicherung von Arbeitsplätzen in der Schweiz bei Übernahmen und Verkäufen von arbeitsmarktlich bedeutsamen Unternehmen (Po. 20.4248)

Im September 2020 reichte Nationalrat Mathias Reynard (sp, VS) eine Motion ein, mit der er den Bundesrat beauftragen wollte, die Praktika besser zu regeln. In Anbetracht der zunehmenden Zahl an Praktikumsverträgen sei es notwendig, diese zum Schutz der Praktikantinnen und Praktikanten besser zu regulieren.
In seiner Stellungnahme vom November 2020 beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen, da er die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen als ausreichend und eine zusätzliche Regulierung von Praktika als schwer umsetzbar erachtete.
In der Herbstsession 2022 lehnte der Nationalrat den Vorstoss mit 117 zu 65 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ab. Einzig die SP-, die Grüne- und die Mitte-Fraktion unterstützten das Geschäft. Zuvor hatte Samuel Bendahan (sp, VD), der die Motion nach dem Ausscheiden Reynards aus dem Rat übernommen hatte, die Wichtigkeit von Mindestkriterien betont, damit das Praktikum eine Lernerfahrung bleibe. Zudem seien das OR oder das ArG nicht auf Praktika anwendbar, weil sich ein Praktikum stark von einer Arbeitsanstellung unterscheide. Bundesrat Guy Parmelin (svp, VD) hatte hingegen erneut auf die ausreichenden rechtlichen Grundlagen und auf entsprechende Instrumente der Kantone, denen die Aufsicht über den Arbeitsmarkt obliegt, verwiesen.

Praktika. Den Status der Praktikantinnen und Praktikanten besser regeln und damit stärken (Mo. 20.4139)

Ende April 2022 lancierte die WBK-NR ein Postulat, welches darauf abzielte, Kompetenzen von Geflüchteten zu erfassen. Der Bundesrat solle in einem Bericht aufzeigen, wie momentan das Bildungsniveau und Bildungspotenzial von geflüchteten Personen dokumentiert wird und wo allfällige Lücken in der Aufnahme dieser Daten bestehen. Nach momentanem Stand werde bei der Ankunft in der Schweiz der Bildungsstand durch das SEM nicht erhoben und auch die entsprechenden Daten der Kantone seien lückenhaft, argumentierte die Kommission. In seiner Stellungnahme erwiderte der Bundesrat, dass man sich bereits mit der effektiven Nutzung und Förderung der Kompetenzen von geflüchteten Personen beschäftige. Das SEM untersuche konkret, welche bildungsrelevanten Faktoren von Geflüchteten wie erfasst werden. Die Regierung beantragte folglich die Ablehnung des Postulats. Eine ebenfalls ablehnende Kommissionsminderheit Keller (svp, NW) fügte an, die Integration geflüchteter Personen sei Sache der Kantone und Gemeinden, weshalb es Sinn ergebe, allfällige demografische Daten auf jenen Ebenen zu erheben. In der Herbstsession 2022 nahm der Nationalrat das Postulat mit 126 zu 58 Stimmen bei einer Enthaltung an, wobei sich lediglich die geschlossene SVP-Fraktion und einer Minderheit der FDP.Liberalen-Fraktion dagegen positionierten.

Kompetenzen von Geflüchteten erfassen und nutzen (Mo. 22.3393)

