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  • Erwerbsersatzordnung (EO)

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Angesichts des Umstandes, dass mit der Armee XXI der Bestand der Dienstleistenden zurückgehen wird, gleichzeitig auch die Zahl der in der SUVA Versicherten abnimmt, wodurch die Grundkosten pro Versicherten in beiden Versicherungen wachsen, überwies der Ständerat im Einverständnis mit dem Bundesrat diskussionslos eine Motion Stähelin (cvp, TG), die verlangt, den Vollzug der Militärversicherung der SUVA zu übertragen, wobei der Bund für diesen Bereich Risikoträger bleibt.

Vollzug der SUVA zu übertragen

Im Rahmen der Revision des Erwerbsersatzgesetzes, mit der – ausgehend von einer vom Nationalrat angenommen parlamentarischen Initiative – ein Mutterschaftstaggeld von 80% des vor der Niederkunft erzielten Erwerbseinkommens eingeführt werden soll, wurden im Gegenzug auch die Taggelder der Dienstleistenden im Militär- und Zivildienst von 65 auf 80% des entgehenden Lohnes (bis zur Höhe des maximal versicherbaren Salärs) angehoben, womit eine Gleichstellung beim Erwerbsausfall und eine Harmonisierung mit den Taggeldern der Unfallversicherung und der IV erreicht wurde. Da der Bundesrat in der Zwischenzeit in Ausführung einer als Postulat überwiesenen Motion des Nationalrats vorgeschlagen hatte, die Rekrutenentschädigung mit der Einführung von «Armee XXI» von 20 auf 25% des Höchstbetrages der Gesamtentschädigung zu erhöhen, beantragte die Kommission erfolgreich, den bundesrätlichen Entwurf nicht separat zu behandeln, sondern direkt in diese Revision einzubeziehen. Diesem Entscheid schloss sich der Nationalrat stillschweigend an und übernahm auch diskussionslos die vorgeschlagenen Erhöhungssätze.

Revision des Erwerbsersatzgesetzes Taggelder der Dienstleistenden

In der Sommersession behandelte der Ständerat die durch eine parlamentarische Initiative des Nationalrats initiierte Revision des Erwerbsersatzgesetzes, mit welchem der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Mütter ausdehnt wird, die im Zeitpunkt der Niederkunft als Arbeitnehmerinnen oder Selbstständigerwerbende im Sinn des Sozialversicherungsrechts gelten oder die im Betrieb des Ehemannes mitarbeiten und dafür einen Barlohn erhalten. Ihnen wird während 14 Wochen eine Erwerbsersatzentschädigung gewährt, die 80% des durchschnittlichen versicherten Lohnes beträgt, welcher vor dem Verdienstausfall erzielt wurde. In seinem Eintretensvotum betonte der Sprecher der Kommission, es handle sich nicht um eine eigenständige Mutterschaftsversicherung im Sinn eines neuen Sozialversicherungszweiges, sondern es werde – mit der Finanzierung über die EO – ein bisheriges Instrument ausgebaut, weshalb die zusätzlichen Administrativkosten gering seien. Forster (fdp, SG) betonte, eine Mutterschaftsversicherung gehöre „zu den vordringlichen politischen Aufgaben“. Mehrere Rednerinnen erklärten, auch wenn das Volk dreimal entsprechende Vorlagen abgelehnt habe, so sei der Verfassungsauftrag doch nie in Frage gestellt worden.

Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen, obgleich die SVP die Vorlage als „ordnungspolitischen Sündenfall“ bezeichnete, da damit der Sozialstaat weiter ausgebaut und die Eigenverantwortung der Familien geschwächt werde, sowie als „Zwängerei“ gegenüber dem Ergebnis der letzten Volksabstimmung. Für die meisten erstaunlich war die Argumentation von Germann (svp, SH), er widersetze sich dem Vorschlag deshalb, weil nur die erwerbstätigen Mütter berücksichtigt würden; dabei war es 1999 gerade die SVP gewesen, welche die Mutterschaftsversicherung mit dem Argument bekämpft hatte, der Einbezug der nichterwerbstätigen Frauen sei nicht statthaft. Bei der Detailberatung versuchte Jenny (svp, GL) noch einmal, auf die Einführung eines Mutterschaftstaggelds zurückzukommen, scheiterte aber mit 30 zu 8 Stimmen deutlich. Bei den meisten Bestimmungen schloss sich der Ständerat dem Nationalrat an, wobei er aber die Dauer der vorgängigen Erwerbsarbeit, die zu einem Anspruch führt, von drei auf fünf Monate ausdehnte. In einem Punkt schuf er allerdings eine gewichtige Differenz zur grossen Kammer: Mit 25 zu 10 Stimmen folgte er dem Antrag der Kommission, die Anspruchsberechtigung auch auf Fälle von Adoption auszudehnen, allerdings in eingeschränkter Form (lediglich vier Wochen, und nur, falls das zu adoptierende Kind jünger als vier Jahre ist). Forster (fdp, SG) machte vergebens geltend, damit lege man der Vorlage unnötig Stolpersteine in den Weg, weshalb es der Nationalrat auch ausdrücklich vermieden habe, die Adoption zu berücksichtigen. Vor den Beratungen hatten auch der Initiant und die drei Initiantinnen des Modells – Triponez (fdp, BE), Haller (svp, BE), Meyer (cvp, FR) und Fehr (sp, ZH) – erfolglos an den Ständerat appelliert, das Fuder nicht zu überladen.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Noch bevor der Mutterschaftsurlaub im Ständerat behandelt wurde, forderte Nationalrat Blocher (svp, ZH) seine Partei zum Referendum auf. Dieses wurde im Sommer von der Delegiertenversammlung fast einstimmig beschlossen. Sukkurs erhielt die SVP von einigen rechtsfreisinnigen Parlamentariern. Der Arbeitgeberverband, der 1999 noch die Nein-Parole ausgegeben hatte, winkte nun ab; er hatte zwar aus ordnungspolitischen Gründen keine Freude an der Vorlage, bezeichnete sie aber als das kleinere Übel als eine Lösung über das OR. Vom Gewerbeverband war ebenfalls keine Unterstützung für das Referendum zu erwarten, ist doch die neue Lösung, welche vor allem die KMU entlastet, massgeblich von dessen Direktor eingebracht worden.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Die Börsenkrise wirkte sich vor allem bei der beruflichen Vorsorge aus, verursachte aber auch den drei Sozialwerken AHV, IV und EO im Berichtsjahr einen Anlageverlust in der Höhe von 1016 Mio. Fr. Das Vermögen sank um fast 11% auf noch 18,831 Mia. Fr. Ohne diese buchhalterischen Verluste hätten AHV und EO die Jahresrechnung positiv abgeschlossen. Bei der AHV stand ein Aufwand von 29'095 Mio. Fr. Einnahmen von 29'685 Mio. Fr. gegenüber. Der Aufwand war demnach zu 102% durch die Einnahmen gedeckt. Da das Anlageergebnis für die Jahresrechnung aber berücksichtigt werden muss, schloss die AHV unter dem Strich mit einem Jahresverlust von 191 Mio. Fr. Im Vorjahr hatte noch ein Plus von 538 Mio. Fr. resultiert. Die EO erzielte bei einem Aufwand von 692 Mio Fr. Einnahmen von 787 Mio. Fr. Ihr Defizit betrug anlagebedingt 30 Mio. Fr. Auch ohne Kursverluste wäre die IV defizitär geblieben. Sie wendete 9'964 Mio. Fr. auf, nahm aber nur 8'775 Mio. Fr. ein. Die Deckung war demnach nur zu 88% gegeben. Es resultierte ein Verlust von 1'189 Mio. Fr., der um fast 180 Mio. Fr. höher war als 2001. Der Vermögensbestand der AHV war wie immer seit 1979 zu tief. Das Kapital entsprach rund 79% einer Jahresausgabe anstatt der vom Gesetz geforderten Deckung von 100%. Das Vermögen war Ende 2002 zu rund 20% in Schweizer und ausländischen Aktien angelegt und zu 6,1% in Fremdwährungsobligationen.

Jahresergebnis 2002 der AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der EO
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Im Vorjahr hatte der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE) für einen über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanzierten Mutterschaftsurlaub Folge gegeben und seine Fachkommission (SGK) mit der konkreten Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage beauftragt. Diese sprach sich für einen vierzehnwöchigen Mutterschaftsurlaub für unselbständig und selbständig erwerbstätige Mütter aus, mit einem Erwerbsersatz von 80% des vor der Geburt des Kindes erzielten durchschnittlichen Einkommens. Die Mutterschaftsentschädigung wird ins Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz aufgenommen. Parallel dazu schlug die Kommission vor, die Grundentschädigung für Dienstleistende – mit Ausnahme der Rekruten – von heute 65% auf 80% des entgehenden Verdienstes heraufzusetzen. Auch der Bundesrat unterstützte dieses Modell.