Mit 116 zu 65 Stimmen gab der Nationalrat in der Herbstsession 2022 als Zweitrat, wie von der Mehrheit seiner RK beantragt, einer Standesinitiative des Kantons Tessin zur Ausdehnung des Kündigungsschutzes nach dem Mutterschaftsurlaub auf 12 Monate nach der Geburt des Kindes keine Folge. Eine Minderheit Arslan (basta, BS) appellierte erfolglos an den Nationalrat, der Standesinitiative Folge zu geben: Bei Annahme der Initiative würden weniger Frauen aufgrund des vergleichsweise kurzen Kündigungsschutzes aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden oder könnten nach der Geburt auch wieder besser in das Arbeitsleben eingegliedert werden. Die Kommissionsmehrheit teilte diese Meinung nicht und argumentierte, dass die Vorlage den momentanen Fachkräftemangel noch verschärfen könnte. Sie erachtete eine Verdreifachung des heutigen Kündigungsschutzes für Jungmütter als ungerechtfertigt. So sprachen sich schliesslich lediglich die geschlossenen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie ein Mitglied der Mitte-Fraktion für die parlamentarische Initiative aus. Die parlamentarische Initiative ist somit erledigt.

Ausdehnung des Kündigungsschutzes nach dem Mutterschaftsurlaub (Kt.Iv. 20.322)
Dossier: Verstärkung des Kündigungsschutzes bei Mutterschaft

Nachdem im August 2022 die WAK-SR die Verwaltung beauftragt hatte, verschiedene Aspekte eingehend zu untersuchen und die Funktionsweise des derzeitigen Systems bis zum Frühjahr 2023 darzustellen, beriet sie im April 2023 die Motion Ettlin (mitte, OW) für eine Beschränkung der Stellenmeldepflicht auf diejenigen Berufsarten, die eine schweizweite Arbeitslosenquote über 8 Prozent aufweisen. Sie beantragte mit 8 zu 1 Stimmen (bei 4 Enthaltungen), den Vorstoss abzulehnen.
Der Ständerat beschäftigte sich im Rahmen der Sommersession 2023 mit der Motion. Kommissionssprecher Primin Bischof (mitte, SO) betonte in der Debatte, dass sich das Instrument der Stellenmeldepflicht in vielen Kantonen bewährt habe. Das Instrument sei relativ jung und man solle deshalb vorerst abwarten, wie sich die Arbeitslosenquote und die Anzahl der von den RAV vermittelten Stellen entwickelten, bevor man den Schwellenwert wieder erhöhe. Daraufhin zog Motionär Ettlin seine Motion zurück, zumal das Anliegen in seinen Augen kaum Chancen auf Annahmen im Ständerat hätte. Ettlin bat den Bundesrat, das Thema der Motion trotzdem weiterzuverfolgen.

Wiedereinführung eines praxistauglichen Schwellenwertes bei der Stellenmeldepflicht (Mo. 21.4665)

Gleich vier Standesinitiativen verlangten eine bessere Vereinbarkeit von Mutterschaft und Parlamentsmandat. Die Kantone Zug (Kt.Iv. 19.311), Basel-Landschaft (Kt.Iv. 20.313), Luzern (Kt.Iv. 20.323) und Basel-Stadt (Kt.Iv. 21.311) beanstandenden, dass eine Frau laut geltendem Recht ihre Mutterschaftsentschädigung verliere, wenn sie während ihres Mutterschaftsurlaubs ihrer Tätigkeit als Parlamentarierin nachkomme und Sitzungsgelder erhalte. Die Parlamentstätigkeit sei aber mit Erwerbstätigkeit nicht gleichzusetzen, da es sich um ein durch die Wahlbevölkerung erteiltes politisches Mandat handle.
Die SPK-SR und die SPK-NR erteilten allen vier Vorstössen ihre Zustimmung und die ständerätliche Kommission arbeitete einen Entwurf für eine Revision des Erwerbsersatzgesetzes aus, der Mitte August 2022 in die Vernehmlassung geschickt wurde. Vorgesehen sind Ausnahmeregelungen für Sitzungen, bei denen eine Stellvertretung nicht möglich ist – auf nationaler Ebene also die Ratssitzungen. Umstritten war, ob die Ausnahmen auch für Kommissionssitzungen gelten sollen. Aufgenommen wurden schliesslich auch Kommissionstätigkeiten, allerdings nur dann, wenn keine Stellvertretungsregelung besteht. Die Kommission hatte auch einen Einbezug von Exekutiv- und Judikativmandaten sowie eine Ausweitung auf alle Frauen, also auch solche ohne politisches Mandat, diskutiert, diese Überlegungen aber schliesslich verworfen. Die Vernehmlassung dauerte bis November 2022.