Im Plenum bekämpften der Freisinnige Wasserfallen (BE) und die SVP-Mitglieder der Kommission die Vorlage erfolglos mit zwei Nichteintretensanträgen. Sie argumentierten mit der erst drei Jahre zuvor erfolgten Ablehnung einer Mutterschaftsversicherung in der Volksabstimmung und monierten, damit werde einmal mehr der Volkswille missachtet. Die Befürworter erinnerten daran, dass die Mutterschaftsversicherung 1999 vor allem deshalb verworfen worden war, weil auch ein Teil der nichterwerbstätigen Frauen einbezogen werden und die Finanzierung über die MWSt erfolgen sollte; mit der neuen Lösung würden nur erwerbstätige Frauen berücksichtigt, welche seit jeher Beiträge in die EO einbezahlen. Zudem seien die Kosten des Modells moderat. Die Kommission bezifferte sie auf CHF 543 Mio jährlich, CHF 483 Mio. für die Mutterschaftsleistungen und CHF 60 Mio. für die Erhöhung der Entschädigung für die Dienstleistenden. Bis 2008 würden die Reserven des EO-Fonds für die Finanzierung ausreichen. Nachher müssten in zwei Schritten die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge von 0,3 auf 0,5 Promille angehoben werden. Um allfälligen Referendumsgelüsten gar nicht erst Nahrung zu geben, appellierte Nationalrätin Fehr (sp, ZH) – mit Triponez (fdp, BE), Meyer (cvp, FR) und Haller (svp, BE) Mitinitiantin des neuerlichen Anlaufs – bereits in der Eintretensdebatte an den Rat, keinen weitergehenden Anträge zuzustimmen, da sie die Vorlage gefährden könnten.

In der Detailberatung fand Fehr Gehör, allerdings nicht bei ihrer eigenen Partei. Diese unterstützte zusammen mit den Grünen zwei Anträge Maury Pasquier (sp, GE), die einen sechzehnwöchigen Mutterschaftsurlaub und den Einbezug von Adoptiveltern verlangten. Beide Anträge scheiterten mit 65 zu 57 resp. 84 zu 57 Stimmen. Abgelehnt (mit 91 zu 63 Stimmen) wurde auch ein Antrag Stahl (svp, ZH), der die Mutterschaftsversicherung auf Frauen ausweiten wollte, die im Betrieb des Ehemannes mitarbeiten. Wenig Verständnis fand ein Antrag Wasserfallen (fdp, BE), der dafür plädierte, auch den nichterwerbstätigen Müttern Leistungen der EO auszurichten. Da Wasserfallen 1999 die Ausdehnung auf die Nichterwerbstätigen an vorderster Front bekämpft hatte, wurde er verdächtigt, er wolle mit dem Antrag die ganze Vorlage zu Fall bringen. Nicht einmal die CVP, die dieses Anliegen 1995 in die Diskussion gebracht und wie eine Löwin dafür gekämpft hatte, mochte sich für den Antrag zu erwärmen, der mit 119 zu 33 Stimmen verworfen wurde. Engelberger (fdp, NW), der verlangte, auch die Entschädigungen für die Rekruten seien anzuheben, wurde auf eine in Zusammenhang mit „Armee XXI“ geplante EO-Revision vertröstet. Am Ende passierte die Vorlage mit 129 zu 27 Stimmen. Die Nein-Stimmen stammten von einer Mehrheit der männlichen SVP-Abgeordneten sowie von den beiden Freisinnigen Wasserfallen (BE) und Bosshard (ZH). Von der SVP stimmten die beiden Frauen Gadient (GR) und Haller (BE) sowie Hassler (GR), Siegrist (AG), Joder und Weyeneth (beide BE) dafür.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Weil die Mutterschaftsversicherung noch nicht realisiert ist, verzichteten beide Kammern gemäss gängiger Praxis mangels gesetzlicher Grundlage auf die Ratifizierung des ILO-Übereinkommens Nr. 183 über die Neufassung des Übereinkommens Nr. 103 über den Mutterschutz (BRG 01.061). Wie zuvor schon der Ständerat gab auch der Nationalrat drei Standesinitiativen der Kantone Genf, Freiburg und Neuenburg (Kt.Iv. 00.310, 00.312), die 2000 eine Ratifizierung des inzwischen obsolet gewordenen Übereinkommens Nr. 103 verlangt hatten, keine Folge.

Motion für einen vierzehnwöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub (Mo. 00.3182)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Die älteste Sozialversicherung der Schweiz konnte im Berichtsjahr ein Jubiläum begehen. Seit 1852 können Personen, die für den Bund Leistungen im Bereich der Sicherheits- oder Friedensdienste erbringen, auf die Militärversicherung zählen. Wichtig für die Entwicklung der MV waren die Totalrevisionen von 1874, 1901, 1949 und 1992. Von 1852 bis Ende 1983 dem Militärdepartement unterstellt, gehört das Bundesamt für Militärversicherung heute zum EDI.

Jubiläum

Mit einer Motion wollte Nationalrat Engelberger (fdp, NW) erreichen, dass die Entschädigung für Rekruten in der „Armee XXI“ von heute 41 Fr. auf 51 Fr. pro Tag angehoben wird. Er begründete dies mit den Einsparungen, welche die neue Truppenorganisation zeitigen wird. Unter Verweis auf die Kosten anderer Vorlagen im Bereich der EO (Mutterschaftsversicherung, Transfer von 1,5 Mia. Fr. aus der EO in die IV) beantragte der Bundesrat erfolgreich Umwandlung in ein Postulat. Vor diesem Hintergrund hatte eine Motion der SVP-Fraktion (Mo 00.3292) auf Halbierung der EO-Beitragssätze keine Chance und wurde mit 92 zu 20 Stimmen deutlich verworfen.

Entschädigung für Rekruten

Die Rechnung der drei Sozialwerke AHV, IV und EO verzeichnete 2001 bei Erträgen von CHF 38'891 Mio. und Aufwendungen von CHF 39'240 Mio. ein Defizit von CHF 349 Mio.; im Vorjahr war ein Überschuss von CHF 441 Mio. resultiert. Die gesamten Einnahmen der AHV stiegen gegenüber dem Vorjahr um 2,9% auf CHF 29'620 Mio., was erneut zu grossen Teilen der positiven konjunkturellen Entwicklung zugeschrieben wurde. Diesen Einnahmen standen Ausgaben von CHF 29'081 Mio. gegenüber, so dass die AHV-Rechnung mit einem Überschuss von CHF 538 Mio. abschloss (Vorjahr CHF 1'070 Mio.). Das Kapital der AHV belief sich Ende Jahr auf CHF 23'258 Mio., was 80% einer Jahresausgabe entspricht (Vorjahr 82%). Bei der IV deckten die Einnahmen von CHF 8'450 Mio. lediglich 89,4% der Ausgaben, so dass ein Fehlbetrag von CHF 1'007 Mio. resultierte. Die Erhöhung des Defizits gegenüber dem Vorjahr (CHF 820 Mio.) wurde einerseits auf die Zunahme der IV-Rentner (insbesondere kurz vor Erreichen des AHV-Rentenalters) und auf die Anhebung des Rentenalters der Frauen zurückgeführt, wodurch die Versicherung das Risiko für den Jahrgang 1939 ein Jahr länger tragen musste. Das aufkumulierte Defizit der IV stieg auf CHF 3'313 Mio. an (Vorjahr CHF 2'305 Mio.). Die EO schloss das Berichtsjahr mit einem Überschuss von CHF 120 Mio. ab; der EO-Ausgleichsfonds entsprach dem gut Fünffachen einer Jahresausgabe.

Die provisorische Gesamtrechnung der sozialen Sicherheit für das Jahr 2000 zeigte, dass sich die Sozialausgabenquote der Schweiz mit 27,4% in derselben Grössenordnung wie in der EU bewegt; von den Sozialleistungen entfielen 45% auf die Altersvorsorge und weitere 37% auf Leistungen bei Krankheit und Invalidität.