Mutterschaft und Parlamentsmandat (Kt.Iv. 19.311, Kt.Iv.20.313, Kt.Iv.20.323 und Kt.Iv.21.311)
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Im August 2022 publizierte der Bundesrat den Bericht in Erfüllung der Motion Bruderer Wyss (sp, AG) gegen Ausgrenzung der Stellensuchenden der IV beim Inländervorrang. Die Motion stellte insofern eine Herausforderung dar, als der Zugang zum Informationsvorsprung durch die Stellenmeldepflicht «in die bestehenden Prozesse der IV und der Öffentlichen Arbeitsvermittlung (öAV) eingebettet» werden musste. Zur Erfüllung der Motion seien zuerst grundlegende Fragen geklärt und anschliessend zwei Massnahmen erarbeitet worden, erläuterte der Bundesrat im Bericht. So sei eine Situationsanalyse der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) vorgenommen und die Vermittlungstätigkeiten für IV-Stellensuchende untersucht worden. Aufgrund dieser Analysen entschied die Regierung, den Zugang der Stellensuchenden der IV zu erleichtern, indem vermittlungsfähige, von der IV betreute Personen erleichtert ein Login zur Stellenplattform erstellen und somit den Informationsvorsprung durch die Stellenmeldepflicht nutzen können. Zudem sollen mit Zustimmung der Betroffenen auch die IV-Beratenden Zugang zum Informationsvorsprung erhalten.

Keine Ausgrenzung der Stellensuchenden der IV beim Inländervorrang (Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative; Mo. 19.3239)

Der Nationalrat nahm in der Herbstsession 2022 ein Postulat seiner WBK für einen Bericht und eine Strategie zur Steigerung des Frauenanteils in MINT-Berufen in Erfüllung einer Petition (Pet. 21.2039) aus der letztjährigen Frauensession an. Weiterhin seien Frauen in MINT- und vorrangig Informatikberufen im internationalen Vergleich unterrepräsentiert, was sich auch nach Massnahmen seitens des Bundes im letzten Jahrzehnt kaum verändert habe. Konkret forderte der Vorstoss den Bundesrat auf, einen Bericht mit quantitativen Zielen und der Evaluation bestehender und neuer Massnahmen auf kantonaler und Bundesebene zur Steigerung des Frauenanteils in MINT-Berufen zu verfassen. Durch die vermehrte Einbindung von Frauen in MINT-Berufe könne unter anderem dem ausgeprägten Fachkräftemangel in dieser Branche gegengesteuert und der Wirtschaftsstandort Schweiz auch in Zukunft gestärkt werden. Der Bundesrat hatte entgegnet, dass insbesondere auf der Sekundarstufe II und auf Tertiärstufe bereits viele Massnahmen ergriffen worden seien. Auch werde die Chancengleichheit schon in einem ausreichenden Ausmass im Rahmen des Bildungsmonitorings analysiert, weshalb der geforderte Bericht nicht nötig sei. Entgegen der Empfehlung des Bundesrats stärkte die Nationalratsmehrheit ihrer WBK den Rücken. Der Vorstoss wurde mit 114 zu 64 Stimmen bei 10 Enthaltungen von den geeinten Fraktionen der SP, der Grünen und der Grünliberalen mit Unterstützung aus den Fraktionen der Mitte und der FDP.Liberalen angenommen. Lediglich die SVP-Fraktion lehnte das Postulat geschlossen ab. Die FDP.Liberale-Fraktion zeigte sich gespalten.

Bericht und Strategie zur Steigerung des Frauenanteils in Mint-Berufen (Po. 22.3878)

Im Juni 2022 schuf der Bundesrat eine neue Verordnung über die Rechnungslegung der compenswiss, wonach die öffentlich-rechtliche Anstalt, welche für den Ausgleichsfonds AHV/IV/EO zuständig ist, zukünftig zur Rechnungslegung die Vorschriften gemäss den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) verwenden muss. Im Unterschied zur geltenden Regelung, gemäss der Geschäftsvorfälle erfasst werden, wenn sie bezahlt werden, werden sie zukünftig bereits bei ihrer Entstehung erfasst, erläuterte das BSV. Das neue Verfahren gilt ab 1. Januar 2025.

Verordnung über die Rechnungslegung der compenswiss

In der Sommersession 2022 bereinigte das Parlament die Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und die Optimierung der Aufsicht in der 2. Säule. Zuerst beriet der Ständerat die offenen Differenzen und hiess die meisten Änderungen des Nationalrats gut. Einziger Streitpunkt war die Frage, ob es Einschränkungen bezüglich des Einsitzes in die Aufsichtsbehörden geben soll. Der Bundesrat hatte hier ursprünglich vorgeschlagen, Mitgliedern der Kantonsregierung den Einsitz gänzlich zu verbieten, der Nationalrat wollte nur die Angehörigen der für die Zweite Säule zuständigen Departemente vom Einsitz ausschliessen. Der Ständerat lehnte solche Einschränkungen hingegen erneut ab. Man sehe nicht ein, «wieso Regierungsräte wegen vermuteter Interessenkonflikte ausgeschlossen werden sollen, die Branche und beaufsichtigte Körperschaften jedoch in der Aufsichtsbehörde Einsitz nehmen dürfen», begründete Erich Ettlin (mitte, OW) diesen Einwand im Namen der Mehrheit der SGK-SR. Eine Minderheit Müller (fdp, LU) beantragte hingegen, die Regelung des Nationalrats zu übernehmen. Seit der Strukturreform beim BVG 2011 wolle man die Dominanz der Regierungsratsmitglieder in den regionalen Aufsichtsbehörden reduzieren, nun solle man dies explizit auf Gesetzesstufe regeln. Mit 28 zu 15 Stimmen folgte die kleine Kammer jedoch der Kommissionsmehrheit. Bereinigt wurde hingegen die Frage, ob Versicherungsträger ihre Entscheide elektronisch zustellen können sollen. Der Ständerat hatte eine solche Möglichkeit zuvor gegen den Willen des Nationalrats gutgeheissen, folgte nun aber einer Minderheit Rechsteiner (sp, SG), der auf die Tragweite dieser Bestimmung verwies. Wichtige Entscheide, die anfechtbar sein sollen, müssten auch zukünftig schriftlich erfolgen, forderte er. Zudem sei eine Vernehmlassung zur Digitalisierung in der Verwaltung und im Justizwesen im Gange, die eine umfassende Lösung dieser Problematik anstrebe. Mit 24 zu 18 Stimmen folgte der Rat der Minderheit und bereinigte diese Differenz.

In der Nationalratsdebatte stellten die Kommissionssprecherinnen Céline Amaudruz (svp, GE) und Regine Sauter (fdp, ZH) klar, wie die vom Nationalrat vorgeschlagene Bestimmung zur Mitgliedschaft in den Aufsichtsbehörden der beruflichen Vorsorge zu verstehen war: Einsitz haben dürften demnach weder Regierungsrätinnen und Regierungsräte der betroffenen Departemente, noch Mitarbeitende der betroffenen Departemente. Mit 23 zu 0 Stimmen (bei 1 Enthaltung) hatte die SGK-NR entschieden, an dieser Bestimmung festzuhalten – entsprechend folgte ihr die grosse Kammer stillschweigend. Ob diesem deutlichen Resultat in der grossen Kammer gab der Ständerat in der Folge nach und sprach sich für die vom Nationalrat formulierte Regelung aus.