Jahresergebnis 2001 der AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der EO
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Die FDP, für welche schon die Abstimmung von 1999 fast zu einer Zerreissprobe geführt hatte, bekundete vorerst Mühe, sich diesem Vorschlag anzuschliessen. Obgleich zahlreiche ihrer Abgeordneten die parlamentarische Initiative unterzeichnet hatten, lehnte die Parteileitung sie ab und beschloss, ganz auf der Linie der Arbeitgeber zu fahren, die eine blosse Koordination mit dem im OR verankerten Arbeitsverbot von acht Wochen nach der Geburt als einzig akzeptable Lösung bezeichneten. Damit hatte die Geschäftsleitung aber an der Basis vorbeipolitisiert: nachdem bereits die FDP-Frauen ausgeschert waren, votierte die Delegiertenversammlung mit 176 zu 27 Stimmen für das Modell Triponez; kurz darauf schwenkte auch der Gewerbeverband, 1998/99 Co-Autor des Referendums gegen die Mutterschaftsversicherung, auf die Linie seines Direktors ein. Angesichts dieser deutlichen Signale, die erahnen liessen, dass diese Lösung im Nationalrat mehrheitsfähig sein dürfte, zog der Bundesrat sein Modell noch vor der Beratung der Initiative Triponez im Nationalrat zurück; seine Vorschläge waren in der Vernehmlassung ohnehin auf heftigen Widerstand gestossen. In der Wintersession gab die grosse Kammer praktisch diskussionslos mit 124 zu 36 Stimmen der Initiative Folge; einzig die SVP stimmte mehrheitlich dagegen.

Gleichzeitig wurden eine Motion (99.3269) des Ständerates für einen lediglich achtwöchigen Mutterschaftsurlaub sowie zwei Standesinitiativen der Kantone Genf (99.303) und Jura (00.302) abgelehnt.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Auf den 1. Juli führte Genf als erster Kanton eine Mutterschaftsversicherung ein. Sie richtet allen im Kanton tätigen Arbeitnehmerinnen und selbständig Erwerbenden während 16 Wochen 80% des versicherten Lohnes aus.

Genf kantonale Mutterschaftsversicherung

Nur wenige Tage später präsentierten Abgeordnete der vier Bundesratsparteien (Triponez, fdp, BE – Fehr, sp, ZH – Meyer-Kälin, cvp, FR – Haller, svp, BE) ein eigenes Modell für eine über die EO finanzierte Mutterschaftsversicherung, die den erwerbstätigen Müttern während 14 Wochen 80% des Lohnes garantieren soll; im Gegenzug würde die Grundentschädigung für alle Dienstleistende in der Armee (mit Ausnahme der Rekruten) ebenfalls auf 80% des vor dem Erwerbsausfall erzielten Lohnes festgesetzt. Angesichts der beträchtlichen Reserven der EO kann bei dieser Lösung bis auf weiteres auf eine Erhöhung der Lohnabzüge zugunsten der EO verzichtet werden; eine spätere moderate Erhöhung des Beitragssatzes um ein Lohnpromill wurde nicht ausgeschlossen. Der Vorschlag wurde von Gewerbeverbandsdirektor Triponez – zwei Jahre zuvor einer der prononciertesten Gegner einer Versicherungslösung – versehen mit 108 Unterschriften in Form einer parlamentarischen Initiative im Nationalrat eingereicht.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Getreu seinem Versprechen nach der negativ verlaufenen Volksabstimmung von 1999 legte der Bundesrat im Sommer seine Vorschläge für einen rein obligationenrechtlich geregelten bezahlten Mutterschaftsurlaub für alle Arbeitnehmerinnen vor. Der Urlaub sollte allein von den Arbeitgebern finanziert werden und entweder je nach Dienstalter 8 bis 14 Wochen oder generell 12 Wochen dauern. Ein Lastenausgleich für Unternehmen und Branchen mit einem hohen Anteil an jungen Frauen unter den Angestellten war nicht vorgesehen.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Bei Erträgen von insgesamt CHF 37,561 Mrd. und Aufwendungen von CHF 37,120 Mrd. schloss die Rechnung von AHV/IV und EO für das Jahr 2000 mit einem Überschuss von CHF 441 Mio. ab. Das Budget hatte einen Fehlbetrag von CHF 1,15 Mrd. ausgewiesen; im Vorjahr hatte das Defizit CHF 766 Mio. betragen. Die Einnahmen der AHV wuchsen gegenüber dem Vorjahr um 5,8% auf CHF 28,79 Mrd., die Ausgaben beliefen sich auf CHF 27,72 Mrd. Daraus resultierte ein Überschuss von CHF 1,07 Mrd. Im Vorjahr hatte die AHV noch ein Defizit von CHF 179 Mio. hinnehmen müssen. Das gute Ergebnis wurde der positiven wirtschaftlichen Entwicklung zugeschrieben, die sowohl bei den Beiträgen wie bei den Erträgen aus der Mehrwertsteuer (CHF 1,836 Mrd.) zu in diesem Ausmass nicht erwarteten Mehreinnahmen führte. Mit CHF 22,72 Mrd. entsprach das Vermögen der AHV 82% einer Jahresausgabe (1999: 79%). Die IV blieb demgegenüber auch im Jahr 2000 defizitär. Ihr Fehlbetrag erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr gar von CHF 799 Mio. auf CHF 820 Mio.. Die Gesamtschuld der IV beträgt CHF 2,305 Mrd..

Jahresergebnis 2000 der AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der EO
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Als erster Kanton wird Genf eine kantonale Mutterschaftsversicherung einführen. Der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanzierte Mutterschaftsurlaub wird 16 Wochen dauern und Müttern, die seit mindestens drei Monaten im Kanton arbeiten, ein Einkommen von 80% des letzten Lohnes garantieren. Diese Lösung wurde sowohl von den linken wie den rechten Parteien sowie der Kantonsregierung unterstützt und Mitte Dezember vom Grossen Rat angenommen. Die Neuregelung tritt auf den 1. Juli 2001 in Kraft.

Genf kantonale Mutterschaftsversicherung

Der Ständerat zeigte sich vorerst weniger grosszügig. Einstimmig überwies er in der Herbstsession eine Motion Spoerry (fdp, ZH) (Mo. 99.3269), nach welcher bloss die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber während des achtwöchigen Arbeitsverbots vorgeschrieben werden sollte. Zwei Standesinitiativen der Kantone Genf und Jura (Kt.Iv. 99.303, 00.302) sowie einer parlamentarische Initiative Brunner (sp, GE) (Pa.Iv. 99.424), die einen vierzehnwöchigen, vom Arbeitgeber bezahlten Mutterschaftsurlaub verlangten, wurde hingegen keine Folge gegeben, ebenso wenig wie einer parlamentarischen Initiative Beerli (fdp, BE) (Pa.Iv. 99.461), die während 14 Wochen eine Grundentschädigung zu Lasten der Erwerbsersatzordnung anregte. Im Anschluss an die Debatte verkündete Bundesrätin Metzler, dass ihr Departement bis Anfang 2001 im Auftrag des Bundesrates eine Vorlage ausarbeite, welche ebenfalls eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber vorsehe. Die Dauer der Fortzahlung werde voraussichtlich nach Dienstalter abgestuft sein. Möglicherweise war es diese Drohung eines allein von den Arbeitgebern finanzierten Mutterschaftsurlaubs von mehr als acht Wochen, die den Ständerat in der Wintersession veranlasste, mit 24 zu 17 Stimmen die Motion des Nationalrates mit ihrem Modell einer Mischfinanzierung anzunehmen. Gleichzeitig überwies er ein Postulat seiner SGK mit der Bitte um einen Bericht über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten einer Mutterschaftsversicherung (Po. 00.3597). Drei Standesinitiativen der Kantone Freiburg, Genf und Neuenburg (Kt.Iv. 00.310, 00.309, 00.312) die verlangten, die Schweiz solle das ILO-Abkommen 103 über den Mutterschutz ratifizieren, wurde mangels gesetzlicher Grundlage keine Folge gegeben.

Motion für einen vierzehnwöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub (Mo. 00.3182)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Le Conseil national a transmis un postulat de Josef Leu (pdc, LU) (Po. 00.3087) demandant la prise en compte de certaines activités à l’étranger pour les obligations militaires. Cette proposition visait principalement les missions à l’étranger de citoyens helvétiques dans le cadre de l’aide humanitaire. Le Conseil fédéral s’est déclaré prêt à accepter le postulat. Il a aussi adopté une motion par la commission de l’économie et des redevances (Mo. 00.3186) l’enjoignant de modifier la LACI ainsi que le régime des APG afin que les jeunes se trouvant entre deux périodes de service militaire ou entre la fin de leurs études et leur service militaire puissent obtenir les indemnités du chômage.