Somit konnte die letzte Differenz der Vorlage bereinigt werden und die Modernisierung der AHV war bereit für die Schlussabstimmungen. Diese passierte der Entwurf ohne Widerstand: Mit 197 zu 0 Stimmen und 41 zu 0 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) stellten sich beide Räte hinter die getroffenen Regelungen.

Aufsicht in der 1. Säule (BRG 19.080)

Die Auswirkungen des stufenlosen Rentensystems, wie es in der Weiterentwicklung der IV geschaffen worden war, auf die Erwerbstätigkeit wollte Barbara Gysi (sp, SG) in einem Bericht analysiert haben. Falls nur schwache Auswirkungen sichtbar würden, solle der Bundesrat überdies die noch verbleibenden Hindernisse zu einer Steigerung der Erwerbstätigkeit identifizieren, forderte sie.
Nachdem Thomas de Courten (svp, BL) das Postulat im März 2022 bekämpft, diese Bekämpfung aber im Mai zurückgezogen hatte, nahm der Nationalrat das Postulat Ende der Sommersession 2022 stillschweigend an.

Auswirkungen des stufenlosen Rentensystems auf die Erwerbstätigkeit (Po. 21.4586)

In der Sommersession 2022 folgte der Nationalrat seiner SPK-NR und gab der parlamentarischen Initiative Nidegger (svp, GE) keine Folge. Die Initiative forderte, dass Härtefallbewilligungen nur dann gewährt werden können sollen, wenn die Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen für Personen aus Drittstaaten noch nicht ausgeschöpft sind. Damit gilt der Vorstoss als erledigt. Für Folgegeben hatte sich lediglich die SVP-Fraktion eingesetzt.

Härtefälle den kantonalen Höchstzahlen für Bewilligungen anrechnen (Pa.Iv. 21.433)

Ein Jahr nachdem der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats Maret (mitte, VS) seinen Bericht zur Frage der Erwerbsausfallentschädigung für Eltern und Angehörige von Erwachsenen mit einer Behinderung vorgelegt hatte, schrieb der Ständerat das Postulat im Rahmen der Beratung des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2021 als erfüllt ab.

Coronavirus. Entschädigung für Erwerbsausfall auch für die Eltern und andere Angehörige von Erwachsenen mit einer Behinderung (Po. 20.3747)

Nationalrätin Margret Kiener Nellen (sp, BE) sah in den unterschiedlichen Höchstbeträgen der EO-Entschädigungen bei Militärdienst und Mutterschaft – derjenige bei Mutterschaft beläuft sich auf CHF 196 pro Tag, während der Höchstbetrag der Gesamtentschädigung bei Militärdienst CHF 245 betragen kann – eine «grobe und nicht zu rechtfertigende Ungleichheit» und somit eine Verletzung des Gleichstellungsartikels. 2019 hatte sich der Bundesrat gegen die Motion Kiener Nellen ausgesprochen, die diesen Umstand beheben wollte. Er hatte dabei auf andere laufende Gesetzgebungsvorhaben «zugunsten der Mütter und Familien» verwiesen, die bereits Mehrausgaben für die EO mit sich bringen würden – namentlich die Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen (Pa.Iv. 18.092), die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung (BRG 19.027), den indirekten Gegenvorschlag zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative (Pa.Iv. 18.441) sowie die Einführung eines Adoptionsurlaubs (Pa.Iv. 13.478). Zusätzliche Ausbauprojekte könnten den Erfolg dieser Vorhaben beeinträchtigen, so der Bundesrat. Entgegen der Meinung des Bundesrates hatte der Nationalrat der Motion in der Frühjahrssession 2021 mit deutlichen 132 zu 52 Stimmen bei sieben Enthaltungen unter Opposition der gesamten SVP-Fraktion diskussionslos zugestimmt.
Im März 2022 empfahl eine knappe Kommissionsmehrheit dem Ständerat ebenfalls, der Motion zuzustimmen. Sie erachtete die Ungleichbehandlung, die darauf beruht, dass die EO für Mütter im Unterschied zu Militärdienstleistenden keine Kinderzulage, keine Betreuungszulage sowie im Falle einer selbständigen Erwerbstätigkeit auch keine Betriebszulage vorsieht, als «nicht mehr zeitgemäss». Die Kommissionsminderheit brachte hingegen als Gründe für ihre ablehnende Empfehlung vor, dass Betreuungszulagen in diesem Falle nicht notwendig seien, da sich die Mütter während des Mutterschaftsurlaubs ja selber um die Kinder kümmern könnten, und dass Mutterschaft – im Gegensatz zum Militärdienst – nicht obligatorisch sei. Mit Stichentscheid des Präsidenten Thomas Hefti (fdp, GL) folgte der Ständerat in der Sommersession 2022 der Kommissionsminderheit und lehnte die Motion Kiener Nellen denkbar knapp ab. Hingegen befürwortete er gleichzeitig eine Motion Marti (sp, ZH; Mo. 19.4110), mit der eine Betriebszulage bei Mutterschaftsentschädigung von Selbstständigerwerbenden eingeführt werden soll. Diesen Willen hatte der Ständerat bereits in der Wintersession 2019 kundgetan, als er eine gleichlautende Motion Maury Pasquier (sp, GE; Mo.19.4270) befürwortet hatte.