Postulat Leu: Prise en compte d'activités à l'étranger pour les obligations militaires (Po. 00.3087)

Wie Nationalrätin Teuscher (gp, BE) beim Elternurlaub wollte ihre Ratskollegin Fehr (sp, ZH) den Bund verpflichten, als Arbeitgeber Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft zu übernehmen. Mit einer Motion verlangte sie, das Bundespersonalgesetz so anzupassen, dass – wenn ein Bundesangestellter Vater wird – der Bund die Hälfte der Kosten für den Mutterschaftsurlaub der Frau übernimmt. Damit sollte der Bund ein Beispiel dafür setzen, dass mangels einer echten Mutterschaftsversicherung die Kosten für den Mutterschaftsurlaub hälftig zwischen den Arbeitgebern beider Elternteile übernommen werden sollten, um eine Diskriminierung der Frauen im gebärfähigen Alter auf dem Arbeitsmarkt zu vermeiden. Der Bundesrat machte geltend, der Vorschlag wäre in der Praxis kaum durchführbar, weshalb er erfolgreich Umwandlung in ein Postulat beantragte.

Bund soll Hälfte der Kosten für den Mutterschaftsurlaub übernehmen (Mo. 99.3257)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Nach Ablehnung der Mutterschaftsversicherung in der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 war eine Reihe parlamentarischer Vorstösse mit Vorschlägen für Ersatzlösungen eingereicht worden. Insbesondere freisinnige Politikerinnen machten sich für eine Regelung stark, die im Obligationenrecht die Lohnfortzahlung für den im Arbeitsrecht verankerten achtwöchigen Mutterschaftsurlaub festschreiben wollte. Das Parlament fand diese Vorschläge aber allzu bescheiden. Der Nationalrat lehnte in der Sommersession nach kurzer Diskussion eine diesbezügliche parlamentarische Initiative Egerszegi (fdp, AG) mit 99 zu 75 Stimmen ab (Pa.Iv. 99.429). Stattdessen nahm er mit 114 zu 62 Stimmen eine Motion seiner SGK an, die einen vierzehnwöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub verlangte. Zur Lohnfortzahlung während der ersten acht Wochen sollen die Arbeitgeber durch eine obligationenrechtliche Regelung verpflichtet werden; für die nächsten sechs Wochen sieht die Motion eine Abgeltung über die Erwerbsersatzordnung vor, an welche die erwerbstätigen Frauen Beiträge bezahlen, obgleich sie normalerweise keinen Militärdienst leisten. Da die Motion die konkrete Ausgestaltung der Lohnfortzahlung zwischen der 8. und der 14. Woche der Mutterschaft dem Bundesrat überlassen möchte, hatte dieser vergeblich Umwandlung in ein Postulat beantragt, um die noch offenen Fragen eingehender prüfen zu können.

Motion für einen vierzehnwöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub (Mo. 00.3182)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

An einem Sonderparteitag verlangte die SVP eine radikale Neuausrichtung in der Sozialpolitik. Die Finanzierung der Sozialwerke müsse ohne neue Steuern und mit tieferen Lohnprozenten sichergestellt werden. Langfristig will die SVP die Sozialausgaben auf das Niveau von 1990 senken. Dabei sollen auch die Erhöhung des Rentenalters auf 68 Jahre und das Kapitaldeckungsverfahren für die AHV geprüft werden. Das Thesenpapier wurde von den Delegierten einstimmig angenommen. Bundespräsident Ogi distanzierte sich im Anschuss vehement von den Forderungen seiner Partei und meinte, es gehe nicht an, das Solidaritätswerk der AHV mutwillig zu zerstören; im gleichen Sinn äusserten sich auch die SVP-Kantonalsektionen GR und BE. Nachdem die Vorschläge auch innerhalb der Klientel der SVP Bestürzung ausgelöst hatten, präsentierte die Partei im Mai neue Vorschläge zur Sicherung der staatlichen Sozialwerke (AHV/IV/EO und Arbeitslosenversicherung). Durch Sparanstrengungen soll die AHV ohne Rentenkürzungen und ohne Steuererhöhungen auskommen. Mit Ausnahme der vollständigen Überführung des überschüssigen Nationalbankgoldes in den AHV-Fonds brachten die neuen Thesen nichts, was nicht schon vom Bundesrat mit der 11. AHV-Revision vorgeschlagen wird (Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre, Angleichung der Witwen- an die Witwerrente, Teuerungsanpassung nur alle drei Jahre). In der IV ortete die SVP ein grosses Missbrauchspotential und verlangte eine Untersuchung. Bei den Arbeitslosen will die Partei Leistungen abbauen, beispielsweise durch eine Karenzfrist von 30 Tagen vor Bezug eines Taggeldes.