EO-Entschädigungen. Militärdienst und Mutterschaft gleich entschädigen (Mo. 19.3373)

In der Sommersession 2022 stimmte der Ständerat stillschweigend einer Motion Marti (sp, ZH) zu, die eine Betriebszulage bei Mutterschaftsentschädigung von Selbständigerwerbenden einführen will. Durch die Betriebszulage für Selbständigerwerbende bei Mutterschaft analog der Betriebszulage bei Militärdienstleistenden soll eine Ungleichbehandlung der Geschlechter behoben werden, die gemäss Kommissionssprecherin Häberli-Koller (mitte, TG) das Resultat eines historischen Kompromisses ist, der nicht mehr zeitgemäss sei. Damit wird es auch selbständig erwerbstätigen Frauen in Zukunft möglich sein, einen Teil der laufenden Betriebskosten während des Mutterschaftsurlaubs zu decken. Seinen Willen zur Einführung einer solchen Betriebszulage hatte der Ständerat bereits im Jahr 2019 durch Annahme einer Motion Maury Pasquier (sp, GE; Mo. 19.4270) bekundet. Die Arbeiten zur Umsetzung dieses Anliegens seien übrigens bereits angelaufen, versicherte Kommissionsmitglied Hannes Germann (svp, SH) im Rat.

Zeitgleich lehnte der Ständerat mit Stichentscheid des Präsidenten eine Motion Kiener Nellen (sp, BE; Mo. 19.3373) ab, die den gleichen Höchstbetrag der EO-Gesamtentschädigung bei Mutterschaft und Militärdienst forderte. Somit blieb ein Teil des historischen Kompromisses, nämlich die Ungleichbehandlung von Dienstleistenden und Müttern bei den EO-Entschädigungen bestehen: Die Kinderzulage und die Kinderbetreuungszulage werden nach wie vor ausschliesslich an Militärdienstleistende entrichtet.

Betriebszulage bei Mutterschaftsentschädigung von Selbstständigerwerbenden

Nachdem der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulates Roduit (mitte, VS), der eine Prüfung der Massnahmen der Schweiz und der EU-Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Sozial- und Lohndumping verlangt hatte, publiziert hatte, wurde das Geschäft in der Sommersession 2022 vom Nationalrat abgeschrieben. Der Bundesrat hatte das Postulat in seinem Bericht über die Motionen und Postulate 2022 als erfüllt erachtet und die Abschreibung beantragt.

Lutte contre le dumping dans le cadre de l'application de la directive de l'UE sur les travailleurs détachés (Po. 17.3126)