radikale Neuausrichtung in der Sozialpolitik

Die drei staatlichen Sozialwerke AHV, IV und EO schlossen mit einem Defizit von 766 Mio Fr. ab. Das wesentlich bessere Ergebnis als im Vorjahr, wo ein Fehlbetrag von fast 1,84 Mia Fr. resultiert hatte, war in erster Linie dem Anfang 1999 eingeführten Mehrwertsteuerprozent für die AHV (1,25 Mia Fr. Mehreinnahmen) zu verdanken. Das Defizit war aber dennoch 100 Mio Fr. höher als budgetiert. Die Einnahmen von AHV, IV und EO stiegen um 6,6% auf 35,6 Mia Fr., die Ausgaben um 3,2 % auf 36,4 Mia Fr. Der Ertrag der Anlagen von 20 Mia Fr. sank im Berichtsjahr um 5,2% auf 1,03 Mia Fr. Die Einnahmen der AHV stiegen (auch konjunkturbedingt) um 7,4% auf rund 27,2 Mia Fr., während der Aufwand um 2,5% auf 27,4 Mia Fr. zunahm. Das Defizit betrug damit noch 180 Mio Fr. gegenüber 1,4 Mia Fr. im Vorjahr. Die Rentenzahlungen der AHV stiegen um 2,6% auf 26,5 Mia Fr. und machten 97% der Ausgaben aus. In der IV erhöhte sich der Aufwand (8,4 Mia) mit 5,0% stärker als der Ertrag (7,6 Mia) mit 4,0%; der Ausgabenüberschuss belief sich auf 799 Mio Fr. gegenüber 696 Mio Fr. im Vorjahr. In der Rechnung der EO schlugen die seit dem 1. Juli des Berichtsjahres markant besseren Entschädigungen für Dienstleistende zu Buche. Die Ausgaben stiegen um 13,3% auf 631 Mio Fr., die Einnahmen um 4,5% auf 844 Mio Fr.; der Überschuss der EO reduzierte sich dadurch von 251 Mio Fr. auf 213 Mio Fr. Das Gesamtvermögen des Ausgleichsfonds nahm um das Defizit auf 23,4 Mia Fr. ab. Das AHV-Vermögen belief sich auf 21,6 Mia Fr.; es sank von 82% einer Jahresausgabe auf 79%.

Jahresergebnis 1999 der AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Der Nationalrat überwies ein Postulat Bühlmann (gp, LU), welches den Bundesrat auffordert, im Rahmen der anstehenden BVG-Revision Lösungen zur Gleichstellung von nichtehelichen mit ehelichen Partnerschaften zu unterbreiten.

Postulat Gleichstellung von nichtehelichen mit ehelichen Partnerschaften

Nachdem das Stimmvolk am 13. Juni sowohl eine Änderung des IV-Gesetzes, welche durch einen Finanztransfer von der EO zur IV eine gewisse Stabilisierung der materiellen Situation dieses Sozialversicherungszweiges gebracht hätte, als auch die Mutterschaftsversicherung, die vorderhand aus einem gemeinsamen Fonds mit der EO gespiesen worden wäre, abgelehnt hatte, reichte Ständerätin Brunner (sp, GE) eine Motion ein, welche verlangte, dass die überschüssigen Mittel des EO-Ausgleichsfonds der IV zugute kommen. Zudem sollte der Beitragssatz für die EO gesenkt und jener für die IV angehoben werden. Der Bundesrat anerkannte, dass hier Handlungsbedarf besteht, wollte die Frage aber auf den zweiten Teil der 4. IV-Revision verschieben, weshalb er Umwandlung in ein Postulat beantragte. Dieses wurde aber vom Rat, welcher eine Präjudizierung künftiger Entscheide befürchtete, mit 28 zu 5 Stimmen abgelehnt. Im Nationalrat reichte Hafner (sp, SH) eine gleichlautende Motion (99.3317) ein. Erneut war der Bundesrat bereit, das Anliegen in Postulatsform anzunehmen. Der Vorstoss wurde aber von Hess (cvp, ZG) bekämpft und somit vorderhand der Diskussion entzogen. Einer Motion (99.3527) Bangerter (fdp, BE), welche verlangte, der EO-Beitragssatz sei ohne Kompensationen um 0,1% zu senken, wurde von Thanei (sp, ZH) opponiert und die Behandlung deshalb ebenfalls aufgeschoben.

Motion überschüssigen Mittel des EO-Ausgleichsfonds der IV zugute kommen. EO-Beitragssatz senken